Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

WBA und Aufforderung zur Mitwirkung

Begonnen von Rick, 12. Juli 2024, 13:10:02

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Rick

Vielen, vielen Dank Ottokar für deine Hilfe und den Anschreiben. Ohne eurer Wissen und die Hilfe wären wir aufgeschmissen! DANKE! :sehrgut:

Ich habe die zwei Schreiben jetzt fertig gemacht, und gehen morgen per Einschreiben sofort raus.

MfG Rick

Ottokar

Nachtrag: Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023 gibt, ist das so?
Wenn ja, sollte man das in beiden Schreiben noch ergänzen.

Soweit Einkommenssteuererklärungen abgegeben wurden, aber noch keine Bescheide vorliegen, sollte man dies in beiden Schreiben noch ergänzen und erklären, dass man diese dem JC vorlegt sobald sie eingetroffen sind.

Soweit Einkommenssteuerbescheide für 2022 und/oder 2023 vorliegen, sollten diese in Kopie dem Widerspruch beigefügt und dieser entsprechend ergänzt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rick

Ja, dem ist so. Es gibt keine. Sie hatte in der Zeit auch Hartz4/Bürgergeld bekommen. Tochter wollte gerade los zur Post.
Ich ergänze den Satz " Die Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023 sind nicht antragsrelevant und auch nicht vorhanden.."

MfG Rick

Ottokar

Ich habe die Bsp mal ergänzt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rick

Ich danke Dir Ottokar. Ist abgeändert.

Mfg Rick

Rick

Wir haben nun eine Antwort vom SG bekommen und unser Antrag wird abgelehnt. Das JC reibt sich die Hände und freut sich riesig, kann es doch fröhlich weiter machen mit seiner Schikane, seiner Datensammelwut und seinen Datenschutzverstößen. Ob es nun meine Tochter betrifft, oder jemand anderen, das macht keinen Unterschied mehr. Ein Bürgergeld Empfänger hat keine wirklichen Rechte. Entweder kann man jetzt nur hoffen, das JC bewilligt den Antrag und zahlt nach, oder man legt gegen diesen Bescheid Klage beim LSG ein. Mir fehlen gerade die Worte... Ich bin wirklich froh und stolz darauf, das meine Tochter sich nicht unterkriegen lässt, ob AG oder JC, und im September wieder neu im Job anfängt. In diesem Land darf man wirklich nicht arbeitslos werden aus welchen Gründen auch immer, man ist immer der Verarschte.

Mfg, Rick





malsumis

Na sowas aber auch, wer hätte es erahnen können, dass wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht kommt, dass dann keine steuerfinanzierten Leistungen fließen. Daran wird weder das LSG noch das BSG was ändern. Aber einige können es nicht einfach anders, Hauptsache lautstark Schikane herumbrüllen.

TripleH

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41Ein Bürgergeld Empfänger hat keine wirklichen Rechte.

Wie kommst du darauf? Ich hatte gefragt:

Zitat von: TripleH am 17. August 2024, 14:23:00Welchen Nachweis habt ihr denn für den Eingang der fehlenden Unterlagen beim Jobcenter? Wenn ihr einen habt, weil z. B. JC-digital, dann bitte mal hochladen.

Es sieht doch so aus: sie behauptet vor Gericht, dass sie mitgewirkt hat. Das JC behauptet das Gegenteil. Da derjenige, der Unterlagen einreicht, in der Beweispflicht ist, hätte sie doch nur ganz einfach nachweisen müssen, dass die die Unterlagen eingereicht hat. Dann wäre das wahrscheinlich anders ausgegangen.

Warum hat sie also den Nachweis nicht erbracht?

Tomatenstude

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41Ein Bürgergeld Empfänger hat keine wirklichen Rechte.
Natürlich hat er. Konnte vor dem SG klagen und das von der Seite überprüfen lassen. Die schreiben halt, dass es keine Nachweise fürs Einreichen gäbe.

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41Entweder kann man jetzt nur hoffen, das JC bewilligt den Antrag und zahlt nach, oder man legt gegen diesen Bescheid Klage beim LSG ein.
Bei - aus Sicht des JC- Nachreichen der Unterlagen, können auch die ausstehenden Gelder nachgezahlt werden.

Es ist auch ein Recht, das jedermann hat, weiter zu klagen.

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41Mir fehlen gerade die Worte... Ich bin wirklich froh und stolz darauf, das meine Tochter sich nicht unterkriegen lässt, ob AG oder JC, und im September wieder neu im Job anfängt.
ist auch super, hat aber nichts mit unterkriegen und JC zu tun. So man die Möglichkeit hat, einen guten Job anzunehmen, sollte man das natürlich tun, um eben auch aus dieser Abhängigkeit rauszukommen.

