JC-Neue WBA Verlangt Kontoauszüge,Pass,Meldebescheinigung=Kopie

Begonnen von Dragon, 05. Februar 2022, 16:30:52

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Dragon

#105
Hallo Fettnäpfchen

ZitatWie hoch ist die angesparte Summe bzw. der Rückkaufswert?
Wieviel Schonvermögen hast du im Moment, also das was mit 150/LJ gerechnet wird?
ALso Laut der (Jahres Info)steht Vertragsguthaben zu den oben aufgeführten Kursdaten    = 11,571,94€ 
Leistungen bei Rückkauf zu en oben aufgeführten Kursdaten *    = 11571,94€

*Alle Werte setzen einelaufende Beitragszahlung vorraus. Wenn Kapitalertragsteuerpflicht vorliegt,so verringert sich die Leistungen

Siehe zb. in #100 hast du
ZitatZu den von Ihnen geforderten Daten im Einzelnen:......
Das ist leer also was geändert werden sollte.

ZitatAbgesehen davon mach doch endlich mal die erste Baustelle fertig:
Ich werde jetzt den Brief aus dem #100 bearbeiten!

So Fettnpfchen ich hoffe das ich die Vorlage richtig geänder hatte+nicht übersehen . schaue es mir aber jetzt nochmal  an.

ZitatWeiterbewilligungsantrag vom 24.01.2022
Aufforderung zu Mitwirkung Ihr Schreiben vom 01.02.2022 bei mir eingegangen am 05.02.2022
BG-Nr. XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihrer abgefragten Punkte
Kontoauszüge / Pass / Aufenthaltstitel / Was die Wohnsituation angeht/Meldebescheinigung

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor. Und wieder verweise ich zusätzlich auf den Punkt "Ergänzend dazu" aus dem Absatz Pass.
c) Nach DSGVO ist jede Datenerhebung zu begründen.

Da sie in Ihrem Schreiben darauf bestehen das ich mich persönlich vorstellen muss um "Ihnen eine persönliche Identifizierung" zu ermöglichen werde ich meinen Pass in Kopie um des "Friedens" Willen beilegen. Ich komme aber nicht umhin sie auf folgendes aufmerksam zu machen!

Sollten sie weiterhin eine Bearbeitung verweigern bzw. mutwillig unter heranziehen immer neuer Anforderungen verzögern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung (dieser Datenerhebung) zu erheben.

Zu den von Ihnen geforderten Daten im Einzelnen:
Die Kontoauszüge stehen Ihnen zu und diese mache ich als Anhang zu diesem Schreiben.

Zum Pass
Den Pass lege ich Ihnen in Kopie bei.
Ergänzend dazu:
Sollten sie deswegen eine Bearbeitung verweigern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung dieser zu erheben.

Zum Aufenhaltstitel
Dieser liegt ihnen genauso vor wie sie feststellen werden wenn sie in meine Akte schauen und die Gültigkeit ist bis 2026.
Desweiteren verweise ich Sie auch wieder auf dass was unter dem Thema Pass unter "Ergänzend dazu" steht, um weitere Wiederholungen zu vermeiden.

Was die Wohnsituation angeht:
Ich lebe momentan noch mietfrei bei meiner Mutter wo ich mein altes Zimmer bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG. Dies ist ihnen bekannt und es gab keine Änderung sonst hätten sie das im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten schon erfahren. Des weiteren gilt das selbe wie unter dem Punkt Pass unter "Ergänzend dazu:"Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor.

Mit freundlichen Grüßen

Update: 12:41
Sorry mir ist gerade ein fehler aufgefallen: Habe den Brief nochmal hier geändert reingestellt. hatte etwas übersehen Sorry  :clever:

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 13. Februar 2022, 12:18:12
bezüglich Ihrer abgefragten Punkte
Kontoauszüge / Pass / Aufenthaltstitel / Was die Wohnsituation angeht/Meldebescheinigung Erklärung teile ich Ihnen folgendes mit.

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor. Und wieder verweise ich zusätzlich auf den Punkt "Ergänzend dazu" aus dem Absatz Pass.
c) Nach DSGVO ist jede Datenerhebung zu begründen.
Da habe ich schon aufgehört!
Das rot markierte passt nicht!

