Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Bruttokaltmiete durch NK-Pauschale zu hoch: Was tun?

Begonnen von AnnaSusanna, 11. September 2024, 19:24:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

AnnaSusanna

Hallo,

ich zahle Nebenkosten als Pauschale. Das Haus läuft als privates Studentenwohnheim. 2022 hat mein Vermieter wegen Inflation, Energiekrise usw. die Nebenkosten mehr als verdoppelt (wir liegen weit überm Ortsdurchschnitt des Mieterbundes). Bei der Gelegenheit hat er zwei neue NK-Posten eingeführt (Schädlingsbekämpfung [wg. dauerhafter Ungezieferplage] und Internet/TV [Kabel-TV war schon vorher enthalten]). Mietrechtlich war das wohl trotzdem ok. Allein diese beiden Posten kosten mich monatlich rund 30 Euro. Außerdem haben wir ein Müllproblem. Daher sind die Kosten für Müllabfuhr auch überdurchschnittlich. 

Bisher hat das Jobcenter die Mietkosten akzeptiert. Jedoch kam vor einer Weile eine Belehrung, dass die Karenzzeit abgelaufen sei. Meine Grundmiete ist angemessen. Die Nebenkosten sind zu hoch, daher auch die Bruttokaltmiete. Die Gesamtmiete ist noch im Rahmen. Daher gab's noch keine Kostensenkungsaufforderung, aber den Hinweis, dass die Mehrkosten für die NK künftig vielleicht nicht mehr übernommen werden. Ich soll sparsam mit Strom, Wasser usw. umgehen. Es war eine Tabelle dabei, welche Kosten übernahmefähig seien. Dabei hat das JC jedoch nicht den Rahmen der maximalen angemessenen Gesamtmiete berücksichtigt, sondern nur meine Wohnfläche. Die ist niedriger als die zulässige Wohnfläche. 

Frage 1) Stimmt die Aufstellung /Argumentation des JC überhaupt?
Frage 2) Kann das JC die KdU trotzdem kürzen, auch wenn die Gesamtmiete im angemessenen Rahmen liegt?
Frage 3) Kann das JC mich drauf verweisen, dass im Regelsatz ja Kosten für Internet enthalten sind und mir die Miete sogar noch um diesen Betrag kürzen? Ich kann den Posten wie gesagt nicht abwählen, obwohl ich es versucht habe. Er ist Teil des Mietvertrages. 

Dazu kommt: Strom und Wasser machen fast die Hälfte der Bruttokaltmiete aus. Inzwischen sind deren Preise wieder gesunken. Bei einer NK-Pauschale muss der Vermieter die NK nicht anpassen. Macht er natürlich auch nicht, er verdient ja dran. Die NK beruhen daher weniger auf dem aktuellen Verbrauch, sondern auf den Inflationspreisen.

Frage 4) Darf das JC die Kosten dann überhaupt kürzen? Denn Stromkosten sind bei einer NK-Pauschale ja eigentlich zu übernehmen, hab ich ich im Forum gelesen? 

Frage 5) Trotzdem sind Strom- und Wasserverbrauch im Haus überdurchschnittlich hoch. Wie das zustande kommt, kann man gut erklären. Das JC hat ja für die Anerkennung von höheren Kosten die besonderen Begleitumstände zu berücksichtigen, z.B. besonderes Wärmeempfinden usw. Ist das sinnvoll, auf den fehlenden Einfluss hinzuweisen? Und ist es sinnvoll, die Begleitumstände (auch außerhalb meines Einflusses) zu erklären? Auch das Müllproblem usw.? Oder kann ich das JC damit erst recht auf irgendwelche wilden Ideen bringen, an die ich noch gar nicht denke? Die Kreativit und Phantasie des örtlichen JC sind schier unermesslich.

Ich wäre für Euren Input dankbar, was alles sinnvoll ist anzubringen oder eben auch wegzulassen. Danke dafür.

Sheherazade

1.) Keine Ahnung, ich vermute eher nicht.
2.) Nein.
3.) Nein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

zu Frage 1: teilweise; solange die Gesamtmiete angemessen ist, darf das JC weder kürzen noch eine Nachzahlung verweigern
zu Fragen 2, 3 und 4: nein
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


AnnaSusanna

Zitat von: Ottokar am 12. September 2024, 14:12:08zu Frage 1: teilweise; solange die Gesamtmiete angemessen ist, darf das JC weder kürzen noch eine Nachzahlung verweigern
zu Fragen 2, 3 und 4: nein
Sollte ich darauf hinweisen? Gibt's dazu eine aktuelle Fachliche Weisung der AfA? Ich hab keine finden können. Oder Urteile? Ich kann mal probieren, ob ich die Aufstellung des JC einstellen kann. Bin technisch grade leider etwas eingeschränkt.

Macht 5) der Hinweis auf die Pauschale und die Erläuterung der besonderen Umstände Sinn?

Sheherazade

Zitat von: AnnaSusanna am 11. September 2024, 19:24:18Bisher hat das Jobcenter die Mietkosten akzeptiert. Jedoch kam vor einer Weile eine Belehrung, dass die Karenzzeit abgelaufen sei. Meine Grundmiete ist angemessen. Die Nebenkosten sind zu hoch, daher auch die Bruttokaltmiete. Die Gesamtmiete ist noch im Rahmen. Daher gab's noch keine Kostensenkungsaufforderung, aber den Hinweis, dass die Mehrkosten für die NK künftig vielleicht nicht mehr übernommen werden.

Bisher ist doch gar nichts passiert. Und wird es u. U. auch gar nicht bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung. Es gibt daher überhaupt keinen Grund, jetzt schon in Konfrontation mit dem Jobcenter zu gehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

AnnaSusanna

Zitat von: Sheherazade am 12. September 2024, 17:38:22Bisher ist doch gar nichts passiert. Und wird es u. U. auch gar nicht bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung. Es gibt daher überhaupt keinen Grund, jetzt schon in Konfrontation mit dem Jobcenter zu gehen.

Bei einer NK-Pauschale gibt es keine Betriebskostenabrechnung. Mir macht halt dieser Hinweis in dem Brief Sorgen, das "kann übernommen werden". Da weiß ich nicht, soll das heiß "ist möglich" oder "machen wir, wenn uns danach ist"? Der WBA steht an und ich will vermeiden, in Widerspruch gehen zu müssen.

Sheherazade

Da es sich hier nur um eine Belehrung handelt, bleibt dir gar nichts anderes übrig als den WBA zu stellen und abzuwarten. Ich kann aus dem bisher geschriebenen nicht erkennen ob es sich um eine echte Pauschalmiete handelt oder der Begriff "Nebenkostenpauschale" von dir falsch interpretiert wird. Und wenn dein Vermieter die Nebenkosten mal eben fast verdoppeln kann, kann er sie auch durchaus wieder senken.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: AnnaSusanna am 12. September 2024, 16:27:32Sollte ich darauf hinweisen?
Wozu? Das JC weis das alles ganz genau.

Zitat von: AnnaSusanna am 12. September 2024, 16:27:32Macht 5) der Hinweis auf die Pauschale und die Erläuterung der besonderen Umstände Sinn?
Nochmal: wozu?

Zitat von: AnnaSusanna am 12. September 2024, 21:39:52Mir macht halt dieser Hinweis in dem Brief Sorgen, das "kann übernommen werden".
Lass dich dadurch nicht verunsichern, es muss übernommen werden.

Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft". Zur Wohnungsgröße lies mal hier: Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


AnnaSusanna

Zitat von: Ottokar am 13. September 2024, 14:44:00Wozu? Das JC weis das alles ganz genau.
Ich hatte eine längere Antwort geschrieben, aber dann ist mein Browser abgestürzt und alles war weg. Ich komme leider erst heute wieder zum Schreiben, mir geht's gesundheitlich nicht so gut. 

Zitat von: Ottokar am 13. September 2024, 14:44:00Lass dich dadurch nicht verunsichern, es muss übernommen werden.
Danke für Deine Worte, das klingt erstmal beruhigend. Ich möchte halt vermeiden in einen Widerspruch gehen zu müssen, weil der IMMER abgelehnt wird und auch das hiesige SG  ist sehr JC-freundlich. Das würde ich mir mit so einem Hinweis, einer Erklärung gern ersparen. Denn das örtliche JC wird sehr kreativ, wenn es um Kürzungen geht.

