Neueste Beiträge

#71
Zitat von: Ridonn am 30. Januar 2026, 18:37:23Verkaufen dwr alten maschine lohnt 

Auch nicht für 90€ als defekt an Bastler? Du hättest dann die Zuzahlung sofort und ob sich das für den Käufer lohnt, sollte der selber entscheiden können.
#72
Zitat von: börgie am 30. Januar 2026, 21:02:12ich habe somit 9000€ sparen können.

In welchem Zeitraum?
#73
Zitat von: Yasha am 30. Januar 2026, 16:49:28Selbst verständlich kenne ich meine Pflichten.
Bei meinen Ausführungen ging es, leicht erkennbar, nicht um die Pflichten eines Schöffen, sondern um Grundlagenwissen zur Arbeitsweise eines Schöffengerichts. Das der Berufsrichter und die beigeordneten Schöffen rechtlich gleichgestellt sind und zusammen den sog. Spruchkörper bilden, darüber wird man normalerweise vom Vorsitzenden Richter einer Kammer zu Beginn des ersten Verfahrens belehrt. Nach zwei Amtsperioden und 10 solchen Belehrungen sollte man das dann eigentlich wissen.

Zitat von: Yasha am 30. Januar 2026, 16:49:28Und ich wurde dieses Jahr einer neuen Kammer zugelost, was jedes Jahr innerhalb der fünf Jahre so ist und immer war.
Du wirst keiner Kammer zugelost, sondern es erfolgt eine Auslosung der Schöffen zu den anhängigen Verfahren einer Kammer.
Um die Neutralität der Schöffen sicherzustellen, wechselt diese mindestens jährlich.

Zitat von: Yasha am 30. Januar 2026, 16:49:28Und zu Dienstantritt wurde und werde ich dort neu vereidigt.
Wie schon geschrieben erfolgt die Vereidigung nur einmal vor dem ersten Verfahren der Amtsperiode und gilt für die gesamte Amtszeit.
Das kannst du auch im offiziellen MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN nachlesen.
Möglicherweise verwechselst du die Vereidigung mit der individuellen Pflichtenbelehrung, die der Vorsitzende Richter zu Verfahrensbeginn macht, denn ich glaube nicht, dass das AG Berlin hier verfahrenswidrig unnötige Vereidigungen während der laufenden Amtsperiode vornimmt. Die haben auch so genug zu tun.

Und da du das offenbar noch immer nicht verstanden hast:
Ich zweifele keineswegs an, dass du drei Wahlperioden nacheinander sowohl auf die Vorschlagsliste gekommen, als auch zum Hauptschöffen berufen wurdest. Ich kenne solche Sonderfälle und auch die Gründe dafür.
Ich weis auch, dass das nicht grundsätzlich verboten ist. Ich habe lediglich geschrieben, dass sowas dem Grundgedanken des Gesetzgebers zur Unparteilichkeit von Schöffen zuwider läuft.
#74
Zitat von: ReGa741 am 30. Januar 2026, 21:36:04Ich hoffe ja, dass man in der neuen Grundsicherung wenigstens den anrechnungsfreien Freibetrag etwas erhöht. Diese Grenze von 100 Euro wurde ja noch nie von irgendwem wieder angefasst für Ü25.

Die Zuverdienstregeln sollen aufgrund des Ergebnisses der Sozialstaatskomission angepasst werden. Leider ist geplant den Freibetrag auf 50 Euro zu senken.

Die Kommission will vor allem auch erreichen, dass sich für Leistungsbeziehende Mehrarbeit stärker lohnt. Derzeit führen hohe Abzüge dazu, dass von einem zusätzlichen Verdienst oft nur wenig übrig bleibt. Dafür sollen die Anrechnungsregeln geändert werden: Für geringe Einkommen wird die Anrechnung verschärft, indem der bisherige Freibetrag von 100 Euro auf 50 Euro halbiert wird.

Im Gegenzug soll höheres Einkommen - insbesondere oberhalb der Minijob-Grenze - weniger stark auf die Leistungen angerechnet werden als bisher. Dies soll den Anreiz erhöhen, die Arbeitszeit auszuweiten und schrittweise unabhängig von staatlicher Hilfe zu werden.


Quelle
#75
genau und da haperts amazon stellt sich komplett sturr habens sogar vorm halben jahr bei nem anderen fall mit  anwalt versucht das prozedere läuft immernoch
#76
Sanktionen bemessen sich immer am maßgeblichen Regelsatz, nicht danach, wie hoch die Überweisung ist.
#77
Hallo an Alle.

Folgendes Problem: Ich habe Ende Dezember 25 ein neues Konto eröffnet um die viel zu teuer gewordene VR Bank hinter mir zu lassen. Damit ich das Geld aber noch sicher erhalte, habe ich dann am ersten Werktag im neuen Jahr eine Veränderungsmitteilung per Einschreiben abgesendet (diese wurde auch laut Verfolgung abgegeben). So hatte ich das Geld für Januar auf dem alten Konto und war mir sicher, dass das Geld für Februar auf dem neuen Konto landen wird. Nun ist aber heute nichts auf dem Konto gelandet. Daher gehe ich davon aus, dass das Geld noch auf das alte Konto überwiesen wurde und die Veränderung entweder verschlampt wurde oder warum auch immer länger als einen Monat dauert.