Dann habe ich es nochmal versucht, aber ich sehe es nicht mehr ein das ich das Std. mit Fehlersuche und Richtigstellung versuche und dann kommst du mit anderen Fehlern daher.
Jetzt ist rot markiertes von dir zu beachten!
Da hat nämlich das gefehlt:
    Ihre o. g. Aufforderung versucht, § 60 SGB I grob rechtsmissbräuchlich in Ansatz zu bringen. Sie fordern von mir unzulässige Nachweise.
    Diese durch Sie versuchte Datenerhebung
    - ist nicht begründet,
    - ist somit nach a), b) § 67a SGB X nicht zulässig.

Zitat von: Dragon am 13. Februar 2022, 12:18:12Die Kontoauszüge stehen Ihnen zu und diese mache ich als Anhang zu diesem Schreiben. <---- Also das Jetzt weg wie ich im #100 lese
NEIN!


Mach das ganze nochmal in der vorgeschlagenen Form und stelle es erneut ein.
Mir ist das jetzt zu blöd dauernd deine Fehler auszubessern.
Zur Not liest du was du fabriziert hast halt öfters. Am besten machst einmal mein Muster und daneben was du daraus gemacht hast dann wird das schon werden...

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#107
Ich hatte  ein Kleines uptate im #105 um 12:41 den Text geändert aber er passt immer noch nicht.
Ich bin leider immer schnell verwirt ,obwohl ich es immer versuche richtig zu machen stimmt es immer noch nicht.
deswegen wäre es besser gewesen du hättest das schreiben für mich komplett fertig gemacht.

Du siehst ja bekomme es halt nicht hin egal was ich mache! ist keine absicht vertue mich immer zu schnell ,das am ende nichts mehr passt. Leigt auch zum Teil an meine Augen! sehe nach kurzer Zeit am display nichts mehr = also wie den Wald voller bäume nicht. obwohl ich auf dem Monitor schaue. :sad:

keine absicht.  Meinst du für mich ist es leicht wenn ich es versuche zu ändern aber am ende nichts passt.

werde immer vergesslicher! reiße mich wegen meiner Mutter zusammen.
So ein Update  13:05

ich hoffe jetzt passt! Ich schaue baer gerde nochmal Wort für Wort nach.
Zitat
Weiterbewilligungsantrag vom 24.01.2022
Aufforderung zu Mitwirkung Ihr Schreiben vom 01.02.2022 bei mir eingegangen am 05.02.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,


bezüglich Ihrer abgefragten Punkte
Kontoauszüge / Pass / Aufenthaltstitel / Wohnsituation /Meldebescheinigung

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).
c) Nach DSGVO ist jede Datenerhebung zu begründen.

Ihre o. g. Aufforderung versucht, § 60 SGB I grob rechtsmissbräuchlich in Ansatz zu bringen. Sie fordern von mir unzulässige Nachweise.
Diese durch Sie versuchte Datenerhebung
- ist nicht begründet,
- ist somit nach a), b) § 67a SGB X nicht zulässig.

Sollten sie weiterhin eine Bearbeitung verweigern bzw. mutwillig unter heranziehen immer neuer Anforderungen verzögern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung (dieser Datenerhebung) zu erheben.

Zu den von Ihnen geforderten Daten im Einzelnen:

Zum Pass
Den Pass lege ich Ihnen in Kopie bei.
Ergänzend dazu:
Sollten sie deswegen eine Bearbeitung verweigern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung dieser zu erheben.

Zum Aufenhaltstitel
Dieser liegt ihnen genauso vor wie sie feststellen werden wenn sie in meine Akte schauen und die Gültigkeit ist bis 2026.
Desweiteren verweise ich Sie auch wieder auf dass was unter dem Thema Pass unter "Ergänzend dazu" steht, um weitere Wiederholungen zu vermeiden.

Was die Wohnsituation angeht:
Ich lebe momentan noch mietfrei bei meiner Mutter wo ich mein altes Zimmer bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG. Dies ist ihnen bekannt und es gab keine Änderung sonst hätten sie das im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten schon erfahren. Des weiteren gilt das selbe wie unter dem Punkt Pass unter "Ergänzend dazu:"Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor.

Mit freundlichen Grüßen

Dragon

So Ich versuche es nochmal . jetzt müsste es endlich stimmen! wenn ich nicht so dumm bin um den mist Brief endlich fertig schaffen :wand: :wand:

ZitatWeiterbewilligungsantrag vom 24.01.2022
Aufforderung zu Mitwirkung Ihr Schreiben vom 01.02.2022 bei mir eingegangen am 05.02.2022
BG-Nr. XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,



bezüglich Ihrer abgefragten Punkte
Kontoauszüge / Pass / Aufenthaltstitel / Wohnsituation /Meldebescheinigung


Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).

