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Darf JC Kleingewerbe von Unternehmensberatung prüfen lassen?

Begonnen von Zara, 12. Juni 2023, 19:06:47

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Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Wer soll denn dabei überhaupt noch durchblicken?!
Du hast ja nicht umsonst entsprechende Fragen gestellt.

Richtig. Diese wurden aber leider nie beantwortet, sondern immer das Nächste gefordert.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Um was ging es dabei? Ist eigentlich nicht relevant. Ich versuche dir nur ein sicheres Gefühl zu vermitteln, dass der Leistungsträger offensichtlich rechtswidrig handelt und du auf der sicheren Seite bist.

Es ging dabei um die KdU. Diese werden nicht in voller Höhe bezahlt, trotz Eigenbedarfskündigung, dazu während der Coronazeit im Frühjahr/Sommer 2020 sowie unverschuldetem Schimmelbefall seinerzeit.
Dass das JC nun rechtswidrig handelt ist klar. Aber leider scheint sich die SB ja nicht dafür zu interessieren.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Bei dir bietet der Festsetzungsbescheid und Handlungsweise der SB eine enorme Angriffsfläche. Weiter geht es bei dir ja um Dinge die das BSG bereits festgestellt bzw. der Gesetzgeber ganz klar geregelt ist und auch aus der Fachliteratur und Gesetzeskommentaren nichts anderes hervorgeht. Außerdem hast du ja deine Mitwirkungsbereitschaft unterstrichen.

Eben. Deswegen ist es schon der Oberhammer, dass Sie mir vorwirft, meinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen zu sein.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Ok... die Sache um ein ganzes Jahr hinauszuzögern wird denke ich mal recht schwer. Ich würde sagen, dass du noch für Dezember deine Ausgaben erhöhen solltest, im Rahmen der Möglichkeiten.

Davor habe ich (so lange kein Weiterbewilligungsbescheid zum 01.01.2024 ergeht) offen gestanden Angst. Denn was, wenn wir zum Jahreswechsel ohne Leistung da stehen? Ich kann die laufenden Kosten mit meinem Kleingewerbe nicht tragen.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Um Klarheit und ein nachhaltiges Ergebnis für dich in deiner Situation zu erreichen. Letztendlich, damit die SB ihr Verhalten endlich einstellt und Ruhe einkehrt.

Das wäre zu schön, um wahr zu sein. Seit Sommer habe ich diesbezüglich nur noch Angst. Sie hat mich schon da, wo sie mich haben möchte.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Ich würde jetzt folgendes machen:
Widerspruch gegen die abschließende Feststellung

Begründung mit:
- unangemessene Fristsetzung
- unzureichende Rechtsfolgebelehrung
- unterlassene Beratung
- fehlende Möglichkeit der Übermittlung der großen Datenmenge
- Forderung von rechtswidrigen Unterlagen

Also die Begründung von Ottokar entsprechend ergänzen.

Okay, dann werde ich am WE versuchen, etwas zu verfassen.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48- Ergänzend würde ich eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die SB einreichen und die Sorge der Befangenheit nach § 17 SGB X ausdrücken.

Und diese dann auch so begründen, wie den Widerspruch? Wo genau richtet man die Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde hin?

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48- Fristsetzung zur Beratung inkl. der Androhung einer Leistungsklage

Die Fristsetzung zur Beratung inkl. der Androhung einer Leistungsklage dann auch als gesondertes Schreiben zu Widerspruch und Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde?

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Wie viel Überschuss hast du denn derzeit?
Das kann ich so auf Anhieb gar nicht sagen, da meine Buchhaltung dank des Weihnachtsgeschäftes etwas leidet in letzter Zeit. Dazu kam ein Totalausfall von Internet, Telefonie & TV über mehrere Tage. Wurde gerade gestern notdürftig in Stand gesetzt, die müssen wohl die ganze Straße aufbaggern, da die Leitung einen Wasserschaden hat. Bin froh, nun überhaupt nochmal arbeiten zu können.[/quote]

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Die Kosten können vollständig als Ausgabe abgesetzt werden. Auch das JC darf diese Ausgaben nicht als unverhältnismäßig ansehen. Außerdem darf die Bank jederzeit das Konto fristlos kündigen.
Die ganze Sache hat aber auch eineng gewaltigen Vorteil. Du musst für die abschließende Bewilligung ausschließlich die Kontoauszüge des Geschäftskontos vorlegen. Außerdem erleichtert es dir ungemein die Buchhaltung in lexoffice.

Das ist auf jeden Fall eine Überlegung wert. Mir wird ständig die Werbung angezeigt, aber bisher hatte ich nie wirklich Zeit, mich drum zu kümmern. Aber werde ich auf jeden Fall tun.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Noch mal.. Das JC darf dir nichts abziehen. Selbst wenn ein Erstattungsbescheid ergehen sollte, dann hat der Widerspruch und das anschließende Klageverfahren aufschiebende Wirkung. Solange der Erstattungsbescheid nicht rechtskräftig ist, kann nichts abgezogen werden.

Nur ob sich die SB daran hält... Ich gehe sogar davon aus, dass sie nun seit dem 17.11. absichtlich darauf gewartet hat, dass ich den Weiterbewilligungsantrag stelle, um jetzt ihre Macht auszuüben. Wir leben hier in einer Kleinstadt und es ist ganz leicht, Leute ausfindig zu machen. Ich gehe sogar so weit und behaupte, es spielt noch Neid mit in dieser Sache, denn sie wäre (laut meiner Recherche) eigentlich die perfekte Kundin für meine Produkte, weil sie selbst privat auch öfter mal solche Sachen online verkauft.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Eigentlich ist es völlig normal und die absolute Regel, dass gemachten Angaben (Ausgaben und Einnahmen) belegt werden müssen. Ich kann mir sogar vorstellen, dass die bisherige SB aus Faulheit die Massen an Belegen nicht sichten wollte bzw. es vielleicht interne Absprache in deiner Sache gegeben hat. Im Gesetz selbst ist geregelt, dass entsprechende Nachweise vorgelegt werden müssen. Dies natürlich ebenfalls im Rahmen des Gesetzes.

Hätte ich ja auch gerne getan. Wenn ich wüsste wie und vor allem sollte man ja auch nicht vergessen, dass ich ohne Angabe von Gründen einer Unternehmensprüfung unterzogen werden sollte durch besagte Vermögensberatung. Liegt ja auf der Hand, dass ich dann misstrauisch werde und genau hinterfrage. Leider bis heute ohne Antwort/Beratung.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Dezember 2023, 16:34:48Du bist unbequem und verursachst weitere Arbeit. Ich möchte nicht wissen wie viele sogar in lexoffice einen weiteren Zugang für das JC anlegen würden, um diesem Druck zu entgehen.

Da ist was dran.

Limoflasche

Hallo Zara,

ich habe den Thread immer wieder verfolgt, aber nicht mehr geantwortet, weil Du eigentlich immer gute Antworten bekommen hast. Nach Deinen letzten Posts möchte ich jedoch wieder etwas schreiben, da ich aus 1. Hand die Situation sehr gut kenne und nachvollziehen kann.

Kurz vorab:
Kopf hoch!

Rechtliches:
Zum Rechtlichen wurde alles gesagt.
Du hast einen abschließenden Bescheid bekommen, der offenkundig rechtswidrig ist und Dich in Deinen Rechten verletzt. Das ist in diesem Fall eindeutig. Man hat Dir viel zu kurze Fristen gesetzt, auf Deine Schreiben (die Du nachweisen kannst) nicht reagiert und Dich nun vor vollendete Tatsachen gesetzt, indem man Dir im abschließenden Bescheid die Leistung vollständig auf 0 reduziert, weil Du vermeintlich Unterlagen nicht eingereicht hättest.

Der Fall ist vor dem BSG bereits abschließend geklärt, Du kannst die Unterlagen immer noch im Widerspruchs- und sogar später erst bei der Klage einreichen. Das kann Dir nicht negativ ausgelegt werden.

Das Jobcenter setzt Dich damit nur unter Druck.

Es gibt bei Erstattungen eine Besonderheit:
In einem laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren muss die Erstattung ruhend gestellt werden. Das bedeutet, es werden keine Zinsen oder Mahngebühren erhoben und eine Erstattung muss nicht geleistet werden. Davon gibt es keinerlei Möglichkeit der Abweichung!

Also, falls da etwas kommen sollte, dass Du freiwillig einer Erstattung zustimmen sollst oder was auch immer (solche Versuche gab es schon), dann stimme auf gar keinen Fall zu! Im Regelfall kommt eine solche Aufforderung nicht, aber man weiß beim Jobcenter nie.

Ferndiagnose:
Du bist schon längere Zeit Aufstockerin, selbständig und beziehst immer noch Leistungen. Das will das Jobcenter nicht. Eine rechtliche Handhabung, die Dich zum Einstellen der Tätigkeit zwingen kann, existiert nicht. Also setzt das Jobcenter alle Hebel in Bewegung, Dich massiv unter Druck zu setzen, die Selbständigkeit freiwillig aufzugeben.
Du bist denen ein Dorn im Auge. Du denkst selbst nach (wollen die nicht), Du bist in Entscheidungen unabhängig (wollen die nicht), Du kannst nicht ohne Weiteres in dümmliche und nutzlose Maßnahmen gestopft werden (finden die nicht gut) und Du machst wesentlich mehr Arbeit als jemand, der zu Hause auf dem Sofa sitzt und nichts macht (wollen die nicht).

Die wollen, dass Du zu Hause sitzt, vielleicht alle 4 Wochen zum Termin antanzt, um "über die berufliche Situation zu reden", Maßnahmen, die Dir auf den Tisch werfen, mitmachst und ganz nach deren Vorgaben monatlich Deine Bewerbungsbemühungen nachweist.

