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Neuantrag Bürgergeld nach Ablehnung, Widerspruch und Klage?

Begonnen von Schwerbehinderter01, 14. August 2024, 09:03:02

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Schwerbehinderter01

Vorgeschichte:
Antrag auf Bürgergeld Okt. 2023.
Ablehnung Februar 2024.
Widerspruch abgelehnt Mai 2024 !
Klage eingereicht, liegt seit Juni beim Sozialgericht.
Grund/Gründe: anonyme Anzeige im Okt. 2023, da ich noch ein Vermögen hätte und das erst aufgebraucht sein muss.
Soweit so gut. Aber:
Die anonyme Anzeige taucht nur im Ablehnungsbescheid als Grund auf und nicht mehr im Widerspruchsbescheid.... Ebenso die Kontoauszüge bis Anfang diesen Jahres, die dort noch miinimal im Plus waren....
Vorgestern, sollte ich wegen Lebensmittelgutschein beim Jobcenter vorsprechen, da die (laut Sozialamt(, für mich als arbeitslos gemeldeter, zuständig wären. Der stellvertretende Dienststellenleiter wies die Bitte um diesen Lebensmittelgutschein bzw. Darlehen (Geldmittel) ab, da ein Rechtsverfahren vom letzten Antrag liefe.
Jetzt kommt es:
Ich solle einen Neuantrag bei ihnen stellen, da sich die Vorraussetzung (Wegfall des Vermögens) für den Erhalt des Bürgergeldes geändert hätte.

Wie bitte? Ich soll Verzicht auf die Monate Okt. 2023 bis ca. demnächst September 2024 leisten?
Das wären mit Schwerbehindertenzuschlag ca. 15000 €....!
Für die gut, für mich schlecht, da ich dann auch noch alle Rechtsanwalts und Gerichtskosten tragen muss. Von was soll ich das dann bitte bezahlen? Von einem Darlehen des JC, wenn ich überhaupt dann Bürgergeld bekomme und eine fette Anzeige wegen versuchtem Sozialbetrugs?
Nee, wo Recht ist, muss Recht bleiben!
Bitte nur auf das gesagte des JC-Mitarbeiters eingehen, nicht auf die Vorgeschichte! Danke!

TripleH

Ein Neuantrag hat doch nichts mit Verzicht zu tun. Die Klage läuft weiter, ist dann eben im Zeitumfang nur auf Oktober 23 bis Juli 24 begrenzt.

malsumis

Und wovon wurde die ganze Zeit gelebt? Vom verschwiegenen Vermögen?

Kopfbahnhof

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:03:02Bitte nur auf das gesagte des JC-Mitarbeiters eingehen, nicht auf die Vorgeschichte! Danke!
Aber genau die "Vorgeschichte" ist hier ziemlich unklar.

Zitat von: malsumis am 14. August 2024, 13:58:17wovon wurde die ganze Zeit gelebt?
Ja, schon eigenartig, immerhin ist jetzt August 2024.

Fettnäpfchen

Schwerbehinderter01

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:03:02Klage eingereicht, liegt seit Juni beim Sozialgericht.
Mach doch mal beim SG eine Sachstandanfrage.
Vllt. weißt du dann schon mehr.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maxwell

Würde auf den zweiten (also den jetzt neuen) Antrag handschriftlich vermerken: "mit Verweis auf Antragstellung vom ....(Datum Erstantragstellung)"

Damit ist klar, dass dieser neue Antrag keine Verzichtserklärung für Deine erste Antragstellung darstellt.

TripleH

Das ist aufgrund der Klage unnötig. Der Neuantrag begrenzt einfach nur den Zeitraum des ersten Antrages. Das ist bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden, z. B. hier:

ZitatAllerdings bewirkt ein neuer Leistungsantrag eine Zäsur. Er begrenzt den streitigen Zeitraum des vorherigen Antrags (BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 99/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr 18 RdNr 11; BSG vom 26.11.2020 - B 14 AS 13/19 R - BSGE 131, 116 = SozR 4-4200 § 44a Nr 2, RdNr 9; vgl auch BSG vom 5.7.2018 - B 8 SO 50/17 B - juris RdNr 8). 

