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Die Ampelspitzen hatten sich auf mehrere Anpassungen geeinigt

Begonnen von Zatoo, 24. Juli 2024, 03:44:42

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Milla

Bei ZAF ist es relativ einfach nicht genommen zu werden. Da brauch man bloß mal paar Fragen stellen über Verpflegungsmehraufwand, Kilometerpauschale zum erreichen des Einsatzortes und Bezahlung bei einstzfreier Zeit. Dann hat sich die Angelegenheit recht schnell erledigt.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Rotti

Zitat von: Zatoo am 24. Juli 2024, 03:44:42Finanzieller Anreiz: Menschen, die einen Job annehmen und das Bürgergeld nicht mehr brauchen, sollen eine Prämie bekommen. Auf nachfolgende Leistungen wie das Wohngeld soll die Prämie nicht angerechnet werden.
und wer von den privaten Jobagenturen einen Job ablehnt, da bekommen die Vermittler eine satte Prämie wenn sie das dem Jobcenter posthum melden sollte da noch ins Gesetz dann wäre es doch noch mehr Härte.
alle Monat persönlich melden da werden ja viele Termine für die SB bei 50% Ausländern mit und ohne Migrationshintergrund im Bürgergeld.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Milla am 25. Juli 2024, 18:02:33Bei ZAF ist es relativ einfach nicht genommen zu werden. Da brauch man bloß mal paar Fragen stellen über Verpflegungsmehraufwand, Kilometerpauschale zum erreichen des Einsatzortes und Bezahlung bei einstzfreier Zeit. Dann hat sich die Angelegenheit recht schnell erledigt.


Wie oft warst Du da schon vorstellig?

Es gibt tatsächlich Menschen, die sowas nicht können oder nicht machen, weil sie ja eigentlich tatsächlich arbeiten möchten.
Kaum vorstellbar für einige ...
Nur eben nicht bei ZA-Firmen, weil das wirklich der letzte "Husten" ist.
Je nachdem, wo und wieviele Std  man arbeitet, braucht es auch keine Verpflegungspauschale und kein Geld für Fahrten zu Einsatzorten. 
Und nur weil der Urlaub oder die Überstunden für einsatzfreie Zeiten verplempert werden soll, ist das in den Augen des JC (ja, die erhalten oft genug Rückmeldung) kein Grund, diese Arbeit nicht anzunehmen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Milla

Tatsächlich wurde ich schon 2-3 mal vom JC zu ZAF eingeladen. Allgemein für mich kein Problem, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Es ist keine Schande wenn man sich vor einem Vorstellungsgespräch über die gesetzlichen Bestimmungen informiert und seine Rechte kennt. Die übliche Wochenarbeitszeit sollte 35 Stunden betragen und alles was darüber hinaus geht sollte auf ein Arbeitszeitkonto.

Ich habe zu den oben 3 genannten Punkten dann die Dame von der ZAF befragt und plötzlich gab es dann doch keine Arbeit mehr für mich.

Leiharbeitnehmer, die kurzfristig an verschiedene Firmen verliehen werden, besitzen keine feste Arbeitsstätte und können daher den Verpflegungsmehraufwand an jeder neuen Einsatzstelle jeweils für die ersten drei Monate in Höhe von 12€ pro Tag geltend machen.(Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.6.2010, VI R 35/08). Es muss aber klar sein, dass der sogenannte Verpflegungsmehraufwand nichts mit der Deckung der Reisekosten zu tun hat. Solche Kosten werden vom Unternehmen getrennt und in vollem Umfang (100 Prozent) übernommen. Hier ist die Rede nur vom Mehraufwand, da der Mitarbeiter nicht zuhause ist.

Fahrtkosten für Leiharbeiter zum erreichen des Einsatzortes. Die Rechtsgrundlage ist § 670 BGB, nach der der Arbeitgeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet ist, die der Arbeitnehmer auf sich nimmt, um den Einsatzort zu erreichen. Das Zeitarbeitsunternehmen muss Fahrgeld in Höhe von 0,30€ für Hin- u. Rückfahrt zahlen, selbst wenn keine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag steht.

Leiharbeit: Kein Abzug auf dem Arbeitszeitkonto bei fehlender Einsatzmöglichkeit. Kann ein Verleiher einen Leiharbeitnehmer nicht einsetzen, obwohl der Leiharbeiter seine Arbeitsleistung angeboten hat, darf er ihm diese einsatzfreie Zeit nicht als Minusstunden vom Arbeitszeitkonto abziehen.
Unabhängig von tarifvertraglichen Regelungen erlaube es zudem auch das Gesetz nicht, das Risiko des Verleihers, den Leiharbeitnehmer nicht einsetzen zu können, im Rahmen eines Arbeitszeitkontos auf den Leiharbeitnehmer zu verlagern. Nach § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.


