Neueste Beiträge

#21
Zitat von: Jobgreis am Heute um 10:49:32Das Leben in einem Wohnmobil, bzw wie hier auf einer Segelyacht (schwimmendes Wohnmobil) wäre doch eine Immobilie als Eigentum oder Miete gleich zu sehen?

Solange die Segelyacht bzw. das Wohnmobil innerhalb Deutschlands einen festen Stellplatz bzw. Liegeplatz hat, damit man sich am "Wohnort" beim Einwohnermeldeamt anmelden kann, kann man es zumindest versuchen.

Bürgergeld bzw. Sozialhilfe wird nicht bezahlt bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt. Da vertust du dich mit der Altersrente.
#22
eine etwas ungewöhnliche Frage, von der ich aber weiß, daß es noch mehr Menschen höheren Alters gibt, die in einer recht ähnlichen Situation sind, und die angesichts der Wohnungsnot in Wohnmobilen oder im Wohnwagen leben, teils in Österreich, also aus deutscher Sicht auch im Ausland (aber EU)

Als Selbständiger  (Akademiker, Kaufmann)  habe ich nicht in die Sozialversicherung einbezahlt, in der Annahme, meine freiberufliche und selbstständige Tätigkeit auch im höheren Alter ausüben zu können.

Nun bin ich ich 68, habe mich bislang auch selbst finanziert, stelle jedoch zunehmend besorgt seit drei Jahren mit Erschrecken fest, dass meine Einkommensmöglichkeiten trotz intensiver Akquise gegen Null gehen.
Weder angestellt, noch freiberuflich ist in irgendeiner Weise eine Einkommensmöglichkeit erkennbar, was auch an den sich seit Corona dramatisch veränderten allgemeinen Marktbedingungen liegt, wie man bei LinkedIn fast täglich nachlesen kann!

Daher besteht die kaum zu vermeidende Bürgergeld- oder Grundsicherungs-Frage.

Mein "Vermögen" (Barvermögen)  habe ich aufgebraucht, besitze aber noch eine (inaktive) GmbH und eine 34 Jahre alte Segelyacht im Wert von noch maximal ca. 40.000 €, die in Griechenland liegt.

Ich habe 15 Jahre auch Mitsegeltörns gefahren und so könnte ich auch auf das Segelyacht leben, wenn ich meinen Lebensunterhalt gesichert hätte, denn ich würde ja nur die Miete einsparen, andererseits fallen da auch nicht selten Reparaturen an.

Ein Verkauf der Segelyacht wäre im Moment aufgrund der schlechten Marktsituation nur mit  großem Verlust möglich, und ich würde meine optionale Wohnmöglichkeit verlieren.

Nun frage ich mich, ob die Segelyacht äquivalent einem Immobilieneigentum in das Schonvermögen fallen würde,  und ich im Fall, dass ich auf der Segelyacht lebe, die laufenden Kosten so wie mein Unterhalt bezahlt bekommen könnte.

Das Leben in einem Wohnmobil, bzw wie hier auf einer Segelyacht (schwimmendes Wohnmobil) wäre doch eine Immobilie als Eigentum oder Miete gleich zu sehen?

Und da ich innerhalb der EU bliebe, müsste doch der Wohnort irrelevant sein, insbesondere, dadurch diese Gestaltung dem Sozialamt weit geringere Kosten entstünden, als wenn ich hier eine deutlich teurere Wohnung mieten müsste, und weitere Sozialleistungen erhielte.

Wer hat dazu qualifizierte Hinweise? (nötigenfalls auch persönlich von Fachpersonen, bitte Kontaktaufnahme )
#23
Zitat von: Vorname am Heute um 07:50:22Muss ich mich jetzt trotz Antrag auf EMR weiterhin krankschreiben lassen
ja
Zitat von: Vorname am Heute um 07:50:22unterbricht der Antrag auf EMR eh meine Bewerbungspflicht
nein
#24
Du musst auch den Umzug vom alten JC genehmigen lassen, sonst bekommst du weder Umzugskosten, noch Kosten für die neue Wohnung erstattet.

Die neue Wohnung muss auch vom neuen JC erst genehmigt werden. Sonst keine Kautionsleistung und wenn die neue Wohnung über dem Mietspiegel ist, dann zahlst du die Diffenz aus eigener Tasche.

Bin mal ohne Genehmigung in einen anderen Landkreis umgezogen, war im Nachhinein ein großes Problem, weil ich alles selbst bezahlen musste.
#25
Aktuelle Nachrichten / Aw: Jobcenter schafft E-Mails ...
Letzter Beitrag von Unwissender - Heute um 09:02:12
Das mit dem Rathaus wurde bei uns auch schon mal versucht! Beim 1. Mal (persönliche Abgabe) hiess es: nehem sie es wieder mit, ist nicht für uns (wurde also nicht angenommen!

Beim 2. Mal wurde es in den Briefkasten geworfen, da kam es per Post zurück, mit dem Vermerk: Irrläufer!!

Also: funktioniert nicht bei jedem!!
#26
Ich hätte da noch eine Nachfrage: Letztes Jahr warst du mit deiner Frau noch Eigentümer eines selbstbewohnten bezahlten Eigenheims. Was ist mit dem Haus passiert?
#27
Hallo,

ich bin seit ca. 1 Jahr ununterbrochen AU, habe aber vor 3 Monaten einen Antrag auf EMR gestellt.

Die AU habe ich nur, um aus der Vermittlung beim JC rauszukommen. Das ist so mit meiner SB abgesprochen.

Muss ich mich jetzt trotz Antrag auf EMR weiterhin krankschreiben lassen oder unterbricht der Antrag auf EMR eh meine Bewerbungspflicht, weil ja die Erwerbsfähigkeit nicht feststeht?

Ein gültiges sozialmedizinisches Gutachten liegt nicht mehr vor.

Gru0
#28
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundesregierung: Senkung d...
Letzter Beitrag von selbiger - Heute um 06:41:41
Zitat von: Ronald BW am Heute um 01:09:53das endlich mal ein Kartellverfahren gegen die Stromkonzerne eingeleitet wird.

wilste echt den zahlosen tieger rauslassen..?? :grins: das da nicht alles mit rechten dingen zugeht,ist denen bekannt..und ??ist es nicht deren aufgabe einzugreifen wenn da nicht was koscher ist..??
#29
Aktuelle Nachrichten / Aw: Mindestlohn steigt 2026 au...
Letzter Beitrag von selbiger - Heute um 06:39:39
Zitat von: Meck am Heute um 03:06:30Es drohen Jobabbau und Flucht in Schwarzarbeit

damit haben die firmen früher schon gleich gedroht..und..nichts ist passiert.. :weisnich: man weis es einfach..die könen sich das leisten..in dem man das von den gewinnen nimmt..denn muss man sich halt nicht so ekletant an den gewinnen bedienen und sich horende bonis gönnen..und man sollte entlich aufhören an den personalkostenschraube zu drehen..
#30
Aktuelle Nachrichten / Politischer Druck und Wirtsch...
Letzter Beitrag von Meck - Heute um 03:06:30
Meinung · Die Mindestlohn-Kommission hat sich dem politischen Druck nicht gebeugt, weder dem von SPD noch CSU. Gut so. Dennoch hat sie falsch entschieden: Der neue Mindestlohn passt nicht zur Wirtschaftskrise. Und er ist grundlegend falsch.

Es drohen Jobabbau und Flucht in Schwarzarbeit

Die schlechte Nachricht: Der nun beschlossene Mindestlohn ist zu hoch. Die Anhebung um über acht Prozent zum nächsten Jahr und weiteren fünf Prozent im Jahr 2027 hat mit der Lohnentwicklung am Markt und der konjunkturellen Lage nichts zu tun. Deutschland ist im dritten Jahr der Wirtschaftskrise. Solche Erhöhungen werden sich viele Betriebe nicht leisten können. Die Folge wird Jobabbau und Flucht in Schwarzarbeit ausgerechnet im Bereich der Geringqualifizierten sein. Dabei ist hier die Langzeitarbeitslosigkeit schon jetzt hoch.

Schon die Einführung des Mindestlohns war ein Fehler

Das verweist auf das grundlegende Problem des Mindestlohns: Schon seine Einführung war ein Fehler. Damit hat der Staat in die Lohnfindung eingegriffen, die in einer Marktwirtschaft Sache der Tarifpartner ist.

-->> https://rp-online.de/politik/analyse-und-meinung/mindestlohn-ist-ein-fehler-anhebung-der-kommission-zu-stark-grundlegend-falsch-weil-unnoetig_aid-129975823