Grundsicherung - Beerdigungskostenübernahme - Witwenrente - Bitte um Hilfe

Begonnen von tsumo, 08. Juli 2022, 11:53:09

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tsumo

Zitat von: Ratlos am 02. Oktober 2022, 09:28:24Ja, es gibt natürlich ein "normales" Verfahren. Hierfür ist eine substantiierte Klageschrift einzureichen.
Lass das aber einen RA tun, alleine hast du mangels Rechtskenntnisse keinen Erfolg.
Dein Antrag auf ein Eilverfahren wurde allein schon deswegen abgewiesen weil du nicht mal einen AnordnungsGRUND dargelegt hast.
Aus dem Forum heraus lässt sich eine Klage mangels Detailkenntnisse nicht erfolgreich durchführen.

Es geht darum, dass du möglichst schnell Geld erhältst. Also vergiss mal Beschwerde und Berufung gegen den ablehnenden Beschluss. Der Rechtsweg kann sich lange hinziehen kann. Er sollte auch der letzte Ausweg sein wenn nichts mehr anderes geht.
In deinem Fall würde ich die Klage parallel zum Antrag an die Rentenversicherung laufen lassen.

Die Rentenversicherung ist zu einer Vorschusszahlung auf Antrag gesetzlich zwingend verpflichtet. Die Höhe bestimmen die zurück gelegten anrechenbaren Renten-Zeiten wie sie im Versicherungsverlauf ausgedruckt sind.
Den Antrag an die DRV auf Vorschuss-Zahlung kannst du heute noch per Fax oder Mail stellen mit dem Hinweis auf die extreme Notlage UND dass der Antrag noch mit Unterschrift am Montag nachgereicht wird.

Für den Antrag an die Rentenversicherung genügt die detaillierte Darlegung der Notlage.
Anders als bei Gericht wird bei der DRV kein Anordnungsgrund benötigt und der Auszahlungsanspruch ergibt sich bereits aus den Rentenzeiten.
Parallel zum Antrag auf Rentenvorschuss-Zahlung dazu Klage beim SG einreichen. Die Klage hat mit dem Vorschuss nichts zu tun.

Das erscheint mir in der jetzigen Situation der einzig mögliche Weg um schnell zu Geld zu kommen.
Für die Zukunft rate ich dir dringend keine Verpflichtungen einzugehen, die du nicht vorher hier im Forum mit uns besprochen hast.



Danke dir!

Kommt das normale Verfahren automatisch?
Ja ich werde es von einem RA für Sozialrecht machen lassen.
Der RV habe ich bereits alles mitgeteilt. Die Person die das Bearbeitet ist wohl nicht da. Kann wohl nur die eine Person machen... Was schon richtig lächerlich ist als Antwort. Rufe da Dienstag nochmal an. Habe endlich gestern meinen Beratungshilfeschein für die Sache mit dem PKW Schaden erhalten. Auch schon RAs angeschrieben und eine Rückmeldung heute bekommen dass ich DI früh mich melden kann und sie das kostenlos für mich machen werden.

Ratlos

Die Mitteilung und Schilderung deiner Lage gegenüber der DRV nützt dir gar nichts.
Solche Mitteilungen kriegen die wohl haufenweise.
Du musst explizit (heute noch) einen ANTRAG AUF VORSCHUSS-ZAHLUNG stellen.

Wir haben in Deutschland das Antragsprinzip. Ohne Antrag gibt es keinen Bescheid und kein Geld.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 03. Oktober 2022, 10:42:40Die Mitteilung und Schilderung deiner Lage gegenüber der DRV nützt dir gar nichts.
Solche Mitteilungen kriegen die wohl haufenweise.
Du musst explizit (heute noch) einen ANTRAG AUF VORSCHUSS-ZAHLUNG stellen.

Wir haben in Deutschland das Antragsprinzip. Ohne Antrag gibt es keinen Bescheid und kein Geld.

Antrag auf Vorschuss hatte ich schon vor einem Monat gestellt :(

Bzgl der normalen Klage.. Folgt die von alleine oder muss diese seperat in die Wege geleitet werden?