"Ergänzend dazu" aus dem Absatz Pass.
c) Nach DSGVO ist jede Datenerhebung zu begründen.

Ihre o. g. Aufforderung versucht, § 60 SGB I grob rechtsmissbräuchlich in Ansatz zu bringen. Sie fordern von mir unzulässige Nachweise.
Diese durch Sie versuchte Datenerhebung
- ist nicht begründet,
- ist somit nach a), b) § 67a SGB X nicht zulässig.

Zu den von Ihnen geforderten Daten im Einzelnen:
Die Kontoauszüge stehen Ihnen zu und diese mache ich als Anhang zu diesem Schreiben.

Zum Pass
Den Pass lege ich Ihnen in Kopie bei.
Ergänzend dazu:
Da sie in Ihrem Schreiben darauf bestehen das ich mich persönlich vorstellen muss um "Ihnen eine persönliche Identifizierung" zu ermöglichen werde ich meinen Pass in Kopie um des "Friedens" Willen beilegen. Ich komme aber nicht umhin sie auf folgendes aufmerksam zu machen!

Sollten sie weiterhin eine Bearbeitung verweigern bzw. mutwillig unter heranziehen immer neuer Anforderungen verzögern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung (dieser Datenerhebung) zu erheben.

Zum Aufenhaltstitel
Dieser liegt ihnen genauso vor wie sie feststellen werden wenn sie in meine Akte schauen und die Gültigkeit ist bis 2026.
Des weiteren verweise ich Sie auch wieder auf dass was unter dem Thema Pass unter "Ergänzend dazu" steht, um weitere Wiederholungen zu vermeiden.

Was die Wohnsituation angeht:
Ich lebe momentan noch mietfrei bei meiner Mutter wo ich mein altes Zimmer bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG. Dies ist ihnen bekannt und es gab keine Änderung sonst hätten sie das im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten schon erfahren. Des weiteren gilt das selbe wie unter dem Punkt Pass unter "Ergänzend dazu:" Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor.

Zur Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor. Und wieder verweise ich zusätzlich auf den Punkt "Ergänzend dazu" aus dem Absatz Pass.

Mit freundlichen Grüßen

Fettnäpfchen

Dragon

Passt immer noch nicht! und wie ich gerade sehe hast du es selber erkannt und den nächsten Versuch gestartet.

Zitat von: Dragon am 13. Februar 2022, 12:55:24Weiterbewilligungsantrag vom 24.01.2022
Aufforderung zu Mitwirkung Ihr Schreiben vom 01.02.2022 bei mir eingegangen am 05.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihrer abgefragten Punkte:
Kontoauszüge / Pass / Aufenthaltstitel / Wohnsituation / Meldebescheinigung
teile ich Ihnen folgendes mit.

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).
c) Nach DSGVO ist jede Datenerhebung zu begründen.

Ihre o. g. Aufforderung versucht, § 60 SGB I grob rechtsmissbräuchlich in Ansatz zu bringen. Sie fordern von mir unzulässige Nachweise.
Diese durch Sie versuchte Datenerhebung
- ist nicht begründet,
- ist somit nach a), b) § 67a SGB X nicht zulässig.

Ergänzend dazu:
Sollten sie deswegen eine Bearbeitung verweigern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung dieser zu erheben.

Da sie in Ihrem Schreiben darauf bestehen das ich mich persönlich vorstellen muss um "Ihnen eine persönliche Identifizierung" zu ermöglichen werde ich meinen Pass in Kopie um des "Friedens" Willen beilegen. Ich komme aber nicht umhin sie auf oben stehendes unter "Ergänzend dazu" aufmerksam zu machen!

Zu den von Ihnen geforderten Daten im Einzelnen:
Zu den Kontoauszügen
Die Kontoauszüge stehen Ihnen zu und diese mache ich als Anhang zu diesem Schreiben.

Zum Pass
Den Pass lege ich Ihnen in Kopie bei.

Zum Aufenthaltstitel
Dieser liegt ihnen genauso vor wie sie feststellen werden wenn sie in meine Akte schauen und die Gültigkeit ist bis 2026.
Desweiteren verweise ich Sie auch wieder auf dass was unter dem Thema Pass unter "Ergänzend dazu" steht, um weitere Wiederholungen zu vermeiden.