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41In diesem Land darf man wirklich nicht arbeitslos werden aus welchen Gründen auch immer, man ist immer der Verarschte.
In diesem Land bekommt der "Verarschte" KDU, Miete und Krankenkasse gezahlt. In anderen Ländern bleibt dann eine dicke Null auf dem Konto und man kann zusehen, wie man seine Miete zahlt und zum Arzt kommt.

Dass es zuweilen Probleme wie die hier geschilderten gibt, ändert nichts daran. :flag:  :bye:

Rick

Malsumis, ich möchte dich freundlich bitten, dich von meinen Hilfegesuchen fern zu halten. Deine zynischen Antworten und Unterstellungen bringen uns nicht weiter.
Das Unterlagen in unserem Jobcenter verschwinden hat nun auch unser Anwalt, in einer anderen Angelegenheit, durch Akteneinsicht, erfahren. Das diese verschwundenen Unterlagen eingereicht wurden, wurde sogar Nachweislich vom JC bestätigt. Spare Dir also bitte deine Antworten.

TrippleH, Nachweise sind erbracht worden.
Tomatenstude, das ist falsch, denn nicht nur Deutschland hat so ein Sozialsystem, das der Staat hilft bei Arbeitslosigkeit, sondern auch andere europäische Länder.

MfG Rick

Tomatenstude

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 20:40:50TrippleH, Nachweise sind erbracht worden.
Tomatenstude, das ist falsch, denn nicht nur Deutschland hat so ein Sozialsystem, das der Staat hilft bei Arbeitslosigkeit, sondern auch andere europäische Länder.
Ich kann Deinen Frust echt verstehen, dennoch, nein, nicht in dem Umfang. So ein Sozialsystem kannst Du lange suchen, selbst im so gelobten Schweden sieht es nicht so umfangreich aus.
Und außerhalb Europas kannst Du sehr lange danach suchen. Warum ich das betone: Weil ihr zu diesem Recht noch kommen könnt. So es notwendig ist.

Das Problem war halt fürs Gericht, dass es keinen Nachweis gab. Oder welcher Nachweis, dass die Unterlagen verschickt wurden, lag fürs Gericht vor?
Denn das wäre in der Tat was für eine nächste Instanz, wenn nachweisbar Belege fürs Versenden und besser noch dem Empfang vorgelegen haben und die ignoriert wurden.

Rick

Doch, auch im Umfang wie es in Deutschland üblich ist. Deutschland ist nicht das einzige Land das so ein umfangreiches Sozialsystem hat.

Ich habe die Nachweise, das die geforderten relevanten Daten hochgeladen wurden, mit beigefügt.
Da wir nun erneut die beiden Anlagen mit dem Widerspruch zusammen an das JC geschickt haben, hoffen wir nun erst einmal auf Bewilligung/ Nachzahlung. Wenn das JC sich weiter quer stellt, dann werden wir uns wohl auch in dieser Sache Anwaltliche Beratung nehmen.

MfG Rick

TripleH

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 22:06:29Ich habe die Nachweise, das die geforderten relevanten Daten hochgeladen wurden, mit beigefügt.

Und warum lädst du die hier trotz Bitte nicht hoch? Warum wird das vom Gericht mit keinem Wort erwähnt? Glaubhaft kommt es halt nicht rüber, sorry.
 

Rick

TripleH, erkläre mir doch einmal bitte die Sinnhaftigkeit, warum ich hier einen Nachweis hoch laden soll? Du fragst ja nun schon zum zweiten Mal danach.

MfG, Rick

malsumis

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 20:40:50Das diese verschwundenen Unterlagen eingereicht wurden, wurde sogar Nachweislich vom JC bestätigt.
Das Gericht schreibt aber was ganz anderes. Oder willst du uns hier erzählen, dass auch das Gericht euch schikaniert?
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 20:40:50Deine zynischen Antworten und Unterstellungen bringen uns nicht weiter.
Euch wird nichts weiterbringen, solange ihr selber die Bewilligung vorsätzlich sabotiert.
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 22:06:29Doch, auch im Umfang wie es in Deutschland üblich ist. Deutschland ist nicht das einzige Land das so ein umfangreiches Sozialsystem hat.
Nirgendwo wird man euch einfach so Geld schenken, ohne auch irgendwelche Mitwirkungspflichten einzufordern. Hier bei uns bekommt man es ja schon fast auf dem Silbertablett serviert. Sogar Ukrainer kriegen es gebacken, ohne der deutschen Sprache mächtig zu sein, ihre Unterlagen einzureichen. Von daher brauchst du hier nicht etwas von
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41Ein Bürgergeld Empfänger hat keine wirklichen Rechte.
zu schwadronieren.