Meldung einer Erbschaft erst bei Zufluss?

Begonnen von Nusskopf, 27. August 2024, 17:00:26

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Nusskopf

Hallo,


X ist einige Monate vor dem 01.07.2023 In Folge einer Nacherbschaft zum Erbe geworden. Das Erbe wurde dem JC noch nicht gemeldet, da derzeit kein Erbschein vorliegt und X davon ausging, dass sein Erbanteil weniger als 15.000€ betragen würde. Nun wurde X überraschend von einem Miterben angeboten, seinen Anteil für einen Betrag von 23.000€ zu erwerben. Wenn alles glatt läuft, wäre mit einem Zufluss in den kommenden Wochen zu rechnen. Zudem muss X ohnehin demnächst einen WBA einreichen.


Folgende Fragen:

 
Sollte bereits in dem WBA der potenzielle Zufluss des Erbes in den kommenden Wochen angegeben werden, oder erst dann, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist?


Kann es zu Problemen kommen, weil X dem JC das Erbe noch nicht gemeldet hat oder gilt seit dem 01.07.2023 dabei immer nur das Zuflussprinzip?


Hat das JC das Recht auf eine Kopie des notariellen Kauf - bzw. Abschichtungsvertrages, des Testaments oder überhaupt eines schriftlichen Nachweises darüber, wann X Erbe geworden ist und zu welcher Quote?


Denn auf vielen Internetseiten von anderen Foren und sogar auch von Rechtsanwälten wird häufig behaupet, dass ein Erbe immer umgehend zu melden sei, unabhängig von der Höhe und dem Zeitpunkt des Erbfalls. Ansonsten könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen.


Vielen Dank im Voraus für jegliche Bemühungen!


Beste Grüße und alles Gute


Nusskopf




180

Hallo,
wenn der Zufluss sich steuern lässt und bald der Bewilligungszeitraum ausläuft, dann einfach keinen WBA stellen. Dann gibt's weder einen Grund, noch eine Pflicht das JC über irgendwas zu informieren.
Sobald das Vermögen knapp unter 15k€ liegt, wieder anmelden.


Sheherazade

Zitat von: Nusskopf am 27. August 2024, 17:00:26Sollte bereits in dem WBA der potenzielle Zufluss des Erbes in den kommenden Wochen angegeben werden, oder erst dann, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist?

Angeben sollte man ein Erbe möglichst umgehend, berücksichtigt wird es erst im Monat nach dem Zufluss.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MeyerKurt55

Es gibt eine Anzeigepflicht eines Erbes. Und das tritt ein wenn man vom Erbe erfährt! Dies ist eine gesetzlich festgehaltene Pflicht. 
Also in der Regel mit der Todesbenachrichtigung.  In diesem Fall schon 1 Jahr vergangen.

Eine Nichtanzeige kann strafrechtliche Konsequenzen haben!!

Und wie viel man behalten kann entscheidet das "Amt"  und keiner sonst!  Da gibts nix selbst zu steuern!

Kurti

Sheherazade

Zitat von: MeyerKurt55 am 27. August 2024, 17:47:31Und wie viel man behalten kann

Grundsätzlich darf man alles behalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nusskopf

ZitatHallo,
wenn der Zufluss sich steuern lässt und bald der Bewilligungszeitraum ausläuft, dann einfach keinen WBA stellen. Dann gibt's weder einen Grund, noch eine Pflicht das JC über irgendwas zu informieren.
Sobald das Vermögen knapp unter 15k€ liegt, wieder anmelden.


Interessanter Gedanke. Allerdings fragt das JC sicherlich nach einigen Monaten beim Neuantrag, wovon man in der Zwischenzeit gelebt hat. Wie sollte man dann darauf antworten?


ZitatAngeben sollte man ein Erbe möglichst umgehend, berücksichtigt wird es erst im Monat nach dem Zufluss.


Was könnte denn passieren, wenn man diese Meldung so spät noch nachholt? Hat hier jemand Erfahrungen damit und kennt einen konkreten Fall, indem es deswegen zu strafrechtlichen Konsequenzen kam? Bisher sind mir nur Fälle bekannt, wo HE Strafen dafür bekommen haben, dass sie weiter Leistungen bezogen haben, obwohl das Erbe die Vermögensfreigrenze überschritt.

MeyerKurt55

richtig.... nur man bekommt nix mehr an Transferleistungen bis alles wieder in den Grenzen "weg" ist.

was daselbe rauskommt.
Ich wurde mich auf die Socken machen und das dem JC melden. Die werden dir dann schon sagen wo es lang geht

und die Ausagen von 180
>>wenn der Zufluss sich steuern lässt und bald der Bewilligungszeitraum ausläuft, dann einfach keinen WBA stellen. Dann gibt's weder einen Grund, noch eine >>Pflicht das JC über irgendwas zu informieren. Sobald das Vermögen knapp unter 15k€ liegt, wieder anmelden.

Sind Blödsinn und reiten dich noch tiefer in die Sch...e rein.


Kurti

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 27. August 2024, 17:11:45Angeben sollte man ein Erbe möglichst umgehend, berücksichtigt wird es erst im Monat nach dem Zufluss.
In der Theorie vom JC schon, aber es ist ja bekannt, was die veranstalten, wenn man das "Pflichtbewusst" sofort meldet.

Daher Meldung dann, wenn die Mittel auch zur Verfügung stehen, hier eben, wenn sie auf dem Konto sind.
Oder eben das Geld zur Verfügung stehen würde.

MeyerKurt55

Nix Theorie! Also das Erbe muss nach bekanntwerden angezeigt werden. § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I.
Es kann ein Bußgeld und / oder Strafanzeige erfolgen.

>>Daher Meldung dann, wenn die Mittel auch zur Verfügung
Ist Schwachsinn!

z.B Der Pflichtteil bei Kindern ist nach 6 Wochen anerkannt - wenn man das Erbe nicht auschlägt. (Auch Schulden)
In diesem Moment hat man juristisch beteits das Erbe angetreten.

Und was "Rest" bleibt bestimmt das Amt!

Kurti


Nusskopf

Zitat von: Kopfbahnhof am 27. August 2024, 18:14:52
Zitat von: Sheherazade am 27. August 2024, 17:11:45Angeben sollte man ein Erbe möglichst umgehend, berücksichtigt wird es erst im Monat nach dem Zufluss.
In der Theorie vom JC schon, aber es ist ja bekannt, was die veranstalten, wenn man das "Pflichtbewusst" sofort meldet.

Daher Meldung dann, wenn die Mittel auch zur Verfügung stehen, hier eben, wenn sie auf dem Konto sind.
Oder eben das Geld zur Verfügung stehen würde.



Das ist wahr, auch einer der Gründe warum X die Erbschaft erst ab Zufluss melden wollte.


Also am Besten schon im WBA angeben, dass bald geerbt wird, um mögliche Probleme zu vermeiden?

Kann trotzdem ein Bußgeld verhängt werden, wegen der "verspäteten" Meldung?

Muss X das Testament vorlegen oder einen sonstigen schriftlichen Beweis über die Erbschaft?


Danke und alles Gute.

MeyerKurt55

Es wird nicht erst geerbt - es ist schon geerbt!

Eigentlich müsste nach einem jahr schon die Grundbucheintragungen derErbe-(en) erfolgt sein.
 Mal in 10sekunden gegoogelt:https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/erbschaft/
>>Haben Sie die Erbschaft nicht beim Jobcenter gemeldet, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von
>>bis zu 5.000,00 EUR nach sich ziehen. Manchmal kann es auch sein, dass Sie eine Strafanzeige wegen Betruges (§ >>263 StGB) erhalten.


Also beim JC anrufen - Termin machen - fragen was die an Unterlagen brauchen und die "Füsse in die hand" nehmen.
Dann kann man vieleicht die Sache noch ruhig über die Bühne bekommen.

Kurti

Kopfbahnhof

Zitat von: Nusskopf am 27. August 2024, 18:28:04Also am Besten schon im WBA angeben, dass bald geerbt wird, um mögliche Probleme zu vermeiden?
Muss jeder für sich entscheiden.

Was ich nicht habe, muss ich nicht melden.

Zitat von: MeyerKurt55 am 27. August 2024, 18:23:06Und was "Rest" bleibt bestimmt das Amt!
Klar doch, was das "Amt" sagt, wird gemacht!

Zitat von: MeyerKurt55 am 27. August 2024, 18:23:06das Erbe muss nach bekanntwerden angezeigt werden. § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I.
Gilt das auch für die Ukrainer :scratch:

MeyerKurt55

Zitat von: Kopfbahnhof am 27. August 2024, 18:42:18
Zitat von: Nusskopf am 27. August 2024, 18:28:04Also am Besten schon im WBA angeben, dass bald geerbt wird, um mögliche Probleme zu vermeiden?
Muss jeder für sich entscheiden.

Was ich nicht habe, muss ich nicht melden. 

Zitat von: MeyerKurt55 am 27. August 2024, 18:23:06Und was "Rest" bleibt bestimmt das Amt!
Klar doch, was das "Amt" sagt, wird gemacht! das ist in den "Spielregeln" festgelegt

Zitat von: MeyerKurt55 am 27. August 2024, 18:23:06das Erbe muss nach bekanntwerden angezeigt werden. § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I.
Gilt das auch für die Ukrainer :scratch:

Blubbler

1) Es ist geerbt!  >>Was ich nicht habe, muss ich nicht melden.<<  das sind deine "Spielregeln" . Nur das JC spielt nicht mit diesen.

2) Genau - sie sagen wo lang geht und nicht der Transferleistungsampfänger. Die rechnen aus was der dann noch    bekommst. ENDE AUS! Ja - die sagen was gemacht wird.  das sind die offizellen "Spielregeln"

3) Was hat das Ukrainer zu tun. Haben die geerbt?  Das sind Asylbewerber.

Kurti





Kopfbahnhof

Zitat von: MeyerKurt55 am 27. August 2024, 18:53:39Was hat das Ukrainer zu tun. Haben die geerbt?  Das sind Asylbewerber.

Das sind Bürgergeldempfänger, erben die irgendwas in der Heimat, weiß ein JC in D einen Scheiß darüber!

Aber der deutsche Michel darf natürlich ran.

Zitat von: MeyerKurt55 am 27. August 2024, 18:53:39Blubbler 1) Es ist geerbt!  >>Was ich nicht habe, muss ich nicht melden.<<  ist Schwachsinn!

Deine Meinung, ich habe eine andere dazu.

Manchmal vergehen Jahre, bis klar ist, ob und wie viel das Erbe beträgt.
Meinst du ernsthaft, da renne ich SOFORT zum JC?

MeyerKurt55

@Kopfbahnhof.
Was du machst ist egal.

Nur rate anderen nicht so einen Blödsin der nicht stimmt.  Oder übernimmst du ggfls. den "Schaden/ Bußgeld" der dem jenigen entsteht? Wohl kaum.

Geerbt ist geerbt. Über die Höhe muss noch gar keine klarheit bestehen und das JC wird auch noch nichts übernehmen oder gar kürzen. Aber die Meldung ist ca. 1 Jahr überfällig und hätte gemeldet werden müssen! Das ist Fakt!

Auch in diesem Fall soll ja angeblich nach einen Jahr schon Barmittel fließen. Und dann fängt die JC-Maschinerie an zu arbeiten. Und dazu soll ja noch ein weitere Erbanteil übertragen werden werden...

hast du überhaupt schon mal geerbt?

Also der einzige der hier klärt ist das JC.


Kurti