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Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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Harald53

Zitat von: SarahL am 04. September 2022, 16:52:37Wenn jetzt am 01.01.2023 das Bürgergeld kommt oder eben im laufe des Januars, muss ich dann wieder alles neu beantragen? Also quasi neue Kontoauszüge einreichen, neuer Antrag usw.?
Schönen Sonntag euch noch

Wie kommst du denn auf solche Ideen? Es ändert sich doch nichts ausser der Name der Leistung.
Abgesehen davon ist überhaupt kein Personal vorhanden was die ca. 5 Millionen Anträge bearbeiten könnte.

ChuckTheBomb

Moin,

Gestern wurde ja angekündigt, das eine Alleinstehende Person 500€ Bürgergeld erhält, wie verhält es sich denn in einer Bedarfsgemeinschaft die bekommen ja generell schon weniger, wird das auch angepasst ? hab darüber nichts Lesen können  :weisnich:

In unserem fall 2 Erwachsene 3 Kinder, haben wir überhaupt was davon, also irgendwo ein Mehrbedarf, oder sind wir weiterhin am Arsch?  :mocking:

Die 18€ Kindergeld extra bringen uns ja auch nichts, wird ja angerechnet xD

Ottokar

Zitat von: ChuckTheBomb am 05. September 2022, 11:01:52wie verhält es sich denn in einer Bedarfsgemeinschaft die bekommen ja generell schon weniger, wird das auch angepasst ?
Davon kannst du zu 100% ausgehen.
Nach dem derzeitigen Modell der Kleinrechnung der Regelsätze würde der Bürgergeld-Regelsatz wie folgt aussehen:
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Ratlos

Rentner sollen 300 € Einmalzahlung erhalten.
Gilt das auch für Kleinstrentner die mir Grundsicherung aufstocken?
Sind ja im Prinzip auch Rentner

CCR

Zitat von: Ottokar am 05. September 2022, 14:10:29
Zitat von: ChuckTheBomb am 05. September 2022, 11:01:52wie verhält es sich denn in einer Bedarfsgemeinschaft die bekommen ja generell schon weniger, wird das auch angepasst ?
Davon kannst du zu 100% ausgehen.
Nach dem derzeitigen Modell der Kleinrechnung der Regelsätze würde der Bürgergeld-Regelsatz wie folgt aussehen:
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wieso bekommt in der Tabelle der Partner weniger Regelleistung, beim Anrechnen des Einkommens wird doch auch nicht weniger angerechnet wie beim BG Vorstand.  :weisnich:

Leeres Portemonnaie

Zitat von: CCRwieso bekommt in der Tabelle der Partner weniger Regelleistung, beim Anrechnen des Einkommens wird doch auch nicht weniger angerechnet wie beim BG Vorstand.  :weisnich:

Das wird so (schön~)gerechnet, weil in einer BG auch bei mehreren Personen Dinge wie Grundgebühr Stromzähler, GG Telefon / Internet, Herd mit 5 oder 7 Kartoffeln nur 1× einschalten, Hausratversicherung ... und solcherlei Dinge nur 1× anfallen, andernfalls wäre der Alleinstehende mehr benachteiligt.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Steve79

Und wenn man aber Alleinerziehend ist dann gilt die umgekehrte Logik: da gibt es dann mehr für weniger Kosten

Survas

Die Grünen wollten diese BG Regelung abschaffen ... hört man auch nichts mehr von.
Die einzig angemessene Kröte für die FDP nachdem die Grünen Kohle und Atom zustimmen mussten ist eine Vermögenssteuer und die nicht zu zahm. Diese Krisen sind aktive Umverteilung von unten nach oben mit Sozialdemokraten und Grünen.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Steve79 am 10. September 2022, 12:16:15Und wenn man aber Alleinerziehend ist dann gilt die umgekehrte Logik: da gibt es dann mehr für weniger Kosten

Ich tue mich sehr schwer, Alleinerziehenden irgend einen Mehrbedarf zu neiden.

Nicht nur, weil meine eigene Erfahrung beides beinhaltet: Alleinerziehend mit sehr gutem Verdienst und AE mit Sozialhilfe / Hartz.
Die Kinder sind immer angearscht, besonders, wenn der anwesende Elternteil sich um nichts kümmert und nichts zahlt. 

