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#51
Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen / Aw: Betriebsrente
Letzter Beitrag von szaros 25 - 23. Juli 2026, 18:10:51
Hallo Ottokar,

Danke für deine Ratschläge und Tipps.

Haben heute vom Sozialgericht Mainz Antwort erhalten,darin steht das ausweislich das Schreiben der 

Kreisverwaltung den streitgegenständlichen Bescheid vom 08.07.2026 aufgehoben hat.

Gleichzeitig habe ich von der Kreisverwaltung ein Schreiben erhalten,worin sie schreiben:


"Es wurde festgestellt, dass es sich bei der ausgezahlten Betriebsrente von Herrn... um eine Kleinbetragsrente gemäß §3 Abs. 2 Betr.AVG handelt.
 Da die Vermögensfreigrenze nicht überschritten wird, ist die Auszahlung-abweichend von der bisherigen Berücksichtigung- nicht auf sechs Monate zu verteilen, sondern gemäß § 82 Abs.7 SGB XII ausschließlich im Monat des Zuflusses als Einkommen zu berücksichtigen.

Die Kleinbetragsrente ist Ihnen im März 2026 zugeflossen.Aufgrund der Berücksichtigung der Kleinbetragsrente im Monat des Zuflusses ist für März 2026 eine Überzahlung der gewährten Leistungen in Höhe von ...€ .entstanden.Dieser betrag ist gemäß § 50 SGB X von Ihnen zuerattten.
Diese Überzahlung werden wir ,Ihr Einverständnis vorausgesetzt ,bei der Auszahlung für August und September 2026 einbehalten."


Ich verstehe das jetzt nicht ganz.Entweder ist der Bescheid vom 08.07.2026 aufgehoben oder doch nicht, oder nur teilweise.

Ist das rechtens, oder probiert die Kreisverwaltung wieder mal was aus?

Ich soll bis zum 27.07.2026 dem Sozialgericht mitteilen, ob das Verfahren als erledigt eklärt wird.


Kannst du noch einmal drüber schauen? Danke im Voraus!
#52
Hallo, zusammen ....

Wir sind 5 köpfige und das Jobcenter hat uns den Umzug blockiert.

Wir haben vor 4 Wochen den Umzug beantragt, samt allen Härtefallangelegenheiten (Morddrohung, Gewaltschutz innerhalb des Hauses), das Jobcenter hat den Umzug als notwendig anerkannt, aber unsere gewollte Wohnung ist 73€ zu teuer. Ander Option haben wir in BHV nicht, wegen Insolvenz.

Sozialgericht sagt auch : Umzug notwendig,aber einstweilige Verfügung nicht gewährt.

Habe vor die besagten 73€ selbst zu bezahlen und habe Kaution auf Darlehen beantragt..... Abgelehnt, weil Wohnung zu teuer.....

Auf Anfrage: sende ich gerne die Briefe

Mfg
#53
Vielen Dank!

Also die 307 Euro muß ich, auf 6 Monate aufgeteilt, zurück zahlen?

Unabhängig davon daß die regelmäßige monatliche Zahlung von 102,60 kaum Berücksichtigung findet, wegen der 100 Euro Freibetrag?
#54
Da du eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse beziehen, steht dir der Freibetrag nach § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII rechtlich zu. Das Sozialamt darf diesen Betrag nicht einfach voll als Einkommen anrechnen.

Für eine freiwillige Altersvorsorge (wie die Bayer-Pensionskasse) erhältst du bei der Grundsicherung einen Freibetrag. Der beträgt pauschal 100 Euro monatlich zuzüglich 30 Prozent des darüber liegenden Betrags.

Bei einer Monatsrente von 102,60 Euro bleiben 100 Euro komplett anrechnungsfrei. Von den restlichen 2,60 Euro sind 30 Prozent (0,78 Euro) ebenfalls anrechnungsfrei. Das Sozialamt darf dir monatlich nur 1,82 Euro von der Grundsicherung abziehen.

Das Geld ist dir im Juni zugeflossen. Es gilt ab Juni als Einkommen. Für die Monate Februar bis Mai darf das Amt die Grundsicherung nicht im Nachhinein kürzen, da dir das Geld in diesen Monaten real nicht zur Verfügung stand.
Da es sich um eine Nachzahlung für mehrere Monate handelt, darf das Amt die 307,80 Euro als einmalige Einnahme auf einen angemessenen Zeitraum (meist bis zu 6 Monate) aufteilen.
Bei dieser Aufteilung muss das Amt für jeden angerechneten Monat den Freibetrag von ca. 100,78 Euro berücksichtigen. Am Ende bleibt der Abzug also minimal (ca. 1,82 Euro pro Monat).
#55
Hallo,

so ganz paßt mein Fall nicht auf die hier gelesenen Beispiele, deshalb eröffne ich was Neues:

Ich, lange Zeit Erwerbsminderungsrentner, bin nun in Vollrente, bekomme eine kleine Rente und ergänzende Grundsicherung im Alter.

Seit Februar d.J. sollte ich auch 102,60 Euro aus der Bayer-Pensionskasse bekommen, deren Auszahlung sich aber durch postalische Probleme (Mitteilung der Bankverbindung über den Postweg hat nicht so schnell geklappt)auf Anfang Juni verzögert hat. Anfang Juni hat man mir dann direkt drei Raten in Höhe von 307,80 Euro überwiesen. Dies und den Sachverhalt habe ich natürlich dem Sozialamt gemeldet.
Mit Bitte um Anrechnung.

Wird das nun als Einkommen gewertet?

