Vermieter und Nebenkostenerhöung

Begonnen von Soulmate2411, 06. November 2021, 12:37:06

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Soulmate2411


ZitatDu kannst ja sicher über Kontoauszüge nachweisen, dass du Miete zahlen musst.

Das überweist das JC eigenständig an den VM, seit ich ALG 2 beziehe. Hab darüber also keine Beweise.

ZitatWarum macht der VM schon seit Jahren keine Abrechnung, habt ihr keine Messgeräte in der Wohnung?

Uff wie erzähl ich das nun  :mail: Kurz und knapp: Als ich 2013 eingezogen bin stand die Miete für 300Euro drin, als er erfahren hat das mein Lebensgefährte und ich ALG 2 beziehen hat er die Miete auf das maximale was vom JC gezahlt wird gesetzt. In diesem Haus leben 8 Familien, manche schon mehr als 15 Jahren und von denen wissen wir das der VM wohl hochverschuldet ist und mittlerweile nicht mal mehr Handwerker bezahlen kann ( der lässt immer einen alten Polen alles hier erledigen). Der VM ist ein ganz ekliger Mensch und meldet sich nur wenn er Geld bekommen kann ansonsten hört und sieht man von dem nichts. Ich weiß selber das ich garantiert ein Plus habe und eigentlich eine Auszahlung an das JC anstehen würde und genau deswegen macht er keine Abbrechnungen, damit er das Geld behalten kann, macht er aber nicht nur bei uns sondern bei allen. Letztes Jahr wollte er mir erzählen das ich viel zu viel Wasser verbraucht habe und das nachzahlen muss und als ich meinte dann muss ich das an JC weitergeben, war das Thema urplötzlich los, genauso wie jetzt mit den Heizkosten. Er war vor ein paar Tagen hier, weil jemand ausgezogen ist und da hab ich ihn auf mein Einschreiben angesprochen und da hat er nur den Kopf geschüttelt und ist gegangen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38Das überweist
Ja stimmt, hatte ich schon wieder vergessen ;-(
Dann sollen sie es auch weiterhin tun, immerhin geht das ja schon seit 2013 so.

Noch mal
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38habt ihr keine Messgeräte in der Wohnung?

Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38macht er aber nicht nur bei uns sondern bei allen.
Damit hast du ja notfalls auch noch Zeugen.
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38Letztes Jahr wollte er mir erzählen das ich viel zu viel Wasser verbraucht habe
Woher will er das denn wissen, ohne BK Abrechnung?

Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38das der VM wohl hochverschuldet ist
Da sollte man mal beim Versorger nachfragen ob er auch deren Rechnung bezahlt.
Wäre nicht der erste VM der sich das Geld lieber in die Tasche steckt.

Soulmate2411


Noch mal
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38habt ihr keine Messgeräte in der Wohnung?

Sorry überlesen. Habe halt ganz normal Kalt,-und Warmwasserzähler und an den Heizungen hängen so Teile die abgelesen werden können.
Kalt,-und Warmwasser wurde das letzte Mal 2015 abgelesen und Heizung wird wohl von außen gemacht, ohne das jemand in die Wohnung muss. Aber auch da würde es sicher Nachzahlungen geben da in meiner Wohnung von 4 Heizungen nur eine funktioniert. Die Aussage dort war vom VM " Ja dann einfach bisschen am Stift rütteln, dann geht die wieder" tun sie nicht, nach nun mittlerweile 3 Jahren.

Das mit dem Wasser hat er wohl "gesehen" als es einen Rohrbruch im Haus gab und er auf irgendeinen Zähler(?) im Keller geschaut hat, frag mich aber nicht welcher das sein sollte. Der wollte nur irgendwie die Kosten gedeckt bekommen.
Die "Nachbarn" hier sind ganz komisch. Der eine ist sein " Hausmeister " der den lieben langen Tag rauchend durch das Haus läuft und ihm jeden "Fehltritt" der Mieter erzählt. Und die anderen beziehen bis auf 1-2 auch ALG II und sind in der selben Situation wie ich.


crazy

Wenn da geeichte Ablesedinger dran sind gibt es auch ein Abrechnungsunternehmen dafür.
Ich vermute mal eher, dass der Vermieter keinen Vertrag mehr hat und gar nicht mehr abgerechnet wird...
Sonst würde er wenigstens diese Abrechnung den Mietern zur Verfügung stellen.
Solche VM gibt es. Meine letzte Aufgabe vor krank war nur anhand von Rechnungen die letzten 3 Jahre abzurechnen. Für 5 Häuser. Da waren Zettel drin auf denen der VM einfach mal per Hand xEuro Wasser= x Euro geschrieben hatte und damit ist er durchs Haus und hat bar kassiert .
:wand:
Logisch, dass der Pleite war

Kopfbahnhof

Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 18:13:33die anderen beziehen bis auf 1-2 auch ALG II und sind in der selben Situation wie ich.
Na dann müsste dein JC die Situation doch kennen?
Ist doch erst mal gut für dich, wenn du damit nicht allein bist.
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 18:13:33Heizung wird wohl von außen gemacht
Ja gibt es auch für Wasser, aber noch nicht überall.
Ich vermute hier auch, der VM hat gar keinen Vertrag mit einem Abrechnungsunternehmen.
Wobei ich dann nicht verstehe warum, denn diese Kosten können ja auf die BK Abrechnung mit drauf.

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 23. Dezember 2021, 17:26:20
Zitat von: Heinz-Otto am 23. Dezember 2021, 14:17:25Grundmiete: 402 EuroHeizkosten: 80 EuroNebenkosten: 105,20 Euro
Für mich sieht das nicht aus wie eine Pauschalmiete, dem JC wird es wohl auch so gehen.
Darum die Forderung der BK Abrechnung.
Warum macht der VM schon seit Jahren keine Abrechnung, habt ihr keine Messgeräte in der Wohnung?

Ich schrieb, wenn das so ist wie die TE schrieb (ich fette mal)
ZitatMir liegt kein Mietvertrag vor indem etwas mit Nebenkosten und Betriebskosten steht. Es ist ein Blattpapier auf dem steht was die Grundmiete ist, was die Nebenkosten sind und für was und wie geheizt wird (In meinem Fall mit ÖL), dieses Papier wurde damals vom JC kopiert und so angenommen für die KdU.

könnte es sich um eine Nk-Pauschale handeln. Sonst müsste da mehr stehen.
Ich kann nur von den Infos ausgehen, die hier gegeben werden.
Das schließt natürlich nicht aus, dass da noch mehr steht und es eine konkrete NK-Regelung gibt, aus denen sich  NK-Vorauszahlungen ergeben und welche NK. zuzahlen sind.
Für den Falle einer vereinbarten NK-Vorauszahlung habe ich ja geschrieben, wie es sich dann rechtlich verhält.

Ohne konkrete Infos kann man also nicht sagen, ob es eine Pauschale ist, oder nicht.

Wenn das JC den VM eh kennt, die Miete direkt überweist und die TE damit einverstanden ist, sehe ich kein Problem, dass das JC ihn zur Mitwirkung auffordert. Wäre wohl am wirksamsten, damit der in die Pötte kommt. Auch wenn das rein rechtlich so nicht vorgesehen ist. Zuvor sollte das JC aber den MV prüfen und was dort vereinbart ist.




Soulmate2411

Danke für die ganzen Infos und Meinungen. Im Endeffekt muss ich jetzt eh erstmal abwarten ob und was vom JC kommt. WBA ist seit 12.12 gestellt und laut der Dame wohl in Bearbeitung. Ist das erste Jahr das es solange dauert aber das ist wohl auch Corona geschuldet.

Wünsche euch allen ein frohes Fest.

Soulmate2411

Hallo,

mal ein Zwischenstand:

ALG II war heute ganz normal auf dem Konto. Der WBA kam heute auch an und wurde bewilligt.
Zeitgleich kam noch ein Brief vom Jobcenter mit einer weiteren Aufforderung zur Mitwirkung und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt und mir einen Beratungsschein besorgen um dann mit einem Rechtsanwalt zu reden wie ich an die Unterlagen von meinem Vermieter komme, da er sich ja quer stellt.

Wie läuft denn sowas ab? Kann ich sowas online beantragen oder muss ich da persönlich hin? Stelle mir das wegen Corona alles recht schwer vor und mit viel Zeit verbunden. Melden soll ich mich bis spätestens 31.01.2022 beim Jobcenter was nun Stand der Dinge ist.

Heinz-Otto

Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 14:54:56
Aufforderung zur Mitwirkung und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt und mir einen Beratungsschein besorgen um dann mit einem Rechtsanwalt zu reden wie ich an die Unterlagen von meinem Vermieter komme, da er sich ja quer stellt.

Kann man machen, dann würde ich das JC aber Auffordern, dir die Kostenübernahme der 15 € Eigentanteil zuzusichern.

ZitatWie läuft denn sowas ab? Kann ich sowas online beantragen oder muss ich da persönlich hin? Stelle mir das wegen Corona alles recht schwer vor und mit viel Zeit verbunden. Melden soll ich mich bis spätestens 31.01.2022 beim Jobcenter was nun Stand der Dinge ist.

Per Post oder Fax, oder persönlich.
Vordrucke gibt es im Netz, meistens auch auf der Seite des Amtsgerichts.
Einfach mal dort anrufen.
Normale E-Mail geht nicht. Bei Gericht eigentlich grundsätzlich nicht.
Ich glaube nicht mal mit DE-Mail, wegen des Signaturgesetzes.

