Einladung zum Ärztlichen Dienst

Begonnen von Steve-O, 14. März 2025, 17:35:58

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Vollloser

Dann Tanke vorher noch mal ordentlich Knoblauch !  :yes:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

oldtom

Zitat von: Vollloser am 24. März 2025, 12:55:33Dann Tanke vorher noch mal ordentlich Knoblauch !  :yes:
Meinst du er bekommt es mit Vampiren zu tun? :teuflisch:

Steve-O

Zitat von: Vollloser am 24. März 2025, 12:55:33Dann Tanke vorher noch mal ordentlich Knoblauch !  :yes:

und

Zitat von: oldtom am 24. März 2025, 16:01:46Meinst du er bekommt es mit Vampiren zu tun? :teuflisch:


Bitte lasst sowas doch. Es stört mich einfach. Seit bitte so nett.

Ich habe gerade nicht die Nerven, alles hier hinzuschreiben wie es beim ÄD abgelaufen ist.
Aber eine Frage möchte ich stellen und die damit verbundene Angelegenheit schnellstmöglich mit der Hilfe von jemandem hier aus dem Forum klären.

Und zwar:

Am Ende des Gespräches mit der Ärztin des ÄD (JA, komischerweise holte mich plötzlich eine ÄRZTIN aus dem Warteraum, anstatt des im Einladungsschreiben stehenden ARZTES.), sagte Sie, das Sie noch alles Fertig verfassen müsse und das Sie dann das Ergebnis "TEIL B", meiner SB zukommen lassen würde. Dann fragte Sie mich, ob ich noch Fragen hätte?!

Ich hatte dann gefragt, ob Sie sich dann Notieren könne, dass Sie mir dann bitte den "TEIL A" zusenden solle.

NEEEEEEEE! Den bekommen SIE nicht!

Ich frage dann: ,,Also muss ich den erst wieder schriftlich anfordern?!"

NEIN!!! Den bekommen Sie nicht, Ihre SB bekommt "TEIL B" und diesen muss Sie ihnen dann Aushändigen und mit ihnen darüber sprechen. Den TEIL A bekommt keiner. NEIN, NEIN! Der bleibt NUR hier im Archiv.

Sorry, entweder habe ich jetzt echt total einen am Helm, oder ich vertue mich?!

Den Teil A bekommt man doch auch, wenn man sich diesen Anfordert?! Oder ist das nicht mehr so?!

"Es wäre sehr nett, wenn ab jetzt mal NICHTS Unnötiges/überflüssiges geantwortet würde, sondern ich Hilfe bekomme, wie all die Jahre. Das ist mir nach wie vor MEHR als Wichtig und war ja auch immer Top."

Es wäre gut, wenn mir jemand darauf antworten würde, der sich damit auch richtig auskennt.

Liebe Grüße
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Fettnäpfchen

Steve-O

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03Den Teil A bekommt man doch auch, wenn man sich diesen Anfordert?! Oder ist das nicht mehr so?!
Doch das ist nach wie vor so.
Da hat die Ärztin halt keine Ahnung davon.
Ich mach dir nochmal den Leitfaden in den Anhang da kannst du es dir dann raus suchen wie du es richtig benennst wenn du das Teil A beim AÄD anforderst. Oder du lässt es deinen Hausarzt machen, der darf das mit deiner Erlaubnis auch.

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03Bitte lasst sowas doch. Es stört mich einfach. Seit bitte so nett. Ich habe gerade nicht die Nerven, alles hier hinzuschreiben wie es beim ÄD abgelaufen ist.
Musst du ja nicht.
Wenn etwas wichtiges fehlt kann man ja nachfragen. und nur um die Neugier anderer zu befrieden wäre es mir auch zu doof.
 
Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03"Es wäre sehr nett, wenn ab jetzt mal NICHTS Unnötiges/überflüssiges geantwortet würde, sondern ich wie all die Jahre Hilfe bekomme, wie all die Jahre. Das ist mir nach wie vor MEHR als Wichtig und war ja auch immer Top."
Ja so ändern sich nicht nur die Zeiten sondern auch die User. Aber wenn du erkennst ob/das ein Beitrag überflüssig ist dann mach es wie ich. Einfach ignorieren und nur noch grob drüberlesen ob nicht was wichtiges dabei stehen könnte.

