Mietminderung wegen Heizungsausfall Ersatz durch Heizlüfter wer zahlt?

Begonnen von Gast51367, 15. März 2022, 13:33:58

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Kopfbahnhof

Zitat von: Nö am 30. März 2022, 10:07:19Pure Polemik.
Warum denn, das JC leistet hier doch.

Läuft die Heizung nicht, ist erster Ansprechpartner der VM.
Muss der Mieter mit einem extra Heizlüfter nachhelfen geht auch das auf den VM über.
(Kosten für den Lüfter + Pauschale für extra Stromverbrauch)


Zitat von: vanessa am 30. März 2022, 16:22:52Warum denn, das JC leistet hier doch.
Mir ging es nur um den zitierten einen Satz.

Wie du ja selber weiter schreibst, ist erster Ansprechpartner der VM.
Das JC hat, wenn es Heizkosten zahlt, mit dem Sachverhalt erstmal gar nichts am Hut.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Unwissender

Zitat von: Ratlos am 30. März 2022, 10:31:20
Zitat von: Unwissender am 30. März 2022, 10:17:47Ansonsten kann der VM kündigen wenn durch die Mietkürzung mehr als zwei Monatsmieten zusammengekommen sind!
Nein das geht nicht.

Natürlich geht das! Ist man 2 Monatsmieten im Verzug, kann gekündigt werden!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Gast51367

https://hartz.info/index.php?topic=102791.0
ZitatSchadensersatz (§ 536a BGB)
Ist dem Mieter aufgrund des Mangels und trotz rechtzeitiger Mängelanzeige ein Schaden entstanden (z.B. Stromkosten für elektrische Heizung aufgrund Heizungsausfall), ist der Vermieter zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

Schadensersatz als Leistungsart würde aber nicht mir, sondern dem Jobcenter zustehen, oder irre ich mich da?

Kopfbahnhof

Zitat von: Gast51367 am 31. März 2022, 13:09:23oder irre ich mich da?
Wenn es um zusätzliche Heizkosten Z.B. Heizlüfter geht, geht es das JC nichts an.
Strom wird eh aus dem RS gezahlt, den der VM Pauschal zurück geben müsste.

Zitat von: Unwissender am 31. März 2022, 10:53:34kann gekündigt werden!
Damit kommt kein VM durch, wenn es wie hier um einen Komplettausfall der Heizung geht.

Ratlos

https://www.mietrecht.com/mietminderung-heizung/
Bei einem Totalausfall der Heizung kannst du die Miete um 100 % mindern, aber nur für die Zeit des tatsächlichen Ausfalls.
Eine Minderung musst du nicht nachzahlen. Die ist für den VM für immer verloren. Komisch dass der nicht repariert.

Gast51367

Zitat von: Ratlos am 31. März 2022, 17:40:33
dass der nicht repariert.
Sehe ich auch so. Er lässt von Zeit zu Zeit den Hausmeister kommen, der macht dann irgendwas an der Zentralheizung und dann geht es erst einmal für ein paar Tage wieder. Das Problem haben die Nachbarn auch in der gleichen Zeit, habe mich mal unterhalten. Dazu gab es ne Mieterhöhung noch während man im Kalten saß. Der bekommt immer voll Miete bisher weil keiner den Aufwand mit den Gerichten haben will. Ist aber so auch nicht auf Dauer gesund. Naja was willste machen ...

Ratlos

Zitat von: Gast51367 am 31. März 2022, 17:50:43Naja was willste machen ...
hinnehmen, frieren und Mund halten oder Miete mindern. Andere Möglichkeit gibts doch gar nicht.
Ein Gerichtsverfahren verliert der VM in so einen Fall immer, falls der Mieter alles schriftlich als Protokoll festgehalten hat.