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#41
Hallo,

eigentlich gibt es zu diesen Thema eine Vorgeschichte, die in einem anderen Thread vor einiger Zeit besprochen wurde:

https://hartz.info/index.php/topic,136335.0.html

Das JobCenter möchte keine Leistungen erbringen, da es eine "Unterhaltsvermutung" aufstellt, nur weil ich nach einem damaligen Leben im Ausland momentan dazu gezwungen bin, vorübergehend bei meiner Mutter unterzukukommen. Meine Mutter möchte und muss keinen Unterhalt zahlen, da ich bereits 34 Jahre alt bin. Sie hat mir aufgrund eines langen Widerspruchs- und Klageverfahrens allerdings rückzahlungspflichtige Darlehen gewährt, für die allesamt Darlehensverträge bestehen und eingereicht wurden. Ansonsten wäre ich verhungert.

Nun wird diese Angelegenheit aktuell vor dem Sozialgericht verhandelt (Antrag auf  einstweilige Anordnung). In diesem laufenden Verfahren beschwerte sich das Jobcenter darüber, dass in meinen Kontoauszügen nicht genügend Zahlungen für Lebensmittel auftauchen würden. Man muss dazu aber sagen, dass es auch keinerlei Einkommen oder Zahlungseingänge in den Kontoauszügen gibt.

Die fehlenden Zahlungen für Lebensmittel liegen daran, dass meine Mutter eine ältere Rentnerin ist, die Darlehen mit Vertrag als Bar-Darlehen ausgezahlt hat, weil sie es in ihrem Alter so gewohnt ist. Dementsprechend musste ich meine Lebensmittel dann auch in BAR bezahlen. Natürlich steht eine solche Bar-Zahlung von Lebensmitteln nicht auf einem Kontoauszug.

Nun ist meine Frage an die Sachkundigen hier: Wenn das Jobcenter sich vor Gericht darüber beschwert, dass nicht genügend Lebensmittel-Zahlungen auf Kontoauszügen sind, dann könnte es sich doch jedes Mal beschweren, wenn man im Leistungsbezug irgendwo in bar bezahlt, oder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Argumentation seitens des Jobcenters irgendwie Sinn ergibt. Weil es doch die Entscheidung des Individuums sein muss, ob man in bar oder mit Karte zahlt.

Wie seht ihr den Sachverhalt hier? Danke schon jetzt für die Antworten!
#42
Käme bei mir eigentlich nicht eher die Sozialhilfe in Frage anstatt das Bürgergeld... wenn ich doch schon so lange nicht mehr arbeiten gehen kann und auch (laut dieses Gutachtens von Sept. 2025) weiterhin nicht erwerbsfähig bin und der Erhalt der EM-Rente noch lange nicht entschieden ist ?
Und bei meinem Lebensgefährten 65J ist es ja so, wie ich es im anderen Tread beschrieben habe, dass auch er eigentlich nicht mehr arbeitsfähig ist, weil es ihm gesundheitlich auch nicht besser wird.


#43
Aktuelle Nachrichten / Aw: Polizei-Razzia im Berliner...
Letzter Beitrag von 2_Gerhaard - 15. Oktober 2025, 19:03:11
Da muss die Politik was machen. Ganze Städte und Gemeinden sind voll von diesen Leuten.
Die wirklichen Asylanten sind nicht zu viel, wenn man diese Leute aus Osten wegdenkt.
Diese Leute haben nur ein Hobby: Kinderkriegen und Kindergeld.
Und niemand darf das sagen.
#44
Zitat von: Sammi am 15. Oktober 2025, 18:32:28Deswegen habe ich ja auch Bürgergeld geschrieben und nicht ALG I.
Hätte ja trotzdem sein können.

Zitat von: Sammi am 15. Oktober 2025, 18:32:28ch habe ja auch nicht geschrieben, dass er mit Hilfe des Jobcenters die EM Rente stellen will oder soll.
Du hast gefragt, ob er es tun soll oder nicht.

