Vermieter und Nebenkostenerhöung

Begonnen von Soulmate2411, 06. November 2021, 12:37:06

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Soulmate2411

Hallo,

wie in Antwort 10 niedergeschrieben, habe ich dem JC eine Kopie von dem Brief an meinem Vermieter mitgeschickt + noch Mal die Mitteilung dass das letzte Mal 2015  Zählerstände abgelesen wurden und seit meinem Einzug 2013 nicht eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter kam. Mehr habe ich nicht reingeschrieben.

Lg

Fettnäpfchen

Zitat von: Soulmate2411 am 10. November 2021, 14:04:45Soll/muss ich, trotz meines Briefes der am Montag beim Amt abgegeben wurde, dem Amt nochmal schreiben vor dem 19.11? Also irgendeine Meldung das der Vermieter sich gar nicht gemeldet hat oder sowas in der Art?
In dem Fall würde ich erst mal abwarten. Der "Ball" liegt jetzt beim JC und wer weiß vllt. kommt ja plötzlich was vom VM oder das JC schreibt dich zum 19.11. an. Oder sogar vorher wenn sie meinen, dass das so wie es geschrieben wurde, reicht.

MfG FN
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Soulmate2411

Hallo!

Eine Weile ist mein Thread ja schon her und ich dachte auch die Sache ist durch, leider nicht.

Heute kam ein Brief mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrte Frau XYZ,

Vielen Dank für ihre eingereichten Unterlagen (Bestätigung das mein Brief per Einschreiben beim Vermieter angekommen ist).
Haben Sie zwischenzeitlich Nachricht von Ihrem Vermieter erhalten?
Falls nicht, erinnern Sie ihn nochmals daran, dass die Nachweise für die Berechnung benötigt werden.
Sollte er keine Betriebskostenabrechnung erstellt haben, soll er dies bitte bestätigen und uns einen schriftlichen Nachweis über die Erhöhung der Heizkosten vorlegen.

Es ist zu überpüfen, ob und inwieweit für Sie Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.

Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:

- Kopie der Betriebs und Heizkostenabrechnung 2018.2019 und 2020
- schriftliche Bescheinigung/Nachweise des Vermieters über den neuen Heizkostenabschlag.

Bitte reichen Sie diese bis 20.12.2021 ein"

Und danach dann die Rechtsbelehrung das wenn ich nicht Mitwirke meine Leistungen versagt werden können.


Ich habe darauf folgendes geantwortet:



"Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmen zu Ihrer Nachricht vom 01.12.2021 schreibe ich Ihnen heute erneut:

Bis zum heutigen Zeitpunkt hat mein Vermieter weder auf meinen Brief, noch auf Anrufe reagiert. Ich habe seit dem Tag als er persönlich bei mir stand nichts mehr von ihm bezüglich neuen Heizkosten gehört, auch auf die Aufforderung, die ich ihm bereits gesendet habe, kam keine Reaktion. Daher ist davon auszugehen das sich diese Erhöhung erledigt hat.

Wie ich Ihnen bereits in meinem letzten Schreiben mitgeteilt habe, habe ich alle Möglichkeiten genutzt um an die gewünschten Unterlagen zugelangen, da mein Vermieter diese aber nicht bereitstellt bzw nicht reagiert ist meine meine Mitwirkung nun an ihre Grenzen gestoßen.

Mit freundlichen Grüßen

XYZ"

Kann ich sonst noch irgendwas machen? Mir fällt nichts mehr ein. Mein Vermieter reagiert nich auf Briefe, Anrufe oder Mails. Er war seit einem Monat auch nicht mehr hier am Haus.

Lg und Danke für eure Hilfe

Kopfbahnhof

Dann teile dem JC mit, dass der VM sich weiterhin Taub stellt.

Allerdings wird das JC hier zu 100% keine höheren Kosten Übernehmen, als aktuell gezahlt wird. (laut MV)
Nachweis der Zahlungen dürftest du ja auf dem Kontoauszug haben.

Ohne BK Abrechnung kann der VM gar nichts Verlangen, ist ganz einfach.
Im Gegenteil du könntest die Zahlungen der BK Kosten sogar kürzen.
Würde ich aber nicht tun, das bringt hier sicher nichts.

