Wird eine Wohngeldnachzahlung als Einkommen angerechnet?

Begonnen von katarina, 22. August 2022, 11:15:28

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katarina

Liebe Leute,
mein Alg1 läuft demnächst aus und ich werde Alg2 beantragen müssen. Seit 2 Monaten steht bei mir das Wohngeld aus, da der Weiterbewilligungsantrag noch nicht bearbeitet wurde.

Falls ich die Nachzahlung erst im September erhalte, wird mir das dann vom Jobcenter als Einkommen für den Monat angerechnet?

Dann will ich nämlich für den September gar nicht erst den Antrag stellen, da er dann abgelehnt würde (für den September). Ich würde dann erst im Oktober den Antrag stellen, weil ich froh bin um jeden Monat, in dem ich nicht Kundin beim Jobcenter bin.

Wer kann mir helfen?


Leeres Portemonnaie

Wenn das Wohngeld aber erst im Oktober kommt ...?  :scratch:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

katarina

Ja, das ist möglich. Aber wird es dann als Einkommen angerechnet?

TripleH

Ja, wird als Einkommen in dem Monat angerechnet, in dem es zufließt (Bundessozialgericht,Urteil vom 30.10.2019, B 4 KG 1/19 R).


Yavanna

Und würde durch die Nachzahlung im Zuflussmonat der Anspruch auf SGB II Leistungen entfallen, wird die Nachzahlung auf sechs Monat aufgeteilt angerechnet

katarina

Danke euch!
Da habe ich mein weniges Erspartes verwendet, um Überleben zu können in den letzten 2 Monaten. Weil das Wohngeldamt so langsam arbeitet mit der Weiterbewilligung. Und dann wird mir das als Einkommen angerechnet. Versteh einer die Logik. Aber nun weiß ich wenigstens bescheid.

Frosti

Das zählt dann als Einkommen und wird auch angerechnet.

Quinky

Das Wohngeldamt (die Kommune) hat geschlafen ODER vorsätzlich den Bescheid und die Überweisung erst Monate später zugestellt, damit die Kommune das vergessene Geld, was verspätet gezahlt wird, wieder einkassiert!!!

Hier sind Gesetze in verbrecherischer Weise vorhanden, um die Ärmsten um ihr zustehendes Geld zu betrügen.

Schadenersatzklage gegen das Wohngeldamt (selbstverständlich in allen örtlichen Zeitungen veröffentlichen).

Per Gesetz darf die Kommune betrügen!

Ernie

PetraL

Zitat von: katarina am 22. August 2022, 16:31:53Danke euch!
Da habe ich mein weniges Erspartes verwendet, um Überleben zu können in den letzten 2 Monaten. Weil das Wohngeldamt so langsam arbeitet mit der Weiterbewilligung. Und dann wird mir das als Einkommen angerechnet. Versteh einer die Logik. Aber nun weiß ich wenigstens bescheid.
Zitat von: Quinky am 22. August 2022, 18:52:33Das Wohngeldamt (die Kommune) hat geschlafen ODER vorsätzlich den Bescheid und die Überweisung erst Monate später zugestellt, damit die Kommune das vergessene Geld, was verspätet gezahlt wird, wieder einkassiert!!!
Ich würde mal auf Vorsatz tippen - denn das scheint das übliche Vorgehen zu sein.
Zitat von: Quinky am 22. August 2022, 18:52:33Hier sind Gesetze in verbrecherischer Weise vorhanden, um die Ärmsten um ihr zustehendes Geld zu betrügen.
Da stimme ich dir voll und ganz zu. Desgleichen mit Krankengeld. Passiert ja andauernd. Es ist einfach unglaublich und empörend!  :teuflisch:
Zitat von: Quinky am 22. August 2022, 18:52:33Schadenersatzklage gegen das Wohngeldamt (selbstverständlich in allen örtlichen Zeitungen veröffentlichen).
Und wovon träumst du nachts?  :zwinker:
Wie sollte das bewerkstelligt werden? Dafür bräuchtest du einen super-tollen Rechtsanwalt, gaaanz vieeeel Zeit und Geduld und super-starke Nerven!  :nea:
Zitat von: Quinky am 22. August 2022, 18:52:33Per Gesetz darf die Kommune betrügen!

