Vermieter und Nebenkostenerhöung

Begonnen von Soulmate2411, 06. November 2021, 12:37:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:56:51
(schon allein für die Kosten der Abrechnung)

Kosten für die Abrechnung (Verwaltungskosten) sind nicht umlagefähig.
Falls das dein VM macht, gleich mal den Posten kürzen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:03:40sind nicht umlagefähig.
Damit waren die Kosten von externen Dienstleistern gemeint, wie z.B. Techem.

(Wasseruhren, Heizkostenverteiler usw.)

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 16:45:48
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:03:40sind nicht umlagefähig.
Damit waren die Kosten von externen Dienstleistern gemeint, wie z.B. Techem.

(Wasseruhren, Heizkostenverteiler usw.)

Ah ok, sorry.
Das geht leider und das ist echt teuer. Zu wenig Konkurrenz auf dem Markt :(

Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:47:58ist echt teuer. Zu wenig Konkurrenz auf dem Markt :(
Leider ja, darum befürchte ich ja für die Zukunft dürfte es teurer werden.
Da der VM offenbar gar keinen Vertrag mit einem hat, warum auch immer.

Selbst Abrechnen tut sich kaum noch ein VM an, warum auch wenn er das auf die Miete packen kann.


Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 16:52:55
Selbst Abrechnen tut sich kaum noch ein VM an, warum auch wenn er das auf die Miete packen kann.

Wobei man gestehen muss, dass HK Abrechnungen nicht trivial sind.

Soulmate2411

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:16:03
Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 14:54:56und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt

Könnt ihr euch im Haus nicht zusammentun, da es ja alle betrifft? (auch die nicht von Alg II leben)

Das ist hier ne ganz komische Vetternwirtschaft. Die eine Hälfte versteht einen nicht und die andere Hälfte sagt einfach " Solange ich nichts nachzahlen muss, juckt mich das nicht". Einer der Mieter hat sogar letztes Jahr zu uns gesagt wieso wir immer die Heizung ausmachen wenn wir lüften, er würde die einfach immer laufen lassen, auch wenn das Fenster gekippt ist, da sowieso nie ne Abrechnung kommt. Und dann gibt es noch seinen "Hausmeister" der ihm sowieso alles nach dem Mund redet und macht wie er das will.

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Dezember 2021, 15:19:56

Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 14:54:56Zeitgleich kam noch ein Brief vom Jobcenter mit einer weiteren Aufforderung zur Mitwirkung und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt und mir einen Beratungsschein besorgen um dann mit einem Rechtsanwalt zu reden wie ich an die Unterlagen von meinem Vermieter komme, da er sich ja quer stellt.
Wie sind die denn drauf. Zu dem eh schon erwähnten....
Haben die gar keine Hemmungen faules ......Unmut äußern, muss sein, sorry.
..........https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

MfG FN

Keine Ahnung, mittlerweile verzweifel ich echt an der Situation. Weiß jetzt auch nicht ob ich dem nachgeben soll, dem Vermieter ein letztes Mal nen Brief schreiben soll mit Aufforderung und dann nochmal dem Amt schreiben soll das da nichts bei rum kommt. Aber dann werden sie mir wahrscheinlich wieder mit dem Rechtsanwalt kommen, also von daher  :scratch:

Fettnäpfchen

Soulmate2411

Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 17:17:56Keine Ahnung, mittlerweile verzweifel ich echt an der Situation. Weiß jetzt auch nicht ob ich dem nachgeben soll, dem Vermieter ein letztes Mal nen Brief schreiben soll mit Aufforderung und dann nochmal dem Amt schreiben soll das da nichts bei rum kommt. Aber dann werden sie mir wahrscheinlich wieder mit dem Rechtsanwalt kommen, also von daher  :scratch:
Ich würde auch dem JC schreiben. Allerdings dass das JC schon zig Schreiben hat die die Situation klarstellt und eindeutig ist und der VM nicht reagiert und da würde ich den § einbauen und das JC auf seine Amtsermittlungspflicht verweisen. Warum solltest du dir das auf deine Kosten antun, am Schluss musst du noch was nachzahlen dafür das du dir die Mühe machst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Soulmate2411

Hallo,

Nun nach knapp einem Monat wollte ich Mal berichten was bisher passiert ist:

Nach Aufforderung des Jobcenters mich um einen Beratungsschein zu kümmern, schrieb ich dem Jobcenter das sie ja eine Amtsermittlungspflicht hätten und ich ungerne gegen meinen Vermieter mit einem Anwalt vorgehen würde. Dieses Schreiben wurde vom Jobcenter ignoriert und mir wurde eine Frist bis 31.01.2022 gegeben mit einem Anwalt zu sprechen.

Gesagt uns getan, passierte das heute(Fristverlängerung hatte ich beantragt und auch genehmigt bekommen). Der Vermieter war meinem Anwalt nicht fremd und er meinte das er nun dem Vermieter eine Aufforderung schreiben wird das er innerhalb von 14 Tagen die Unterlagen zur Verfügung stellen muss, ansonsten wird mir geraten die Zahlungen der NK einzustellen.
Da ich meinen Vermieter kenne wird das jetzt alles hier sehr unangenehm und eklig werden und wahrscheinlich werde ich eher eine Kündigung für irgendwas aus den Haaren herbeigezogenem bekommen, bevor er mir die Unterlagen zur Verfügung stellt.

Ich bin gespannt  :grins:

Heinz-Otto

Hast du,wie ich geraten habe, vom JC vorher die Zusicherung eingeholt, dass die die 15 € Eigentanteil dann bezahlen?
Ob das nachträglich geht, weiß ich nicht und auch nicht, ob man Anspruch darauf hat.
Gerecht wäre es, wenn die einem dazu zwingen. Ich meine, ich habe da mal was gelesen, dass die Kosten für rechtliche Schritte dann KdU sein können.

Ich habe das Urteil nicht gelesen dürfte aber auf deinen Fall zutreffen.
ZitatZivilrechtlich unwirksam vereinbarte Mietforderungen sind unabhängig von ihrer tatsächlichen
Höhe unangemessen. Aber eine möglicherweise unwirksame Klausel berechtigt den Grund-
sicherungsträger nicht ohne weiteres zur Leistungsverweigerung. Hält der Leistungsträger die
Klausel für unwirksam, muss er den Leistungsberechtigten über seine Rechtsauffassung im
Rahmen eines Kostensenkungsverfahrens informieren; denn auf unwirksamen
Vereinbarungen beruhende Aufwendungen sind nicht angemessen.
(BSG, Urteil v. 22.09.2009, B 4 AS 8/09 R; BSG, Urteil v. 24.11.2011, B 14 AS 15/11 R)
Der Leistungsberechtigte ist aufzufordern, ggf. unter Zuhilfenahme des Mietervereins oder der
Rechtsberatung des Amtsgerichts gegen seinen Vermieter vorzugehen. Die Kosten
dafürkönnen als Kosten der Unterkunft übernommen werden. (BSG, Urteil v. 24.11.2011, B 14
AS 15/11 R).

Denn was ist, wenn es zur Verhandlung kommt und du evtl. einen Teil der Kosten tragen musst. PKH kann nämlich 4 J. lang zurück gefordert werden, sobald man monatlich 100 € mehr hat. Also Minijob und schon muss man die PKH abstottern.

Kopfbahnhof

Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 14:40:19ansonsten wird mir geraten die Zahlungen der NK einzustellen.
Vom Anwalt? Komplett? Wäre für mich nicht so schlau.
Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 14:40:19bevor er mir die Unterlagen zur Verfügung stellt
Er wird evtl. keine haben?

Da du offenbar gern da wohnen bleiben willst, würde ich nicht unbedingt den VM vor Gericht zerren.
Am Ende musst du vermutlich eh mehr Miete zahlen und das Prozessrisiko ist auch deins.
Kein JC übernimmt das für dich.

Sollten sie die KdU nicht mehr zahlen, kann sich der Anwalt gleich mit darum kümmern.
Du kannst nichts weiter tun als das, was du jetzt schon gemacht hast.

Sollte es durch das Verhalten vom JC zur Kündigung kommen, müssten sie dann auch für alles weitere Aufkommen.
Darauf könnte man das CJ vorsorglich hinweisen und alles dazu, was noch kommt gut Aufheben.
Kann noch Wichtig werden.

Soulmate2411

Irgendwie kann ich das ganze nicht richtig zitieren, aber ich versuchs mal so zu beantworten:

ZitatVom Anwalt? Komplett? Wäre für mich nicht so schlau.

Ich auch nicht, aber der Anwalt meinte ich soll dann das Schreiben das ich bekomme bzw der Vermieter dem JC schicken und mitteilen das sie ab März dann die Zahlungen einstellen können, wenn nichts vom VM kommt.