Was denkst du wie nervig (extrem) ist wenn man da plötzlich x Seiten vor sich hat und dann im Endeffekt dreiviertel davon nur so ein Schmarrn ist, sprich da nichts zu suchen hat da es nicht weiterhilft auch wenn es den selben Themenkreis beinhaltet.
Hilft nicht, irritiert nur Fragesteller, führt in die Irre und hat schon dafür gesorgt das Helfer und Fragesteller sich einfach ni(e)cht mehr melden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Steve-O

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2025, 17:52:58Steve-O

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03Den Teil A bekommt man doch auch, wenn man sich diesen Anfordert?! Oder ist das nicht mehr so?!
Doch das ist nach wie vor so.
Da hat die Ärztin halt keine Ahnung davon.
Ich mach dir nochmal den Leitfaden in den Anhang da kannst du es dir dann raus suchen wie du es richtig benennst wenn du das Teil A beim AÄD anforderst. Oder du lässt es deinen Hausarzt machen, der darf das mit deiner Erlaubnis auch.

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03Bitte lasst sowas doch. Es stört mich einfach. Seit bitte so nett. Ich habe gerade nicht die Nerven, alles hier hinzuschreiben wie es beim ÄD abgelaufen ist.
Musst du ja nicht.
Wenn etwas wichtiges fehlt kann man ja nachfragen. und nur um die Neugier anderer zu befrieden wäre es mir auch zu doof.
 
Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03"Es wäre sehr nett, wenn ab jetzt mal NICHTS Unnötiges/überflüssiges geantwortet würde, sondern ich wie all die Jahre Hilfe bekomme, wie all die Jahre. Das ist mir nach wie vor MEHR als Wichtig und war ja auch immer Top."
Ja so ändern sich nicht nur die Zeiten sondern auch die User. Aber wenn du erkennst ob/das ein Beitrag überflüssig ist dann mach es wie ich. Einfach ignorieren und nur noch grob drüberlesen ob nicht was wichtiges dabei stehen könnte.

Was denkst du wie nervig (extrem) ist wenn man da plötzlich x Seiten vor sich hat und dann im Endeffekt dreiviertel davon nur so ein Schmarrn ist, sprich da nichts zu suchen hat da es nicht weiterhilft auch wenn es den selben Themenkreis beinhaltet.
Hilft nicht, irritiert nur Fragesteller, führt in die Irre und hat schon dafür gesorgt das Helfer und Fragesteller sich einfach ni(e)cht mehr melden.

MfG FN


Okay, dann schaue ich mir das später mal in ruhe an. Wen ich fragen haben sollte, melde ich mich. könntest du mir dann helfen?  :smile:

Ich hab nur "GERADE" keinen Nerv dazu alles zu schreiben. Werde sobald ich etwas runtergekommen bin, mal ein paar ausschnitte hier reinschreiben, was beim ÄD los war.


Es ist einfach Nervtötend sich hier ständig so einen unnötigen Rotz (Tschuldigung) antun zu müssen, Sprüche oder Fragen die keinem weiterhelfen...Sowas von Sinnlos!

Liebe Grüße! :smile:
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Fettnäpfchen

Steve-O

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 18:04:41könntest du mir dann helfen? :smile:
Ich hoffe, es wird sich dann zeigen.

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 18:04:41Werde sobald ich etwas runtergekommen bin, mal ein paar ausschnitte hier reinschreiben, was beim ÄD los war.
Musst du nicht steht doch alles da und ich muss es nicht doppelt lesen.

Was du machen kannst ist entsprechende Fragen zu stellen die nicht oder noch nicht beantwortet sind. Zur Not frage ich oder andere dann schon nach!

Der Rest was die verbrochen haben oder vorhaben
und weiter verbrechen werden ist nur interessant wenn es nachweislich und/oder schriftlich ist.

Und das schriftliche hast du hoffentlich noch zur Hand und solltest es wie einen Goldschatz hüten und das Original für min. 10Jahre nach Bezugsende aufheben.

MfG FN
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Steve-O

Mir geht es jetzt erstmal nur darum, wie ich mir den TEIL A anfordern kann. Gibt es dafür eine Vorlage hier im Forum?

Liebe Grüße.  :smile:
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Sheherazade

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 06:36:51Mir geht es jetzt erstmal nur darum, wie ich mir den TEIL A anfordern kann.

Entsprechendes wurde dir bereits verlinkt, siehe Anhang in Beitrag #48. Da guckst du unter Punkt 3.3 (und 3.3.1, 3.3.2 und 3.3.3) nach, da steht alles genau.

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 18:04:41Es ist einfach Nervtötend sich hier ständig so einen unnötigen Rotz (Tschuldigung) antun zu müssen, Sprüche oder Fragen die keinem weiterhelfen...Sowas von Sinnlos!

Da gebe ich dir absolut Recht, das nervt nicht nur die hier Hilfesuchenden.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Steve-O

Zitat von: Sheherazade am 25. März 2025, 09:05:41Entsprechendes wurde dir bereits verlinkt, siehe Anhang in Beitrag #48. Da guckst du unter Punkt 3.3 (und 3.3.1, 3.3.2 und 3.3.3) nach, da steht alles genau.
 


Hab es mir schön öfter durchgelesen, allerdings lese ich daraus nur, dass meine SB auf meinen Wunsch, dem ÄD mitteilen muss, dass ich den TEIL A zu gesendet bekommen möchte.

Wahrscheinlich verstehe ich mal wieder das Bürokraten Deutsch nicht  :weisnich:


Was schreibt Ihr denn dann, wenn Ihr den TEIL A vom ÄD haben möchtet?
Ich müsste das ja sicher mit Paragraphen ausschmücken, um mal wieder einem Riesen unnötigen Krieg und unnötigen Stress aus dem Weg zu gehen.

Damit, kenne ich mich aber nach wie vor NICHT aus.


Aber vermutlich geht das ja eh erst, nachdem meine SB mir den Teil B vorgelegt hat oder?

Liebe Grüße  :smile:
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Sheherazade

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 15:27:32Hab es mir schön öfter durchgelesen, allerdings lese ich daraus nur, dass meine SB auf meinen Wunsch, dem ÄD mitteilen muss, dass ich den TEIL A zu gesendet bekommen möchte.

Genau so. Der ÄD muss dem dann nachkommen ODER schriftlich darlegen, warum das nicht geht bzw. wie es geht (z. B., dass dein Haus- oder Facharzt den Teil A anfordert).

 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Steve-O

Zitat von: Sheherazade am 25. März 2025, 15:40:53Genau so. Der ÄD muss dem dann nachkommen ODER schriftlich darlegen, warum das nicht geht bzw. wie es geht (z. B., dass dein Haus- oder Facharzt den Teil A anfordert).


Ahh ok, ich dachte immer, dass ICH mir den TEIL A, SELBST Schriftlich anfordern müsste.

Sooo und nun die Preisfrage:

Wenn ich also beim nächsten Termin beim JC bin (wo mir ja dann meine SB den Teil B aushändigen und mit mir besprechen wird), muss ich dieser dann MÜNDLICH mitteilen, dass Sie mir Bitte den Teil A anfordern soll? Weil die soll das ja dann nicht in IHRE Finger bekommen, sondern es soll ja an mich Geschickt werden.

UND, was mache ich wenn meine SB das nicht, machen will?
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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Sheherazade

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 17:38:12wo mir ja dann meine SB den Teil B aushändigen und mit mir besprechen wird

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, Teil B verbleibt beim Auftraggeber. Und das bist nicht du.

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 17:38:12UND, was mache ich wenn meine SB das nicht, machen will?