Ob Du vermittelbar bist oder nicht, das spielt überhaupt keine Rolle. Das ist der für Dich vorgefertigte Trampelpfad. Den hast Du verlassen. Das können die Behördenmitarbeiter im Jobcenter nicht leiden.

Zu Deinen Investitionen:
Wenn die Umsätze da sind, statte Dich entsprechend aus und lasse Dir da nicht reinreden. Du siehst, an den geforderten Unterlagen, was das Jobcenter alles von Dir haben möchte.
Kaufe Dir einen Drucker. Einen Officedrucker. Schwarz-/Weißlaser, der entsprechendes Druckaufkommen verarbeiten kann.

Suche, ob es in Deiner Gegend einen entsprechenden Laden gibt, der Dich da beraten kann. Ggf. kannst Du auch ein Gebrauchtgerät kaufen. Aber mit ca. 500 Euro (+/-) musst Du rechnen für ein Gerät, das scannt, kopiert und faxen kann und auch nicht nach 20 Ausdrucken in Folge die Grätsche macht.

Bei meinem s/w Laser ist z. B. aktuell der Papiereinzug defekt, es wird kein Papier mehr eingezogen. Wundert mich nicht bei der exzessiven Nutzung. Ca. 80% drucke ich nur für das Jobcenter, Druckaufkommen von etwa 2.500 bis 3.500 Seiten pro Jahr, meist im "Bulk": Insbesondere EKS.

Vorlage von Unterlagen:
Ich verstehe immer noch nicht, warum Du Dich so sträubst, den ganzen Mist nicht einfach nach und nach, wenn Du die Dokumente entsprechend bearbeitet hast, auszudrucken. Na und? Dann knallst Du denen eben 1.000 Blatt Papier auf den Tisch. Mache ich alle 6 Monate. Seit 10 Jahren. Die wollen es doch so.

Dafür gibt es spezielle Kuverts, die entsprechend dick sind.

Die Kosten für Papier, Toner und Porto kommt als betriebliche Ausgabe in die EKS. Unter Büromaterial.

Ich würde mich da nicht mit irgendwelchen digitalen Übertragungsformen belasten. jobcenter.digital geht nicht (sagst Du). USB-Stick können und dürfen sie im Jobcenter nicht verarbeiten. Vermutlich haben die Sachbearbeiter gar keine technische Möglichkeiten dafür. Und das ist auch gut so.

Sonst kann jederzeit jemand einen manipulierten USB-Stick anbieten und einen Trojaner oder Virus einschleusen. Bei der Arbeitsmentalität, die ich von bisherigen Sachbearbeitern so kenne, würde ich nicht erwarten, dass die auch nur einen Gedanken daran verschwenden, wie Daten sicher verarbeitet werden können. Die klicken auf jede email, die sie bekommen, sobald im Betreff "Mittagsplan für kommende KW" steht.

Fazit:
Schaff Dir einen Drucker an (Betriebsausgabe) und Druck den ganzen Mist aus.

Anerkennung Betriebsausgaben:
Wenn es blöd läuft (und das wird es), dann streichen die die Betriebsausgabe aus der EKS.


Begründung Nummer 1:
"Die betriebliche Ausgabe wurde nicht zuvor mit dem Sachbearbeiter abgesprochen und war auch nicht in der vorläufigen EKS genehmigt. Daher kann diese nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden."

Antwort Nummer 1:
Völliger Unsinn. Es gibt keine Verordnung, keine gesetzliche Grundlage zur vorherigen Beantragung einer Erlaubnis für eine Anschaffung von betrieblichen Gerätschaften. Dazu existieren mehrere Urteile, ich habe selbst eines vor dem Sozialgericht erstritten. Das Thema ist durch. Eine notwendige "Erlaubnis des Sachbearbeiters" lässt sich nirgendwo ableiten.


Begründung Nummer 2:
"Die betriebliche Ausgabe ist im Verhältnis zu den Betriebseinnahmen in einem auffälligen Missverhältnis und kann daher nicht anerkannt werden."

Antwort Nummer 2:
Das steht bei mir in JEDEM abschließenden Bescheid als Begründung, wenn mir wieder Betriebsausgaben in Höhe von mehreren tausend Euro aberkannt werden. Das ist der Standardtext. Man sollte sich vor der Ausgabe immer überlegen, ob man diese Ausgabe benötigt, in welchem Umfang man diese benötigt und ob es auch dieses Produkt sein muss, oder ob es auch ein anderes, evtl. günstigeres Modell sein kann. Scheidet Gebrauchtkauf aus? Muss es neu sein?
Wenn man für sich all diese Fragen plausibel erklären kann, versteht es im Normalfall auch das Sozialgericht.

Von welchen Größenordnungen reden wir? Ich habe auch schon Werkzeug für 6.000 Euro gekauft und monatlich abgezahlt. Jobcenter lehnte ab, Sozialgericht korrigierte die Jobcenterentscheidung.

Bislang habe ich vor Gericht noch JEDE Investitionsausgabe erfolgreich durchgeklagt. Inzwischen sind es 4 Beschlüsse, in denen derartige Kosten enthalten sind.


Begründung Nummer 3:
Die Selbständigkeit wird nur "nebenberuflich" ausgeführt. Die Betriebsausgabe ist daher unangemessen und nicht notwendig.

Antwort Nummer 3:
Diese Begründung ist hanebüchener Unsinn. Ganz egal ob Vollzeit oder Nebenberuflich. Gewerbe ist Gewerbe. Und wenn ich eine Ausgabe tätige, dann dient das zur Aufrechterhaltung des Status Quo. Wieso benötigt eine "nebenberufliche Selbständigkeit" nicht die gleichen Investitionen wie eine "Selbständigkeit in Vollzeit"?

Wenn ich Bäcker bin und der Ofen geht kaputt, dann repariere ich den oder kaufe einen Neuen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ich nur halbtags Brötchen backe oder in Vollzeit. Ohne Ofen kann ich gar nicht mehr backen. Demnach ist die Begründung kompletter Unsinn.


Fazit:
Das sind so meine 3 persönlichen Favoriten, warum Betriebsausgaben nicht anerkannt werden.


Aktives Beispiel:
Aktuell habe ich vor wenigen Tagen den Gerichtsbeschluss zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhalten. Wie in jedem meiner inzwischen > 10 laufenden Verfahren.

Aus welchem Zeitraum stammt die Klage:
Mai 2019

Warum erst jetzt?
Die Klage liegt seit Mai 2019 im Sozialgericht, die PKH wurde letzte Woche bewilligt. 54 Monate Verfahrensdauer, in denen absolut nichts passiert ist!

Worum geht es?
Mit abschließenden Bewilligungsbescheid aus einem Zeitraum vom Sommer 2018 hat das Jobcenter insgesamt rund 4.000 Euro Betriebsausgaben mit 0,- Euro festgesetzt, das macht im Gesamten die Streichung von rund 75% ALLER Betriebsausgaben.
Dadurch entstand natürlich ein viel höherer "Gewinn". Anstatt 90 Euro monatlicher Gewinn wurden daraus plötzlich 800 Euro monatlicher Gewinn.

Insgesamt verlangt das Jobcenter von mir knapp 3.500 Euro Erstattung.

Der Widerspruch wurde als "unbegründet" zurückgewiesen. Es geht im Einzelnen um drei Sachverhalte.

a)
Im ersten Sachverhalt war der Sachbearbeiter nicht in der Lage, die Rechnungsbelege zu lesen. Die Anerkennung Kosten wurden abgelehnt, weil ich mich betrieblich fortgebildet habe, das sei als Selbständiger im Leistungsbezug nicht notwendig. Im Widerspruchsbescheid heißt es dann, dass ich dieses Wissen auch "kostenfrei aus dem Internet und in öffentlichen Bibliotheken" beziehen könne.

Die Begründung ist absoluter Schwachsinn.
Auf der Rechnung ist die Tätigkeit klar und deutlich beschrieben. Es handelt es sich nicht um einen Lehrgang oder Fortbildungskosten. Sondern ich habe konkret einen Dienstleister für eine Tätigkeit beauftragt, die ich selbst gar nicht ausführen kann. Die Kosten waren unvermeidbar, denn hätte ich diese Tätigkeit nicht beauftragt, hätte ich mein Gewerbe nicht fortführen können und auch gesetzlich nicht fortführen dürfen. Umriss: Es hatte damals mit der Einführung der DSGVO zu tun.

b)
Ich betreibe ein sogenanntes reisendes Gewerbe. Mein Gewerbe führe ich nicht an einem festen Standort aus, ich unterhalte kein Büro und keine Gewerbefläche. Meine Tätigkeit ist auch nicht in der Wohnung ausführbar.
Das Jobcenter weiß das, mein Gewerbe ist nicht neu, die Kosten wurden in der Vergangenheit ohne Probleme immer anerkannt, bis man sich im Jobcenter dazu entschied, es plötzlich nicht mehr zu tun.

Gestrichen wurden SÄMTLICHE Reisekosten, das heisst Übernachtungskosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten. As knapp 3.500 Euro wurden 0 Euro.

Die Umsätze, die ich aus diesen Tätigkeiten erzielt habe, werden jedoch natürlich zu 100% als Einkommen gewertet.

Die Kosten stünden in auffälligem Missverhältnis zu den Einnahmen. Als "Hilfsbegründung" heißt es außerdem, ich hätte diese Tätigkeit auch vor (meinem Wohn-)Ort ausführen können (wusste nicht, dass bzw. wie ich den Veranstalter eines Großevents davon überzeugen könnte, mal kurz die Lokalität von einem Stadion in eine andere Stadt bzw. ein anderes Land sowie direkt in mein Wohnzimmer zu verlegen. Ich frage beim nächsten Mal aber gerne nach).
Weitere "Hilfsbegründung": Es sei nicht überprüfbar, ob ich überhaupt dort gewesen sei, das gehe aus den Belegen nicht hervor. Komisch. Auf jedem Rechnungsbeleg für Übernachtungen steht mein Name und meine Anschrift, alle Verpflegungsbelege wurden von meinem Konto abgebucht.
Und das Allerbeste: Selbst wenn ich dort gewesen wäre, hätte ich dort ggf. Urlaub gemacht.

