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Praktikum gemacht, jetzt will JC Leistungen einstellen

Begonnen von Sanson6, 13. Juli 2024, 13:46:29

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Sanson6

Wie Ihr bereits in euren Beiträgen geschrieben habt, ist in der Tat ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen.  :schaem:
Ich habe weiterhin  AU und somit ist AG verpflichtet mir Lohn zu zahlen!?
Ich soll jetzt (lt. Anwalt selbst erstmal, da ich sonst ein Honorar zahlen muss wenn er es tut ) einen Brief aufsetzen mit der Bitte um Lohn sprich GELD!
Habt ihr da eine Idee was man da so schreiben kann?? Brief dann ans JC

MUSS der AG solange weiter bezahlen, bis er mir kündigt? Das wird er bestimmt nun auch tun!

Sheherazade

Zitat von: Sanson6 am 20. Juli 2024, 12:54:01Wie Ihr bereits in euren Beiträgen geschrieben habt, ist in der Tat ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen.  :schaem:
Ich habe weiterhin  AU und somit ist AG verpflichtet mir Lohn zu zahlen!?

Liest du auch, was man dir schreibt? Vor einigen Seiten hat man dir bereits mitgeteilt, dass du Krankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen musst, da du innerhalb der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig geworden bist - in der Zeit greift die Lohnfortzahlung noch nicht.

Schade, dass dein "Anwalt" dieses grundlegende Wissen scheinbar nicht hat. Du kannst und solltest deinen Arbeitgeber aber schriftlich darauf hinweisen, dass ein Arbeitsvertrag automatisch zustande gekommen ist, weil du nach dem "Praktikum" dort gearbeitet hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

180

Zitat von: Sanson6 am 20. Juli 2024, 12:54:01Habt ihr da eine Idee was man da so schreiben kann?? Brief dann ans JC
Möchtest du knallhart draufhauen auf die Chefin oder lieber vorsichtig vorgehen?

Knallhart wäre:

Sehr geehrte Frau XY,
ich bin seit dem xx.xx.xxxx als Mitarbeiter in ihrem Unternehmen tätig. Die Tatsache, dass sie sich bislang geweigert haben, mir einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszustellen, entbindet Sie nicht von der Verpflichtung den Lohn zu zahlen. Ihre Behauptung, dass Sie nicht zahlen müssten, weil ich Sozialleistungen beziehen würde, ist mit dem Arbeitsrecht unvereinbar und stellt u.a. einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz dar.
Ich bitte Sie hiermit letztmalig um Auszahlung des mir ausstehenden Lohns bis zum 31.07.2024 auf das Ihnen bekannte Bankkonto.
Sollte ich bis zum genannten Datum kein Geldeingang auf meinem Konto feststellen können, werde ich nicht davor zurückschrecken alle notwendigen Schritte einzuleiten, um meine mir bekannten Rechte durchzusetzen. Die für sie daraus folgenden Kosten und Unannehmlichkeiten setze ich als bekannt voraus.

Mit freundlichen Grüßen
xyz

Sanson6

Zitat von: Sheherazade am 20. Juli 2024, 13:53:32in der Zeit greift die Lohnfortzahlung noch nicht.
SCHRIFTSATZ meiner RAin: Für die Dauer von 6 Wochen müssen Sie Lohnfortzahlung bekommen, aber erst, wenn Sie schon 4 Wochen tätig waren, ansonsten ist die Krankenkasse zuständig. Dafür müssen Sie aber von der Fa. angemeldet werden!  war ich das???

Ich habe 3 Wochen eine Maßnahme gemacht, danach 5 Tage gearbeitet
Tätig aber wann? -  das ist hier die Frage !?

>>>> DANKEschön @ 180
dass übernehme ich und damit ist auch Schluß mit meinem Beitrag
euch einen schönen Sommer   :cool:



TripleH

Was soll der Nonsens jetzt schon wieder?

Der Lohnanspruch ist noch gar nicht fällig. Die TE hat im Juli angefangen, Lohn ist nach § 614 BGB erst am 1.8. zu zahlen. Wir haben gerade mal den 20.7.!

Zitat von: Sanson6 am 20. Juli 2024, 14:18:54>>>> DANKEschön @ 180 dass übernehme ich und damit ist auch Schluß mit meinem Beitrag euch einen schönen Sommer   

Mach das. Wenn dir nach so einem frechen Brief gekündigt wird, jammer hier bloß nicht rum wegen der Sanktion, die darauf folgt.

Zitat von: Sanson6 am 20. Juli 2024, 14:18:54Ich habe 3 Wochen eine Maßnahme gemacht, danach 5 Tage gearbeitet

Im Übrigen solltest du dich endlich mal auf konkrete Angaben festlegen. Anfangs hast du noch den ganzen Juni eine Maßnahme gemacht und im Juli 11 Tage gearbeitet und jetzt sind es plötzlich nur noch 3 Wochen Maßnahme und 5 Tage Arbeit.







Sheherazade

Zitat von: Sanson6 am 20. Juli 2024, 14:18:54
Zitat von: Sheherazade am 20. Juli 2024, 13:53:32in der Zeit greift die Lohnfortzahlung noch nicht.
SCHRIFTSATZ meiner RAin: Für die Dauer von 6 Wochen müssen Sie Lohnfortzahlung bekommen, aber erst, wenn Sie schon 4 Wochen tätig waren, ansonsten ist die Krankenkasse zuständig. Dafür müssen Sie aber von der Fa. angemeldet werden!  war ich das???