Zitat von: Ottokar am 13. September 2024, 14:44:00Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft". Zur Wohnungsgröße lies mal hier: Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer
Danke für die Links. Ich hab mir die mal angesehen, muss die aber noch in Ruhe lesen, im Moment überfordert mich das grade etwas.
Nach dem ersten Überfliegen: In meiner Stadt wird die KdU abhängig von der Größe der Wohnung und der Personenzahl berechnet. Die qm-Zahl ist 5 qm geringer als die für das Bundesland, so wie Du es verlinkt hast. Meine Wohnung ist noch kleiner. Heizkosten gehen nach Art des Heizens (Fernwärme, Pallets, ...), Hausgröße und dem Bundesheizkostenspiegel. Es gibt ein BSG-Urteil von 2014, dass das Konzept der Stadt für die KdU-Ermittlung okay sei, seither wird das Konzept alle 2 Jahre fortgeschrieben.

Ich hab unter keinem der Links keinen Hinweis drauf gefunden, dass die Kosten übernommen werden müssen, wenn die Gesamtmiete im Rahmen ist? Ich verstehe darunter den Rahmen der maximal angemessenen Gesamtmiete, also maximal mögliche Bruttokaltmiete plus maximal mögliche angemessene Heizkosten. Meine Wohnungsgröße liegt für beides ja drunter. Oder geht's um den Rahmen inklusive Umzugskosten? Die Rechnung, die das JC aufgestellt hat, steht nämlich zu Deiner Aussage leider im Widerspruch. Der Leistungszeitraum wurde wegen der Differenz auch auf ein halbes Jahr verkürzt. Das deutet für mich sehr darauf hin, dass das JC ab dem nächsten BWZ die Gesamtmiete nicht mehr übernehmen will. Deswegen mein Gedanke an den Hinweis auf die besonderen Umstände. Denn das JC beachtet die nicht von selbst bzw. kennt die teils auch gar nicht, sondern geht immer nur nach Schema F. Ich hänge die Ausschnitte aus dem Schreiben, dem Bescheid und dem Merkblatt zur KdU dazu nochmal an.

Ich muss auch nochmal diese ganzen Miet-Erhöhungen nachvollziehen und die Unterlagen dazu raussuchen, glaube ich. Ich habe auch keine Ahnung, wie das JC auf die Werte kommt. Es gibt ja nur die Gesamtmiete, die Grundmiete und eine Jahresaufstellung fürs gesamte Haus von 2022. Wenn ich die auf meine Wohnungsgröße runterbreche, komme ich bei keiner Rechnung auf die Werte des JC. Was zählt denn alles unter die Heizkosten, außer den Heizkosten selbst? Auf der Betriebskostenaufstellung steht noch Strom für die Anlagen und Warmwasser.

Sheherazade

In der 1. Datei steht ganz deutlich, dass du vorläufig NICHT zur Kostensenkung aufgefordert wirst und deine Miete weiterhin übernommen wird. Du liegst nur 8,15€ oberhalb der gesamten Angemessenheit, das rechtfertigt auch für das Jobcenter keinen Umzug. Du sollst dich nur bemühen, die von dir beeinflußbaren Nebenkosten möglichst zu senken.

Sollte irgendwann tatsächlich eine Kostensenkungsaufforderung mit Fristsetzung kommen, hast du immer noch Zeit und Möglichkeiten zu reagieren. Jetzt ist jede Aktion/Reaktion überflüssig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: AnnaSusanna am 17. September 2024, 12:54:02Ich hab unter keinem der Links keinen Hinweis drauf gefunden, dass die Kosten übernommen werden müssen, wenn die Gesamtmiete im Rahmen ist?
Das steht auch im Gesetz (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II) und wird vom BSG regelmäßig bestätigt: https://hartz.info/index.php?topic=1879

Zitat von: Sheherazade am 17. September 2024, 13:07:15Du liegst nur 8,15€ oberhalb der gesamten Angemessenheit, das rechtfertigt auch für das Jobcenter keinen Umzug.
Falsch.
Die Bruttokaltmiete liegt 8,15€ oberhalb der Angemessenheit, die Heizkosten jedoch deutlich unterhalb, deshalb sind die Gesamtkosten angemessen. Unter diesen Voraussetzungen darf gar keine Senkung der KdUH gefordert werden, eben weil sie angemessen sind.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


AnnaSusanna

Zitat von: Ottokar am 17. September 2024, 13:37:38Das steht auch im Gesetz (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II) und wird vom BSG regelmäßig bestätigt: https://hartz.info/index.php?topic=1879 [...]
Falsch. Die Bruttokaltmiete liegt 8,15€ oberhalb der Angemessenheit, die Heizkosten jedoch deutlich unterhalb, deshalb sind die Gesamtkosten angemessen. Unter diesen Voraussetzungen darf gar keine Senkung der KdUH gefordert werden, eben weil sie angemessen sind.

Danke. Umfasst die Gesamtiete die MAXIMAL möglichen Heizkosten? Denn aus dem Merkblatt zur KdU entnehme ich, dass nur die für die tatsächliche qm-Zahl berücksichtigt werden. Das legt anscheinend auch das JC seiner Rechnung zugrunde. Aber wie das JC auf die Berechnung der Heizkosten (und Nebenkosten im Bescheid) kommt, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.

Ich hab dieses Urteil unter dem Link gefunden: "Urteil vom 12.06.2013, Az. B 14 AS 60/12 R:
Klarstellungen:
a) Die Angemessenheit der Unterkunftskosten (Kaltmiete und Nebenkosten) sind getrennt von der Angemessenheit der Heizkosten zu ermitteln.
b) Der Heizspiegel des DMB stellt nur eine Richtlinie dar und konstituiert keine Angemessenheitsgrenze.
c) Eine Kostensenkung kann nur gefordert werden, wenn die Gesamtkosten der "Unterkunftskosten und Heizung" unangemessen sind.
d) Eine Kostensenkung bedarf zuvor stets einer individuellen Prüfung und Beurteilung durch den Leistungsträger, bei der den Leistungsempfänger die Pflicht trifft, nachzuweisen, dass seine Gesamtkosten aufgrund besonderer den üblichen Verbrauch erhöhenden Umstände individuell angemessen sind.
e) Maßgeblich für eine Aufforderung zur Kostensenkung ist, dass Wohnraum zur Verfügung steht, mit dem die Gesamtkosten der "Unterkunftskosten und Heizung" tatsächlich gesenkt werden können. Die Beweislast dafür trifft regelmäßig das Jobcenter."
Diese Nachweispflicht meinte ich, wenn ich drüber nachdenke, auf die besonderen Umstände hinzuweisen.

Mit einer Aufforderung zum Umzug rechne ich nicht. Mir geht es um die Kürzung um die 8,15 Euro im kommenden BWZ. Denn das JC ist ja der Ansicht, dass die GESAMTkosten unangemessen seien. Wie gesagt, wie das JC die Heizkosten berechnet hat, ist mir völlig schleierhaft. Die sind zwar ähnlich der Werte aus der zweiten Mieterhöhung, wenn man die runterbricht und ausrechnet. Es bleibt je nach Berechnung bei einer Differenz von knapp 2 Euro bzw. ein paar Cent. Aber diese BK-Aufstellung liegt dem JC gar nicht vor, nur der Gesamtbetrag der Mieterhöhung. Außer, das JC hat den Vermieter um Auskunft gebeten, ohne mich zu informieren.

Vielleicht hab ich auch einfach nur einen Knoten im Kopf.

Sheherazade

Zitat von: AnnaSusanna am 17. September 2024, 14:51:40Mir geht es um die Kürzung um die 8,15 Euro im kommenden BWZ.

Wo liest du das? Das Jobcenter übernimmt weiterhin deine tatsächlichen bzw. bisher anerkannten Kosten der Unterkunft. Steht in dem Absatz direkt über der Aufsstellung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: AnnaSusanna am 17. September 2024, 14:51:40Umfasst die Gesamtiete die MAXIMAL möglichen Heizkosten?
Die maximal angemessenen Heizkosten, also Wohnungsgröße für 1 Person = 45qm x Heizkosten lt. Heizspiegel DMB (rechte Spalte)
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.