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Das Forum-Team wünscht Allen ein gesundes neues Jahr.

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Neueste Beiträge

#1
Zu der Höhe der Mietminderung kann ich auf Anhieb nichts sagen, ich frage mich nur, warum dein Anwalt dir da nicht hilft bzw. geholfen hat. Mir entzieht sich völlig, warum du erst im Januar die Miete minderst, wenn du seit Ende Oktober ohne Heizung leben musst. Aber eine Mietminderung gilt nur solange wie der beim Vermieter nachweisbar angezeigte Mangel besteht.

Und ja, eine Mietminderung muss beim Jobcenter gemeldet werden.
#2
Moin Freunde,
ich wünsche erst mal ein frohes neues Jahr  :clever: .

Aktuell habe ich ein großes Problem.

Ich wohne alleine und die Vermieter wollen mich, warum auch immer schon seit Monaten aus der Wohnung haben.
Ich bin in einer Ausbildung zum FISI und kurz vor der Abschlussprüfung, da kann man sowas nicht gebrauchen..

Die Wohnung wurde mir schon mehrmals gekündigt.
Allerdings jeweils ohne Grund.
Das Ganze ist auch schon bei meinem Anwalt.
Laut Anwalt brauche ich mir keine Gedanken machen und es gibt aktuell keinen Grund mir eine neue Wohnung zu suchen.

Die letzten Wochen hat der Vermieter die Heizung und das Wasser abgestellt, um sich aus wichtigem Grund Zutritt zu meiner Wohnung zu beschaffen.

Aus diesem Grund habe ich diesen Monat noch keine Miete gezahlt.
Ich kann laut Anwalt eine Mietminderung vornehmen und möchte das auch gerne tun.
Normalerweise zahle ich immer pünktlich die Miete und die NK.

Wie verhält sich das überhabt, wenn ich die miete vom JC erhalte und eine Mietminderung vornehmen möchte?
Muss ich den Überschuss dann ans JC zahlen?


1. Berechnung Mietminderung
Ich würde mich freuen, wenn ich mir helfen könntet, die Mietminderung zu berechnen.

Hier die Zahlen:

Heizung abgestellt: (50% Mietminderung)
Von 31.10.2025 bis 08.01.2026

Wasser abgestellt: (80% Mietminderung)
Von 05.01.2026 bis 08.01.2026

Die Miete beträgt monatlich 300€
Die Nebenkosten betragen monatlich 190€

2. Stellungnahme Zahlung der Miete 01.2026
Das JC hat mich aufgefordert, nachzuweisen, dass ich die Miete 01.2026 überwiesen habe.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet, dem JC was passenden mitzuteilen.

3. Schriftliche Stellungnahme fristlose Kündigung Mietverhältnis
Das JC hat mich zu einer schriftlichen Stellungnahme bzgl. Sachverhalt der Kündigung aufgefordert.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet, was Passendes zu formulieren.

:danke:

Anbei die Schreiben vom JC.

Mfg
#3
Aktuelle Nachrichten / Jobcenter vollstreckt 3.373,13...
Letzter Beitrag von selbiger - Heute um 08:01:35
Im Eilverfahren hat das Sächsische Landessozialgericht einer Bürgergeld-Bezieherin Recht gegeben und eine bereits laufende Vollstreckung gestoppt – obwohl das Hauptzollamt schon Geld über eine Drittschuldnerzahlung eingezogen hatte (L 3 AS 387/24 B ER).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-vollstreckt-3-37313-euro-gericht-zwingt-zur-rueckzahlung

bei all diesem hikhak muss man sich doch nicht wundern das das nicht wirklich funktioniert..diese bürokratie und aufwand dahinter.meine ex zahlt regelmässig zurück..weil diese art und weisen der berechnungen fürn arsch sind..dafür kann sie nicht einmal was..troz korrektem vorlegen der belege..da kann kein normaler mensch mehr durchbliken..dahingehgend muss sich deutlich was ändern.. :wand: sowas ist immer zum nachteil der betroffenen..ich würde mir solches gemalle nie antun..denn solte man sich lieber nen solideren job suchen..wo eingänge fest sind..
#4
Moin Freunde,
meine FISI Ausbildung ist fast beendet, im Sommer bin ich weg vom JC, wenn alles gut geht.

Es grüßt das Murmeltier.
Das JC möchte erneut Geld zurück für das Jahr 2025, vermutlich wegen Weihnachtsgeld.

Ich würde mich freuen, wenn da mal jemand drüberschauen könnte.

Aubildungsvergütung + JC:
08.2025: AG  1.052,72€
               JC  772,00€

09.2025: AG  1.360,21€
               JC  793,70€

10.2025  AG  1.071,67€
               JC  793,70€

11.2025  AG  1.968,08€
               JC  Keine Zahlung (Leistungsbezug ausgelaufen, WBA beantragt)

12.2025  AG  1.071,67€
                JC  359,64€ (Rückzahlung 11-2025)
                      359,64€

Rückforderung JC: 1305,48€


Anbei das Schreiben. :danke:.

