Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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Yavanna


Hartzer mit Herz

Das sind für mich persönlich tolle Neuigkeiten! Danke euch für die Info!  :sehrgut:  :sehrgut:

Lina

Habe gehört, dass mit dem Bürgergeld die Zwangsverrentung endet weil das ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht ist. Ist das jetzt Fakt oder wird noch daran gearbeitet?


Yavanna

@Hartzer: Wenn du im laufenden Bezug bist und noch unter die Corona Regelungen fällst, hast du Glück.  Alles vor dem 31.12.22 wird nicht auf die zwei Jahre Karenzzeit angerechnet. Nur wer jetzt schon gesenkte KDU bekommt, hat Pech gehabt.

@Lina: §12a wird angepasst,  sodass bis 31.12.26 keine vorzeitige Rente wegen Alters in Anspruch genommen werden muss

Alina81

Der Posten "Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe" wird im neuen Regelsatz von 38,05 € auf 42,54 € erhöht. Satte 4,49 € mehr.  :lachen:

Hartzer mit Herz

Zitat von: Yavanna am 27. September 2022, 15:06:23@Hartzer: Wenn du im laufenden Bezug bist und noch unter die Corona Regelungen fällst, hast du Glück.  Alles vor dem 31.12.22 wird nicht auf die zwei Jahre Karenzzeit angerechnet. Nur wer jetzt schon gesenkte KDU bekommt, hat Pech gehabt.


Ja, ich bin aktuell Aufstocker, aufgrund der Pandemie, und erhalte die eigentlich überhöhten KDU derzeit voll. Ohne gesenkte Kosten. Perfekt, Danke!

SuuSanne

Es gibt mit dem Bürgergeld eine 6 Monate Karenzzeit zwischen Kunden und Sachbearbeiter.
Wie ist es, wenn man in eine andere Gemeinde, Stadt oder Bundesland umzieht, beginnen diese 6 Monate dann wieder neu?

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


goingtolegend

Zitat von: SuuSanne am 27. September 2022, 15:55:38Es gibt mit dem Bürgergeld eine 6 Monate Karenzzeit zwischen Kunden und Sachbearbeiter.
Wie ist es, wenn man in eine andere Gemeinde, Stadt oder Bundesland umzieht, beginnen diese 6 Monate dann wieder neu?
Da fängt dann wahrscheinlich der schlaue Missbrauch an  :grins:  :grins:

Ganzheitliche Betreuung
Die Verweigerung der Mitwirkung bei einer solchen Maßnahme darf nicht sanktioniert werden.
Offenbar aufgrund des öffentlichen Drucks wurde diese Regelung entschärft.

> darüber bin ich sehr beruhigt, aber mal abwarten, ob die Stasi wiederkommt.

götzb

Woanders war zu lesen, das BG auch für bestehende Bewilligungen neu zu beantragen ist.
Das ist falsch.
Und auch das alle 6 Monate neu beantragt werden muss. Auch hier wie bisher jährlich.
Wäre auch sonst absurd.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

SuuSanne

Zitat von: SuuSanne am 27. September 2022, 15:55:38Es gibt mit dem Bürgergeld eine 6 Monate Karenzzeit zwischen Kunden und Sachbearbeiter.
Wie ist es, wenn man in eine andere Gemeinde, Stadt oder Bundesland umzieht, beginnen diese 6 Monate dann wieder neu?
Wie ist das mit dem Umzug? weiss es jemand genau? beginnen die 6 Monate dann neu?

Fettnäpfchen

Zitat von: SuuSanne am 28. September 2022, 13:36:09Wie ist das mit dem Umzug? weiss es jemand genau? beginnen die 6 Monate dann neu?
Ich wüsste nicht was bei einem Neuantrag durch Umzug dagegen sprechen sollte.
Ob das irgendwo behandelt und entsprechend festgelegt ist  :weisnich:

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yavanna

Zumindest die zwei Jahre Karrenzzeit beginnen nicht neu, wenn man umzieht, sondern nur, wenn man zwei Jahre aus dem Bezug raus war.
Zur "Vertrauenszeit" habe ich nichts gefunden.

CCR

ach wie schön da bleibt meine ausbezahlte Rentenversicherung unbehelligt bei SGB12

ZitatIn den ersten zwei Jahren ("Karenzzeit") wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 für alle, auch für Bestandsfälle.


Leeres Portemonnaie

Zitat von: götzb am 28. September 2022, 02:12:16... alle 6 Monate neu beantragt werden muss. Auch hier wie bisher jährlich.
Wäre auch sonst absurd.


Das scheint allerdings unterschiedlich zu sein. Ich hatte noch nie jährlich, ich muss aller 6, manchmal 5 Monate WBA  stellen.
Situation unterschiedlich, mal TZ-Job, mal Mini, GZ, mal ganz raus ... aber immer zeitlich  gleich.  :weisnich:  
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