Einladung vom JC zum Termin trotz durchgehender AU

Begonnen von Lilie79, 05. April 2022, 12:25:15

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Lilie79

Hallo

ich bin durchgehend AU geschrieben seit längerem. Jetzt wurde ich an eine neue SB verschoben. Die mich bald sehen möchte , mein Problem ist das ich kurz davor einen Arzttermin habe und auch meine AU verlängert wird. Ausserdem muss ich meine Jahresabrechnung vom Strom 2022 abgeben. Bei mir besteht das Recht auf einen LTA bis 01.2024.
Meine AU Bescheinigung  muss ich bis kurz vor dem Termi bei ihr eingereicht haben. Ich vermute sie legt mir eine neue Eingliederungsvereinbarung vor.
Da die AU Bescheinigung kurz unmittelbar vor dem Termin im JC eintrifft habe ich Angst das sie denkt ich komme nicht. Bzw. ich würde am liebsten einfach nicht hingehen.Weil ich nicht weiss was sie mit jemand der dauerhaft AU besprechen will. Ausserdem steht keine Zimmernummer drauf sondern nur im Wartebereich ..ist das ein Einzeltermin oder Massenveranstaltung ?

In der Einladung steht das dies eine Einladung nach § 59 zweites  Buch Sozialgesetzbuch( SGB2) in Verbindung mit §309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB 3). Wenn sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht folge leisten, wird ihr ALG2 bzw Sozialgeld um 10 Prozent des für sie nach §20 Zweites Buch Sozialgestzbuch( SGB2) maßgebenden Regelbedarfs grundsätzlich  für die Dauer von drei Monaten gemindert. Beachten sie bitte unbedingt auch die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise.

Würdet ihr hingehen ? Ich habe Angst eine Eingliederungsvereinbarung vorgesetzt zu bekommen wo ich mich bewerben muss und das vor meinem anstehenden LTA. Und wie erkläre ich das erscheinen trotz AU ? Ich verstehe nicht was das soll ?


Lilie79

Hallo

ja danke...habe nur Angst sanktioniert zu werden und überlege deswegen hinzugehen. Aber ich weiss nicht was ich mit der Dame reden soll. Ich werde vermutlich hingehen da man im JC länger nicht gesehen hat . Ich gehe davon aus das ich neue EGV unterschreiben soll.

Fettnäpfchen

Zitat von: Lilie79 am 05. April 2022, 12:35:54habe nur Angst sanktioniert zu werden und überlege deswegen hinzugehen. Aber ich weiss nicht was ich mit der Dame reden soll. Ich werde vermutlich hingehen da man im JC länger nicht gesehen hat . Ich gehe davon aus das ich neue EGV unterschreiben soll.
Wenn du AU bist musst du nicht hin und fertig.
Sanktion geht auch nicht
und was man mit einem SB reden soll wissen die allerwenigsten, außer man will etwas.
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) muss man nicht unterschreiben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

OLD-MAN

Hallo Lilie79,

um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich hingehen.

Recht haben, wie hier im Forum häufig geantwortet wird und anschließend Recht bekommen, sind immer schon zwei paar Schuhe gewesen. Ich hätte auf eine solche Auseinandersetzung keine Lust, da der Grund zu unbedeutend ist.

Mein JC z. Bsp. schickt mir eine Email (1 x im Jahr) und bittet um einen Anruf. Der Ansprechpartner steht im Schreiben, seine Telefonnummer und die Uhrzeit, zu der ich bitte anrufen sollte, sind vermerkt.

Ich rufe an, sage am Telefon direkt mit einem Lächeln auf den Lippen: "Ja, Herr xxx, ich lebe noch, es gibt nichts Neues und ich hoffe, auch Ihnen geht es gut!" Danach ist das Gespräch mit Austausch von Höflichkeitsfloskeln auch schon beendet.

Ach übrigens, um die eigene Telefonnummer zu unterdrücken, einfach vor der Rufnummer *31# eintippen, dann wird für diesen Anruf die eigene dRufnummer nicht übermittelt.

Hary

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. April 2022, 14:48:53
Wenn du AU bist musst du nicht hin und fertig.

Kann man das wirklich so pauschal sagen? Eine AU bedeutet ja nicht auch automatisch eine Terminunfähigkeit. Bei einer ansteckenden Krankheit oder wo jemand wirklich nicht zugemutet werden kann den Terin wahrzunehmen ist klar, aber kann man nun pauschal sagen ich gehe zu keinem Termin weil ich mir beim Heckeschneiden ein Stück vom Ohrläppchen abgeschnitten habe, dies aber keinen Grund darstellt nicht zu einem Gespräch zu gehen, sondern eher als Schutz vor dem Staubigen Arbeitsplatz im Bergwerk dient?

