Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

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Ottokar

Zitat von: pinkpepper am 22. Mai 2020, 01:15:23Gilt diese Regelung auch für mein Wohnungsproblem?
nein
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etwas-ratlos

@drago
War bei mir auch gerade in der Post, weiterbewilligt nach §67, Abs. 5/SGB 2 für 12 Monate.

DerCom

Hallo ottokar, erstmal vielen dank für die hilfe, antrag ohne Begründungsschreiben und anlage zu vm ist durchgegangen und bewilligt bis Ende September. Prompt kam nen Anruf , wo ich Lebenslauf usw hochladen  sollte, das hab ich aber vor nem monat schon selber freiwillig gemacht und der dame auch gesagt, aber angeblich kann sie das nicht sehen und bekomme jetzt neue daten.und soll das nochmal machen. Und wurde noch gefragt, wie ich mich denn grade bewerbe auf welchen Portalen, hab gesagt nicht nur auf Portalen sondern auch einzelne Firmen..mehr noch nicht passiert, bekomme jetzt wie gesagt nochmal neue Daten.. irgendwelche verhaltenstipps? LG Der-Com

wannwirdsgut

Zitat von: Ottokar am 11. Mai 2020, 09:54:14
Wie schon wiederholt in diesem Thema geschrieben und hier zusammengefasst, sollte man unter Hinweis auf § 67 Abs. 5 SGB II zur Wahrung des Leistungsanspruches einen formlosen Weiterbewilligungsantrag stellen, wenn man 2 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes noch keinen Weiterbewilligungsbescheid erhalten hat.
Wenn hier also der Bewilligungszeitraum am 31.05.2020 endet, sollte man am 18.05.2020 einen solchen formlosen Weiterbewilligungsantrag stellen, wenn man bis dahin noch keinen Weiterbewilligungsbescheid erhalten hat.
Danke Ottokar. Wollte noch erwähnen, dass die Weiterbewilligung automatisch und schriftlich bestätigt wurde.

Drago

Zitat von: etwas-ratlos am 23. Mai 2020, 10:30:17
@drago
War bei mir auch gerade in der Post, weiterbewilligt nach §67, Abs. 5/SGB 2 für 12 Monate.

Danke für die Rückmeldung!

Ich habe von einem Bekannten gehört, dass er im Bekanntenkreis Leute hat, bei denen es auch für 12 Monate ist.


Bei mir ist heute der erste Betrag überwiesen worden, welcher zum Zeitraum der automatischen Verängerung gehört.

Tarifas93

Hallo,

ich bin ab Juli 2020 arbeitslos bzw. bedürftig, da mein BAföG dort ausläuft (Zweiter Bildungsweg). Nun finde ich zurzeit keine zukünftige Anstellung/Ausbildung und muss einen Erstantrag stellen (bin ü25, lebe allein). Sollte ich diesen jetzt schon stellen oder betrifft mich dieser vereinfachte Antrag (noch) nicht? (da ich ja zurzeit noch BAföG beziehe). Wollte ihn jedoch schon jetzt stellen, um die Bearbeitungszeit entgegenzuwirken.

2. Frage: Online beantragen (mithilfe des Uploads auf der Seite) oder extra per Mail mit Anschreiben?

3. Frage: Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten oder 6 Monaten miteinsenden?

Dieses Thema betrifft mich zum ersten Mal und bin daher noch etwas unvertraut mit der Organisation.

Freue mich auf eure Antworten.

Ottokar

Zitat von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:41betrifft mich dieser vereinfachte Antrag (noch) nicht?
Dein Bewilligungszeitraum würde am 01.07.2020 beginnen, damit betrifft dich das vereinfachte Antragsverfahren nicht mehr.

Zitat von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:41Wollte ihn jedoch schon jetzt stellen, um die Bearbeitungszeit entgegenzuwirken
Kannst du machen.

Zitat von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:412. Frage: Online beantragen (mithilfe des Uploads auf der Seite) oder extra per Mail mit Anschreiben?
Online

Zitat von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:413. Frage: Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten oder 6 Monaten miteinsenden?
Nichts davon. Wenn das JC was haben will, wird es sich melden.
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Tarifas93

Zitat von: Ottokar am 31. Mai 2020, 11:41:12
Zitat von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:41betrifft mich dieser vereinfachte Antrag (noch) nicht?
Dein Bewilligungszeitraum würde am 01.07.2020 beginnen, damit betrifft dich das vereinfachte Antragsverfahren nicht mehr.

Verstehe, ich frage deswegen nach weil ich auf der Hauptseite der Agentur/des Jobcenters keinen anderen Antrag dafür finde :weisnich: oder ein Hauptantrag ist etwas versteckt..

Danke für deine Antworten!

LG
Tarifas93

SantanaAbraxas

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529

Die dritte Download Datei wäre das "normale" Antragsformular für den Hauptantrag, weiter unten gibt es Anlagen KdU, EK und VM etc.

Betty1

Gibt es ein Link zu vereinfachten Antragsstellung auf Leistungen Arbeitslosengeld Zwei?
Danke.


Betty1

Zitat von: Sabine13 am 02. Juni 2020, 12:32:34
Hier geht's zum Link:
https://hartz.info/index.php?topic=15974.0

Ja, Danke. Das wird gebraucht.
Ich muss zum 01.07. einen neuen antrag stellen und werde diesen vereinfachten Antrag ausfüllen.

Fettnäpfchen

Betty1

Zitat von: Betty1 am 02. Juni 2020, 12:36:26Ich muss zum 01.07. einen neuen antrag stellen und werde diesen vereinfachten Antrag ausfüllen.
Erstanträge gehen nur bis 30.06.
Wenn es ein WBA ist geht es jedoch noch bis Ende 08.2020

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast44116

Der vereinfachte Zugang wurde verlängert

Zitat

Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird über
die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

The Witch

Der wurde noch nicht verlängert. Das gestern Beschlossene ist bisher lediglich eine Absichtserklärung. Die Wahrscheinlichkeit, dass es so kommt, ist zwar hoch - aber einstweilen sollte man sich mit solchen Aussagen zurückhalten