Was die Wohnsituation angeht:
Ich lebe momentan noch mietfrei bei meiner Mutter wo ich mein altes Zimmer bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG. Dies ist ihnen bekannt und es gab keine Änderung sonst hätten sie das im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten schon erfahren. Des weiteren gilt das selbe wie unter dem Punkt Pass unter "Ergänzend dazu:"Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor.

Zur Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor. Und wieder verweise ich zusätzlich auf den Punkt "Ergänzend dazu" aus dem Absatz Pass.

Mit freundlichen Grüßen

So DU stellst am besten die Kopie NOCHMAL rein (8 Tage und 4 Seiten für sowas  :wand:)






Zitat von: Dragon am 13. Februar 2022, 12:18:12ALso Laut der (Jahres Info)steht Vertragsguthaben zu den oben aufgeführten Kursdaten    = 11,571,94€
Leistungen bei Rückkauf zu en oben aufgeführten Kursdaten *    = 11571,94€
UNMÖGLICH
Das Vertragsguthaben und der Rückkaufswert können nicht identisch sein.!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#110
Danke nochmal das du mir das Schreiben fertig gestellt hast. und soviel geduld hattest :sehrgut:
So ich gleich Drucke das fertig erstellte Schreiben mit aktuellen Datum aus +lege alle benötigten Kopien dem Schreiben bei.
-3x monats Kontoauszüge
-Meldebeschenigung
-Pass+eAT Kopien
Bereite alles vor


Schicke aber noch nichts ab keine sorge erst wenn du kein OK gibst.
ZitatUNMÖGLICH
Das Vertragsguthaben und der Rückkaufswert können nicht identisch sein.!
Sorry!! Da hast du Recht  ich hatte nicht im Richtigen Feld geschaut :

also die bis jetzt eingezahlte Summe beträgt 7800€
Aber schau dir beide PDF im Anhang an!! dort steht alles zu Guthaben + Rückkaufswert mit Kündigung aus dem Vertrag =Seite.10-11
Es gibt auch ein Gesondertes Blatt was identisch mit den Seiten.10-11 ist = (Die Jahres Information die ich aktuell habe stammt vom 31.08.21) .

Ich werde gleich schreiben wegen meiner RV + Verwetungsverbot ausfüllen! habe aber die Rohfassung als Kopie auf der festplatte. aktuelles datum trage ich später ein.

Bin jetzt still. Ein sehr Großes Danke das du soviel mit mir gedult hast bin echt schwierieg. :sad:




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 13. Februar 2022, 14:12:04-Pass+eAT Kopien
Dann muss der Text dazu abgeändert werden!
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Februar 2022, 13:56:52Zum Aufenthaltstitel
Dieser liegt ihnen genauso vor wie sie feststellen werden wenn sie in meine Akte schauen und die Gültigkeit ist bis 2026.
Desweiteren verweise ich Sie auch wieder auf dass was unter dem Thema Pass unter "Ergänzend dazu" steht, um weitere Wiederholungen zu vermeiden.
in
Zum Aufenthaltstitel
Diesen reiche ich mit ein.
Desweiteren verweise ich Sie auch wieder auf dass was unter dem Thema Pass unter "Ergänzend dazu" steht, um weitere Wiederholungen zu vermeiden.

Zitat von: Dragon am 13. Februar 2022, 14:12:04Aber schau dir beide PDF im Anhang an!!
Nein! Bei weitem genug geguckt und gesucht (damit hätte ich ja 2G  :blum:)
Mir reicht es wenn DU mir den Rückkaufswert hinschreibst.
und
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Februar 2022, 11:55:44Wieviel Schonvermögen hast du im Moment, also das was mit 150/LJ gerechnet wird?
????

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#112
So die stelle mit dem Zum Aufenthaltstitel war easy zu ändern.
ZitatAlso das Einziege was man im Vertrag findet ist das unten:
Vertragsguthaben zu den oben aufgeführten Kursdaten = 11,571,94€

Summe der bisher eingezahlten Beträge                           = 7800€
Leistungen bei Rückkauf zu den oben aufgeführten Kursdaten * = 11571,94€

Mehr steht einfach nichts im Vertrag rund das Thema= Rückkauf.
ich müsste morgen sonst bei der RV anrufen, dort nachfragen wegen den Rückkaufswert wie hoch die endsumme nach steuern ist....
ZitatWieviel Schonvermögen hast du im Moment, also das was mit 150/LJ gerechnet wird?
Nur was auf dem Konto liegt (siehe unten) mehr an vermögen habe ich nicht wie den auch ohne Job:
Anfang des Monats nur 700€ aber jetzt viel viel weniger wegen mehre Abbuchung! Nach der 400€ Abhebung war es 349€! jetzt noch weniger habe noch weitere Abbuchungen..
Muss naher ein neuen Kontoauszug besorgen habe meisten am 15. + ende des Monats noch Abbuchungen statt finden.
Schaue naher mal nach müsste aber unter 300€ sein. Sage dir später bescheid!

