Formulierung Schweigepflichtsentbindung für Rentenversicherung?

Begonnen von AnnaSusanna, 05. Juni 2025, 21:05:36

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

AnnaSusanna

Hallo an alle,

die Rentenversicherung prüft meine Erwerbsfähigkeit und hat mir dieses Formular mit der Schweigepflichtsentbindung geschickt. Ich finde das wahnsinnig umfangreich, insbesondere dass alle Ärzte auch alle Unterlagen von anderen Ärzten mitsenden sollen. Bein Hausarzt läuft ja alles zusammen. Der hat die Unterlagen von gynäkologische Untersuchungen, genauso wie MRT-Befunde, genauso wie Befunde zu Orthopädie oder Psyche. Die haben ja auch nicht alle mit der EU zu tun. Außerdem finde ich es ja schon ein bisschen überraschend, dass erst nach der Unterschrift auf der nächsten Seite einem so nebenbei mitgeteilt wird, wo die Daten alle landen (beides rot markiert). Das ist ja super viel. Ich möchte nicht, dass überall meine Diagnosen hingehen. Was können denn z.B. die Sachbearbeiter damit anfangen? Und das auch noch zeitlich unbegrenzt.´

Außerdem finde ich den Passus schwierig zu erfüllen, dass man alle ärztlichen Untersuchungen während des laufenden Verwaltungsverfahrens umgehend mitteilen soll. Die prüfen seit 5 Jahren. Ich kann mich beim besten Willen nicht mehr an alle Ärzte erinnern, bei denen ich in der Zeit war. Bei vielen war ich auch nur einmalig als Zweitmeinung oder zur Abklärung von Verdachtsdiagnosen. Wie soll ich das denn alles zusammentragen können? :weisnich:

Bin ich verpflichtet, dieses Formular zu benutzen? Muss ich das alles so unterschreiben? Oder kann ich jedem Arzt eine einzelne Schweigepflichtsentbindung geben? Ich habe schon das Beispielschreiben für die Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt hier im Forum gefunden und hatte die bereits für den ärztlichen Dienst Arbeitsagentur angepasst. Aber für die ambulanten Ärzte passt das irgendwie nicht.

Ich tu mich mit der Umformulierung grade total schwer. Könnte mir bitte jemand dabei helfen? Ich möchte auch nur den Austausch der Unterlagen zulassen zwischen den Behörden, die aktuell beteiligt sind. Oder kann mir dann wieder die Leistung entzogen werden?

Die RV hat schon nachgefragt und mitgeteilt "Wir weisen darauf hin, dass die eingeleiteten Ermittlungen für die Erfüllung des Amtshilfeersuchens gegenüber dem Leistungsträger nach dem SGB II unabdingbar sind. Sollten die angeforderten Unterlagen nicht bis zum Termin eingehen, werden wir dem Leistungsträger nach dem SGB II mitteilen müssen, dass nach Aktenlage eine abschIießende Entscheidung Ober 1hr bestehendes Leistungsvermögen nicht getroffen werden kann." Können die nicht auch ein selbst Gutachten machen? Durch die lange Verfahrensdauer sind die meisten Unterlagen ja auch gar veraltet und zum Teil mehr als 3 oder sogar 5 Jahre alt.

Wie kann ich mit all dem am besten umgehen? Es gab in der Vergangenheit schon so viele Schwierigkeiten, weil das JC und der ÄD der AfA die Unterlagen einfach nicht weitergegeben haben.

Danke für eure Hilfe!

Ottokar

Kannst du das Formular mit der Schweigepflichtsentbindung hier mal einstellen?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Wenn ich mich nicht irre, hat sie das vollständige Schreiben inklusive des Formulars der Rentenversicherung oben eingestellt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: AnnaSusanna am 05. Juni 2025, 21:05:36Bin ich verpflichtet, dieses Formular zu benutzen?
Ich würde es machen, ist ein ganz normales Formular der RV.
Du hast doch dieses Formular von der RV zugesendet bekommen und die bekommt es von dir direkt wieder zurück.

