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#31
Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 18:06:11Nix mit spielen.
Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Insofern kann die SB des Jobcenter niemandem mit Ihrem " Richteramt" drohen, sofern ehrenamtlich. Denn jene ist ausserhalb von Verfahren nur Privatperson.

Also doch ein bisschen "mitspielen" !?  :scratch:
#32
Aktuelle Nachrichten / Dingdong! Hier klingeln die Bü...
Letzter Beitrag von 2_Gerhaard - Heute um 12:33:08
Besuch bei den Drückebergern – BILD war dabei
:
Dingdong! Hier klingeln die Bürgergeld-Kontrolleure

Freitag, 8 Uhr früh. Minus zehn Grad. In der Eiseskälte startet hier eine Tour, die für die Betroffenen noch ungemütlicher sein dürfte als die niedrigen Temperaturen. Der Verein ,,Horizont e.V." soll junge Bürgergeldempfänger unter 25 Jahren aufspüren und mit einem dreimonatigen Ein-Euro-Job wieder in Arbeit bringen. Dazu werden die jungen Leute zu Hause besucht.

wer hat  BILDPplus?
ist das rechtlich erlaubt ?

https://www.bild.de/regional/thueringen/mit-vollzugsdienst-und-bild-aufspueren-junger-buergergeld-betrueger-6975ea18707d4aa207580894


#33
Meine erlebten  Erfahrungen kennst Du doch gar nicht.und die kannst Du deshalb auch nicht als unzutreffend oder gar als falsche Information  bezeichnen. Du kannst die in Zweifel ziehen. Mehr nicht.

Alles andere ist ebenso albern - gegen meine Erfahrungen vorgehen. Wie schräg ist das denn.

Ich untersage Dir das nicht. Es ist mir schlichtweg egal. Ich bin kein Entwicklungshelfer. Und auch keine Projektionsfläche für Unterstellungen. Die jetzt auch noch einen grundlegend falsch interpretierten Kontext enthalten. Total kreativ, hätte ich gar nicht vermutet. Ironie of...

Oder Deine  nicht vorhandenen" Vorstellungen" .Interessiert mich nicht.

Andere Schöffen denken sich jetzt Ihren Teil,bezüglich Kontext, dazu. Fertig.





#34
Die Änderung der Bankverbindung ist leistungsrelevant, da das JC gemäß § 17 SGB I und § 42 SGB II die Pflicht trifft, dass
- jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält, sowie
- die Leistung monatlich im Voraus erbracht werden muss.
Das JC muss eine Änderung der Bankverbindung also so zeitnah berücksichtigen, damit es diese Pflichten erfüllt.
Allerdings muss man dem JC auch eine angemessene Bearbeitungsfrist zugestehen. In der Rechtsprechung ist eine Frist von maximal 2 Wochen für leistungsrelevante Änderungen anerkannt.
Wenn das JC am 5. Januar 2026 Kenntnis von dieser Änderung erlangt hat (Zugang des Einschreibens), hat das JC hier grob fahrlässig seine Pflichten vernachlässig, was einen Schadensersatzanspruch eröffnet.
Außerdem schuldet das JC dir aktuell das Bürgergeld für Februar 2026.

