Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

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robiwobi

Doch, schon vorläufiger Bescheid, allerdings wird er nicht abschließend berechnet, es sei denn du beantragst es extra.
Anlage VM weglassen, den vereinfachten Antrag ausfüllen wo du nur versichern musst kein erhebliches Vermögen zu besitzen (über 60000).
Den 451 Job musst du angeben.

eder

Zitat von: robiwobi am 08. November 2020, 19:06:25den vereinfachten Antrag ausfüllen wo du nur versichern musst kein erhebliches Vermögen zu besitzen

Hier gibt es keinen gesonderten " vereinfachten Antrag" es gibt nur einen ganz normalen Erstantrag zum runter laden. Der Punkt erhebliches Vermögen ist da nicht zu finden.
Aufwendungen für Fahrkosten ist das extra oder in dem Freibetrag enthalten :scratch: vereinfacht ist da gar nichts


eder

Ja , fülle ich gerade aus. Reicht es eigentlich die Formulare eingetütet beim regionalen JC in den Briefkasten zu werfen oder ist zwingend ein persönliches abgeben "Ausweis" notwendig

robiwobi

Musst nicht persönlich erscheinen, postalisch reicht.
Ich mach alles online bei jobcenter.digital.de.

Gast32644

Hallo Zusammen,

weil ich nicht die ganzen 19 Seiten durchlesen wollte, frag ich doch einfach mal:

Bin seit 2 Wochen arbeitslos mit ALG 1, muss aber aufstocken.

1. Gelten jetzt im Dezember immer noch bzw. wieder die Regeln für den vereinfachten Antrag?
2. Anlage EK, muss ich die beim vereinfachten Antrag ausfüllen? Hab das online gemacht und keinen link für den EK gefunden, war aber im Online Antrag gefordert.
3. Wie lange dauert das bis bewilligt wird? ALG 1 ging ruckzuck innerhalb 3 Tagen.

Gruß

blaumeise

Ja, die Regeln für den vereinfachten Antrag gelten weiterhin, bis zum 31.03.2021: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/grundsicherung-1783154

Die Anlage EK findest du hier, die kannst du aber ev. nicht online ausfüllen und senden, dann musst du es per Post nachweislich einreichen (Prio-Brief am besten): https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529

MarkusC

Hallo liebe Gemeinde,

ich aber mich durch die 19 Seiten gearbeitet und bereits einige Antworten gefunden, vielen Dank! Dennoch benötige ich noch weitere Hilfe.

Folgende Sachlage. Mein Bruder hat Anfang des Jahres eine Selbständigkeit begonnen. Trennung von der Freundin und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und bei unserer Mutter untergekommen auch um Kosten zu sparen, bewusst da er die Selbständigkeit anstrebte.



Die Anfangsmonate der Selbständigkeit verliefen wie geplant gut. Seit dem ersten Lockdown gehen die Geschäfte zurück. Seit dem zweiten Lockdown noch wesentlich stärker. Der Jahresgewinn liegt nun unter 2400 Euro. Das Geschäft hat sich allerdings bewiesen, daran liegt es nicht. Bis Oktober war mein Bruder noch geringfügig angestellt, leider ebenfalls wegen C betriebsbedingt gekündigt.



Unserer Mutter (Rentnerin) und ich haben ihn so gut wie es eben geht finanziell unterstützt. Alle Ersparnisse sind nun aufgebraucht.. und das Schlimmste es "kriselt" sehr stark zwischen ihm und meiner Mutter. Normal war ein Auszug schon lange vorgesehen allerdings aus genannten Gründen nicht möglich.



Wir haben versucht uns zu informieren. Aufgrund der aktuellen Lage ist schwierig persönlich Beratung zu erhalten, daher hoffe und bitte ich um Ihre Hilfe.

Er ist nun in der Vorbereitung den "Vereinfachter Antrag" auf ALG2 zu stellen. -Formular: "https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf" - Wir sehen darin die einzige noch bleibende Möglichkeit?! Alle anderen C Hilfen stehen ihm laut Aussage Gründungsberater nicht zu.



Nun wissen wir bei einigen Punkten nicht was wir eintragen sollen. Ich versuche ihm dabei zu helfen. Wir wollen natürlich alles wahrheitsgemäß schildern uns allerdings auch kein Eigentor schießen.



Frage 1 -

Mein Bruder zahlt offiziell keine Miete an meine Mutter. Hat aber soweit er konnte mit Einkäufen und Ähnlichem "ausgeglichen"/ unterstützt. Nun soll unter Punkt 3 Kosten für Unterkunft und Heizung eingetragen werden /bzw. Anlage HG Punkt 5. "Angaben zu den Kosten der Unterkunft". Wäre es Ratsam den "Ausgleich" zu beziffern und einzutragen?