Mfg
#5
Aktuelle Nachrichten / Aw: Stütze-Reform heute erstma...
Letzter Beitrag von selbiger - Heute um 06:37:16
ob du nun für nen euro arbeiten gehst udn ne sanktion kassierst wenn du das nicht machst..oder nicht zur pflichtarbeit gehst..bleibst sich gleich..bei beidem kannst du vom in anführungstrichen..betrag nicht mal athmen..entweder kolera oder pest.. :weisnich:
#6
Zitat von: Dwight Manfredi am 16. Januar 2026, 18:14:51Die Gerichte verlangen dafür üblicherweise eine kleine Gebühr (ca. 12–15 €)

Ach, und ich (und die TE) soll jetzt Gebühren zahlen für deine Argumente?  :smile:  Du bist ja witzig.

Du hast doch oben angeblich aus den Urteilen zitiert, dann musst du auch eine nachweisbare Quelle dafür haben. Die TE kann sich natürlich auch lächerlich machen und sich auf SG-Urteile berufen, die es gar nicht gibt.
#7
Aktuelle Nachrichten / Aw: Stütze-Reform heute erstma...
Letzter Beitrag von Vollloser - 16. Januar 2026, 18:37:42
Diese gemeinnützige Pflichtarbeit von der AfD (schon nach einem halben Jahr Arbeitslosigkeit !) wird meiner Meinung nach auch gar nicht so wirklich realisierbar sein.
Überlegt mal - 1. "gemeinnützige Arbeit" !?!?
Was soll ´n das dann sein ??
Altenbetreuung, Kinderbetreuung, Krankenpflege, Müllbeseitigung... ?
Das mit der Müllbeseitigung wäääre durchaus eine sinnvoll machbare Sache für jeden. Aaaber für alle anderen "gemeinnützigen Arbeitsthemen" brauch man 1. sog. besondere "soziale Kompetenz" (hat fast immer was mit Arbeit an/mit Menschen zu tun !) UND 2. eine entsprechend fundierte Fachausbildung (wenn man nicht noch eine ausgebildete Fachkraft in dem Bereich als "Aufpasser u. Anweiser" binden soll).
Bleibt also für viele der Arbeitslosen "Heerscharen" nur noch das Müll sammeln (sowas mache sogar ich auch schon so, wenn ich in den Park, oder Wald mal gehe - ohne Anweisung von einem Jobcenter oder so. Ich habe immer ein Müllbeutelchen mit dabei.  :yes: ) !
Ja und wenn die "Heerscharen" von seit einem halben Jahr Arbeitslosen einmal durch die Straßen und Parks da durchgebürstet haben - was dann mit denen ??  Irgendwann kann man sich dann in den Parkwegen spiegeln... oder so - wenn die das jeden Tag machen !?  :mocking:

Mit dieser sog. "aktivierenden Grundsicherung" würde die AfD zudem letztendlich auch nur eine Art Schattenbeschäftigungssystem schaffen. Ähnlich wie diesen Niedriglohnsektor durch diese Agenda 2010 - bestenfalls - und die sogar auch sehr teuer für den Staat war - letztlich !

Und abschießend sage ich hier an dieser Stelle nur eins. Ohne billige Energie ist sowieso alles Mumpitz !
#8
Fragen und Antworten zu anderen Problemen / Aw: Schonvermögen
Letzter Beitrag von Ottokar - 16. Januar 2026, 18:35:34
Die Forderung der Anlage VM bei jedem WBA ergibt sich aus § 12 Abs. 5 SGB II.
Wenn das JC keine fordert, ist dies das Problem des JC.

Hier handelt es sich um eine Vermögensumwandlung, darauf gibt es keine Freibeträge.
Ob jemand Schulden hat, interessiert das JC nicht.
#9
Fragen und Antworten zu anderen Problemen / Aw: Stromzähler Defekt ????
Letzter Beitrag von Sensoriker - 16. Januar 2026, 18:31:56
Da du von "die Kinder" sprichst gehe ich mal von mindestens 2 aus. Auch schon etwas älter.
Jeder ein eigenes Tablet, PC, Konsole? Du dein Partner/Partnerin ebenfalls. TVs dazu.
Da sind 3000 kWh schon ganz schön sportlich.
Als wir noch zu fünft waren lag der Verbrauch locker bei 5000 kWh
#10
Zitat von: Sheherazade am 16. Januar 2026, 12:48:45Du könntest stattdessen einfach mal die entsprechenden Links einstellen, wenn du schon mit (alten) SG-Urteilen argumentierst.

Wie viele sozialgerichtliche Entscheidungen wurde es nicht in einer frei zugänglichen Datenbank veröffentlicht.
Du kannst das Urteil nur direkt beim Sozialgericht München anfordern:

Sozialgericht München 
Richelstraße 11
80634 München

Aktenzeichen: S 46 AS 234/16
Datum: 09.05.2017
Bitte um ,,anonymisierte Abschrift"
Die Gerichte verlangen dafür üblicherweise eine kleine Gebühr (ca. 12–15 €)