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sowas ist immer zum nachteil der betroffenen..ich würde mir solches gemalle nie antun..denn solte man sich lieber nen solideren job suchen..wo eingänge fest sind..
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Zitat von: Dwight Manfredi am 16. Januar 2026, 18:14:51Die Gerichte verlangen dafür üblicherweise eine kleine Gebühr (ca. 12–15 €)
Du bist ja witzig.
) !
Zitat von: Sheherazade am 16. Januar 2026, 12:48:45Du könntest stattdessen einfach mal die entsprechenden Links einstellen, wenn du schon mit (alten) SG-Urteilen argumentierst.