Dauerhaft AU scheint hier wohl am besten zu sein, dann gibt es auch keine Jobangebote.
#45
Aktuelle Nachrichten / „Dass Menschen ein Jobangebot ...
Letzter Beitrag von 2_Gerhaard - 15. Oktober 2025, 18:44:04
Dirk Heyden, Geschäftsführer des Jobcenters Hamburg, spricht darüber, was die Pläne für die schwarz-rote Bürgergeldreform bei ihm vor Ort bedeuten würden. Ein Interview.
Im Video oben: Jobcenter-Mann zum Bürgergeld: "Einige Klienten blicken auf uns herab"
Herr Heyden, Schwarz-Rot verschärft in der Grundsicherung die Linie gegenüber den Betroffenen deutlich. Was halten Sie insgesamt von den Plänen?
Für eine abschließende Bewertung der Pläne ist es noch zu früh. Es handelt sich ja zunächst um Absichtserklärungen der Bundesregierung, wir müssen abwarten, wie dann letztlich wirklich von Bundestag und Bundesrat entschieden wird.

https://www.focus.de/finanzen/jobcenter-chef-spricht-klartext-dass-menschen-ein-jobangebot-ablehnen-kommt-in-der-praxis-kaum-vor_c7110373-9a1e-4ad1-b969-d171ce690a28.html
Um es ganz deutlich zu sagen: Meine Kolleginnen und Kollegen arbeiten täglich daran, den existenziellen Lebensunterhalt für viele Kundinnen und Kunden zu sichern. Es ist ganz gewiss nicht in unserem Interesse, Notlagen herbeizuführen.

Wir wünschen uns daher eine pragmatische Lösung: Bei fehlender Mitwirkung sollte die Leistung durch das Jobcenter kurzfristig pausiert werden können. Sobald sich die betroffene Person daraufhin im Jobcenter meldet und den Mitwirkungspflichten nachkommt, würde die Zahlung sofort wieder aufgenommen – auch rückwirkend. Das ist gerade der Unterschied zwischen einer Sanktion und einem vorläufigen Leistungsentzug.


#46
Wir beziehen schon länger Bürgergeld (leider) und wenn er jetzt arbeitslos wird, erhält er kein ALG I, denn solange war er nicht an einem Stück beschäftigt (krankheitsbeding, Schwerbehinderung), dass ihm ALG I zustehen würde...sondern weiter Bürgergeld bzw dann diese neue Grundsicherung.
Deswegen habe ich ja auch Bürgergeld geschrieben und nicht ALG I.
Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und da ich schon sehr lange (aus gesundheitlichen Gründen) nicht erwerbsfähig bin, bleiben wir auch im Bürgergeldbezug.

Krankengeld bekommt er nicht, da er nie länger als 6 Wochen krankgeschrieben war, sondern nur mehrmals krankgeschrieben wurde...aber nie länger als 6 Wochen.

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass er mit Hilfe des Jobcenters die EM Rente stellen will oder soll.

Na ja, welche Arbeit soll noch zumutbar sein, mit einer körperlichen Behinderung, COPD und einem Sauerstoffgerät !?

Diese jetzige Arbeit, wo er nur eigentlich leichte Tätigkeit ausführen muss, ist ihm schon zu schwer, so dass er öfter krankgeschrieben war.

Jedenfalls ist sein SB im Jobcenter noch weiter für ihn zuständig inkl. Leistungsabteilung und die wollen ihn wieder, bis zur Altersrente in Arbeit sehen....egal ob er es kann oder nicht.

#47
Krankschreibung sollte hier erst mal gemacht werden, aber ohne Unterbrechung.

Er sollte doch erst mal Krankengeld bekommen und sich bei der AfA melden?

Warum zum JC hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Antrag auf EM Rente kann man jederzeit selbst stellen, dafür braucht es kein JC.
Man muss nicht abwarten, was ein SB deswegen entscheidet.

Zitat von: Sammi am 15. Oktober 2025, 17:51:22und kommt mit neunen Jobangeboten daher, wie arbeiten auf dem Bau und im Logistikbereich usw
Unabhängig davon, ob dauerhaft AU oder nicht, es gilt auch beim JC, nur zumutbare Job's kämen infrage.

Dazu kommt noch, er könnte doch eh in ca. 14 Monaten regulär in Rente gehen?

Rentenantrag könnte mit 65 J auch möglich sein, wenn lange genug in Arbeit gewesen.
Dann aber wohl mit Abschlägen?

