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Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2024, 10:20:48€49,50 genauer gesagt. Ich dachte, du hast dich da auch vertippt. Ist immer ein wenig schwierig, Bescheide nur anhand von Abgetipptem zu kontrollieren. Steht was dazu im Bescheid, im Text? Hast du auch bestimmt alles richtig ausgefüllt im AntraJa habe alles Richtig ausgefüllt. Leider ist meine Behörde Strohdoof und nicht zu knapp,habe immer probleme das sie Fahrtkosten zu den JC Termine oder Vorstellungsgespräche bezahlen.
Zitat von: Dragon am 20. Dezember 2024, 10:13:18Es müssten doch 49€ sein
ZitatZitat von mirSind die Heizkosten bei dem neuen JC Bescheid nicht zu niedrig ?( Seite.4 bis5 für Nov-Dez 24
Laut dem Jobcenter Bescheid Seite.4 für Nov-Dez 24
Regelbedarf:563€
Grundmiete:197,60€
Heizkosten:24,75€< ---- Es sollten doch 49€ sein also 50% der vollen Stromkosten=99€
Nebenkosten:56,50€
=je 278,85€
Laut dem Jobcenter Bescheid Seite.5 für Jan-März 25
Regelbedarf:563€
Grundmiete:220,06€
Heizkosten:24,75€ < ---- Es sollten doch 49€ sein also 50% der vollen Heizkosten=99€
Nebenkosten:56,50€
=301,31€
Zitat von: Bobba am 19. Dezember 2024, 21:20:32Meine Frau bekommt Bürgergeld
Zitat von: Bobba am 19. Dezember 2024, 21:20:32Wird die Rückerstattung voll aufs Bedarfsgemeinschaft angerechnet bis es aufgebraucht ist?
ZitatDer Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.2. Ebenso ist eine notwendige Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln.3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht.