Frage Bürgergeld-Antrag(HA)für meinen Neffen

Begonnen von Dragon, 02. November 2025, 17:08:17

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Dragon

Hallo Leute ich habe paar Fragen:
Ich habe am 17.Okt einen Hauptantrag-Bürgergeld für meinen Neffen (25 Jahre alt) gestellt,das JC hat ihn am 28.10.25 bekommen! Falls wer fragt warum ich hier mein Neffen frage? er kennt sich nicht mit Computer/Internet aus!

mein Neffe hat am 07.11.25 seinen ersten Termin beim Jobcenter, wo er die fehlenden Unterlagen nachreicht,damit er so ganz normal Bürgergeld bekommt.
Das Jobcenter verlangt noch folgende Unterlagen: Siehe unten die beiden PDF Dateien.
3x Monate Kontoauszüge
Antrag EK:
(Er Hat nie gearbeitet+keine Ausbildung) Kann er den EK Antrag jetzt unausgefüllt lassen?

Antrag KDU:

(Er zahlt aktuell keine Miete er wohn noch kostenfrei bei seinen Eltern das wird sich aber bald ändern,mein Bruder muss aber  bis ende Nov/Dez bis die Aktuelle Jahresabrechnung seiten dem Vermieter kommt! Das mit der KDU füllen wir später aus Hauptsache er bekommt Bürgergeld.
schreibt man da am besten einem Brief ?das seine Eltern ihm kostenfrei ein Zimmer zur Verfügung stellen"  er hat sonst keinen weiteren Kontakt mit den Eltern! Was ja das Wahrheit entspricht....

Termin für Die Meldebescheinigung hat er am (12.11.25)!
Terminbestätigung liegt hier ausgedruckt.

Anlage Situationsbeschreibung:
Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
(Schreibt das er bei seinen Eltern lebt wo er kostenfrei leben kann +dort mitessen darf ??)

Damit ich muss für ihm die Sachen fertig machen damit er es noch unterschreibt+er sie zum JC Termin Nächsten Freitag den 7 Ok. mitnimmt.
Es wäre gut das ihr mir hier helfen könnt! damit ich alles bis Dienstag/Mittwoch alles fertig mache,die Unterlagen an meinen Neffe gebe.

Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:173x Monate Kontoauszüge
Ist völlig normal
Gibt es kein Konto, dann auch keine Auszüge.

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Kann er den EK Antrag jetzt unausgefüllt lassen?
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Terminbestätigung liegt hier ausgedruckt
Kann man auch Nachreichen

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
Meiner Meinung nach ist das völlig irrelevant, evtl. schreibt hier noch jemand anderes etwas dazu.

Antrag wird gestellt, weil kein Einkommen und Vermögen vorhanden ist.

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17er wohn noch kostenfrei bei seinen Eltern
Man sollte über eine Kostenbeteiligung bei der Miete nachdenken.

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17+dort mitessen darf ?
Schwierig, besser wäre er schreibt, dass man getrennt wirtschaftet. 


Dragon

Hallo Kopfbahnhof
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Ist völlig normal
Gibt es kein Konto, dann auch keine Auszüge.
Ja das weiß ich die 3x Monate Kontoauszüge habe ich hier als Kopie liegen.

ZitatZitat von Kopfbahnhof
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Gut dann muss er es nicht ausfüllen.

ZitatZitat von Kopfbahnhof
Meiner Meinung nach ist das völlig irrelevant, evtl. schreibt hier noch jemand anderes etwas dazu.
Antrag wird gestellt, weil kein Einkommen und Vermögen vorhanden ist.

