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Neueste Beiträge

#41
Eine Grundsatzfrage:

Rechnet das JC bei Freiberuflern (Anlage EKS) die saisonal anfallenden Einkünfte durch Minijobs (sozialversicherungspflichtig) direkt auf dem Abschlussbescheid EKS ein?

MMn sind das ja zwei völlig unterschiedliche Einkommensformen, die nicht zusammengerechnet werden dürfen. Zumindest nicht auf dem Formular EKS, oder?

Danke schonmal 😃
#42
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2024, 10:20:48€49,50 genauer gesagt. Ich dachte, du hast dich da auch vertippt. Ist immer ein wenig schwierig, Bescheide nur anhand von Abgetipptem zu kontrollieren. Steht was dazu im Bescheid, im Text? Hast du auch bestimmt alles richtig ausgefüllt im Antra
Ja habe alles Richtig ausgefüllt. Leider ist meine Behörde Strohdoof und nicht zu knapp,habe immer probleme das sie Fahrtkosten zu den JC Termine oder Vorstellungsgespräche bezahlen.

Also die Heizkosten sind 49€ siehe dazu #48!hier nocmhal den Bescheid Seite.4-5 als Anhang! da siehst du es besser.

Bis auf die Heizkosten sollte alles was in meiner Kostenbeteiligungsvereinbarung steht stimmen!
Kann ich die Stromkosten für Nov/Dez die ich jetzt an meine Mutter überweisen müsste (je 49€=98€) für beide Monat weglassen ?
sonst fehlt mir das Geld woanders oder macht das JC Ärger falls ja? überweise ich es mit tut zwar weh aber was solls. ich würde sonst das Geld meiner Mutter halt später geben.

Bin jetzt mal Frühstücken bis naher :bye:
#43
Zitat von: Dragon am 20. Dezember 2024, 10:13:18Es müssten doch 49€ sein

€49,50 genauer gesagt. Ich dachte, du hast dich da auch vertippt. Ist immer ein wenig schwierig, Bescheide nur anhand von Abgetipptem zu kontrollieren.

Steht was dazu im Bescheid, im Text? Hast du auch bestimmt alles richtig ausgefüllt im Antrag?
 
#44
Guten Morgen

Habe noch eine Frage zu den Heizkosten.
ZitatZitat von mir
Laut dem Jobcenter Bescheid Seite.4  für Nov-Dez 24
Regelbedarf:563€
Grundmiete:197,60€
Heizkosten:24,75€< ---- Es sollten doch 49€ sein also 50% der vollen Stromkosten=99€
Nebenkosten:56,50€
=je 278,85€

Laut dem Jobcenter Bescheid Seite.5 für Jan-März 25
Regelbedarf:563€
Grundmiete:220,06€
Heizkosten:24,75€ < ---- Es sollten doch 49€ sein also 50% der vollen Heizkosten=99€
Nebenkosten:56,50€
=301,31€
Sind die Heizkosten bei dem  neuen JC Bescheid nicht zu niedrig ?( Seite.4 bis5 für Nov-Dez 24
ab Jan 25 ), Es müssten doch 49€ sein also fehlen da noch genau 24,25€ das sind die Hälfte von den 49€ also 25% von meiner Kostenbeteiligungsvereinbarung  #48
24,25€+24,75€=49€ oder vertue ich mich da? Laut dem Vermieter hat meine Mutter jeden Monat eine Heizkostenvorauszahlung von 99€

So komme ich auf die endsumme von je 303,10€ anstatt die je 278,85 € das für beide Monate Nov/Dez 24 sind 606,20€!
Mein JC kommt aber auf je 278,85 Nov +278,85 Dez das Entspricht einer Summe 557,70€
#45
Zitat von: Bobba am 19. Dezember 2024, 21:20:32Meine Frau bekommt Bürgergeld

Und wovon hast du gelebt?

Zitat von: Bobba am 19. Dezember 2024, 21:20:32Wird die Rückerstattung voll aufs Bedarfsgemeinschaft angerechnet bis es aufgebraucht ist?

Die Nachzahlung der Rente (ist es das?) wird in der Regel für den Zeitraum nachträglich angerechnet für den nachgezahlt wird - kommt aber auf die Antwort zu meiner 1. Frage an.
 
#46
Wahrscheinlich wegen der gängigen Rechtsprechung:

https://openjur.de/u/327623.html

ZitatDer Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.2. Ebenso ist eine notwendige Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln.3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht.

#47
Aktuelle Nachrichten / Aw: Weidel will Bürgergeld-Zah...
Letzter Beitrag von Chefkoch - 19. Dezember 2024, 23:09:06
"Da Deutsche nun mal Deutsch können"

Da sehe ich hier Forum aber ständig was anderes. Die schaffen teilweise keinen einzigen geraden und fehlerfreien Satz in iher Muttersprache
#48
Moin erstmal an alle. Ich werde bald eine Rückerstattung (Verlängerung EM-Rente nach 2 Jahren Streit, wurde doch bewilligt) von ein paar Tausend Euro bekommen. Meine Frau bekommt Bürgergeld, also Bedarfsgemeinschaft und wir haben noch ein Kredit (300€/Mon) laufen.

Meine Fragen wären, Wird die Rückerstattung voll aufs Bedarfsgemeinschaft angerechnet bis es aufgebraucht ist?
Denn ich würde lieber den Kredit ablösen, bzw. es auf Kreditkonto einzahlen um monatlich keine Ratenzahlungen zu haben. Würde das gehen? Oder gibt es Ärger weil ich es zum Kreditablöse und nicht zum "Leben" nütze.

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen!
#49
ich schlage vor, zunächst bei der Sachbearbeitung im Jobcenter nachzufragen, warum bei einer Messi-Wohnung keine Renovierungskosten übernommen werden.
Evtl. steckt der Nachrang der SGB II-Leistungen dahinter, denn Messis können mglw. als von Behinderung bedrohte Menschen eingeordnet werden und hätten dann evtl. Ansprüche auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
#50
Hallo Familiehaase, Willkommen.

Ihr lebt seit 20 Jahren in der Wohnung und habt nie gestrichen/tapeziert? Weil Ihr beide (wie viele seid Ihr?) seit 20 Jahre gesundheitlich dazu nicht in der Lage seid?

Was genau habt Ihr beantragt? Soundsoviele Eimer Farbe zu je xy Euro und soundsoviele Rollen Tapeten zu yx Euro? Zuzgl. Werkzeug? Wer soll die Renovierung übernehmen? Oder könnt Ihr das momentan?

Wann hat der Vermieter Eure Wohnung zuletzt gesehen? Er hat geschrieben "wenn Sie nicht umgehend renovieren, kündige ich den Mietvertrag"? Wart Ihr damit schon bei einem Anwalt bzw. einer Beratungsstelle?
Hat Euch schon mal Besuch auf den Zustand der Wohnung angesprochen?

Denkt Ihr, mit einer "normalen" Renovierung ist es getan?

(Alles, was Ihr schriftlich habt, kann helfen, Euren Fall nachvollziehen zu können. Wenn Du möchtest, kannst Du alles anonymisiert (!) hier hochladen, Schreiben vom Vermieter, Euren Antrag und den Ablehnungsbescheid.)