Verlangen Nachweise

Begonnen von Gerhaard, 30. April 2025, 11:03:15

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Gerhaard

Hallo:
Das Jobcenter verlangt Nachweise der Wohnungssuche. Als Wohnungslose muss man nach Wohnungen suchen, damit die teuere Unterbringung mit Tagessatz enden kann.
Wie kann man diese Nachweise sammeln? Welche Sachen und Daten gelten als Nachweise?
Eine weitere Frage:
Sie verlangen nur von mir die Nachweise, weil ich einen Antrag auf eine neue Unterkunft aus med. Gründen gestellt habe. Es gibt aber Leute, die in 2. Generation mit Tagessatz in Wohnheimen für Wohnungslose leben und das sind XXL Familien, das sind Araber XXL Familien, Zigeuner XXL Familien, Migranten XXL Familien und evtl., auch Deutsche, aber sehr wenige. Von diesen Leuten verlangt man KEINE Nachweise.
Frage dazu: gibt es so etwas wie eine Gleichbehandlung? Oder nicht? Sind nicht alle Leute gleich? Müssen nicht alle gleichbehandelt werden? Kann man gegenüber der Behörde wegen dieser Ungleichbehandlung argumentieren? Wenn ja wie?
Diese XXL Familien kennen so etwas wie Nachweise der Wohnungssuche nicht, das sagen sie selbst!!! Nur mal das hier kurz klar zu stellen.
Achso, übrigens, ich bin eine Person! Keine Familie, kein Hund, keine Katze, kein Gar nichts.
Danke.
Das sind jetzt 2 Fragen.

Nachtrag, wurde vergessen: die XXL Familien leben seit mehr als 15 !!! und 20 !!! Jahren mit Tagessatz Unterbringung!!!
2. Nachtrag: diesen Beitrag schreibe ich unter Eid.

Sheherazade

Du bekommst von mir nur hierauf eine Antwort, der Rest ist in meinen Augen irrelevant für deine Angelegenheiten.
Zitat von: Gerhaard am 30. April 2025, 11:03:15Wie kann man diese Nachweise sammeln? Welche Sachen und Daten gelten als Nachweise?

Eine Liste führen (Anzeige, Internet, welche Wohnung zu welchem Preis, Ansprechpartner, wann gesprochen bzw. abgesagt...).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gerhaard

Danke. Ja.
Die andere Frage nach Gleichbehandlung? oder ist die Frage falsch und stellt sich nicht?

Sheherazade

Die Frage ist hier im Hilfebereich falsch, Meinungen dazu nützen dir nichts. Erfahrungsgemäß artet das auch immer ziemlich aus, wenn das dein Wunsch ist, stell die Frage in der Plauderecke - da ist so etwas immer sehr willkommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gerhaard

Zitat von: Sheherazade am 30. April 2025, 11:55:30Die Frage ist hier im Hilfebereich falsch, Meinungen dazu nützen dir nichts. Erfahrungsgemäß artet das auch immer ziemlich aus, wenn das dein Wunsch ist, stell die Frage in der Plauderecke - da ist so etwas immer sehr willkommen.
Aber die Frage ist doch kein Spass! sie verlangen NUR von mir diese Nachweise und nicht von den XXL Leuten!!!
Ich verstehe diese Antwort nicht.
Warum nur ich?????????????????????

turbulent

weil du im falschen land geboren wurdest

Gerhaard

Ja, kann sein.

Wie kann man das mit der Gleichbehandlung gegenüber der Behörde vortragen? Würde das dann auch vor Gericht standhalten, wenn man sich auf die Gleichbehandlung berufen würde?

Sheherazade

Was ist denn dein Ziel, keine Nachweise der Bemühungen vorzubringen (was für dich als Single doch kein Problem darstellen dürfte, im Gegensatz zu einer Großfamilie)? Dann wirst du dich bis vor das oberste Gericht durchklagen müssen, das dauert Jahre (oder Jahrzehnte) und entbindet dich bis zu einem Urteil nicht von dieser Anforderung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gerhaard

Es müssten alle Nachweise bringen oder niemand.
Eine Großfamilie, die über 20 Jahre mit Tagessatz lebt.
Jetzt wo ich Antrag auf neue Unterkunft stelle, plötzlich wollen sie das.

Achso:  es werden nicht nur von Familien Nichts verlangt!!!

Gerhaard

Kurze Nachfrage:
Was sind die Konsequenzen, wenn man Nachweise zu Wohnungssuche nicht vorlegen würde?
Unterbrechung der Zahlung von KDU?
Oder Sanktionen welcher Art?
Die Frage ist für offiziell wohnungslosen Bezieher von Bürgergeld.
Die Aufforderung kam von der Stadtgemeinde, weil diese die Unterbringung von Wohnungslosen verwaltet und verantwortet.
Nur die Zahlung der Tagessätze für die Unterkunft wird über das Jobcenter abgewickelt.

Sheherazade

Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 14:22:41Was sind die Konsequenzen, wenn man Nachweise zu Wohnungssuche nicht vorlegen würde?

Das steht doch bestimmt in dem Schreiben mit der Anforderung von Nachweisen drin.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gerhaard

Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2025, 14:46:33
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 14:22:41Was sind die Konsequenzen, wenn man Nachweise zu Wohnungssuche nicht vorlegen würde?

Das steht doch bestimmt in dem Schreiben mit der Anforderung von Nachweisen drin.
 
Nein, das ist eine E-Mail.
Hier zitat:
Ich fordere Sie hiermit auf, sich weiterhin um die Anmietung einer eigenen Wohnung zu bemühen und mir die Nachweise Ihrer Bemühungen Ende Mai 2025 vorzulegen/ zu senden.

Sheherazade

Das Wort weiterhin impliziert, dass es diese Aufforderung schon einmal gab, ggf. im ursprünglichen Bescheid/Vertrag für die Unterkunft mit der Stadtverwaltung? Dann müssten die Konsequenzen dort irgendwo stehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dort irgendwas von einer Befristung über die Unterbringung in solch einer Unterkunft steht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gerhaard

Es ist eine Wohnungslosenunterbringung. Von einer Befristung ist nicht die Rede. Allerdings bestimmt die Stadtgemeinde darüber, ist Herr über die Sache.
Diese Unterbringung hat stets den Charakter von einer vorübergehenden Bleibe, allerdings leben Leute wie gesagt, in 2. Generation damit und das erlaubt die Stadtgemeinde.
Die Stadtgemeinde könnte durch meinen Antrag verärgert worden sein, in eine Unterkunft zu ziehen.
Welche Folgen das hat, wenn man die Nachweise nicht vorliegt, kann ich nicht sagen, weiß ich nicht.

Fettnäpfchen

Gerhaard

Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Allerdings bestimmt die Stadtgemeinde darüber, ist Herr über die Sache.
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Welche Folgen das hat
wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

Wenn es nicht da steht wo Sheherazade gemeint hat dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der allerersten Aufforderung von deiner Gemeinde
und
wenn es da nicht steht
dann
musst du bei deiner Gemeinde nachfragen.

MfG FN
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