Fand es auch Merkwürdig das sie es fragen
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Man sollte über eine Kostenbeteiligung bei der Miete nachdenken.
Das machen wir später wenn mein Bruder von seinen Vermieter dieses die Jahresabrechnung bekommt.Die Miete,Nebenskosten,Heizkosten für den Sohn soll direkt an den Vermieter gehen,damit sein Sohn nicht das Geld ausgibt. Wo finde ich hier nochmal die vorlage für die Kostenbeteiligung?
Ist das hier die Obere Vorlage aus dem Link=Kostenbeteiligung? https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454

ZitatZitat von Kopfbahnhof
Schwierig, besser wäre er schreibt, dass man getrennt wirtschaftet. 
Da er kein Geld hat bitte er immer seine Eltern das er mitessen darf! wenn er Endlich Bürgergeld bezieht,wird er sich natürlich selbst versorgen!





Rotti

#3
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
das wollen wir auch hier im Forum zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Wenn einer kein Geld hat um seine KK zu bezahlen würde er sich ja mit Flaschenpfand über wasser halten sonst wird es heißen er wird von den Eltern unterstützt.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.

Das Jobcenter übernimmt erst ab Antragstellung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Guten Morgen
Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
das wollen wir auch hier im Forum zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Wenn einer kein Geld hat um seine KK zu bezahlen würde er sich ja mit Flaschenpfand über wasser halten sonst wird es heißen er wird von den Eltern unterstützt.
Wie Meinst du das? er ist doch über 25 Jahre alt! Seine Eltern können in nicht unterstützen.
Seine Eltern haben beide zusammen 20.000€ Schulden! Sie schaffen es kaum die anderen Schulden abbezahlen sie zahlen alles in sehr kleine Raten ab! geschweige den Sohn bei Finaz.zu unterstützen.

Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Wenn einer kein Geld hat um seine KK zu bezahlen würde er sich ja mit Flaschenpfand über wasser halten sonst wird es heißen er wird von den Eltern unterstützt.
der Neffe hat bei der AOK mehre Tausend Euro schulden die immer werden! da ihn die AOK zwangsversichert/Pflichversichert hat,mein Bruder der selber kein Geld hat muss die schulden bei der in Raten abbezahlen das kann er nicht mehr er hat jeden Monat Probleme die summe zusammen kratzen.

die AOK droht jedesmal das man den seinen Sohn sofort verklagt+eine Hohe Geldstrafe zahlen muss ,deswegen muss mein Neffe/ Bürgergeld beantragen weil seine Eltern in nicht Finaziell unterstützen können. Sohn verlieren seine Eltern die Wohnung wenn sie in auch noch unterstützen müssen.

Das mit der KDU machen wir wie ich oben schon sagte im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.

Der Neffe hat 1,72€ auf dem Bankkonto mehr nicht! damit die Targobank jetzt das Konto nicht schließt muss man Bruder 10-20€ Monatlich auf das Konto von dem Sohn einzahlen! sonst schließt die Bank das Konto für dem Neffen!
Das war die letzte Bank die ein Konto für den Neffen eröffnen wollte! alle anderen Onlinebank oder normale kicken den immer nach paar tagen da er kein Geld auf dem Konto hat.

Was schreibt man am besten in die Anlage Situationsbeschreibung rein?

Ich Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt.!!!Bis naher bin jetzt frühstücken

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 09:28:26Wie Meinst du das?
ist egal da der Beitrag inhaltlich nicht zur Situation deines Neffen passt. Der erste Absatz ist falsch und der zweite ist eine Meinung

Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 09:28:26Das mit der KDU machen wir wie ich oben schon sagte im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Denkbar schlecht. Wenn dann mach das sofort mit
und wenn es dann aufgrund dessen
Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 09:28:26im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Änderungen gibt macht man eine https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf
Alles andere macht nur überflüssige Probleme.

Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 09:28:26Was schreibt man am besten in die Anlage Situationsbeschreibung rein?
entweder nichts weil es kein offizielles Dokument ist oder wie vorgeschlagen
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. November 2025, 17:40:09Antrag wird gestellt, weil kein Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
oder ALG2-FAQ
ZitatDafür hätte ich einen Standartsatz parat:
"Ich beantrage Bürgergeld, weil ich sonst nichts zu essen und zu trinken kaufen kann und verhungern und verdursten würde, meine Miete nicht mehr zahlen kann und obdachlos würde, ohne Krankenversicherung keinen Arzt aufsuchen und an einer einfach behandelbaren Erkrankung sterben könnte."
bei BGs noch dazu:
"Das selbe gilt für die anderen Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft."

