wieviel Vermittlungsvorschläge?

Begonnen von Gummibärchen, 20. November 2021, 20:57:31

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BigMama

Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 14:12:24Naja ok, wenn man paar Hunderter unterm Kissen hat, kann man die Sanktion bis zum Gerichtsurteil auch "aussitzen", sind halt 3x 30% also  -133,80 EUR pro Monat, man bekommt nur 312,20 EUR aufs Konto und insgesamt fehlen somit erstmal 341,40 EUR vom Existenzminimum (446,- EUR) in der Haushaltskasse.
Wir sind noch gar nicht beim Thema Sanktionen. Außerdem hinkt deine Berechnung. Wenn du schreibst, dass insgesamt 341,40 € (3 x 133,80 €) vom Existenzminimum fehlen, musst du den Regelsatz für die drei Monate auch korrekt benennen. Dann wären das nämlich nicht 446 € sondern 1.338 € (3 x 446 €).

Du hast geraten die Sanktion abzuwarten.
Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 12:56:34Die Sanktion abwarten und dann vor dem Sozialgericht schauen, was der Richter zu diesen 30 Stellen meint.
So weit soll es doch gar nicht erst kommen. Daher habe ich auch folgendes geraten:
Zitat von: BigMama am 21. November 2021, 10:34:11Führe jeden einzelnen Vermittlungsvorschlag auf und begründe wieso er für dich nicht zumutbar ist. Auf die zumutbaren sollest du dich allerdings bewerben.
Somit ist möglichen rechtskonformen Sanktionen jegliche Grundlage entzogen. Außerdem steht vor der Sanktion auch erstmal die Anhörung.
Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 12:56:34Such dir am besten 5 dieser Bewerbungen raus und bewerbe dich auf diese 5 Stellen, die restlichen 25 -> Ablage P
Diese Taktik halte ich für gefährlich. Spätestens wenn auch nur ein VV mehr als die von dir vorgeschlagenen fünf zumutbar ist, geht dein Vorschlag nach hinten los.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

DerSofti

Es geht ja auch darum, festzustellen wieviele solcher VV's pro Monat zumutbar sind, also eine Zahl. Wer sonst, außer das Sozialgericht könnte das feststellen?
Es gibt ja derzeit keine Informationen über eine Obergrenze bei den VV's. Wenn jetzt also ein SB vom Mobcenter unbedingt sanktionieren will, schickt der ein Paket mit 200 VV's an sein Opfer, innerhalb von 3 Tagen müßen die durch sein und schon hat der SB nach aktuellen Stand sein Angriff mit der Sanktion durch.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

BigMama

Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 14:37:30Wenn jetzt also ein SB vom Mobcenter unbedingt sanktionieren will, schickt der ein Paket mit 200 VV's an sein Opfer, innerhalb von 3 Tagen müßen die durch sein und schon hat der SB nach aktuellen Stand sein Angriff mit der Sanktion durch.
Ok, bei dieser Kommunikationsebene bin ich im Austausch mit dir raus.
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Fettnäpfchen

Gummibärchen

Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 12:00:17Ich danke Dir für Deine Info. Du hast Recht!
ich würde das empfehlen! und auch die Beschwerden + m.M.n. sogar noch an das KRM.

Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 14:37:30Es gibt ja derzeit keine Informationen über eine Obergrenze bei den VV's.
Aber ein Urteil. s. Anhang

MfG FN

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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gummibärchen

Hallo alle zusammen!

ich habe mir alles heute durch den Kopf gehen lassen und werde folgendes machen:

1. jeden Vermittlungsvorschlag "kommentieren"

2. ein Schreiben an die SB verfassen, in welchem ich Klartext spreche und Sie auch auf Ihre Pflichten verweise, welche Sie definitiv nicht erfüllt

und

3. weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit nur noch über meinen Anwalt welchem ich am Mo. eine entsprechende Vollmacht unterschreiben werde (vorsorglich)

Vermittlungsvorschläge gern, allerdings nur nach Zumutbarkeitsprüfung durch dafür zuständige Person, die SB.
Da bewerbe ich mich dann auch gern.

Übrigens bekomme ich das mit dem bearbeiten meiner Vorschläge nicht hier eine kleine "Kostprobe" als "Abtippversion":

Sehr geehrte Frau xy,
ich möchte Sie au ein Stellenangebot (Arbeitsplatz) aus unserer Jobbörse, das nicht durch die Agentur für Arbeit betreut wird, hinweisen:

(im "Abspann" nach der Stelleninformation steht dann der Hinweis: die Stellenbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage, auf der Rückseite die Rechtsfolgenbelehrung)

Angebot 1

Arbeitgeber:   Firma x
Stellenangebot: Modeberater (m/w/d) in Teilzeit Firma X in Ihrem Wohnort
Arbeitsplatz / Berufsbezeichnung: Verkäufer / -in
Arbeitsort: ihr Wohnort
Arbeitszeit: Teilzeit-Vormittag Teilzeit-Nachmittag Teilzeit Abend
                 Schicht / Nacht / Wochenende
Eintrittstermin: sofort
Lohn: nach Vereinbarung
In der Anlage befindet sich nicht s Konkretes sondern lediglich die Anforderungen an den Bewerber z.B. modebewusst sollte man sein, dann die Aufgaben wie z.B. Kassieren, Beratung usw. sonst nix Nennenswertes.