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/2023_06_06_B_04_AS_04_22_R.html

Schwerbehinderter01

Zitat von: malsumis am 14. August 2024, 13:58:17Und wovon wurde die ganze Zeit gelebt? Vom verschwiegenen Vermögen?
Hallo, ich hatte noch Ersparnisse, die bis März 2024 gereicht haben, um Miete ect. zu bezahlen.
Seitdem lebe ich von Lebensmittelgutscheinen der Diakonie, Kleingeld durch Flaschensammeln für Pfandgeld, Kleingeld welches Bekannte und die Caritas mir geben.

Schwerbehinderter01

Zitat von: malsumis am 14. August 2024, 13:58:17wovon wurde die ganze Zeit gelebt?
Ja, schon eigenartig, immerhin ist jetzt August 2024.
[/quote]
Zur Vorgeschichte:
Ich habe 2021 meine ETW in einer anderen Stadt verkauft. Ein Teilbetrag kam in ein Schliessfach auf meiner Bank. Der zweite Teilbetrag, lag versteckt bis fast Ende 2022 in der alten Wohnung, in der ich zur Miete dieses Jahr bleiben konnte. Als ich Anfang 2023 in die jetzige Wohnung umgezogen war, suchte und fand ich diesen Teilbetrag nicht mehr dort, wo dieser gewesen sein sollte....Ich suchte von Januar bis Ende September 2023 danach. Ich fuhr sogar in die alte Wohnung, suchte im Keller und der Garage alles ab. Nichts! Dann fiel mir ein, dass auch andere Gegenstände vor dem Umzug (beim Zusammenpacken) nicht mehr da waren. Da mir das Geld, was ich noch hatte, bis vorraussichtlich Februar/März 2024 reichen würde, beantragte ich Anfang Okt. 2023 Bürgergeld beim hiesigen Jobcenter. 4 Wochen später, sollte ich zu einem Gespräch/Besprechung in das örtliche JC kommen. Dort wurden mir Fragen nach dem Verbleib des einen (fraglichen) Teilbetrages gestellt.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt eine eidesstattliche Erklärung mit dem Antrag abgegeben, dass mir der Verbleib dieses Geldbetrages nicht bekannt ist und womöglich durch Diebstahl/Einbruch in der alten Wohnung abhanden gekommen sein muss. Auf eine Beschwerde beim OB der Stadt Anfang Januar 2024, kam Ende Februar der Ablehnungsbescheid des JC mit dem Hinweis, mich hätte jemand anonym kurz nach meinem Antrag im Okt. 2023 angezeigt. Komisch war nur, dass Ende Mai nach dem Widerspruch meines Anwalts, im Widerspruchsbescheid nichts mehr von einer Anzeige stand....Nun läuft seit Anfang Juni 2024 eine Klage beim örtlichen SG.

Miete wurde seitdem keine gezahlt, Kündigung kam nach 2 Monaten vom Vermieter. Wurde per Anwalt auf einen sozialen Härtefall (ich bin zu 50 % schwerbehindert) hingewiesen. Nur seitdem gibt es schikanöse Methoden seitens des Vermieters bzw. dessen Freundin (nicht Ehefrau!) wie z.B. Abstellraum Waschmaschine abgeschlossen mit Schlüsselwegnahme, oder bisher gemeinsam genutzten Briefkasten abmontiert (musste einen selber auf den Boden vor dem Hauseingang stellen), Firmen beauftragen, für Feststellung von Wasserschäden/Schimmel aufgrund unzureichender Lüftung meiner Wohnung seit ich hier wohne usw.....
Dabei gab es kurz nach Auszug seines Sohnes Ende 2023  in der Dachgeschosswohnung (die jetzt eine Ferienwohnung ist) einen immensen Wasserschaden, der zu Schimmel geführt hat. (u.a. undichte Dachfenster und Wasserleitung)
Verbot vom Abstellen meines E-Motorrads neben dem Küchenfenster zum laden des Akkus, ganz zu schweigen....

