JC-Neue WBA Verlangt Kontoauszüge,Pass,Meldebescheinigung=Kopie

Begonnen von Dragon, 05. Februar 2022, 16:30:52

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Dragon

@justine1992

Es geht darum weiß nicht was ich Richtig dem Jobcenter schreiben soll,meine Vernüftig ausdrücken. kann ich die vorlage #31 Nehmen Bin nicht gut Schreiben an Behörden schreiben.

Also z.b das hier?
Datum 06.02.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,Was die Wohnsituation angeht
Ich lebe bei meiner Mutter in ihrer Wohnung wo ich mein Zimmer momentan noch mietfrei bewohnen darf, Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG.

Mit freundlichen Grüßen
Zitat
Bzw.: Was willst Du? Willst Du mal zählen, wie oft Dir jede Deiner Fragen hier schon beantwortet wurde?
Einer sagt es so der andere so! bin irgendwie verwirrt  :scratch:

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 15:24:04Einer sagt es so der andere so! bin irgendwie verwirrt  :scratch:
Die Auswahl musst du treffen. Wichtig ist das die Tipps in Ordnung sind.
und dazu
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 15:24:04
Es geht darum weiß nicht was ich Richtig dem Jobcenter schreiben soll,meine Vernüftig ausdrücken.
So manche JC sind da einiges gewöhnt, schließlich werden die unterschiedlichsten eLB "betreut" und von Rechts wegen sind sie eigentlich verpflichtet das was sie lesen zu deinen Gunsten auszulegen.
Also keine allzu großen Sorgen wenn es kein astreines Deutsch ist!

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 15:24:04Datum 06.02.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
was die Wohnsituation angeht:
Ich lebe bei meiner Mutter in ihrer Wohnung, wo ich mein Zimmer momentan noch mietfrei bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG.
Klar geht das!

Ich würde es sogar mit anderen Tipps ergänzen:
Zitat von: Heinz-Otto am 06. Februar 2022, 15:05:52
Ich würde das JC hinweisen, dass sie in der Akte nachschauen müssen, welche Daten wirklich fehlen. Es ist immerhin ein WBA und du hast die Richtigkeit der Angaben mit Unterschrift bestätigt. Wenn keine Änderungen eingetreten sind, gibt es keinen Grund, bereits vorhandene Daten und Dokumente anzufordern.
Datenminimierung DSGVO und Aktenstudium gem. § 65 SGB I Abs. 1 Nr. 3
und was den Pass angeht würde ich sogar schreiben dass dieser nicht gebraucht wird weil im Schreiben ja das persönliche Erscheinen gefordert wird bevor es zu einer (weiß nicht mehr genau ist schon länger her war aber schon dein Thread?) Bewilligung o. Auszahlung kommt und man da auch den Ausweis vorlegen soll.

Versuch doch mal mit deinen Worten ein Schreiben aufzusetzen und stelle das mal ein. Dann kann man querlesen und dir schreiben ob was zu ändern ist.
Das gibt dir Sicherheit für dich selber und im Umgang (besonders bei pers. Terminen) mit den JC SB.
Stärkt auch noch dein Wissen weil es so besser im Kopf hängen bleibt als wenn man nur kopiert und unterschreibt.
Weisheit: Zeige einem Mensch wie man fischt davon hat er für immer etwas als wenn du ihm einen Fisch abgibst!


MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#47
Hallo Fettnäpfchen
Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Klar geht das!
Super Danke!! das Fertige schreiben würde so aussehen.

Zitat
Meine AdresseXXX                                 Datum 08.02.2022
JC Adresse XXXX
Weiterbewilligungsantrag vom 24.01.202
Aufforderung zu Mitwirkung Ihr Schreiben vom 01.02.2021 <---- Hatte den Brief am Samstag (05.02.22) im Briefkasten.
BG-Nr.XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

Was die Wohnsituation angeht
Ich lebe bei meiner Mutter in ihrer Wohnung wo ich mein Zimmer momentan noch mietfrei bewohnen darf, Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX

Ich hatte das Gleiche Problem schon letztes Jahr mit dem JC also schriftlich mitgeteilt Das hier > Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung --> ab #291 https://hartz.info/index.php?topic=127917.45

Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Ich würde das JC hinweisen, dass sie in der Akte nachschauen müssen, welche Daten wirklich fehlen. Es ist immerhin ein WBA und du hast die Richtigkeit der Angaben mit Unterschrift bestätigt. Wenn keine Änderungen eingetreten sind, gibt es keinen Grund, bereits vorhandene Daten und Dokumente anzufordern.
Datenminimierung DSGVO und Aktenstudium gem. § 65 SGB I Abs. 1 Nr. 3
Wie würde das ausehen für alle fälle? kannst du mir bitte ein schreiben erstellen?

Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Bewilligung o. Auszahlung kommt und man da auch den Ausweis vorlegen soll.
Zeige immer den Ausweß+eAT den Jobcenter wenn ich Termine oder Bewilligung hatte. Mein JC hat den Pass auch bei dem Letzten Termin am 31.21 gesehen =Mutter war Zeuge. Schließlich hatte ich die laufende WBA letztes im jan 2021 gestellt und wurd genehmigt.

ich musste heute Leider einen schnelltest gemacht=habe morgen Termin wegen abholtermin der Doofen Meldebescheiningung! meine Nase Tut immer noch weh vom Test.


@Bigmama und andere User hatten mir freundlich mehre antworten geben , Aber es wurde nicht genauer beschrieben ob ich in den Kontoauszügen links die Namen wie von Händler,Firmen
= Abbuchung von Amazon,Supermarkt,Vodafone,O2 meine  Kundenummern,Rechnungnummer. Gläubiger -ID.
Amazon hat sehr viele Nummern (Verkäufer)
Bei O2 steht auch z.b der Ratenplan! Geht dem jobcenter doch nicht an oder?
Was ist auch wegen der Privaten Rente! kann das jobcenter jetzt den Vertrag von mir fordern? meine ohne sie auflösen müssen.

Welche Abbuchung muss komplett für das JC sichtbar sein.


CCR

Zitat von: Dragon am 07. Februar 2022, 14:17:44Was die Wohnsituation angeht
Ich lebe bei meiner Mutter in ihrer Wohnung wo ich mein Zimmer momentan noch mietfrei bewohnen darf, Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG.

Mit freundlichen Grüßen

Schreib doch auch, dass du deine Mutter gesund pflegst und dafür noch keine eigene Wohnung möchtest.

Dragon

#49
Hallo CCR
ZitatZitat von  CCR
Schreib doch auch, dass du deine Mutter gesund pflegst und dafür noch keine eigene Wohnung möchtest.
Könnte ich zwar machen! ich wollte keine Schlafenden Hunde wecken! sonst verlangen sie noch mehr Dokumente.

Habe in #47 noch was ergänzt!falls ihr es nicht gesehen habt.

Also Fassen wir zusammen ich hoffe habe alles richtig verstanden
1x die Erklärung wegen meiner Wohnsituation dem JC schicken!
dann die Kontoasuzüge für 3 Monate kopieren + per Post sicken?
Pass+eAT jetzt nicht kopieren oder doch?
1x die Meldebescheinigung. sorry ich war wohl zu schnell sie besorgen bevor ihr anworten konntet. mache mir halt sorgen wegen Geld nächsten monat.
Fehlt nur noch das mit den Kontoauzüge schwärzen oder nicht.
Das alles zusammen als einschreiben+ Empfangsbestätigung schicken.

Was ist jetzt wie im #47 was kann geschwärzt werden was muss ganz lesbar sein?

Nicht wundern wenn ich nachtrage +in meine Anwort. Ich vergesse immer etwas bin schon alt ^^

Kann ich falls mir kosten entstehen wie ausdrucke/kopieren der Dokumente vom JC zurück fordern...

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 07. Februar 2022, 14:17:44Ich hatte das Gleiche Problem schon letztes Jahr mit demJC also schriftlich mitgeteilt Das hier > Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung --> ab #291 https://hartz.info/index.php?topic=127917.45
Das ist der falsche Link der führt hier her!