Das Sozialamt schickte nun eine Bitte um Stellungnahme, die ich heute wie folgt beantwortet habe:

Ich habe erneut den Sachverhalt geschildert, mit der Aussage, daß das, was mitzuteilen sei, der Geldeingang sei, d.h. das Geld ist erstmalig im Juni auf mein Konto gegangen, und das wurde sofort von mir gemeldet.
Dazu: Es gibt einen Freibetrag für Pensionskassen laut SGB 12, Paragraph 82, Absatz 4,5, über ca 100 Euro, eigentlich darf mir das Amt gar nichts abziehen.
Bitte um Neuberechnung.

Ist das so ok?

Eigentlich darf nur das, was über der 100-Euro-Grenze des Freibetrages liegt, angerechnet werden, das sind monatlich 2,60 Euro.

mit freundlichen Grüßen MaSchuff



#56
Aktuelle Nachrichten / Aw: Die verzockten Millionen d...
Letzter Beitrag von Atalante - 23. Juli 2026, 13:35:26
Zitat von: Thomas69 am 20. Juli 2026, 14:10:26Was den sonst muss doch wieder reinkommen die Knete, und kürzen der Managergehälter das geht absolut nicht.
Waren es nicht auch Renten"papiere", die 2008/2009 den Bach runtergingen? Sprich, es wurde die Altersvorsorge vieler Menschen in faule Hauskredite investiert und *puff* Geld weg...
#57
Aktuelle Nachrichten / Diese „neue Grundsicherung“ h...
Letzter Beitrag von Rotti - 23. Juli 2026, 08:10:34
Die Rentenerhöhung – die für die Ärmsten keine ist

4,24 Prozent mehr Rente klingt gut. Für Millionen Rentner*innen mit Grundsicherung bleibt davon aber kaum etwas übrig. Denn was der Staat gibt, nimmt das Sozialamt wieder. Wie kann das sein?

https://www.campact.de/blog/2026/03/rentenerhoehung-2026-grundsicherung-freibetrag-altersarmut/

Je mehr Einwandern, desto sichere wird in Zukunft die Rente das ist ein Trugschluss.
#58
Schon wieder ein Artikel https://www.gegen-hartz.de/news/so-kann-man-den-gdb-von-30-auf-50-prozent-erhhen-schwerbehinderung
der meiner Erfahrung komplett widerspricht.

Autismus, ADHS, Depressionen, ME/CFS, Asthma, Rollstuhl-Nutzung bei Pflegegrad 2 reicht alles nicht, um eine Schwerbehinderung zu bekommen. Eingereichter Reha-Bericht, der all dies, inklusive Gehreichweite, belegt, reicht nicht.

Kann man irgendwie Feedback auf Gegen Hartz bringen, bei solchen Artikeln, die scheinbar der Realität widersprechen?

Oder irgendwas finden an Artikeln, wie man es hinkriegt, dass offensichtliche Schwerbehinderung auch anerkannt wird, bzw. dass das Versorgungsamt/die Gutachter die eingereichten Unterlagen überhaupt lesen?

Der VdK meinte, sie würden eher auf GdB 80 gehen bei mir. Im Widerspruch von GdB 30 auf 80 ist halt schon krass.

Ich stehe halt inzwischen mehrfach im Moment vor tatsächlichen Nachteilen durch diese Konstellation, durch fehlenden orangenen Parkausweis, fehlenden Zugang zu Behindertentoiletten und sonstiges.
#59
Zitat von: PetraL am 20. Juli 2026, 13:05:32
Zitat von: Denise am 19. Juli 2026, 20:47:04Er steht ab 1.Juli mitten bei mir in der BG.
Am Besten Widerspruch einreichen, würde ich denken. Aber vielleicht weiß @Ottokar das ja besser.
Leistungsverzicht ist eher ungünstig, kann das JC einem einen Strick draus drehen (habe die Erfahrung bei meiner Tochter gemacht).
Ja, die JC-Mitarbeiter sind so ein gewisses Völkchen ganz für sich - in der freien Wirtschaft würde mindestens die Hälfte nicht einmal die ersten 4 Wochen Probezeit überleben ...  :wand:
Wird euch denn irgendwas angerechnet von dem Einkommen eures Sohnes? Oder steht er "nur so" drin, weil die SB nicht weiß, wie sie ihn löschen kann? (Gab bei uns damals irgendeine komische unlogische Ausrede dafür, weiß aber nicht mehr, wie die war - irgendwelche unzutreffenden Paragraphen und zusammenhangloses Blabla halt  :zwinker: )


Danke so ähnlich hatte es die Rechtsanwältin auch formuliert.
Sie haben meinen Sohn komplett mit angerechnet das volle Gehalt wurde in die Berechnung mit einbezogen. :wand:
Die Rechtsanwältin hat auch den BfDi eingeschalten. Sie sagte zu mir das Ding haben wir schon gewonnen.
Sie hatte mich auf die Staatskasse hingewiesen aber ich zahle das aus eigener Tasche.
So ist es mir lieber.Danke für die Erfahrungen die du mit mir geteilt hast und ich hatte dir heute Nachmittag schon mal geschrieben aber die Nachricht schien nicht weitergeleitet zu sein.

liebe Grüße Herzke Denise :yes:
#60
Zitat von: Denise am 22. Juli 2026, 19:37:00das hätte ich gerne gemacht aber die Unterlagen liegen bei einer Rechtsanwältin


äh.. von Kopien hast Du aber schon mal was gehört? Wieso gibst Du alle Unterlagen im Original an "eine" Rechtsanwältin?

sorry.. aber das kann ich nicht verstehen.