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Muss ich ab 2024 noch meine AU melden?

Begonnen von Neanderthaler, 14. Dezember 2023, 15:24:46

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0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Penny

Zitat von: Neanderthaler am 29. Juni 2024, 19:22:18Sorry für späte Antwort.

Gut, aber darum geht es hier im Thread nicht. Es ging lediglich darum, OB man die AU noch melden MUSS. Weil eigentlich LAUT GESETZ das Jobcenter sich diese Info selbst von der Kasse holen muss, es aber seit 2 Jahren aus
angeblich technischen Gründen nicht machen kann.

Weil die zu blöd sind, mein Doc schüttelt da auch immer nur noch mit dem Kopf...

jens123

Zitat von: Neanderthaler am 29. Juni 2024, 19:22:18Sorry für späte Antwort.

...Weil eigentlich LAUT GESETZ das Jobcenter sich diese Info selbst von der Kasse holen muss, es aber seit 2 Jahren aus angeblich technischen Gründen nicht machen kann.
Irrglaube. Bitte Gesetz nennen.

Ottokar

Zitat von: Neanderthaler am 29. Juni 2024, 19:22:18Sorry für späte Antwort.

Gut, aber darum geht es hier im Thread nicht. Es ging lediglich darum, OB man die AU noch melden MUSS. Weil eigentlich LAUT GESETZ das Jobcenter sich diese Info selbst von der Kasse holen muss, es aber seit 2 Jahren aus
angeblich technischen Gründen nicht machen kann.
Da bist du komplett falsch informiert.
Vielleicht liest du mal die Antworten im Thema, statt erneut Fragen zu stellen, die längst beantwortet wurden.
Die Frage, ob man eine AU beim JC melden muss, habe ich bereits in Beitrag #1 und #12 beantwortet.
Und wie ich bereits in Beitrag #8 schrieb, gibt es für einen Abruf der eAU für JC (derzeit) keine Rechtsgrundlage, JC können nicht und dürfen nicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Neanderthaler

Huhu,

ich nehme an, für 2026 sieht es wieder gleich aus. Richtig?
Hat jemand auch Belege dafür, die ganz Deutschland und nicht nur ein Bundesland betreffen?

Danke.

Liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: Neanderthaler am 18. Dezember 2025, 14:47:56ich nehme an, für 2026 sieht es wieder gleich aus. Richtig?

Ja, alles so wie schon mehrfach von @Ottokar geschrieben: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann für SGB III-Kunden (Arbeitslosengeld I) die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei der Krankenkasse abfragen, aber für Bürgergeld-Empfänger (SGB II) ist das Jobcenter davon ausgenommen und Betroffene müssen die AUB weiterhin selbst einreichen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Ab 1. Januar 2027 entfällt die Pflicht zur Vorlage einer AUB beim JC, ab dann müssen Krankenkasse AU-Daten zum Abruf für JC bereitstellen (Artikel 59 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz).
Leistungsbezieher müssen das JC dann nur noch darüber informieren, dass eine AU besteht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Unwissender

 :offtopic: Mal eine Frage dazu: bekommt man als "krankgeschrieber" überhaupt auch einen Nachweis (z.B. wie lange man krank geschrieben ist) oder "erfährt" dies nur der AG bei der Übermittlung der AU? Woher weiss ich dass das mit der Übermittlung auch geklappt hat?  :weisnich: 
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Birgit63

Zitat von: Unwissender am 19. Dezember 2025, 09:28:54Woher weiss ich dass das mit der Übermittlung auch geklappt hat?
Das weiß ich als Arbeitnehmer auch nicht, ob das geklappt hat. Soweit ich informiert bin, müssen die Arbeitgeber die AU nicht abrufen. Dafür gibt es keine Verpflichtung. Wenn der Arbeitnehmer vertrauenswürdig ist, kann es auch sein, dass die AU überhaupt nicht abgerufen wird.

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 19. Dezember 2025, 09:28:54Mal eine Frage dazu: bekommt man als "krankgeschrieber" überhaupt auch einen Nachweis (z.B. wie lange man krank geschrieben ist)

Ich weiß es jetzt nur von meinen Kindern, aber bisher haben sie immer eine Bescheinigung über die Dauer ihrer AU, die ausschließlich für ihre Unterlagen bestimmt ist, erhalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Neanderthaler

Ich danke euch für die Antworten. Na dann freue ich mich schon auf 2027. Dann kann mein Drucker/Scanner endlich in den Müll.

Unwissender

Zitat von: Neanderthaler am 21. Dezember 2025, 13:42:48Ich danke euch für die Antworten. Na dann freue ich mich schon auf 2027. Dann kann mein Drucker/Scanner endlich in den Müll.

 :ironie: Nö, der muss nicht in den Müll! Dann gibst du ihn mir!  :ironie:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!