So bin erstmal off  bis dann

Dragon

Guten Morgen

Ich hatte gestern noch die 2 letzten Kontoauszüge besorgt :16:26 Uhr
Letzte Abbuchung fand am 10.2.22 statt! das Guthaben beträgt genau 318,64€
beträgt genau:318,64€ um 16:26 Uhr.

Ich will noch heute den Brief an meine RV (wegen dem Verwertungsaverbot )per Post schicken! brauche nur dein OK ???

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

#115
Thx Sheherazade

Ich ändere es noch schnell zu  Verwertungsausschluß.
ab seite 7, im Thema hatte ich die pdf im anhang Seiten meiner rv wo es verwertungsverbot steht anstatt = Verwertungsausschuß.

Update nr.2 um 12:16 Uhr
Habe kurz bei meiner Versicherung nachgefragt! verwertungsverbot und Verwertungsausschuss bedeutet das gleiche! damit man sein Hartz4 schützen kann.

Warte jetzt nur auf das OK von Fettnäpfchen das ich den Brief heute (Einschreiben)an meine RV zurück schicken kann. Habe natürlich alles von der RV kopiert+am PC gespeichert.

Die Bearbeitung bei RV dauert ja auch paar Tage.


Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 13. Februar 2022, 14:58:50So die stelle mit dem Zum Aufenthaltstitel war easy zu ändern.
Stell das komplette Schreiben noch mal ein und dann schreibe ich dir ob man es so an das JC schicken/bringen kann.

Zitat von: Dragon am 14. Februar 2022, 11:45:25
Warte jetzt nur auf das OK von Fettnäpfchen das ich den Brief an meine RV zurück schicken kann.
Ich vermute jetzt einfach mal dass das mit Heinz-Otto über PM gelaufen ist, denn ich selber habe nicht allzu viel geschrieben. Wüsste also nicht mal was für ein OK du brauchst.
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:00:49Was ich von derart RV Versicherungen halte, habe ich dir ja auf deine PN Frage geantwortet.

Dir ist klar dass die Vers. dann bis min. 60 J UNANTASTBAR ist! Heisst keine Zwischenzahlung und auch nicht mehr über den Rückkauf auslaufen zu lassen.

Was sinnvoll wäre wäre das Teil nach dem Verwertungsausschluss beitragsfrei zu stellen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpfchen
ZitatIch vermute jetzt einfach mal dass das mit Heinz-Otto über PM gelaufen ist, denn ich selber habe nicht allzu viel geschrieben. Wüsste also nicht mal was für ein OK du brauchst.
in #102 hatte er mir gesagt das ich es unterschreiben soll + ab damit zur Post.
ZitatWüsste also nicht mal was für ein OK du brauchst.
Damit wir uns nicht selbst behindern und ich dir so ein Bein stell wenn du Schriftstücke erstelle! Ok ich mache mich dann ab 14:00 uhr auf dem Weg zur Post verschicke es als einschreiben.
Zitat
Stell das komplette Schreiben noch mal ein und dann schreibe ich dir ob man es so an das JC schicken/bringen kann.
Hier das Schreiben mit Aktuellen Datum! 


Falls ich noch bestimmte Kopien der Unterlagen vor abgabe beim JC (besorgen)außer Pass+eAT,Meldebescheinigung,Kontoauszüge brauche bitte bescheid sagen Ich habe zwar alles da. aber trotzdem  auf nummer sicher gehen.

Zitat
Meine Adresse                        Datum 14.02.2022

JC Adresse                                       14.02.2022
Weiterbewilligungsantrag vom 24.01.2022
Aufforderung zu Mitwirkung Ihr Schreiben vom 01.02.2022 bei mir eingegangen am 05.02.2022
BG-Nr.


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihrer abgefragten Punkte:
Kontoauszüge / Pass / Aufenthaltstitel / Wohnsituation / Meldebescheinigung
teile ich Ihnen folgendes mit.

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).
c) Nach DSGVO ist jede Datenerhebung zu begründen.