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Leeres Portemonnaie

Zitat von: Milla am 26. Juli 2024, 20:34:33Leiharbeitnehmer, die kurzfristig an verschiedene Firmen ....
...
.... von tarifvertraglichen Regelungen erlaube es zudem auch das Gesetz nicht ...


Korrekt.
Dem gegenüber steht das: Jemand möchte (gern) arbeiten.
Möchte es versuchen.
Oder auch: Wird vom JC dorthin "vermittelt". 

Tarifvertraglich klingt auch toll,  nur muss dazu erstmal ein Tarifvertrag bestehen ... Oder man als Leiharbeiter danach bezahlt werden ...

Eine meiner Erfahrungen:
Erstmal fester Einsatzort, solange das Projekt läuft, also keine zstzl Kosten. Zudem genauso gut mit Jobticket erreichbar wie der Arbeitsort = Standort der ZAF. Man arbeitet als Leiharbeiter ja selten direkt dort. 
Mindestarbeitszeit 35 Std, davon werden 30 mtl fest bezahlt, die 5 (oder mehr) werden angespart auf das Arbeitszeitkonto für Leerlauf.
Projekt ist beendet, bis zum nächsten sind es noch einige Tage hin.
Was wird gemacht: Erstmal restliche Tage bzw Stunden "abgebummelt", und dann wird man
mangels Auftrag fristgerecht gekündigt, um zwei, drei ... Wochen später, wenn ein neues Projekt ansteht, wieder eingestellt zu werden.
Das kann man mitmachen, oder nicht.
"Zumutbar", sagt das JC.

Nun sagen Menschen wie Du: Dann mache ich das nicht.
Genauso sagen Menschen wie Du: Wer Arbeit will, findet welche. Alles andere sind Ausreden.
Doch zu welchen Bedingungen?
Z. Bsp. zu solchen, wie ich sie aus Erfahrung gerade erzähle. Und wenn man nicht mitmacht, dann arbeitet man eben nicht ...

Für mich sind solche Zeige und pochen auf Gesetze zwar einerseits richtig, aber oft andererseits nicht machbar, wenn man unter Druck steht. Oder auch Willens ist, seine Situation zu ändern. 
Es kommt zudem darauf an, in welchen Gegenden man zu Hause ist.
Und das wissen Firmen und Ämter auch ...

Arbeit ist genug da. 
Doch Arbeitsplätze, von denen man leben kann und die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und zudem eben  auch der Qualifikation bzw Fähigkeiten des jeweiligen AN, da wird es schon weniger.   

Es klingt, sorry, wenn es nicht so ist, immer bisschen wie vom hohen Ross herunter.
Mach dies und das eben einfach ...


Ausbeutung des Menschen durch den Menschen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

selbiger

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. Juli 2024, 08:43:17Wer Arbeit will, findet welche. Alles andere sind Ausreden.


das ist genau solch dummes klischee wie andere behauptungen auch..es ist länsgt belegt das der grossteil arbeiten will..udn die wenigsten sich da eher zurück halten..
wenn also das so währe..wo ist denn die vollbeschäftigung..??es sollen sich alle leute auf jobs bewerben wo keine sind..weil überall hört und liest man das insolvenzen,angemeldet werden..das firmen schliessen usw usf..man kann sich die welt auch schön reden..aber wer arbeiten will findet nicht immer nen job..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Vollloser

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. Juli 2024, 08:43:17Wer Arbeit will, findet welche.

Man könnte ja auch sagen, ,,wer Mitarbeiter will, findet welche" !?!  :weisnich:  :scratch:  :cool:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Unwissender

 :offtopic: Dazu dass man sich monatlich melden soll: ich dachte die wollen Geld sparen? Was glaubt ihr was das kostet wenn monatlich den Beziehern die Fahrtkosten erstatten muss! Das kann ich nir nur vorstellen, das den meisten wieder gesagt wird, das das im Regelsatz bereits enthalten ist (was natürlich quatsch iast) oder man wird um die Fahrtkosten einfach be  :zensiert: en!

DARUM MEIN Tip! Fahrten grundsätzlich gegen Vorkasse! (Laut meiner Erfahrung aus der Vergangenheit, da musste man monatelang auf die Erstattung warten, nur um danach, wenn man mit einem PKW kam, zu kürzen weil noch irgendein Feldweg gefunden wurde den man fahren könnte, um die Strecke zu verkürzen)
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

talokatel823

Dieses Pulverfass, was da aufgebaut wird, wird schnell explodieren. Viele Menschen im Bürgergeldbezug sind psychisch so krank, dass sie gar nicht mehr arbeiten gehen können, aber gleichzeitig ist es extrem schwer, die Erwerbsunfähigkeit durchzubekommen und im SGB XII zu landen. In jeder Hinsicht werden diese Menschen in einer Sackgasse sitzen, wo der Ausweg nur noch nach unten führt.
Die Leute, die über das Bürgergeld entscheiden, machen sich ein gemütliches Luxusleben von unseren Steuern und ihren korrupten Deals, während dem einfach Bürger vorgeschrieben wird, wie er zu leben hat, was er besitzen darf und was für ihn ein menschenwürdiges Dasein ist.  :zensiert:

