Neuantrag Bürgergeld nach Ablehnung, Widerspruch und Klage?

Begonnen von Schwerbehinderter01, 14. August 2024, 09:03:02

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Schwerbehinderter01

Die Problematik hat sich verschärft. Das werde ich morgen beim Gespräch im JC sagen und auch schriftlich belegen können.
Seit 2 Wochen, funktioniert die Heizungsanlage an einigen Tagen nicht mehr richtig. Das Warmwasser wird nur noch auf max. 45 Grad C aufgeheizt. Was das für meine Gesundheit bedeutet (Legionärskrankheit durch Legionellen?), brauche ich nur anzudeuten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich durch Diabetis Typ 2 immungeschwächt und Herzkrank (Bypässe nach Herzinfarkt, seit fast 1 Jahr HSM-Träger) bin.
Das interessiert den Vermieter nicht und lehnt eine Instandsetzung der Anlage ab, da ich seit 6 Monaten keine Miete mehr zahlen würde (die ja von dem JC bezahlt werden müsste). Das Gesetz schreibt für Heizungsanlagen mit mehr als 400 L Warmwasseraufbereitung bzw. mit mehr als 2 Wohneinheiten, eine Aufheizung des Warmwassers von mind. 60 Grad C vor, um dauerhaft Legionellen zu verhindern. Mein RA für Mietrecht, hat vor 2 Tagen die Instandsetzung angemahnt und ab sofort eine Mietminderung von 100 % angesagt. Heute morgen, haben sich Halsschmerzen und leichtes Fieber eingestellt. Mein Hausarzt ist per Mail (ich kann nicht mehr per Festnetztelefon noch mit Handy anrufen ausser Notrufe) informiert. Sollte sich durch die Untersuchungen meines Hausarztes herausstellen, dass aufgrund der fehlenden Warmwasseraufbereitung bzw. der fehlenden, richtigen Beheizung der Räume, ich schwer erkrankt bin und deswegen ins KH muss, könnte das nach meiner Meinung, zu weitreichenden Folgen für Vermieter und JC führen/werden....

Sheherazade

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 09. Oktober 2024, 11:35:17Mein RA für Mietrecht, hat vor 2 Tagen die Instandsetzung angemahnt und ab sofort eine Mietminderung von 100 % angesagt.

Ich vermute mal, dass dem Vermieter eine Androhung der Mietminderung von 100% einer Miete, die er seit Anfang des Jahres ohnehin nicht bekommt, völlig egal ist.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 09. Oktober 2024, 11:35:17Mein Hausarzt ist per Mail (ich kann nicht mehr per Festnetztelefon noch mit Handy anrufen ausser Notrufe) informiert.

Aber das Mailkonto funktioniert?  :scratch:

Ich frage mich schon die ganze Zeit, warum man 40.000€ Bargeld in der Wohnung bunkert, das dann noch über Jahre vergisst und noch nicht mal merkt, dass das Geld gestohlen wurde - du musst ja einen mächtigen Publikumsverkehr in deiner Wohnung gehabt haben.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Keine Ahnung ob ich das hier tatsächlich alles glauben soll.

Aber
40.000 € vom Verkauf einer ETW in der Wohnung verstecken. Ich frage mich warum man sowas tut.
Dann beim Umzug das Geld nicht als erstes eingepackt, sondern erst viel später gemerkt, ups da fehlt ja was.
Angeblich eingebrochen und gestohlen. Jemand durchwühlt die Wohnung ohne, dass man das mitbekommt!? Das lag wohl kaum auf dem Küchentisch.
Anzeige gemacht und Thema damit erledigt?? Was interessieren mich die Ermittlungen sind ja nur 40.000 €.

