Mitwirkungspflicht obwohl keine Bedarfsgemeinschaft besteht?

Begonnen von Grotesque, 29. September 2021, 13:08:54

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Grotesque

Hallo an Alle,

Kurz zur Situation: Ich (voll erwerbstätig) habe ein Zimmer in meiner Wohnung an einen Bekannten (Alg2) vermietet. Dies ist bereits länger als ein Jahr der Fall weswegen ich jetzt persönlich vom JC angeschrieben wurde.

Das Anschreiben geht los mit dem Satz, ich hätte Leistungen beantragt und soll einige Anlagen und Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge usw vorlegen. Diese Anlagen sind bereits mit dem Namen meines Mitbewohners als Antragsteller ausgefüllt, das Anschreiben richtet sich allerdings direkt an mich.
Ich finde das gelinde gesagt ne Frechheit. Ich habe nichts beantragt und ich werde auch nichts vorlegen. Aber wie schreibe ich das jetzt am Besten bzw. muss ich überhaupt antworten? Da steht ja eigentlich nur, dass ich keine Leistungen bekomme wenn ich nicht mitwirke, aber ich möchte ja auch keine Leistungen :weisnich:

LG  und danke im voraus :)

Sheherazade

Was hat denn dein Bekannter bei seinem Antrag angegeben, dass du jetzt angeschrieben wirst? Ihr habt einen regulären Untermietvertrag abgeschlossen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Grotesque

Ich hätte noch erwähnen sollen, dass er aktuell keine Leistungen bekommt, bzw. seit kurzem durch eine einstweilige Anordnung vom LSG zeitlich befristet Miete und Regelsatz erhält, auch eine Klage wurde eingereicht, die ist noch offen.

Wir haben natürlich einen Untermietvertrag geschlossen.

crazy

Und Du tauchst darin als Vermieter auf.
Pack das Zeug in einen Umschlag und Vermerke darauf " Irrtum" oder was Dir einfällt und zurück damit.
Als Vermieter muss man nur eine Vermieterbescheinigung auf Anforderung ausstellen, sonst nix

justine1992

Zitat von: crazy am 29. September 2021, 13:56:36Und Du tauchst darin als Vermieter auf.
Wenn TE wirklich nur als Vermieter in den Antragsunterlagen auftaucht, hat das JC voll gegen jeden Datenschutz verstoßen. Die dürfen doch einem Vermieter nicht mitteilen, dass...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

crazy

So ist es. Das JC weiß ja nicht, dass Vermieter eh weiß, dass sein Miwter schon Stress hat inklusive Gericht.

Es sei denn der Vermieter wäre eben auf Grund VuE Vermutung eh als Zeuge z.B. mit dabei

Grotesque

Guter Punkt. Das hab ich mich auch schon gefragt...
Allerdings kam die Miete jetzt vom JC direkt an mich, da muss man dann eigentlich davon ausgehen, dass ich das jetzt eh weiß oder nicht?

crazy

Stimmt...
Viel Spaß und vor allen Dingen starke Nerven und Stehvermögen.
Das kann sich für deinen Mieter hinziehen, ggf sogar mit Leistungseinstellungen etc. wegen VuE Vermutung

Grotesque

Zitat von: crazy am 29. September 2021, 14:20:05
Stimmt...
Viel Spaß und vor allen Dingen starke Nerven und Stehvermögen.
Das kann sich für deinen Mieter hinziehen, ggf sogar mit Leistungseinstellungen etc. wegen VuE Vermutung

Das ist leider schon länger der Fall, aktuell bekommt er nur wegen der Einstweiligen Anordnung vom Gericht etwas Geld und ich die Miete. Mich wundert ja, dass die sich erst jetzt bei mir melden.

