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#31
Hmmm... weiß ich nicht so recht...

Eine aufschiebende Wirkung durch eine bloße Anhörung konnte ich bisher nicht recherchieren.
Mir ist auch nicht bekannt, daß ich verpflichtet bin zu antworten... nur daß ich antworten kann (innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen) und daß ansonsten nach Aktenlage entschieden werden kann.

Also stellt sich dahingehend eher die Frage, ob diese Anhörung die Jahresfrist "resettet", um diese genannte Frist von 2 Wochen verlängert oder bestenfalls garnicht tangiert...?
#32
Der Bescheid ist trotz des Fristablaufs zum 01.06.2026 aller Voraussicht nach formell rechtens, da die Jahresfrist durch eigenes Verhalten, das Nichtbeantworten der Anhörung, gehemmt bzw. verlängert wurde.
#33
Liebe Wissenden,

es geht um rd. 1200,- € Guthaben der BKA 2023, gutgeschrieben in 10.2024.
Aus Umständen, die an dieser Stelle unwichtig sind, habe ich die BKA erst in 05.2025 erhalten (Kenntnisnahme, die Miete also immer normal bezahlt und dadurch das Guthaben auf dem Mietekonto erhalten) und am 30.05.2025 mit der Bitte um Kenntnisnahme/Bearbeitung an das JC weitergeleitet.
Daraufhin passierte erstmal gar nichts und in 04.2026 kam dann nur eine Anhörung wg. Überzahlung.
Diese habe ich allerdings nicht beantwortet um dem JC kein potentielles Futter für etwaige Sanktionen o.ä. zu liefern... (Wer weiß, wozu die sich noch alles fähig glauben :) )
Die Tatsache, daß da 1200 € + sind, ist ja eindeutig und insoweit auch erklärt/berechtigt.

Nun, mit Datum 06.08.2026, habe ich einen Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung erhalten, der ich bereits entsprechend aus u.g. Grund wiedersprochen habe...

Meine Frage:
Ist dieser Bescheid rechtens oder unrechtens??
Soweit ich weiß muss die Aufhebung eines Bescheides innerhalb eines Jahres seit der Kenntnisnahme der Tatsachen erfolgen, die die Rücknahme rechtfertigten.
Also bis max 01.06.2026... (§45 Abs.4 Satz 2 SGB X)
...oder irre ich???

War ich zuvor noch recht sicher, bin ich nun etwas verunsichert, da das JC m.W.n. erstmal selber auf Abhilfe prüft, bevor das an die Rechtsstelle weitergeben wird... aber von genau dort habe ich nun ein Eingangsschreiben erhalten...

Bitte erleuchtet mich...
LG RF
#34
Zitat von: Sheherazade am 19. September 2026, 16:59:46Wenn du meinst.

Nein, meine nicht ICH, sondern sacht Ottokar (siehe oben).
Und DER scheint sich da mutmaßlich sehr gut auszukennen !?!
#35
Zitat von: Eichhörnchen am 19. September 2026, 12:46:46Na doch !

Wenn du meinst. Meine Meinung: Für die öffentliche Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit besteht kein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit.
Es besteht nämlich ein Rechtsanspruch statt Vertrag: Arbeitgeber (sowie Arbeitsuchende) haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Dienstleistung der Arbeitsvermittlung und Beratung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III), keinen vertraglichen Anspruch. Es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches Verhältnis: Die Agentur für Arbeit handelt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben als Behörde und erbringt ihre Dienste kostenlos und hoheitlich bzw. im Rahmen des öffentlichen Rechts, im Gegensatz zu privaten Arbeitsvermittlern, die oft einen privatrechtlichen Vermittlungsvertrag mit Vergütungsabrede abschließen.
#36
Aktuelle Nachrichten / Sozialgerichte stoppen erste J...
Letzter Beitrag von selbiger - 19. September 2026, 16:38:16
Jobcenter kürzt 669 Euro Wohnkosten: Gerichte stoppen Bescheide – aber nicht in jedem Fall
669,50 Euro weniger für die Wohnung, jeden Monat: Eine solche Kürzung wollte ein Jobcenter einem Leistungsbezieher ab Juli 2026 zumuten. Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht stoppte den Einschnitt vorläufig.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialgerichte-stoppen-erste-jobcenter-bescheide-zum-neuen-grundsicherungsgeld
#37
Hallo Kopfbahnhof, danke für deine Antwort.

Das, die vom JC sich untereinander nicht unterhalten, ist ja allen klar die Vertretung der dame von der Weiterbewilligung hat mir das geschickt, ist wohl verwirrt.

Mein Anwalt weis bescheid und die Jobkomm ist unberechenbar, wie jeder weiß,.

Mein Anwalt gab mir bescheid, das inerhalb vom Oktober eine Stellungnahme vom Sg erfolgen soll, wegen der ganzen sache.

Bis dahin kann denen vom JC Alerhand Blödsin und schikane noch einfallen.
#38
Zitat von: Andre am 18. September 2026, 14:40:38und mir Trotzem das Geld abgezogen werden, Wende ich mich an Das Sozialgericht in xxx.
Ich dachte, dort liegt das schon lange?

Eine Forderung, die strittig ist, muss man bis zur Entscheidung überhaupt nicht abzahlen.

Mindestens der Inkassofirma würde ich eine Mitteilung zukommen lassen, dass ab jetzt nichts mehr bezahlt wird und das bis zur endgültigen Klärung.

Als Nachweis die Forderung vom JC mit dazupacken.

Künftige Abbuchungen zurückbuchen lassen, könnte man als letztes Mittel noch tun.
#39
Aktuelle Nachrichten / Aw: Videotermine mit dem Jobce...
Letzter Beitrag von Kopfbahnhof - 19. September 2026, 15:46:40
Zitat von: Rotti am 17. September 2026, 18:46:47sonst könnten sie ja auch gleich das Bargeld abschaffen wenn jeder so ein Gerät hätte

Ich wäre ja dafür, dass jedem zur Auflage gemacht wird, sich einen Gelddrucker anzuschaffen.

Dann wäre sogar das JC völlig überflüssig.
#40
Zitat von: Sheherazade am 19. September 2026, 11:52:31Die Arbeitgebenden auch nicht.

Na doch !

Zitat von: Ottokar am 19. September 2026, 09:17:12Bei einem sanktionsbewehrten Jobangebot über die Jobbörse der Arbeitsagentur besteht ein Vertragsverhältnis zur Jobvermittlung zwischen JC und AG.