Zitat von: Zatoo am 24. Juli 2024, 03:44:42Arbeitsweg: Wer mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet, soll einen Weg von insgesamt drei Stunden in Kauf nehmen müssen. Derzeit sind es zweieinhalb Stunden.
Wo bleibt die Zeit für Erholung und Schlaf zwischen Feierabend und nächstem Arbeitstag? Wie viel Zeit hat man dann noch für sein Privatleben: Hobbies, Freunde und die Familie? Das ist unverhältnismäßig und unzumutbar!
Das wird natürlich wieder mal von den Leuten geäußert, die solche langen Arbeitswege nie selbst auf sich nehmen wollen.

Zitat von: Zatoo am 24. Juli 2024, 03:44:42Schonvermögen: Wenn ein Bezieher Erspartes hat, soll er dies erst einmal aufbrauchen.
Aber man soll sich doch aus dem Regelsatz Rücklagen ansparen, denn das JC zahlt notwendige Ersatzbeschaffungen nicht  :scratch:

Was hier passiert und in den nächsten Jahren noch kommen wird, ist eine so gewollte Abwärtsspirale mit einem Häcksler am Ende. Viele werden nur noch einen einzigen Ausweg finden und das ist den Verantwortlichen völlig egal.  :zensiert:

hanskanns

#39
@talokatel823 "aber gleichzeitig ist es extrem schwer, die Erwerbsunfähigkeit durchzubekommen und im SGB XII zu landen" wieso sollte das schwer sein? Das ging bei mir nach 2 Monaten H4 Bezug direkt durch. Ich wurde direkt von der Arge durchgereicht zum Sozialamt ohne irgendwelches wenn und aber, weil die Arge diese Menschen "los werden will" für ihre Statistik, dass diese nicht mehr unter H4/Bürgergeld auftauchen. Die Arge ist dann schön raus. Wer psychisch krank ist wird auch direkt durchgereicht ins SGB 12, wenn er wirklich krank ist. Es ist genau anders rum, leider wird man direkt durchgereicht zum SGB 12 und sitzt dann da fest für immer. Und genau hier liegt das Problem: Hartz 4 bzw Bürgergeld müsste gekürzt werden aber die Sozialhilfe müsste erhöht werden besonders für Singles. Denn normalerweise sitzen im SGB 12 eher nur Singles und die Sätze reichen hinten und vorne nicht für Singles und sind viel zu hoch für Familien.

Vollloser

Zitat von: hanskanns am 29. Juli 2024, 07:34:27Hartz 4 bzw Bürgergeld müsste gekürtzt werden aber die Sozialhilfe müsste erhöht werden besonders für Singles. denn normalerweise sitzen im SGB 12 eher nur Singles und die Sätze reichen hinten und vorne nicht für Singles und sind viel zu hoch für Familien.

In hartz4/Bürgergeld "sitzen" aber auch etliche Singles !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ronald BW

In Frankreich darf ein Zeitarbeiter nicht weniger verdienen als die Stammbelegschaft
Und bei Abschluss des Auftrags gibt es 10% zusätzlich auf die Gesamtsumme.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: hanskanns am 29. Juli 2024, 07:34:27Und genau hier liegt das Problem: Hartz 4 bzw Bürgergeld müsste gekürzt werden aber die Sozialhilfe müsste erhöht werden besonders für Singles. Denn normalerweise sitzen im SGB 12 eher nur Singles und die Sätze reichen hinten und vorne nicht für Singles und sind viel zu hoch für Familien.


Aber nur, weil Du im SGB12  sitzt, oder?
Wie kann man so denken?

Auch wenn es bei Dir so war, ist das nicht die Regel, eu geschrieben zu werden.
Viele Kranke hoffen vergeblich darauf. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

hanskanns

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 29. Juli 2024, 10:29:19Aber nur, weil Du im SGB12 sitzt, oder?

Nein, ich finde Bürgergeld sollte nur das nötigste liefern und nur einige Monate, auf maximal 6-12 Monate begrenzt sein, danach muss man wieder in Arbeit sein. Falls das nicht geht da man schwer krank ist, gehts in SGB 12. Und dieses müsste dann deutlich über Bürgergeld liegen.

Vollloser

Ich soll mich vom "Ärztlichen Dienst" begutachten lassen.
Bin seeehr gespannt, was die mir da so für gesundheitliche Unpässlichkeiten anerkennen werden... !!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !