Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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Yavanna

Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2022, 13:29:03
Zitat von: rubbel am 21. Oktober 2022, 10:39:41Wie würde denn die Leistungsminderung für einen Aufstocker aussehen, der nur noch Kosten für die Unterkunft bezieht ?
Gar nicht, da die KdUH nicht gemindert werden dürfen.

Es werden nicht die KDU reduziert,  sondern der Regelsatz. Dass der Fragesteller meint, nur KDU zu bekommen,  liegt daran, dass bei der Einkommensanrechnung zunächst auf den Regelsatz und dann KDU angerechnet wird.
In Summe würde er bei einer Sanktion trotzdem den entsprechenden Betrag weniger erhalten.

rubbel

Zitat von: Yavanna am 21. Oktober 2022, 13:34:32Es werden nicht die KDU reduziert,  sondern der Regelsatz.

Deswegen ja die Unklarheit, der Bescheid (Optionskommune) ist unterteilt in Regelbedarf und Mietanteil, der Regelbedarf wird vom Bund gezahlt und der Mietanteil von der Kommune. Der Regelsatz wird durch das Einkommen ja gar nicht gezahlt bzw. verrechnet, somit würde sich eine Sanktion direkt auf die Unterkunftskosten auswirken.
Deswegen sehe ich das so wie @Ottokar

Yavanna

Dann mal mit fiktiven Zahlen...
Dein Bedarf beträgt
400 Euro Regelsatz und 600 Euro KDU, gesamt 1000 Euro.
Anrechenbares Einkommen von 550, da bleibt ein Restbedarf von 450 Euro, der ausgezahlt wird. Wegen der oben erläuterten Anrechnung (erst auf Regelsatz, dann KDU), steht im Bescheid eine Auszahlung von 450 Euro für KDU.

Jetzt mit Sanktion von 30%
Dein Regelsatz beträgt nur noch 280 Euro, KDU weiterhin 600 Euro, Gesamtbedarf 880 Euro. Anrechnung EK 550, Restbedarf 330 Euro.
Somit werden auf dem Bescheid 330Euro als Auszahlung stehen, wiederum KDU.

de facto wird die KDU nicht gekürzt,aber du bekommst trotzdem weniger ausgezahlt.

Ottokar

Die Antwort steht doch im Gesetz.
§ 31a Abs. 4 S. 2 SGB II "Bürgergeld-Gesetz" lautet, Zitat:
Die sich rechnerisch ergebenden Zahlbeträge für die Kosten der Unterkunft und Heizung dürfen durch eine Leistungsminderung nicht verringert werden.
Gemindert werden darf also nur der Regelsatz, nicht der Gesamtbedarf.
Wenn sich aufgrund Einkommensanrechnung kein Zahlbetrag für den Regelsatz ergibt, welcher gemindert werden kann, dann ist das eben so.
Die KdUH dürfen durch eine Sanktion nicht gemindert werden.
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Apfelkorn

Das Bürgergeld bringt ja zum Glück ein paar Verbesserungen für uns mit. Schade nur, dass der Freibetrag unterhalb der 520 Euro-Grenze nicht angehoben wurde und es somit komplett unattraktiv bleibt, sich etwas dazu zu verdienen.

Alina81

Wenn man beim Minijob das Maximum verdient und auf die RV-Pflicht verzichtet, dann sind das neuerdings 100 Euro + 84 Euro, also 184 Euro mehr Geld auf dem Konto.

Wem das ernsthaft zu wenig ist und deswegen nicht arbeiten geht, der kommt dann wohl doch wunderbar aus mit dem Regelsatz vom ALG II.

Welch ein Wunder, dass so viele diese Meinung teilen, obwohl doch fast jeder ob der Höhe des Regelsatzes nur am Meckern ist, vor allem angesichts der gestiegenen Preise.

Und jetzt braucht Ihr auch nicht mit Fahrkosten und erhöhtem Lebensmittelbedarf ankommen. Irgendwelche 08/15-Jobs, die im Prinzip jeder machen kann, findet man fast überall auch in der Nähe, vor allem wenn man in einer Stadt wohnt. Wo man dann sogar zu Fuß oder mit dem Rad hin kommt.

Selbst einfache Minijobs im Home Office kann man durchaus finden, wenn man denn will, z.B. auch als Call Center Agent im Inbound (Ja, es gibt nicht nur Outbound-Angebote), leichte Büro-Hilfstätigkeiten oder Anderes.

Essen und Trinken braucht man auch nicht plötzlich viel mehr, außer man arbeitet in einem Knochenjob. Oder gammelt 24/7 nur Zuhause auf dem Sofa rum und ist somit Null Komma Null körperliche Aktivität gewohnt. Wenn ich arbeite und mehr Geld zur Verfügung habe, dann leiste ich mir kaum mehr, sondern einfach nur gerne mal auch etwas Besseres.