Ihre o. g. Aufforderung versucht, § 60 SGB I grob rechtsmissbräuchlich in Ansatz zu bringen. Sie fordern von mir unzulässige Nachweise.
Diese durch Sie versuchte Datenerhebung
- ist nicht begründet,
- ist somit nach a), b) § 67a SGB X nicht zulässig.

Ergänzend dazu:
Sollten sie deswegen eine Bearbeitung verweigern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung dieser zu erheben.

Da sie in Ihrem Schreiben darauf bestehen das ich mich persönlich vorstellen muss um "Ihnen eine persönliche Identifizierung" zu ermöglichen werde ich meinen Pass in Kopie um des "Friedens" Willen beilegen. Ich komme aber nicht umhin sie auf oben stehendes unter "Ergänzend dazu" aufmerksam zu machen!

Zu den von Ihnen geforderten Daten im Einzelnen:
Zu den Kontoauszügen
Die Kontoauszüge stehen Ihnen zu und diese mache ich als Anhang zu diesem Schreiben.

Zum Pass
Den Pass +eAT lege ich Ihnen in Kopien bei.

Zum Aufenthaltstitel
Diesen reiche ich mit ein.
Desweiteren verweise ich Sie auch wieder auf dass was unter dem Thema Pass unter "Ergänzend dazu" steht, um weitere Wiederholungen zu vermeiden.

Was die Wohnsituation angeht:
Ich lebe momentan noch mietfrei bei meiner Mutter wo ich mein altes Zimmer bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG. Dies ist ihnen bekannt und es gab keine Änderung sonst hätten sie das im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten schon erfahren. Des weiteren gilt das selbe wie unter dem Punkt Pass unter "Ergänzend dazu:"Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor.

Zur Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor. Und wieder verweise ich zusätzlich auf den Punkt "Ergänzend dazu" aus dem Absatz Pass.

Mit freundlichen Grüßen

ZitatDir ist klar dass die Vers. dann bis min. 60 J UNANTASTBAR ist! Heisst keine Zwischenzahlung und auch nicht mehr über den Rückkauf auslaufen zu lassen.
Ja das weiß ich! wie du weißt ich werde so wieso nicht mehr von den Jc weg kommen, obwohl ih es versuche. Arbeitsmässig sieht es auch bei sehr sehr schlecht aus. Habe über 100 Absagen bis jetzt.

ZitatWas sinnvoll wäre wäre das Teil nach dem Verwertungsausschluss beitragsfrei zu stellen.
Auch eine gute Idee werde es so machen! aber macht dann mein JC nicht erst recht Probleme falls ich die Summe ausgezahlt bekomme?


Heinz-Otto

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Februar 2022, 12:22:33
Ich vermute jetzt einfach mal dass das mit Heinz-Otto über PM gelaufen ist,
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:00:49Was ich von derart RV Versicherungen halte, habe ich dir ja auf deine PN Frage geantwortet.

Das zu einem Schreiben der Vers. speziell nicht. Aber teilweise andere Fragen ,die bereits im Forum geklärt wurden, leider ja.

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Februar 2022, 12:22:33

Was sinnvoll wäre wäre das Teil nach dem Verwertungsausschluss beitragsfrei zu stellen.
:sehrgut:
Genau das habe ich per PN geraten. Und zu prüfen, oder zu beantragen, ob Verwertungsausschluss vereinbart wurde.
Und dass die Versicherungen idR bescheid wissen, wie das formuliert werden muss.

ZitatDir ist klar dass die Vers. dann bis min. 60 J UNANTASTBAR ist! Heisst keine Zwischenzahlung und auch nicht mehr über den Rückkauf auslaufen zu lassen.

Soweit ich weiß, generell bis Renteneintrittsalter.

Dragon

Zitat
Fettnäpfchen
Was sinnvoll wäre wäre das Teil nach dem Verwertungsausschluss beitragsfrei zu stellen.
Heinz-Otto
ZitatSoweit ich weiß, generell bis Renteneintrittsalter.
also das wichtigste ist erstmal Stoppe ich z.b die RV oder stelle sie nach dem verwertungsausschuss beitragsfrei.! welche auswirkungen hat das  danach auf mich wegen den Hartz4 Leistung! um nicht noch eine neue Baustell machen.

Damit auch Dieser Punkt vorher geklärt wäre.

Falls ich ab 13:30 nicht mehr hier bin! mache mcih auf dem Weg zur Post das RV schreiben schicken. lese ab und zu auf dem Handy. komme danach wieder online.