Zitat von: Dragon am 07. Februar 2022, 14:27:53Wollte keine Schlafenden Hunde wecken! sonst verlangen sie noch mehr Dokumente.
ist auch nicht wichtig für einen WBA

Kommm bloß nicht auf die Idee das eins zu eins zu kopieren! Einen noch größeren Fehler kannst du nicht machen!
ZitatJC Adresse XXXX
Weiterbewilligungsantrag vom 24.01.202
Aufforderung zu Mitwirkung Ihr Schreiben vom 01.02.2021 <---- Hatte den Brief am Samstag (05.02.22) im Briefkasten.
BG-Nr.XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihrer abgefragten Punkte
Kontoauszüge / Pass / Aufenthalststitel / Meldebescheinigung und Erklärung
teile ich Ihnen folgendes mit.

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).
c) Nach DSGVO ist jede Datenerhebung zu begründen.

Ihre o. g. Aufforderung versucht, § 60 SGB I grob rechtsmissbräuchlich in Ansatz zu bringen. Sie fordern von mir unzulässige Nachweise.
Diese durch Sie versuchte Datenerhebung
- ist nicht begründet,
- ist somit nach a), b) § 67a SGB X nicht zulässig.

Zu den von Ihnen geforderten Daten im Einzelnen:
Die Kontoauszüge stehen Ihnen zu und diese mache ich als Anhang zu diesem Schreiben.

Zum Pass
Da sie in Ihrem Schreiben darauf bestehen das ich mich persönlich vorstellen muss um "Ihnen eine persönliche Identifizierung" zu ermöglichen werde ich meinen Pass nicht in Kopie einreichen.
Ergänzend dazu:
Sollten sie deswegen eine Bearbeitung verweigern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung dieser zu erheben.

Zum Aufenhaltstitel
Das habe ich jetzt nicht im Kopf! Liegt der beim JC vor? Wie lange ist die Gültigkeit? oder hast du schon eine Kopie fertig?

Was die Wohnsituation angeht:
Ich lebe momentan noch mietfrei bei meiner Mutter wo ich mein altes Zimmer bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG. Dies ist ihnen bekannt und es gab keine Änderung sonst hätten sie das im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten schon erfahren. Des weiteren gilt das selbe wie unter dem Punkt Pass unter "Ergänzend dazu:"




Dann weil ich gerade dabei bin :
Was kann ich jetzt auf den Kontoauszügen alles Schwärzen?
Zitat von: « Antwort #19 am: 05. Februar 2022, 19:35:41 »Steht in dem verlinkten Ratgeber. Nicht gelesen? Der Betreff darf geschwärzt werden.

Zitat von: « am: 05. Februar 2022, 16:30:52 »1x Ergo Versicherung= für eine Privaternte 50€ Sehe auf dem Kontoauszug steht die Firma heißt Provinzial Rheinland Lebensversicherung! Habe aber keine Lebensversicherung..
1x DAS Rechtsschutz mit Haftpflicht ca.34€ ich müsste es so abgeschloßen haben =mit Verwertungsausschluss bis zum Rentenalter
PASST ÜBERHAUPT NICHT ZUSAMMEN
Wieso eine Abbuchung wenn du keine Vers. hast? und
eine Rechtschutzversicherung kann keinen Verwertungsausschluss haben
UND
dann fragt es sich welche Vers. du nicht angegeben hast und ob ein Verwertungsausschluss besteht.

Zitat von: Dragon am 07. Februar 2022, 14:27:53Nicht wundern wenn ich nachtrage +in meine Anwort. Ich vergesse immer etwas bin schon alt ^^
Den Schmarrn glaubst doch selber nicht und alt ist wohl ganz was anderes. Ich bin noch nicht so alt und bekomme diese Dekade meine LV ausbezahlt und DU
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 11:15:44PS: Auszahlung ist wie ich oben meinte erst im jahr 2045 vorher nicht.
darfst noch 23 Jahre warten also bist du noch nicht mal 40.
In dem Zuge komme ich mir doch verarscht vor........ Mal schauen wie ich damit umgehe und in Zukunft reagiere....

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpfchen
Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Steht in dem verlinkten Ratgeber. Nicht gelesen? Der Betreff darf geschwärzt werden.
Hatte in link nicht verstanden!! welche Abbuchungen Links auf dem Kontoauszug geschwärzt werden können. sorry keine absicht.

Sorry hier war es mein Fehler leider kann ich das im ersten Post nicht mehr ändern.!
Also zur Richtigstellung :
Also nochmal Die Privatrente wird von der Provinzial Rheinland Lebensversicherung monatlich zu je 50€ von meinen Konto Abgebucht.  Ich kabe aber keine LV! !!!sondern dort steht es handelt sich um eine Privatrente mehr auch nicht. siehe ganz unten!

Die Rechtsschutz +Haftpflicht damals über die D.A.S abgeschlossen, gehört seit längeren zu Ergo Versicherung. Beide getrennte abbuchung= Rechtschutz ca.19€,Hastpflicht ca.9€

Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Rechtsschutzversicherung kann keinen Verwertungsausschluss haben
Also muss ich das dem Jobcenter melden??

Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
PS: Auszahlung ist wie ich oben meinte erst im Jahr 2045 vorher nicht.
darfst noch 23 Jahre warten also bist du noch nicht mal 40.
In dem Zuge komme ich mir doch verarscht vor........ Mal schauen wie ich damit umgehe und in Zukunft reagiere....
Vielleicht gab es hier ein Missverständnis. Ich drücke mich leider sehr umständlich aus. Sorry Sorry keine Absicht.
Ich bin Aktuell noch 43 Jahre werde aber 44!  Habe jetzt nochmal nachgeschaut Laut dem Vertrag: Dort steht Voraussichtlicher Rentenbeginn 31.08.2045 ab dann sollte ich die rente bekommen.


Heinz-Otto

LV muss man angeben und Verwertungsausschluss sollte nachweisbar sein.

Sonstige Versicherungen die nicht zur Vermögensbildung dienen wie Sachversicherungen, Haftpflicht, RS-Vers. muss man nicht angeben.
Auch z. B. Genossenschaftsanteile muss man angeben.

Dragon

@ Heizn-Otto
ZitatLV muss man angeben und Verwertungsausschluss sollte nachweisbar sein.
Nochmal habe keine LV! steht doch im #52! im vertrag steht nichts von LV!

Dort steht Fondsgebunde Rentenversicherung. Was das genau ist keine ahnung :weisnich:

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 07. Februar 2022, 16:23:44Ich kabe aber keine LV! !!!sondern dort steht es handelt sich um eine Privatrente mehr auch nicht. siehe ganz unten!
Dann mach dich mal schlau ob die auch als besonders geschützt beim JC gilt.
Infos dazu in dem Ratgeber Vermögen
Und wenn du die noch nie angegeben hast hast du ein Problem das in Angriff genommen werden sollte.
Aber ich bin sicher dass du dich dazu noch äusserst
und daher
Hier kann man ohne den Vertrag oder ähnliches zu dem Thema nichts dazu schreiben da musst du selber nachlesen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

@Fettnäpfchen
ZitatUnd wenn du die noch nie angegeben hast hast du ein Problem das in Angriff genommen werden sollte.
Aber ich bin sicher dass du dich dazu noch äusserst
Wie meist du das ?also das meine Behörde da schwerigkeiten machen könnte oder was?
Musste heute leider den Vertrag bei der Versicherung neubeantragen! Bin leider chaotisch :schaem:
Bekomme den Vertrag bis spätens Wochende Per Post zugestellt Habe in halt nie gebraucht. :wand:
Kann dir erst sagen wenn ich den selber in den händen habe.

ZitatNicht staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen (Lebens-oder Rentenversicherung) kann eigenständig geschützt sein, Voraussetzung ist ein im Versicherungsvertrag rechtsverbindlich vereinbarter unwiderruflicher Verwertungsausschluß nach § 168 Abs. 3 VVG (keine Kündigung/Beleihung), so dass die Versicherung erst mit Erreichen des individuellen Rentenalters lt. § 7a SGB II verwertet werden kann (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 1a SGB II).
https://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27
Ob der § 168 auch für meine Privatrente gilt keine ahnung. Die frage ob ich alles aus dem Vertrag verstehe!

Ps: ich weß man sollte sich immer informieren. habe leider adnere sorgen und probleme bin oft ganz verwirrt.