Ratlos

Die Rentenanstalt ist zu einer Vorschusszahlung verpflichtet - schrieb ich doch in meiner Antwort Nr. 91!
Also hake nach. Gleich morgen telefonisch und schriftlich nachfolgend.
Du musst halt auch mal die Seiten der DRV durchlesen.
Hast du überhaupt alle erforderlichen Unterlagen deinem Vorschussantrag beigelegt?
Lade bitte mal den Antrag auf Vorschuss hoch!

Und zum 3. und letzten Mal: Dein Antrag auf ein Eilverfahren wurde abgelehnt.
Gehst du nicht in eine Beschwerde/Berufung dagegen ist die Sache für das SG erledigt.

Eine formelle Klage muss substantiiert eingereicht werden am besten gleich mit dem Antrag ein Hauptverfahren zu eröffnen. Das aber kannst du nicht selbst machen, das soll ein RA tun und es kann bis zu 1 Jahr dauern bis ein Termin anberaumt ist. Kommt darauf an wie dein SG belastet oder überlastet ist.

tsumo

War heute beim Anwalt und habe die Situation geschildert. Er meinte wir sollen die Antwort auf mein Widerspruch abwarten. Dies kann 3-6monate Dauert. Nach 3monaten kann man jedoch aktiv werden und druck aufbauen damit die reagieren. Auf die antwort dann eine normale Klage einreichen. Sonst hat er nichts gesagt.

Ratlos

Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 16:20:54Das Wohngeld bzw. die Grundsicherung wird erst zum 01.10.22 überwiesen.
Damit ist ja erstmal die ärgste Notlage aus der Welt. Ob du dich mit der DRV ein zweites Mal wegen Vorschusszahlung in Verbindung gesetzt hast ist bisher nicht erkennbar.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 11:22:39
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 16:20:54Das Wohngeld bzw. die Grundsicherung wird erst zum 01.10.22 überwiesen.
Damit ist ja erstmal die ärgste Notlage aus der Welt. Ob du dich mit der DRV ein zweites Mal wegen Vorschusszahlung in Verbindung gesetzt hast ist bisher nicht erkennbar.

Was denkst du welche Positionen werden von der Rechnung übernommen und welche nicht?

tsumo

Zitat von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 11:22:39
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 16:20:54Das Wohngeld bzw. die Grundsicherung wird erst zum 01.10.22 überwiesen.
Damit ist ja erstmal die ärgste Notlage aus der Welt. Ob du dich mit der DRV ein zweites Mal wegen Vorschusszahlung in Verbindung gesetzt hast ist bisher nicht erkennbar.

Sehr geehrte Frau XXXX,

 

Ihr Widerspruch befindet sich derzeit bei mir in Bearbeitung und muss noch in der sogenannten

Sitzung der sozial erfahrenen Dritten (vgl. § 116 Abs. 2 SGB XII) beraten werden. Sie erhalten umgehend danach eine Entscheidung.

 

Ich möchte Ihnen aber schon jetzt mitteilen, dass nach erster Einschätzung nur ein Anteil zu übernehmen ist. Ich bitte um nochmalige Übersendung der Rechnung der Firma Rahmet Bestattungen. Auf dem vorliegenden Exemplar sind die Einzelpositionen nicht abgedruckt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



teil 2

leider wurde durch die Informationstechnik der Hansestadt Lübeck ein Anhang Ihrer E-Mail entfernt. Ich nehme an, dass es sich dabei um die erbetene Rechnung des Bestatters handelte. Mögen Sie mir diese bitte auf dem Postweg schicken?

 

Dass evtl. ein Anteil zu übernehmen ist, bedeutet, genau so wie Sie ausführten, dass die Positionen übernommen werden können, die auch bei einer Bestattung im Inland angefallen werden. Wie viel das jeweils ist, kann ich erst entscheiden, wenn mir die vollständige Rechnung des Bestatters vorliegt.

