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Praktikum gemacht, jetzt will JC Leistungen einstellen

Begonnen von Sanson6, 13. Juli 2024, 13:46:29

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Sanson6

Hallo meine Lieben,
habe ein 4 wöchiges Praktikum im Juli (ohne Vertrag) im Büro gemacht.
Ein Arbeitsvertrag kam nicht zustande!!
Eben kam Post vom JC das sie meine Leistungen ab August 24 einstellen werden.
Ich habe 1 Monat kostenlos bei der Firma gearbeitet, habe die Arbeit SELBST gesucht
und das ist nun der Lohn dafür?
Wie gehe ich nun weiter vor? Ich habe übrigens ein 10 jähriges (Pflegestufe 2) Kind, dass ich meine Betreuung benötigt in der Ferienzeit...
Bitte um eure Hilfe  :sehrgut:

180

Hallo,
wie hat das JC denn vom Praktikum erfahren? Hast du das gemeldet oder hat das JC das selbst herausgefunden?

Welche Rechtsgrundlage hat das Praktikum? Je nachdem kannst du jetzt gnadenlos den Mindestlohn einklagen. Solltest du auch machen, weil du davon profitierst und die Firma in Zukunft die Bewerber nicht mehr verar*****....

Sanson6

Zitat von: 180 am 13. Juli 2024, 14:05:49wie hat das JC denn vom Praktikum erfahren
Ich hab mal wieder das "Maul" aufgemacht. Hatte von Anfang an kein ganz gutes Gefühl bei dem Job.
Chefin will pünktliche, VZ Kräfte und hat für meine Situation kein Verständnis bezgl. der Betreuung meines Kindes.


TripleH

Hattest du wenigstens einen Praktikumsvertrag abgeschlossen?


180

Wenn es nichts schriftliches gibt und keine Zeugen, dann hättet ihr halt einen mündlichen Arbeitsvertrag mit Bezahlung vereinbart. Den Prozess gewinnst du garantiert, wenn du bei deiner Aussage bleibst.  :grins:

Ronald BW

Realistisch betrachtet ist das dann Schwarzarbeit.
Es sei denn der mündliche Vertrag wird anerkannt.
Aber auch dann hättest du vor Beginn der Arbeit das Jobcenter informieren müssen.
Da du gearbeitet hast werden dir für diese Zeit wahrscheinlich keine Leistungen zustehen.
Deine einzige Chance wäre noch die Schwarzarbeit beim Zoll zur Anzeige zu bringen.
Dann besteht noch etwas Hoffnung das du dafür einen Lohn bekommst.
Du bist hereingelegt worden von der Firma.

Sanson6

danke euch schon mal...
aber was soll ich nun in das Begleitschreiben reinschreiben?
Und wie verhält es sich nun wegen der Betreuung meines Kindes?
Soll bzw. MUSS ich am Montag wieder in die Firma und mein Kind alleine zu Hause lassen?
Letzte Woche hatte ich AU aber was ab Montag?

TripleH

Zitat von: Ronald BW am 13. Juli 2024, 14:34:05Da du gearbeitet hast werden dir für diese Zeit wahrscheinlich keine Leistungen zustehen.

Nein. Das wäre nur bei normalem Arbeitslosengeld so, da dann für den Monat die notwendige Verfügbarkeit nicht gegeben war. Im SGB II gibt es diese Verfügbarkeitsnorm aber nicht ubd wenn er kein Einkommen hatte, dann war er weiterhin bedürftig.

Zitat von: 180 am 13. Juli 2024, 14:30:03Den Prozess gewinnst du garantiert, wenn du bei deiner Aussage bleibst.

Fragt sich, ob er zur Klage überhaupt aktivlegitimiert wäre oder ob der Anspruch nucht gem. § 33 SGB II oder § 115 SGB X auf das Jobcenter übergegangen ist.

Zitat von: Sanson6 am 13. Juli 2024, 13:46:29Wie gehe ich nun weiter vor?