Natürlich.
Und die betrieblichen Einnahmen sind dann noch einmal wie entstanden? Ich mache dort Urlaub und jemand zahlt mir dafür Geld? Spannend. Wo gibts ein solches Gewerbe? Ich hätte das gerne.

Ich führe das jetzt nicht weiter aus, kann sich aber jeder denken, wie "rechtmäßig" das ist.

c)
Kleinkram. 100 Euro hier, 50 Euro da. Man hat überall weitere Ausgaben gestrichen. Teile von "Investitionen" mit Begründungen, die so an den Haaren herbeigezogen sind, dass selbst Unkundige lachen müssten, zeugen von einem absoluten Unverständnis des Widerspruchsentscheiders. Oder von absoluter Boshaftigkeit, das halte ich in diesem Fall auch für sehr realistisch. Der Nachweis wird nur schwierig.


Mit dabei sofort der Erstattungsbescheid in gleichlautender Höhe. Widerspruch wurde zurückgewiesen. Klageverfahren läuft seit 54 Monaten. Es kam einmal eine Mahnung vom Inkassoservice mit Mahngebühren. Ich habe das an meinen Anwalt weitergeleitet, der hat entsprechend geantwortet. Die Anwaltsrechnung für die Beantwortung des Schreibens hat er freundlicherweise gleich beigefügt. Seitdem ist Ruhe.


Endgültiges Fazit:
Du brauchst ein dickes Fell. Ein sehr dickes Fell.
Entweder Du gibst klein bei, oder Du ziehst es durch und kämpfst für Deine Rechte und Deine Tätigkeit. Die Entscheidung kannst nur Du treffen.
Meine Antwort ist sehr lang und sehr ausführlich. Aber ich hoffe, es hilft Dir, zu einer Entscheidung zu kommen.

Ich führe diesen Krieg seit nun 6 Jahren. Er zermürbt mich und ja, es bleibt auch sehr viel Arbeit liegen, was sich sehr deutlich negativ auf meine Umsätze auswirkt. Ich könnte längst aus dem ganzen Mist raus sein. Das Jobcenter möchte mich aber als Kunden behalten. Dann ist es eben so. Ich sehe nicht ein, dass ich meine Tätigkeit aufgebe, nur weil ein Furz in einem Büro das für besser hält. Wozu? Mit welchem Ergebnis? Dass ich mich in den Fleischwolf des Jobcenters werfe, die mich dann auch nicht sozialversicherungspflichtig vermitteln können?

Ich habe IMMER gesagt:
Wenn IHR mir einen sozialversicherungspflichtigen Job anbieten könnt, dann bin ich sofort bereit, mit Euch darüber zu diskutieren, ob ich meine Selbständigkeit zeitlich reduziere und diese Tätigkeit annehme. Was ich aber nicht tun werde, die Selbständigkeit in Eigenregie aufzugeben und mich dann in die absolute Ungewissheit zu stürzen. Denn das Jobcenter hat mir bis heute nicht eine einzige Option aufgezeigt! Die Vermittlungsvorschläge, die ich bekam, kann ich an einer Hand abzählen. Und keine einzige (ich habe mich fast immer darauf beworben) führe zu einem Ergebnis.

Zara

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33ich habe den Thread immer wieder verfolgt, aber nicht mehr geantwortet, weil Du eigentlich immer gute Antworten bekommen hast. Nach Deinen letzten Posts möchte ich jedoch wieder etwas schreiben, da ich aus 1. Hand die Situation sehr gut kenne und nachvollziehen kann.

Kurz vorab:
Kopf hoch!

Danke, das ist gar nicht so leicht.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Rechtliches:
Zum Rechtlichen wurde alles gesagt.
Du hast einen abschließenden Bescheid bekommen, der offenkundig rechtswidrig ist und Dich in Deinen Rechten verletzt. Das ist in diesem Fall eindeutig. Man hat Dir viel zu kurze Fristen gesetzt, auf Deine Schreiben (die Du nachweisen kannst) nicht reagiert und Dich nun vor vollendete Tatsachen gesetzt, indem man Dir im abschließenden Bescheid die Leistung vollständig auf 0 reduziert, weil Du vermeintlich Unterlagen nicht eingereicht hättest.

Der Fall ist vor dem BSG bereits abschließend geklärt, Du kannst die Unterlagen immer noch im Widerspruchs- und sogar später erst bei der Klage einreichen. Das kann Dir nicht negativ ausgelegt werden.

Leider scheint das alles keine Rolle für das hiesige JC zu spielen. Und ich bin mir sicher, dass mit Absicht nur darauf gewartet wurde, dass wir den Weiterbewilligungsbescheid stellen, um uns dann mit diesem abschließenden Bescheid so richtig Angst zu machen. Und als wäre das nicht genug, auch noch während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel, wo man weiß, dass bei Behörden sowieso nichts mehr läuft und wir nun bangen müssen, zum 1. Januar mit NULL LEISTUNG da zu stehen.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Das Jobcenter setzt Dich damit nur unter Druck.

Und das ist bereits seit Jahren so. Nun habe ich zudem in Jobcenter.digital noch festgestellt, dass man mir als SB der Vermittlung noch ausgerechnet DEN SB hingesetzt hat, von dem mein Lebensgefährte vor Jahren schon massiv gemobbt, beleidigt und unter Druck gesetzt wurde. Ich bin sicher, aus dieser Richtung wird demnächst auch noch scharf auf mich geschossen! Wahrscheinlich drückt man mir eine unsinnige Maßnahme auf, damit ich mein Gewerbe schleifen lasse und auch für die Spielchen des JC keine Zeit mehr habe.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Es gibt bei Erstattungen eine Besonderheit:
In einem laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren muss die Erstattung ruhend gestellt werden. Das bedeutet, es werden keine Zinsen oder Mahngebühren erhoben und eine Erstattung muss nicht geleistet werden. Davon gibt es keinerlei Möglichkeit der Abweichung!

Also, falls da etwas kommen sollte, dass Du freiwillig einer Erstattung zustimmen sollst oder was auch immer (solche Versuche gab es schon), dann stimme auf gar keinen Fall zu! Im Regelfall kommt eine solche Aufforderung nicht, aber man weiß beim Jobcenter nie.

Also darf man uns auch laufende Leistungen nicht stoppen? Aber was tun, wenn die SB unseren Antrag nun einfach nicht bearbeitet und liegen lässt? Was machen wir am 1. Januar?

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Ferndiagnose:
Du bist schon längere Zeit Aufstockerin, selbständig und beziehst immer noch Leistungen. Das will das Jobcenter nicht. Eine rechtliche Handhabung, die Dich zum Einstellen der Tätigkeit zwingen kann, existiert nicht. Also setzt das Jobcenter alle Hebel in Bewegung, Dich massiv unter Druck zu setzen, die Selbständigkeit freiwillig aufzugeben.
Du bist denen ein Dorn im Auge. Du denkst selbst nach (wollen die nicht), Du bist in Entscheidungen unabhängig (wollen die nicht), Du kannst nicht ohne Weiteres in dümmliche und nutzlose Maßnahmen gestopft werden (finden die nicht gut) und Du machst wesentlich mehr Arbeit als jemand, der zu Hause auf dem Sofa sitzt und nichts macht (wollen die nicht).

Die wollen, dass Du zu Hause sitzt, vielleicht alle 4 Wochen zum Termin antanzt, um "über die berufliche Situation zu reden", Maßnahmen, die Dir auf den Tisch werfen, mitmachst und ganz nach deren Vorgaben monatlich Deine Bewerbungsbemühungen nachweist.

Ob Du vermittelbar bist oder nicht, das spielt überhaupt keine Rolle. Das ist der für Dich vorgefertigte Trampelpfad. Den hast Du verlassen. Das können die Behördenmitarbeiter im Jobcenter nicht leiden.

Davon gehe ich auch aus. Zumal meine Flut an Belegen mit den Jahren immer mehr wurde. Da hat man sich nun gedacht, verschleudern wir lieber alle 6 Monate tausende von Euro an eine Vermögensberatung, als das Ganze selbst auszurechnen. Man möchte ja in seinem Trott schließlich nicht gestört werden. Und als ich dem widersprach, ging der Terror ja eigentlich erst richtig los.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Zu Deinen Investitionen:
Wenn die Umsätze da sind, statte Dich entsprechend aus und lasse Dir da nicht reinreden. Du siehst, an den geforderten Unterlagen, was das Jobcenter alles von Dir haben möchte.
Kaufe Dir einen Drucker. Einen Officedrucker. Schwarz-/Weißlaser, der entsprechendes Druckaufkommen verarbeiten kann.

Suche, ob es in Deiner Gegend einen entsprechenden Laden gibt, der Dich da beraten kann. Ggf. kannst Du auch ein Gebrauchtgerät kaufen. Aber mit ca. 500 Euro (+/-) musst Du rechnen für ein Gerät, das scannt, kopiert und faxen kann und auch nicht nach 20 Ausdrucken in Folge die Grätsche macht.

Bei meinem s/w Laser ist z. B. aktuell der Papiereinzug defekt, es wird kein Papier mehr eingezogen. Wundert mich nicht bei der exzessiven Nutzung. Ca. 80% drucke ich nur für das Jobcenter, Druckaufkommen von etwa 2.500 bis 3.500 Seiten pro Jahr, meist im "Bulk": Insbesondere EKS.

