Neueste Beiträge

#41
Herzlichen Dank Ottokar. Mal schauen was der ÄD jetzt sagt.

Dir ebenfalls Danke Fettnäpfchen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. November 2025, 13:27:19nur insofern das es dir deinen "Unterhalt" bezahlt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. November 2025, 13:27:19Bei unter drei Std. zählst du als erwerbsunfähig und das JC hat dich in Ruhe zu lassen. Daher braucht es keinen KOOP.

Das letzte Wort bezüglich der EU hat ja soweit mir bekannt die DRV. Die könnten ja auch zu einer anderen Einschätzung kommen. (Dann bleibe ich eh beim JC)
Da der ÄD mich als EU eingestuft hat muss das ja noch von der DRV überprüft werden. Vorher kann mich das JC also nicht in die Sozialhilfe ,,abschieben" und muss bis dahin für mich weiter bezahlen.

Meine Frage bezog sich eben darauf. Zähle ich jetzt schon als EU obwohl die Bestätigung seitens der DRV noch aussteht oder zähle ich erst als EU wenn die Bestätigung der DRV vorliegt?
#42
Aktuelle Nachrichten / Aw: Tacheles Newsletter 30.11....
Letzter Beitrag von Vollloser - 30. November 2025, 19:36:33
Zitat von: Konstantin am 30. November 2025, 19:00:37...Von daher für die Tonne.

Würde ICH nicht sagen.
50 Organisationen dagegen ist nicht schlechter als 5 Organisationen (Wirtschafts- u. Arbeitgeberverbände) dafür !
#43
Aktuelle Nachrichten / Aw: Tacheles Newsletter 30.11....
Letzter Beitrag von Konstantin - 30. November 2025, 19:00:37
Zitat von: Bimimaus5421 am 30. November 2025, 18:39:57Über 50 Organisationen warnen

Das ist genauso, als wenn die Bild vor irgendwas warnt oder Hein Blöd von der Waterkant. Alles nur Show sich wichtig machen wollen sonst nix.  Von daher für die Tonne. :no:
#44
Aktuelle Nachrichten / Tacheles Newsletter 30.11.2025
Letzter Beitrag von Bimimaus5421 - 30. November 2025, 18:39:57
Tacheles Newsletter30.11.2025
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-40-2025-vom-30-11-2025.html

Weitere Stellungnahmen und Erklärungen zur ,,Neuen Grundsicherung"

,,Gegen den autoritären Sozialstaat"

Mit einer Erklärung vom 27. November 2025 wenden sich sechs Bürgerrechtsorganisationen, darunter die VDJ, gegen die Pläne der Regierungskoalition zur Einführung einer ,,Neuen Grundsicherung". In der Stellungnahme wird erläutert, dass das neue Sanktionsregime, die Begrenzung der Kosten der Unterkunft und die Ausweitung von Nachweispflichten keineswegs nur auf Totalverweigerer zielen, sondern insbesondere prekär lebende und minderjährige Leistungsbeziehende besonders hart treffen werden. Während die Regierung eine Rhetorik der Abwertung gegenüber Leistungsbeziehenden betreibt, wird in einer Phase wirtschaftlicher Stagnation zugleich der Druck auf alle Lohnabhängigen erhöht. Dieser Angriff auf die soziale Sicherung wird in der Stellungnahme auch im Kontext von Militarisierung und Aufrüstung dargestellt.


Erklärung: Gegen den ,,autoritären Sozialstaat" – Die Verschärfung des Sozialrechts bedroht die Rechte aller, Download: https://t1p.de/6up3c


Über 50 Organisationen warnen: Bürgergeldreform macht Gesellschaft kränker
Mehr Armut, schlechtere Gesundheit: 52 Organisationen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen – darunter Ärzte der Welt, AWO, Diakonie, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband – warnen in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Folgen der geplanten Bürgergeldreform. Anlass ist die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zur ,,Neuen Grundsicherung".


Der Appell: https://t1p.de/ie37j

 

2. Zwischenstand: Sozialstaatskommission diskutiert umfassende Reform der Grundsicherung


Die Kommission sieht fünf Optionen für eine Vereinheitlichung des bisher aus zwei Teilen bestehenden Grundsicherungssystems – dem Bürgergeld auf der einen und Wohngeld plus Kinderzuschlag (KiZ) auf der anderen Seite. Das geht aus einem internen Papier hervor, das Table.Briefings vorliegt. Zwei der Optionen sehen eine Abschaffung von Wohngeld/KiZ vor, in den anderen drei würden beide zu einem ,,Wohn- und Familienzuschuss" (WFZ) zusammengelegt. Dieser könnte etwa zentral von der Familienkasse verwaltet werden. Drei Optionen sehen zudem eine Zusammenlegung von SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe, u.a. Grundsicherung im Alter) vor.