In den meisten Fällen bleibt also vom Mehrgeld alles oder fast alles übrig. Und da man weniger Zeit Zuhause verbringt spart man sogar noch etwas Geld, nämlich in Sachen Stromkosten.


Ottokar

Genau, und der kostenlose Fahrdienst bringt einen zum Job.
Kein kostenloser Fahrdienst? Dann gehen schnell mal 50€ bis 100€ im Monat für Fahrkosten weg, bleiben noch 84€, die decken dann wenigstens die Mehrkosten fürs warme auswärtige Mittagessen, sodass man nicht noch was drauflegen muss.
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Terminator62

Die Einführung von Bürgergeld am 01.01.23 steht wohl auf der Kippe.
CDU will das Gesetz so nicht akzeptieren.
Was bedeutet das dann, mein ALG2 läuft bis 31.12.22. Normaler WBA.?
Wird dann doch eine Vermögensprüfung fällig.
Ist alles ein bisschen kurios.  :weisnich:
MfG  MK

terrier

bis jetzt gibt es keine Änderung, also normaler WBA.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Ottokar

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Terminator62

Hab noch eine Frage ich hatte schon bei einem der letzten WBA's meine Vermögensverhältnisse dargelegt.
Müsste ich das jetzt nochmals machen. Hatte das damals alles online hochgeladen. Anlage VM , PKW, Kredit u.s.w.  Es hat sich nichts verändert.
Muss nächsten Monat einen neuen WBA stellen. Und bei weiter Hartz4 wird ja dann wohl eine Vermögensprüfung anstehen. Oder sehe ich das falsch.  :weisnich:
MfG  MK

Fettnäpfchen

terminator62

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 16:30:30Muss nächsten Monat einen neuen WBA stellen. Und bei weiter Hartz4 wird ja dann wohl eine Vermögensprüfung anstehen. Oder sehe ich das falsch.  :weisnich:
Alles wie immer ausfüllen und nachweislich abgeben.
Kredit wäre mir neu dass sich das JC dafür interessiert.

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 16:30:30der letzten WBA's meine Vermögensverhältnisse dargelegt.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Oktober 2022, 17:15:06terminator62

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 16:30:30Muss nächsten Monat einen neuen WBA stellen. Und bei weiter Hartz4 wird ja dann wohl eine Vermögensprüfung anstehen. Oder sehe ich das falsch.  :weisnich:
Alles wie immer ausfüllen und nachweislich abgeben.
Kredit wäre mir neu dass sich das JC dafür interessiert.

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 16:30:30der letzten WBA's meine Vermögensverhältnisse dargelegt.

MfG FN

Also muss ich das nicht alles nochmal hochladen nur den WBA ausfüllen. Mache das immer online. Sorry stehe wohl auf dem Schlauch.  :schaem:



MfG  MK

Fettnäpfchen

terminator62

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 17:36:23Also muss ich das nicht alles nochmal hochladen nur den WBA ausfüllen. Mache das immer online.
Ich mache es in Papier und gebe alles an was anzugeben ist und das mit den geforderten Anlagen, wird online nicht anders sein.
Woher soll das JC z.B.: deine Vermögensverhältnisse kennen wenn du sie nicht angibst?

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 17:36:23Sorry stehe wohl auf dem Schlauch.  :schaem:
Keine Ahnung aber die Frage ist schon mit einem Beigeschmäckle.
Gibst du nicht alles an dann kommen Forderungen vom JC und du hast genauso viel, eher mehr Arbeit, damit und
dafür kannst du dann noch warten bis es bearbeitet wird und du zu deinem Geld kommst.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Oktober 2022, 18:16:26terminator62

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 17:36:23Also muss ich das nicht alles nochmal hochladen nur den WBA ausfüllen. Mache das immer online.
Ich mache es in Papier und gebe alles an was anzugeben ist und das mit den geforderten Anlagen, wird online nicht anders sein.
Woher soll das JC z.B.: deine Vermögensverhältnisse kennen wenn du sie nicht angibst?

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 17:36:23Sorry stehe wohl auf dem Schlauch.  :schaem:
Keine Ahnung aber die Frage ist schon mit einem Beigeschmäckle.
Gibst du nicht alles an dann kommen Forderungen vom JC und du hast genauso viel, eher mehr Arbeit, damit und
dafür kannst du dann noch warten bis es bearbeitet wird und du zu deinem Geld kommst.

MfG FN



Ne ne. Nix mit Beigeschmäckle.,,😉😄
Ich gebe schon alles an habe ich ja auch schon gemacht, wollte nur wissen ob das nochmal sein muss wenn sich nix geändert hat. Will nicht rumtricksen.
:bye:
MfG  MK