Zitat von: AnnaSusanna am 05. Juni 2025, 21:05:36Oder kann ich jedem Arzt eine einzelne Schweigepflichtsentbindung geben?
Eigentlich geht das automatisch, diese Entbindung gilt nur für die Ärzte, die du auch eingetragen hast.
Beim Hausarzt müsstest du das allerdings vorab mit ihm klären, was er genau weitergeben darf.
Sonst würde es für alles gelten, was er von dir hat. (was eigentlich auch recht praktisch sein kann)

Zitat von: AnnaSusanna am 05. Juni 2025, 21:05:36finde ich den Passus schwierig zu erfüllen, dass man alle ärztlichen Untersuchungen während des laufenden Verwaltungsverfahrens umgehend mitteilen soll
Da geht es darum, falls etwas Gravierendes auftritt, dass das in der Entscheidung mit einfließen kann. (bricht z.B. der kleine Finger, muss das natürlich nicht gemeldet werden)

Zitat von: AnnaSusanna am 05. Juni 2025, 21:05:36Ich kann mich beim besten Willen nicht mehr an alle Ärzte erinnern
Macht auch nichts, da es dir überlassen ist, für wen alles diese Schweigepflichtsentbindung gelten soll.
(halt alle die Ärzte, die du da einträgst)

Zitat von: AnnaSusanna am 05. Juni 2025, 21:05:36Können die nicht auch ein selbst Gutachten machen?
Meinst du die RV?
Genau das haben sie sicherlich auch vor, darum das Schreiben an dich.

Zitat von: AnnaSusanna am 05. Juni 2025, 21:05:36Wir weisen darauf hin
Ja, du hast eine Mitwirkungspflicht, was das angeht.

Zitat von: AnnaSusanna am 05. Juni 2025, 21:05:36Oder kann mir dann wieder die Leistung entzogen werden?
War das schon mal so?

Es geht sicher um EM Rente, da ist es schon hilfreich, wenn die RV möglichst viel über deinen aktuellen Gesundheitszustand weiß.





AnnaSusanna

@Ottokar: Ja, ich habe das komplette Schreiben eingestellt. ich habe inzwischen angefangen, die Formulierung der Rentenversicherung zu kopieren und abzuändern, ähnlich wie in dem Musterschreiben hier.

@Kopfbahnhof: Hast Du die SPE in dem Formular der RV gelesen? Mir ist die zu weitgehend und zu pauschal. Wenn da irgendwo falsche Daten drin sind, werden die auch unendlich weiterverteilt, ohne dass ich auch nur eine Chance auf Korrektur hätte. Oder auch nur wüsste, wohin die Daten überhaupt weitergegeben wurden. Aber auf der Basis werden dann ggf. existenzielle Entscheidungen getroffen.
Ich interpretiere die auch so, dass die RV ALLE Ärzte usw. wissen will, das steht auch im Prinzip so drin.Es geht übirgens nur drum, welcher Leistungsträger zuständig ist. Ich habe keinen Anspruch auf eine Rente, weil ich dafür zu wenig eingezahlt habeI

Ottokar

Zitat von: AnnaSusanna am 05. Juni 2025, 21:05:36Bin ich verpflichtet, dieses Formular zu benutzen? Muss ich das alles so unterschreiben? Oder kann ich jedem Arzt eine einzelne Schweigepflichtsentbindung geben?
Du solltest das Formular nochmal lesen.
Dort musst du jeden Arzt separat aufführen, den du von der Schweigepflicht entbindest.
Die Schweigepflichtentbindung ist auch auf die Daten begrenzt, die zur Ermittlung der Erwerbsfähigkeit erforderlich sind und auf dieses Verfahren beschränkt.
Der Datenweitergabe kannst du separat widersprechen, außerdem kannst du die Schweigepflichtentbindung nach Abschluss des Verfahrens widerrufen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: AnnaSusanna am 06. Juni 2025, 21:10:03Wenn da irgendwo falsche Daten drin sind, werden die auch unendlich weiterverteilt
Woher sollen die kommen, du allein bestimmst, wen du von Schweigepflicht entbindest.
Die RV verteilt diese Daten auch nicht unendlich weiter, sondern nur an die beteiligten Stellen.
Welche halt für das Verfahren notwendig sind, um ein Gutachten erstellen zu können.

