Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Gast9483


Hexe

Zitat von: Gast9483 am 04. Oktober 2019, 20:32:06Und, wie hat das Gericht jetzt geurteilt?

Urteil am 5.11.19
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast9483

Äh, was? Du schriebst doch, dass heute die Urteilsverkündung war?  :weisnich:

Hexe

Zitat von: Hexe am 04. Oktober 2019, 15:17:20Heute jetzt die offizielle Einladung

Harald Thome hat die offizielle Einladung erhalten.Lese meinen  Beitrag bitte noch mal.
LG Hexe :flag:
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast9483

Ja, die Einladung für die heutige Urteilsverkündung. Oder war das anders gemeint?  :weisnich:

Hexe

Antwort #869

Harald Thome schreibt seine Meinung dazu. Bitte noch mal lesen.
LG Hexe  :flag:
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast44116

Zitat von: Gast9483 am 04. Oktober 2019, 21:15:20
Ja, die Einladung für die heutige Urteilsverkündung. Oder war das anders gemeint?  :weisnich:

Er hat die Einladung für die Urteilsverkündung am 4.11.19 erhalten

Hartz4Zeuge

Wer glaubt die Sanktionen werden abgeschafft glaubt auch an den Weihnachtsmann!

coolio

... aber gut, daß wir darüber mal geurteilt haben (werden)....
So ein Paukenschlag würde doch das ganze System in Frage stellen - man denke nur an die vielen dann entrechteten SB's ...  :schock:
nur beispielsweise müsste ein Arbeitsvermittler dann tatsächlich in Arbeit vermitteln, statt sanktionsbewehrte  Maßnahmen zu verkaufen .... - nicht auszudenken. Austausch der halben Belegschaft aufgrund der neuen Voraussetzungen   :lachen: :lol:

CCR

wäre ja "schlechthin" der Einstieg für ein bedingungsloses Grundeinkommen, das will sicher kein JC-Mitarbeiter und was einmal eingeführt wurde kann nicht abgeschafft werden.Steuern werden ja auch beibehalten.Die Richter am höchsten Gericht werden schon die richtigen Worte finden um das SYSTEM am laufen zu halten.

Ottokar

Nur um das mal klarzustellen:
In dem Verfahren geht es nicht um die Abschaffung von Sanktionen!

Es geht um zwei Punkte:
a) die Ungleichbehandlung von U25ern bei Saktionen und
b) die Kürzung des Existenzminimums durch Sanktionen.

Das a) nicht haltbar ist, ist wohl mittlerweile schon durchgesickert. Wie sonst ist die 180 Grad Wende innerhalb der Führung der SPD dazu zu erklären (Hubertus Heil, Detlef Scheele).
Was b) betrifft, könnte es z.B. auf den 1:1 Ersatz der Geld- durch Sachleistungen hinauslaufen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Angie69

Zitat von: « Angie69 #847 am: 02. Oktober 2019, 08:39:26Kann man hier im Forum Umfragen erstellen?
Ja klar
bin nicht mehr sicher wo weil schon ewig keine mehr gestellt worden ist, bzw. habe ich nichts mitbekommen, aber theoretisch macht man das unter >
https://hartz.info/index.php?board=23.0

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast47424

Zitat von: Ottokar am 05. Oktober 2019, 11:53:02
Nur um das mal klarzustellen:
In dem Verfahren geht es nicht um die Abschaffung von Sanktionen!

Es geht um zwei Punkte:
a) die Ungleichbehandlung von U25ern bei Saktionen und
b) die Kürzung des Existenzminimums durch Sanktionen.

Das a) nicht haltbar ist, ist wohl mittlerweile schon durchgesickert. Wie sonst ist die 180 Grad Wende innerhalb der Führung der SPD dazu zu erklären (Hubertus Heil, Detlef Scheele).
Was b) betrifft, könnte es z.B. auf den 1:1 Ersatz der Geld- durch Sachleistungen hinauslaufen.


