Zuzahlungsbefreiung mit Bürgergeld bei der Krankenkasse

Begonnen von Beach, 25. Januar 2024, 13:45:28

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Rotti

Zitat von: Beach am 25. Januar 2024, 14:45:05Ich erhalte laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ottokar er erhält Sozialhilfe
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Sheherazade

Nein, TE bezieht Bürgergeld.
Zitat von: Beach am 25. Januar 2024, 13:45:28Jetzt dieses Jahr bin ich von Sozialhilfe in Bürgergeld gerutscht
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

TripleH

Aber in Beitrag Nr. 6 schreibt er wieder

Zitat von: Beach am 25. Januar 2024, 14:45:05Ich erhalte laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.


und verlinkt zu einem Artikel über Leistungen nach dem SGB XII.

Vielleicht kann der TE ja nochmal eindeutig erklären, was genau er alles als Einkommen zur Verfügung hat.

Sophiagirl

Anber ob Grusi oder Bürgergeld, die Beiträge sind gleich zumindest von den Leuten wo, ich das so kenne.

TripleH

Ja, aber zuletzt ging es ja um Leistungen nach dem SGB XIV. Irgendwie ist jetzt total unklar, was der TE nun wirklich als Einkommen hat.

Rotti

Zitat von: Sylvergirl am 26. Januar 2024, 18:15:19Anber ob Grusi oder Bürgergeld, die Beiträge sind gleich zumindest von den Leuten wo, ich das so kenne.
es geht ihm um Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse und das wurde ja in Antwort #13 beantwortet
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Ottokar

Zitat von: Beach am 25. Januar 2024, 13:45:28Jetzt dieses Jahr bin ich von Sozialhilfe in Bürgergeld gerutscht
:weisnich:

Letztlich ist es egal, ob der TE Leistungen des SGB II, XII oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 SGB XIV erhält, denn für alle drei Fälle regelt § 62 SGB V übereinstimmend, dass zur Berechnung der Belastungsgrenze der Regelsatz für Alleinstehende zugrunde zu legen ist.
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