Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 14:51:35Da steht es doch: https://hartz.info/index.php?topic=129463.0
Okay dann hat CCR also Recht
Zitat von: CCR am 30. September 2022, 12:55:04Vermögen (aktualisiert: 20.09.2022)
1. In den ersten zwei Jahren ("Karenzzeit") wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 für alle, auch für Bestandsfälle.
und ich nicht.

Sorry CCR aber du weißt ja lieber etwas mehr diskutieren als falsch beraten!

Dann brauche ich mir nächstes Jahr also nicht die Mühe machen mein geschütztes Vermögen erneut zu schützen?
Ausser bei Gesetzwerdung ändert sich das mit den Bestandskunden nochmal.

Im Januar diese Jahres war das ja noch anders aber ich dachte wir hätten da seit den ersten Entwürfen zum Bürgergeld noch so kommuniziert das ich es erneut schützen muss.
Leider weiß ich nicht mehr in welchem der vielen Threads das behandelt wurde.

Einen schönen Restsonntag noch
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Terminator62

MfG  MK

CCR

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2022, 15:14:09Im Januar diese Jahres war das ja noch anders aber ich dachte wir hätten da seit den ersten Entwürfen zum Bürgergeld noch so kommuniziert das ich es erneut schützen muss.
Leider weiß ich nicht mehr in welchem der vielen Threads das behandelt wurde.
bis dahin war das ja von der Politik auch noch nicht ausgehandelt wie genau es umsetzt wird.

Katzenfan

Sorry, dass ich mir jetzt nicht alle 16 Seiten durchgelesen habe und ich deshalb eine Frage doppelt stelle.

Aber steht eigentlich schon fest ob ein extra Antrag gestellt werden muss?
Ich frage deshalb, weil unser ALG II Ende September auslief und wir einen Weiterbewilligungsantrag gestellt haben.
Den Weiterbewilligungsbescheid haben wir heute bekommen, mit der Gültigkeit vom 1 Oktober 2022 bis zum 31 März 2023.

Bisher war der Bescheid immer 12 Monate gültig.

Ottokar

Zitat von: Katzenfan am 08. Oktober 2022, 16:22:08Aber steht eigentlich schon fest ob ein extra Antrag gestellt werden muss?
Ja, es steht fest.
Nein, Bezieher laufender Leistungen nach dem SGB II müssen keinen Antrag auf Bürgergeld stellen.
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a_good_heart

Zitat von: Katzenfan am 08. Oktober 2022, 16:22:08Den Weiterbewilligungsbescheid haben wir heute bekommen, mit der Gültigkeit vom 1 Oktober 2022 bis zum 31 März 2023.

Bisher war der Bescheid immer 12 Monate gültig.

Mit welcher Begründung wurde denn nur für 6 Monate bewilligt? :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

a_good_heart

@ Katzenfan:

Hab dir hier mal einen Widerspruch erstellt :zwinker:

ZitatBewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom x.x.2022 (Weiterbewilligung)
zugegangen am x.x.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen vorgenannten Weiterbewilligungsbescheid ergehen folgende Rechtsmittel:

-   form- und fristgerechter Widerspruch
-   Antrag den Bewilligungsbescheid vom x.x.2022 aufzuheben
-   Antrag auf rechtlich korrekte Bewilligung meines Weiterbewilligungsantrages vom
    x.x.2022, mit dem in der Regel geltenden Bewilligungszeitraum von 12 Monaten


Widerspruchs-Begründung:

Nach § 41 SGB II ist über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum).

In meinen persönlichen Verhältnissen sind keinerlei Veränderungen eingetreten, weshalb in meinem Fall kein Grund für einen verkürzten Bewilligungszeitraum besteht.

Ich erwarte unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den fristgerechten Eingang des Widerspruches.

Mit freundlichen Grüßen
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Anna36

Zitat von: OttokarWeiteres
1. In § 14 "Grundsatz des Förderns" wird klargestellt, dass auch nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu fördern sind.
Ein Vollzeitjob schützt somit nicht mehr davor, sich einen besser bezahlten suchen zu müssen.

Wenn ich für den Mindestlohn arbeite, kann darauf bestanden werden, dass ich mir was einen noch besseren bezahlten suche, obwohl der Mindestlohn in dem Berufsfeld üblich ist?



Yasha

Zitat von: Anna36 am 08. Oktober 2022, 20:00:48Wenn ich für den Mindestlohn arbeite, kann darauf bestanden werden, dass ich mir was einen noch besseren bezahlten suche, obwohl der Mindestlohn in dem Berufsfeld üblich ist?