Ich habe da so meine Zweifel.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Maxwell

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 08. Oktober 2024, 14:04:54Zum Gesprächstermin am Donnerstag den 10.10. 2024, soll ich laut RA, alles an Dokumenten mitnehmen und in Kopie vorlegen, die belegen, dass ich seit geraumer Zeit Mietschulden (Kündigung und Räumungsklage), Stromschulden, Internet/Telefon (reduziert auf nur Anrufe eingehend und Internet ala 56 K Modem), Krankenkasse Mitgliedschaft ruht und Pfändung vom Bankkonto, Bankkonto deshalb gesperrt, Handy gesperrt wegen Schulden, habe....
Darauf drängen, dem Antrag auf Vorschuss und vorläufiger Bewilligung zügig stattzugeben, ohne lange Prüfung, da die Zeit drängt wegen den Schulden.
Soll heissen: Spätestens Ende Oktober für den Zeitraum September/Oktober und dann gleich mit Zahlung Bürgergeld für den Monat November.
Yep! Laß Dich auf keine Diskussionen ein und nicht weg schicken. Man hat es dort anscheinend entweder mit Leuten zu tun , die in "psychologischer Kriegführung" geschult sind oder aber mit Psychopathen. Im Zweifel sind die also besser im Verdrehen von Tatsachen und im Lügen u.v.m., es sei denn man ist selbst Psychopath oder war im Kriegseinsatz.
Du hast Anträge gestellt, bist mittellos und i.V.m. dem BVerfG-Urteil aus 2010 stehen Dir damit SOFORT Leistungen zu, d.h. Barcode! 

turbulent

Ist es eigentlich sehr verbreitet, Immobiliengeschäfte bar abzuwickeln?

Maxwell

Das Problem ist doch, dass sich hier ein JC TOTAL rechtswidrig verhält und anscheinend beabsichtigt, jemanden, der nachweislich mittellos und dazu schwer krank ist, vor die Hunde gehen zu lassen.
Das kann doch keiner gutheißen. Statt zu helfen, dass das JC damit nicht durchkommt, hängt man sich lieber an den xx.xxx Euro auf...  :sad: 
(nur mal so am Rand bemerkt....)

Sheherazade

Zitat von: turbulent am 09. Oktober 2024, 20:28:23Ist es eigentlich sehr verbreitet, Immobiliengeschäfte bar abzuwickeln?

Nicht wirklich, nur in bestimmten Kreisen. Und deshalb seit April 2023 auch nicht mehr erlaubt.
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Schwerbehinderter01

@turbulent:
1.Man sollte selbst in die Lage kommen z.B. durch Vererben eines Hauses oder ETW. Dann würdest du es (vielleicht?) besser verstehen...
2.Bei solchen Rechtsgeschäften wie einem Kauf oder (wie hier) Verkauf einer ETW muss das notariell mit Kaufvertrag abgewickelt werden. Die Zahlung desselben, erfolgt dann per Überweisung des Käufers.
3.Das Geldwäschegesetz bindet Verkäufer, Käufer, Notar, Makler und die Banken, an die Angaben zu dem Verkauf/Kauf.
4.Also nix Bargeld...
Dann kommen Makler, die Bank (Schulden bei der Bank?), Versicherungen, der Stadtverwaltung (Grundsteuer nicht bezahlt? Erbbauzinsen nicht bezahlt?) der Hausverwaltung (Hausgeldforderungen, Schäden nach dem Auszug?) usw....und nicht zu vergessen: Neue (Miet)Wohnung dessen Miete und Lebenshaltungskosten, bis mal nach Antrag das Bürgergeld kommen soll....
Aber für was rechtfertige ich mich hier? Für eine Unterstellung aufgrund einer anonymen Anzeige, die nie anonym abgegeben werden kann? :wand:

@Sensoriker:
Hast du mal einen Umzug deines gesamten Hausrats mitsamt Möbeln, Fahrrad, Auto usw. mitgemacht?
Dachtest du dabei an wichtige Dinge wie Schmuck, Bargeld irgendwo in einem Umschlag unter einer Kommodenschublade angeklebt? Hast du im Eifer des Umzugs, an wichtige Dokumente in Aktenordnern gedacht?
Hast du alles nach dem Umzug wieder gefunden, wo du dachtest, es dort versteckt zu haben? Ist dir das gleich eingefallen oder hast du deine Kinder und deine Ehefrau mehrmals gefragt, ob die das oder jenes gesehen haben?
Was hast du getan, nachdem du es nicht gleich gefunden hast? > Weiter gesucht, na klar....
Aber doch nicht gefunden?
Denke dran: Ich war bei dem Umzug auf die Hilfe eines Umzugsunternehmens angewiesen und beim Einräumen grösstenteils auf mich alleine gestellt...Da "vergisst" man das eine oder andere oder es fällt einem erst später auf, dass das weg ist (evtl. in der alten Wohnung vor dem Umzug durch Einbruch gestohlen wurde)
Ausserdem sind reibungslose Umzüge von einer Wohnung in die andere, seltener geworden, so wie bei mir.
Mein Hausrat mitsamt Möbeln usw., musste zwischengelagert werden, was extra Geld gekostet hat,
zusammen fast 4000 €...Das interessiert ein JC nur am Rande und verweist dann gerne auf Hilfe durch Verwandte und Bekannte inkl. Miet-LKW zum Transport.