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Gut dann muss er es nicht ausfüllen.
Unterschreiben muss er
und natürlich das Kopffeld ebenso ausfüllen.

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47Die Miete,Nebenskosten,Heizkosten für den Sohn soll direkt an den Vermieter gehen,damit sein Sohn nicht das Geld ausgibt. Wo finde ich hier nochmal die vorlage für die Kostenbeteiligung?
Ist das hier die Obere Vorlage aus dem Link=Kostenbeteiligung? https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454
Was wenn das JC Sche..se baut und die KdUH nicht anweist, genau dann hat der Neffe ein Problem, ein großes Problem.
Der soll lernen mit dem Geld umzugehen und eigenverantwortlich handeln dann ist er wenigstens selbst Schuld wenn er Mist mit dem Geld baut. Ein Dauerauftrag Miete sollte so etwas verhindern.

und Ja das ist ein Link zu den KBV.
Sind die Eltern auch im Bezug?

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47Da er kein Geld hat bitte er immer seine Eltern das er mitessen darf! wenn er Endlich Bürgergeld bezieht,wird er sich natürlich selbst versorgen!
selbst das geht das JC nichts an.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17er sie zum JC Termin Nächsten Freitag den 7 Ok. mitnimmt.
am besten mit Beistand!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54
ZitatDas mit der KDU machen wir wie ich oben schon sagte im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Denkbar schlecht. Wenn dann mach das sofort mit
und wenn es dann aufgrund dessen
Zitatim Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Änderungen gibt macht man eine https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf
Alles andere macht nur überflüssige Probleme.
Gut dann sage ich ihm das er es ausfüllen soll mit der VÄM

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54
ZitatWas schreibt man am besten in die Anlage Situationsbeschreibung rein?
entweder nichts weil es kein offizielles Dokument ist oder wie vorgeschlagen
Ok dann braucht er den Quatsch nicht ausfüllen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54
Zitat
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Gut dann muss er es nicht ausfüllen.
Unterschreiben muss er
und natürlich das Kopffeld ebenso ausfüllen.
Gut so mache ich wie du es gesagt hast! damit der Neffe den EK Antrag unterschreiben muss.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54Was wenn das JC Sche..se baut und die KdUH nicht anweist, genau dann hat der Neffe ein Problem, ein großes Problem.
Der soll lernen mit dem Geld umzugehen und eigenverantwortlich handeln dann ist er wenigstens selbst Schuld wenn er Mist mit dem Geld baut. Ein Dauerauftrag Miete sollte so etwas verhindern.

und Ja das ist ein Link zu den KBV.
OK Danke ich sehe es gibt zwei arten von KBV! Also die erste ist für im und seinen Eltern richtig?

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54Sind die Eltern auch im Bezug?
Nein seine Eltern Arbeiten beide! Er hat nichts mit den Eltern zu tun er schläft,Badet,isst dort mehr nicht.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54am besten mit Beistand!
Mein Bruder kommt als Beistand am Freitag den 7.Okt mit!

Also die KDU,EK,KBV mache ich für im soweit jetzt fertig das er die Dokument nur noch unterzeichnen muss! Ich hoffe das ich nichts vergessen habe? Bei der KBV weiß ich das Sein Sohn+der Vater es unterschreiben müssen.

Verzögert sich aber nicht der Hauptantrag wenn er noch die Jahresabrechnung vom Vermieter vielleicht im Dez bekommt?
Wie sieht es den auch mit dem Krankenversicherung aus?bis jetzt muss mein Bruder das zahlen,der HA Antrag wurde am 17.Okt gestellt! Muss er Nov/Dez auch noch zahlen oder übernimmt das jetzt das JC ??

Ich sage jetzt meinen Neffen deutlich das er einen Dauerauftrag für die Miete einrichten soll"falls er das nicht macht?bekommt er ein Riesen problem mit dem JC!!!

