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#41
Zitat von: Sheherazade am 31. Januar 2026, 09:27:53
Zitat von: börgie am 30. Januar 2026, 21:02:12ich habe somit 9000€ sparen können.

In welchem Zeitraum?


Über mehrere Monate hinweg. Könnte 6-12 Monate gewesen sein. Evtl sogar länger.

Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Januar 2026, 13:43:48also eine Datenerhebung:


Genau. Im Schreiben stand halt das geprüft wird ob ich noch Leistung benötige etc.
Dürfen die das also gar nicht abfragen alles?

Hier die beiden Briefe. Davor wollten sie dass ich diesen Vermögenszettel ausfülle wo man angeben muss ob man Häuser, Bargeld, Gold und alles hat. Und auch halt die Kontoauszüge seit Juni 2025 bis heute. Ahja und Pflegenachweis wollten sie auch. Das alles habe ich geliefert. Aber Nachbarschaftshilfe bekomme ich halt Bar  auf die Hand.. Und die Gegenstände wurden gekauft, persönlich abgeholt und Bar bezahlt.

#42
Erstmal Dank für die Antworten.


Zur Info:

Ich hab mich nochmal mit dem ganzen Vorgang auseinandergesetzt und ein Schreiben ans JC versandt in dem ich den Besitz abschreite und Nachweise über die Quellen der Kenntnis des angeblichen Besitzes nach §35 SBG X verlange. Ebenso hab ich Akteneinsicht nach §25 SGB X verlangt.

Mal sehen was daraus wird.

Ich werde den weiteren Verlauf der Angelegenheit hier als Erfahrungsbericht weiter dokumentieren.
#43
Selbstverständlich befindet sich mein Bruder in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis. Umso unverständlicher ist für uns die derzeit sehr strenge und aus unserer Sicht unverhältnismäßige Vorgehensweise der Behörde. Wir wundern uns selbst darüber, weshalb in dieser Angelegenheit derart nachdrücklich und teilweise aggressiv agiert wird, obwohl die grundsätzliche Mitwirkung und Arbeitsbereitschaft eindeutig gegeben ist.
#44
Zitat von: Moonraker am 30. Januar 2026, 17:14:46Ohne formale Qualifikation war aktuell nur eine Anstellung zum Mindestlohn möglich.

Die Rede ist hier aber doch von einem Vollzeitjob, oder nicht? Mich irritiert das rigide Vorgehen der Vorschusskasse, da muss im Vorfeld schon einiges im argen gewesen sein, wenn die jetzt so biestig sind.
#45
Die Forderung nach 25 Bewerbungen erscheint als reine Formalität seitens der Behörde; ein nachvollziehbarer inhaltlicher Sinn erschließt sich mir dabei nicht. Die Bewerbungen werden offensichtlich lediglich verlangt, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Selbstverständlich führen wir eine Bewerbungsliste. Andernfalls wäre es kaum möglich, 25 Bewerbungen zuverlässig nachzuhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass es nicht zu Doppelbewerbungen bei denselben Arbeitgebern kommt. Diese Liste erfüllt genau diesen Zweck. Dennoch scheint dies der Unterhaltsvorschusskasse nicht auszureichen.
Zusätzlich werden nun rückwirkend Nachweise gefordert, die faktisch nicht existieren können, da die Bewerbungen bereits postalisch versendet wurden. Entsprechende Kopien oder Versandnachweise liegen daher nicht vor.
Ebenso wenig erschließt sich mir, weshalb für die Monate Oktober, November und Dezember jeweils zehn einzelne Anschreiben verlangt werden. Inhaltlich handelt es sich im Kern um dasselbe Anschreiben, das jeweils lediglich an die Anforderungen des jeweiligen Arbeitgebers angepasst wird.
Darüber hinaus haben wir keinerlei Einfluss auf die Form der Rückmeldungen durch die Arbeitgeber. In den meisten Fällen erfolgen überhaupt keine schriftlichen Absagen. Häufig ist mein Bruder sogar gezwungen, telefonisch bei den Unternehmen nachzufragen, um überhaupt eine Rückmeldung zu erhalten. Schriftliche Absagen liegen daher in der Regel nicht vor und können folglich auch nicht vorgelegt werden.
#46
Danke dir  :smile:

Wo finde ich denn den Anhang ?
#47
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 14:16:08Die haben dann einen Termin am 28.01 angesetzt, wollte da schon alles vorweg wissen.
Unser Azubi hat seine Wissenstand mitgeteilt und die - allerdings mündliche - Aufforderung erhalten.

Der Termin war eindeutig vorgegriffen und der Azubi hat zuviel erzählt. Das Jobcenter hat -wenn überhaupt- erst Anspruch auf Informationen ab dem Werktag nach der Prüfung.
#48
Zitat von: romanes_eunt_domus am 31. Januar 2026, 14:12:27Irgendwie habe ich so eine Vorahnung dass das JC hier als nächstes angreifen wird. So a la "Sie wohnen da garnicht." Aber das nur am Rande.

Meine Vorahnung wäre, dass das Jobcenter den Eigentumsanteil von 50% hinterfragen wird bzw. wer die Kosten für die anderen 50% trägt.
#49
Er hat noch keine anderen konkrete Angebote, nur unverbindliche Einladungen nach der sehr gut bestandenen Zwischenprüfung. Wenn am 01.02. keine Einigung erzielt wird, mÜsste er sich beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden. Das wissen wir schon, hoffen aber auf Einigung.

Gruß hko
#50
das hier:

m Gegenzug soll höheres Einkommen - insbesondere oberhalb der Minijob-Grenze - weniger stark auf die Leistungen angerechnet werden als bisher. Dies soll den Anreiz erhöhen, die Arbeitszeit auszuweiten und schrittweise unabhängig von staatlicher Hilfe zu werden.

ist zwar die Behauptung der Kommission, jedoch ist das eine Lüge!!

Erst ab ca. 2.000€ brutto erhöht sich der Freibetrag, ALLE, die niedriger verdienen, sollen weniger bekommen als bisher!!! Die Minijob-Grenze als Massstab zu nehmen ist eine Farce!!
Unter >Umständen, wenn der Selbstbehalt auf 10% gesenkt wird (auch in der Überlegung) ist die Grenze für mehr Selbstbehalt bei ca. 3.000€ brutto = ALLE Mindestlöhner = mehrere Millionen sollen weniger bekommen