Angebot 2

Arbeitgeber: Zeitarbeitsfirma y (danke Google)
Stellenangebot: Moderberater (ja, fast alle Angebote sind als Modeberater /-in)
Arbeitsplatz / Berufsbezeichnung: Verkäufer / -in
Arbeitsort: verschieden Standorte möglich
Arbeitszeit: Teilezeit Vormittag Teilzeit Nachmittag Teilzeit Abend
Eintrittstermin: sofort
Gehalt: beim Arbeitgeber zu erfragen

Auch hier enthält das beiliegende "Zettelchen" mit der Stellenbeschreibung des Arbeitgebers keine konkreten Angeben zu den wichtigen Punkten außer einem üblichen "Geplänkel" wie "sie sollten modebewusst sein, flexibel usw..." und einer Kurzbeschreibung des Unternehmens und was dieses als Ag bietet wie z.B. 15% Mitarbeiterrabatt, Weiterbildung im eigenen Seminarraum usw.

Mein Wunscharbeitgeber hingegen bietet seinen Mitarbeitern tatsächlich etwas z.B. Weihnachtsgeld und eine Betriebsrente.


Angebot 2 kürze ich mal ab:

Stellenangebot: 15 Std. Teilzeit (das ist ok)
Arbeitsort: PLZ mein Wohnort (noch halbwegs ok, wenn man das Unternehmen googelt)
Arbeitszeit: Teilzeit Vormittags, Teilezeit Nachmittags Teilzeit Abend
                  15 Wochenstunden Flexibilität innerhalb der Öffnungszeiten (9 bis 20 Uhr - habe ich gegoogelt)
                  befristet mit Möglichkeit späterer Übernahme

Angebot 3 in noch kürzer:
verschiedene Standorte
Teilzeit zu allen Tageszeiten
körperliche Belastbarkeit und zeitliche Flexibilität laut Arbeitgeberbeschreibung (Anlage) vorausgesetzt

So ziehen sich alle Vermittlungsvorschläge durch, entweder unklare Angaben und bei den wenigen Vorschlägen, welche halbwegs konkretisiert sind sind es dann wieder 25 oder 30 Wochenstunden mit flexiblen Arbeitszeiten, Einsatzbereitschaft, körperliche Belastbarkeit (ich bin klein und zierlich) oder es wird schlicht und ergreifend eine einschlägige Ausbildung vorausgesetzt welche ich nicht habe.

Gruss!

Bärchi

BigMama

Das klingt sehr danach als wären die VV tatsächlich nicht auf die Zumutbarkeit geprüft wurden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

hotwert

Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 17:57:30


Mein Wunscharbeitgeber hingegen bietet seinen Mitarbeitern tatsächlich etwas z.B. Weihnachtsgeld und eine Betriebsrente.



Ja das wünscht sich wohl jeder. Ich würde aber das nicht so begründen, als alg 2 Bezieher musst du alles zumutbare tun um deine Hilfsbedürftigkeit zu verringern, oder noch besser zu beenden.
Mit so einer Begründung kannst du kein Jobangebot ablehnen, nur weil es kein Weihnachtsgeld oder Betriebsrente gibt.


Wirklich jeden VV zu kommentieren warum es aus dies oder jenen Grund nicht geht oder nicht zumutbar ist würde bei mir den Eindruck hinterlassen das du keine Lust hast. Aber ich hab ja auch nicht jeden gesehen und kenne deine Geschichte nicht.
Aber wenn du eine Beschwerde an der SB ihren vorgesetzten schreibst oder das ganze evtl. vor Gericht geht sieht ja jeder euren Schriftverkehr, da musst du schon vorsichtig sein dir nichts ins eigene Knie zu schießen.

Die Gründe müssen schon nachvollziehbar sein, und es wird einem ALG2 Bezieher auch sehr viel zugemutet seine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Ich habe z.B. Stellenangebot bekommen welche 85km von meinem Wohnort entfernt liegen, natürlich hab ich keine Lust täglich eine Stunde auf die Arbeit zu fahren und eine Stunde wieder nach Hause. Aber lt. Gesetz ist das eben leider zumutbar. Bei Teilzeitstellen ist evtl weniger Fahrweg zumutbar, aber sicherlich trotzdem einiges.