Bis zum 18. Dezember soll der Entwurf eines Abschlussberichts vorgelegt werden.

In dem Artikel von Table.Briefings ist auch schon ein 26 Punkte umfassender Antrag des Landes Hamburg enthalten, der sowohl Verwaltungserleichterungen als auch sozialrechtliche Verschärfungen vorsieht – insbesondere bei der Anrechnung einmaliger Einnahmen. Die Hamburger rot-grüne Regierung fällt regelmäßig durch eine restriktive Auslegung sozialer Rechte auf.


Artikel von Table.Briefings: https://t1p.de/t0vf8
Antrag HH: Gesetzesentwurf ,,Entlastungspaket": https://t1p.de/sni94
#45
Fragen und Antworten zu anderen Problemen / Aw: Ärger wegen „Scheinantrag"...
Letzter Beitrag von eder - 30. November 2025, 18:21:55
Hallo,

von der Reha gibt's doch den Arztbrief inkl der Prognose und weiterer Behandlungsoptionen.

Also einfach diesen Brief inkl der Schweigepflichtentbindung dem Versorgungsamt zu kommen lassen.

Bei der Gelegenheit gleich mal schauen ob nicht doch schon die Vorarbeit vorhanden ist, normalerweise macht dass der bei der Reha tätige Sozialdienst gleich fertig.

Ansonsten Hausarzt,da müsste alles vorhanden sein, sicher gibt's da auch Hilfe wegen des Antrags


#46
Fragen und Antworten zu anderen Problemen / Aw: Ärger wegen „Scheinantrag"...
Letzter Beitrag von Ottokar - 30. November 2025, 18:15:37
Dass das Sozialamt hier für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren zuständig ist, finde ich ungewöhnlich.
Die Namen deiner Fachärzte gegen das Sozialamt nichts an, zumal das Amt damit ohnehin nichts anfangen darf. Du musst die Ärzte auch nicht von der Schweigepflicht entbinden.
Üblicherweise reichen entsprechende Befunde aus. Wenn diese aber schon älter als 3 Jahre sind, solltest du wegen der Sehstörung aktuell nochmal einen Augenarzt aufsuchen.
#47
zu 1. Danke

zu 2. u.a. hier "Es spricht somit alles dafür, dass auch Kapitallebensversicherungen lt. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II zu den für die Altersvorsorge bestimmten Versicherungsverträgen gehören und nicht als Vermögen zu berücksichtigen sind, demnach auch nicht in der Anlage VM angegeben werden müssen.
Gegen anderslautende Entscheidungen von Jobcentern sollten Betroffene energisch vorgehen."

Was ist eigentlich mit diesem Punkt (Ratgeber Vermögen vom 19.03.2024 vorletzter Absatz)(Dieser Punkt verwirrt mich)
"Zudem kann ihre Verwertung in Einzelfällen unwirtschaftlich sein."

Verlust wären 28,4% 34,29% und 42,05% je Versicherung
#48
Ok, wir werden einen solchen Zettel vorbereiten und der SB übergeben.

Wir haben einen formlosen Antrag, wie gesagt, auch schon per Post zugeschickt. Die SB hatte beim ersten Termin sogar bestätigt, diesen erhalten zu haben. Aber anstatt ihn zu bearbeiten, hat sie nur diesen Brief mit den Erklärungen zu dem online-Verfahren versendet.
#49
Jedes ärztliche Handeln, auch das des äD der AfA, begründet ein Arzt-Patienten-Verhältnis, womit hier § 630g BGB die Rechtsgrundlage zur Einsicht in das Gutachen darstellt.
D.h. du kannst jederzeit vom äD Einsicht in Teil A und B des Gutachtens verlangen, sowie eine (kostenpflichtige) Kopie.
Im "Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und des SGB III" steht dazu Folgendes:
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
#50
Zitat von: Katrin am 30. November 2025, 16:58:53Wenn ich dem Sozialamt nun keine Ärzte nennen kann, die mich dauerhaft behandeln, könnte ich mir dann Ärger einhandeln?
Du kannst ja trotzdem diese Ärzte benennen.
Auch bei Antrag auf einen Grad der Behinderung wird alles noch einmal geprüft, was die Gesundheit angeht.

Wenn Du keine Ärzte angibst, kann Dir aber auch nichts passieren.
Schweigepflichtentbindungen sind da immer freiwillig.

Dann kommt sicherlich einfach eine Ablehnung.