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#71
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bürgergeld-Knall! SPD-Chef...
Letzter Beitrag von Penny - 30. November 2025, 13:03:32
Gibst auch was anderes ausser die Blöd ?
#72
Aktuelle Nachrichten / Bürgergeld-Knall! SPD-Chefin B...
Letzter Beitrag von 2_Gerhaard - 30. November 2025, 12:44:06
,,Müssen noch verhandeln"
:
Bürgergeld-Knall! SPD-Chefin Bas droht der Union
SPD verbietet Verhandlungen über Rente, will aber Stütze-Reform aufweichen
Deutliche Bürgergeld-Ansage von SPD-Chefin Bärbel Bas an die CDU/CSU. Beim Bundeskongress des Juso-Parteinachwuchses kündigte die Arbeits- und Sozialministerin an: Die SPD-Fraktion werde die von der Union vorangetriebene Reform, bei der das Bürgergeld abgeschafft werden soll, im Bundestag aufweichen.
https://www.bild.de/politik/inland/muessen-noch-verhandeln-buergergeld-knall-spd-chefin-bas-droht-der-union-692c1deebfd2aab7f514bfb4









#73
Der Vermögensausschluss nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II erstreckt sich nicht auf Lebensversicherungen.
Den Verwertungsausschluss nach VVG gibt es nicht mehr.

Trotzdem halte ich den Ablehnungsbescheid für vorsätzlich rechtswidrig, denn dein ungeschütztes Vermögen beträgt max. 1.298,41€, damit kann höchstens der Lebensunterhalt für einen Monat gedeckt werden (Miete + Regelsatz + KV).
Das hätte das JC bei Ausübung pflichtgemäßen Ermessens erkennen und dir ab 01.01.2026 zumindest vorläufig Bürgergeld bewilligen müssen, vorbehaltlich einer erneuten Vermögensprüfung zum Stichtag 01.01.2026.
Die weitere Argumentation des JC zu § 168 Abs. 3 VVG ist schlicht Blödsinn, da es diese Regelung seit 01.01.2023 nicht mehr gibt und § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II auch nicht auf diese abstellt.
Das JC muss seit 01.01.2023 nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen, ob eine Versicherung zur Altersvorsorge bestimmt ist.
Bei einer Lebensversicherung kann diese Zweckbestimmung imho generell verneint werden, bei einer privaten Rentenversicherung wäre diese Zweckbestimmung imho generell anzuerkennen.
Du hast das Recht, dein geschütztes Vermögen jederzeit umzuverteilen, damit es auch zukünftig geschützt ist.

Ich würde hier den Versicherungsvertrag mit dem geringsten Rückkaufswert unverzüglich auflösen und entweder
a) Widerspruch einlegen, oder
b) nach beantragter Auflösung des Vertrages Anfang Dezember ALG II "ab 01.01.2026" beantragen,
jeweils unter Hinweis darauf, dass das ungeschützte Vermögen für die Lebenshaltungskosten im Dezember 2025 vollständig verbraucht werden wird.
Ich persönlich würde Lösung b) vorziehen, weil die rechtlich einfacher zu realisieren ist und zeitlich schneller greift.
Hier kann man u.U. sogar Anfang Januar 2026 relativ einfach auf vorläufige Zahlung klagen.
Was die KV betrifft, musst du dich für den Dezember 2025 nicht selbst versichern, da hier die einmonatige Nachversicherungszeit nach § 19 Abs. 2 SGB V greift. Ab Januar 2026 bist du dann wider über das Bürgergeld versichert.
#74
Zitat von: Vollloser am 30. November 2025, 12:13:35DANN gibt´s so eine "Arbeitsmarktrente" !?

Lies dich mal hier durch.
#75
Zitat von: Rentnerin am 30. November 2025, 08:34:18die Arbeitsmarktrente ist (wenn ich das richtig verstanden habe) immer befristet, weil sich ja die Lage am Arbeitsmarkt verändern/verbessern kann.