Gummibärchen

Zitat von: BigMama am 21. November 2021, 18:11:12
Das klingt sehr danach als wären die VV tatsächlich nicht auf die Zumutbarkeit geprüft wurden.

Nein, es scheint wirklich so zu sein.
Würde es sich um "sinnvolle" (zumutbare) Vorschläge handeln, so würde ich mich sehr gen bewerben und in der mir zu Verfügung stehenden Zeit einer Beschäftigung nachgehen, aber doch nicht so!?
Ich habe meine Idee mit meiner Selbständigkeit nicht verworfen und arbeite immer noch daran. Allerdings sehe ich bereits jetzt die große Welle seitens des JC auf mich zurollen, wenn ich nicht "augenblicklich" nach Gewerbeanmeldung meinen Lebensunterhalt komplett aus dieser Tätigkeit bestreiten kann. Und das wird ja definitiv der Fall sein, denn jede selbständige Tätigkeit muss sich erst "entwickeln", ich habe ja auch nicht die ultimative non plus ultra Idee, sondern muss mir den Kundenkreis dann auch erst schaffen. Das geht nur mit Fleiß und guter Arbeit von der der Kunde überzeugt ist. Das benötigt eine gewisse Zeit.
Aufgrund meiner aktuellen Situation mit der SB sehe ich von einer Gewerbeanmeldung erstmal ab. Schade zwar, denn es wäre der erste Schritt in Richtung weg vom JC, allerdings auch ein Schritt weiter in Richtung JC Abgrund... Mir reichen vorerst die derzeitigen Schikanen. Und das ist bestimmt erst der Anfang, der WBA ist gerade gestellt...  :schock:

Bärchi

Fettnäpfchen

Gummibärchen

Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 17:57:30(im "Abspann" nach der Stelleninformation steht dann der Hinweis: die Stellenbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage, auf der Rückseite die Rechtsfolgenbelehrung)
auf eine Stelleninformation musst du dich nicht bewerben.
Da wäre die ominöse Rechtsfolgenbelehrung interessant zu lesen dürfte sich wahrscheinlich um die 60er § handeln.

Da zur Prüfung (besonders für die folgenden)einen RA einschalten? wer bezahlt dass denn?
Den Zahn solltest du der SB selber ziehen.

Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 17:57:302. ein Schreiben an die SB verfassen, in welchem ich Klartext spreche und Sie auch auf Ihre Pflichten verweise, welche Sie definitiv nicht erfüllt
dafür ist der Beitrag von Big Mama super geeignet weil er die Pflichten der SB aufführt und ist auch ausreichend. Entsprechende Beschwerden wie schon erwähnt und damit müsste "der Zahn" gezogen sein.

Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 17:57:30eine einschlägige Ausbildung vorausgesetzt welche ich nicht habe.
damit musst du dich auf so etwas nicht bewerben, sondern den "Beipackzettel" ausfüllen dass der VV aufgrund fehlender Recherche des SB ungeeignet ist.
Was die anderen angeht weiß keiner warum du das eine oder andere nicht machen kannst weil du nichts davon schreibst:
Zitat von: Gummibärchen am 20. November 2021, 20:57:31Ich würde hier gern mehr schreiben, befürchte jedoch, dass man hier mitliest und mich dann erkennen würde.
Zitat von: Gummibärchen am 20. November 2021, 22:41:34Nein, das JC weiß sehr genau, dass das nicht der Fall ist und ich definitiv nicht 8 Std. Zeit habe. Es sind 3 bis 4 Stunden.
u.s.w. ....  u.s.f.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Gummibärchen

ZitatDa wäre die ominöse Rechtsfolgenbelehrung interessant zu lesen dürfte sich wahrscheinlich um die 60er § handeln.
Es  ist §31 bis 31b mit 30% Sanktion

ZitatDa zur Prüfung (besonders für die folgenden)einen RA einschalten? wer bezahlt dass denn?
Niemand, ist ein Bekannter von mir...


ZitatWas die anderen angeht weiß keiner warum du das eine oder andere nicht machen kannst weil du nichts davon schreibst.

Mehr als zu sagen, dass ich 3 bis 4 Stunden vormittags zu bestimmten Zeiten "verfügbar" bin und zwar wegen der Pflege eines nahen Angehörigen dürfte doch allen hier als Info ausreichen? Und das habe ich doch bereits geschrieben.
Einzig "BigMama" hat die Situation sehr gut erfasst.
Man muss doch hier nicht öffentlich komplett "die Hosen ausziehen", wenn man etwas fragt? Das hier ist ein ÖFFENTLICHES Forum und es lesen ALLE mit...
Sorry, aber man wird sich doch wenigstens "etwas" bedeckt halten dürfen, sonst könnte man hier gleich Foto und Adresse einstellen...  :zwinker: (und für "alle" die BG Nummer...)