Wenn die Summe als solche und die Arbeitszeit als solche für Dich noch zu optimieren wäre und das Jobcenter gerade eine solche Optimierungs Maßnahme gerade im Angebot hätte.

Beispiel JC Cuxhaven. Maßnahme "endlich unabhängig":

Zuweisungskriterium. Verdienst bis 850 Euro. Bei manchen sind das 950 Euro.

Oder nur ein geringer Restanspruch bis 300 Euro.

Oder eine Tätigkeit von bis zu nur 20 Stunden, wo die Leistungsfähigkeit höher wäre.

So jedenfalls meine aktuelle Kenntnis dazu.

Es muss also schon eine solche Maßnahme bei Deinem gE JC aktuell vorhanden sein.

Aber  -diese Maßnahme beeinhaltet keine Erfolgsgarantie. Es geht um den Versuch der Umsetzung  -nicht mehr. Insofern kann da eine SB so viel fordern  wie sie will. Sie müsste wissen, dass das selbst in Maßnahmen nicht erzwungen werden kann und auch nicht vorgesehen ist.

Kann natürlich sein, dass stattdessen auch nur weitere Bewerbungen gefordert werden könnten.

Katzenfan

@ a_good_heart

 der Grund ist uns jetzt bekannt.
Es ist so, dass ich seit April einen Minijob habe, jedoch mit unregelmäßigen Einkommen.
Mal knapp unter 100 Euro, mal mehr.
Und das ist laut Antwort unserer Leistungsabteilung der Grund.
Wir bekommen jetzt jeden Monat einen Verdienst von 130 Euro angerechnet und müssen wie gehabt jeden Monat die Lohnabrechnung einreichen.
Nach 6 Monaten wird dann berechnet ob wir noch etwas zurückbekommen, oder ob wir etwas erstatten müssen.

Laut SB wäre der Bescheid nur für 12 Monate gültig, wenn ich ein festes Gehalt hätte das jeden Monat gleich ist.

Gruß

Katzenfan

Rubus

Hallo zusammen,

gibt es mit Einführung des Bürgergeldes etwas neues bzgl. der Verfahrensweise bei Krankheit? Also ob und ab wann der Ärztliche Dienst eingeschaltet wird oder ob ärztliche Atteste ausreichend sind usw.?
Bin über jede Info dankbar!

Ottokar

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Yasha

Ein Hinweis /Tipp, wobei die Anträge in der Verlinkung auch recht interessant sind:

ZitatBürgergeld-Gesetz der Regierung wird erstmals beraten

ZitatLiveübertragung: Donnerstag, 13. Oktober, 9 Uhr

Quelle:https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-buergergeld-912984

ZitatEinführung eines Bürgergeldes" (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873) wird erstmals beraten und soll im Anschluss an die knapp 70-minütige Debatte an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Den Antrag der Linken darin, den finde ich übrigens skandalös dumm. Die Fraktion hat keine Ahnung von der faktischen, eigentlichen  Zielsetzung des Instrumentariums sozialer Arbeitsmarkt. Zudem  befindet sich das Instrument 16e /16i noch in einer laufenden Evaluation.

InduMec

Wenn sich nur der Name ändert, warum wird dann in der Presse so ein Wirbel darum gemacht, als wenn sich ganz Deutschland darüber aufregt? Nach dem Motto, dass sich arbeiten nicht mehr lohnt. Hmm.. Verstehe ich nicht. Ist es wegen dem bisschen mehr Geld? Das hätte es doch auch gegeben, wenn es weiterhin Hartz IV heißen würde. Ist doch "nur" wegen Pandemie, Krieg, gestiegene Lebensmittelpreise, Energiepreise, Benzinpreise, Inflation! Da reichen die 55€ eigentlich nicht, zumal es dieses Jahr nur peinliche 3€ Erhöhung gab. Meine Güte. Die Presse sollte mal den Ball flachhalten, sonst platzt womöglich jemanden der Kragen wie 1968. Schließlich kriegt jeder ab Januar mehr Geld. Wenn nicht würd ich mal den Chef in die Mangel nehmen...

götzb

https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-39-2022-vom-10-10-2022.html

Unter 2.

Interessant sind nicht nur die Ausführungen zum Bürgergeld
sondern auch die geschichtliche Darlegung von "Faulenzerei"
und die Bestrafung.

Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.