Also wenn man sich die Verhandlungsgleiderung so durchliest:
Zitat


1. Zu den Mitwirkungsanforderungen                                             

a)        Welche (legitimen) Ziele sollen mit den Mitwirkungsanforderungen nach § 31 Abs. 1 SGB II erreicht werden?

b)        Sind die dort normierten Mitwirkungsanforderungen geeignet, die Hilfebedürftigkeit i. S. d. SGB II zu überwinden?

c)        Sind die Mitwirkungsanforderungen zumutbar? Besteht insbesondere ausreichender Schutz vor Dequalifizierung?

d)       Welche Gründe liegen typischerweise vor, wenn Leistungsberechtigte Mitwirkungsanforderungen nicht nachkommen?

2. Zu den Minderungen                                                                           

a)      Welche (legitimen) Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit den Minderungen nach §§ 31a, 31b SGB II?

b)      Wie geeignet sind die Minderungen, um diese Ziele zu erreichen, insbesondere: Leistungsberechtigte zu motivieren, den Mitwirkungsanforderungen nachzukommen und dazu beizutragen, ihre Existenz eigenständig zu sichern? In welchen Fällen verfehlen die Minderungen diesen Zweck?

c)      Besteht ausreichender Schutz vor negativen Wirkungen der Regelbedarfsminderungen für Dritte, insbesondere Kinder und Angehörige in Bedarfsgemeinschaft?

d)     Wie kann in Einzelfällen auf eine besondere Härte einer Minderung reagiert werden? Was spricht dagegen, die Minderung nach § 31a Abs. 1 SGB II in das Ermessen der Verwaltung zu stellen, also von ihr im Einzelfall auch absehen zu können?

e)      Wie lässt sich die starre Dauer der Minderungszeiträume in § 31b Abs. 1 Satz 3 SGB II rechtfertigen? Innerhalb welchen Zeitraums könnte - auch aus verwaltungspraktischer Sicht - ein Regelbedarf wieder in ungeminderter Höhe gezahlt werden, wenn die Mitwirkung nachgeholt oder die Bereitschaft dazu erklärt wird?

f)       Wie häufig sind Minderungen in welcher Höhe? Wie wirken diese Minderungen jeweils in der Praxis? Gibt es Leistungsberechtigte, die über Jahre hinweg mit geminderten Regelbedarfsleistungen leben?

·         Zu Minderungen in Höhe von 30 %: Warum greift § 31a Abs. 3 SGB II erst bei einer Minderung von mehr als 30 % des Regelbedarfs?

·         Zu Minderungen in Höhe von 60 %: Warum steht der Anspruch auf ergänzende Leistungen nach § 31a Abs. 3 SGB II (i. d. R.) im Ermessen des Leistungsträgers? Wie funktioniert die ergänzende Leistungserbringung nach § 31a Abs. 3 SGB II in der Praxis? In welcher Höhe werden Leistungen tatsächlich erbracht und wonach bemisst sich diese? Welche Bedeutung haben die fachlichen Hinweise der BA in der Praxis?

·         Trifft es zu, dass Gutscheine auf Lebensmittel beschränkt sind, Bedarfe wie Hygiene, Mobilität oder soziokulturelle Teilhabe also nicht decken, und teils auch auf bestimmte Ladengeschäfte?

·         Zu Minderungen in Höhe von 100 %: Wie häufig erklären sich Leistungsberechtige bereit, wieder mitzuwirken? Wie wird sichergestellt, dass sie von der Möglichkeit der Reduzierung der Minderung auf 60 % nach § 31a Abs. 1 Satz 6 SGB II erfahren? Genügt es, diese Möglichkeit in das Ermessen der Verwaltung zu stellen?

Dann weiß man ja schon was man erwarten kann.

Da gehts nicht um die Frage ob Hartz 4 Empfänger aufgrund rechtlicher Legitimation in die Obdachlosigkeit, Armut und Hungersnot getrieben werden dürfen, nein,
am Ende wird wohl eher noch drüber diskutiert ob man nicht noch irgendwie wieder die Prügelstrafe eingeführt werden soll, um die bisherige Alleinwirkung von Sanktionen noch zu verstärken!

Diese abgrundtief bösen Hartz4ler (die doch liebend gerne "das Jobcenter bescheissen" wenn man gewissen Leuten hier glauben will) müssen doch gezüchtigt und erzogen werden!

Nicht darum dass das Existenzminimum völlig legal ausgehebelt wird, geht es, nein, viel mehr wird drüber verhandelt, wie toll Sanktionen als Züchtigungs- und Erziehungsmittel sind!
Und wie man noch nachbessern kann!

Die Super Nanny lässt grüßen!