Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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Fettnäpfchen

 :offtopic:
Zitat von: götzb am 19. August 2022, 15:05:17Nur anklicken, wenn man gerade gut drauf ist.
Bin ich und bleibe ich weiter... denn das ist nichts anderes als schon laufende Wahlpropaganda.
Stimmenfang für die gegen Hartz 4 beeinflussten Wähler
oder Bildleser
oder die etwas besseren Mitmenschen als die anderen "Leute"
:offtopic: (Ende)
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yasha

#76
Zitat von: Fritz1971 am 19. August 2022, 07:38:40Zu dem ganzheitlichen Coaching hat sie ganz klar gesagt, dies kann immer nur auf freiwilliger Basis sein, über Zwang mit einem Verwaltungsakt ist das nicht zu machen.

Exakt -rein theoretische,systemisch geprägte Aussage, die aber real eben nicht beachtet wird. Die meisten SB pokern mit der Unwissenheit der Elo und weisen ganzheitliche Maßnahmen trotzdem zu.Und vertrauen darauf, dass der Elo

1. Gar nichts über die Ausrichtung Ganzheitlichkeit der Maßnahme weiß. Das aus dem Flyer auch nicht ersichtlich ist oder wird.

2.Und der Elo darum deshalb auch nicht allein deswegen widersprechen wird oder kann.

3. Und der Träger eben auch nicht ergänzend informiert, über das Widerspruchsrecht zu einzelnen Modulen, nach DSGVO 13 -21.

Darum wird der Elo auch vom Träger vom Widerspruchsrecht über das Modul Ganzheitlichkeit im Unklaren gelassen. Denn sowohl JC als auch der Träger wollen eben unbedingt die Schuld an der Arbeitslosigkeit dem Elo persönlich zuschieben, je länger der arbeitslos ist.

Zitat von: Fritz1971 am 19. August 2022, 07:38:40Es kann immer nur ein Angebot dahingehend gemacht werden.

Selbst wenn der SB den ganzheitlichen Anteil so und/oder mit dem Flyer ausnahmsweise kenntlich macht und damit dem Elo theoretisch noch die Abwahl des Moduls Ganzheitlichkeit ermöglicht...

...So klärt er den Elo darüber nicht auf und vertraut auf selbiges Verhalten vom Träger.

Das ist der gesamte Fakt. Deine SB wiegt Dich da zweckdienlich in falscher Sicherheit, nach meiner Überzeugung.

Zitat von: Fritz1971 am 19. August 2022, 07:38:40bei meiner SB, mit der ich mich sehr gut verstehe (ja, so etwas gibt es :smile: ) und wir sprachen auch über das Bürgergeld.

Deine und jede andere offensichtlich systemisch geschulte SB muss bzw. wird so agieren, damit sie den Elo im Bedarfsfall besser "dirigieren"kann und das auch im neuen Bürgergeld System so weiter fortsetzen wird, indem alles eben zweckdienlich marginalisiert oder als unabdingbar verkauft wird, je nach Kennzahlen Bedarf des Jobcenters, so meine gefestigte Überzeugung.

Yasha

Interessantes Statement zum Gesetzentwurf Bürgergeld entdeckt.

ZitatDie große Änderung durch die Bürgergeldreform Auch  wenn  es  nicht  explizit  als  Ziel  der  Reform  genannt  wird: Die  große  Änderung  der Reform besteht darin, dass es zukünftig SGB II-Leistungen erster und zweiter Klasse gibt.

https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-8-2022.pdf

Ab Seite 6.