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 03. November 2025, 09:03:19
Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.

Das Jobcenter übernimmt erst ab Antragstellung.

Er kann aber auch die Rücknahme der überhöhten Beitragsfestsetzung gem. § 44 SGB X beantragen.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 14:12:39Gut dann sage ich ihm das er es ausfüllen soll mit der VÄM
um das klarzustellen.
Er macht eine KbV und gibt diese mit ab und im Antrag KdUH werden diese Daten bzw. siehe KbV eingetragen
und ERST wenn die Jahresabrechnung angekommen ist dann wird die VÄM geschrieben und abgegeben.

Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 14:12:39Also die erste ist für im und seinen Eltern richtig?
ja das ist eine Möglichkeit. Dabei kann man dann auch sämtliche anteiligen Erhöhungen geltend machen die von den Anbietern gefordert werden. Da gehört dann aber eine Kopie des Hauptmietvertrag zu dem Antrag dazu-bzw. vorgelegt.
* Am besten gleich eine Kopie beilegen denn sonst kommt es zu weiteren Verzögerungen wenn das JC das zum Anlass nimmt erst zu bescheiden wenn der MV vorliegt.

Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 14:12:39Ok dann braucht er den Quatsch nicht ausfüllen.
Trotzdem einen Querstrich und die Bemerkung nicht leistungsrelevant ist das mindeste sonst siehe * das unterstrichene oben

Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 14:12:39bis jetzt muss mein Bruder das zahlen,der HA Antrag wurde am 17.Okt gestellt! Muss er Nov/Dez auch noch zahlen oder übernimmt das jetzt das JC ??
der zählt dann zum 1.10. zurück und ab da werden auch die KK Beiträge geleistet, daher wird ab Antragstellung keine weitere extra Zahlung mehr nötig sein.

Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 14:12:39Ich sage jetzt meinen Neffen deutlich das er einen Dauerauftrag für die Miete einrichten soll"falls er das nicht macht?bekommt er ein Riesen problem mit dem JC!!!
und den Eltern, außer die lassen sich das auch noch gefallen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47Da er kein Geld hat bitte er immer seine Eltern das er mitessen darf!
Das ist auch völlig in Ordnung, nur würde ich dazu niemals irgendeine Äußerung bei JC machen.
Egal in welcher Form, auch nicht, wenn ein MA vom JC da mal so "Kumpelhaft" danach fragen sollte.
(hat es alles schon gegeben)

Ansonsten hat @Fettnäpfchen schon alles perfekt beantwortet.

Dragon

#11
Hallo Fettnäpfchen danke für deine Hilfe :sehrgut: ! ich werde alles was du #9 gesagt hast so machen! ich bin heute einfach zu müde ich hatte einen anstrengend Tag,ich melde mich morgen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. November 2025, 17:27:50Das ist auch völlig in Ordnung, nur würde ich dazu niemals irgendeine Äußerung bei JC machen.
Egal in welcher Form, auch nicht, wenn ein MA vom JC da mal so "Kumpelhaft" danach fragen sollte.
Gut das sage ich beiden meinen Neffen+ meinen Bruder das sie an den Tag nichts falsches sagen.
Ich kann leider nicht  zum Termin nicht an den Tag als Beistand sein.
Seine SA ist =meine SA die ich seit langen habe , es war einfach ein Zufall das der Neffe die gleiche bekommt wie ich obwohl er  3 Häuser weiter lebt.  :grins:
Meine SA ist eine sehr Nette die fragt mich immer an welchen Tag+ um welche Uhrzeit ich gerne hätte die Termine sind immer nach ca.5- 10 min fertig.  :blum:

Dragon

Hallo Leute
Sorry das ich mich jetzt melde"ich musste auf die Meldebescheinigung für den Neffen warten das ich heute bekam.
Er wohnt bei beiden Eltern! der Hauptmieter ist laut dem Mietvertrag mein Bruder danach seine Frau,die Kosten für die Wohnung,Strom,Heizung bezahlt alles mein Bruder.