Interessant. Das bedeutet also, dass wenn es in dem Beruf, in dem du zu Hause bist, z. Z. kein Arbeitsplatz im Angebot/frei ist, man dann nicht zwingend in irgendeine andere Tätigkeit gezwungen/genötigt wird (werden muss).
DANN gibt´s so eine "Arbeitsmarktrente" !?
Und Plicht zu einer Umschulung z. B., gibt´s da dann also auch nicht !?
Naja wobei ich schon mal wo gelesen habe, dass Umschulungen von den Jobcentern sowieso eher ungern bewilligt und gefördert werden, weil, sehr teuer, langwierig, und sehr "Mindset bedürftig" bei dem/der Umzuschulenden !
#76
Zitat von: Sheherazade am 20. November 2025, 12:58:39Ich habe letztens ein Muster für eine schriftliche formlose Antragstellung gesehen, das Problem mit der ausschließlichen Online-Antragstellung scheint ziemlich verbreitet zu sein. Sinngemäß lautete das:

Antrag auf ALGI-Leistungen nach SGBIII

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich formlos die oben genannten Leistungen.
Da ich die deutsche Sprache nicht gut beherrsche und keinen Internetzugang besitze kann ich keinen Antrag online stellen.
Daher möchte ich Sie um einen Termin bitten, damit ich ein Formular abholen kann, alternativ bitte ich um Zusendung per Post an oben genannte Adresse.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen

Und auf schriftliches müssen die korrekt reagieren, da ist dann nichts mit Abwimmeln.

Auch das haben wir versucht - ohne Erfolg. Sie bekam als Antwort nur eine Erklärung, wie man den Antrag online stellt.
#77
Moin zusammen.

Ich wurde inzwischen vom JC zum ÄD geschickt um die Erwerbsunfähigkeit zu überprüfen.
Ergebnis - Unter 3 Stunden.
(Wurde mir telefonisch von meinem SB so mitgeteilt. Weiteres dazu unten)
Auf Anfrage beim ÄD bezüglich der Gutachten, wurde mir mitgeteilt, dass sie die Gutachten nur an den Auftraggeber herausgeben und ich mir den beim JC geben lassen soll.
Teil A wurden sie zudem grundsätzlich gar nicht herausgeben.

Wie komme ich an alle Gutachten wenn sich der ÄD quer stellt?

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Das Ergebnis Teil B wurde mir wie gesagt schon vorab telefonisch vom SB mitgeteilt.
(Ich habe entgegen der hier herrschenden Meinung keine Probleme damit mit dem JC telefonisch zu kommunizieren)
Einen Termin um das Ergebnis und das weitere vorgehen zu besprechen, habe ich kommende Woche.

Ich gehe davon aus, dass das weitere vorgehen ein Antrag bei der DRV ist der dann endgültig über die EU entscheidet. Das Ergebnis wäre dann für das JC bindend. Bis dahin (und falls die DRV anderer Meinung ist) ist das JC weiterhin für mich zuständig

Soweit richtig?

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Mein SB möchte beim Termin zudem meinen KOOP erneuern.
Meines Wissens soll ein KOOP nur mit erwerbsfähigen Personen abgeschlossen werden.
Der ÄD hat das nun inzwischen verneint. Es fehlt nur noch die Bestätigung (oder auch nicht) von der DRV.

Zähle ich nun seitens des JC als erwerbsunfähig (also kein KOOP) oder gilt das erst mit Bestätigung der DRV (doch neuer KOOP)?

#78
Fragen und Antworten zu anderen Problemen / Aw: Weiterbewilligung verzöger...
Letzter Beitrag von Ottokar - 30. November 2025, 09:53:04
Zitat von: seifert55 am 29. November 2025, 23:28:56Könnte es sein dass mein Brief intern im Haus erst am 1.11. oder 2.11. vorlag?
Der Hausbriefkasten wird mehrmals am Tag geleert und die Post darin bekommt einen taggenauen Eingangsstempel.
Selbst wenn der WBA der Leistung erst in der darauf folgenden ersten Novemberwoche vorlag, war für den SB problemlos erkennbar, wann der Antrag beim JC eingegangen war.
Es könnte allerding denktheoretisch so gewesen sein, dass der SB sich gesagt hat: jetzt ist November, also will ich auch noch die Auszüge von Oktober.
Trotzdem gilt, was ich in Beitrag #4 dazu schrieb: wenn das JC dich im Oktober auffordert, zusammen mit dem WBA die Auszüge der letzten 3 Monate abzugeben und du den Antrag im Oktober stellst, sind die letzten 3 Monate nunmal September, August und Juli. Wenn das JC (auch) den für Oktober will, hätte es das konkret fordern müssen.
#79
Hallo Vollloser, die Arbeitsmarktrente ist (wenn ich das richtig verstanden habe) immer befristet, weil sich ja die Lage am Arbeitsmarkt verändern/verbessern kann. Deshalb die Befristung. Man muss vor Ablauf einen WBA stellen und dann wird die Lage erneut geprüft. Wenn es wieder Teilzeitstellen gibt, wird sie nicht mehr verlängert. Grüße