Bärchen

Spritzenhalter

Zitat von: Gummibärchen am 20. November 2021, 20:57:31
mit insgesamt 30 Vermittlungsvorschlägen (nebst Rechtsbelehrung)

Wären bei mir, sofern als Normapost eingeworfen, im Müll 1:1 gelandet. Bei einer Sanktionsanhörung die Beweisumkehr über den Nachweis der Zustellung gefordert.

Unwissender

Was steht den dazu in deiner EGV? Was zu den Bewerbungskosten? Wrden die für die 30 Bewerbungen übernommen?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Fettnäpfchen

Gummibärchen

also die Sanktionsparagrafen, ergibt auch Sinn damit ist das richtig gemacht vom JC.
Außer es steht auch bei den Stelleninformationen dabei.

Gut wenn du einen RA als Bekannten hast, denn einen RA hättest du aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Zitat von: Gummibärchen am 22. November 2021, 16:40:32Einzig "BigMama" hat die Situation sehr gut erfasst.
Deswegen ja meine Tipps dahingehend.

Zitat von: Gummibärchen am 22. November 2021, 16:40:32
Mehr als zu sagen, dass ich 3 bis 4 Stunden vormittags zu bestimmten Zeiten "verfügbar" bin
Wenn du das geschrieben hättest das es immer der Vormittag ist dann hätte ich mir den Absatz
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. November 2021, 12:41:10Was die anderen angeht weiß keiner warum du das eine oder andere nicht machen kannst weil du nichts davon schreibst:
gespart.
Zitat von: Gummibärchen am 22. November 2021, 16:40:32Man muss doch hier nicht öffentlich komplett "die Hosen ausziehen", wenn man etwas fragt? Das hier ist ein ÖFFENTLICHES Forum und es lesen ALLE mit...
Sorry, aber man wird sich doch wenigstens "etwas" bedeckt halten dürfen, sonst könnte man hier gleich Foto und Adresse einstellen...  :zwinker: (und für "alle" die BG Nummer...)
Wenn du meine Nachfragen so siehst dann will ich dich nicht weiter belasten!

:bye: FN
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Gummibärchen

Hallo "Fettnäpfchen"!

Danke wirklich sehr für Deine hilfreichen Tipps, das ist ehrlich gemeint und das mit "blank ziehen" wirklich weder persönlich noch böse gemeint.
Wenn Du gern Näheres erfahren magst, können wir uns gern per PN austauschen.

Ansonsten habe ich vom RA, welchen ich wegen dieser Angelegenheiten eigentlich nicht "belästigen" wollte, folgendes erfahren:

Die auf der Rückseite der "Stellenangebote" befindlichen Rechtshilfebelehrungen sind rechtlich unwirksam, denn es liegen erst gar keine sanktionsbewährten Angebote vor.
Das wäre nur dann der Fall, wenn die "Stellenvorschläge" zumutbar wären bzw. vorher auf Zumutbarkeit von ihr überhaupt geprüft worden wären. Zweitens enthält kein einziger
dieser "Vorschläge" Angaben, welche für die Prüfung der Zumutbarkeit unentbehrlich wären. Bei der Zumutbarkeitsprüfung hat die SB die Voraussetzungen des Leistungsempfängers zu überprüfen, das hat sie ganz offensichtlich nicht getan.
Der RA hat also das Blatt komplett gewendet.

Ich bekomme heute Abend von Ihm einen Text, welchen ich dann übernehmen und um mein "Gedöhns" ergänzen kann.
Ich soll erst gar nicht mit Fachaufsichtsbeschwerden o.ä. "drohen", sondern lediglich darauf hinweisen, dass weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit über ihn erfolgt. Das sollte der SB reichen.

Er kann sich nicht vorstellen, dass die SB so dreist ist und eine Sanktion gegen mich einleitet, insbesondere mit dem Wissen, dass ein RA "hinter mir steht". Das würde für Sie wohl auch JC intern keine "schönen" Konsequenzen haben.

Ich kann jetzt also halbwegs aufatmen und warte, was so passiert.

Schöne Grüße!

Bärchi (welche sich heute vor lauter Frust tatsächlich fast eine ganze Tüte Gummibärchen einverleibt hat...)



BigMama

Vielen Dank für die Rückmeldung zum Gespräch mit dem RA.

Ich freue mich, dass die Sichtweisen deines RA und mir hinsichtlich der Zumutbarkeit übereinstimmen. Und natürlich freue ich mich mit dir, dass du nun einen kompetenten Partner an deiner Seite hast, der dir Hilft deine Vermittlerin in ihre Schranken zu weisen.

Schreib hier gerne wie es weitergeht. Ich interessiere mich sehr dafür.
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