Birgit63

Ich bin schon mehrmals umgezogen. Als erstes habe ich immer eine Reisetasche mit wichtigen Unterlagen, Schmuck und vorhandenes Geld gepackt. Diese Tasche wurde dann mitgenommen, wenn ich die 1. Nacht in der neuen Wohnung geschlafen habe.

Sheherazade

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 10. Oktober 2024, 23:13:27Man sollte selbst in die Lage kommen z.B. durch Vererben eines Hauses oder ETW. Dann würdest du es (vielleicht?) besser verstehen...

Ich habe mein Haus letztes Jahr verkauft, allerdings habe ich von dem Erlös keine 40.000€ Bargeld zu Hause gebunkert. Mich hat die Kaufpreissumme auf dem Konto bzw. Tagesgeldkonto schon nervös gemacht.

ZitatAlso nix Bargeld...
Ist ja dann noch blöder, wenn man soviel Bargeld abhebt vom Konto um es irgendwo in der Wohnung zu verstecken.

ZitatHast du mal einen Umzug deines gesamten Hausrats mitsamt Möbeln, Fahrrad, Auto usw. mitgemacht?
Ich bin in den letzten 42 Jahren genau 8 Mal umgezogen, davon 5 Mal mit dem Hausstand einer ganzen Familie, einmal mit einer Entfernung von knapp 300 Kilometern. Ich habe nicht immer gleich alles wieder gefunden in den x-Dutzend Kartons, allerdings reden wir hier von Bettwäsche oder Mixer oder ähnlichem Kram, bestimmt nicht von so viel Bargeld oder wichtigen Dokumenten. An diese Sachen habe ich nämlich beim Packen und Auspacken als erstes gedacht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ottokar

Warum, wieso, weshalb, Moral hin oder her, das ist was fürs Kaffeekränzchen.
Wenn das Geld weg ist, ist es weg und das JC darf es nicht mehr bei der Bedarfsfeststellung berücksichtigen. So auch die ständige Rechtsprechung des BSG dazu.
D.h. das JC handelt hier mit seiner Leistungsverweigerung ganz klar rechtswidrig. Und wenn man nicht unterstellen will, dass dort vollkommen inkompetente Leute sitzen, handelt das JC auch noch vorsätzlich und in böswilliger Absicht.
Ob dem TE hier etwas vorzuwerfen ist, wonach das JC einen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II geltend machen kann, spielt hierbei jedoch überhaupt keine Rolle.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Ottokar am 12. Oktober 2024, 09:56:44Wenn das Geld weg ist, ist es weg

Und genau das scheint das Jobcenter zu bezweifeln und der TE kann (oder will) diese Zweifel nicht widerlegen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 12. Oktober 2024, 11:16:39
Zitat von: Ottokar am 12. Oktober 2024, 09:56:44Wenn das Geld weg ist, ist es weg

Und genau das scheint das Jobcenter zu bezweifeln und der TE kann (oder will) diese Zweifel nicht widerlegen.
 
Und das muss der TE auch nicht, was ist daran so schwer zu verstehen?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Wäre interessant zu erfahren, was beim Termin im Jobcenter am 10.10. geregelt wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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TripleH

Naja, der Antragsteller ist in der Beweispflicht, dass er hilfebedürftig ist. Und anscheinend ist ihm das bereits einmal nicht gelungen, denn

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 28. August 2024, 10:01:08ich hatte mit Anwalt eine Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragt

Die ist wohl negativ ausgegangen. Aber es wäre garantiert erhellend, was die Sachlage angeht, den Beschluss lesen zu können.

Aber dazu scheint der TE ja nicht bereit. Man muss ja immer bedenken, dass man hier nur eine Seite hört und nicht weiß, welche Indizien und Beweise die andere Seite hat.