Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus

Begonnen von Rentnerin, 03. Juni 2026, 18:29:11

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Sheherazade

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 10:32:151. Ich wohne nicht in einem 2-Familienhaus, sondern in einer Doppelhaushälfte (1-Fam.Haus), also mit einer eigenen Haustüre, die direkt in den Wohnbereich meiner WG führt. 

Da hatte die Dame tatsächlich nicht das Recht einzutreten, selbst wenn die Haustüre sperrangelweit aufgestanden hätte. Aber es wäre trotzdem klug gewesen, sie wenigstens nach dem Verweisen der Räume nach Auftrag und Ausweis zu fragen. So wie es jetzt ist, kannst du noch nicht mal nachweisen, dass die Dame wirklich vom Jobcenter geschickt wurde. Du kannst also keine rechtlichen Schritte einleiten.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 10:55:17Da hatte die Dame tatsächlich nicht das Recht einzutreten, selbst wenn die Haustüre sperrangelweit aufgestanden hätte. Aber es wäre trotzdem klug gewesen, sie wenigstens nach dem Verweisen der Räume nach Auftrag und Ausweis zu fragen. So wie es jetzt ist, kannst du noch nicht mal nachweisen, dass die Dame wirklich vom Jobcenter geschickt wurde. Du kannst also keine rechtlichen Schritte einleiten.
Wieso? Akteneinsicht anfordern... da wird sich schon finden wer wan und warum mit welchem Ergebnis.. Klar kann man das frisieren, ist hier aber schwer : Selbst wenn man etwas löscht, müsste man noch etwas erfinden um das ganze um den Antrag wieder plausibel zu machen...   Versuch wäre es wert... 

Rentnerin

Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 10:55:17
Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 10:32:151. Ich wohne nicht in einem 2-Familienhaus, sondern in einer Doppelhaushälfte (1-Fam.Haus), also mit einer eigenen Haustüre, die direkt in den Wohnbereich meiner WG führt. 

Da hatte die Dame tatsächlich nicht das Recht einzutreten, selbst wenn die Haustüre sperrangelweit aufgestanden hätte. Aber es wäre trotzdem klug gewesen, sie wenigstens nach dem Verweisen der Räume nach Auftrag und Ausweis zu fragen. So wie es jetzt ist, kannst du noch nicht mal nachweisen, dass die Dame wirklich vom Jobcenter geschickt wurde. Du kannst also keine rechtlichen Schritte einleiten.


Blöd gelaufen. Im Nachhinein ist man immer schlauer, aber in dem Moment war ich einfach nur geschockt. Aber wenn sie wirklich vom JC kam, wovon ich ausgehe, muss sie doch der Person, die sie beauftragt hat, einen Bericht schreiben, oder?

Sheherazade

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 11:20:38Blöd gelaufen. Im Nachhinein ist man immer schlauer, aber in dem Moment war ich einfach nur geschockt.

Zumindest wäre das Jobcenter schön blöd, wenn man dir jetzt wegen des verweigerten Hausbesuchs einen reinwürgen wollte. Denn die Aktion war von Anfang bis Ende nicht rechtmäßig vom Jobcenter. Sollten die allerdings tatsächlich so blöd sein, hast du deinen Beweis und kannst dagegen halten.

Derzeit vermutest du nur, dass die Dame vom Jobcenter beauftragt war. Bei uns in der Gegend wird schon seit langem vor Personen gewarnt, die versuchen sich mit betrügerischen Absichten unter falschen Identitäten (Energieversorger, Jobcenter etc.) Zugang zu Wohnräumen von alleinlebenden älteren Personen zu verschaffen.

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Fettnäpfchen

Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 08:45:29Ich denke, die wollten mal wieder prüfen, ob meine WG doch keine WG ist, wurde aber in der Vergangenheit schon mehrmals gemacht, denn jeder neue SB fängt wieder von vorne an. WBA nicht bearbeiten und Außendienst beauftragen geht halt schneller als die Akte zu lesen.
Dann weißt du doch was du zu tun hast
und weitere Möglichkeiten wäre dann auch noch vorhanden wie
KRM, Datenschutzbeauftragten, Vorgesetzte und Beschwerde.

VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

MfG FN
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Rentnerin

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juni 2026, 12:39:27Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 08:45:29Ich denke, die wollten mal wieder prüfen, ob meine WG doch keine WG ist, wurde aber in der Vergangenheit schon mehrmals gemacht, denn jeder neue SB fängt wieder von vorne an. WBA nicht bearbeiten und Außendienst beauftragen geht halt schneller als die Akte zu lesen.
Dann weißt du doch was du zu tun hast
und weitere Möglichkeiten wäre dann auch noch vorhanden wie
KRM, Datenschutzbeauftragten, Vorgesetzte und Beschwerde.

VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

MfG FN

Wenn ich wüsste, was ich tun soll, hätte ich hier nicht gepostet... ;-) Ich habe keine Ahnung, was KRM ist oder was ein Datenschutzbeauftragter macht.

Ich habe gerade deinen Link angeschaut, echt top, danke dafür.   