Soulmate2411

Zitat von: vanessa am 04. Dezember 2021, 17:39:22
Dann teile dem JC mit, dass der VM sich weiterhin Taub stellt.

Allerdings wird das JC hier zu 100% keine höheren Kosten Übernehmen, als aktuell gezahlt wird. (laut MV)
Nachweis der Zahlungen dürftest du ja auf dem Kontoauszug haben.

Ohne BK Abrechnung kann der VM gar nichts Verlangen, ist ganz einfach.
Im Gegenteil du könntest die Zahlungen der BK Kosten sogar kürzen.
Würde ich aber nicht tun, das bringt hier sicher nichts.

Miete wird direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen, da hab ich keine Auflistung zu.

Wie geschrieben, habe ich das den Jobcenter nun zweimal mitgeteilt. Das erste Mal mit der Kopie vom Brief an den Vermieter, indem die Forderung drin stand und jetzt halt nochmal so, weil ich den Vermieter nicht erreiche. Persönlich kann ich nicht vorbei, lassen die in BW durch Corona nicht zu und telefonieren finde ich dumm, weil ich dann nichts belegen kann.

Also heißt es wohl abwarten ob die das nun endlich so akzeptieren und einfach die Miete weiterhin überweisen oder nicht.

Habe einfach nur die Angst bzw Befürchtung das aufgrund der Art meines Vermieters, mir mein Geld gestrichen wird obwohl ich ja, mit Beweisen, den Vermiete um alles gebeten habe.

Kopfbahnhof

Zitat von: Soulmate2411 am 04. Dezember 2021, 17:52:18obwohl ich ja, mit Beweisen, den Vermiete um alles gebeten habe.
Dann hat das JC doch erst mal was und sollte deine Miete auch weiterhin an den VM Überweisen.

Die Forderung vom JC kann ich dennoch Nachvollziehen, weil dein Fall schon recht Ungewöhnlich ist.

Soulmate2411

Zitat von: vanessa am 04. Dezember 2021, 18:09:34
Zitat von: Soulmate2411 am 04. Dezember 2021, 17:52:18obwohl ich ja, mit Beweisen, den Vermiete um alles gebeten habe.
Dann hat das JC doch erst mal was und sollte deine Miete auch weiterhin an den VM Überweisen.

Die Forderung vom JC kann ich dennoch Nachvollziehen, weil dein Fall schon recht Ungewöhnlich ist.

Verstehen tu ich das auch, keine Frage. Aber wenn ich nicht an die Unterlagen ran komme, sollten sie ihm einfach die Miete nicht mehr überweisen, sodass er gewzungen ist sich zu melden. Solange mein Regelsatz davon unberührt bleibt, da ich ja mitgewirkt habe. Aber, es steht ja leider im Schreiben das die gesammte Leistung versagt werden kann und darum mach ich mir Sorgen.

Kopfbahnhof

Ist der übliche Satz beim JC, der Regelsatz hat ja nichts mit den KdU zu tun.

Nicht zu zahlen kann fatal für dich enden, würde ich keinesfalls dem JC so Empfehlen.
Dann doch besser vorher zu einem Anwalt, damit der VM wenigstens die BK Abrechnung macht wie er soll.

Aber so lange es läuft, würde ich erst mal abwarten.

Soulmate2411

#23
Bedeutet das dann, wenn etwas versagt wird dann die Kosten für die KdU und der Regelsatz wird mir trotzdem überwiesen?

Ich habe nämlich im Internet, in einem anderen Forum gelesen (war aber schon paar Jahre alt) das dann einfach der Regelsatzes genommen wurde vom Jobcenter um die Miete zu begleichen, da das Amt die Miete immer direkt an den Vermieter überwiesen hat(was bei mir auch der Fall ist)

Sorry für die Fragen aber ist ne völlig neue Situation für mich

blaumeise

Es besteht für das JC überhaupt kein Grund, dir Leistungen zu versagen. Weder den Regelsatz, noch die KdU. Es geht jetzt allein um die Erhöhung der Heizkosten. Dieses Verlangen des Vermieters hast du jedoch nicht einemal schriftlich, daher ist es Sache des Vermieters, endlich einmal etwas schriftlich aufs Papier zu bringen, wenn er Geld von seinen Mietern haben will.

Du bist deinen Mitwirkungspflichten voll und ganz nachgekommen. Du kannst den Vermieter nicht zwingen, eine ordentliche BK-Abrechnung zu erstellen. Ein ähnliches Thema gab es früher schon mal, es ist leider schon gelöscht. Aber schau mal in den Anhang.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Soulmate2411

Hallo,

ich mal wieder mit der ein oder anderen Frage:

Ich hatte meinen WBA online am 12.12.2021 online gestellt und bis heute keine Reaktion bekommen (Status auf der Jobcenterseite hatte sich nicht verändert) daraufhin schrieb ich eine Nachricht per Onlineservice ob mein WBA angekommen ist. Ich erhielt ein paar Stunden später einen Anruf und die Dame am Telefon meinte das mein Antrag in Bearbeitung ist, sie aber sehe das immer noch die Unterlagen von meinem Vermieter fehlen. Ich habe ihr dann nochmal die ganze Story erzhält(Frist zum einreichen der Unterlagen war der 20.12.2021) und sie meinte dann nur " Ja das kann so nicht angehen, die Unterlagen stehen ihnen zu, ich schreibe hier mal rein das man sie nochmal zurückrufen soll"

Nun meine Fragen:

Kann mein WBA sich verzögern weil das Jobcenter nicht "akzeptieren" möchte das ich an die Unterlagen nicht ran komme?

In dem Schreiben wird ja immer damit gedroht das die Leistungen eingestellt werden, bekomme ich, im Falle wenn, darüber nochmal eine Information(Bewílligung läuft momentan bis 31.01.2022 und am 27.11.2021 kam auch der Änderungsbescheid da es ja für Januar mehr Geld gibt)? Die Dame am Telefon hat das zwar jetzt nicht gesagt und auch nicht angedeutet aber sie war absolut nicht erfreut darüber das die Unterlagen nicht da waren.


Lg

Heinz-Otto

Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34
Grundmiete: 402 Euro
Heizkosten: 80 Euro
Nebenkosten: 105,20 Euro

Mir liegt kein Mietvertrag vor indem etwas mit Nebenkosten und Betriebskosten steht. Es ist ein Blattpapier auf dem steht was die Grundmiete ist, was die Nebenkosten sind und für was und wie geheizt wird (In meinem Fall mit ÖL), dieses Papier wurde damals vom JC kopiert und so angenommen für die KdU.

Wenn dem so ist, dann muss der VM weder eine Abrechnung machen, noch kann er die Betriebskosten einfach so anpassen. Denn dann ist eine NK-Pauschale vereinbart.
Der § wurde schon verlinkt. Hier nochmal.
Zitat§ 560 Veränderungen von Betriebskosten

(1) 1Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.

Das geht also nur, wenn es im MV vereinbart ist, dass die Pauschale angepasst werden kann.

Das JC sollte auch wissen, dass Abrechnungen für das Jahr 2018 und 2019 längst verfristet sind und etwaige Nachforderungen verfallen wären. Sollte Abrechnungspflicht bestehen, weil Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, müsste der VM trotzdem abrechnen und Guthaben auszahlen, Nachforderungen wären aber verfallen.

Aber das scheint bei dir ja nicht der Fall zu sein.

Mein Resümee.
Das JC soll erst mal prüfen, ob du eine Pauschalvereinbarung (ohne Abrechnungspflicht) hast, oder NK-Vorauszahlungen (mit Abrechnungspflicht) vereinbart sind.

Ist eine Pauschale vereinbart, die Nachforderung einfach verweigern und fertig.

ZitatDem JC habe ich ein Schreiben fertig gemacht, mit Kopie an den Brief zum Vermieter, indem ich auch nochmal niedergeschrieben habe das seit meinem Einzug 2013 keine Betriebskostenrechnung jemals erstellt wurde und bereits seit 2015 keine Wasser,- und Heizungsstände mehr abgelesen wurden.

Damit werde ich dann alles erfüllt haben, was ich tun kann.