Zitat von: AnnaSusanna am 06. Juni 2025, 21:10:03Aber auf der Basis werden dann ggf. existenzielle Entscheidungen getroffen.
Welche sollen das sein, hast du Bedenken, dass eine dauerhafte AU festgestellt wird?
Du dann in der Sozialhilfe landest, weil kein Anspruch auf EM-Rente?

Eben genau das wird das JC jetzt wissen wollen, darum auch deren Antrag bei der RV.

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang, um deine Leistungsfähigkeit prüfen zu können.
Darum hast du hier auch eine Mitwirkungspflicht, keine Mitwirkung dann sicherlich wiederholt Einstellung der Leistungen beim JC.



AnnaSusanna

@Ottokar: Danke für Deine Antwort. Die Schweigepflichtentbindung selbst ist noch okay. Ich meine die Zustimmung, wohin die Daten alles gehen (zweite Markierung). Ich habe leider sehr schlechte Erfahrungen gemacht mit dem JC selbst, das Daten über mich einfach erfunden und an den ÄD weitergegeben hat. Und der hat das nicht nur nicht hinterfragt, sondern sich darauf gestützt. Das JC hat außerdem drauf gedrungen, dass die Sachbearbeiter auch die medizinischen Inhalte (samt Diagnosen) lesen können. Es war reine Neugier, und meine Erkrankung wird schon jetzt gegen mich verwendet. Deswegen geht es mir auch um die Datenweitergabe. Ich will nicht, dass der SB auf diesem Weg die Diagnosen und Angaben meiner Ärzte zu lesen bekommt. Die RV soll natürlich alle Daten bekommen, die sie für eine Beurteilung braucht. Ich möchte nur die Datenweitergabe selbst beschränken und kämpfe da noch mit der Formulierung, weil die hier im Forum ja für den Amtsarzt ist und nicht für niedergelassene Ärzte.

@Kopfbahnhof: Die Daten kommen eben nicht nur von mir bzw. den Ärzten, denen ich eine SPE gebe. Siehe dazu auch meine Antwort an Ottokar. Es gab nicht nur einen Fall, wo die SB des JC ohne jede Sachkenntnis "Diagnosen" erstellt und diese dann an andere Behörden weiterverteilt haben. Die RV hat auch schon Ärzte ohne meine SPE angeschrieben, die schon längst in Rente sind. Woher sie die kannte, weiß ich nicht. Meiner Mitwirkungspflicht komme ich nach. Leistungen wurden mir entzogen, weil ich dem ÄD keine SPE über meine Diagnosen und für die fachärztlichen Unterlagen für den SB gegeben habe, sondern wollte, dass der ÄD wie vorgeschrieben nur das Gutachten Teil B mit den Leistungsbeschreibungen an den SB gibt und alle datillierten medizinischen Unterlagen direkt an die RV senden soll. Das wird ja auch hier im Forum empfohlen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte empfiehlt das als Schutz vor Stigmatisierung. Hier im Forum liest man ja ebenfalls z.B. dass Leute mit bestimmten Diagnosen eher schikaniert werden als andere.

Dass meine Ärzte sich direkt mit dem ÄD austauschen, war auch kein Problem im Prüfungsverfahren vorher. Aber dann wurde der SB sehr neugierig und wollte selbst meine medizinischen Unterlagen lesen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hat mir gesagt, dass das definitiv gegen das Gesetz verstoßen hat. ich hab immer voll mitgewirkt und den begutachtenden Stellen Zugang zu allen Daten verschafft. Das mache ich auch jetzt. Ob ich beim JC oder beim Sozialamt bin, ist am Ende egal, weil das Geld ja dasselbe ist.

Ottokar

Zitat von: AnnaSusanna am 09. Juni 2025, 00:40:51Ich habe leider sehr schlechte Erfahrungen gemacht mit dem JC selbst, das Daten über mich einfach erfunden und an den ÄD weitergegeben hat.
Du musst das JC und den äD ja nicht von der Schweigepflicht entbinden. Für eine korrekte Einschätzung durch die RV sollte man das auch nicht tun.