Fettnäpfchen

Zitat von: Hary am 05. April 2022, 15:34:41
Kann man das wirklich so pauschal sagen?
Den SB geht die Diagnose nichts an.
Kann ja das nächste Mal eine WUB verlangen, wenn richtig begründet und das nicht mal permanent.
Wie genau man da dann vorgehen sollte steht im Anhang.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Lilie79

Hallo

Ich komme mir eh blöd vor ich habe diesen Freitag einen Arzttermin wegen was und gleichzeitig wird meine AU verlängert. Und am Montag soll ich vormittags zum Termin erscheinen. Auf meine Jahresabrechnung Strom warte ich noch wenn ich Glück habe kann ich diese gleich mit abgeben.
Ich gehe also zum Termin und gebe direkt dort meine AU ab.

Ich denke das wird sicher negativ bewertet mit AU zum Termin zu erscheinen klar sicherer als gar nicht. Ich weiss auch nicht was man mit AU im JC zu suchen hat ?
Ich hatte sowas noch nie. Bin auch immer mit AU nicht hin. Mir wurde zwar eine Sanktion angedroht aber nie vollzogen.
Ich gehe hin und gebe meine AU ab und muss sicher eine neue EGV unterschreiben.
..ich denke ich liege auf Auflage bei ihr. Ich habe keine Lust mich übers Ohr hauen zu lassen da ich
denke ihr ist es im Prinzip egal ob ich komme oder nicht. Das sind eher Machtspiele wo sie am längeren Hebel sitzt.
Und ich mir doof vorkomme weil ich nichts neues zu erzählen habe.

Ratlos

Persönlich in einem Termin würde ich eine AU nicht abgeben, sondern per Einschreiben für 3,50 € senden.
Eine AU bedeutet erstmal dass du krank bist. Sie bedeutet nicht dass du deswegen bettlägerig sein musst. Wie schon geschrieben geht die Diagnose das JC nichts an.

Lilie79

Hallo

Ich gebe sie direkt während dem Gespräch ab. Ich muss ja auch hinfahren. Und extra Geld ausgeben dafür will ich nicht unbedingt.

Hary

Zitat von: Ratlos am 05. April 2022, 16:41:40
Wie schon geschrieben geht die Diagnose das JC nichts an.
Wobei das ja nur zum Teil richtig ist und dem Jobcenter die Diagnose auch bekannt werden kann. In dem Moment wo der SB/Jobcenter meint eine Teilnahme am Termin wäre möglich gewesen müsste der Kunde entsprechende Nachweise in einem Verfahren vorlegen die eine Unfähigkeit belegen. Somit würde das Jobcenter über Umwege auch an die Diagnose oder zumindest einen Anhaltspunkt dazu kommen.

Ratlos

Zitat von: Hary am 05. April 2022, 17:21:08müsste der Kunde entsprechende Nachweise in einem Verfahren vorlegen die eine Unfähigkeit belegen
Das glaube ich nicht ohne weiteres. Mit der AU bescheinigt ein Arzt dass der Patient krank ist.
Welche Nachweise sollte da ein Kunde noch vorlegen. Der kann ja nicht schlauer sein als der Arzt.
Man muss auch dem Arzt vom Med. Dienst keine Diagnose mitteilen, denn die festzustellen ist seine Aufgabe. Das ist aber nur meine Meinung.

Hary

Ich denke in der Praxis wird es auch eher nur genauer geprüft wenn jemand zufällig bei jedem Termin plötzlich krank ist. Ich hatte auch mal am Vortag mit einer Grippe angefangen und ein einfacher Anruf hat gereicht und der Termin war verschoben. Im Grunde kann es ja auch nicht im Sinne des SB's liegen selber krank zu werden bei einem Termin. Nur ich kenne auch Kandidaten die zu jedem Termin plötzlich einen Tag krankgeschrieben sind. Da wird tatsächlich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangt.

BigMama

Zitat von: Ratlos am 05. April 2022, 17:54:17Man muss auch dem Arzt vom Med. Dienst keine Diagnose mitteilen, denn die festzustellen ist seine Aufgabe. Das ist aber nur meine Meinung.
Das macht überhaupt keinen Sinn. Dann müssten ja alle bisherigen Diagnoseverfahren erneut durchlaufen werden. Selbstverständlich wird der ärztliche Dienst nach den behandelnden Ärzten fragen und auch nach einer Schweigepflichtsentbindung für diese.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Maunzi

Wenn du mit AU da antanzt und den Termin wahrnimmst ist die AU ziemlich wertlos ... dann hast du ggf auch bald Spaß, weil sie die AU anzweifeln, du konntest ja schließlich auch den Termin wahrnehmen. Dementsprechend würde ich dir von abraten da hinzugehen! Du kannst ja Freitag die AU abgeben? Oder per "Boten" zustellen lassen (Abgabe durch Bekannte die als Zeuge herhalten zB).

Hingehen würde ich keinesfalls, so unsicher wie du klingst endet das mit einer Unterschrift unter einer Eingliederungsvereinbarung in der irgendwelcher Blödsinn gefordert wird.

Wenn du eine Anhörung erhältst wegen fernbleiben verweist du auf die dann und dann abgegebene (durch Boten!) AU. Sollten sie dann FÜR DIE ZUKUNFT - denn rückwirkend geht das nicht! - eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen dann ist das so.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)