Ich hätte noch paar fragen zur KVB:

1. Teilt man die kosten durch 2 oder durch drei Leute?
Das sind z.b die ganzen Kosten falls man sie durch zwei teilt
Kostenstelle                Gesamtkosten    Anteil von [Herr XXX]
Kaltmiete                  378,20€        189,10€                         
Nebenkosten                146€            73€                       
Heizkosten                  146€            73€   
Winterdienst                1€              0,50 €

Falls man es doch durch drei teilt?

Kostenstelle                Gesamtkosten    Anteil von [Herr XXX]
Kaltmiete                  378,20€        126,06666€= (aufgerundet auf 126.07€  Nebenkosten                146€            48,666666667= (48,67€aufgerundet)      Heizkosten                  146€            48,666666667= (48,67€aufgerundet) 
Winterdienst                1€              0,50 €

Mein Bruder sagte mir vorher die AOK sagte ihm Telefonisch! das sie für diesen Monat die Krankenversicherung er bezahlen muss,er weiß nicht wie er die KV diesen Monat bezahlen soll.

Wäre es möglich bei den Anträgen wie VÄM+KDU die kosten des Sohnes für die Miete,Heizung,Nebenkosten zustehen direkt auf das Konto seines Vater gehen? Falls nein dann muss der Sohn es machen.

Übernimmt das nicht jetzt das Jobcenter wegen dem am 10.10.25 gestellten Hauptantrag auf Bürgergeld? Wegen der Fehlenden Meldebescheinigung gibt es noch keinen Leistungsbescheid"ich würde morgen alle Unterlagen per Einschreiben per Unterschrift an das JC abschicken wegen der Frisst bis zum 18.11.25 damit die Behörde eine Endgültige Entscheidung treffen kann.

Wäre gut wenn ihr mir heute noch antworten könnt damit ich alles fertig mache.

Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 16:48:32Übernimmt das nicht jetzt das Jobcenter wegen dem am 10.10.25 gestellten Hauptantrag auf Bürgergeld?
Die KK ja, der Antrag ja sicherlich auf den 01.10.2025 zurückgeht, ab da sollte es Leistungen geben.

Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 16:48:32Teilt man die kosten durch 2 oder durch drei Leute?
Eigentlich gar nicht, weil es eine Pauschalmiete ist, und es dafür einen festen Preis gibt.

Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 16:48:32kosten des Sohnes für die Miete,Heizung,Nebenkosten zustehen direkt auf das Konto seines Vater gehen?

Das muss man mit dem JC absprechen, aber diese Möglichkeit gibt es.
Gerade wie hier, wenn die Gefahr besteht, die Miete anderswo zu verwenden.

Dragon

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. November 2025, 17:30:16Die KK ja, der Antrag ja sicherlich auf den 01.10.2025 zurückgeht, ab da sollte es Leistungen geben.
Das heißt die AOK darf also nicht sagen das interessiert uns nicht zahl privat weiter?

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. November 2025, 17:30:16
ZitatTeilt man die kosten durch 2 oder durch drei Leute?
Eigentlich gar nicht, weil es eine Pauschalmiete ist, und es dafür einen festen Preis gibt.
laut der KVB (https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454) vorlage muss ich ja genauen kosten eintragen damit das JC weiß was sie überweisen müssen.

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. November 2025, 17:30:16
Zitatkosten des Sohnes für die Miete,Heizung,Nebenkosten zustehen direkt auf das Konto seines Vater gehen?

Das muss man mit dem JC absprechen, aber diese Möglichkeit gibt es.
Gerade wie hier, wenn die Gefahr besteht, die Miete anderswo zu verwenden.
Bei dem Bekloppten Neffen traue ich alles zu das er die Kosten der KVB nicht an seinen Vater überweist"ich habe ihm aber klipp und klar gesagt wenn du scheiße baust wirst du schon merken dann ist die kac.. am dampfen :blum: