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Neuantrag Bürgergeld nach Ablehnung, Widerspruch und Klage?

Begonnen von Schwerbehinderter01, 14. August 2024, 09:03:02

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Tomatenstude

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 21. August 2024, 01:18:12Meine Güte, ihr "reitet" (wie das JC) auf dem Geldbetrag (der zum Schonvermögen im 1. Jahr gehört) von 40000 € herum.
Nein, niemand reitet herum, der wohl gemeinte Hinweis, dass in Deiner Darlegung gegenüber JC und Gericht Ungereimtheiten sind, ergab sich erst nach Deiner Schilderung der Vorgeschichte.  P.S. bis jetzt war auch nicht bekannt, wie hoch die Summe war, daher steht ganz am Anfang auch die Frage, wie hoch die Hälfte des Verkaufs war, den Du bei Dir zu Hause deponiert hast.

Denn die Fragen, die sich ein unbeteiligter und nichts entscheidender Leser stellt, stellt sich eben auch ein Richter, z.B.

Dazu gehört, warum man 40 000 euro in einem Din-A-4-Umschlag bei sich zu Hause rumliegen lässt und da es Schonvermögen ist, nicht angibt.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 21. August 2024, 01:18:12Das Bargeld wurde offensichtlich irgendwann im letzten Jahr des Wohnens in der alten Wohnung, durch Einbruch und Diebstahl gestohlen?!
den man doch irgendwie mitbekommt, den Einbruch?!
Nach Deiner Schilderung bist Du umgezogen, suchst erst in der neuen Wohnung nach dem sehr sehr dicken Din-A-4-Umschlag (darin 400 Geldscheine à 100 euro gerechnet), der ja, so muss man annehmen,  irgendwo im Umzugsgut gewesen sein muss.

Die weiteren Fragen mögen andere beantworten. Wie genannt, es war ein wohl gemeinter Hinweis, welche Fragen sich beim Lesen und damit auch den Leuten ergeben, die darüber zu urteilen haben.  :flag:  :bye:


TripleH

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 21. August 2024, 01:18:121.Warum habe ich den Antrag auf Bürgergeld im Okt. 23 gestellt, wenn doch (wie das JC behauptet) ich die 40000 € noch habe? Für wie blöd halten die mich, dass ich mich selbst einer Straftat bezichtige (Sozialbetrug), falls ich das Geld noch hätte?

Da gibt es genug, die genau sowas machen.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 21. August 2024, 01:18:122.Warum stehe ich kurz vor der Privatinsolvenz, (Bankkonto im Minus, Stromanbieter hat Inkassobüro eingeschaltet, ebenso Telefon und Handyanbieter) wenn ich doch das Geld noch habe?

Der Stromanbieter schaltet Inkasso ein, aber das, was zuerst passiert, die Stromsperre, die gibt es nicht? Sehr ungewöhnlich. Aber bisher scheint es ja nicht so zu drängen, sonst gäbe es neben der Klage, die Jahre dauern kann, ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren. Warum macht das dein Anwalt nicht?

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 21. August 2024, 01:18:123.Wenn es eine (anonyme per Telefon, gibt es das heute noch?) Anzeige kurz nach dem Antrag im Okt. 23 gegeben hat und im Ablehnungsbescheid (gerade 5 Monate nach Antragstellung!) das zum ersten mal erwähnt wird (in der Besprechung zum Antrag am 02.11.23 gar nicht): Warum/wieso wird diese Anzeige im Widerspruchsbescheid Ende Mai 24 nicht mehr erwähnt? Hat es die gar nicht gegeben?

Hatte dein Anwalt keine Akteneinsicht? Wenn nein: wie will dieser Mensch dich dann vernünftig vertreten? Was die Widerspruchsstelle in den Widerspruchsbescheid schreibt, ist deren Sache. Die hätten auch schreiben können "Bescheid geprüft und für richtig befunden". Das reicht vollkommen, um das Vorverfahren abzuschließen.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 21. August 2024, 01:18:124.Wo bleibt mein rechtliches Gehör (inkl. der Versicherung an Eides statt) nach der Antragstellung vor dem Ablehnungsbescheid laut unserer Verfassung?

Das Anhörungsrecht ergibt sich aus § 24 SGB X, nicht aus dem Grundgesetz. Und danach muss nur angehört werden, wenn in dein Recht eingegriffen werden soll. Da dir bisher aber noch gar kein Recht (Leistungsgewährung) zugesprochen wurde, ist eine Anhörung vor der Ablehnung eines Antrags entbehrlich. Deine Rechtsposition bleibt unverändert.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 21. August 2024, 01:18:125.Darf ein JC Mitarbeiter mich anrufen (wenn doch der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt und ein Rechtsverfahren in der Sache läuft), mich derart heruntermachen, dass ich die Klage zurückziehen soll, einen Neuantrag stelle, damit ich Bürgergeld 1 Jahr später bekommen kann?

Nach deinem Eingangsbeitrag hat dich niemand deswegen angerufen, sondern das wurde dir im JC persönlich gesagt:

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:03:02Vorgestern, sollte ich wegen Lebensmittelgutschein beim Jobcenter vorsprechen, da die (laut Sozialamt(, für mich als arbeitslos gemeldeter, zuständig wären. Der stellvertretende Dienststellenleiter wies die Bitte um diesen Lebensmittelgutschein bzw. Darlehen (Geldmittel) ab, da ein Rechtsverfahren vom letzten Antrag liefe. Jetzt kommt es: Ich solle einen Neuantrag bei ihnen stellen, da sich die Vorraussetzung (Wegfall des Vermögens) für den Erhalt des Bürgergeldes geändert hätte.
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:03:02Vorgestern, sollte ich wegen Lebensmittelgutschein beim Jobcenter vorsprechen, da die (laut Sozialamt(, für mich als arbeitslos gemeldeter, zuständig wären. Der stellvertretende Dienststellenleiter wies die Bitte um diesen Lebensmittelgutschein bzw. Darlehen (Geldmittel) ab, da ein Rechtsverfahren vom letzten Antrag liefe. Jetzt kommt es: Ich solle einen Neuantrag bei ihnen stellen, da sich die Vorraussetzung (Wegfall des Vermögens) für den Erhalt des Bürgergeldes geändert hätte.

Und dass du die Klage zurückziehen sollst, steht im Eingangsbeitrag auch nicht. Du glaubst das offenbar nur, dass das die Folge eines Neuantrags ist:

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:03:02Wie bitte? Ich soll Verzicht auf die Monate Okt. 2023 bis ca. demnächst September 2024 leisten?

Ist es aber nicht. Und das sollte dir im Übrigen auch dein Anwalt erklären können. Wozu hast du den überhaupt? Sieht er wenigstens hübsch aus?


 

Schwerbehinderter01

Ich gebe mir gleich die Kugel....
Es gab vor 2 Wochen ein Gespräch mit einem JC-Mitarbeiter, nachdem ich mich beim OB der Stadt (wegen fehlendem Lebensmittelgutschein) beschwert hatte. Da wurde lapidar gesagt, ich soll einen Neuantrag stellen, den alten inkl. Klage zurückziehen (und somit auf das Bürgergeld für die Monate Okt. 23 bis August 24 verzichten), da die Vorraussetzungen andere wären. Dazu gab ich keine Antwort und ging. Anfang dieser Woche, kam morgens ein Anruf von dem selben Mitarbeiter, nachdem ich mich am Vortag nochmals beim OB beschwert hatte. Wieder der gleiche Tenor, von wegen zurückziehen der Klage und Neuantrag, Erst dann gäbe es vorläufig Lebensmittelgutscheine (was, wie ich jetzt durch die Caritas weiss, von denen nie gab). Er fragte ausserdem, wo die Strafanzeige wegen Diebstahl/Einbruch wäre, was ich auf Anhieb nicht sagen konnte, ausser das diese bei der Staatsanwaltschaft in dem Ort liegt, wo ich bis 2022 gewohnt habe. Ich muss wohl mal Antrag laut Informationsfreiheitsgesetz beim alten JC stellen, um zu erfahren, wohin meine Daten gegangen sind, nachdem ich aus dem Bereich dieses JC gezogen bin.... Mal sehen, was ich da erfahren kann....

Tomatenstude

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 23. August 2024, 23:16:07...Er fragte ausserdem, wo die Strafanzeige wegen Diebstahl/Einbruch wäre, was ich auf Anhieb nicht sagen konnte, ausser das diese bei der Staatsanwaltschaft in dem Ort liegt, wo ich bis 2022 gewohnt habe.
ok, auf Anhieb nur das. Und bei längerer Überlegung?

Und die Frage, wieso man nach dem Geld, das in der Wohnung deponiert sei, erst nach dem Umzug sucht?
Und auch, wo man das Geld während des Umzugs transportiert hat?

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 23. August 2024, 23:16:07Ich muss wohl mal Antrag laut Informationsfreiheitsgesetz beim alten JC stellen, um zu erfahren, wohin meine Daten gegangen sind, nachdem ich aus dem Bereich dieses JC gezogen bin.... Mal sehen, was ich da erfahren kann....
Das auffällige grad für andere, die zu entscheiden haben, ist: Du bleibst erstaunlich entspannt, nachdem man Dir 40 000 euro gestohlen haben soll. So "huch, das ist weg, naja, muss wohl ein Einbruch gewesen sein, was solls".

Die Anzeige? "Ja, irgendwann und irgendwo gemacht".
Weiter verfolgt hat man sie nicht, sich offenbar auch nicht weiter dafür interessiert. Sind ja nur 40 000 euro, Peanuts.

Das ist das Problem an der Sache...

Schwerbehinderter01

Ihr nehmt das Ganze zu locker?! Ich nicht! Ich stehe am Abgrund zum finanziellen Ruin (sprich Privatinsolvenz) und das, weil eine Kommunalbehörde samt OB (als oberster Dienstherr) das GG ausser acht lässt, worauf alle vereidigt worden sind!
Nochmals zur Veranschaulichung für Unwissende:
Es gab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2019, wonach Teile des SGB 2 dem Art. 1, dem Art. 20 und zum Teil dem Art. 2 des GG widersprechen und dem Gesetzgeber, eine Änderung und damit eine Sicherung des Existenzminimums, nahegelegt wurde.
Konkret wurden Sanktionen des Regelbedarfes um 60 bzw. 100 % verneint, die Sanktionen bei 30 % auf 3 Monate begrenzt. Was bedeutet das bei mir? > Eine Ablehnung des Bürgergeldes ist gleichbedeutend mit einer 100 % Sanktion des Regelbedarfes und (was auch geändert werden musste) die Weiterzahlung der Kosten der Unterkunft. (ist bei mir auch weggefallen)
Dies ist gleichbedeutend mit einem Wegfall des Existenzminimums und laut diesem Urteil rechtswidrig....

Zum anderen gibt es ein Urteil des BGH, wonach Sozialbehörden (auch das JC ist so etwas) alles tun müssen aufzuklären, umfassend zu beraten usw...Tun sie das nicht oder nicht ausreichend, sind sie zu Schadensersatz verpflichtet! Notfalls können sie darauf verklagt werden....
In meinem Fall, hat das JC vor Ort nach Antragstellung, weder bei mir nachgefragt bez. Leistungsakteneinsicht beim vorherigen JC (da hätte das Amtsarztgutachten der BA dringestanden, wogegen ich nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelbar mehr bin, aufgrund meiner Erkrankungen/Behinderungen), noch wurde trotz mündlichem Hinweis von mir beim ersten und einzigen Gespräch 4 Wochen nach Antragstellung, dem nachgegangen. Das ich schwerbehindert bin (GdB 50%), vorher im anderen JC soviele Jahre gemeldet war ect. stand alles im Antrag auf Bürgergeld. Hat die alles vom neuen JC nicht die Bohne interessiert....

turbulent

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 26. August 2024, 21:42:29Nochmals zur Veranschaulichung für Unwissende:
Vielen Dank. Bei Dir handelt es sich ja aber gar nicht um eine Sanktion. Viele Menschen sind nicht anspruchsberechtigt. Manche, weil sie keinen Antrag stellen, andere, weil sie ihre Bedürftigkeit nicht nachweisen (können).
Findest Du wirklich, auf die spärlichen/"vermischten" Angaben von Dir sollte jemandem Bürgergeld ausgezahlt werden dürfen? So ganz objektiv? Ich bin froh, dass geprüft wird. Ja, vielleicht ist bei Dir der Nachweis schwieriger, weil ja noch ein Einbruch und ein Diebstahl und ein Umzug dazwischen kam. Aber solange Du nichts nachweisen kannst, nicht einmal die Anzeige, ist es halt "nur" eine Geschichte - noch dazu eine nicht besonders glaubwürdige.
Ganz objektiv und ganz ohne Dir etwas missgönnen zu wollen.
Du musst dafür Nachweise erbringen, zumindest für einiges von dem, was uns (die Dir nicht von Berufs wegen misstrauisch gegenüberstehen!) "merkwürdig"/nicht stimmig scheint.
Ich wünsche Dir viel Erfolg, das meine ich ganz ehrlich.

Schwerbehinderter01

Zitat von: MeyerKurt55 am 27. August 2024, 04:08:33Macht dem Mist ein Ende.
Das ist doch völlig irrer Mist.

Eher ein Fall für Psychiatrie

 :wand:



Da war ich schon kurz nach meinem 62ten Geburtstag im April diesen Jahres für 2 Wochen. Die Ärzte sahen mich am Schluss (Psychiatrisch, bis auf meine Migräne und Panikattacken) als gesund an und schickten mich nach Hause....Jetzt kommst du...Weisst du wie man das nennt? Abstempeln wie die vom JC und das als Deutscher, der seit seinem 15 ten Lebensjahr in Sozialkassen und Steuern bezahlt hat! Aber ich habe noch Kampfeswillen! Insbesondere, wenn ich (wie gestern morgen) bei dem anderen JC, ein Ehepaar mitsamt verschleierter Tochter sah, die kein Wort Deutsch verstanden oder sprechen konnten, einen Bekannten als Dolmetscher dabei hatten....
Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Kein Wunder, wenn immer mehr sich von den ach so christlichen und demokratischen Parteien abwenden...
Aber das ist ein anderes Thema.

Mein Anwalt, sieht mehrere Aspekte/Gründe für die Ablehnung, als "an den Haaren" herbeigezogen u.a. diese ominöse Anzeige, die einmal erwähnt wird, aber in den späteren Begründungen in dem einen Schreiben an das Gericht (ich hatte mit Anwalt eine Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragt) nicht mehr...
Wieso, hat das hiesige JC, die Verwaltungsakte des anderen JC nicht angefordert (ich wurde nicht gefragt, obwohl das DSGVO das fordert) ? Oder haben die das doch, ohne mein wissen und zutun? Wie auch immer....

TripleH

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 28. August 2024, 10:01:08ich hatte mit Anwalt eine Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragt

Was kam dabei raus? Anscheinend war sie doch nicht erfolgreich, sonst würdest du aufgrund Beschluss des SG Leistungen erhalten.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 28. August 2024, 10:01:08Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

Wahrscheinlich hat das Ehepaar mit verschleierter Tochter keine Verbindung bezüglich verschwundenen Vermögens im 5stelligen Bereich.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 28. August 2024, 10:01:08Wieso, hat das hiesige JC, die Verwaltungsakte des anderen JC nicht angefordert (ich wurde nicht gefragt, obwohl das DSGVO das fordert)

Wenn das JC keine Akte abfordert (was üblicherweise auch nicht gemacht wird), muss es dich ja nun auch nicht fragen.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 26. August 2024, 21:42:29In meinem Fall, hat das JC vor Ort nach Antragstellung, weder bei mir nachgefragt bez. Leistungsakteneinsicht beim vorherigen JC (da hätte das Amtsarztgutachten der BA dringestanden, wogegen ich nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelbar mehr bin, aufgrund meiner Erkrankungen/Behinderungen), noch wurde trotz mündlichem Hinweis von mir beim ersten und einzigen Gespräch 4 Wochen nach Antragstellung, dem nachgegangen. Das ich schwerbehindert bin (GdB 50%), vorher im anderen JC soviele Jahre gemeldet war ect. stand alles im Antrag auf Bürgergeld. Hat die alles vom neuen JC nicht die Bohne interessiert....

Wozu? Schwerbehinderte mit Vermögen werden nicht anders behandelt als nicht Behinderte mit Vermögen. Bei dir geht es doch gar nicht darum, ob du behindert bist, arbeiten kannst oder nicht. Es geht darum, dass, der Verbleib von Vermögen in signifikanter Höhe unklar ist und dadurch Zweifel an deiner Hilfebedürftigkeit bestehen.

Maxwell

Die Einschätzung Deines Anwalts teile ich. Auch ich würde mich nicht wundern, wenn das JC diese Anzeige schlichtweg erfunden hätte. Die Städte haben alle kein Geld, also werden Ablehnungsbescheide immer "kreativer".

Was mit den xxx EUR geschehen ist, ist m.E. erstmal zweitrangig. Fakt ist, der TE ist jetzt mittellos und braucht Hilfe!

Dein RA sollte bei Gericht auf eine Entscheidung drängen.

Darüber hinaus würde ich mit JC'n generell ausschließlich schriftlich kommunizieren! (Fax mit Sendeprotokoll und Bildvorschau). Hier gibt es scheinbar nur mündliche Aussagen. Aber keine der Aussagen haben für Dich einen Wert, wie z.B. Deine Vermögenslage hätte sich geändert.

Ferner würde ich beim JC einen Antrag auf vorläufige Bewilligung nach § 41a SGB II stellen.

"Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn

1.zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder

2.ein Anspruch auf Geld- und Sachleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist."
https://www.buzer.de/41a_SGB_II.htm


Zusätzlich würde ich - aber unbedingt diesen Monat noch - einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I stellen.

"(1) 1 Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.
(2) Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags."
https://www.buzer.de/42_SGB_I.htm

All diese Anträge würde ich der GeFü zufaxen, nicht den Angestellten! Zusätzlich die Anträge auch dem OB zufaxen mit dem Hinweis, dass sollte dieser nicht zuständig sein, um die unverzügliche Weiterleitung an den zuständigen Leistungsträger gebeten wird (§ 16 SGB I). Das erhöht die Wahrscheinlichkeit immens, dass die GeFü Deine Schreiben auch erhält.


Nachfolgendes ist zwar scharfes Geschoss, allerdings halten die Dich ja auch viel zu lange hin. Daher  würde ich in o.g.Anträgen nachfolgendes vermerken, zum Beispiel:

Um meiner fortlaufenden Bedarfsunterdeckung ein Ende zu setzen und einer drohenden Obdachlosigkeit entgegen zu wirken, erwarte ich die unverzügliche Bearbeitung des o.a. Antrags und fordere Sie auf, mir einen rechtsmittelfähigen Bewilligungsbescheid für den Zeitraum ab (Datum einsetzen Antragstellung) zuzusenden.

Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.yy.zzzz, bei mir eintreffend. (Mehr als 1 Woche würde ich da nicht mehr geben)
Sollten Sie sich trotzdem anmaßen, Ihrer Leistungspflicht bis dahin nicht nachzukommen wird unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht entsprechende Klage eingereicht mit Beiziehung dieses Schreibens. (Damit ist einstweiliger REchtsschutz gemeint)

Zudem ergeht gegen die Geschäftsführung des Jobcenters (zuständige Jobcenter einsetzen) Anzeige wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen).

Eine Veröffentlichung – wenn auch nur in anonymisierter Form – kommt dann ebenfalls in Betracht.


Diese Vorgehensweise ist bereits in vielen Fällen erfolgreich gewesen. Ich weiß aber nicht, ob Du Dich das traust...


JC sind zwar zur Information, Beratung und Aufklärung etc verpflichtet. Dies geht aber den Interessen der JC zuwider (Geld sparen).

Der Zweitantrag kann unabhängig vom Erstantrag/Klage bearbeitet werden. Aussagen wie, man könne den jetzigen Antrag erst bearbeiten wenn der Erstantrag inkl. Klage zurückgenommen wurde, stellt dies ganz klar Nötigung dar. Irgendwie kommt mir das wie ein boshaftes Konstrukt seitens des JC vor...

Was auch noch überlegt werden kann, ist ein Antrag auf vorläufige Bewilligung SGB XII.

Wichtig ist ja, dass überhaupt erstmal Geld fließt.


Hast Du ein Merkzeichen?

Welches JC ist denn da zuständig bzw. welcher Kreis?

TripleH

Zitat von: Maxwell am 28. August 2024, 22:21:41Sollten Sie sich trotzdem anmaßen, Ihrer Leistungspflicht bis dahin nicht nachzukommen wird unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht entsprechende Klage eingereicht mit Beiziehung dieses Schreibens. (Damit ist einstweiliger REchtsschutz gemeint)

Er soll mit etwas drohen, was anscheinend schonmal gescheitert ist:

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 28. August 2024, 10:01:08ich hatte mit Anwalt eine Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragt

??

Und vorläufige Bewilligung, Vorschuss? Bei einer zur gerichtlichen Prüfung gestellten Ablehnung? Das ist lächerlich. Das Verwaltungsverfahren ist mit Erlass des Widerspruchsbescheides beendet.

Er kann einen neuen Antrag stellen, wie ihm geraten wurde. Erst dann beginnt überhaupt ein neues Verwaltungsverfahren.
 

Maxwell

Einstweilige Anordnung ist nicht gleich einstweiliger Rechtsschutz. Ob die einstweilige Anordnung gescheitert ist, wissen wir nicht. Bisher scheint das Gericht darüber nicht entschieden zu haben.

Ich rede nicht über den Antrag der abgelehnt wurde und bei Gericht liegt. Neuen Antrag stellen, ja. Klar! Den alten aber nicht zurücknehmen. Zusätzlich noch die anderen Anträge. Ja! Damit überhaupt erstmal Geld fließt.

Schwerbehinderter01

Zitat von: Maxwell am 28. August 2024, 22:21:41Die Einschätzung Deines Anwalts teile ich. Auch ich würde mich nicht wundern, wenn das JC diese Anzeige schlichtweg erfunden hätte. Die Städte haben alle kein Geld, also werden Ablehnungsbescheide immer "kreativer".

Was mit den xxx EUR geschehen ist, ist m.E. erstmal zweitrangig. Fakt ist, der TE ist jetzt mittellos und braucht Hilfe!

Irgendwie kommt mir das wie ein boshaftes Konstrukt seitens des JC vor...


Hast Du ein Merkzeichen?

Welches JC ist denn da zuständig bzw. welcher Kreis?
Was ist ein DeFü bei dir?
Ja für mich (und meinen Anwalt) ist das ganze Prozedere mit der Anzeige, nur ein Vorwand, um nicht zahlen zu müssen....
Karenzzeit 1 Jahr nach Erstantrag, bedeutet 1 Jahr lang die volle Miete inkl. NK von 550 € + Regelleistung (letztes Jahr 502 € p.Mon., dieses Jahr 563 €)...

JC ist von der Stadt Pirmasens und fiel (laut Stadtzeitung) mehrfach in den letzten Jahren unangenehm im Zusammenhang mit ALG Leistungen auf.

Den OB habe ich mehrfach gebeten, sich als oberster Dienstherr da einzuschalten. Das tat ich schon im Januar diesen Jahres. Muss wohl den Antrag wie du es beschreibst, an das JC und den OB faxen/schreiben.
Danke!

Maxwell

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 06. September 2024, 14:50:48Was ist ein DeFü bei dir?
Ja für mich (und meinen Anwalt) ist das ganze Prozedere mit der Anzeige, nur ein Vorwand, um nicht zahlen zu müssen....
Karenzzeit 1 Jahr nach Erstantrag, bedeutet 1 Jahr lang die volle Miete inkl. NK von 550 € + Regelleistung (letztes Jahr 502 € p.Mon., dieses Jahr 563 €)...

JC ist von der Stadt Pirmasens und fiel (laut Stadtzeitung) mehrfach in den letzten Jahren unangenehm im Zusammenhang mit ALG Leistungen auf.

Den OB habe ich mehrfach gebeten, sich als oberster Dienstherr da einzuschalten. Das tat ich schon im Januar diesen Jahres. Muss wohl den Antrag wie du es beschreibst, an das JC und den OB faxen/schreiben.
Danke!

GeFü ist Geschäftsführung. Müsstest Du mal eruieren, wer dort Geschäftsführer/-in ist und dann Deine Anträge direkt an ihn/sie richten. Zusätzlich wie vor beschrieben an den Ob mit der Bitte um Weiterleitung an den zuständigen Leistungsträger, so er nicht zuständig ist.

Du solltest in den Anträgen auch noch vermerken, dass auf einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid ausdrücklich nicht verzichtet wird und vorsorglich in diesem Zusammenhang auf § 20 SGB X sowie auf § 33 SGB X und § 35 SGB X hinweisen.

Falls Du Hilfe bei den Anträgen brauchst, gib mir Bescheid.

Und geh bitte nicht mehr ans Telefon wenn das JC Dich nochmal anruft. Am besten Nummer löschen lassen und sich die Löschung schriftlich bestätigen lassen. Dasgleiche gilt für die Email-Adresse. Schließlich bist Du nur verpflichtet, postalisch erreichbar zu sein.


Sollte Dein RA beim ersten Antrag Erfolg haben, vergiß nicht vom JC noch die Zinsen einzufordern (4%)!

Schwerbehinderter01

Maxwell, ich habe das so gemacht, wie du es vor 2 Postings geschrieben hast. Letzten Samstag kamen mit Einschreiben, 2 Einladungen. Zum einen zum Gespräch über die Leistungen, zum anderen über meine berufliche Situation. Das sind die gleichen Termine, wie nach dem Erstantrag im Okt. letzten Jahres. (worüber momentan beim SG verhandelt wird)
Bei dem Gespräch über die berufliche Situation, hatte ich gesagt, dass das andere JC schon im Jahr 2018/19 ein amtsärztliches Gutachten über die BA erstellen liess. In dem wurde wieder meine Schwerbehinderung samt Anspruch auf Hilfe bei der Stellensuche, festgestellt. Wurde vom jetzigen JC bisher ignoriert. (das Gutachten liegt in der Verwaltungsakte des anderen JC, ich habe keine Kopie erhalten)
Fragen:
Soll ich zu diesen beiden Terminen gehen? (mit Beistand als Zeuge?
Sollte ich möglichst die Kontoauszüge ab Anfang des Jahres vorlegen, um die Bedürftigkeit nochmals nachzuweisen?
Genügt das Kündigungsschreiben des Vermieters vom Mai 24 nachzuweisen, dass mir die Obdachlosigkeit droht (wie ich in dem Schreiben an das JC und den OB mitheteilt hatte) ?
Soll ich noch die Atteste (in Kopie) meines Hausarztes und meiner Diabetologin zu der Notwendigkeit einer KV wegen dringend benötigter Medikamente, hinzufügen?
Kann ich gleich ein Darlehen wegen meinen Schulden beim Stromanbieter, Telefon/Internetanbieter beantragen und wird das in den meisten Fällen genehmigt?

Was passiert mit dem alten Antrag, über dessen Ablehnung, beim SG z.Zt. verhandelt wird?
Ich denke, dass läuft weiter, da dieser Antrag darauf abzielt, mein Existenzminimum vorläufig zu bringen....

Fettnäpfchen

Schwerbehinderter01

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 17. September 2024, 10:24:17Soll ich zu diesen beiden Terminen gehen? (mit Beistand als Zeuge?
Hab es nicht im Kopf ob es mit Rfb versehen war, also die Einladung.
Daher erst mal ja geh hin
und einen Beistand solltest du jedes mal mitnehmen!

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 17. September 2024, 10:24:17Sollte ich möglichst die Kontoauszüge ab Anfang des Jahres vorlegen, um die Bedürftigkeit nochmals nachzuweisen?
Nein liegt ja vor.
Du könntest ja den aktuellsten mitnehmen um zu belegen das du momentan kein Geld hast.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 17. September 2024, 10:24:17Genügt das Kündigungsschreiben des Vermieters vom Mai 24 nachzuweisen, dass mir die Obdachlosigkeit droht (wie ich in dem Schreiben an das JC und den OB mitheteilt hatte) ?
Wenn es noch nicht vorliegt auf jeden Fall.
Wenn es vorliegt auf die Akte und die Pflicht zum Aktenstudium verweisen. Plus §3a BDSG doppelte Datenerhebung und Erklärung.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 17. September 2024, 10:24:17Soll ich noch die Atteste (in Kopie) meines Hausarztes und meiner Diabetologin zu der Notwendigkeit einer KV wegen dringend benötigter Medikamente, hinzufügen?
Nein eigtl. nicht, aber wenn es dich nicht stört das dein JC diese Daten bekommt kannst du es so machen.
Im Prinzip reicht es wenn du ihnen eine Kopie des
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 17. September 2024, 10:24:17dass das andere JC schon im Jahr 2018/19 ein amtsärztliches Gutachten über die BA erstellen liess.
überlässt.
Daran sind sie sogar gebunden da es höherrangig als ein Attest vom JC ist.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 17. September 2024, 10:24:17Kann ich gleich ein Darlehen wegen meinen Schulden beim Stromanbieter, Telefon/Internetanbieter beantragen und wird das in den meisten Fällen genehmigt?
Ja natürlich. Ob es genehmigt wird kann man so nicht sagen.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 17. September 2024, 10:24:17Was passiert mit dem alten Antrag, über dessen Ablehnung, beim SG z.Zt. verhandelt wird?
Ich glaube das wurde schon ein paar mal beantwortet wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

MfG FN
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