Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Gast29263

Welchen Sinn macht es, die Aussetzung der Sanktion zu beantragen bis Karlsruhe entschieden hat, wenn noch nicht mal die Richtervorlage angenommen wurde?  :weisnich:

Orakel


Gast35753

Zitat von: Gast29263 am 28. Mai 2015, 18:21:07
Welchen Sinn macht es, die Aussetzung der Sanktion zu beantragen bis Karlsruhe entschieden hat, wenn noch nicht mal die Richtervorlage angenommen wurde?  :weisnich:

In der Regel (Ausnahmen bestätigen leider die Regel) urteilt das BVerfG nicht rückwirkend. Eine Sanktion widerspruchlos hinzunehmen ist schon ein Unding. Die Statistik der BA gibt zu den Erfolgen auch Auskunft. Sich derzeitige Ansprüche zu sichern, wenn das BVerfG für die Zukunft entscheiden SOLLTE, dass Sanktionen egal welcher Höhe oder nur zum Teil verfassungswidrig sind, ist ein guter Rat. Vielleicht ergibt sich aus einem Widerspruchsverfahren mit dem Ziel der Aussetzung auch noch ein Gerichtsverfahren im Ablauf, bei dem ein weiteres Sozialgericht dem Gericht in Gotha folgt .... Nur Handeln kann zum Erfolg führen. Nichtstun bedeutet immer Erdulden!

Ottokar

Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 18:07:08Wenn die Verlinkung und die Benennung einschlägiger Randziffern eines rechtskräftigen BVerfG Urteil, die Verlinkung der allgemein in der Juristerei geltenden Normen- und Kollissionsregeln eines Universitätsprofessor "sinnentlehrt" sind
Ich bezog mich ausdrücklich und ausschließlich auf deine Inhalte, nicht die von Dritten.
Das dürfte dir auch klar sein und diese abermalige Abschweifung vom Thema und den Fakten nur (d)ein Stilmittel, um das letzte Wort zu haben.

Zitat von: Gast37075 am 28. Mai 2015, 18:09:46Beruhen: sich auf etwas gründen, stützen; seinen Grund, seine Ursache in etwas haben; basieren
:wand:
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Gast35753

Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 18:34:47
... Ich bezog mich ausdrücklich und ausschließlich auf deine Inhalte, nicht die von Dritten.

Ich hoffe doch, dass eine personifizierte Beleidigung auch den Forenregeln entspricht. Danke für den Kommentar!

MichaK

Bitte seid friedlich. Das Kapital freut sich über unseren Zwist.

Ottokar

"sinnentleert" ist definitiv kein Schimpfwort und damit handelt es sich auch nicht um eine Beleidigung.
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Gast35753

Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 18:42:28
"sinnentleert" ist definitiv kein Schimpfwort und damit handelt es sich auch nicht um eine Beleidigung.

Ich gehe jetzt nicht auf den zulässigen Umkehrschluss ein und würde doch zum Thema zurückkehren  :zwinker:


Ottokar

Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 18:44:05ch gehe jetzt nicht auf den zulässigen Umkehrschluss ein
Da gibt es keinen Umkehrschluss, nur eine weitere Abschweifung vom Thema und den Fakten.

Du machst dich über meine Argumente lustig und ziehst diese ins Lächerliche, und du verdrehst und verfälscht absichtlich die Bezüge meiner Beiträge und deren inneren Zusammenhang, um diese falsch und sinnlos aussehen zu lassen.
Könnte es sein, dass du hier etwas ganz Anderes bezweckst, als eine Diskussion zum Thema Sanktionen?
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Gast13437

Zitat von: Gast35753 am 28. Mai 2015, 18:44:05zum Thema zurückkehren
:yes:  Gute Idee

Das Sozialgericht in Gotha hält also die Kürzung von AlgII für verfassungswidrig. Diese Erkenntnis ist logisch und Jedem mit gesundem Menschenverstand leuchtet ein:
Ein Mindestmaß, mit anderen Worten ein Minimum oder ein Limit zu unterschreiten muss an die Substanz gehen.