Wenn du das alte Konto zum 01.02.2026 gekündigt hast, gehört die am 30.01.2026 zugeflossene Gutschrift des Bürgergeldes für Februar zum Restguthaben, welches die alte Bank dir schuldet. Ich würde deshalb zunächst dort anrufen und darauf drängen, dass das Restguthaben unverzüglich an dich ausgezahlt wird.
Generell sollte man beim Bankenwechsel das alte Konto erst kündigen, wenn beim neuen die Gutschriften ein- und die Lastschriften abgehen.
#35
Zitat von: Ridonn am 31. Januar 2026, 10:59:38Mein nachbar der elektriker ist hat die maschine durchgeprüft da is technisch nix drann  platine ist einwandfrei alle kabel durchprobiert ob was locker sitzt und und und 
Das lustige ist ich kann seiddem wieder waschen zwar nicht auf vollen touren aber 800 Umdrehungen geht jetzt auch und er hat erstmalig auch die trommel kalibrierung inenrhalb von 2 minuten erfolgreich abgeschlossen
Das liest sich für mich so, als wäre es ein Softwareproblem.
Ich gehe davon aus, dass die Software komplett zurückgesetzt werden kann. Vielleicht gibt es sogar ein Update dafür, das du einspielen kannst.
https://www.samsung.com/us/support/answer/ANS10001022/
#36
Zitat von: Tami am 31. Januar 2026, 11:14:42Wenn ich mich mal einklinken darf - das ist leider richtig.
Nein, ist es nicht.
Bundspecht behauptet dort, dass nicht nur für die Berechnung der Mindesteinkommensgrenze die 6 Monat rückwirkender Einkommensnachweise benutzt werden, sondern auch für die Berechnung und Letzteres ist nunmal falsch.
Fakt ist außerdem, dass
1. Die Mindesteinkommensgrenze von 900€ hier bereits aufgrund der Rente der Frau i.H.v. monatlich 1048€ erreicht wird, die diese seit über 3 Jahren bekommt, und
2. dass der KiZ Antrag für Dezember 2025 nicht wegen Nichterreichen der Mindesteinkommensgrenze abgelehnt wurde, denn die wurde ja erreicht, sondern erst nach der Anrechnung des tatsächlichen im Dezember verfügbaren Einkommens.
Da dieses Einkommen im Dezember 2025 nur aus der Rente der Ehefrau bestand und damit zu gering war, wurde der KiZ Antrag für Dezember abgelehnt.
Da ab Januar 2026 beim Einkommen zur Rente der Ehefrau auch die Rente des Ehemannes hinzukommt, sieht die Einkommensberechnung ab Januar 2026 ganz anders aus und ergibt lt. KiZ Rechner einen Anspruch, wobei die Mindesteinkommensgrenze bereits durch das Renteneinkommen der Ehefrau im Zeitraum 07-12/2025 realisiert wird.
Unabhängig davon gibt es Sonderfälle, in denen für die Mindesteinkommensgrenze nicht die 6 Monat rückwirkender Einkommensnachweise benutzt werden dürfen. Das hier wäre ein solcher, ist hier aber ohne belang, da die Mindesteinkommensgrenze hier ohnehin wegen der Rente der Frau i.H.v. monatlich 1048€ erreicht wird, die diese seit über 3 Jahren bekommt.
Da KiZ erst ab Antragstellung bewilligt wird und wir mittlerweile Februar haben, hat Bundspecht seinen Anspruch auf KiZ für Januar 2026 leider verloren.
#37
Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Ich stehe nicht für alle Verfahren zur Verfügung. Nur für jene an vorher schon im voraus festgelegten Tagen für das ganze Jahr .ich bin dort nicht der einzige Schöffe. Die einzige Verbindlichkeit für mich ist und bleibt die zuständige Richterin in diesem Jahr.Alles andere ist und bleibt für mich im Detail unklar - bis 15 Minuten vor einer Sitzungseröffnung
Das ist die Normalität.

Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Was mir wichtig ist und bleibt, das musst Du schon mir überlassen, wie ich das für mich interpretiere.
Du kannst interpretieren wie du willst, sofern dies aber zu unzutreffenden Informationen führt, kannst du mir nicht untersagen, diese zu korrigieren.

Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Als Schöffin pausiere ich im Moment.
Wenn du die Zeiten zwischen zwei Verfahren als "pausieren" bezeichnen willst, kannst du das gern tun.
Trotzdem bleibst du für die Gesamtdauer der Amtszeit von 5 Jahre vereidigt.

Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Also werde ich in der neuen Kammer bei erstmaligen Dienstantritt neu vereidigt. Steht auch wo drin. Nämlich hier:
Da steht, was ich dazu bereits schrieb. Die Vereidigung gilt für die gesamte Amtszeit von 5 Jahren.
Und nicht jedes Jahr neu.
Das was du als "pausieren" bezeichnest, zählt nicht als Unterbrechung der Amtszeit, da hast du etwas grundlegend falsch verstanden.

Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Frag Du Dich doch mal - was Dich das eigentlich angeht , wie ich mein Amt seit Jahren erfolgreich ausübe  oder verstehe. 
Wie du dein Amt ausübst, geht mich nichts an und ist mir schnurzegal.
Was du jedoch hier im Forum schreibst, geht mich als Moderator sehr wohl etwas an, und wenn du hier falsche Informationen verbreitest, ist es nicht nur mein Recht, sondern als Moderator auch meine Pflicht, dagegen vorzugehen.
#38
Dann bin ich mal gespannt wie sehr sich das JC querstellt und versucht die Schuld von sich zu weisen  :grins:
Gibt es da irgendwelche Fristen die eingehalten werden müssen ? Oder können die sich mit "überprüfen" und richtigstellen, gefühlt ewig Zeit lassen ?

Grüße
#39
Vielen Dank.

Dann werde, ich das auf alle Fälle beantragen.
#40
Zitat von: Sheherazade am 31. Januar 2026, 09:27:53
Zitat von: börgie am 30. Januar 2026, 21:02:12ich habe somit 9000€ sparen können.

In welchem Zeitraum?


Über mehrere Monate hinweg. Könnte 6-12 Monate gewesen sein. Evtl sogar länger.

Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Januar 2026, 13:43:48also eine Datenerhebung:


Genau. Im Schreiben stand halt das geprüft wird ob ich noch Leistung benötige etc.
Dürfen die das also gar nicht abfragen alles?

Hier die beiden Briefe. Davor wollten sie dass ich diesen Vermögenszettel ausfülle wo man angeben muss ob man Häuser, Bargeld, Gold und alles hat. Und auch halt die Kontoauszüge seit Juni 2025 bis heute. Ahja und Pflegenachweis wollten sie auch. Das alles habe ich geliefert. Aber Nachbarschaftshilfe bekomme ich halt Bar  auf die Hand.. Und die Gegenstände wurden gekauft, persönlich abgeholt und Bar bezahlt.