Vermieter und Nebenkostenerhöung

Begonnen von Soulmate2411, 06. November 2021, 12:37:06

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Soulmate2411

Hallo zusammen,

kleine Vorgeschichte zu meinem Problem:

Ich lebe seit 2013 in meiner derzeitigen Wohnung zur Miete, die auch komplett vom Amt bezahlt wird. Seit meinem Einzug gab es nie eine Jahresabrechnung seitens meines Vermieter. Das weiß das Amt auch, da der Vermieter schon Mal versucht hat Geld von mir zu verlangen für zuviel Wasserverbrauch und ich das ganze an das Amt gegeben habe und die meinten das sie Abrechnungen brauchen um da reagieren zu können.
So weit die Vorgeschichte.
Vor einer Woche stand mein Vermieter wieder vor dem Haus und hat mir und den anderen Mietern ohne Rechnung oder sonst etwas gesagt das wir nun 50€ mehr für Öl zahlen müssen. Ich habe das darauf hin wieder dem Amt mitgeteilt und heute einen Brief bekommen das ich die Jahresabrechnungen von 2018, 2019 und 2020 nachreichen soll, damit sie überprüfen können ob der Anspruch besteht.

Nun kommt meine Angst bzw das Problem was ich habe:

In dem Brief steht drin "Aufforderung zur Mitwirkung" und das ich Zeit habe bis 19.11 die Unterlagen einzureichen ansonsten kann es sein das meine Gelder einbehalten werden bis ich die Unterlagen nachreiche, ich habe diese Unterlagen aber nicht und werde diese von meinem Vermieter auch nicht bekommen und ich habe das dem Amt schon mehrmals mittgeteilt, auch in meinem Anliegen wegen den 50€.

Kann es also wirklich sein das mir mein Geld einbehalten wird obwohl ich wirklich nichts dafür kann und auch Mitwirkung zeige und mich melde und seit Jahren schon sage das ich keine Abrechnungen bekomme.

Lg

Kaputt

Schau dir mal § 65 Abs. 1 Nr. 2 an ist Grenzen der Mitwirkungspflicht, wenn dein VM sich weigert eine Jahresabrechnung zu erstellen

Fettnäpfchen

Soulmate2411

Zu deutsch zum Erstbeitrag:
Fordere das JC aufgrund dieses § auf sich die geforderten Abrechnungen beim VM selber zu besorgen.
Das Schreiben aber nachweislich abgeben evtl. so:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kaputt

Vielleicht sollte TE noch dazu schreiben dass er durch die Weigerung des VM seine Mitwirkung nur auf dem aktiven Klageweg erfüllen könnte.
Und da ist Grenze erreicht.

Normales Einschreiben für 3,30 € kann man über das Tracking unter Eingabe der Sendenummer bis zum Empfänger nachprüfen und ausdrucken

Soulmate2411

Erst Mal danke für die ganzen Antworten.

Also für mich verständlich gemacht:

Ich soll dem Vermieter per Einschreiben das Schreiben vom Amt zu kommen lassen und bitten das er mir die Unterlagen zu schickt und dann, was so passieren wird, dem Amt mitteilen das ich die Unterlagen nicht erhalten habe und dann auf den genannten Paragraph hinweisen ?

Wäre es vllt möglich das mir jemand eine "Vorlage" für so ein Schreiben hat bzw weiß wo ich so etwas finde? Möchte da garantiert nichts falsch machen und hinterher noch mehr Ärger haben.

Vielen lieben Dank

Kaputt

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2021, 13:08:21Fordere das JC aufgrund dieses § auf sich die geforderten Abrechnungen beim VM selber zu besorgen.
Das ist dein Weg

Fettnäpfchen

Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 13:28:18Ich soll dem Vermieter per Einschreiben das Schreiben vom Amt zu kommen lassen und bitten das er mir die Unterlagen zu schickt und dann, was so passieren wird, dem Amt mitteilen das ich die Unterlagen nicht erhalten habe und dann auf den genannten Paragraph hinweisen ?
Nein denn das weiß das JC im Prinzip
Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 12:37:06nd werde diese von meinem Vermieter auch nicht bekommen und ich habe das dem Amt schon mehrmals mittgeteilt, auch in meinem Anliegen wegen den 50€.
deswegen:
Zitat von: Kaputt am 06. November 2021, 13:34:16
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2021, 13:08:21Fordere das JC aufgrund dieses § auf sich die geforderten Abrechnungen beim VM selber zu besorgen.
Das ist dein Weg

Ein schönes WE
FN
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Wolf24

Ich sehe die Angelegenheit etwas anders.
Aus meiner Sicht hast Du @Soulmate2411 voreilig gehandelt und das JC zu einem Zeitpunkt ins Boot geholt, zu dem es noch gar nicht erforderlich gewesen wäre.

Aus einem einfachen Grund:
Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 12:37:06Vor einer Woche stand mein Vermieter wieder vor dem Haus und hat mir und den anderen Mietern ohne Rechnung oder sonst etwas gesagt das wir nun 50€ mehr für Öl zahlen müssen.
Was Dein Vermieter sagt, ist Schall und Rauch.

Es gibt klare Regeln, wann, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Betriebskosten angepasst werden können. Und daran hat sich Dein Vermieter zu halten. Und das ganze in Schriftform - sagen kann er viel.

Was steht bzgl. Betriebskosten in Deinem Mietvertrag?

Um die Kuh vom Eis zu holen, würde ich jetzt den Vermieter schriftlich auffordern, eine korrekte Abrechnung vorzunehmen, auf deren Basis er die BK erhöhen will.

Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB

An das JC würde ich einen Zweizeiler schicken, dass Du den Vermieter um Übersendung der Abrechnung gebeten hat (Schreiben an den Vermieter in Kopie beifügen). Damit bist Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.

Reagiert der Vermieter nicht, hat er das Nachsehen und es bleibt bei den bisherigen BK.

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2021, 13:08:21Fordere das JC aufgrund dieses § auf sich die geforderten Abrechnungen beim VM selber zu besorgen.
Ist damit überflüssig.

Und ganz ehrlich bin ich absolut kein Freund von solchen Wegen. Der LE und Vermieter sind Vertragspartner. Und meine Vertragsangelegenheiten kläre ich. Das Jobcenter ist nicht mein Vormund  :no:




LG Wolf24  :bye:

Fettnäpfchen

Wolf24

Zitat von: Wolf24 am 06. November 2021, 20:04:06Um die Kuh vom Eis zu holen, würde ich jetzt den Vermieter schriftlich auffordern, eine korrekte Abrechnung vorzunehmen, auf deren Basis er die BK erhöhen will.
Ja damit hast du natürlich Recht. Allerdings fordert hier das JC ja alte BK Abrechnungen von 18-2020 die der TE aber nicht hat.
Daher ja auch die vorgeschlagene Vorgehensweise, warum sollte sich der TE da so viel zusätzliche Arbeit aufhalsen.......
Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 12:37:06ich habe diese Unterlagen aber nicht und werde diese von meinem Vermieter auch nicht bekommen und ich habe das dem Amt schon mehrmals mittgeteilt, auch in meinem Anliegen wegen den 50€.

Zitat von: Wolf24 am 06. November 2021, 20:04:06
Und ganz ehrlich bin ich absolut kein Freund von solchen Wegen. Der LE und Vermieter sind Vertragspartner. Und meine Vertragsangelegenheiten kläre ich. Das Jobcenter ist nicht mein Vormund 
Ja das wäre auch meine Grundeinstellung. Wenn nichts geht kann man immer noch andere Wege beschreiten.

Dass das JC da eher nichts unternimmt bevor ein entsprechender Antrag kommt dürfte relativ klar sein. Und wenn der VM nichts schriftlich fixiertes verlangt bekommt er logischerweise auch nichts.
Zitat von: Wolf24 am 06. November 2021, 20:04:06Reagiert der Vermieter nicht, hat er das Nachsehen und es bleibt bei den bisherigen BK.
:yes:
MfG FN
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Wolf24

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2021, 11:55:09Allerdings fordert hier das JC ja alte BK Abrechnungen von 18-2020 die der TE aber nicht hat.

Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 12:37:06ich habe diese Unterlagen aber nicht und werde diese von meinem Vermieter auch nicht bekommen und ich habe das dem Amt schon mehrmals mittgeteilt

Dem JC ist also bereits bekannt, dass Abrechnungen von 2018 sowie 2019 nicht vorliegen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das JC die Aufforderung zur Mitwirkung rausgehauen hat ohne nochmals in die Akte zu sehen.
Was mir nicht vorliegt, kann ich auch nicht einreichen.

Wichtig wäre dennoch die Antwort auf:
Zitat von: Wolf24 am 06. November 2021, 20:04:06Was steht bzgl. Betriebskosten in Deinem Mietvertrag?
LG Wolf24  :bye:

Soulmate2411

Zitat von: Wolf24 am 07. November 2021, 12:41:53
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2021, 11:55:09Allerdings fordert hier das JC ja alte BK Abrechnungen von 18-2020 die der TE aber nicht hat.

Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 12:37:06ich habe diese Unterlagen aber nicht und werde diese von meinem Vermieter auch nicht bekommen und ich habe das dem Amt schon mehrmals mittgeteilt

Dem JC ist also bereits bekannt, dass Abrechnungen von 2018 sowie 2019 nicht vorliegen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das JC die Aufforderung zur Mitwirkung rausgehauen hat ohne nochmals in die Akte zu sehen.
Was mir nicht vorliegt, kann ich auch nicht einreichen.

Wichtig wäre dennoch die Antwort auf:
Zitat von: Wolf24 am 06. November 2021, 20:04:06Was steht bzgl. Betriebskosten in Deinem Mietvertrag?

Hallo und danke für die Antworte!

Ich verstehe die Frage nicht ganz genau was in meinem Mitvertrag deswegen stehen soll?

Grundmiete: 402 Euro
Heizkosten: 80 Euro
Nebenkosten: 105,20 Euro

Mir liegt kein Mietvertrag vor indem etwas mit Nebenkosten und Betriebskosten steht. Es ist ein Blattpapier auf dem steht was die Grundmiete ist, was die Nebenkosten sind und für was und wie geheizt wird (In meinem Fall mit ÖL), dieses Papier wurde damals vom JC kopiert und so angenommen für die KdU.

Ich habe nun ein Schreiben fertig gemacht, indem ich den Vermieter um die Dinge bitte die das JC haben will mit einer Frist von einer Woche, und werde dieses morgen per Einschreiben-Einwurf an meinen Vermieter senden, damit ich auch eine Bestätigung in der Hand habe.

Dem JC habe ich ein Schreiben fertig gemacht, mit Kopie an den Brief zum Vermieter, indem ich auch nochmal niedergeschrieben habe das seit meinem Einzug 2013 keine Betriebskostenrechnung jemals erstellt wurde und bereits seit 2015 keine Wasser,- und Heizungsstände mehr abgelesen wurden.

Damit werde ich dann alles erfüllt haben, was ich tun kann.

Wolf24

Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34Ich verstehe die Frage nicht ganz genau was in meinem Mitvertrag deswegen stehen soll?
In einem korrekten Mietvertrag würde die Formulierung bspw. lauten:

angemessene Vorauszahlung für
Betriebskosten i.S.v. § 2 BetrKV 105,20 €
Heizkosten i.S.v. § 2 BetrKV         80,00 €

Der Vermieter ist verpflichtet, über die Betriebskosten i.S.v. § 2 BetrKV jährlich abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der mieterseits gem. Ziffer xxx geleisteten Vorauszahlungen und ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu übersenden.

Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34Es ist ein Blattpapier auf dem steht was die Grundmiete ist, was die Nebenkosten sind und für was und wie geheizt wird

Das hört sich für mich eher nach einem Mietangebot, aber nicht um einen Mietvertrag an. Angaben zu Mietbeginn, qm-Angabe etc ...
Unterschrift Mieter/Vermieter etc.  :weisnich:

Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34dieses Papier wurde damals vom JC kopiert und so angenommen für die KdU.
ok, wenn das JC dies so akzeptiert, ist alles im grünen Bereich. Ich hatte schon einen Mietvertrag mit 20 Seiten. Aber meine damaligen Vermieter waren auch Anwälte  :yes:

Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34Ich habe nun ein Schreiben fertig gemacht, indem ich den Vermieter um die Dinge bitte die das JC haben will mit einer Frist von einer Woche
:ok:

Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34Dem JC habe ich ein Schreiben fertig gemacht, mit Kopie an den Brief zum Vermieter,
:ok:
LG Wolf24  :bye:

Barak

Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34
Mir liegt kein Mietvertrag vor indem etwas mit Nebenkosten und Betriebskosten steht. Es ist ein Blattpapier auf dem steht was die Grundmiete ist, was die Nebenkosten sind und für was und wie geheizt wird
Um so einen Vertrag bist du direkt zu beneiden weil er keinerlei sonstigen Verpflichtungen enthält.

Soulmate2411

Hallo und erstmal Danke für die zahlreichen Antworten,

Brief an Vermieter wurde gestern erfolgreich zugestellt und der Brief für das Amt am Montag abgegeben.

Nun habe ich doch noch eine Frage:

Soll/muss ich, trotz meines Briefes der am Montag beim Amt abgegeben wurde, dem Amt nochmal schreiben vor dem 19.11? Also irgendeine Meldung das der Vermieter sich gar nicht gemeldet hat oder sowas in der Art?

Lg

Fettnäpfchen

Soulmate2411

Zitat von: Soulmate2411 am 10. November 2021, 14:04:45Soll/muss ich, trotz meines Briefes der am Montag beim Amt abgegeben wurde, dem Amt nochmal schreiben vor dem 19.11? Also irgendeine Meldung das der Vermieter sich gar nicht gemeldet hat oder sowas in der Art?
Ohne zu wissen was du dem JC geschrieben hast..... zumindest ich schreibe da nichts dazu....

MfG FN
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