Tomatenstude

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Zur Vorgeschichte:
Ich habe 2021 meine ETW in einer anderen Stadt verkauft. Ein Teilbetrag kam in ein Schliessfach auf meiner Bank. Der zweite Teilbetrag, lag versteckt bis fast Ende 2022 in der alten Wohnung, in der ich zur Miete dieses Jahr bleiben konnte. ..
Wie hoch war dieser Teilbetrag?

Kopfbahnhof

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Ein Teilbetrag kam in ein Schliessfach auf meiner Bank. Der zweite Teilbetrag, lag versteckt bis fast Ende 2022 in der alten Wohnung
Darum wird das beim JC wohl auch Fragen aufwerfen.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41womöglich durch Diebstahl/Einbruch in der alten Wohnung abhanden gekommen sein muss
Anzeige bei der Polizei gemacht?

Wurde das Schließfach auch gleich mit ausgeräumt?

Tomatenstude

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Zur Vorgeschichte:
Die folgenden Ungereimtheiten müssten vermutlich geklärt werden:
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Ich habe 2021 meine ETW in einer anderen Stadt verkauft. Ein Teilbetrag kam in ein Schliessfach auf meiner Bank. Der zweite Teilbetrag, lag versteckt bis fast Ende 2022 in der alten Wohnung, in der ich zur Miete dieses Jahr bleiben konnte. Als ich Anfang 2023 in die jetzige Wohnung umgezogen war, suchte und fand ich diesen Teilbetrag nicht mehr dort, wo dieser gewesen sein sollte....
Du ziehst um und suchst erst nach dem Umzug nach einer in Deiner alten Wohnung versteckten erheblichen Geldsumme.
Wo war die denn deponiert?
Und wo sollte das Bargeld während des Umzugs sein?

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Da mir das Geld, was ich noch hatte, bis vorraussichtlich Februar/März 2024 reichen würde, beantragte ich Anfang Okt. 2023 Bürgergeld beim hiesigen Jobcenter.
Wenn man eine Summe zur Verfügung hat, die noch ein knappes halbes Jahr für den Lebensunterhalt reicht, macht ein Antrag eben 6 Monate vorher und mit diesem Geld zur Verfügung keinen Sinn.

Oder nur, wenn man dieses Geld als Schonvermögen sichern kann und es nicht deutlich mehr ist.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Ich hatte zu dem Zeitpunkt eine eidesstattliche Erklärung mit dem Antrag abgegeben, dass mir der Verbleib dieses Geldbetrages nicht bekannt ist und womöglich durch Diebstahl/Einbruch in der alten Wohnung abhanden gekommen sein muss.
Es passiert ein Einbruch und Du hast den nicht mitbekommen? Wer sollte das Geld gestohlen haben?
Du suchst 9 Monate lang das Geld. Wann ist die Anzeige bei der Polizei erfolgt?

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Miete wurde seitdem keine gezahlt, Kündigung kam nach 2 Monaten vom Vermieter. Wurde per Anwalt auf einen sozialen Härtefall (ich bin zu 50 % schwerbehindert) hingewiesen.
Allgemein ist eine SB von 50 oder auch mehr % kein "Härtefall", der einem das kostenlose Wohnen auf Kosten des Eigentümers ermöglichst.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Nur seitdem gibt es schikanöse Methoden seitens des Vermieters bzw. dessen Freundin (nicht Ehefrau!) wie z.B. Abstellraum Waschmaschine abgeschlossen mit Schlüsselwegnahme, oder bisher gemeinsam genutzten Briefkasten abmontiert (musste einen selber auf den Boden vor dem Hauseingang stellen), Firmen beauftragen, für Feststellung von Wasserschäden/Schimmel aufgrund unzureichender Lüftung meiner Wohnung seit ich hier wohne usw.....
Dabei gab es kurz nach Auszug seines Sohnes Ende 2023  in der Dachgeschosswohnung (die jetzt eine Ferienwohnung ist) einen immensen Wasserschaden, der zu Schimmel geführt hat. (u.a. undichte Dachfenster und Wasserleitung)
Verbot vom Abstellen meines E-Motorrads neben dem Küchenfenster zum laden des Akkus, ganz zu schweigen....
Das ist natürlich rechtswidrig, hat aber mit dem Problem der Gelder nichts zu tun.
Es stehen hier nur Fragen, auf die man vermutlich auch vor dem SG eine gute Antwort haben sollte.