Jetzt gibt es 2 Optionen für mich:
a) ich habe das alte Konto zum 01.02.26 gekündit und meine neuen Daten bei der alten Bank hinterlegt. Das Geld wird dann wohl in wenigen Tagen auf das neue Konto von der alten Bank überwiesen. Da habe ich zum Glück dann den 01.02. gewählt und nicht den 30. oder 31. Januar.

b) Die alte Bank hat das Konto schon für Heute geschlossen, weil der 1. auf das Wochenende fällt und das Geld wurde ins leere überwiesen.

Ich habe kein Zugriff mehr auf das Online Banking und kann leider nicht gucken ob es da gelandet ist und heute war die Bank auch geschlossen, weil die nur Montags und Donnerstags offen haben.
Jetzt werde ich Montag zur Bank fahren und in Erfahrung bringen, ob das Geld noch eingegangen ist und es überwiesen wurde, dann ist alles klar und macht keine Probleme.

Was ist aber, wenn das Konto warum auch immer schon vor dem Wochenende geschlossen wurde ?
Ich habe die Quittung von Einschreiben, kopie der Veränderungsmitteilung und eine Kopie von dem Kündigungsschreiben an die alte Bank.

Ich war zum Glück noch nie in der Situation, dem Geld hinterher rennen zu müssen und weiß einfach nicht was ich jetzt wie am besten mache ?
Einerseits fehlt jetzt das Geld für das Wochenende, anderer seits, bin ich froh, dass ich am We eh nichts erreichen kann und genug Zeit habe zu überlegen, wie ich das jetzt am besten löse.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende euch allen !
#78
Ein Singlehaushalt bekommt 563 Euro Bürgergeld (ohne KdU).
Ein Singlehaushalt hat eine Minijobhöchstgrenze von 603 Euro im Monat.

Dem Singlehaushalt bleibt 208,90 Euro an maximalem Freibetrag, er erhält also von den 563 Euro Bürgergeld noch 168,90 Euro.

Frage: Wie sind die JC hier drauf bezüglich etwaiger Sanktionen? Kürzen die knallhart auch noch die letzten 168,90 Euro weg (10/20/30 Prozent) bei Fehlverhalten bzw. Verstößen, etc.?

Spannend ist ja, dass man auf die identische Summe kommt von genau 3 * 56,30 Euro. Es werden also genau null Euro und null Cent übrig bleiben bei 30 Prozent Sanktionen.

Wie ist Eure Erfahrung? Schon mal erlebt? Danke. (Und nein, "mir geht es gut", es interessiert mich einfach, ich bin NICHT BETROFFEN).

Ich hoffe ja, dass man in der neuen Grundsicherung wenigstens den anrechnungsfreien Freibetrag etwas erhöht. Diese Grenze von 100 Euro wurde ja noch nie von irgendwem wieder angefasst für Ü25.
#79
Hallo ihr Lieben :)

Da dies meine erste selbstständigkeit ist, im Bereich Marekting, freue ich mich über jedes Feedback von euch.

Die Selbstständigkeit wurde genehmight, den Gewerbeschein habe ich zugeschickt und habe jetzt auch die Unterlagen bzgl. Einkommen/Ausgaben usw. erhalten.

Frage bzgl. Einstiegsgeld, wonach wird das Bemessen ? Was steht mir zu ? Gibt es weitere Förderungen ?

Gibt es etwas besonderes zu beachten bei Einkommen/Ausgaben Angaben?

Danke im Voraus für jedes Feedback
#80
Hi Leute, war lange hier nicht mehr aktiv.

Habe wie oben erwähnt aus dem nichts eine Aufforderung erhalten all mein Vermögen zu offenbaren. Sprich Kontoauszüge vom 01.06.25 bis jetzt, Nachweise zur Pflege meiner Mama und Nachbarschaftshilfe.
Ich brauche echt sehr wenig zum Leben und komme mit dem Pflegegeld sowie dem 2x 131 Nachbarschaftshilfe immer sehr gut klar da das ja nicht angerechnet wird. Mein Regelsatz bleibt daher fast komplett unberührt und ich habe somit 9000€ sparen können. Außerdem hatte ich vor Monaten mein PKW, mehrere Konsolen inkls viel Zubehör, Laptop etc verkauft und das Geld in Bar erhalten. Ich habe von dem Geld mehrere Monate leben können und daher kaum Aktivitäten auf meinem Konto gehabt. Dies habe ich auch so dem JC mitgeteilt. Ich meinte auch dass es eine Vermögensumwandlung war und ich damit keinen Gewinn sondern eher Verlust gemacht habe und dass alles was mit der Pflege zu tun hat doch eh egal wäre weil es nicht angerechnet wird... Nun meinte das JC ich solle die Vermögensumwandlung nachweisen.. Das war vor Monaten und lief über Kleinanzeigen sowie Facebook Gruppen etc. Ich habe es immer Bar erhalten. Wie soll ich das nun nachweisen können? Die Anzeigen sowie Chats sind lange gelöscht.. Ich meinte auch zum JC dass die gesparten 9000€ bald genutzt werden müssen da wir seit 20 Jahren keine neue Möbel sowie Geräte gekauft haben und nun fast alles defekt sei. Auch ein PKW wird sich bald angeschafft.. Ich weiß nun nicht wie ich denen das am besten verklickern soll ohne dass die denken ich hätte keinen Bedarf auf die Leistungen.. Wie würdet ihr an meiner Stelle reagieren?