Frage 2 -

Unter 4 Hauptantrag "Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben."- Ist es notwendig hier Ja oder Nein anzukreuzen?



Frage 4 -

Mein Bruder ist im Grunde zu stolz und hätte viel früher Unterstützung beantragen sollen. Ich nehme an das erst ab Antragstellung gerechnet wird und rückwirkend kein Anspruch besteht?



Frage 5 -

Würden meinem Bruder Zuschüsse für eine eigene Wohnung zustehen? Und ggf. Zuschüsse für einen Umzug? Unsere Mutter und er wohnen aktuell in Mülheim an der Ruhr, mein Bruder würde gerne wieder nach Ratingen ziehen, in welcher Stadt wäre der zur Sicherung des Lebensunterhalts zu stellen?



Frage 6 -

Da noch kein Jahresabschluss vorliegt. Wird der Gewinn aus der Selbständigkeit am besten durch die Gewinn- und Verlustrechnung oder durch eine Einnahmen-Überschussrechnung dargestellt. Müssen alle Zahlen erkennbar sein oder kann/soll man Posten schwärzen?



Vielen Dank bereits für diejenigen die sich unserer Sache annehmen mag, ich weiss das gerade in der aktuellen Lage mehr den je gefragt wird!



Mit freundlichen Grüßen

Markus C.

Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Mein Bruder zahlt offiziell keine Miete an meine Mutter. Hat aber soweit er konnte mit Einkäufen und Ähnlichem "ausgeglichen"/ unterstützt. Nun soll unter Punkt 3 Kosten für Unterkunft und Heizung eingetragen werden /bzw. Anlage HG Punkt 5. "Angaben zu den Kosten der Unterkunft". Wäre es Ratsam den "Ausgleich" zu beziffern und einzutragen?
Wenn er offiziell keine Miete zahlt, trägst du natürlich keine ein.
Er kann jedoch sehr wohl für die Zukunft eine Kostenbeteiligung mit eurer Mutter abschließen.

Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Unter 4 Hauptantrag "Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben."- Ist es notwendig hier Ja oder Nein anzukreuzen?
Ja ist es, hier geht es um dein Gefühl/Einschätzung. Auf die Bewilligung des Antrages darf das keine Auswirkungen haben.
Kreuzt du "Nein" an, setzt du die Maschinerie "Überprüfung-Gesundheit" in Gang.

Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Mein Bruder ist im Grunde zu stolz und hätte viel früher Unterstützung beantragen sollen. Ich nehme an das erst ab Antragstellung gerechnet wird und rückwirkend kein Anspruch besteht?
Ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Würden meinem Bruder Zuschüsse für eine eigene Wohnung zustehen? Und ggf. Zuschüsse für einen Umzug? Unsere Mutter und er wohnen aktuell in Mülheim an der Ruhr, mein Bruder würde gerne wieder nach Ratingen ziehen, in welcher Stadt wäre der zur Sicherung des Lebensunterhalts zu stellen?
Ja, deinem Bruder stehen Unterkunftskosten zu, ebenfalls Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen. Wie alt ist dein Bruder?
1.Schritt: angemessenen Wohnraum in Ratingen finden
2.Schritt: Angemessenheit im JC Ratingen bestätigen lassen
3.Schritt: Vorsprache mit Bestätigung der Angemessenheit im hiesigen JC

Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Da noch kein Jahresabschluss vorliegt. Wird der Gewinn aus der Selbständigkeit am besten durch die Gewinn- und Verlustrechnung oder durch eine Einnahmen-Überschussrechnung dargestellt. Müssen alle Zahlen erkennbar sein oder kann/soll man Posten schwärzen?
Dein Bruder wird bei Beantragung der Leistungen die Anlage EKS ausfüllen müssen. Hier wird eine realistische Prognose gefordert.
Die Leistungen werden vorläufig für 6 Monate bewilligt. Nach Ablauf von 6 Monaten wird erneut die Anlage EKS gefordert, diesmal mit den tatsächlichen Zahlen.
Natürlich sollten entsprechende Belege beigefügt sein, Daten von Kunden deines Bruders dürfen unkenntlich gemacht werden.


"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Ottokar

Zitat von: Nö am 05. Januar 2021, 06:59:48
Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Mein Bruder zahlt offiziell keine Miete an meine Mutter. Hat aber soweit er konnte mit Einkäufen und Ähnlichem "ausgeglichen"/ unterstützt. Nun soll unter Punkt 3 Kosten für Unterkunft und Heizung eingetragen werden /bzw. Anlage HG Punkt 5. "Angaben zu den Kosten der Unterkunft". Wäre es Ratsam den "Ausgleich" zu beziffern und einzutragen?
Wenn er offiziell keine Miete zahlt, trägst du natürlich keine ein.
Er kann jedoch sehr wohl für die Zukunft eine Kostenbeteiligung mit eurer Mutter abschließen.
D.h. hier sinniger Weise ab dem 1. des Monats, in welchem der ALG I Antrag gestellt wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MarkusC

Ersteinmal vielen vielen Dank für die nützlichen Informationen! Das hilft uns sehr!
Jedoch muss ich doch noch einmal nachfragen..

