Gefaxte Unterlagen angeblicht nicht angekommen

Begonnen von hko, 21. April 2022, 15:37:13

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Ratlos

Zitat von: hko am 27. April 2022, 11:19:49Die Zustellung ist damit nachgewiesen und auch der Nachweis der Zustellung eines bestimmten Inhalts ist rechtssicher geführt.
Kostet aber 21 € wurde hier geschrieben und das ist ein Haufen Geld bei 449 €/Monat

Hary

Es ist eben die Frage um was es geht. Bei einem Streit mit dem Jobcenter reicht ja in der Regel der Anscheinsbeweis eines Einschreiben mit Rückscheins. Zumal es dann im Verfahren ja meist nicht um den Erhalt von etwas geht, sondern um die Auslegung oder Berechnung persönlicher Ansprüche.

Bei einem "normalen" Klageverfahren kann das meiner Meinung nach schon sinnvoller sein. Beispiel Mietmangel bei einem unsauber arbeitenden Vermieter, der vielleicht in der Vergangenheit öfter keine Kenntnis über Mietmängel hatte. Da wäre es schon ganz praktisch einen rechtssicheren Nachweis über den genauen Mangelbericht zu haben.

Ratlos

Bei einem Brief z.B. an ein Gericht reicht in der Regel ein Einschreiben.
Über Tracking bekommt man die Mitteilung der Zustellung.
Beim einlegen ins Postfach des Gerichts kriegt man die gleiche Mitteilung und sieht zudem den Abholschein.

Geht es bei einem JC aber um sehr wichtige Sachen, kann eine Zustellung durch einen GV durchaus sinnvoll sein vor allem dann wenn dort schon mehrere Male Briefe angeblich nicht angekommen sind.
Aber erst würde ich die Zustellung gegen Eingangsstempel des JC selbst versuchen