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#71
Nim

Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 15:58:53Ich habe einfach keine Ahnung, ob ich dagegen angehen kann/sollte ?
wenn ich das richtig verstehe so wie Antwort 1
Zitat von: Rotti am 14. Oktober 2025, 15:51:13Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
dann wäre eine Maßnahme gar nicht umsetzbar.
Und warum ausgerechnet diese Maßnahme für dich geeignet sein soll habe ich auch nicht gefunden.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Ich gehe mal davon aus das sich Ottokar dazu meldet schließlich ist er mit dabei.

Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 15:58:53Wenn es wirklich nur 2 Stunden in der Woche sind, könnte es besser sein als was da sonst kommt.
nicht wirklich.
Danach könntest du schon in der Opferrolle sein weil du dir das gefallen lassen hast.

MfG FN
#72
Aktuelle Nachrichten / Aw: Übermorgen könnte der Rund...
Letzter Beitrag von Rotti - 14. Oktober 2025, 16:20:46
Zitat von: selbiger am 30. September 2025, 09:41:41Am 1. Oktober 2025 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig einen Fall, der weit über den Einzelfall hinausweist: Eine Beitragszahlerin klagt gegen die Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.


ZitatNach gut zweistündiger Verhandlung vertagte sich der 6. Senat. Er will am 15. Oktober (14.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden.
#73
Aktuelle Nachrichten / Aw: Merz macht ernst! 100% San...
Letzter Beitrag von Rotti - 14. Oktober 2025, 16:11:19
Zitat von: Kurzpfennig am 10. Oktober 2025, 19:05:49Wenn das nur für deutsche gilt, dann sollte es die Bundesregierung mal erklären.....auf die Antwort bin ich mal gespannt! :teuflisch:
Warum man macht es einfach keiner Prüft das.
#74
hackebeil

Zitat von: hackebeil am 12. Oktober 2025, 16:52:50Die Frage zu den Miet-, Neben- und Heizkosten scheint mir etwas unlogisch zu sein.
die Antworten müssten in deinem MV ersichtlich sein
Bei den HK kommt es darauf an ob du selber Abnehmer bist oder es auch über Miete läuft.

Zitat von: hackebeil am 12. Oktober 2025, 16:52:50Screenshots kann man hier nicht einfügen, oder?
:weisnich:  schau mal da rein:
Hilfen und Anleitungen für das Forum

Alternativ kannst du ja einen Link zum KdUH Antrag einstellen und dann kann es leichter beantwortet werden weil man sich die Suche
ALG 2 Anträge
 https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba032980.pdf
sparen kann.

MfG FN
#75
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Oktober 2025, 15:13:42Nim

Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 11:57:19Mehr an Infos gäbe es später. Jetzt kam das hier
Ist das jetzt aktuell und hast du eine Nachfrage, oder ist das nur zu unserer Info?

MfG FN
Ist aktuell. Ich habe einfach keine Ahnung, ob ich dagegen angehen kann/sollte ? Wenn es wirklich nur 2 Stunden in der Woche sind, könnte es besser sein als was da sonst kommt. Aber so undefiniert wie das jetzt aussieht ?
#76
Zitat von: grebota am 14. Oktober 2025, 15:53:29Ist es zulässig, dass bei solchen Forderungen im Hinblick auf Bedürftige, Vollstreckungskosten (44 Euro) mit in die Berechung einfließen?
nur wenn du nicht mehr im Bürgergeld bist kommt der Zollbeamte.

Der Schuldner kann die Vollstreckung jederzeit durch Zahlung der Forderung abwenden. Daneben gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub zu stellen, über den die Vollstreckungsstelle nach Prüfung im Einzelfall entscheidet. Dies ist auch online über das Zollportal möglich.
https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Aufgaben-des-Zolls/Einnahmen-fuer-Deutschland-und-Europa/Vollstreckung/vollstreckung_node.html
#77
Hallo,

ich habe eine abschl. EKS abgegeben. Das Jobcenter forderte daraufhin ca. 380 Euro von mir. Es wurde sich auf eine Ratenzahlung verständigt, die ich aber zeitweise nicht einhalten konnte.

Ist es zulässig, dass bei solchen Forderungen im Hinblick auf Bedürftige, Vollstreckungskosten (44 Euro) mit in die Berechung einfließen?
#78
ZitatNach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.

Tagesstrukturierende Maßnahmen sollten erfolgen.

und das prüft jetzt der Maßnahmeleiter mit "Durchatmen" was es nicht alles gibt.
#79
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20Am 11.09.2025 um 10.41Uhr habe ich bei der Dame, die für die Weiterbewilligung zuständig ist, Angerufen und unter Aufsicht von Zeugen (zuhörern) erklärt, das ich die Kosten für die Stadtwerke (Gas Strom Wasser Abwasser) selber Zahle an die Stadtwerke, weil ich den Vermietern nicht traue, also denen nicht die Komplette Miete überweise.

In Anbetracht der Tatsache, dass du nicht die im (dem Jobcenter vorliegenden) Mietvertrag aufgeführte Miete komplett an den Vermieter zahlst, wärst du besser beraten, dir eine aktuelle Mietbescheinigung zu besorgen, damit die Verträge bzw. Jahresabrechnungen des Energieversorgers und die Mietbescheinigung zusammen nachvollziehbare Beträge ergeben. Immerhin gilt es hier ein mehrjähriges Durcheinander zu klären. Eine Klärung wäre auch in deinem Sinne.

Ist nur meine Meinung.
#80
Trudeln 21

Zitat von: Trudeln 21 am 14. Oktober 2025, 14:03:54Da ich zwecks Versorgungsamt mit dem VDK zu tun hatte, wurde mir von denen mitgeteilt dass ich zuerst eine Zusicherung zum Umzug brauche um mich dann damit bei der neuen Gemeinde anzumelden.
Wenn das selbe gilt wie beim Hartz 4, wovon ich ausgehe, dann stimmt das nicht.

In D gilt um noch das freie Wohnrecht
und
solange man vom Amt keine Umzugskosten erstattet haben will
oder
sich die Wohnkosten nicht erhöhen innerhalb des selben Zuständigkeitsraumes des jetzt zuständigen Amtes
ausserhalb des Zuständigkeitsraumes gelten die Angemessenheitskriterien dieses Ortes
Kann man hinziehen wo man will so oft man will.

Wenn man aber finanzielle Unterstützung vom Amt will und/oder dieses die KdUH zahlt gelten die Regeln des SGB 2
Ratgeber Umzug

Zitat von: Trudeln 21 am 14. Oktober 2025, 14:03:54Stimmt das so und ist es auch richtig dass der SB von meiner Tochter einen Grundstücksbogen mit sämtlichen Anforderungen fordern kann?
Wir bilden keine BG und sind auch keine Einstehensgemeinschaft.
Also hast du einen Mietvertrag in dem alles geregelt ist und der einem üblichen MV vergleichbar ist?
Wenn ja dann reicht der MV und die Sachen deiner Tochter geht das gar nichts an.

Gibt es schriftliches vom Amt? dann wäre es gut das mal in anonymisierter Form lesen zu können.
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.

MfG FN