Zitat von: Nö am 05. Januar 2021, 06:59:48

Er kann jedoch sehr wohl für die Zukunft eine Kostenbeteiligung mit eurer Mutter abschließen.
Formlos nehme ich an?

Zitat von: Nö am 05. Januar 2021, 06:59:48

Wie alt ist dein Bruder?
Er ist dieses Jahr 34 geworden.

Zitat von: Ottokar am 05. Januar 2021, 12:00:56
Zitat von: Nö am 05. Januar 2021, 06:59:48

Wenn er offiziell keine Miete zahlt, trägst du natürlich keine ein.
Er kann jedoch sehr wohl für die Zukunft eine Kostenbeteiligung mit eurer Mutter abschließen.
D.h. hier sinniger Weise ab dem 1. des Monats, in welchem der ALG I Antrag gestellt wird.

Ist es denn Sinnvoll? Ich kann mich von damals erinnern, dass die Einkommen in einer Wohngemeinschaft für die Berechnung des Bezugs summiert werden. Wird die Rente unserer Mutter - etwas über 1000 -  auch angerechnet oder anders gefragt, besteht die Gefahr dass der Antrag abgelehnt, da unsere Mutter entsprechend Einkommen bezieht?

Entschuldigt bitte die wilden Fragen, ich bin in der IT zu Hause :)

Beste Grüße
Euer Markus

Fettnäpfchen

MarkusC

Zitat von: MarkusC am 07. Januar 2021, 14:33:13Formlos nehme ich an?
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt
oder ähnliches wäre besser.....
Zitat von: MarkusC am 07. Januar 2021, 14:33:13Ist es denn Sinnvoll? Ich kann mich von damals erinnern, dass die Einkommen in einer Wohngemeinschaft für die Berechnung des Bezugs summiert werden.
Eine KBV hat nichts mit Einkommen zu tun.
und mit 36 bildet der Bruder seine eigene BG. Die Mutter ist außen vor und taucht nur namentlich in der KbV auf.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo

Ich habe für meinen WBA – Antrag" heute das vom JC  " es steht  folgendes = ich hätte den Antrag nicht richtig ausgefüllt.

ZitatBitte Teilen sie mir mit ,wie viele Personen insgesamt in ihren Haushalt Leben und wie viele davon zu ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören?
Also ich bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft (Bin 40 U)" Ich lebe zwar bei meiner Mutter (ihre Wohnung) !die kein Hartz 4 bezieht, halt ihre mini Rente. Habe sonst mit ihr Nichts am Hut .

Jetzt zu meinen Fragen:
Frage.1
der WBA -Antrag :unter 2.Punkt= Weitere Personen in meinem Haushalt was trägt man da ein?
Trage ich da eine 0  Personen ein ? Hatte das Feld leer gelassen.

Frage.2
Wie soll ich dem JC jetzt mitteilen das ich nur als Eigene Bedarfsgemeinschaft bin? Der WBA Antrag ist am 23.01.2021 bei dem JC per  angekommen. Ich habe bis zum 14.02.2021 zeit will es aber früher abschicken weil meine weiterbewilligiung bis märz 2021 läuft.

Wäre super wenn mir da einer weiter helfen könnte.

Zitat von: Dragon am 02. Februar 2021, 13:28:12Trage ich da eine 0  Personen ein ? Hatte das Feld leer gelassen.
Wenn deine Mutter mit im Haushalt lebt, trägst du eine 1 ein.
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2021, 13:28:12Wie soll ich dem JC jetzt mitteilen das ich nur als Eigene Bedarfsgemeinschaft bin?
Das braucht nicht explizit erwähnt werden. Du bist Ü40, somit kannst du mit deiner Mutter keine BG bilden.

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Dragon

Hallo Nö

Wie kann ich dem Jc jetzt mitteilen das unter 2.Punkt jetzt =eine 1 Bedarfsgemeintschaft rein muss? habe im Schreiben nichts wo man es mitheilen muss .halt seite 2 wo steht Anlagen+unten mitteilungen mit unterschrift.

Was müsste ich ausfüllen..... oder muss ich den wba Seite.1 neuausfüllen+ schicken? Damit ich es richtig mache( keinen fehler) .wegen meinen Widerspruch der noch läuft.