Zitatbevor er mir die Unterlagen zur Verfügung stellt
Er wird evtl. keine haben?

Er wird keine haben, da seit 2015 kein Wasserstand usw mehr abgelesen wurde, er kann mir also nichts vorlegen.

ZitatDa du offenbar gern da wohnen bleiben willst, würde ich nicht unbedingt den VM vor Gericht zerren.
Am Ende musst du vermutlich eh mehr Miete zahlen und das Prozessrisiko ist auch deins.
Kein JC übernimmt das für dich.

Sollten sie die KdU nicht mehr zahlen, kann sich der Anwalt gleich mit darum kümmern.
Du kannst nichts weiter tun als das, was du jetzt schon gemacht hast.

Sollte es durch das Verhalten vom JC zur Kündigung kommen, müssten sie dann auch für alles weitere Aufkommen.
Darauf könnte man das CJ vorsorglich hinweisen und alles dazu, was noch kommt gut Aufheben.
Kann noch Wichtig werden.

Hast du eine Idee wie ich das schreiben kann? Dann würde ich das an das Schreiben anhängen welches ich vom Anwalt bekomme.
Ich suche ja bereits eine neue Wohnung nach der Trennung von meinem Partner, was sich aber mit Hund sehr schwer gestaltet, aber mein Ex-Partner möchte hier wohnen bleiben und deswegen will ich nicht das er dann den Stres hat.

Kopfbahnhof

Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 18:25:07das sie ab März dann die Zahlungen einstellen können
Würde ich niemals tun, dann bist du schneller aus der Wohnung raus als du kucken kannst.
Die Verpflichtung Miete zu zahlen besteht ja weiterhin, nur die genaue Summe ist strittig.
Hier wohl dennoch Marktüblich und so, muss auch das JC weiter zahlen.

Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 18:25:07welches ich vom Anwalt bekomme.
Gib erst mal nur das ans JC weiter, damit hast du deine Mitwirkungspflicht völlig erfüllt.
Was dein VM tut, liegt nicht bei dir und wenn sonst alles soweit o.k ist, würde ich ihn auch nicht Verklagen.


Die Mietzahlung kann er, ohne BK Abrechnung, eh nicht Erhöhen bzw. muss man der Forderung nicht nachkommen.

Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 18:25:07Ich suche ja bereits eine neue Wohnung
Darum macht es keinen Sinn den VM zu Verklagen oder die Zahlungen komplett einzustellen.
Dann seid ihr evtl. beide aus der Wohnung raus.

Trennung ist ja ein anerkannter Umzugsgrund beim JC, manchmal geht es auch schnell mit einer neuen Bleibe.
(weißt ja sicher vorher beim JC Anträge stellen)

Heinz-Otto

Ich schätze der Anwalt meint nur die Vorauszahlungen. Sofern es überhaupt welche sind und keine Pauschalen. Hat das der Anwalt überhaupt schon geprüft? Den mysteriösen MV hat ja das JC.

Bestenfalls hält man die BK-Vorauszahlungen zurück, bis eine Abrechnung erstellt wird. Niemals die komplette Miete.
https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenvorauszahlung-zurueckbehaltungsrecht-des-mieters/

Ich werde nie verstehen, wie man freiwillig das JC die Miete zahlen lässt. Wenn die Mist bauen, werden die sicher nicht dafür haften.


Soulmate2411

Bei den Zahlungen geht es rein darum nur die NK einzustellen und nicht die gesamte Miete, da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt.

Ich bin bis jetzt immer gut gefahren mit dem VM, klar hier und da bisschen Unstimmigkeiten aber es war alles okay und der Vermieter ist halt sehr speziell,
damals hatten wir Ungeziefer in der Wohnung und nachdem ich einen Schädlingsbekämpfer angerufen hatte, rief er mich direkt an was mir einfallen würde mich selber darum zu kümmern usw. Anscheinend waren die zwei Dicke und der Bekämpfer hat direkt dann beim VM angerufen und er hat mich da wirklich lauthals angeschrien, seitdem bin ich eh vorsichtiger mit ihm.

Dann warte ich mal auf das Schreiben, gebe das dem JC und warte ab was passiert.
Danke dir

Kopfbahnhof

Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 18:47:47habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt.
Nee davon bin ich ausgegangen, NK komplett nicht zahlen ist dennoch nicht zu Empfehlen.
(meine Meinung)