#48
Hallo,
Wie in einem anderen Tread beziehen wir Bürgergeld.
Mein Lebensgefährte(65) und wird nun arbeitslos.
Er hat eine körperliche Behinderung (d.h. Schwerbehinderung nach dem GDB) und hat auch COPD und bekommt kaum Luft und bekommt vom Lungenfacharzt jetzt auch ein Sauerstoffgerät.
Früher hat er ja noch in Vollzeit gearbeitet und jetzt nur noch wenige Stunden im Monat (eine leichte Arbeit), aber in letzter Zeit war er immer öfter krank geschrieben, so dass ihm diese Kündigung des Arbeitgebers, aus betrieblichen Gründen (Firma schließt), schon ganz recht ist.
Er möchte sich erst einmal weiter krank schreiben lassen, da es ihn halt gesundheitlich nicht gut geht.

Meine Fragen beziehen sich auf den weiteren Bürgergeld / Grundsicherung Leistungsbezug.
Soll er jetzt schon mal einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und sich immer weiter krank schreiben lassen ?
Muss er abwarten, ob seine SB ihm zum ärztlichen Dienst schickt, zur Feststellung seiner Erwerbsfähigkeit ?
Jetzt schon seinen Rentenantrag stellen ?
der was wäre das Beste bei Ihm ?

Das Jobcenter weiß schon von der Kündigung des Arbeitgebers und kommt mit neunen Jobangeboten daher, wie arbeiten auf dem Bau und im Logistikbereich usw. obwohl die von seiner COPD und körperlicher Behinderung und alles seit Ewigkeiten informiert sind.

Wie gesagt, er ist 65J und bis zur Altersrente dauert es ja nicht mehr lange.
ich bin da etwas überfordert, was so "kurz" vor der Rente das Richtige wäre, und er weiß es auch nicht  :scratch:

Könnt Ihr mir einen Rat geben ?
#49
Zitat von: Sammi am 15. Oktober 2025, 17:19:53Mein Sachbearbeiter behauptet ja, dass da drin steht, dass ich nur bis 6 Monate nicht erwerbsfähig bin
Was momentan erst mal völlig egal ist, er kann behaupten, was er will.

Warte erst mal ab, was von der RV dazu kommt, das ist dann entscheidend.

Zumindest hat ja auch der ÄD klargemacht, vor dem JC hast du erst mal ruhe.
Lehne dich zurück und lass den SB labern, wer weiß, ob der in 6 Monaten noch da ist :weisnich: 
#50
Hallo,
heute möchte ich mich zurückmelden und erst einmal DANKE sagen, für eure Hilfe  :sehrgut:
Ich habe heute das ärztliche Gutachten hochgeladen (und meine Daten entfernt),damit Ihr selbst lesen könnt was in dem Gutachten drin steht (2 Seiten).

Mein Sachbearbeiter behauptet ja, dass da drin steht, dass ich nur bis 6 Monate nicht erwerbsfähig bin und ab dem 07.Monat d.H. ab März 2026 wieder voll arbeitsfähig bin.
Und das ist definitiv nicht so.
Auch wenn im Gutachten drin steht "nicht auf Dauer", heißt das nicht, dass ich auf Dauer NICHT krank und behindert bin.
Und "voraussichtlich ÜBER 6 Monate" kann ja auch 12 Monate heißen, 2 Jahre...oder sehe ich das falsch !?

Ich habe mir so überlegt, wenn mein SB weiterhin behauptet, dass da meine vollständige Genesung ab März 2026 drin steht ODER er das Gutachten anzweifelt, dann soll er doch rechtlich gegen den ärztlichen Dienst vorgehen und versuchen per Gerichtsbeschluss meine völlige Genesung zu erzwingen  :blum:
Wenn er nicht akzeptieren will, was da im Gutachten drin steht oder den Inhalt nicht versteht und auch was anderes lesen will als drin steht, ist das sein Problem.
Ich werde dann selbst einen Anwalt einschalten und ggf eine Dienst- oder Fachdienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB einreichen.
Unter Druck setzten, dass ich ab März 2026 so gesund sein muss, dass ich in Teil oder Vollzeit arbeiten muss und dort arbeiten gehen muss, wo er das will, lasse ich mich nicht.