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Praktikum gemacht, jetzt will JC Leistungen einstellen

Begonnen von Sanson6, 13. Juli 2024, 13:46:29

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Sanson6

Ich bin sehr froh und dankbar für eure Hilfe!  :sehrgut:
Ist irgendwie alles blöd gelaufen. SB hat immer damit geworben, dass es Unterstützung als Langzeitarbeitslose gibt und ich langsam und verständnisvoll in das Arbeitsleben hineingeführt werde.
Bin ins kalte Wasser geworfen worden, und weder JC und der Arbeitgeber haben mich unterstützt.
Ich habe jetzt auch noch mal in meinen Unterlagen nachgeschaut und stelle richtig:
Es handelte sich um ein Angebot einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung (Beseitigung von Vermittlungshemmnissen).  :sad: ging total daneben...
Ehrlich, nach der Aktion ist mein Selbstwertgefühl noch mehr im Keller.

Dieser Firma mangelt es an Fachkräften. Die haben versucht ihre betrieblichen Engpässe an mir auszugleichen.

PetraL

Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 16:02:41Dieser Firma mangelt es an Fachkräften. Die haben versucht ihre betrieblichen Engpässe an mir auszugleichen.
Falls es dich irgendwie tröstet: Ist mir auch schon passiert. Es gibt tatsächlich viele solcher schwarzen Schafe, die sich über das JC billige Arbeitskräfte vermitteln lassen...  :no:

SOMMERKOMMTDOCHNOCH

Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 16:02:41Dieser Firma mangelt es an Fachkräften. Die haben versucht ihre betrieblichen Engpässe an mir auszugleichen.

Wollte man Dir denn einen Arbeitsvertrag geben oder nicht? Wenn es der Firma an Fachkräften mangelt und Du eine bist, ist doch nachvollziehbar, dass man Dich nicht in der ersten Woche Deines Arbeitsvertrags gleich 6 Wochen in den Urlaub schicken kann.

So viel Urlaub hat niemand und den bekommt man nie, nachdem man gerade mal 4 Wochen gearbeitet hat.

Klar ist Deine Situation schwierig. Aber der AG hat ja nun den Betrieb, weil er eine Leistung anbietet oder was herstellt und muss schauen, wie er seine Leute einteilt, damit der auch läuft.

Sollen alle anderen Deine Arbeit in den 6 Wochen machen (und weiteren Schulferien) oder wie soll das gehen?
Wäre es für Dich umgekehrt ok, wenn Du 6 Wochen nur von 8-12 Uhr einkaufen/zum Arzt/mit Deinem Kind zur Physiotherapie gehen könntest, weil die entsprechende Belegschaft ihre Kinder betreuen muss?

Wenn die Betreuung nicht sicherzustellen ist, muss das vorab geklärt werden und Du kannst bis dahin nicht ins Erwerbsleben integriert werden.

Fettnäpfchen

Sanson6

Also ich denke da schon in die Richtung in die Kopfbahnhof im letzten Beitrag geschrieben hat.

Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 13:06:46Nein, das JC wusste von der Praktikum und die Chefin hat mit dem JC noch telefoniert und gesagt ich bekäme einen Vertrag, was nicht geschehen ist.
Das mit dem Telefonat sollte in der Akte stehen, ob ich dran glauben mag ist was anderes. Aber wenn es vor Gericht gehen sollte sollte man schon im Vorfeld darauf hinweisen.
Wenn die Chefin keinen Vertrag zustande gebracht hat kann das nicht dir zu Lasten gelegt werden da du für Fehler/Versäumnisse Dritter nicht verantwortlich bist.

Und da du vom JC einen Maßnahmevertrag bekommen hast kann das JC sich nicht raus reden von nichts gewusst zu haben.
Wobei ich nicht sicher bin warum du den Maßnahmevertrag nicht abgegeben hast.
Hat da was von der "AG" gefehlt?
oder
gab es andere Gründe die Dir zu Lasten gelegt werden könnten?, denn dann könnte es eng werden Recht zu bekommen.
Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 16:02:41Es handelte sich um ein Angebot einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung (Beseitigung von Vermittlungshemmnissen). :sad: ging total daneben...

Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 13:06:46Ich suche nur eine gemeinsame Lösung für alle Beteiligten also morgen früh Jobcenter?
Wenn dann nur mit Beistand für den Fall das du im JC nicht "sattelfest" bist.
Ansonsten lieber nachweislich schriftlich wie vom JC gefordert:
Zitat von: Sanson6 am 13. Juli 2024, 14:52:56aber was soll ich nun in das Begleitschreiben reinschreiben?
Im Prinzip das was ich hier rausgesucht habe, halt in deinen Worten.

Zitat von: Sanson6 am 13. Juli 2024, 20:23:21Die Firma bzw, Chefin sagte sie würde mir keine Entgelt fürs Praktikum zahlen, da ich ja bereits Staatsgelder bezogen hätte.
Das kann man schriftlich einfordern.
Glaube aber davor sollte der Fall geklärt sein da es möglich sein kann das der "AG" vllt. eine auf den Deckel bekommt. Weiß aber nicht ob sich da ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit damit abgibt oder ob er es darf oder ob er es ignoriert.

MfG FN
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eddie

Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 16:02:41Es handelte sich um ein Angebot einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung (Beseitigung von Vermittlungshemmnissen).
Diese Maßnahme ist aber nicht aktiviert oder?
Du bist was das betrifft sicher etwas unbedarft und dein Praktikumsbetrieb offensichtlich auch. Sonst wäre das nicht so schief gelaufen.
In Deutschland, dem Land der Bürokratie
wird doch alles schriftlich bzw vertraglich festgehalten
wie kannst du und dein Praktikumsbetrieb da einfach mal so ein lockeres Praktikums/ArbeitsVerhältnis draus machen.
Das ist alles sehr suspekt.
Vielleicht kommt dir dein Jobcenter entgegen, wenn du dich etwas dümmlich stellst.
Als hättest du nicht verstanden, wie sowas vonstatten geht.
Ich wünsch dir viel Glück dabei

Kopfbahnhof

Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 16:02:41Dieser Firma mangelt es an Fachkräften
So wie die sich offenbar verhalten, wundert mich das rein gar nicht!

Das sind genau die Firmen, die immer nach Fachkräften plärren und sich dann wundern, wenn keiner kommt.

Wurde dir nun ein AV angeboten oder nicht?

Wenn ja, kommst du da evtl. raus wegen Unzumutbarkeit, weil keine Betreuung für das Kind.

Sanson6

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Juli 2024, 17:44:07Wurde dir nun ein AV angeboten oder nicht?
JA! Sollte am 01.07.24 vonstatten gehen- nix ist passiert
Hatte der Firmenleitung gesagt, bitte erst mal auf MiniJob Basis damit war Sie nicht einverstanden.
Ich habe ihr auch gesagt, dass ich in den Ferien keine Betreuung habe. Danach ist nix mehr passiert.


Bin dann noch fast 10 Tage immer hin und alles wurde totgeschwiegen. Dann AU,weil ich nimmmer weiter wusste...

Also doch nicht hin morgen und weiter AU.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die morgen Mus aus mir machen wollen und ich an allem schuld bin, und Arbeitsverweiger und
dann sagen hierher kommen Sie und lassen ihr Kind alleine daheim??? Ole wo bin ich da reingeraten?