Heinz-Otto

Gilt auch für RV.
Alle Vorsorgeversicherungen sind anzugeben.
Zwar dürfte nichts passieren wenn man sie nicht angegeben hat, wenn der Schonbetrag nicht überschritten wird und Verwertungsausschlus besteht. Da das Rentenalter hoch gesetzt wurde, sollte man überprüfen, wie der Verwertungsausschluss formuliert ist.
Da kenne ich mich nicht aus, ob da evtl. auch das Alter steht und nicht Renteneintritt.

Dragon

Also es steht noch Folgendes in einen anderen merkblatt=Jährliche info über den Stand der versicherung
Dort fand ich was 
Garantie bei ablauf zum 31.08.2045
Monatliche Garantierte Altersrente für je 10.000€ Guthaben(Garantierter Rentenfaktor) Zum 31.08.2045 in höhe von 26,48€ die man wohl bekommt!
Hoffe wenn der Vertrag hier ist kann ich das einigermaßen verstehen :schaem:
Vorraussichliche Rente ablauf zum 31.08.2045
überschußrente je 10.000 guthaben =37,27€

Das gilt wohl für beide diese Rente ist nicht ebenfalls nicht Garantiert.

ZitatVolljährige haben einen Anspruch auf einen Vermögensfreibetrag von 150€ x Alter
https://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27
Also Verstehe ich das Richtig der Freibetrag wäre in meinen aktuell 43 Jahre x 150€= 6.450€

Puh mir raucht schon der Kopf :weisnich: :weisnich: :scratch: brauche pause kann wieder kaum was sehen! muss die Augen ausruhen bis naher

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 07. Februar 2022, 16:52:51Musste heute leider den Vertrag bei der Versicherung neubeantragen! Bin leider chaotisch :schaem:
Verstehe ich so nicht....neubeantragen?..  das du chaotisch bist schon!

Zitat von: Dragon am 07. Februar 2022, 16:52:51Ob der § 168 auch für meine Privatrente gilt keine ahnung.
Deswegen der Ratgeber! Keine Ahnung wie du auf den Verwertungsauschluss kommst den braucht es für RV die nicht anerkannt sind...
oder LV
aber da hast du ja keine:
Zitat von: Dragon am 07. Februar 2022, 16:35:10Nochmal habe keine LV!

ZitatNicht staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen (Lebens-oder Rentenversicherung) kann eigenständig geschützt sein, Voraussetzung ist ein im Versicherungsvertrag rechtsverbindlich vereinbarter unwiderruflicher Verwertungsausschluß nach § 168 Abs. 3 VVG (keine Kündigung/Beleihung), so dass die Versicherung erst mit Erreichen des individuellen Rentenalters lt. § 7a SGB II verwertet werden kann (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 1a SGB II).

Zitat von: Dragon am 07. Februar 2022, 17:10:48Also Verstehe ich das Richtig der Freibetrag wäre in meinen aktuell 43 Jahre x 150€= 6.450€
Nein das verstehst du falsch bzw. liest du an der falschen Stelle des Ratgebers
> es wären 750.-/Lj
und im oberen normalen Schonvermögen vergisst du wieder mal die 750.- Klimmpergeld die noch dazu gerechnet werden.

Zitat von: Dragon am 07. Februar 2022, 17:10:48Das gilt wohl für beide diese Rente ist nicht ebenfalls nicht Garantiert.
Ja deswegen vermute ich eine LV dahinter (was aber letztendlich egal ist)
und im Kleingedruckten steht das was der Versicherungsvertreter verschweigt um deine Unterschrift und seine Provision zu bekommen.
Gerne so formuliert das es nicht garantiert ist wenn der Zinswert während der Laufzeit einmal niedriger ist als zum Versicherungsabschluss.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Verstehe ich so nicht....neubeantragen?..  das du chaotisch bist schon!
Meinte habe meinen alten Rentenvertag leider verlegt oder verloren! Kann ich nicht finden war am suchen...

ZitatJa deswegen vermute ich eine LV dahinter (was aber letztendlich egal ist)
Hoffe ich nicht.  :schock: ich kann es dir erst sagen wenn ich den Vertag per post bekomme.

Machst du gerade den text in #50? Fertig wo ich warten sollte. Sag Bescheid. Bin mich noch weiter Ausruhen.