Zitat von: Sheherazade am Heute um 15:40:02Jetzt muss ich mich leider besaufen...Zitat von: oldtom am Heute um 15:27:34Wie ist das denn, wenn die erst seit 11/24 im Bezug von Bürgergeld sind und darvor ggf. gut verdient haben....
Lies dich mal bei Bafög ein, hier z. B. Aktualisierungsantrag (§ 24 Abs. 3 BAföG).
Zitat von: Gerhaard am Heute um 12:21:27die Karenzzeit ist doch abgeschafft? oderNein
Zitat von: Gerhaard am Heute um 15:27:26wenn die Kosten angemessen sind.Ja
Zitat von: Maunzi am 19. April 2025, 21:54:01Ich weiß nicht ob ich das richtig verstehe, sie ist ja Stand jetzt noch gar nicht im Bezug, da zwar der Antrag gestellt ist aber eben die oben genannten Probleme bestehen.Ab Antragstellung unterliegt sie den Rechten und Pflichten auch wenn der Bewilligungsbescheid nicht vorliegt.
Zitat von: Maunzi am Heute um 15:08:26werde mich an einem kleinen Text versuchen um darauf abzustellen, dass man ihr nun nicht alles versagen darf weil er meint er sei in keiner Verpflichtung irgendetwas zu tun.Schreiben beim JC ankommt, desto schneller kann man der Verzögerungstaktik des JC mit einem Eilantrag beim SG das JC dazu verdonnern zu lassen die Bewilligung zu geben.
Zitat von: DanshiDo am Heute um 11:49:15Also brauche ich so oder so die Zusicherung vom Amt...Nicht zwingend.
Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Meine Mitbewohnerin (Ex) zieht ab dem 1.6.25 aus. Die Gesamtmiete beträgt derzeit 656,90€ das Amt Zahlt für mich 328,45€...ungefähre Rechnung. Die Bemessunggrenze liegt bei mir hier in Dresden bei 1 Person bei 450€ Link Dresden - Bem.grenzeden Grund, also die Notwendigkeit,und das wäre damit gegeben.
Zitat von: oldtom am Heute um 15:27:34Wie ist das denn, wenn die erst seit 11/24 im Bezug von Bürgergeld sind und darvor ggf. gut verdient haben....
Zitat von: Ottokar am Heute um 14:53:10Zitat von: oldtom am Heute um 10:17:42Auf jeden Fall sinkt die Stimmung da potenziell die nächsten 20 Jahre auf den 0 Punkt.Das liegt dann aber ganz allein in der Verantwortung der Eltern.
ZitatMein Kind (18) möchte studieren und muss hierfür in eine andere Stadt ziehen. Wir beziehen seit November 2024 Bürgergeld weil mich eine Erkrankung ausgeknockt hat. Jetzt meine Fragen...
Zitat von: Ottokar am Heute um 14:57:14Auch bei der Anmietung einer Ferienwohnung schließt man rechtlich einen Mietvertrag ab.Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, dann muss das Jobcenter das genehmigen, wenn die Kosten angemessen sind.
Und ja, auch für das Wohnen in einem Wohnwagen besteht Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.