Woher sollen wir das wissen? Frag bei deiner Krankenkasse nach, die sind zuständig für die Sozialversicherungsan- und abmeldungen und auch für den Einzug der Beiträge. Deine RAin hat dir also das richtige geschrieben, du hast es nur nicht verstanden.

Ansonsten schließe ich mich hier an
Zitat von: TripleH am 20. Juli 2024, 14:23:07Im Übrigen solltest du dich endlich mal auf konkrete Angaben festlegen. Anfangs hast du noch den ganzen Juni eine Maßnahme gemacht und im Juli 11 Tage gearbeitet und jetzt sind es plötzlich nur noch 3 Wochen Maßnahme und 5 Tage Arbeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sanson6 am 19. Juli 2024, 19:29:11Die Firma indes behauptet es wäre kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen und will auch nix zahlen.
Wenn das so ist, lass es dir schriftlich von der Firmna geben.

Zitat von: Sanson6 am 20. Juli 2024, 12:54:01ist in der Tat ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen
Wer soll hier noch durchsehen?

Zitat von: Sanson6 am 20. Juli 2024, 12:54:01einen Brief aufsetzen mit der Bitte um Lohn sprich GELD!
Wenn Arbeitsbeginn am 01.07.2024 gewesen ist, wird der Lohn sicher irgendwann im August gezahlt.
Aber nicht schon jetzt, für mich bringt so ein Schreiben zum jetzigen Zeitpunkt rein gar nichts.
Dazu solltest du unbedingt auch Antwort 61 beachten!

Zitat von: Sanson6 am 20. Juli 2024, 14:18:54Dafür müssen Sie aber von der Fa. angemeldet werden!  war ich das???
Frage einfach deine KK.


Tomatenstaude

Zitat von: Sanson6 am 15. Juli 2024, 19:26:12
Zitat von: TripleH am 15. Juli 2024, 19:09:29Du scheinst den Ernst deiner Situation immer noch nicht begriffen zu haben.
gewiss  doch :wand: und eines weiß ich ganz genau, ich werde NIE WIEDER  :teuflisch: jemanden einen Gefallen tun...Das war ein Eigentor!
wem hast Du denn einen Gefallen getan?

Ansonsten: Arbeitsvertrag scheint mündlich zu bestehen, Geld gäbe es Ende des Monats oder Anfang August, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht, da Du keine 4 Wochen gearbeitet hast, es gibt Krankengeld von der Kasse.
Dort, wie schon gesagt, nachfragen.

Sanson6

JC hat Leistungen wieder freigeschaltet!
AG hat ( wie vermutet) nichts gezahlt.

Die Firma hat mir einen Personalbogen (5 Blätter, wo ich persönliche Daten von mir preisgeben soll) geschickt. Danach würde Geld kommen... :teuflisch:
Dinge, die ich dieser Firma garantiert nicht mehr sagen will.
Für 6 Werktage Arbeit lohnt sich das alles eh nicht (ca. 200 €)

Thema für mich vom Tisch
(Hab mich schon vor Gericht gesehen  :scratch: )

turbulent

Zitat von: Sanson6 am 02. August 2024, 10:09:30Für 6 Werktage Arbeit lohnt sich das alles eh nicht (ca. 200 €)
Für 200 Euro lohnen sich ein paar Papiere nicht? Na, Dir muss es ja gut gehen.
Und was ist mit Juni?
Was hat die Krankenkasse geantwortet?

Ronald BW

Du solltest das Geld auf jeden Fall holen.
Das bei einem Arbeitsvertrag persönliche Daten gebraucht werden ist ja normal
du kannst aber weglassen was für den Vorgang nicht gebraucht wird.
Du solltest auch auf Nachfrage dem JC nicht erzählen das die nicht zahlen wollen
Die wollen ja also ist es deine Pflicht das zu holen.
Und dann informierst du das JC wenn du es bekommen hast, den Freibetrag hast du dann mehr.

Sanson6

Was sind den Daten die ich zwingend angeben muss?
Auch von die meiner Kinder (mit Geburtsdatum) die nicht mehr bei mir wohnen?
Beim ausfüllen sollte ich mich echt mal an den VDK wenden

Ronald BW

Alle Daten die der Vorgang braucht
In deinem Fall reicht das mindeste um die Überweisung machen zu können.
Name, Adresse, Bankverbindung, Krankenkasse, SteuerID das dürfte so das wesentliche sein was sie brauchen
evtl. noch Rentenkasse.
Einfach die Zettel lesen und alles wo du davon ausgehen kannst es wird nicht gebraucht offen lassen
oder durchstreichen mit oder ohne Kommentar.

turbulent

Zitat von: Sanson6 am 02. August 2024, 10:51:32Beim ausfüllen sollte ich mich echt mal an den VDK wenden
Brauchst Du nicht, entscheide selber, was nötig ist für einen Arbeitsvertrag (viele Unternehmen schicken Kindern Geschenke, das fällt bei Dir ja aber natürlich aus).

Sheherazade

Hinsichtlich der Kinder nehme ich mal an, dass es nicht um mögliche Geschenke für die Kinder geht, sondern um den Beitragszuschlag in der Sozialversicherung für Kinderlose (Standardabfragen der AG). Was bei nur ca. 200€ Lohn eher eine untergeordnete Rolle spielt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"