Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 11:13:14Eigentlich keine Frage. Aber: kann das JC den Arbeitsvertrag fordern?auf keinen Fall den AV vorlegen, besonders bei so Koryphäen.
Zitat von: Sheherazade am 31. Januar 2026, 12:01:47Eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber reicht da aber auch aus.oder die Lohnabrechnung da steht Brutto und netto und mehr braucht es nicht.
Zitat von: Thomas69 am 30. Januar 2026, 19:38:55Das ist doch Hausgemacht von unserer damaliegen und der heutigen Regierung. Das ging mit den total überzogenen Coronaregeln los und setzt sich immer weiter fort ( Stichwort Ukraine)...........und so weiter und so weiter.
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 11:13:14Genügt nicht die Meldung, dass mit diesem Vertrag keine aufstockenden Leistungen mehr notwendig sind?
Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Da Du/Ihr mit euren Einkommensverhältnissen in diesen sechs Monaten VOR der ersten Antragstellung die gesetzl. vorgeschriebene Einkommensgrenze nicht erreicht habt, wird der Kizz-Antrag abgelehnt.
Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Du kannst dann fünf Monate nach eurer Einkommensänderung den nächsten Antrag stellen und dann sollte das klappen.
Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Die rechnerische Seite, die Kizz-Höhe wird dann (wieder) anhand eures Einkommens der letzten sechs Monate ermittelt.
Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 19:26:09Ich habe es gelesen....Überall kann man nachlesen (auch in meinem Bescheid), dass man die Einkommensnachweise der letzten 6 Monate benötig. Und wenn ich in 6 Monaten nicht genügend Einkommen habe (da reicht nun auch der Monat Januar nicht), wird der Antrag abgelehnt.Wenn ich mich mal einklinken darf - das ist leider richtig.
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 10:19:54Und jetzt meldet sich — wie könnte es anders sein — unser hoch geliebtes JC, das unbedingt schon vorab den Arbeitsvertrag sehen will, der erst am 01.02.2026 ausgehändigt werden soll.
Zitat von: Moonraker am 30. Januar 2026, 17:14:46Konkret wurde ihm auferlegt, mindestens 25 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen.
Zitat von: Moonraker am 30. Januar 2026, 20:42:38Das hätte man alles meinem Bruder vor Oktober sagen müssen, und nicht erst rückwirkend im neuen Jahr da angetanzt kommen.