Zitat von: AnnaSusanna am 09. Juni 2025, 00:40:51Deswegen geht es mir auch um die Datenweitergabe. Ich will nicht, dass der SB auf diesem Weg die Diagnosen und Angaben meiner Ärzte zu lesen bekommt.
Das wäre nur dann der Fall wenn die RV diese Daten an das JC weitergibt.
Dieser Weitergabe kannst du separat widersprechen: https://hartz.info/index.php/topic,32.0.html
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: AnnaSusanna am 09. Juni 2025, 00:40:51wo die SB des JC ohne jede Sachkenntnis "Diagnosen" erstellt und diese dann an andere Behörden weiterverteilt haben
das und das
Zitat von: AnnaSusanna am 09. Juni 2025, 00:40:51Leistungen wurden mir entzogen, weil ich dem ÄD keine SPE über meine Diagnosen und für die fachärztlichen Unterlagen für den SB gegeben habe

Sollte man mal prüfen, ob dieser SB nicht deutlich zu viel verlangt hat, bzw. getan hat.
Vermutlich war diese Leistungseinstellung auch rechtswidrig?

Zitat von: AnnaSusanna am 09. Juni 2025, 00:40:51Aber dann wurde der SB sehr neugierig und wollte selbst meine medizinischen Unterlagen lesen

Was ihn allerdings gar nichts angeht.

Zitat von: AnnaSusanna am 09. Juni 2025, 00:40:51Die RV hat auch schon Ärzte ohne meine SPE angeschrieben
Bist du da sicher, weil die machen so etwas eher nicht?

Du solltest deine schlechten Erfahrungen nicht auf die RV übertragen.
Die handeln meistens korrekt, im Gegensatz zu manchen JC.

Nur die Entscheidungen der RV (wenn es um EM-Rente geht) sind oft nicht unbedingt nachvollziehbar.


AnnaSusanna

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juni 2025, 16:20:13Bist du da sicher, weil die machen so etwas eher nicht?
Ich hab die Briefe an den Arzt gesehen und von ihm eine Kopie bekommen.

Zitat von: Ottokar am 09. Juni 2025, 08:45:23Das wäre nur dann der Fall wenn die RV diese Daten an das JC weitergibt.
Dieser Weitergabe kannst du separat widersprechen: https://hartz.info/index.php/topic,32.0.html

Ja, den Link hatte ich schon gefunden, aber komme mit dem Text nicht ganz klar. Ersetze ich "Ärztlicher Dienst" dann einfach durch "Rentenversicherung"? Die Rentenversicherung beauftragt ja auch eigene Gutachter, das wären ja dann auch "Dritte". Kann der Widerspruch hiergegen dann nicht wieder als Mitwirkungsverweigerung gewertet werden?

Ottokar

Ich habs mal angepasst:
ZitatWiderspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X

Bezüglich aller Ihnen erteilten Schweigepflichtsentbindungen widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X der Übermittlung von Daten wie folgt:
ich bin nicht damit einverstanden, dass
- die ihnen mit diesen Schweigepflichtsentbindungen zugängig gemachten Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen meiner behandelnden Ärzte Dritten zugängig gemacht oder übersendet werden; diese Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen dürfen ausschließlich zur Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit durch Sie und von Ihnen beauftragten Gutachtern genutzt werden;
- die Untersuchungsergebnisse, die Sie nach der durchgeführten Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit an den Leistungsträger (der diese Feststellung veranlasste) übersenden, ärztliche Diagnosen enthalten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


AnnaSusanna

Zitat von: Ottokar am 10. Juni 2025, 09:10:11Ich habs mal angepasst:

Ottokar, ich danke Dir sehr herzlich! Kann ich die Schweigepflichtentbindung (auf Seite 4 von 8 des Schreibens, Seite 7 im Dokument) Deiner Meinung nach so unverändert unterschreiben?

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


AnnaSusanna