Joschua

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 13:27:08Wenn ich wüsste, was ich tun soll, hätte ich hier nicht gepostet.


Geh zum JC und frag was Sie von dir wollten und klär den Vorgang. Und wenn keiner von JC war - erledigt.

kannst aber auch warten bis es schriftlich kommt oder irgenwann wirklich eine Zahlung eingestellt wird.
Kannst auch klagen- das ist dem ganzen äußerst forderlich und verläuft im Sand!

Das es so ist wissen einige hier die posten - Möchten aber das einer den "Kampf" gegen das Böse JC aufnimmt. Glaub mir - selbst würden Sie es nicht tun!

Es kommt dann auch keiner und gibt dir Geld wenn irgendwelche Zahlungen eingestellt werden.




Andre

Ein Hausbesuch sollte zu Beweiszwecken stets von zwei beauf-
tragten Personen durchgeführt werden. Sie müssen sich beim
Hausbesuch als Behördenvertreter ausweisen können.

Wenn es nur wie du schreibst, eine person war, musst du davon ausgehen, das es entweder keine Person Vom Jobcenter war oder deine Momentane Sachbearbeiterin vom JC,.

Ich Hatte auch mal Vor vielen Jahren Hausbesuch von denen, das war meine Damalige FM und einer ihrer Kollegen.

Ich würde dir Empfehlen, die Polizei das untersuchen zu Lassen, es war Mindestens Hausfriedenbruch.

Du weist, wie sie aussieht, wenn du einen Termin beim Jobcenter hast und sie dich in ihrem Büro Begrüst, kann das zu noch mehr Ärger führen, weill sie das wohl Ansprechen wird, ich würde dan eine Begleitperson mitnehmen.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

oldtom

Zitat von: Joschua am 04. Juni 2026, 13:58:04kannst aber auch warten bis es schriftlich kommt oder irgenwann wirklich eine Zahlung eingestellt wird.
Kannst auch klagen- das ist dem ganzen äußerst forderlich und verläuft im Sand!

Kannst du lesen?   Scheinbar nicht!  Denn die Zahlungen sind ja schon eingestellt guckst du #1 :wand:

Sheherazade

Ich kann keine Leistungseinstellung erkennen.
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11mein WBA wurde noch nicht bewilligt, weswegen ich im Juni kein Geld bekommen habe.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 14:10:22Ich kann keine Leistungseinstellung erkennen.
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11mein WBA wurde noch nicht bewilligt, weswegen ich im Juni kein Geld bekommen habe.

LOL...   Das ist ja der Trick. Kein Bescheid, kein Widerspruch , kein Gericht.
-> Einfach WBA liegen lassen. Fertig ist die Laube.

Joschua

Ok, überlesen..

Also wieder "häppchenweise +hebel". (Aber stimmt ja nicht  :smile: )


oldtom

Zitat von: Joschua am 04. Juni 2026, 14:26:20Ok, überlesen..

Also wieder "häppchenweise +hebel". (Aber stimmt ja nicht  :smile: )

Was ist hier jetzt kaputt? Beitrag #1 ist nicht häppchenweise - und was willst du jetzt mit einem Hebel?

Kopfbahnhof

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 10:32:15Immer wenn ich zitiere muss ich eine Std. warten, bis ich wieder antworten kann...
Das ist eigentlich nicht so, man kann auch da, sofort antworten.

Zitat von: Joschua am 03. Juni 2026, 21:20:35Bis hierhin nicht ungewöhnlich wenn die Tür aufist.
Absoluter Schwachsinn!
Völlig egal, ob die Tür auf oder geschlossen ist, niemand hat das Recht, unaufgefordert in private Räume einzudringen!

Falls es sich genauso zugetragen hat, würde ich über eine Anzeige zumindest nachdenken.

Schon das unerlaubte Betreten vom Grundstück ist nicht erlaubt.

Zitat von: Joschua am 03. Juni 2026, 23:37:14was der der Grund des Besuchen das ist doch wohl das wichtigste!

Das Wichtigste ist, ein JC hat so einen Termin gefälligst anzukündigen!

Damit man seinen Rottweiler wegsperren kann.  :cool:

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11mein WBA wurde noch nicht bewilligt, weswegen ich im Juni kein Geld bekommen habe

Dann würde ich jetzt sofort beim JC Radau machen, notfalls eben auch zum SG gehen.
Sollte das mit dem "Hausbesuch" so gewesen sein gleich mit einer Anzeige drohen.
Wenn der WBA nicht schnellstens bewilligt wird.

oldtom

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2026, 16:42:22
Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 10:32:15Immer wenn ich zitiere muss ich eine Std. warten, bis ich wieder antworten kann...
Das ist eigentlich nicht so, man kann auch da, sofort antworten.

Ne, das problem ist, wenn man auf zwei Beiträge nacheinander antworten will - mit zitat - ist das am einfachsten das in 2 Beiträgen zu machen... und das geht halt nicht. Ich kopiere dann den 2. Text und füge den in den 1 manuell ein...