Dass es 10 Jahre gedauert hat, bis das erste Mal ein Gericht endlich auf dem Fundament von Rechtsstaat, Menschenrechten und Demokratie diese Kürzungen ins Limit hinein auf den Prüfstand stellt, DAS muss über die verfassungskonforme Haltung der Regierung/des Gesetzgebers im Speziellen und über den Zustand unseres Rechtsstaates sowie unsrer Demokratie im Allgemeinen doch sehr zu denken geben.

Die Sanktionen sind der faulige Kern des Hass4-Konstrukts. Mit ihnen werden seit 10 Jahren arbeitsuchende Menschen in miese Jobs unterhalb der vorhandenen Qualifikationen gezwungen und der Arbeitsmarkt zu einem Wildwest-Arbeitsmarkt mit stagnierenden Löhnen im mittleren Einkommensbereich und sinkenden im unteren inklusive Heuern+Feuern umgewandelt


Gast35130

Was mich heute hat stutzig werden lassen als ich das gelesen habe, ist das das Thema auf einmal wieder angeschoben wird, genau da wo man über Bargeldverbot diskutiert.

Also das das in Gutscheine oder Sachleistungen enden könnte find ich gar nicht so abwegig..... vielleicht kommt da auch noch was ganz anderes bei rum ,da man ja immer mehr alle Menschen kontrollieren möchte.....gar kein Bargeld mehr für uns oder so.....trau der Sache nicht....  :nea:

Gast28527

Als nicht Betroffener von möglichen JC Sanktionen, darf ich vielleicht ein wenig anders denken, und die Sicht ein wenig ausweiten. Also ein SG Urteil ist noch lange nicht Bundesweit bindend, deshalb erst mal abwarten – ist aber auch schon hier geschrieben worden. Nach Wallraffs Reportage, ebenso den Offenen Brief der JC Mitarbeiter, ist möglicherweise ein neuer Ball ins rollen gekommen. Das Urteil aus Gotha, Gotha liegt in Thüringen, dem Bundesland mit einem Linken Ministerpräsidenten. Da durfte möglicherweise mal ein Richter über die bundesweite Zielführung hinaus schießen – möglicherweise. Vielleicht um Nachahmer zu finden , gar das BVerfG bemühen?  Und immer dran denken, hier von Ralph Boes zitiert liegt die Hürde, die übersprungen werden muss:

DAS GRUNDGESETZ - REINE FIKTION?
Liebe Freunde, liebe Interessenten -
heute wurde mir der Link auf eine Webseite zugesandt, die aufs Schlüssigste darlegt, dass es die im Grundgesetz geforderte "Gewaltenteilung" zwischen Exekutive und Judikative überhaupt nicht gibt, und dass deswegen ein Versuch, das Grundgesetz gegen staatliche Machenschaften zur Geltung zu bringen, so gut wie hoffnungslos ist.
Das Grundgesetz gilt nur als IDEE - die Wirklichkeit ist bewusst anders eingerichtet! Indem die Regierung die maßgeblichen Richter ernennt, sie absetzt, das AUF und Ab ihrer Karriere und ihrer Bezüge regelt [1], indem sie andererseits über die Staatsanwälte Weisungsbefugnis hat [2], hat sie, allen anders lautenden Beteuerungen zuwider, die absolute Macht im Recht.
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm

Gast35753

Zitat von: Orakel am 28. Mai 2015, 17:56:34
.... Übrigens ist es durchaus auch hilfreich, sich mit der Rechtsprechung zu § 25 BSHG auseinanderzusetzen, auf die bislang immer noch zurückgegriffen wird ... Sooooo einfach ist die Entscheidung nämlich nun auch wieder nicht ...

Das ist in der Tat kompliziert, auch weil:
§ 25 BSHG
Außer Kraft am 1. Januar 2005 nach Maßgabe des Artikels 68 Absatz 2 durch Artikel 68 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022).
Quelle:
https://www.jurion.de/Gesetze/BSHG/25