Was genau möchte das Jobcenter überhaupt? Arbeitsvertrag? Einkommensbescheinigung? Anlage EK? Hat es irgendwelche Vordrucke, die der Arbeitgeber ausfüllen soll, mitgeschickt?

Und btw:

Zitat von: Sanson6 am 13. Juli 2024, 14:21:49nein

so dumm sollte man einfach nicht sein. Wie willst du dein Beschäftigungsverhältnis im Fall einer Schwarzarbeiterkontrolle erklären? Was wäre passiert, wenn du einen Unfall gehabt hättest? Wozu soll dieses "Praktikum" überhaupt gut gewesen sein?

Ronald BW

Ich sehe das so:
Jemand arbeitet, kein schriftlicher Vertrag, ich kann also davon ausgehen das es Schwarzarbeit ist.
Üblicherweise wird dafür was gezahlt und weil dem so ist, gehe ich erst mal davon aus das Leistungen
erschlichen wurden und ab da beweise das Gegenteil.
Das wird schwierig wenn ich denn Arbeitgeber nicht anzeige.
Weil der Arbeitgeber hat ja schon mal illegal beschäftigt und Sozialleistungen auch pauschal nicht gezahlt.
Da könnte es billiger werden das in ein legales Arbeitsverhältnis umzuwandeln.

Sheherazade

Zitat von: Sanson6 am 13. Juli 2024, 14:52:56aber was soll ich nun in das Begleitschreiben reinschreiben?

Vielleicht die Wahrheit? Du hast ein nicht beim Jobcenter angemeldetes Praktikum ohne Entgelt gemacht.

ZitatSoll bzw. MUSS ich am Montag wieder in die Firma und mein Kind alleine zu Hause lassen?

Was willst du denn da? Du hast weder einen Praktikums- noch einen Arbeitsvertrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sanson6 am 13. Juli 2024, 13:46:29habe ein 4 wöchiges Praktikum im Juli (ohne Vertrag) im Büro gemacht.
Wenn das JC davon nichts wusste, ganz schlecht.
Erste Pflicht wäre gewesen, dem JC Bescheid zu geben, steht auch so drin.

Zitat von: Sanson6 am 13. Juli 2024, 13:46:29Ich habe 1 Monat kostenlos bei der Firma gearbeitet, habe die Arbeit SELBST gesucht und das ist nun der Lohn dafür?
Erst mal ja, so blöd das auch klingt.

Teile dem JC das alles so mit, wie es genau gelaufen ist.

Mach dir schon mal Notizen und versuche Zeugen zu finden.
Wann genau und als was gearbeitet.

Nur eins verstehe ich absolut nicht, wie können die 4 Wochen schon um sein, wenn das Praktikum im Juli ist?

Sanson6

Ich meinte Juni 2024  :wand:
Das JC wusste davon und hatte mir auch Unterlagen dazu gesendet.
Die Firma bzw, Chefin sagte sie würde mir keine Entgelt fürs Praktikum
zahlen, da ich ja bereits Staatsgelder bezogen hätte.
In der 1. Juli war die Chefin dann im Urlaub und hatte angeblich deswegen
mir noch keinen Vertrag gemacht und letzte Woche hatte ich AU


Meine wichtigsten Fragen sind?
Darf das JC das Bürgergeld  so radikal streichen, so dass Kind und ich am 1. ohne Essen da stehen?
Sollte ich nun  sofort Maßnahmen ergreifen und vorm Sozial Gericht klagen?

jens123

Zitat von: Sanson6 am 13. Juli 2024, 13:46:29Eben kam Post vom JC das sie meine Leistungen ab August 24 einstellen werden.
Dann solltest du den konkreten Grund für die Einstellung offenbaren. Der Mensch an sich ist kein Hellseher.

Sanson6

Grund : Arbeitsvertrag soll vorgelegt werden und Lohnnachweise