Rotti

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Ich hatte zu dem Zeitpunkt eine eidesstattliche Erklärung mit dem Antrag abgegeben, dass mir der Verbleib dieses Geldbetrages nicht bekannt ist und womöglich durch Diebstahl/Einbruch in der alten Wohnung abhanden gekommen sein muss
wer dein verstecktes Geld hat ist doch klar.
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Miete wurde seitdem keine gezahlt, Kündigung kam nach 2 Monaten vom Vermieter.
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 19. August 2024, 14:34:41Nur seitdem gibt es schikanöse Methoden seitens des Vermieters bzw. dessen Freundin (nicht Ehefrau!) wie z.B. Abstellraum Waschmaschine abgeschlossen mit Schlüsselwegnahme, oder bisher gemeinsam genutzten Briefkasten abmontiert (musste einen selber auf den Boden vor dem Hauseingang stellen), Firmen beauftragen, für Feststellung von Wasserschäden/Schimmel aufgrund unzureichender Lüftung meiner Wohnung seit ich hier wohne usw.....
Zitat von: Tomatenstude am 19. August 2024, 18:28:18Du ziehst um und suchst erst nach dem Umzug nach einer in Deiner alten Wohnung versteckten erheblichen Geldsumme. Wo war die denn deponiert? Und wo sollte das Bargeld während des Umzugs sein?
hoffentlich nicht in der Waschmaschine
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

turbulent

Nee, Rotti, versteckt war es doch in der alten Wohnung - das Bargeld aus dem Wohnungsverkauf.

Schwerbehinderter01

Meine Güte, ihr "reitet" (wie das JC) auf dem Geldbetrag (der zum Schonvermögen im 1. Jahr gehört) von 40000 € herum. Das Bargeld wurde offensichtlich irgendwann im letzten Jahr des Wohnens in der alten Wohnung, durch Einbruch und Diebstahl gestohlen?! Genau wie (was ich vor Monaten auch bemerkt habe) Gegenstände wie Pokale, auch weg sind....Da ich mir das Verschwinden des Geldbetrages (das in einem DIN A4 Kuvert war) nach dem Umzug, nur so erklären kann, habe ich (nach fast 1 Jahr Suche vor Bürgergeldantrag) Anzeige bei der Polizei gemacht. Diese Anzeige interessiert das JC gar nicht, da ich keine Vorgangsnr. zum Beweis vorlegen kann.
Es bleiben aber folgende Fragen:
1.Warum habe ich den Antrag auf Bürgergeld im Okt. 23 gestellt, wenn doch (wie das JC behauptet) ich die 40000 € noch habe? Für wie blöd halten die mich, dass ich mich selbst einer Straftat bezichtige (Sozialbetrug), falls ich das Geld noch hätte?
2.Warum stehe ich kurz vor der Privatinsolvenz, (Bankkonto im Minus, Stromanbieter hat Inkassobüro eingeschaltet, ebenso Telefon und Handyanbieter) wenn ich doch das Geld noch habe?
3.Wenn es eine (anonyme per Telefon, gibt es das heute noch?) Anzeige kurz nach dem Antrag im Okt. 23 gegeben hat und im Ablehnungsbescheid (gerade 5 Monate nach Antragstellung!) das zum ersten mal erwähnt wird (in der Besprechung zum Antrag am 02.11.23 gar nicht): Warum/wieso wird diese Anzeige im Widerspruchsbescheid Ende Mai 24 nicht mehr erwähnt? Hat es die gar nicht gegeben?
4.Wo bleibt mein rechtliches Gehör (inkl. der Versicherung an Eides statt) nach der Antragstellung vor dem Ablehnungsbescheid laut unserer Verfassung?
5.Darf ein JC Mitarbeiter mich anrufen (wenn doch der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt und ein Rechtsverfahren in der Sache läuft), mich derart heruntermachen, dass ich die Klage zurückziehen soll, einen Neuantrag stelle, damit ich Bürgergeld 1 Jahr später bekommen kann?