Ronald BW

Geh davon aus das du nur als billige Arbeitskraft gebraucht wurdest.
Ich habe und achte immer darauf das es denen die ich anleite gut geht.
Wer andere fertig machen muss um seinen Status zu zeigen hat keinen.
Mach dir die 80/20 Regel zu eigen, dann lebt es sich leichter.
Du darfst immer davon ausgehen das du nur auf 20% Leute triffst die dir wohlgesonnen sind.
Andererseits wirst du immer auf 80% Vollpfosten treffen.
Wie gut du bist und wie verfügbar spielt keine Rolle, es ist die Aufgabe eines Vorgesetzten
die Menschen richtig einzuteilen und vor allem richtig an-zuleiten.
Es ist also nicht deine Schuld was da passiert ist, auch dann nicht wenn du dich blöd angestellt hast.
Als weisungsgebundene Arbeiterin bist du noch nicht mal für deine Arbeit verantwortlich, verantwortlich bist du nur wenn du in Eigenregie arbeitest, das bedeutet du bestimmst wann du kommst, wann du gehst, wie du arbeitest und was du verdienst nur dann bist du die Leistung schuldig.
Die wollten und haben dich auf die miese Tour benutzt und ausgebeutet.
Du bist auch nicht wie das ein Vorredner andeutete für das Wohl der Firma zuständig.
Andererseits hat jeder sogenannte Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht.
Diese Sorge um deine Person hat wie ich das verstehe nicht stattgefunden.
 

TripleH

Heiliges Blättle, das soll jetzt helfen?

Die TE hatte im Juni eine Maßnahme. Danach hat sie 10 Tage gearbeitet, es kam also nach Ablauf der Maßnahme ein Arbeitsvertrag zustande, der nur aufgrund des Urlaubs der Chefin noch nicht verschriftlicht wurde. Es besteht somit Anspruch auf Lohn im Juli und jetzt aufgrund Erkrankung auf Krankengeld, da die Krankheit in den ersten 4 Wochen der Arbeit eingetreten ist.

Die TE soll vom Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung ausfüllen lassen und schnellstmöglich Krankengeld beantragen!

SOMMERKOMMTDOCHNOCH

Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 19:58:01
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Juli 2024, 17:44:07Wurde dir nun ein AV angeboten oder nicht?
JA! Sollte am 01.07.24 vonstatten gehen- nix ist passiert
Hatte der Firmenleitung gesagt, bitte erst mal auf MiniJob Basis damit war Sie nicht einverstanden.
Ich habe ihr auch gesagt, dass ich in den Ferien keine Betreuung habe. Danach ist nix mehr passiert.
Damit hast Du den angebotenen Arbeitsvertrag in der Form nicht angenommen. Du hast gute Gründe, dennoch ist niemand verpflichtet, Dir einen Minijob zu geben, wenn man eine Halbtags oder Ganztagskraft benötigt

Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 19:58:01Bin dann noch fast 10 Tage immer hin und alles wurde totgeschwiegen. Dann AU,weil ich nimmmer weiter wusste...
wenn die Chefin Dir bereits gesagt hat, dass ein Minijob nicht in Frage kommt, gibt es keinen Grund, das Gespräch erneut zu suchen. Da wurde nichts totgeschwiegen, da gab es wohl nichts mehr zu sagen.

Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 19:58:01Also doch nicht hin morgen und weiter AU.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die morgen Mus aus mir machen wollen und ich an allem schuld bin, und Arbeitsverweiger und
dann sagen hierher kommen Sie und lassen ihr Kind alleine daheim??? Ole wo bin ich da reingeraten?
In nichts. Du hast ein Praktikum gemacht, man dachte, Du kannst dort arbeiten, Du kannst aber nicht oder nicht in der erforderlichen Stundenzahl.
Du verweigerst nicht, Du hast nur festgestellt, dass das mit der Betreuung des Kindes noch nicht wie erhofft möglich war.

Zitat von: Ronald BW am 14. Juli 2024, 20:54:40Als weisungsgebundene Arbeiterin bist du noch nicht mal für deine Arbeit verantwortlich, verantwortlich bist du nur wenn du in Eigenregie arbeitest, das bedeutet du bestimmst wann du kommst, wann du gehst, wie du arbeitest und was du verdienst nur dann bist du die Leistung schuldig.
Natürlich hat man auch als nicht-selbstständig Tätiger eine gewisse Verantwortung für das, was man tut. Man muss natürlich nicht für Entscheidungen des AG gerade stehen.

Zitat von: Ronald BW am 14. Juli 2024, 20:54:40Du bist auch nicht wie das ein Vorredner andeutete für das Wohl der Firma zuständig.
das hat der Vorredner nicht angedeutet. Nur kann man kaum erwarten, eingestellt zu werden und dann erstmal 6 Wochen zu fehlen
Zitat von: Ronald BW am 14. Juli 2024, 20:54:40Andererseits hat jeder sogenannte Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht.
Diese Sorge um deine Person hat wie ich das verstehe nicht stattgefunden.
Beide Seiten haben Pflichten und Rechte. Die Fürsorgepflicht.umfasst sicher nicht die hier erwünschte Sorge, dass der AG gleich Rücksicht nimmt und seine neue Mitarbeiterin freistellt.

Die Betreffende kann derzeit einfach nicht arbeiten und das sollte auch entsprechend respektiert werden.

Sheherazade

Zitat von: TripleH am 14. Juli 2024, 21:48:53Die TE hatte im Juni eine Maßnahme. Danach hat sie 10 Tage gearbeitet, es kam also nach Ablauf der Maßnahme ein Arbeitsvertrag zustande, der nur aufgrund des Urlaubs der Chefin noch nicht verschriftlicht wurde. Es besteht somit Anspruch auf Lohn im Juli und jetzt aufgrund Erkrankung auf Krankengeld, da die Krankheit in den ersten 4 Wochen der Arbeit eingetreten ist.

Die TE soll vom Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung ausfüllen lassen und schnellstmöglich Krankengeld beantragen!

Danke. Endlich eine verständliche Zusammenfassung des Sachverhalts (die eigentlich die TE hätte liefern müssen).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

eddie

Nach TripleH Darstellung steige ich nun auch besser durch aber
TripleH, wie kann Sanson6 eine Arbeitgeberbescheinigung erwarten, wenn Sanson6 nichtmal in einem Beschäftigungsverhältnis stand?

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 15. Juli 2024, 08:41:48die eigentlich die TE hätte liefern müsse
Ja, denn jetzt sieht es doch ganz anders aus.

Zitat von: eddie am 15. Juli 2024, 09:55:54nichtmal in einem Beschäftigungsverhältnis stand?
Offenbar gab es ja nun doch eins, ein AV kann erst mal nur mündlich auch Gültigkeit haben.

Zitat von: Sanson6 am 14. Juli 2024, 19:58:01Ich habe ihr auch gesagt, dass ich in den Ferien keine Betreuung habe.
Wenn eine Betreuung notwendig ist, aber nicht vorhanden dann, ist der Job nicht zumutbar.

Was die Firma dazu sagt, ist völlig egal, aber beim JC solltest du das genau klarstellen.
Damit du nicht, auch noch eine Sanktion frisst.

Sanson6

Hallo
bin ich verpflichtet der Fa. XY bescheid zu sagen dass ich nicht mehr komme?
Kann die Chefin nicht sagen ich hätte den AV doch noch bekommen und mir noch Ärger zu machen?
Oder was ist jetzt diesbezüglich zu tun?
Benötige ich zusätzlich ein ärztliches Attest wegen Kind und Betreuung?

Fettnäpfchen

Sanson6

Zitat von: Sanson6 am 15. Juli 2024, 18:18:27bin ich verpflichtet der Fa. XY bescheid zu sagen dass ich nicht mehr komme?
Ich dachte du willst noch eine AU abgeben?
Aber eine Verpflichtung gibt es nicht, die Konsequenzen sind wahrscheinlich unterschiedlich.
Als JC Kunde könntest du damit sogar ein Eigentor schießen.

Zitat von: Sanson6 am 15. Juli 2024, 18:18:27Kann die Chefin nicht sagen ich hätte den AV doch noch bekommen und mir noch Ärger zu machen?
aber klar die kann das Blaue vom Himmel lügen.

Zitat von: Sanson6 am 15. Juli 2024, 18:18:27Benötige ich zusätzlich ein ärztliches Attest wegen Kind und Betreuung?
für oder wegen was?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.