Das passt. Ansonsten siehe oben. Schlimm genug, dass das JC das nicht weiß. Das steht in den meisten internen Weisungen und KdU Richtlinien drin. Das ist Basiswissen um Abrechnungen überhaupt prüfen zu können.

Ansonsten kann man dem VM, wenn er ein netter ist und die KdU dann noch angemessen ist entgegenkommen und eine Erhöhung/Anpassung der Pauschale akzeptieren. Sofern das JC das akzeptiert. Es gibt ja auch VM die sich nicht gut auskennen und schlechte MV abgeschlossen haben und auf das Geld angewiesen sind.
Dann zahlen die irgend wann mal drauf, bei den steigenden Preisen.


Soulmate2411

Danke für die Infos, werde ich sicher gebrauchen können wenn noch was kommt,


Vllt hat trotzdem noch einer ne Ahnung zu meinen Fragen:

Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 13:43:38
Hallo,

ich mal wieder mit der ein oder anderen Frage:

Ich hatte meinen WBA online am 12.12.2021 online gestellt und bis heute keine Reaktion bekommen (Status auf der Jobcenterseite hatte sich nicht verändert) daraufhin schrieb ich eine Nachricht per Onlineservice ob mein WBA angekommen ist. Ich erhielt ein paar Stunden später einen Anruf und die Dame am Telefon meinte das mein Antrag in Bearbeitung ist, sie aber sehe das immer noch die Unterlagen von meinem Vermieter fehlen. Ich habe ihr dann nochmal die ganze Story erzhält(Frist zum einreichen der Unterlagen war der 20.12.2021) und sie meinte dann nur " Ja das kann so nicht angehen, die Unterlagen stehen ihnen zu, ich schreibe hier mal rein das man sie nochmal zurückrufen soll"

Nun meine Fragen:

Kann mein WBA sich verzögern weil das Jobcenter nicht "akzeptieren" möchte das ich an die Unterlagen nicht ran komme?

In dem Schreiben wird ja immer damit gedroht das die Leistungen eingestellt werden, bekomme ich, im Falle wenn, darüber nochmal eine Information(Bewílligung läuft momentan bis 31.01.2022 und am 27.11.2021 kam auch der Änderungsbescheid da es ja für Januar mehr Geld gibt)? Die Dame am Telefon hat das zwar jetzt nicht gesagt und auch nicht angedeutet aber sie war absolut nicht erfreut darüber das die Unterlagen nicht da waren.


Lg

Heinz-Otto

Dann müssten Sie zumindest einen vorläufigen Bescheid erlassen.
Einfach so nicht bearbeite geht nicht.
Zumal die eindeutig nicht im Recht sind, und keinen Durchblick bezüglich NK-Abrechnungen haben.

Wenn am 31. noch keine Geld da ist, musst du wohl zum SG und Eilantrag stellen. Die Klage vorher ankündigen schadet je nach JC auch nicht ;)


Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 23. Dezember 2021, 14:17:25Grundmiete: 402 EuroHeizkosten: 80 EuroNebenkosten: 105,20 Euro
Für mich sieht das nicht aus wie eine Pauschalmiete, dem JC wird es wohl auch so gehen.
Darum die Forderung der BK Abrechnung.
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 16:21:17Kann mein WBA sich verzögern
Sollte nicht so sein, aber bis Februar 2022 ist ja auch noch eine weile hin.

Du kannst ja sicher über Kontoauszüge nachweisen, dass du Miete zahlen musst.
Genau diesen Betrag sollte auch das JC weiterhin Bewilligen, eine Erhöhung allerdings nicht.
Auch an deiner Stelle würde ich nur die bisherige Miete zahlen.
Will der VM etwas daran ändern, muss er mit die in Kontakt treten.
Ohne ordentliche BK Abrechnung läuft da schon mal gar nichts.

Sammle alles was du hast, über deine Bemühungen, beim VM an die Abrechnung zu kommen.
Notfalls musst du dir dafür Unterstützung holen, auch wenn du evtl. die Zahlung der NK etwas kürzen solltest.
(was dir aber hier nicht viel weiter helfen wird, ausser evtl. eine Menge Arbeit)

Warum macht der VM schon seit Jahren keine Abrechnung, habt ihr keine Messgeräte in der Wohnung?