Ottokar

Zitat von: götzb am 19. August 2022, 15:05:17Was noch so in kranken Hirnen herum geistert.
Nur anklicken, wenn man gerade gut drauf ist.

https://www.presseportal.de/pm/58964/5300438

Wieder mal altbekannte INSM Forderungen: Deregulierung des Arbeitsmarktes und Einführung des Workfare Prinzip, zu Deutsch: Nur wer auch für einen Hungerlohn arbeitet, hat das Recht zu existieren.
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Spritzenhalter

Zitat von: Ottokar am 19. August 2022, 18:48:38
Zitat von: götzb am 19. August 2022, 15:05:17Was noch so in kranken Hirnen herum geistert.
Nur anklicken, wenn man gerade gut drauf ist.

https://www.presseportal.de/pm/58964/5300438

Wieder mal altbekannte INSM Forderungen: Deregulierung des Arbeitsmarktes und Einführung des Workfare Prinzip, zu Deutsch: Nur wer auch für einen Hungerlohn arbeitet, hat das Recht zu existieren.

Bald gibt's keine Arbeit mehr für uns, neue Fachkräfte im Anmarsch.

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article240547077/Islamabads-Botschafter-in-Berlin-Was-Pakistan-Deutschland-geben-kann.html


Unbedingt die Kommentare lesen!

Reiner1970

Spritzenhalter, ist jetzt bald mal gut mit Deiner ewingen Hetzerei?

Spritzenhalter


Subkulturmann

Wie viele Empfänger gibt es und wie viele gibt es vom Amt aus, die in jede einzelne Wohnung wollen?
Zur Sicherheit hat man im Gesetzesentwurf die aufsuchende Coachingvariante mit aufgenommen (die es für Menschen schon lange als Hilfsinstrument gibt, Alkoholiker, Leute die morgens nicht aus dem Bett kommen usw., Ganz spezielle Fälle!). D.h. aber nicht, dass die jetzt bei jedem einzelnen Betroffenen einen Coach nach Hause schicken.
Da n hätten die schon längst bestimmen können, der Arbeitsvermittler dürfte so einfach vom Jobcenter kommen und ohne Grund in Deine heilige Wohnung kommen, nein, der neue Gesetzentwurf wird einfach falsch verstanden!! Ein Kooperationsplan, der mit einer Maßnahme darauf abzielt, dass ab sofort alle Coaches in die Wohnung dürfen, verletzt von Anfang an massiv die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Unbegründet hin oder her, dagegen kann man mit einem Anwalt noch immer vorgehen. Und es sollte aufgehört werden, durch vage Spekulationen jetzt schon ein Horrorgerüst auf zu stellen. Selbst wenn jemand in der Wohnung dann wäre, müsste man ganz deutlich zu dem sagen: Und was wollen Sie jetzt tun!? Dies ist keine Arbeitsstätte, dies ist mein persönlicher, geschützter Raum, so wie es im deutschen Grundgesetz steht! Keiner darf mich neu einrichten, keiner darf bestimmen was ich essen und trinken soll, keiner darf bestimmen wann ich ins Bett gehe oder welche Filme ich mir anschaue. Die Leute die Arbeit haben, müssten dann auch von ihrem Chef oder Hausarzt besucht werden und quasi alles vorgeschrieben bekommen. Jeder sollte es im Ernstfall von uns auf einen Verwaltungsakt ankommen lassen und dann alle juristischen Massnahmen ergreifen. Aber sich jetzt schon hier was wäre wenn und wie könnte das aussehen ab 2023 bringt absolut nichts. Will jemand bis zur Rente dich besuchen und dein ganzes Leben in die Hand nehmen und kontrollieren??? Denkt doch einmal realistischer nach!

Spritzenhalter

Die SB sind schon jetzt überfordert wenn sie die Leistungsbezieher betreuen vorladen müssen. Ein solches Coaching, falls es angewendet wird, ist personalintensiv und mit hohen Kosten verbunden. Dieses Vorhaben ist und bleibt eine Totgeburt.


Bundspecht

Zitat von: Reiner1970 am 19. August 2022, 22:10:16Spritzenhalter, ist jetzt bald mal gut mit Deiner ewingen Hetzerei?
Und noch einmal .... Wer FAKTEN als Hetze bezeichnet, sollte sich mal (richtig) schlau machen, und die Rosa Rote Brille absetzten !!!
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Subkulturmann

Das hier gibt noch mal deutlich Aufschluss darüber, was selbst die Bundesregierung meinte, ohne Vertrauen ist unter Zwang sowas erst gar nicht möglich, deshalb erfolgt keine Sanktion bei nichteinverstaendnis! Sinngemäß von mir zitiert.

https://www.katja-kipping.de/de/article/1771.datenschutz-und-selbstbestimmung-beim-coaching-im-sgb-ii.html

Dieses Prinzip bleibt moralisch immer bestehen.