Ich schätze mal, bei der Flut an Ausdrucken kein Wunder, dass der Drucker schlapp macht.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Vorlage von Unterlagen:
Ich verstehe immer noch nicht, warum Du Dich so sträubst, den ganzen Mist nicht einfach nach und nach, wenn Du die Dokumente entsprechend bearbeitet hast, auszudrucken. Na und? Dann knallst Du denen eben 1.000 Blatt Papier auf den Tisch. Mache ich alle 6 Monate. Seit 10 Jahren. Die wollen es doch so.

Dafür gibt es spezielle Kuverts, die entsprechend dick sind.

Die Kosten für Papier, Toner und Porto kommt als betriebliche Ausgabe in die EKS. Unter Büromaterial.

Ich würde mich da nicht mit irgendwelchen digitalen Übertragungsformen belasten. jobcenter.digital geht nicht (sagst Du). USB-Stick können und dürfen sie im Jobcenter nicht verarbeiten. Vermutlich haben die Sachbearbeiter gar keine technische Möglichkeiten dafür. Und das ist auch gut so.

Sonst kann jederzeit jemand einen manipulierten USB-Stick anbieten und einen Trojaner oder Virus einschleusen. Bei der Arbeitsmentalität, die ich von bisherigen Sachbearbeitern so kenne, würde ich nicht erwarten, dass die auch nur einen Gedanken daran verschwenden, wie Daten sicher verarbeitet werden können. Die klicken auf jede email, die sie bekommen, sobald im Betreff "Mittagsplan für kommende KW" steht.

Fazit:
Schaff Dir einen Drucker an (Betriebsausgabe) und Druck den ganzen Mist aus.

Ich sträube mich nicht, von mir aus dürfen sie die Unterlagen gerne haben. Nur habe ich ja bis dato das Problem der Übermittlung. Aber auch dies hat das JC nicht interessiert. Ich hätte gerne das "OK" zur Anschaffung eines Laserdruckers, wenn sie mir schon keinen anderen Weg der Übermittlung nennen können. Ebenso möchte ich darüber aufgeklärt werden, was tatsächlich geschwärzt werden darf. Sonst nehme ich tagelange Arbeit auf mich, um am Ende gesagt zu bekommen, dass dies und das leserlich sein muss und man die Berechnung nicht vornehmen konnte. Ich quasi - genau wie jetzt - meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Anerkennung Betriebsausgaben:
Wenn es blöd läuft (und das wird es), dann streichen die die Betriebsausgabe aus der EKS.

Davon gehe ich auch aus.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Begründung Nummer 1:
"Die betriebliche Ausgabe wurde nicht zuvor mit dem Sachbearbeiter abgesprochen und war auch nicht in der vorläufigen EKS genehmigt. Daher kann diese nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden."

Antwort Nummer 1:
Völliger Unsinn. Es gibt keine Verordnung, keine gesetzliche Grundlage zur vorherigen Beantragung einer Erlaubnis für eine Anschaffung von betrieblichen Gerätschaften. Dazu existieren mehrere Urteile, ich habe selbst eines vor dem Sozialgericht erstritten. Das Thema ist durch. Eine notwendige "Erlaubnis des Sachbearbeiters" lässt sich nirgendwo ableiten.

Okay. Zumal man ja sieht, dass auf Anträge diesbezüglich gar nicht reagiert wird. Ich habe ja mehrmals geschildert, was mein Problem ist und dennoch möchten sie die Ausgabe für einen Laserdrucker gar nicht mit mir regeln.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Begründung Nummer 2:
"Die betriebliche Ausgabe ist im Verhältnis zu den Betriebseinnahmen in einem auffälligen Missverhältnis und kann daher nicht anerkannt werden."

Antwort Nummer 2:
Das steht bei mir in JEDEM abschließenden Bescheid als Begründung, wenn mir wieder Betriebsausgaben in Höhe von mehreren tausend Euro aberkannt werden. Das ist der Standardtext. Man sollte sich vor der Ausgabe immer überlegen, ob man diese Ausgabe benötigt, in welchem Umfang man diese benötigt und ob es auch dieses Produkt sein muss, oder ob es auch ein anderes, evtl. günstigeres Modell sein kann. Scheidet Gebrauchtkauf aus? Muss es neu sein?
Wenn man für sich all diese Fragen plausibel erklären kann, versteht es im Normalfall auch das Sozialgericht.

Von welchen Größenordnungen reden wir? Ich habe auch schon Werkzeug für 6.000 Euro gekauft und monatlich abgezahlt. Jobcenter lehnte ab, Sozialgericht korrigierte die Jobcenterentscheidung.

Bislang habe ich vor Gericht noch JEDE Investitionsausgabe erfolgreich durchgeklagt. Inzwischen sind es 4 Beschlüsse, in denen derartige Kosten enthalten sind.

Da hast Du Glück mit Deinem Sozialgericht. Ich habe hier - wie gesagt - nur schlechte Erfahrungen gemacht. In Bezug auf die KdU haben wir alles verloren, was es nur zu verlieren gibt. Auch wenn unsere Wohnung ein paar qm zu groß ist, müssten wir viel mehr an Leistung erhalten. Ich zahle Wasser, Müllgebühren und einen riesigen Batzen der Miete ganz allein. Umzug trotz Coronazeit, Eigenbedarfskündigung und massiver Feuchtigkeit, Schimmel wurde ebenso nicht übernommen. Bisher haben mit Klageverfahren gegen das JC nur Zeit und Geld gekostet. Wie kann ich da überhaupt noch positiv an die aktuelle Sache herantreten?

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Begründung Nummer 3:
Die Selbständigkeit wird nur "nebenberuflich" ausgeführt. Die Betriebsausgabe ist daher unangemessen und nicht notwendig.

Antwort Nummer 3:
Diese Begründung ist hanebüchener Unsinn. Ganz egal ob Vollzeit oder Nebenberuflich. Gewerbe ist Gewerbe. Und wenn ich eine Ausgabe tätige, dann dient das zur Aufrechterhaltung des Status Quo. Wieso benötigt eine "nebenberufliche Selbständigkeit" nicht die gleichen Investitionen wie eine "Selbständigkeit in Vollzeit"?

Wenn ich Bäcker bin und der Ofen geht kaputt, dann repariere ich den oder kaufe einen Neuen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ich nur halbtags Brötchen backe oder in Vollzeit. Ohne Ofen kann ich gar nicht mehr backen. Demnach ist die Begründung kompletter Unsinn.


Fazit:
Das sind so meine 3 persönlichen Favoriten, warum Betriebsausgaben nicht anerkannt werden.

Ich frage mich ja immer: Wenn sie in ihrer Faulenzerei nicht gestört werden wollen, wieso machen sie sich mit solchen Aussagen / Versuchen dann noch mehr Arbeit? Ich meine, Widersprüche etc. müssen dann ja auch bearbeitet werden. Ich verstehe deren Denkweise einfach nicht.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Warum erst jetzt?
Die Klage liegt seit Mai 2019 im Sozialgericht, die PKH wurde letzte Woche bewilligt. 54 Monate Verfahrensdauer, in denen absolut nichts passiert ist!

Das muss doch total an die Psyche gehen, wenn man so lange wartet. Heisst dass dann, in dieser Zeit musstest Du auch nichts diesbezüglich erstatten und die aktuellen Leistungen wurden weitergezahlt? Das ist - wie bereits erwähnt - meine größte Angst.

Unsere Klage wegen dem Umzug zog sich auch 3 Jahre hin. Wurde dann aber nach Eröffnung recht schnell GEGEN uns entschieden! (Einen fähigen Anwalt zu finden, ist einfach nicht leicht. Und bisher wollte keiner wirklich was tun, da dabei nichts rum kommt. Wie ist das bei Dir? Ziehst Du die Klagen ganz alleine durch?)

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33a)
Im ersten Sachverhalt war der Sachbearbeiter nicht in der Lage, die Rechnungsbelege zu lesen. Die Anerkennung Kosten wurden abgelehnt, weil ich mich betrieblich fortgebildet habe, das sei als Selbständiger im Leistungsbezug nicht notwendig. Im Widerspruchsbescheid heißt es dann, dass ich dieses Wissen auch "kostenfrei aus dem Internet und in öffentlichen Bibliotheken" beziehen könne.

Die Begründung ist absoluter Schwachsinn.
Auf der Rechnung ist die Tätigkeit klar und deutlich beschrieben. Es handelt es sich nicht um einen Lehrgang oder Fortbildungskosten. Sondern ich habe konkret einen Dienstleister für eine Tätigkeit beauftragt, die ich selbst gar nicht ausführen kann. Die Kosten waren unvermeidbar, denn hätte ich diese Tätigkeit nicht beauftragt, hätte ich mein Gewerbe nicht fortführen können und auch gesetzlich nicht fortführen dürfen. Umriss: Es hatte damals mit der Einführung der DSGVO zu tun.

Einfach unfassbar.  :wand:

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33a)Natürlich.
Und die betrieblichen Einnahmen sind dann noch einmal wie entstanden? Ich mache dort Urlaub und jemand zahlt mir dafür Geld? Spannend. Wo gibts ein solches Gewerbe? Ich hätte das gerne.

Wenn das möglich wäre, hätte ich das auch gerne.  :grins:

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33c)
Kleinkram. 100 Euro hier, 50 Euro da. Man hat überall weitere Ausgaben gestrichen. Teile von "Investitionen" mit Begründungen, die so an den Haaren herbeigezogen sind, dass selbst Unkundige lachen müssten, zeugen von einem absoluten Unverständnis des Widerspruchsentscheiders. Oder von absoluter Boshaftigkeit, das halte ich in diesem Fall auch für sehr realistisch. Der Nachweis wird nur schwierig.

Bei mir sind es ohnehin nur Kleinbeträge, deswegen vermute ich mal, genau deswegen möchten sie die Ausgabenrechnungen sehen, um mir bezüglich der Ausgaben das Leben schwer zu machen und entsprechend abzuziehen.


Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Mit dabei sofort der Erstattungsbescheid in gleichlautender Höhe. Widerspruch wurde zurückgewiesen. Klageverfahren läuft seit 54 Monaten. Es kam einmal eine Mahnung vom Inkassoservice mit Mahngebühren. Ich habe das an meinen Anwalt weitergeleitet, der hat entsprechend geantwortet. Die Anwaltsrechnung für die Beantwortung des Schreibens hat er freundlicherweise gleich beigefügt. Seitdem ist Ruhe.

Ah, Du hast also einen Anwalt. Wie ich den hier finden soll, weiss ich ehrlich gesagt nicht.  :weisnich:

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Endgültiges Fazit:
Du brauchst ein dickes Fell. Ein sehr dickes Fell.
Entweder Du gibst klein bei, oder Du ziehst es durch und kämpfst für Deine Rechte und Deine Tätigkeit. Die Entscheidung kannst nur Du treffen.
Meine Antwort ist sehr lang und sehr ausführlich. Aber ich hoffe, es hilft Dir, zu einer Entscheidung zu kommen.

Ein dickes Fell muss ich haben, seit ich denken kann. Vielleicht kurz etwas dazu, warum ich überhaupt in der "Arbeitslosenkarriere" gelandet bin: Ich hatte einen tollen Job, sogar im öD. Ich hatte dort bereits meine Ausbildung absolviert und eine bestimmte Kollegin kam am Ende nicht klar damit, dass ich plötzlich über ihr stand. Sprich: Ich würde über Jahre massiv gemobbt, Chef ist nicht eingeschritten, ich wurde krank und am Ende habe ich mich darauf eingelassen (weil mir mein damaliger Psychologe dazu riet!), einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben. Tja, plötzlich stand ich da, ohne Job (den ich eigentlich geliebt habe) und war arbeitslos. Es gab dann hier und da nochmal Beschäftigungen, aber keine, die finanziell an mein Können herangekommen wäre. In einer weiteren Beschäftigung wurden dann Förderungen ausgenutzt, um mich nach Ablauf wieder auf die Straße zu setzen. So geschah es nicht nur mit mir, sondern auch mit Kollegen. Ich war also nicht dran schuld! Arbeitsamt wurde über die Machenschaften der Firma informiert. Die meinten aber, es wäre bekannt, dass Fördergelder so ausgenutzt werden, man könne aber nicht dagegen vorgehen.

Weitere Jobs blieben dann aus, weil sich eben jeder Arbeitgeber darüber wunderte, wieso und weshalb ich freiwillig dem öD, quasi einer Lebensstellung, den Rücken gekehrt hätte. So in etwa, wenn ich im öD schon nicht zurecht komme, wie dann in der freien Wirtschaft?!

Habe von Beginn an mit Angst- und Panikattacken zu kämpfen, die nie behandelt wurden. War deswegen auch vor vielen Jahren mal  beim "Amtsarzt" des JC, der diese Erkrankung auch bestätigte.

In meinem Kleingewerbe habe ich nun endlich etwas gefunden, in dem ich so richtig aufgehe und was mich von dem tristen Alltag eines Arbeitslosen auch "ablenkt". Und das Beste, ich verdiene mein eigenes Geld damit. Und genau das soll nun alles zerstört werden?!

Ich bin jetzt schon total ausgelaugt und sehe diesem Kampf mit Schrecken entgegen. Tinnitus, Durchfall, Schlafprobleme und vieles mehr kommen zu meiner Angst/Panik dazu. Es ist sogar so, dass ich vor einem Arztgang Angst habe, denn ich war seit vielen Jahren nicht mehr. Obwohl es dringend notwendig wäre.

Wenn es nun so weiter geht, wird es wohl irgendwann einen gewaltigen Knall geben. Ist es das, was das Jobcenter will? Würden wir nicht in einer Kleinstadt wohnen, wäre ich vermutlich schon längst über die öffentlichen Medien gegangen, wie man uns - insbesondere mich - behandelt.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Ich führe diesen Krieg seit nun 6 Jahren. Er zermürbt mich und ja, es bleibt auch sehr viel Arbeit liegen, was sich sehr deutlich negativ auf meine Umsätze auswirkt. Ich könnte längst aus dem ganzen Mist raus sein. Das Jobcenter möchte mich aber als Kunden behalten. Dann ist es eben so. Ich sehe nicht ein, dass ich meine Tätigkeit aufgebe, nur weil ein Furz in einem Büro das für besser hält. Wozu? Mit welchem Ergebnis? Dass ich mich in den Fleischwolf des Jobcenters werfe, die mich dann auch nicht sozialversicherungspflichtig vermitteln können?

Ich hätte mein Weihnachtsgeschäft viel mehr ausbauen können, aber Dank dem JC ist ganz viel an Material und an Ideen liegen geblieben und nun ist es zu spät.

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Ich habe IMMER gesagt:
Wenn IHR mir einen sozialversicherungspflichtigen Job anbieten könnt, dann bin ich sofort bereit, mit Euch darüber zu diskutieren, ob ich meine Selbständigkeit zeitlich reduziere und diese Tätigkeit annehme. Was ich aber nicht tun werde, die Selbständigkeit in Eigenregie aufzugeben und mich dann in die absolute Ungewissheit zu stürzen. Denn das Jobcenter hat mir bis heute nicht eine einzige Option aufgezeigt! Die Vermittlungsvorschläge, die ich bekam, kann ich an einer Hand abzählen. Und keine einzige (ich habe mich fast immer darauf beworben) führe zu einem Ergebnis.

Eben, ich wurde weder so erzogen, nur rum zu liegen, noch entspricht es meinem Charakter. Ich möchte arbeiten und werde durch das JC davon abgehalten. Ich hatte schon zahlreiche eigens gesuchte Stellen, wo ich das JC um Hilfe bat bei der Vermittlung. Nichts ist passiert! Man fragt sich, für was die überhaupt dort sitzen?! :teuflisch:

Jimmy Neutron

@Limoflasche (sry an Zara für das Threadfremde)
Solltest du für dein langes Klageverfahren einen Anwalt haben, dann wäre sein Job zumindest in einer Hinsicht zu kritisieren.

Die Untätigkeit des Gerichts erfordert eigentlich eine Rüge der Länge der Verfahrensdauer. Erfolgt dieser Rüge korrekt und enthält z.B. Verfahrens-fördernde Hinweise, berechtigt dies den Anspruch auf Schadensersatz. Das BSG geht im Regelfall von einer Überlänge aus, wenn das Verfahren länger als 12 Monate dauert. Die Rüge muss vor Abschluss des Verfahrens erteilt und spätestens 6 Monate nach Ende des Verfahrens Klage auf Entschädigung geklagt werden (Geht beim LSG). In deinem Fall wäre also zu prüfen ob das PKH-Verfahren isoliert betrachtet werden muss, dann wäre die Entschädigung nicht mehr möglich. Grundsätzlich stehen einem für jeden Monat 100 € zu, was bei 54 (54-12=42) 4200,- € wären. Unabhängig ob das Verfahren erfolgreich war oder nicht.

@Zara
Die SB hat keine rechtliche Grundlage, deinen Antrag auf Weiterbewilligung nicht zu bearbeiten.
Irgendwelches Geld abziehen geht ebenfalls nicht.
Daher bin ich für eine nachhaltige Lösung. Die Beschwerde alleine bedeutet Mehrarbeit für die SB. Ist die Beschwerde sachlich formuliert und begründet, gibt es hier auch erst einmal keinen Grund dich als Querulantin abzustempeln. Drückst du in der Beschwerde noch dazu deine Sorge aus, dass dein Antrag auf Weiterbewilligung jetzt mutwillig verzögert wird, dann bestätigt die SB ja genau dies, wenn sie den Antrag nicht bearbeitet.

ch finde eine Sache gerade aber auch seltsam. Mir ist eigentlich nur bekannt, dass Fachabteilungen die EKS etc. isoliert prüfen und der normalen Leistungsabteilungen dann ihr Ergebnis zukommen lassen. Macht die SB da ja beides zusammen?

Habe ich das richtig gelesen, dass die SB dieselben Sachen anbietet zum Verkauf?

Ich kann dir gerne bei der Formulierung der Schreiben helfen. Sitze gerade nur noch an einem ER-Verfahren, was ich eigentlich bis heute Abend fertig haben will. Könnte mich also frühestens heute Abend da dran setzen.

Wenn du Interesse hast, könnten wir dann auch mal in einem gesonderten Thread die Verwaltung deines Gewerbes etwas besser optimieren und Ausgaben anpassen bzw. sogar zu generieren. Mit dem Ziel alles etwas zu erleichtern und auch die Situation mit dem Jobcenter stressfreier zu gestalten.

Mit einer Sache, die @Limoflasche geschrieben hat, gehe ich nicht ganz konform. Das ist die Sache mit den vielen Unterlagen in Papierform einreichen. Dies produziert nicht nur immense Kosten, sondern ist auch eine immense Arbeit. Eigentlich sind die Kosten auch nicht über die EKS abziehbar, da es keine Betriebskosten sind, sondern Kosten des Verwaltungsverfahrens. Verwaltungsverfahren im Sozialrecht sind aber kostenfrei für den Antragssteller. Ich weiß, dass es durchaus geduldet wird. Nur fehlt letztendlich auch der Nachweis, für die einzelnen Belege, dass diese eingereicht wurden. Ein PDF-Dokument bietet da eine ganz andere Grundlage. Außerdem kann man die PDF-Datei ja auch noch mit Inhaltsangabe und Punkten versehen. Auch bei der EKS und den Belegen gilt. m.E. den SB in ihrer Arbeit zu lenken, sodass sie gar nicht erst was zum Meckern haben und gerade bei Nachzahlungen eine schnelle und vor allem fehlerfreie Arbeit zu ermöglichen.

Die Sache mit der Weitergabe an diese Beratungsstelle ist natürlich auch ein brisantes Thema, was nachhaltig gelöst gehört. 

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11@Limoflasche (sry an Zara für das Threadfremde)
Solltest du für dein langes Klageverfahren einen Anwalt haben, dann wäre sein Job zumindest in einer Hinsicht zu kritisieren.

Kein Problem.  :smile:

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11@Zara
Die SB hat keine rechtliche Grundlage, deinen Antrag auf Weiterbewilligung nicht zu bearbeiten.
Irgendwelches Geld abziehen geht ebenfalls nicht.
Daher bin ich für eine nachhaltige Lösung. Die Beschwerde alleine bedeutet Mehrarbeit für die SB. Ist die Beschwerde sachlich formuliert und begründet, gibt es hier auch erst einmal keinen Grund dich als Querulantin abzustempeln. Drückst du in der Beschwerde noch dazu deine Sorge aus, dass dein Antrag auf Weiterbewilligung jetzt mutwillig verzögert wird, dann bestätigt die SB ja genau dies, wenn sie den Antrag nicht bearbeitet.

Okay. Ich werde mich in dieser Woche an ein Schreiben setzen und es hier posten. Wäre Euch dann dankbar, wenn Ihr mir dann nochmal unter die Arme greifen könntet. Sprich: drüber lesen und evtl. noch Verbesserungsvorschläge nennen.  :yes:

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11ch finde eine Sache gerade aber auch seltsam. Mir ist eigentlich nur bekannt, dass Fachabteilungen die EKS etc. isoliert prüfen und der normalen Leistungsabteilungen dann ihr Ergebnis zukommen lassen. Macht die SB da ja beides zusammen?

Hier geschieht alles stets von einer Sachbearbeitung. Sprich: Weiterbewilligungsanträge, sonstige Anträge zu laufenden Kosten und auch die EKS. Zumindest steht immer derselbe Name auf dem Briefkopf. Bis Sommer diesen Jahres dann "Madame" dazu kam und seither steht sie als Ansprechpartner in allen Bescheiden & Schreiben drin. Egal, ob es sich um Nebenkosten oder meine EKS handelt.

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11Habe ich das richtig gelesen, dass die SB dieselben Sachen anbietet zum Verkauf?

Nein, sie bietet gebrauchte Dinge aus dem Bereich an. Woher sie die bezieht, weiss ich nicht. Sie stellt selbst nicht her. Gehe ich jedenfalls von aus.

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11ch kann dir gerne bei der Formulierung

Dafür wäre ich Dir sehr dankbar (siehe oben).

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11Wenn du Interesse hast, könnten wir dann auch mal in einem gesonderten Thread die Verwaltung deines Gewerbes etwas besser optimieren und Ausgaben anpassen bzw. sogar zu generieren. Mit dem Ziel alles etwas zu erleichtern und auch die Situation mit dem Jobcenter stressfreier zu gestalten.

Auch das wäre super.  :ok:

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11Mit einer Sache, die @Limoflasche geschrieben hat, gehe ich nicht ganz konform. Das ist die Sache mit den vielen Unterlagen in Papierform einreichen. Dies produziert nicht nur immense Kosten, sondern ist auch eine immense Arbeit. Eigentlich sind die Kosten auch nicht über die EKS abziehbar, da es keine Betriebskosten sind, sondern Kosten des Verwaltungsverfahrens. Verwaltungsverfahren im Sozialrecht sind aber kostenfrei für den Antragssteller. Ich weiß, dass es durchaus geduldet wird. Nur fehlt letztendlich auch der Nachweis, für die einzelnen Belege, dass diese eingereicht wurden. Ein PDF-Dokument bietet da eine ganz andere Grundlage. Außerdem kann man die PDF-Datei ja auch noch mit Inhaltsangabe und Punkten versehen. Auch bei der EKS und den Belegen gilt. m.E. den SB in ihrer Arbeit zu lenken, sodass sie gar nicht erst was zum Meckern haben und gerade bei Nachzahlungen eine schnelle und vor allem fehlerfreie Arbeit zu ermöglichen.

Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht so ganz, warum man in den Medien stets hört, dass die Zukunft insbesondere bei Behörden digitaler gestaltet werden soll und man in meinem Fall da so ein Problem damit macht, die Daten in digitaler Form zu übermitteln. Ich meine, von der Arbeit, der Zeit und den Kosten, die da auf mich zukommen mal abgesehen: Allein diese Papierflut und Druckerpatronen bzw. Toner... Was dies allein bei mir kleinem Licht an MÜLL bedeutet? Wie kann sowas nachhaltig sein?! Sämtliche Dokumente landen ja nach Bearbeitung in der Tonne. Das müsste nicht sein in unserer ach so modernen und "nachhaltigen" Welt.
Und eben: Einen wirklichen Nachweis für die Übermittlung habe ich im Fall des Druckens auch nicht.

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11Die Sache mit der Weitergabe an diese Beratungsstelle ist natürlich auch ein brisantes Thema, was nachhaltig gelöst gehört.

Stimmt. Auch hier möchte ich eine Lösung. Ist ja offensichtlich, dass das JC lieber tausende von Euros zahlt, als selbst nachzurechnen. Und natürlich möchte man mir deshalb mein Gewerbe madig machen.

Limoflasche

Ich habe meine Ausführungen deshalb so umfangreich gestaltet, dass Zara sieht, dass sie leider mit derartigen Problemen nicht alleine ist und den Kopf nicht hängen lassen soll.
Auf die von @Jimmy Neutron aufgeworfenen Punkte werde ich in einem eigenen Thread antworten, denn dieser Thread gehört Zara.


Zum 1. Januar beginnt bei Dir der neue Bewilligungsabschnitt. Deinen Ausführungen entnehme ich, dass Du und ggf. Dein Partner weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt. Der Antrag wurde sicher bereits gestellt.

Ich teile Deine Angst und Dein Problem, dass wir im Dezember eine Besonderheit haben: Die Weihnachtszeit. Es kann (nicht muss) also passieren, dass Du zum 1. Januar kein Geld auf dem Konto hast, wenn es das Jobcenter darauf auslegt.

Ich würde nach den Feiertagen versuchen, dort anzurufen und mich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. Diese Auskunft kann die telefonische Hotline geben. Die sehen, ob ein Antrag bearbeitet wurde und ob ein Bescheid verschickt wurde. Zum Inhalt dürfen sie keine Auskünfte geben. Aber dann weißt Du zumindest, ob eine Bearbeitung stattfand.

Falls ja, abwarten, was im Bescheid steht.
Falls nein, dann umgehend die Bearbeitung anmahnen. Falls zum 1. Januar kein Bescheid und kein Geld da sein sollte, reichst Du im Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung (Eilantrag) ein und beantragst, das Jobcenter zu verurteilen, Dir vorab Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu bewilligen.

Zu dem Antrag fügst Du bei:
- Mietbescheinigung (Bescheinigung, wie hoch die Miete ist mitsamt Nebenkosten)
- aktuelle Kontoauszüge (am Besten die letzten 3 Monate)

Eine 100%-Garantie gibt es leider auch nicht. Ich hatte zweimal Erfolg mit einem solchen Eilantrag, nachdem das Jobcenter bei mir im vorläufigen Bescheid massiv Leistungen kürzte mit der Behauptung, meine prognostizierten Gewinne wären so hoch. Beim dritten Mal lagen die Kürzungen bei "nur" etwa 100 Euro pro Monat, da wies das Gericht meinen Antrag ab mit der Begründung, ich würde das ja wohl mit meiner Selbständigkeit selbst verdienen können.

Rechtlich gesehen jedoch darf das Jobcenter Dir nicht künftige Leistungen verwehren, wenn die Hilfebedürftigkeit besteht. Rechtsstreitigkeiten aus der Vergangenheit sind kein Grund zur künftigen Leistungsberechnung.

Auch Erstattungen dürfen nicht verrechnet werden, wenn ein Verfahren (Widerspruch oder später Klage) anhängig ist.

Ich gebe Dir völlig recht mit der Aussage, dass das Jobcenter sich die Arbeit selbst schwer macht und sich dann über die Arbeit beschwert. Würden die grundsätzlich die abschließende EKS annehmen und nicht jeden 3,- Euro Beleg 5x umdrehen, dann wäre die Arbeit für die Mitarbeiter im Jobcenter um einiges leichter. Die haben die Korinthenkackerei aber so dermaßen aufgebläht, dass sie keine Lust mehr darauf haben und lieber die Energien darin verschwenden, selbständig tätige Aufstocker zu (ich nenne es beim Wort) mobben, mit dem Ziel, die Betroffenen dazu zu bringen, ihr Gewerbe "freiwillig" aufzugeben.

Dein kurz beschriebener Lebenslauf ist symptomatisch. Es geht leider vielen Menschen wie Dir. Das System ist in den letzten 20 oder 30 Jahren exakt so gestaltet worden. Für einige Unternehmen ist das Jobcenter zu einem Selbstbedienungsladen geworden. Sie werden gefördert und kaum läuft die Förderung aus oder wird reduziert, wird ein neuer Mitarbeiter gesucht. Das Recht lässt das zu, also kann man dagegen auch nicht vorgehen.

Zur Sache mit dem Drucker:
Wie Du es selbst geschrieben hast. Die reagieren nicht, wenn man sie konkret auf solche Dinge anspricht. Ich kenne das. Ich habe diverse Dinge in der Vergangenheit angefragt, aber außerhalb der Leistungsbewilligung und direkten Fragen dazu habe ich zu keinem Zeitpunkt Auskunft erhalten. Die antworten einfach nicht.

Zu meinen laufenden Verfahren:
Ja, ich bin anwaltlich vertreten. Aber die Anwälte sind nicht proaktiv. Die reagieren nur dann, wenn ein konkreter Sachverhalt (Schreiben vom Gericht) anliegt. Meist gestaltet sich das so, dass ich eine Mail bekomme "Gericht hat was geschickt, hier das PDF, bitte beantworten". Mit der Beantwortung bin ich dann wieder alleine gelassen. Also so wirklich "Anwaltsunterstützung" sehe ich da auch nicht. De facto mach ich am Ende doch alles selbst.
Im anderen Fall ist es immer von der PKH-Bewilligung abhängig. Solange die nicht da ist, passiert gar nichts.

Das Sozialgericht hier ist auch nicht (mehr) besser. Es gibt einige fähige RichterInnen, aber bei denen musst Du erstmal auf dem Tisch landen. Ich bin inzwischen sogenannter "Vielkläger" (weil ich alle 6 Monate klagen muss) und bin einer festen Kammer zugeordnet worden. Die zuständige Richterin ist eine Katastrophe. Völlig chaotisch und für meine Begriffe ahnungslos. Drei Klagen wurden von ihr bislang entschieden, alle 3 liegen nun vor dem Landessozialgericht. Selbst meine Anwälte haben die Hände über den Kopf zusammengeschlagen bei der Urteilsverkündung.

Ich finde es, so wie Du, auch "spannend", wie mit Menschen umgegangen wird, die etwas aufbauen. Auf der anderen Seite werden "Hartzies" vorgeführt, die den ganzen Tag RTL 2 schauen, rauchen und "keen Bock uff Malooooche" haben. Die bekommen aber scheinbar keine größeren Probleme, außer denen, die sie selbst verursachen, weil sie nicht einmal mehr in der Lage sind, den Antrag korrekt auszufüllen.

Wer aber proaktiv tätig ist, bekommt Steine in den Weg gelegt. Das soll noch jemand verstehen?

Zara

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:47:01Zum 1. Januar beginnt bei Dir der neue Bewilligungsabschnitt. Deinen Ausführungen entnehme ich, dass Du und ggf. Dein Partner weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt. Der Antrag wurde sicher bereits gestellt.

Richtig. Habe den Antrag am 04.12.2023 gestellt. Die Formulare wurden vom JC auch erst kurz vorher geschickt und bisher hat es immer gereicht, wenn ich spätestens bis 08.12. bzw. 08.06. den Antrag übermittelt habe.

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:47:01Ich teile Deine Angst und Dein Problem, dass wir im Dezember eine Besonderheit haben: Die Weihnachtszeit. Es kann (nicht muss) also passieren, dass Du zum 1. Januar kein Geld auf dem Konto hast, wenn es das Jobcenter darauf auslegt.

War bisher - wie oben erwähnt - nie ein Problem.

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:47:01Ich würde nach den Feiertagen versuchen, dort anzurufen und mich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. Diese Auskunft kann die telefonische Hotline geben. Die sehen, ob ein Antrag bearbeitet wurde und ob ein Bescheid verschickt wurde. Zum Inhalt dürfen sie keine Auskünfte geben. Aber dann weißt Du zumindest, ob eine Bearbeitung stattfand.

Beim hiesigen JC erreicht man grundsätzlich NIEMANDEN. Nicht einmal mehr die Zentrale. Und falls doch, lassen sich zuständige Sachbearbeiter verleugnen. Man bekommt gesagt, es würde zurückgerufen und es passiert NICHTS.

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:47:01Falls ja, abwarten, was im Bescheid steht.
Falls nein, dann umgehend die Bearbeitung anmahnen. Falls zum 1. Januar kein Bescheid und kein Geld da sein sollte, reichst Du im Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung (Eilantrag) ein und beantragst, das Jobcenter zu verurteilen, Dir vorab Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu bewilligen.

Zu dem Antrag fügst Du bei:
- Mietbescheinigung (Bescheinigung, wie hoch die Miete ist mitsamt Nebenkosten)
- aktuelle Kontoauszüge (am Besten die letzten 3 Monate)

Und wie bezahle ich dann am 01.01.2024 die Miete?  :schock:

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:47:01Rechtlich gesehen jedoch darf das Jobcenter Dir nicht künftige Leistungen verwehren, wenn die Hilfebedürftigkeit besteht. Rechtsstreitigkeiten aus der Vergangenheit sind kein Grund zur künftigen Leistungsberechnung.

Auch Erstattungen dürfen nicht verrechnet werden, wenn ein Verfahren (Widerspruch oder später Klage) anhängig ist.

In den Googlerezensionen des hiesigen JC steht nicht umsonst: Die Leistungsabteilung sei grenzwertig und notfalls sollte man einen Anwalt aufsuchen.  :wand:

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:47:01Ich gebe Dir völlig recht mit der Aussage, dass das Jobcenter sich die Arbeit selbst schwer macht und sich dann über die Arbeit beschwert. Würden die grundsätzlich die abschließende EKS annehmen und nicht jeden 3,- Euro Beleg 5x umdrehen, dann wäre die Arbeit für die Mitarbeiter im Jobcenter um einiges leichter. Die haben die Korinthenkackerei aber so dermaßen aufgebläht, dass sie keine Lust mehr darauf haben und lieber die Energien darin verschwenden, selbständig tätige Aufstocker zu (ich nenne es beim Wort) mobben, mit dem Ziel, die Betroffenen dazu zu bringen, ihr Gewerbe "freiwillig" aufzugeben.

Sie hatten mich am Freitag schon fast so weit. Denn mittlerweile bekommen mein Partner und ich auch schon "Streit" miteinander, weil uns das alles so fertig macht. Aber ohne Gewerbe kann ich die Miete usw. nicht zahlen, denn wir legen - wie gesagt - selbst einiges drauf. Wir sehen uns schon auf der Straße sitzen. :sad:

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:47:01Dein kurz beschriebener Lebenslauf ist symptomatisch. Es geht leider vielen Menschen wie Dir. Das System ist in den letzten 20 oder 30 Jahren exakt so gestaltet worden. Für einige Unternehmen ist das Jobcenter zu einem Selbstbedienungsladen geworden. Sie werden gefördert und kaum läuft die Förderung aus oder wird reduziert, wird ein neuer Mitarbeiter gesucht. Das Recht lässt das zu, also kann man dagegen auch nicht vorgehen.

Einfach nur unterste Schublade... Und dann wird sich gewundert, dass die Sozialausgaben zu hoch sind.

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:47:01Zur Sache mit dem Drucker:
Wie Du es selbst geschrieben hast. Die reagieren nicht, wenn man sie konkret auf solche Dinge anspricht. Ich kenne das. Ich habe diverse Dinge in der Vergangenheit angefragt, aber außerhalb der Leistungsbewilligung und direkten Fragen dazu habe ich zu keinem Zeitpunkt Auskunft erhalten. Die antworten einfach nicht.

Dann kann das JC aber doch am Ende nicht behaupten, die Ausgabe sei unsinnig gewesen. Schließlich habe ich dann was in der Hand und habe nicht einfach so investiert. Außerdem benötige ich den Drucker offensichtlich schon allein wegen dem JC!

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:47:01Ich finde es, so wie Du, auch "spannend", wie mit Menschen umgegangen wird, die etwas aufbauen. Auf der anderen Seite werden "Hartzies" vorgeführt, die den ganzen Tag RTL 2 schauen, rauchen und "keen Bock uff Malooooche" haben. Die bekommen aber scheinbar keine größeren Probleme, außer denen, die sie selbst verursachen, weil sie nicht einmal mehr in der Lage sind, den Antrag korrekt auszufüllen.

Muss man nicht verstehen, aber es ist wohl alles so "gewollt". Ich meine, wo wären diese Faulenzer vom Amt denn ohne uns? Sie hätten ebenfalls keinen Job und woanders sind diese Menschen ja nicht zu gebrauchen!



Zara

@Jimmy Neutron:
Wäre es evtl. sinnvoll, alle Schreiben noch in dieser Woche fertig zu machen? Ich habe nämlich wirklich die Vermutung, dass unsere Weiterbewilligung nun absichtlich liegen gelassen wird und wir am 01.01. ohne Leistungen da stehen.
Als Brief kam diese Festsetzung vom Freitag bis heute nicht. Würde mich nicht wundern, wenn da auch schon der Erstattungsbeschluss (oder wie man den nennt) dabei wäre.

Jimmy Neutron

Ich sitze im Hintergrund bereits an einer Formulierungs- und Begründungshilfe. Denke, dass ich da was am späten Abend einstellen kann.

Was die Post angeht. Ich bin da voll bei dir, dass diese Ungewissheit, welche Post da unterwegs ist und was da unterwegs ist.
Hast du bisher die VA elektronisch und per Post bekommen?

Für die Zukunft kann ich dir einen Tipp geben:
Die Briefankündigung der Deutschen Post.
https://www.deutschepost.de/de/b/briefankuendigung.html
Hat keine rechtliche Bindung und funktioniert eigentlich zuverlässig. Sprich du kannst sehen welche Post zu dir hin unterwegs ist. Bis auf die "Förmliche Zustellung (gelber Umschlag), bekommt man eigentlich alles angezeigt. Zusätzlich habe ich mir da einen frischen Email-Account bei Web.de gemacht und lasse mir die Mails von dort an meine normale Adresse weiterleiten. Mir hat es z.B. die Info geholfen, dass da was unterwegs ist zu mir. Ist immer noch mal besser als so garnix zu wissen.
Unwissenheit ist jedenfalls für mich das Schlimmste.

Es handelt sich um einen Erstattungsbescheid.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 11. Dezember 2023, 14:33:38Ich sitze im Hintergrund bereits an einer Formulierungs- und Begründungshilfe. Denke, dass ich da was am späten Abend einstellen kann.

Oh, ich wollte Dich nicht drängen. Vielen Dank jetzt schon.  :sehrgut:

Zitat von: Jimmy Neutron am 11. Dezember 2023, 14:33:38Was die Post angeht. Ich bin da voll bei dir, dass diese Ungewissheit, welche Post da unterwegs ist und was da unterwegs ist.
Hast du bisher die VA elektronisch und per Post bekommen?

Ein Bewilligungsbescheid kam bisher immer zuerst elektronisch und ein paar Tage später per Post. Nicht aber die Forderungen von Erstattungen. Die kamen immer viel später als ein Bescheid und dann nur per Post.

Zitat von: Jimmy Neutron am 11. Dezember 2023, 14:33:38Für die Zukunft kann ich dir einen Tipp geben:
Die Briefankündigung der Deutschen Post.
https://www.deutschepost.de/de/b/briefankuendigung.html
Hat keine rechtliche Bindung und funktioniert eigentlich zuverlässig. Sprich du kannst sehen welche Post zu dir hin unterwegs ist. Bis auf die "Förmliche Zustellung (gelber Umschlag), bekommt man eigentlich alles angezeigt. Zusätzlich habe ich mir da einen frischen Email-Account bei Web.de gemacht und lasse mir die Mails von dort an meine normale Adresse weiterleiten. Mir hat es z.B. die Info geholfen, dass da was unterwegs ist zu mir. Ist immer noch mal besser als so garnix zu wissen.
Unwissenheit ist jedenfalls für mich das Schlimmste.

Die Briefpostankündigung haben wir beide. Da stand aktuell noch nichts drin vom JC. Aber um ehrlich zu sein, diese App macht mich noch nervöser. Habe schon oft überlegt, sie gar nicht mehr zu nutzen. Denn oft steht eine Ankündigung drin und die Briefe werden erst zig Tage später zugestellt. Dann mache ich mich tagelang verrückt, was da wohl kommt. Insbesondere, wenn es ums JC geht. Denn normale Briefe von denen kommen auch nur sporadisch vorher digital.

Für mich ist solche Unwissenheit auch ganz schlimm. Tage, Nächte sind für mich gelaufen und ich kann mich kaum ablenken.

Zitat von: Jimmy Neutron am 11. Dezember 2023, 14:33:38Es handelt sich um einen Erstattungsbescheid.

Okay.  :grins:  Also die standen meines Wissens vorher nie in Jobcenter.digital. Deswegen liegt meine Vermutung nah, dass der diesmal direkt mit kommt!

september23

Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Ferndiagnose:
Du bist schon längere Zeit Aufstockerin, selbständig und beziehst immer noch Leistungen. Das will das Jobcenter nicht.
Aus Sicht des JC heißt das: Man ist längere Zeit nicht angestellt, sondern selbstständig, aber nicht komplett finanziell und es ist nicht erkennbar, dass das Unternehmen in nächster Zeit bedarfsdeckend Gewinn generiert.

Ob man einen Job findet, der das schafft, ist ein anderes Thema, wird vom JC zu wenig beachtet.

Zara

Zitat von: september23 am 11. Dezember 2023, 17:08:46
Zitat von: Limoflasche am 09. Dezember 2023, 15:11:33Ferndiagnose:
Du bist schon längere Zeit Aufstockerin, selbständig und beziehst immer noch Leistungen. Das will das Jobcenter nicht.
Aus Sicht des JC heißt das: Man ist längere Zeit nicht angestellt, sondern selbstständig, aber nicht komplett finanziell und es ist nicht erkennbar, dass das Unternehmen in nächster Zeit bedarfsdeckend Gewinn generiert.

Ob man einen Job findet, der das schafft, ist ein anderes Thema, wird vom JC zu wenig beachtet.

Für das JC heißt es vor allem: viel Arbeit!!! Und darauf haben die Damen & Herren dort keine Lust. Wollen lieber ihren Trott weiterführen und immer mehr Geld verdienen. Ich habe in diesem Jahr bis dato 994 Rechnungen geschrieben und es werden von Jahr zu Jahr mehr.


september23

Zitat von: Zara am 11. Dezember 2023, 17:24:33Für das JC heißt es vor allem: viel Arbeit!!! Und darauf haben die Damen & Herren dort keine Lust. Wollen lieber ihren Trott weiterführen und immer mehr Geld verdienen. Ich habe in diesem Jahr bis dato 994 Rechnungen geschrieben und es werden von Jahr zu Jahr mehr.
ich drück Dir die Daumen, dass es weiter aufwärts geht  :sehrgut:

Unnötigen Frust sollte man aber vermeiden: Niemand in einer Verwaltung verdient immer mehr Geld, auch wenn er Arbeit liegen lässt oder nicht gut arbeitet. Das Gehalt bleibt gleich.
Auch wenn es leider keine Konsequenz hat, wenn jemand nicht richtig seine Arbeit macht, mehr verdient er dadurch nicht.

Zara

Zitat von: september23 am 11. Dezember 2023, 18:16:43
Zitat von: Zara am 11. Dezember 2023, 17:24:33Für das JC heißt es vor allem: viel Arbeit!!! Und darauf haben die Damen & Herren dort keine Lust. Wollen lieber ihren Trott weiterführen und immer mehr Geld verdienen. Ich habe in diesem Jahr bis dato 994 Rechnungen geschrieben und es werden von Jahr zu Jahr mehr.
ich drück Dir die Daumen, dass es weiter aufwärts geht  :sehrgut:

Unnötigen Frust sollte man aber vermeiden: Niemand in einer Verwaltung verdient immer mehr Geld, auch wenn er Arbeit liegen lässt oder nicht gut arbeitet. Das Gehalt bleibt gleich.
Auch wenn es leider keine Konsequenz hat, wenn jemand nicht richtig seine Arbeit macht, mehr verdient er dadurch nicht.

Nun ja, in Sachen Inflation erhält der öffentliche Dienst ja auch wieder mehr Geld. Leider gehört ja auch das JC dazu.
Wer in der freien Wirtschaft seine Arbeit nicht ordentlich macht, ist ganz schnell weg vom Fenster.

Ich frage mich eh, wie es meine SB auf solch einen Platz schaffen konnte. Kann ja nur über Beziehungen sein. Sie ist weder im Amt, noch privat im Stande, einen Satz fehlerfrei zu schreiben. Und von sowas muss man sich mobben lassen? Denn nichts anderes ist es. Das hat mit Frust absolut nichts zu tun.
Ich könnte ihr Vorgehen ja verstehen, wenn ich mich einfach nicht gemeldet hätte. Aber so ist es einfach nur erbärmlich.

Jimmy Neutron

Formulierungshilfe für den Widerspruch.

ZitatDie Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolgen nach § 41a Absatz 3 Satz 4 SGB II sind nicht gegeben. Die rechtlichen Konsequenzen sind in erster Linie gegeben, wenn den nachweispflichtigen Personen zuvor gemäß Absatz 3 Satz 3 eine angemessene Frist gesetzt wurde und schriftlich über die rechtlichen Folgen belehrt wurden. Die Angemessenheit der Frist hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Menge der nachzuweisenden Tatsachen. Die Verpflichtung zur Mitwirkung muss innerhalb dieser Frist erfüllt werden können. Die Belehrung über die Rechtsfolgen sollte präzise und eindeutig sein, damit die betroffene Person erkennen kann, welche Folgen ihr drohen. Allerdings sollte der Hinweis auf die Rechtsfolgen sich auf den individuellen Sachverhalt der betroffenen Person beziehen.

Weder wurde in diesem Fall eine angemessene Frist gesetzt, noch erfolgte eine vollständige und korrekte Rechtsfolgebelehrung. Die gesetzte Frist von 2 Wochen dürfte in jedem Fall unangemessen sein. Einzelne Fristen können dabei auch nicht in Summe die Voraussetzung erfüllen. Dies gilt gleichermaßen für eine nachträglich durchgeführte, korrekte Rechtsfolgebelehrung.

Von einer grundsätzlichen fehlenden Mitwirkungsbereitschaft kann ebenso wenig ausgegangen werden. Der mehrfache Versuch eine Fristverlängerung zu erhalten und die Bitten um Hilfe und Beratung wurden vollständig ignoriert. An meiner Mitwirkungsbereitschaft dürften keine Zweifel bestehen.

Die unterlassene Beratung führt isoliert gesehen bereits zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, da sich die Verletzung der Beratungspflicht direkt auf den Verwaltungsakt ausgewirkt hat.

Der Bescheid ist aufzuheben.

An die Beratung und Beantwortung meiner Fragen möchte ich hiermit auch noch mal erinnern. Für die Beantwortung meiner Fragen und Beratung habe ich mir nun den 12.01.2024 notiert. Nach Ablauf dieser Frist werde ich meinen Anspruch auf Beratung gerichtlich - mit einer allgemeinen Leistungsklage - durchsetzen.

Bzgl. der zuständigen Sachbearbeiterin möchte ich meine Besorgnis der Befangenheit nach § 17 SGB X ausdrücken. In Anbetracht der unterlassenen Beratung dürfte sich m.E. neben dem sozialrechtliche Herstellungsanspruch sogar die Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB iVm Art. 34 GG) begründen lassen. In der Gesamtschau aller Handlungen sowie unterlassener Handlungen dürften m.M.n. auch dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. Ich bitte daher, Frau xxxx von diesem sowie künftigen Verwaltungsverfahren abzuziehen um die gesamte Bedarfsgemeinschaft von weiteren Schäden und Folgen zu bewahren.

Ich bin bewusst nicht auf jedes einzelne Schreiben eingegangen. Da ein Widerspruch grundsätzlich nicht begründet werden muss, reicht es m.E. aus sich auf die wesentlichen Fakten zu beziehen.