Es ist schwer, wenn man tatsächlich im wahrsten Sinne des Wortes AE ist. Und wenn ein arbeitsfähiger, netter und brauchbarer Mensch aus dem / den Kind(ern) wird, ist das Geld gut angelegt.  :zwinker: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Steve79

Neid ist falsch. Aber ungerecht und unlogisch ist es allemal,
Es sollten alle viel mehr kriegen und aber nach nachvollziehbaren Kriterien.

InduMec

Zitat von: Harald53 am 04. September 2022, 22:40:17
Zitat von: SarahL am 04. September 2022, 16:52:37Wenn jetzt am 01.01.2023 das Bürgergeld kommt oder eben im laufe des Januars, muss ich dann wieder alles neu beantragen? Also quasi neue Kontoauszüge einreichen, neuer Antrag usw.?
Schönen Sonntag euch noch

Wie kommst du denn auf solche Ideen? Es ändert sich doch nichts ausser der Name der Leistung.
Abgesehen davon ist überhaupt kein Personal vorhanden was die ca. 5 Millionen Anträge bearbeiten könnte.

@ Harald53

Wie kommst DU denn darauf, dass man das Bürgergeld NICHT beantragen muss? haha



Yavanna

Zitat von: InduMec am 10. September 2022, 19:27:09
Zitat von: Harald53 am 04. September 2022, 22:40:17
Zitat von: SarahL am 04. September 2022, 16:52:37Wenn jetzt am 01.01.2023 das Bürgergeld kommt oder eben im laufe des Januars, muss ich dann wieder alles neu beantragen? Also quasi neue Kontoauszüge einreichen, neuer Antrag usw.?
Schönen Sonntag euch noch

Wie kommst du denn auf solche Ideen? Es ändert sich doch nichts ausser der Name der Leistung.
Abgesehen davon ist überhaupt kein Personal vorhanden was die ca. 5 Millionen Anträge bearbeiten könnte.

@ Harald53

Wie kommst DU denn darauf, dass man das Bürgergeld NICHT beantragen muss? haha




Es bleiben ja Leistungen nach dem SGB II. Die Sozialgesetzbücher werden nicht abgeschafft. Es wäre für die Jobcenter auch gar nicht zu stemmen, für jede BG ab 1.1.23 (oder wann immer es kommt) einen Neuantrag aufzunehmen. Daher ist die Vermutung, dass ein automatischer Übergang bis zum Ende des BWZ erfolgt, gar nicht so abwegig.

Ottokar

#147
Es gibt keinen Übergang, weil es nichts gibt, wohin übergegangen werden müsste.
Es sind und bleiben Grundsicherungsleistungen des SGB II, egal wie die nun mit O-Ton heißen: Hartz IV, ALG II, Bürgergeld, bla bla bla...


Aus dem BMAS wurde der neue Eckregelsatz für Alleinstehende verlautbart, dieser soll 502 Euro betragen (Quelle.
Anhand der bisherigen Staffelung ergeben sich damit rechnerisch folgende Regelsätze:
Alleinstehend 502,00€
Partner451,80€
19-25 Jahre401,60€
15-18 Jahre420,38€
7-14 Jahre347,71€
0-6 Jahre318,64€
Ob diese dann auch - wie bislang - im SGB XII gelten, bleibt abzuwarten, darf aber angesichts der dabei bislang betriebenen Gleichstellungspolitik positiv angenommen werden.
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InduMec

Wird beim Bürgergeld weiterhin (also ohne irgendwelchen Papierkram) die Miete draufgeschlagen bzw. bezahlt, oder muss man dann Wohngeld beantragen?
Oder ist das noch gar nicht klar?

Ottokar

Um es noch mal für alle hier klar festzustellen:
Bürgergeld == ALG II
unter neuem Namen.

Es ist keine neue oder andere Leistung, es ist und bleibt die "Grundsicherung für Arbeitsuchende", besser bekannt unter "Hartz IV", es ändert sich nur die im SGB II für diese Leistung in § 19 verwendete Bezeichnung: bisher "Arbeitslosengeld II, Sozialgeld", ab 2023 dann "Bürgergeld".
Von 2005 bis 2022 wurde am SGB II inhaltlich ganz erheblich mehr geändert, als es im Zuge der Umbenennung in "Bürgergeld" der Fall sein wird.
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