Ich habe heute morgen einen kurzen Schrieb gemacht, dass ich keine Leistungen beantragt habe und von einem Irrtum ausgehe und habe das mitsamt dem Rest zurückgeschickt.
Ich bin wirklich gespannt was noch kommt... richtig ekelhaft sind die :nea:

Grotesque

Hallo Allerseits! (Falls noch jemand mitliest)

Ich bräuchte da nochmal Hilfe. Heute kam der zweite Brief vom JC, indem mir diesmal erzählt wird, ich hätte Auskunftspflicht weil ich die Partnerin meines Mitbewohners sei. Dass ich weder seine Partnerin bin, noch wir gemeinsam haushalten/wirtschaften hat man dem JC nun schon mehrfach deutlich mitgeteilt und sie beharren dennoch darauf.
Wie also antworte ich da am besten? Ich lade das Schreiben gerne anonymisiert rauf, falls mir jemand Hilfestellung geben kann :)

Ich würde auf jeden Fall mit einem Widerspruch (auf der Rückseite steht man kann Widerspruch einlegen, dann sollte man wohl auch in Form eines Widerspruchs darauf antworten oder versteh ich das falsch?) klarstellen, dass ich nicht die Partnerin des Leistungsbeziehers bin und dass sich aus § 60 SGB II daher keine Auskunftspflicht ergibt. Muss/sollte ich dies noch irgendwie untermauern? Ich würde eigentlich gern so viel wie nötig aber so wenig wie möglich schreiben.

LG und danke schonmal!

crazy

Tja letztendlich kannst Du dir nur nochmals verbitten, dass man Dich anschreibt und ansonsten mit rechtlichen Schritten drohen.

Fettnäpfchen

Grotesque

Zitat von: Grotesque am 15. Oktober 2021, 12:48:29Ich lade das Schreiben gerne anonymisiert rauf, falls mir jemand Hilfestellung geben kann :)
Mach das mal, ob man da dann Hilfestellung geben kann bzw. welcher Art zeigt sich erst am Inhalt des Schreibens!
Edit: anonymisiert natürlich.

MfG FN
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Sheherazade

Ganz offensichtlich beharrt das Jobcenter darauf, dass die Vermieterin und ihr Mieter ein Paar sind. Der Rechtsstreit gärt ja wohl schon länger.
Zitat von: Grotesque am 02. Oktober 2021, 17:55:37
Zitat von: crazy am 29. September 2021, 14:20:05
Stimmt...
Viel Spaß und vor allen Dingen starke Nerven und Stehvermögen.
Das kann sich für deinen Mieter hinziehen, ggf sogar mit Leistungseinstellungen etc. wegen VuE Vermutung

Das ist leider schon länger der Fall, aktuell bekommt er nur wegen der Einstweiligen Anordnung vom Gericht etwas Geld und ich die Miete.

Der Mieter scheint die VuE nicht glaubhaft widerlegen zu können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Grotesque

Zitat von: Sheherazade am 15. Oktober 2021, 16:12:16
Ganz offensichtlich beharrt das Jobcenter darauf, dass die Vermieterin und ihr Mieter ein Paar sind. Der Rechtsstreit gärt ja wohl schon länger.


Der Mieter scheint die VuE nicht glaubhaft widerlegen zu können.

Das ist richtig, er hat bereits seit März Probleme mit dem JC. "Glaubhaft" ist halt so ein Thema, da das JC offenbar nicht an einer Klärung interessiert ist sondern weiterhin einfach nur behauptet ich wäre seine Partnerin. Wie bereits erwähnt hat er Klage eingereicht denn mit dem JC ist nicht vernünftig zu reden, wie ich auch gerade selbst erfahren darf.

Ich hoffe, das mit dem Dateianhang funktioniert. Wenn nicht verzeiht es mir, ich probier es dann anders :schaem:

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

crazy

Naja, das mit dem Glaubhaft machen ist eben so eine Sache...
Man hat gegen das JC immer die schlechteren Karten, egal.was man macht. Und selbst wenn es dann erstmal geschluckt wird geht es bei jedem WBA von vorn los.
Es bleibt Dir nur deinen Mieter schnellstens aus der Wohnung zu bekommen und Dir einen anderen Untermieter zu suchen.
Bis dahin eben-Irrtum, ich bin die Vermieterin, nicht die Partnerin und das auf jedes Anschreiben