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#61
hko


Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 11:13:14Eigentlich keine Frage. Aber: kann das JC den Arbeitsvertrag fordern?
auf keinen Fall den AV vorlegen, besonders bei so Koryphäen.
Zitat von: Sheherazade am 31. Januar 2026, 12:01:47Eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber reicht da aber auch aus.
oder die Lohnabrechnung da steht Brutto und netto und mehr braucht es nicht.
Zusätzlich der Kontoauszug aus dem Grund das der Zufluss bekannt ist.

MfG FN
#62
Aktuelle Nachrichten / Aw: so viele Arbeitslose wie s...
Letzter Beitrag von Hary - 31. Januar 2026, 12:54:57
Zitat von: Thomas69 am 30. Januar 2026, 19:38:55Das ist doch Hausgemacht von unserer damaliegen und der heutigen Regierung. Das ging mit den total überzogenen Coronaregeln los und setzt sich immer weiter fort ( Stichwort Ukraine)...........und so weiter und so weiter.

Das sind vielleicht die letzten Auslöser bereits vorhandener Probleme. Beispiel Gastwirtschaft hatte schon immer niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen. Menschen mögen aber keine Veränderungen und blieben. Mit Corona mussten sich die meisten Beschäftigten dort und in anderen Bereichen mal mit der Situation befassen und vielleicht nicht immer freiwillig nach Alternativen suchen. Dann hat die Kellnerin/Friseur/Busfahrer gemerkt in anderen Bereichen hat er mehr Wertschätzung, weniger Stress und sogar noch mehr Lohn. Warum sollte man dann wieder in die miese Branche zurück?

Gerade Gastwirte zeigen ja wie man es mit hohen Preise und Fertigprodukte nicht machen sollte. Was man heute teilweise für 50 Euro pro Person serviert bekommt, dass kann man sich Zuhause vom selben Hersteller für 3 Euro auch anrühren, gerade wenn man ohnehin sparen will/muss denkt man mehrmals darüber nach ob man das braucht oder nicht lieber selbst kocht. Nun, wer ist Schuld das der Kunde das nicht will? Die Politik, Corona, Putin oder die Gastwirte? Ich tippe auf die Grünen  :wand:
#63
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 11:13:14Genügt nicht die Meldung, dass mit diesem Vertrag keine aufstockenden Leistungen mehr notwendig sind?

DAS hattest du eingangs nicht erwähnt. Hat der Azubi bereits aufstockende Leistungen für Februar erhalten? Dann muss er in irgendeiner Form sein Einkommen für Februar belegen. Eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber reicht da aber auch aus. Der Lohneingang sowie die Lohnabrechnung kommt ja wohl erst Ende Februar.
#64
Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Da Du/Ihr mit euren Einkommensverhältnissen in diesen sechs Monaten VOR der ersten Antragstellung die gesetzl. vorgeschriebene Einkommensgrenze nicht erreicht habt, wird der Kizz-Antrag abgelehnt.

Nichts anderes habe ich ja immer wieder geschrieben. Und nur die Rente meiner Frau reicht alleine nicht aus. Ansonsten hätte der Antrag ja für den Monat Dez. bewilligt werden "müssen", da meine Frau ihre Rente schon seid drei Jahren bekommt.

Ich muss eben das Einkommen von sechs Monaten nachweisen , da reicht es nicht wenn das Einkommen in "einem" Monat reicht, in den anderen fünf Monaten aber nicht.

Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Du kannst dann fünf Monate nach eurer Einkommensänderung den nächsten Antrag stellen und dann sollte das klappen.

Genau das wurde mir auch so erklärt....

Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Die rechnerische Seite, die Kizz-Höhe wird dann (wieder) anhand eures Einkommens der letzten sechs Monate ermittelt.

Das sollte im Mai/Juni reichen, da dann genug Einkommen vorhanden ist ( zusätzlich zur Rente meiner Frau, eben meine Rente und Wohngeld ab Januar 2026)
#65
Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2026, 19:26:09Ich habe es gelesen....Überall kann man nachlesen (auch in meinem Bescheid), dass man die Einkommensnachweise der letzten 6 Monate benötig. Und wenn ich in 6 Monaten nicht genügend Einkommen habe (da reicht nun auch der Monat Januar nicht), wird der Antrag abgelehnt.
Wenn ich mich mal einklinken darf - das ist leider richtig.
Da Du/Ihr mit euren Einkommensverhältnissen in diesen sechs Monaten VOR der ersten Antragstellung die gesetzl. vorgeschriebene Einkommensgrenze nicht erreicht habt, wird der Kizz-Antrag abgelehnt. Du kannst dann fünf Monate nach eurer Einkommensänderung den nächsten Antrag stellen und dann sollte das klappen. Das ist die formal rechtliche Seite.
Die rechnerische Seite, die Kizz-Höhe wird dann (wieder) anhand eures Einkommens der letzten sechs Monate ermittelt.
Es gibt allerdings einen positiven Punkt bei dem ganzen Theater - wenn ihr den Kizz erst mal bekommt, habt ihr nur noch eine Meldepflicht hinsichtlich eurer Bedarfsgemeinschaft (wenn jemand ein/auszieht, verstirbt, heiratet etc.)
Änderung in den Einkommensverhältnissen sind nicht meldepflichtig.
#66
Ich meinte 01.02.2026, also Sonntag. Bäcker arbeiten auch mal an Sonntagen.