 

Ich kann allerdings erst nach Durchführung der Sitzung der sozial erfahrenen Dritten einen Widerspruchsbescheid erlassen. Diese findet voraussichtlich Ende November statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Ratlos

Zitat von: tsumo am 06. November 2022, 04:43:23Ich möchte Ihnen aber schon jetzt mitteilen, dass nach erster Einschätzung nur ein Anteil zu übernehmen ist.
Na also was willst du mehr. Ist genau das eingetreten was ich schon vor Wochen geschrieben habe.
Die Kosten, welche bei einer Sozialbestattung in Deutschland angefallen wären, werden übernommen. Mehr kannst du nicht erwarten. Möglicherweise gibt es aber von türkischen Sozialträgern noch einen Zuschuss. Aber das weiß ich nicht.

madinksa

Allerdings wären die meisten Positionen auf der Rechnung ja nicht bei einer inländischen Beisetzung angefallen, lediglich Formalitäten, Desinfektionsmaßnahmen und Verwaltungskosten.
Verbrauch eines Flugsarges, Vorbereitung für den Flugtransport oder Transport zum Flughafen gehören nicht dazu.
Wenn hier deutlich mehr als 200€ erstattet werden, wäre das großzügig und nicht von gesetzlichen Ansprüchen gedeckt.

Ratlos

Zitat von: madinksa am 06. November 2022, 10:17:11Wenn hier deutlich mehr als 200€ erstattet werden, wäre das großzügig und nicht von gesetzlichen Ansprüchen gedeckt.
Auf die Summe von 200 - max. 250 € komme ich anhand seiner Rechnung zwar auch,
aber der Sarg für 350 € (abzüglich Zusatz-Zinksarg) kommt da auf alle Fälle noch dazu so dass m. E.
mit ca. 400 - 500 € Erstattung zu rechnen ist.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 06. November 2022, 09:53:36
Zitat von: tsumo am 06. November 2022, 04:43:23Ich möchte Ihnen aber schon jetzt mitteilen, dass nach erster Einschätzung nur ein Anteil zu übernehmen ist.
Na also was willst du mehr. Ist genau das eingetreten was ich schon vor Wochen geschrieben habe.
Die Kosten, welche bei einer Sozialbestattung in Deutschland angefallen wären, werden übernommen. Mehr kannst du nicht erwarten. Möglicherweise gibt es aber von türkischen Sozialträgern noch einen Zuschuss. Aber das weiß ich nicht.


Welche Kosten wären das? Welche Positionen auf der Rechnung?


Zitat von: madinksa am 06. November 2022, 10:17:11Allerdings wären die meisten Positionen auf der Rechnung ja nicht bei einer inländischen Beisetzung angefallen, lediglich Formalitäten, Desinfektionsmaßnahmen und Verwaltungskosten.
Verbrauch eines Flugsarges, Vorbereitung für den Flugtransport oder Transport zum Flughafen gehören nicht dazu.
Wenn hier deutlich mehr als 200€ erstattet werden, wäre das großzügig und nicht von gesetzlichen Ansprüchen gedeckt.

Wenn kein Zinksarg dann wird doch ein normaler berechnet?

was ist mit den positionen die in der türkei angefallen sind? blumen, friedhof, pfarrer etc? das wäre hier auch alles angefallen.

Ratlos

Zitat von: tsumo am 06. November 2022, 04:43:23Ich bitte um nochmalige Übersendung der Rechnung der Firma Rahmet Bestattungen. Auf dem vorliegenden Exemplar sind die Einzelpositionen nicht abgedruck
Schicke dem Amt einfach die Rechnung auf der die Einzelpositionen aufgelistet und berechnet sind. Du erhältst dann schon den richtigen Anteil. Eine Zusage über einen Teilbetrag liegt ja bereits vor.
Wie es sich mit den Kosten in der Türkei verhält weiß ich nicht.

madinksa

Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 02:28:07Wenn kein Zinksarg dann wird doch ein normaler berechnet?

was ist mit den positionen die in der türkei angefallen sind? blumen, friedhof, pfarrer etc? das wäre hier auch alles angefallen.

Zu welchem Preis sollte denn ein normaler Sarg berechnet werden? Du hast ja keinen gekauft.
Und Auslagen in der Türkei werden ggf. gegen eine Rechnung aus der Türkei übernommen.

tsumo

Zitat von: madinksa am 07. November 2022, 15:38:06
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 02:28:07Wenn kein Zinksarg dann wird doch ein normaler berechnet?

was ist mit den positionen die in der türkei angefallen sind? blumen, friedhof, pfarrer etc? das wäre hier auch alles angefallen.

Zu welchem Preis sollte denn ein normaler Sarg berechnet werden? Du hast ja keinen gekauft.
Und Auslagen in der Türkei werden ggf. gegen eine Rechnung aus der Türkei übernommen.


ein sarg gehört doch immer dazu. man geht von einem normalen aus und nimmt den preis davon.