Yasha

#86
Zitat von: Subkulturmann am 20. August 2022, 11:58:09Das hier gibt noch mal deutlich Aufschluss darüber, was...

...Mögliche Schwachstellen beim 16i Coaching sein können.

16i Coaching wird jedoch verpflichtend erst dann zugewiesen, wenn Elo freiwillig einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Das Coaching ist wieder anders konzipiert als die sonstigen Standards. Beim 16i Coaching geht es vorrangig darum,den AG und Elo bei Laune zu halten. Datenschutz Verletzungen gibt es da , meines Erachtens, aber auch. Insbesondere dann, wenn Coach dem AG  vorher oder überhaupt ungefragt dem AG die gesundheitlichen Einschränkungen des Elo mitteilt. Dazu gibt es bei gE JC sogar Vordruck Formulare der BA.

Die sonstigen Coaching Varianten bekommen zudem, bei manchen JC,eine übergeordnete Aufgabe an den Träger- insbesondere bei der Konzeption des "aufsuchenden Coachings" aktuell -Tatsachen im Sinne § 61 Abs. 1 SGB II dem JC mitzuteilen, die Aufschluss über den möglichen Leistungsmissbrauch des Teilnehmers geben können. Ob und inwieweit. Das ist dann im Vertrag  deklariert als "Mitwirkungspflicht".

Eine solche Konzeption ist mir bekannt.Aktuell von einer OK, zwischen Frankfurt und Hanau.

Und das kann durchaus auch bei anderen JC der Fall sein. Unabhängig von Bürgergeld oder noch Hartz IV, da werden auch IFK eingespannt, schon vorher,noch unabhängig von einem Coaching:

ZitatWelcher Mitarbeitende eines Jobcenters trägt nicht das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas faul sein und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte? Diese ,,faulen Fälle" gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten.

Quelle: https://www.kbw.de/seminar/leistungsmissbrauch-sgb-ii_SOA085

Klar, JC mit einer solchen Abteilung, die wollen und müssen beschäftigt werden. Das wird mit dem Bürgergeld deshalb nicht anders werden.   

Dabei wird für mich auch klar -das mit der Augenhöhe  -das kann nicht funktionieren. Nicht nur deshalb. 

 

Subkulturmann

Ich schreibe nix mehr vorerst dazu. Das Thema hat sich erledigt.

Ottokar

:wand:
@Subkulturmann
Du verweist auf das Coaching lt. § 16e Abs. 4 und § 16i Abs. 4 SGB II, dieses ist in keiner Weise mit der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II n.F. zu vergleichen.
Die bisherige erfolgte lediglich bechäftigungsbegleitend und hatte lt. Gesetzesbegründung zum Ziel, Hemmnisse rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, welche die Weiterbeschäftigung gefährdet hätten.
Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II n.F. geht viel weiter, sie ist unabhängig von einer Beschäftigung, greift bereits mit dem Leistungsantrag und umfasst lt. Gesetzesbegründung auch das Privatleben des (arbeitslosen) Leistungsbeziehers, sowie die Inanspruchnahme von Hilfen Dritter.
Also überhaupt kein Vergleich.
Da wird nichts missverstanden oder fehlinterpretiert.
Vielmehr sehe ich bei dir massive Tatsachenverharmlosung und -verleugnung.
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Subkulturmann

#89
Naja, ich möchte hier keinem etwas beweisen und lassen wir alles auf uns zu kommen. Ich selbst weiß gut genug, dass sich sowas wie "Daheim besuchen" nicht zwanghaft durchsetzen würde und auch rechtlich nicht.