Eigentlich keine Frage. Aber: kann das JC den Arbeitsvertrag fordern? Genügt nicht die Meldung, dass mit diesem Vertrag keine aufstockenden Leistungen mehr notwendig sind?

Gruß hko
#67
leider nein müste da sogar noch draufzahlen sie abholen zu  lassen keienr will samsung schrott da die eh nicht lange halten /beim defekt die ersatzteile mehr kosten wie die maschine selber  alleine die platine die angeblich defekt ist kost 250 Euro unangelernt dan muss die noch angelerntwerden eingebaut und und und
Mein nachbar der elektriker ist hat die maschine durchgeprüft da is technisch nix drann  platine ist einwandfrei alle kabel durchprobiert ob was locker sitzt und und und 
Das lustige ist ich kann seiddem wieder waschen zwar nicht auf vollen touren aber 800 Umdrehungen geht jetzt auch und er hat erstmalig auch die trommel kalibrierung inenrhalb von 2 minuten erfolgreich abgeschlossen
Das mistding hat mit dem ganzem rumgeteste ne komplette flasche Persil verbraucht ....... ich könnt fluchen muss gleich zur metro neues holen

Und ja ich hab als einzelperson ne metro karte =) von meinem alten arbeitgeber wir sind im guten auseinander da ich aus gesundheitlichen gründen halt nichtmehr kann  heut nachmittag scheuch ich meinen Nachbarn der nen auto hat zur metro ey ich muss da mal ebend hinn =)
Obwohl hmm  ab montag is persil sogar im angebot ich warte =) ariel ist diese woche drinn binn ich aber nicht so der fan von
Und ja ich weis ist teuer aber als einzelperson reicht mir so ne große flasche Persil Pro von der metro normalerweile länger wie ein jahr  und das pro Kriegst halt leider nur bei der metro und in großen größen  das kans mit dem normalen garnicht vergleichen =)
#68
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 10:19:54Und jetzt meldet sich — wie könnte es anders sein — unser hoch geliebtes JC, das unbedingt schon vorab den Arbeitsvertrag sehen will, der erst am 01.02.2026 ausgehändigt werden soll.

Ich nehme an, du meinst den 02.02.2026, also übermorgen.

UNd was ist jetzt deine Frage?
#69
Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) / Azubi-->Geselle
Letzter Beitrag von hko - 31. Januar 2026, 10:19:54
Unser Azubi hat am 30.01.2026 seine Gesellenprüfung bestanden. Der Betrieb will ihn übernehmen.

Und jetzt meldet sich — wie könnte es anders sein — unser hoch geliebtes JC, das unbedingt schon vorab den Arbeitsvertrag sehen will, der erst am 01.02.2026 ausgehändigt werden soll.

Wer dieses JC kennt, weiß: Wenn man dort etwas falsch machen kann, dann wird es falsch gemacht. Ein kurzer Blick in die Vergangenheit:

Rechenkünste zum Kopfschütteln:
Die Division von 100 € durch 2 ergab dort ernsthaft gleich zwei Ergebnisse 50,01 € und 49,99 €. :lachen:

Und dann wurde es richtig ärgerlich:
Beim Azubi-Gehalt wurde ein völlig unrealistisches fiktives Nettogehalt angesetzt — offenbar wusste man im JC nicht, dass Azubis rund 20 % Sozialabgaben zahlen müssen.
Der erste Bescheid wurde sogar noch mit den veralteten Freibeträgen erstellt, obwohl ab Beginn seiner Lehre die neuen Azubi-Regelungen galten. :teuflisch:

Nach Widerspruch wurde das Wort fiktiv einfach gestrichen, die neuen Freibeträge korrekt angewendet — aber das falsche Nettogehalt blieb bestehen. :teuflisch:

Im nächsten Bescheid hieß es dann, die Ermittlung des korrekten Nettos sei mit ,,unüberwindlichen Schwierigkeiten" verbunden.
Unüberwindlich war offenbar nur das Abschreiben der Zahlen aus Gehaltszetteln und Kontoauszügen.

Erst ein Jahr später war jemand in der Lage, die korrekten Werte zu übernehmen und die vorenthaltenen Beträge auszuzahlen.

Und das war nicht der erste Fehltritt:
Wir sind eine Optionskommune.
Unser Azubi wurde damals mit seinem 15. Geburtstag vom Sozialamt ans JC übergeben — und beide Behörden nutzten die Gelegenheit für einen Abschieds- bzw. Begrüßungsbetrug.
Auch das dauerte rund ein Jahr, bis alles korrigiert war.

Gruß hko
#70
Zitat von: Moonraker am 30. Januar 2026, 17:14:46Konkret wurde ihm auferlegt, mindestens 25 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen.

Erklärt immer noch nicht wieso er ab jetzt 25 Bewerbungen pro Monat nachweisen soll so wie du eingangsgeschrieben hast.

Zitat von: Moonraker am 30. Januar 2026, 20:42:38Das hätte man alles meinem Bruder vor Oktober sagen müssen, und nicht erst rückwirkend im neuen Jahr da angetanzt kommen.

Hat man vielleicht, vielleicht sogar schriftlich - die Unterhaltsvorschußkasse macht das in der Regel nicht nur mündlich. Und für telefonische Bewerbungen erstellt man eine Liste (wann, bei wem, als was beworben sowie den Ansprechpartner und ganz hinten ist dann ein Ergebnisfeld (Ja/Nein/Termin am).