Dann trägst du dein Begehren mündlich zur Niederschrift vor, verlangst eine Ausfertigung der Niederschrift sowie eine schriftliche Antwort darauf.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Steve-O

Also mir wurde bisher immer TEIL B gegeben vom JC.
Und hier im Forum wurd mir immer gesagt, TEIL A müsse man sich selbst anfordern, dieses mal will ich es definitiv auch so machen.

Beim JC wurde mir immer der TEIL B gegeben und vorher besprochen.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

oldtom

#58
Das ist nicht nur etwas, das sich aus Vorschriften der BA ergibt.

https://www.datenschutz-notizen.de/auskunfts-und-akteneinsichtsrechte-gegenueber-behoerden-und-unternehmen-0428017/

Da gibt es eine ganze bunte Tüte an gesetzgebung - teils abhängig von dem Bundesland usw.

Darüber hinaus könnte ich mir vorstellen, das bei durch Ärzte erhobene Daten  auch § 630g BGB einschlägig ist :

§ 630g Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
(3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.

bei dem ÄD bin ich mir hier aber nicht sicher, was Juristen da aus dem Begriff Patient machen...

Fettnäpfchen

Steve-O

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 17:38:12Ahh ok, ich dachte immer, dass ICH mir den TEIL A, SELBST Schriftlich anfordern müsste.
die Denke sollte schon seit Jahren überholt sein, schon damals habe ich, oder ein anderer, das sicher erklärt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2025, 17:52:58Oder du lässt es deinen Hausarzt machen, der darf das mit deiner Erlaubnis auch.
das schreibe ich schon seit Jahren immer dazu.

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 17:38:12muss ich dieser dann MÜNDLICH mitteilen, dass Sie mir Bitte den Teil A anfordern soll? Weil die soll das ja dann nicht in IHRE Finger bekommen, sondern es soll ja an mich Geschickt werden.
Wenn dann gleich schriftlich dabei haben.
Denn was bitteschön glaubst du was die SB macht wenn du es mdl. beantragst und damit nicht nachweislich.
Die Idee von
Zitat von: Sheherazade am 25. März 2025, 17:53:33Dann trägst du dein Begehren mündlich zur Niederschrift vor, verlangst eine Ausfertigung der Niederschrift sowie eine schriftliche Antwort darauf.
ist gut und richtig.
Hast du auch das Durchsetzungsvermögen dass die SB dass dann auch macht.
Daher gleich schriftlich als Antrag dabei haben. Den gibst du entweder gleich ab
oder
du versuchst es zuerst wie von Sheherazade vorgeschlagen. Da kannst du gleich testen was bei der SB und bei Dir Sache ist.

Zitat von: Sheherazade am 25. März 2025, 17:53:33Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, Teil B verbleibt beim Auftraggeber. Und das bist nicht du.
Ja das stimmt, aber der TE bekommt eine Kopie und diese gehört auch besprochen.
Unter gesundheitlichen Umständen evtl sogar nur mit einer zusätzlichen Fachkraft wie Arzt oder Psychologe oder...
Das würde aber dabei stehen damit die SB es nicht alleine macht.

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 15:27:32Was schreibt Ihr denn dann, wenn Ihr den TEIL A vom ÄD haben möchtet?
Briefkopf klar..
Anrede für SB

Hiermit beantrage ich das mir (deine Daten), von meiner Amtsärztlichen Untersuchung vom xx.xx.xxxx, das Ergebnis des Teil A (Diagnose)unverzüglich an meine Adresse ........ übermittelt wird.
Sollten sie rechtliche Bedenken haben dann fordere ich sie auf das Teil A an die Ihnen bekannte Adresse (s. Schweigepflichtsentbindung etc.)der Praxis meines Hausarztes zu senden.
Zu Ihrer Erleichterung nochmal die Kontaktdaten meines HA
Dr. .............. Str......... 9641........

Mit freundlichem Gruß

So in etwa sollte es reichen und bei dem (s. Schweigepflichtsentbindung etc. schreibst du halt rein wo die Adresse steht.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.