Ernie
Klar!
Und da kannst du noch gleich das Kindergeld mit dazu stellen - ist doch der gleiche Beschiss: Mit der einen Hand wird gegeben und mit der anderen direkt wieder einkassiert.
Achja, und BAföG. Kannst du auch noch dazu tun. Immer das Gleiche, da gibt's bestimmt noch mehr ...  :no:  :no:  :no:

Und wenn ich dann auch noch im Hinterkopf habe, wie einer Frau, die gerade ihren Ehemann verloren hat, allerübelst mitgespielt wird von deutschen Behörden, dann kommt mir einfach nur das :kotz:
Als armer/ärmerer Mensch bist du hier verraten und verkauft - und das auch noch "ganz legal" ...  :teuflisch:

CCR

wenn dir das Wohngeld fehlt müsstest du aber für August ALG II beantragen das dann mit dem später gezahlten Wohngeld verrechnet werden kann. Dein ALG I reicht ja sonst nicht für die Miete August.

katarina

Zitat von: CCR am 22. August 2022, 19:17:01wenn dir das Wohngeld fehlt müsstest du aber für August ALG II beantragen das dann mit dem später gezahlten Wohngeld verrechnet werden kann. Dein ALG I reicht ja sonst nicht für die Miete August.
Ja, das überlege ich auch zu tun. Ich wollte meine "Mitgliedschaft beim Jobcenter" so spät wie möglich beginnen. Nun muss ich mir überlegen, ob ich mein Erspartes, welches ich eigentlich brauche, um wieder gesünder zu werden, für meinen Lebensunterhalt gebrauche oder eben doch schon jetzt Alg2 beantrage.
Leider erreiche ich beim Wohngeldamt niemanden und auf Emails reagiert auch niemand.

CCR

nach spätestens 6 Wochen sollte eigentlich der Bescheid auf Wohngeld bei dir sein.

katarina

Zitat von: CCR am 22. August 2022, 20:08:18nach spätestens 6 Wochen sollte eigentlich der Bescheid auf Wohngeld bei dir sein.
Ich habe vor 1 Monat noch Belege nachgereicht und es wird bis Ende August wahrscheinlich sehr knapp. Aber ich warte noch ein paar Tage. Vielleicht bekomme ich es ja noch. Drückt mir mal bitte die Daumen  :smile: .

Wolverine36

Beim Sozialamt war alles besser da hatten die nur 50% vom Kindergeld angerechnet und es gab noch Kleidergeld für Möbel und Tapeten Geld.Mit dem Bafög da kenne ich mich aus Sohn hatte 240,00€ bekommen und 100,00€ türfte er behalten davon konnte man das Fahrgeld und Mobil zahlen.Und die Halbwaisenrente wurde auch gamz angerechnet.Vorne geben und hinten nehmen. :teuflisch:

PetraL

Zitat von: katarina am 22. August 2022, 20:19:55Drückt mir mal bitte die Daumen  :smile: .
Mache ich auf jeden Fall.  :ok:
Gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit der Anrechnung bei Nachzahlung von Leistungen müsste wirklich einmal jemand angehen. Egal, ob das Gesetz es zulässt: Das KANN einfach nicht rechtens sein, bedürftigen Menschen das Geld wegzunehmen, das ihnen wochen- oder monate- oder sogar jahrelang vorenthalten wurde und das sie sich anderweitig leihen mussten, um überleben zu können!  :nea:  :no:
Dass einiges als laufende Bezüge als Einkommen vom ALGII abgezogen wird, ist ja völlig korrekt, aber bei Nachzahlungen dürfte höchstens das gelten, was tatsächlich für den Nachzahlungsmonat selbst gezahlt wird...
Genauso Steuerrückzahlungen: Die hat man doch schon selbst gezahlt, die dann nochmal als Einkommen später anzurechnen kann doch auch nicht richtig sein. Genauso wie irgendwelche anderen Erstattungen, die man ja schon vorher GEZAHLT hat (und die - außer bei KdU, falls vom JC gezahlt - auch nicht angerechnet werden dürfen) ...
Ne ne ne ... irgendwie verstehe ich diese Welt nicht ...  :no:  :no:  :no:
Das stinkt doch bis zum Himmel !?  :sad: