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#31
Das Bruttogehalt liegt bei 1122 Euro im Monat
#32
Zitat von: Blacksun666 am 24. Juli 2026, 20:44:19Ab August, also Ende des Monats, bekommt mein Sohn 950 Euro Netto.
Wie hoch ist das Bruttogehalt? Daraus kann der Freibetrag, den der Azubi hat, berechnet werden.

Gruß hko
#33
Es stimmt, dass der Sohn seine Miete in Höhe von 200 Euro nun selbst von seinem Gehalt bezahlen muss. Das Jobcenter zieht diesen Betrag von den Leistungen für die restliche Familie ab, da die Miete nach Köpfen geteilt wird (4 Personen = 200 Euro pro Person). Das ist rechtens, da der Sohn genug verdient, um seinen Anteil selbst zu tragen.

Bedarf des Sohnes (16 Jahre)
ca. 471 Euro Regelbedarf + 200 Euro Mietanteil = 671 Euro Gesamtbedarf.
Anrechenbares Einkommen
394 Euro (anrechenbarer Teil des Azubi-Gehalts) + 259 Euro Kindergeld = 653 Euro.
Das anrechenbare Einkommen des Sohnes (653 Euro) deckt seinen Bedarf (671 Euro) knapp noch gar nicht vollständig. Somit verbleibt das Kindergeld rechnerisch komplett beim Sohn, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
#34
Die Gebühren für die Verlängerung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sind nicht im Bürgergeld-Regelbedarf enthalten
Das Gesetz verlangt im Regelsatz nur Geld für die "Ausstellung und Verlängerung von Personalausweisen" (§ 6 Abs. 1 RBEG). Ausländische Dokumente und Aufenthaltstitel fallen nicht darunter. Da Betroffene jedoch gesetzlich verpflichtet sind, ihren Aufenthalt legal nachzuweisen, handelt es sich um einen unaufschiebbaren Bedarf.

Die Gebühren von 140 € müssen vom Jobcenter als unabweisbarer, unregelmäßiger Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II übernommen werden.
#35
Ich weiß nicht, warum die überhaupt so eine Schau machen beim Amt. Ich vermute daß ist die neue junge Sachbearbeiterin. Mit der davor hatte ich nie solche Probleme.
Die junge Tusse will jetzt daraus einen "Verwaltungsakt" machen - was für ein Unsinn.

Die Miete hat sie im letzten Bescheid schon zu niedrig angesetzt und die Rente zu hoch berechnet.  Im Juli-Bescheid sind also schon Fehler drin. Ich habe aber darauf hingewiesen. Nur, wer blickt da noch durch, ich nicht.

vielen Dank für Eure Hilfe.
#36
Natürlich, aber dann müsste mein Sohn sich komplett an den Kosten beteiligen. Ich dachte da wäre ein Freibetrag für die Kids in der Ausbildung, also Geld was nur Ihnen zusteht. jetzt sieht es so aus, als ob er Miete und sonstige Kosten selbst tragen muss.
#37
Zitat von: Blacksun666 am 24. Juli 2026, 20:44:19Das wäre ein Minus von 459 pro Monat.
Was mich interessiert, ist das genau so Richtig?
Liebe Grüße

Wie kommst du auf ein Minus?
Wenn ich richtig rechne hat der Haushalt ab 01.08. knapp 500 Euro mehr als vorher.
#38
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage im Bezug auf die Ausbildung meines Sohnes.
Wir, die Eltern beziehen Grundsicherung. Unser Sohn 16, beginnt jetzt am 01.08. seine Ausbildung. Unsere Tochter, 13, ist noch in der Schule. Meine Anfrage bezieht sich auf die Ausbildungsvergütung meines Sohnes.

Ab August, also Ende des Monats, bekommt mein Sohn 950 Euro Netto. Zusätzlich bekommt er noch 259 Euro Kindergeld. Das alles haben wir dem Amt natürlich gemeldet.
Als Antwort bekamen wir :
Mein Sohn fliegt aus dem Bürgergeld raus und unsere Tochter, halt noch zu jung, geht mit in die Grundsicherung.
Bei meinem Sohn wird auch der Mietanteil ( 200 Euro/ bei 800 Miete gesamt ) und bei uns die 259 Kindergeld von ihm angerechnet. Das wäre ein Minus von 459 pro Monat.
Was mich interessiert, ist das genau so Richtig?

Liebe Grüße
#39
Moin,

ich helfe meinen Nachbarn im Dschungel!

Nach Arbeitsunfall Ende 2025 beziehen beide "Bürgergeld".

Da der Aufenthaltstitel abgelaufen ist, mussten sie je einen neuen beantragen!

Hierbei sind Kosten von insgesamt 140 € entstanden!

Das JC hat eine Übernahme abgelehnt; es wäre im Regelbedarf enthalten!

Was ist richtig?

Danke für Eure Hilfe!

Ein schönes Wochenende
#40
Zitat von: MaSchuff am 24. Juli 2026, 15:36:15Wenn ich in Widerspruch gehe muß ich genau die Begründung dafür haben.

Vor einem Widerspruch muss erstmal ein Bescheid ergehen. Den sollst du abwarten, damit man sieht ob überhaupt falsch gerechnet wurde vom Sozialamt. Wenn der Bescheid bei dir eingegangen ist, stell ihn hier anonymisiert ein, dann kann man dir weiterhelfen, ggf. auch mit einem Widerspruch.