Kopfbahnhof

Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 14:54:56und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt
Diese Forderung vom JC ist ja Nachvollziehbar, aber dazu zwingen können sie dich nicht.
Es reichen auch Nachweise, dass du den VM damit schon lange dazu Aufgefordert hast.

Könnt ihr euch im Haus nicht zusammentun, da es ja alle betrifft? (auch die nicht von Alg II leben)

Ich würde diese Situation auch nicht Akzeptieren, denn eine BK Abrechnung ist eine Pflicht vom VM.

Fettnäpfchen

Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 14:54:56Zeitgleich kam noch ein Brief vom Jobcenter mit einer weiteren Aufforderung zur Mitwirkung und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt und mir einen Beratungsschein besorgen um dann mit einem Rechtsanwalt zu reden wie ich an die Unterlagen von meinem Vermieter komme, da er sich ja quer stellt.
Wie sind die denn drauf. Zu dem eh schon erwähnten....
Haben die gar keine Hemmungen faules ......Unmut äußern, muss sein, sorry.
..........https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:16:03
[Ich würde diese Situation auch nicht Akzeptieren, denn eine BK Abrechnung ist eine Pflicht vom VM.

Dem JC geht es wohl darum, dass es vermutet, dass aus früheren Jahren noch Guthaben resultiert. Das ist nämlich noch nicht verjährt und man kann es einfordern. Dazu kann der VM verpflichtet werden abzurechnen und das GH auszuzahlen.
Es ist auch gefahrlos, das im Gegenzug etwaige Nachforderungen des VM verjährt wären.

Ob dies grundsätzlich nicht verlangt werden kann, bin ich mir nicht mal so sicher. Beim kindesunerhalt können die eLb m.W. gezwungen werden, diesen einzuklagen. Die Gesetzesgrundlage weiß ich nur nicht aus dem Kopf.

Ein M der das Geld behalten könnte, würde das auch tun.
Daher wäre es aus solidarischen Gesichtspunkten für sich zu entscheiden, warum man das unterlassen sollte, nur weil man selbst nichts davon hat.
Aber derlei moralische Beurteilungen stehen mir nicht zu. Das entscheidet jeder für sich.
Je mehr der Staat ausgeben muss, um so mehr kürzt er die Sozialabgaben.
Es kann also auch in unserem Interesse sein dem Staat zu Geld zu verhelfen, das er selbst nicht eintreiben kann.

Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:24:34dass es vermutet, dass aus früheren Jahren noch Guthaben resultiert.
Ist möglich, aber im Gegenzug könnten die BK Kosten zukünftig auch steigen, wenn der VM eine ordentliche Abrechnung auf den Tisch legt.

Im Gegenzug könnte man als Mieter eben auch unbegrenzt Heizen Duschen usw. weil ohne Abrechnung eben auch keine Nachzahlung für den VM.

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:24:34bin ich mir nicht mal so sicher.
Wenn das JC das Prozessrisiko übernimmt gut, tut es aber nicht.

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:31:30
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:24:34dass es vermutet, dass aus früheren Jahren noch Guthaben resultiert.
Ist möglich, aber im Gegenzug könnten die BK Kosten zukünftig auch steigen, wenn der VM eine ordentliche Abrechnung auf den Tisch legt.
Nö, die Abrechnung muss ja korrekt sein. Die Kosten erhöhen sich nicht dadurch, dass ordnungsgemäß abgerechnet ist, wozu ja eine gesetzliche Pflicht besteht.
Und was hat das mit den nicht erfolgten Abrechnungen zu tun?

ZitatIm Gegenzug könnte man als Mieter eben auch unbegrenzt Heizen Duschen usw. weil ohne Abrechnung eben auch keine Nachzahlung für den VM.

Du glaubst der VM rechnet nicht ab wenn er feststellt, dass er noch Geld vom M bekommt?
Hat er das nicht sogar konkret in diesem Beispiel getan? Da müsste ich erst nachlesen.

ZitatWenn das JC das Prozessrisiko übernimmt gut, tut es aber nicht.

Das JC will ja erst einmal, dass BRH beansprucht wird.
Ein Prozessrisiko gibt es in diesem Falle m. E. ausnahmsweise mal nicht, da das klar gesetzlich geregelt ist und der M Anspruch auf Abrechnung hat.
Auch denke ich, dass es sich nicht unerheblich auf die Entscheidung des Richters auswirkt, wenn er sieht, dass das Geld dem Staat/JC zusteht.

Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:44:51Hat er das nicht sogar konkret in diesem Beispiel getan?
Ja ich glaube hat er, wollte mehr Geld haben, bekommt er so nur nicht. (wenn die Mieter schlau sind)
Man könnte die Vorauszahlung der BK Kosten sogar kürzen. (bringt TE hier aber nichts)
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:44:51mit den nicht erfolgten Abrechnungen zu tun?
Nichts, aber in Zukunft dürfte es deshalb evtl. teurer werden. (schon allein für die Kosten der Abrechnung)