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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ottokar am 29. März 2020, 12:48:38

Titel: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 29. März 2020, 12:48:38
Fragen zur vereinfachten Antragstellung und automatischen Weiterbewilligung infolge des Sozialschutz-Paketes stellt bitte in diesem Sammel-Thema.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 29. März 2020, 17:10:31
Habe ich die Änderungen im Rahmen des Sozialschutz Paketes richtig verstanden?:

Sollte ich zum 01. Juni einen Erstantrag stellen, würde das bedeuten, dass wenn dieser vorläufig bewilligt würde der Bewilligungszeitraum 6 Monate wäre und keine Vermögensprüfung erfolgen würde.
Nach Ablauf dieser 6 Monate zum 30. November würde keine automatische Weiterbewilligung erfolgen und es wäre auch kein Antrag auf eine abschließende Entscheidung notwendig, da Bewilligungszeitraum nach dem 01.09. endet.
Vermögensprüfung würde erst im siebten Monat erfolgen, dazu müsste ich aber Weiterbewilligungsantrag stellen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Harald53 am 29. März 2020, 19:33:15
Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 17:10:31
Vermögensprüfung würde erst im siebten Monat erfolgen, dazu müsste ich aber Weiterbewilligungsantrag stellen.

Die Vermögensprüfung wird sicherlich dann rückwirkend erfolgen, denn sonst würde ja jetzt jeder einfach mal ein halbes Jahr Hartz4 kassieren.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sabine13 am 29. März 2020, 19:37:51
Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 19:33:15Die Vermögensprüfung wird sicherlich dann rückwirkend erfolgen,
Nur würde das dann das ganze Chaos perfekt machen, wenn festgestellt wird, man hatte gar keinen Anspruch und es käme zu einer Rückforderung incl.der KK Beiträge für jedes BG Mitglied.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: kämpfer am 29. März 2020, 19:43:28
Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 19:33:15
Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 17:10:31
Vermögensprüfung würde erst im siebten Monat erfolgen, dazu müsste ich aber Weiterbewilligungsantrag stellen.

Die Vermögensprüfung wird sicherlich dann rückwirkend erfolgen, denn sonst würde ja jetzt jeder einfach mal ein halbes Jahr Hartz4 kassieren.

Hier wird geschrieben das sie nachgeholt wird, persönlich glaube ich das in den 6 Monaten ohne Prüfung, Gnade vor Recht geht.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-antrag-ab-jetzt-sehr-einfach
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Harald53 am 29. März 2020, 19:43:44
Zitat von: Sabine13 am 29. März 2020, 19:37:51
Nur würde das dann das ganze Chaos perfekt machen, wenn festgestellt wird, man hatte gar keinen Anspruch und es käme zu einer Rückforderung incl.der KK Beiträge für jedes BG Mitglied.

Na als Chaos würde ich das nicht bezeichnen, Rückforderungen durch das Jobcenter sind doch gang und gebe, vor allem bei Menschen die Arbeiten gehen und noch aufstocken.
Da wird auch genau bis auf den Cent gerechnet und bei Überzahlung muss zurückgezahlt werden.

Deshalb kann ich mir schwer vorstellen das jetzt jeder ohne Prüfung einfach Hartz4 kassieren kann (auch wenn man gar nicht berechtigt ist)

Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 19:37:51
Hier wird geschrieben das sie nachgeholt wird.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-antrag-ab-jetzt-sehr-einfach

alles andere würde mich auch wundern.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: kämpfer am 29. März 2020, 19:50:20
Sicherlich wird es in dem ,,Corona Zeitraum" Gnade vor Recht gelten.
Überprüfungen werden stattfinden man wird nicht so hart sein.

Mal sehen wie sich das ganze entwickelt. :smile:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 29. März 2020, 20:24:57
Zitat
Die Vermögensprüfung wird sicherlich dann rückwirkend erfolgen, denn sonst würde ja jetzt jeder einfach mal ein halbes Jahr Hartz4 kassieren.
Das nicht, um das gehts ja.
Jetzt haben 6 Monate lang auch Leute Anspruch auf Hartz 4, die sonst zuviel Vermögen hätten. Es sei denn das Vermögen ist "erheblich".
Z.B. Selbstständige, die jetzt kein Einkommen mehr haben.
Natürlich nicht solche deren Monatseinkommen zu hoch ist.
Ab dem siebten Monat wird wieder geprüft und wer dann zuviel hat fliegt halt wieder raus.
Zitat
Sicherlich wird es in dem ,,Corona Zeitraum" Gnade vor Recht gelten.
Überprüfungen werden stattfinden man wird nicht so hart sein.

Nein, nicht Gnade vor Recht, sondern einfach Recht. Es wird nicht rückwirkend geprüft.

Ottokar hat hier eine Zusammenfassung erstellt:
https://hartz.info/index.php?topic=121895.0
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sabine13 am 29. März 2020, 20:29:21
Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 20:24:57Natürlich nicht solche deren Monatseinkommen zu hoch ist.
Das läßt sich auf den ersten Blick auch nicht gleich feststellen, wenn die Miet/Nebenkosten oder Zinsen der eigen genutzten Immobilie hoch sind.

Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 20:24:57Jetzt haben 6 Monate lang auch Leute Anspruch auf Hartz 4, die sonst zuviel Vermögen hätten. Es sei denn das Vermögen ist "erheblich".
Da zum Vermögen eines Selbständigen nicht nur Bar- oder Bankkontowerte zählen, sondern auch Forderungen, dürfte die Bewertung "erheblich" nicht ganz so einfach sein.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 29. März 2020, 20:32:22
Da eine Vermögensprüfung immer nur zum Stichtag erfolgen kann, kann diese logischerweise nicht nachgeholt werden.
Das Gesetz regelt auch nicht, dass diese nachzuholen ist.

Der Hinweis auf einen Antrag auf eine abschließende Entscheidung bei einer vorläufigen Bewilligung gilt unabhängig davon, wann diese endet.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: The Witch am 29. März 2020, 20:33:40
Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 19:33:15Die Vermögensprüfung wird sicherlich dann rückwirkend erfolgen, denn sonst würde ja jetzt jeder einfach mal ein halbes Jahr Hartz4 kassieren.

Wie wäre es, einfach mal das Gesetz zu lesen? (Ist hier mittlerweile mehrfach verlinkt, eine Zusammenfassung durch Ottokar findet sich auf jeder Seite oben rechts in fetter roter Schrift.)

Zitat§ 67

Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2; Verordnungsermächtigung

(1) Leistungen für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen, werden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4
erbracht.

(2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.

Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 19:43:28Hier wird geschrieben das sie nachgeholt wird, (...)

(Dafür, dass der "Artikel" erst drei Tage alt ist, enthält er reichlich Schwachsinn.)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 29. März 2020, 20:46:53
Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 19:43:28Hier wird geschrieben das sie nachgeholt wird, (...)
Zitat
(Dafür, dass der "Artikel" erst drei Tage alt ist, enthält er reichlich Schwachsinn.)
In dem Artikel steht: "Es ist damit zu rechnen, dass die Prüfung nach der Zeit der Krise erfolgt."
Das deckt sich mit Ottokars Zusammenfassung, dass Prüfungen wieder ab dem siebten Monat nach Antragstellung erfolgen.
Das missverstehen manche als würde da etwas nachgeholt. Nachholen ist was anderes.

Zitat von: Ottokar am 29. März 2020, 20:32:22Der Hinweis auf einen Antrag auf eine abschließende Entscheidung bei einer vorläufigen Bewilligung gilt unabhängig davon, wann diese endet.
Muss ich dann das Jobcenter um eine EKS bitten weil sonst gar nichts passieren würde?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 29. März 2020, 20:52:38
Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 20:46:53Muss ich dann das Jobcenter um eine EKS bitten weil sonst gar nichts passieren würde?
Wenn du eine abschließende Entscheidung beantragst, musst du auch eine abschließende EKS abgeben.
Und wenn das JC eine abschließende Entscheidung treffen will, muss es von dir eine abschließende EKS fordern.
Das Formular findest du hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageeks_ba013054.pdf
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: superMeier am 29. März 2020, 21:04:43
Gilt der Verzicht auf Vermögensprüfung nun eigentlich nur für Selbstständige oder für alle die arbeitslos geworden sind? Dieses Wochenende ist das Gesetz ja nun meines Wissens in Kraft getreten. So wie ich das Jobcenter allerdings bei uns kenne, kann ich mir nicht vorstellen, dass da nun von heute auf morgen gar nicht mehr geprüft werden soll. Bin mal gespannt, was die Erfahrungsberichte hier in den nächsten Tagen ergeben werden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Harald53 am 29. März 2020, 21:08:46
Zitat von: Ottokar am 29. März 2020, 20:32:22
Da eine Vermögensprüfung immer nur zum Stichtag erfolgen kann, kann diese logischerweise nicht nachgeholt werden.

Hier verstehe ich dich nicht Ottokar, wieso werden dann bei Weiterbewilligungsanträgen immer die Kontoauszüge rückwirkend für mehrere Monate angefordert?
Wenn die Vermögensprüfung doch nur zum Stichtag erfolgen kann, wie du geschrieben hast?
Wieso reicht dann nicht ein Kontoauszug vom Stichtag für die Vermögensprüfung?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 29. März 2020, 21:20:08
Zitat von: superMeier am 29. März 2020, 21:04:43Gilt der Verzicht auf Vermögensprüfung nun eigentlich nur für Selbstständige oder für alle die arbeitslos geworden sind?
Das gilt für jeden Erstantragsteller im genannten Zeitraum.

Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 21:08:46Hier verstehe ich dich nicht Ottokar, wieso werden dann bei Weiterbewilligungsanträgen immer die Kontoauszüge rückwirkend für mehrere Monate angefordert?
Weil diese Forderung nicht Bestandteil der Vermögensprüfung ist. Die Prüfung der Kontoauszüge erfolgt lt. BSG wegen des Generalverdachts möglichen Leistungsbetruges.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: The Witch am 29. März 2020, 21:25:54
Weil es dabei nicht um die Prüfung von Vermögen, sondern um die von Einnahmen geht.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: kämpfer am 29. März 2020, 21:29:00
@robiwobi, dass meine ich doch man wird nach der Krise prüfen.
Aber in wieweit diese in die Tiefe geht, kann man heute nicht sagen. Es wird viele mehr Arbeitslose, Aufstocker, H4 leer geben.
Die Auswirkungen der Corona Krise ist heute noch nicht abzusehen, da sind 6 Monate Vermögenskontrolle wohl
noch das geringste Übel.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sabine13 am 29. März 2020, 21:35:08
Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 21:29:00Aber in wieweit diese in die Tiefe geht, kann man heute nicht sagen.
Es gibt keine Tiefenprüfung (sind ja auch nicht bei Geologen), sondern eine ganz normale Vermögensprüfung wie es bisher üblich war.

Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 21:29:00man wird nach der Krise prüfen.
Nein, aber nach 6 Monaten nach Erstantragsstellung in besagtem Zeitraum.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 29. März 2020, 21:38:54
Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 21:29:00
@robiwobi, dass meine ich doch man wird nach der Krise prüfen.
Aber in wieweit diese in die Tiefe geht, kann man heute nicht sagen. Es wird viele mehr Arbeitslose, Aufstocker, H4 leer geben.
Die Auswirkungen der Corona Krise ist heute noch nicht abzusehen, da sind 6 Monate Vermögenskontrolle wohl
noch das geringste Übel.

Ab dem siebten Monat nach Antragsstellung wird wieder der Vermögensstatus geprüft, sofern der Antrag zwischen 01. April und 30. Juni gestellt wird. Das Vermögen zu Beginn des siebten Monats ist entscheidend ob man weiterhin Hartz4 bekommt.
Das Geld aus den 6 Monaten darfst du in jedem Fall behalten.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: kämpfer am 29. März 2020, 21:45:20
@robiwobi ok wenn man das Geld behalten kann, habe es verstanden.
@sabine13 Tiefenprüfung  kommt nicht von den Geologen, schön wärs :grins:
Es kommt vom Finanzamt(Steuerprüfung) diese Prüfung wünscht sich keiner. Assoziiert habe ich dieses nur, weil der JC was Überprüfungen angeht, mind. genauso akribisch ist.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: oldhoefi am 29. März 2020, 21:49:26
Ergänzend stelle ich den kompletten § 67 SGB II nF ein.

--> https://dejure.org/gesetze/SGB_II/67.html
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Harald53 am 29. März 2020, 22:49:39
Da sind ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet wenn das so sein sollte.
Dann könnte ja auch jeder der einer normalen Arbeit nachgeht einfach mal die 6 Monate das Harzt4 zusätzlich "mitnehmen"  :nea:

Ich kanns mir net vorstellen, das das so laufen soll. Aber gut wir werden sehen  :smile:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sabine13 am 29. März 2020, 22:56:07
Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 22:49:39Dann könnte ja auch jeder der einer normalen Arbeit nachgeht einfach mal die 6 Monate das Harzt4 zusätzlich "mitnehmen"
Nein, es geht ja nur um die ausgesetzte Vermögensprüfung, nicht um die Prüfung des Einkommens.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 30. März 2020, 08:33:13
Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 21:38:54
Das Geld aus den 6 Monaten darfst du in jedem Fall behalten.
Das wohl kaum.

Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 22:49:39
Da sind ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet wenn das so sein sollte.
Dann könnte ja auch jeder der einer normalen Arbeit nachgeht einfach mal die 6 Monate das Harzt4 zusätzlich "mitnehmen"  :nea:

Ich kanns mir net vorstellen, das das so laufen soll. Aber gut wir werden sehen  :smile:
Die Vermögensprüfung entfällt, nicht die Einkommensprüfung!
Außerdem kann das JC derartige Bescheide innerhalb von 10 bzw. 30 Jahren überprüfen, aufheben und die Leistung zurückfordern.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 30. März 2020, 09:53:48
Zitat
Das Geld aus den 6 Monaten darfst du in jedem Fall behalten.
Zitat
Das wohl kaum.
Nach Prüfung des Einkommens meine ich natürlich.
Es kommt für die ersten 6 Monate zu keinen Rückforderungen aufgrund des Vermögens, wie manche hier dachten.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: superMeier am 30. März 2020, 10:07:34
Zitat von: Ottokar
Weil diese Forderung nicht Bestandteil der Vermögensprüfung ist. Die Prüfung der Kontoauszüge erfolgt lt. BSG wegen des Generalverdachts möglichen Leistungsbetruges.

Ach, jetzt hab ich das erst gecheckt. Ich dachte, die Vermögensprüfung erfolgt auch immer durch die Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 (bzw. bei mir kürzlich waren es die letzten 6) Monate? Dann gibt es anscheinend noch eine weitere Prüfung? Zumindest als normaler Arbeitnehmer habe ich nichts davon mitbekommen und so wie ich das nun verstehe, wird sich auch für den Arbeitnehmer (beim Neuantrag) auch nichts ändern , oder?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: kämpfer am 30. März 2020, 11:25:32
Habe heute mit der Beschwerdeabteilung in Nürnberg telefoniert weil mich das mit der Vermögensprüfung nun doch genauer interessiert hat.
Also ob es zu einer Rückführung kommt, wenn die Vermögensgrenzen überschritten werden steht alles noch in den Sternen, dazu kann heute noch keiner was sagen. Wichtig ist es das dem Menschen unbürokratisch in dieser Krise geholfen wird.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 30. März 2020, 14:36:03
(2) 1Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. 2Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.

Das finde ich jetzt relativ eindeutig.
Es gibt Hartz4 auch wenn Vermögen vorhanden ist, es sei denn es ist erheblich.
Ab wann ist Vermögen erheblich, darüber gibts Verwirrung.
Bei Wohngeld gehen Gerichte ab 80000€ von erheblichem Vermögen aus.

Unser Arbeitsminister rechnet mit über eine Million mehr ALG2 Empfänger und Mehrkosten von 10 Milliarden.
Zitat
Also ob es zu einer Rückführung kommt, wenn die Vermögensgrenzen überschritten werden steht alles noch in den Sternen, dazu kann heute noch keiner was sagen.
Was für Vermögensgrenzen, das ist die Frage.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: kämpfer am 30. März 2020, 14:52:22
Was die Kosten angeht, hier nicht nur die 10 Mrd. für Alg2 Empfänger bin ich gespannt wie Deutschland das stemmen will.
Obwohl gedruckt ist Geld ja schnell :zwinker:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast35872 am 30. März 2020, 20:55:14
Zitat von: robiwobi am 30. März 2020, 14:36:03Es gibt Hartz4 auch wenn Vermögen vorhanden ist
gab es ja schon immer, aber halt als Darlehn 
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: FoxiBRB am 31. März 2020, 05:39:54
Guten Morgen,

wenn ich einen Denkfehler habe,bitte nicht steinigen  :scratch:

da die Auskunft was man auf dem Konto hat und auch welche Konten noch vorhanden sind inkl. PayPal usw. auf dem VM Zusatzblatt zum ALG 2 Antrag gemacht werden (zumindest bei uns im Jobcenter),dürfte damit die Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge wegfallen.denn über diese könnte man ja auch eine Vermögensprüfung machen.

Glaube kaum das ein SB über einen Kontostand hinweg sieht.denn was auf dem Konto sich befindet ist ja Vermögen.

was auch dafür spricht sind die Automatische Weiterbewilligung.die würde doch gar nicht Automatisch gehen wenn doch wieder erst Unterlagen gefordert werden.....

Ob man Einkommen hat,gibt man ja schon auf dem EK Blatt an.(weißt es über Lohnabrechnung nach,den Zufluss kann man anhand der konkreten Buchung auf dem Konto nachweisen,ohne 3 oder 6 Monate vorzulegen)

bei uns werden die VM Blätter benutzt die auch die Arge auf ihrer Webseite bereitstellt.

nur beim VM Blatt steht bei Konten dabei das man Nachweise vorlegen soll,zb. Kontoauszüge.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: sandy50j am 31. März 2020, 11:46:16
Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 22:49:39
Da sind ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet wenn das so sein sollte.
Dann könnte ja auch jeder der einer normalen Arbeit nachgeht einfach mal die 6 Monate das Harzt4 zusätzlich "mitnehmen"  :nea:

Ich kanns mir net vorstellen, das das so laufen soll. Aber gut wir werden sehen  :smile:
Im Moment ist überall die Tür für Betrug meilenweit offen.
Ein Versicherungsmakler im Homeoffice aus NRW hat die 9000,- Euro Soforthilfe bewilligt bekommen, und hat direkt erstmal die lange überfällige Klimaanlage fürs Büro geordert......

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ibrahim am 01. April 2020, 11:27:49
Erstanträge werden zunächst ohne Vermögensprüfung und Prüfung der Angemessenheit der KdUH bewilligt (§ 67 Abs. 2 und 3 SGB II).

Habe erstantrag gestellt, aber die Vermögensauskunft wird dennoch gefragt (3 Mon Kontoauszug + Anlage VM + Vemieterbescheinigung + 3 Anlagen)
Dachte das der Vermögensauskunft bzw Kontoauszuge nicht gefragt werden?

Beziehe Meisterbafög in Höhe von 1120€ (KFW + Bagög) und habe es dementsprechend so angegeben.
Bin Verheiratet aber keine Kinder, meine Frau arbeutetr bis letzten Monat in Minijob, was leider auch nicht mehr geht da die AG sie nicht mehr beschäftigen konnte.

Nun will der JC + ein Nachweis das sie aufgrund der derzeitige Situation nicht mehr arbeiten kann.

Was ist nun richtig bitte
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 01. April 2020, 11:39:01
Die Prüfung ist ausgesetzt.
Du musst dennoch nachweisen das du hilfebedürftig bist.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ibrahim am 01. April 2020, 11:50:36
Danke 🌷

Was bedeutet denn Prüfung dann? Oder wie wurde es früher geprüft? Da ich das erste Mal diesen antragstelle.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 01. April 2020, 12:04:33
Richtig ist § 67 Abs. 2 und 3 SGB II, der gilt aber erst für ab dem 27.03.2020 gestellten Anträge. Außerdem verwechselst du Vermögensauskunft mit Vermögensprüfung.
Und was Kontoauszüge betrifft, hatte ich hier schon geschrieben, dass diese nicht Bestandteil der Vermögensprüfung sind, sondern wegen des Generalverdachts möglichen Leistungsbetruges gefordert werden, der von staatlicher Seite aus gegenüber jedem Sozialleistungsbezieher angenommen wird.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ibrahim am 01. April 2020, 12:06:30
 lieben Dank auch was neues gelernt.

Da ich wie gesagt das erste Mal diesen antragstelle wollte ich noch einmal fragen würdest du mir ein Beispiel bezüglich vermögensauskunft and vermögensprüfung geben?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 01. April 2020, 12:28:34
Zitat von: ibrahim am 01. April 2020, 12:06:30würdest du mir ein Beispiel bezüglich vermögensauskunft and vermögensprüfung geben?

Du beantwortest die Fragen in der Anlage VM wahrheitsgemäß  :clever:
Wenn Vermögen vorhanden ist, legst du der Anlage VM entsprechende Nachweise bei.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: FoxiBRB am 01. April 2020, 14:52:03
Zitat von: Ottokar am 01. April 2020, 12:04:33
Richtig ist § 67 Abs. 2 und 3 SGB II, der gilt aber erst für ab dem 27.03.2020 gestellten Anträge. Außerdem verwechselst du Vermögensauskunft mit Vermögensprüfung.
Und was Kontoauszüge betrifft, hatte ich hier schon geschrieben, dass diese nicht Bestandteil der Vermögensprüfung sind, sondern wegen des Generalverdachts möglichen Leistungsbetruges gefordert werden, der von staatlicher Seite aus gegenüber jedem Sozialleistungsbezieher angenommen wird.


meines Wissens gilt das rückwirkend ab dem 01.03.2020 und nicht erst ab 27.03.2020......

so richtig kann das aber nicht sein was du sagst,denn über die 3 oder 6 Monate Vorlage der Kontoauszüge würde ja automatisch sehr wohl eine Vermögensprüfung stattfinden.erst recht wenn der SB nicht kurz drüber schaut sondern man die Kontoauszüge zur Zeit ja hinsenden müßte,und man so auch nicht weiß was der SB am Ende damit macht.

zumal man ohne die Vermögensprüfung gar nicht sagen kann,ob jemand wirklich Hilfebedürftig ist.

man kann ja auch vor 7 oder 4 Monaten (je nach dem Zeitraum den das JC vorgelegt haben will) 50000 Euro vom Konto abgehoben haben (nur als Beispiel) und dann würde man dies gar nicht mehr sehen in den 3 oder 6 Monaten.sondern eventuell nur die 1000 die man noch drauf gelassen hat.

das JC hat auch kein Anrecht,die Kopie der Kontoauszüge zu erhalten (dauerhaft) zur Einsicht ja (z.B. bei persönlicher Vorlage,was zur Zeit ja aber nicht geht)

außerdem würde sich das wie schon in einem anderen Post erwähnt habe beißen,mit der Automatischen WBA Bearbeitung,weil dann wieder erst Unterlagen angefordert werden müßten (Kontoauszüge) und das ganze dem Gedanken der Vereinfachten Bewilligung entgegenlaufen würde....

deshalb bin ich der Meinung das passt nicht so richtig was du sagst Ottokar.

davon abgesehen muß man natürlich trotzdem immer wahrheitsgemäße Angaben in der Anlage VM usw. machen,das ist selbstverständlich.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 01. April 2020, 14:59:31
Das Gesetz ist am 27.03.2020 in Kraft getreten, ohne Rückwirkung und ohne Übergangsregelung, d.h. alle Regelungen des § 67 SGB II gelten - sofern nicht im Gesetz selbst anders geregelt - ab 27.03.2020.
Absatz 1 regelt, dass die Absätze 2 bis 4 - dort geht es um Neuanträge - für Bewilligungszeiträume anzuwenden sind, die im Zeitraum 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen.
Sofern also der Bescheid bereits vor dem 27.03.2020 erlassen wurde, ändert § 67 SGB II nichts daran. Nur für Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, greift jetzt § 67 SGB II.

Zitat von: FoxiBRB am 01. April 2020, 14:52:03so richtig kann das aber nicht sein was du sagst,denn über die 3 oder 6 Monate Vorlage der Kontoauszüge würde ja automatisch sehr wohl eine Vermögensprüfung stattfinden.
Das sage nicht ich, sondern das Bundessozialgericht in B 14 AS 45/07 R vom 19.09.2008 und in B 4 AS 10/08 R vom 19.02.2009.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: FoxiBRB am 01. April 2020, 15:07:42
Zitat von: Ottokar am 01. April 2020, 14:59:31
Das Gesetz ist am 27.03.2020 in Kraft getreten, ohne Rückwirkung und ohne Übergangsregelung, d.h. alle Regelungen des § 67 SGB II gelten - sofern nicht im Gesetz selbst anders geregelt - ab 27.03.2020.
Absatz 1 regelt, dass die Absätze 2 bis 4 - dort geht es um Neuanträge - für Bewilligungszeiträume anzuwenden sind, die im Zeitraum 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen.

dann gilt das aber auch zumindest für Anträge die nach dem 01.03.2020 gestellt wurden.sonst ergibt das doch gar keinen Sinn.

denn alles was zwischen dem 01.03. und 31.03. als Antrag eingeht und nicht im Antrag für einen späteren Beginn beantragt wurde,gilt als ab 01.03. gestellt.....


hab erst danach deinen letzten Satz gelesen das für die bei denen am 27.03.2020 noch nicht entschieden wurde....das macht dann schon wieder eher Sinn,ja.

also kann es zwischen 01.03.2020 gestellt,aber darf am 27.03. noch nicht entschieden worden sein?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 01. April 2020, 15:13:20
Es geht nicht um den Eingang des Neuantrages sondern den Beginn des Bewilligungszeitraumes.
Der am 27.03.2020 in Kraft getretene § 67 SGB II ändert aber nichts an der Rechtskraft von Bewilligungsbescheiden, die bereits vor dem 27.03.2020 ergangen sind.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: FoxiBRB am 01. April 2020, 15:17:57
Zitat von: Ottokar am 01. April 2020, 15:13:20
Es geht nicht um den Eingang des Neuantrages sondern den Beginn des Bewilligungszeitraumes.
Der am 27.03.2020 in Kraft getretene § 67 SGB II ändert aber nichts an der Rechtskraft von Bewilligungsbescheiden, die bereits vor dem 27.03.2020 ergangen sind.

ja das meinte ich ja.

ein Beispiel :

Antrag am 15.03.2020 abgeben,dann gilt der Bewilligungszeitraum ja ab dem 01.03.2020.....dann dürfte dort ja schon die Nicht Vermögensprüfung gelten,sofern bis zum 27.03.2020 noch nicht darüber entschieden und bewilligt wurde?(und natürlich auch noch keine Vermögensprüfung statt fand)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 01. April 2020, 15:20:19
Zitat von: FoxiBRB am 01. April 2020, 15:17:57Antrag am 15.03.2020 abgeben,dann gilt der Bewilligungszeitraum ja ab dem 01.03.2020.....dann dürfte dort ja schon die Nicht Vermögensprüfung gelten,sofern bis zum 27.03.2020 noch nicht darüber entschieden und bewilligt wurde?(und natürlich auch noch keine Vermögensprüfung statt fand)
korrekt
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ibrahim am 01. April 2020, 18:15:54
Neuantrag gestellt am 23.032.020 für den Leistungsbezug ab den 01.04.2020 ..


Da ich 1120 € Aufstiegsbafög bekomme für (verheiratet) 2 Personen, sollte ich (nach Berechnung) ca. 100 bis 120€ noch AlG2 erhalten.

Nun musste ich die oben genannten Fragen alles beantworten und meine Frau muss nachweisen dass sie wegen der aktuellen Situation leider ihren Minijob nicht mehr verrichten darf. + Vermögen eingeben und so weiter.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ollieh am 02. April 2020, 10:51:12
Ich bin Aufstocker 60 % ich 40 % Jobcenter. Mein Bescheid läuft am 30.04.2020 aus.
Habe wegen der Weiterbewilligung und der neuen Regelung mal im Jobcenter Berlin Neukölln angerufen um zu erfahren wie da was geht.

Die Auskunft war das ich selber nichts machen muss und das die Weiterbewilligung automatisch weiter geht.
Von Vermögen und Kontoauszügen war da nicht die Rede. Bin ja schon ein paar Jahre dabei und da war das auch sehr selten ein Thema.
Wenn überhaupt Kontoauszüge dann nur für die letzten 3 Monate wo man einsehen kann, ob das Geld vom Arbeitgeber auch dieselbe Summe ist, die auf der Lohnabrechnung steht.
Einen schriftlichen Bescheid soll ich auf jeden fall bekommen. Brauche ich ja auch, weil ich die Rundfunkbefreiung wieder verlängern muss. Die 3 Jahre dafür sind wieder mal um.
Könnten die doch eigentlich für den Rest meiner Tage machen. Als Rentner habe ich auch nicht mehr einkommen als jetzt.

Bin ich mal gespannt, ob das alles so abläuft.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 03. April 2020, 03:17:23
Erhebliches Vermögen wird jetzt definitiv bei 60000€ + 30000€ für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft angesetzt.

Quelle:
Der vereinfachte Hartz4 Antrag auf der Seite der Bundesagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: bundf am 03. April 2020, 10:46:33
Ich bin selbstständig und da ich mein Gewerbe aufgrund der Corona-Krise schließen musste habe ich ALG2 beantragt. Habe dazu am 31.03.2020 bei der 0800-Nummer des Jobcenters angerufen und der Herr am Telefon sagte mir ich müsste ALG2 direkt bei meinem zuständigen Jobcenter beantragen. Er gab mir die E-Mail Adresse vom zuständigen Jobcenter und sagte ich solle möglichst noch am selben Tag eine E-Mail schreiben, damit der März noch in den Bewilligungszeitraum fällt, was ich auch getan habe.
Jetzt kam aber der Antrag per Post, auf dem der 01.04.2020 als Datum der Antragstellung notiert ist. Ist das so rechtens?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 03. April 2020, 10:51:35
Wenn du nachweislich am 31.03. Antrag gestellt hast, gilt dieser rückwirkend ab 01.03., allerdings dürfte es bei einer Antragstellung per E-Mail schwierig sein, den Eingang beim JC nachzuweisen.
Andererseits hat das JC die E-Mail ja offensichtlich erhalten, da es darauf reagiert hat. Es dürfte dem JC also schwer fallen, zu begründen, warum es eine am 31.03. versendete E-Mail erst am 01.04.2020 erhalten hat. Wann das JC diese zur Kenntnis genommen hat, ist dabei unrelevant, wichtig ist nur, wann es diese erhalten hat.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: bundf am 03. April 2020, 11:09:31
Zitat von: Ottokar am 03. April 2020, 10:51:35
Wenn du nachweislich am 31.03. Antrag gestellt hast, gilt dieser rückwirkend ab 01.03., allerdings dürfte es bei einer Antragstellung per E-Mail schwierig sein, den Eingang beim JC nachzuweisen.
Andererseits hat das JC die E-Mail ja offensichtlich erhalten, da es darauf reagiert hat. Es dürfte dem JC also schwer fallen, zu begründen, warum es eine am 31.03. versendete E-Mail erst am 01.04.2020 erhalten hat. Wann das JC diese zur Kenntnis genommen hat, ist dabei unrelevant, wichtig ist nur, wann es diese erhalten hat.

Danke für die Antwort.
Dann gebe ich auf dem Antrag für für den Bewilligungszeitraum 01.04.2020 - 30.09.2020 an.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sabine13 am 03. April 2020, 11:13:46
NEIN!
Du gibst auf dem Antrag den 01.03.2020 an, weil der am 31.03.2020 gestellte Antrag auf den 01.03.2020 greift.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 03. April 2020, 11:16:47
... zurück wirkt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: bundf am 03. April 2020, 12:31:37
Alles klar. Ich meinte auch den 01.03.2020. Bin schon ganz verwirrt und habe mich verschrieben  :wand:
Vielen Dank für eure Hilfe!
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: oldhoefi am 04. April 2020, 01:47:26
(Ich bin so frei und stelle es hier mit ein.)

ALG II ,,ohne Vermögensberücksichtigung" während der Corona-Pandemie?

Vielerorts war und ist zu lesen und im Rundfunk auch heute noch zu hören (Deutschlandfunk, Marktplatz Corona – Hilfe für Kleinunternehmer), während der Dauer der Corona-Pandemie könnten wirtschaftlich von der Pandemie betroffene Menschen ALG II ,,ohne Berücksichtigung ihres Vermögens" beantragen. Die Lektüre des § 67 SGB II n.F. hat in der Folge bei vielen potentiellen Antragstellern zu erheblicher Verunsicherung und Nachfragen – auch in der anwaltlichen Beratung – geführt.

weiterlesen --> https://sozialberatung-kiel.de/2020/04/02/alg-ii-ohne-vermoegensberuecksichtigung-waehrend-der-corona-pandemie/
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 07. April 2020, 03:32:09
erstmal danke fuer den thread, ich habe eine frage zu meiner situation.

ich hab einen 10h wochenarbeitszeitvertrag (einkommen 500 euro monatlich) und bin kleinstunternehmer (selbststaendigkeit ca 200-300 euro monatliches einkommen).
bisher konnt ich dank wohngeld damit gut ueber die runden kommen und hatte so meinen frieden.

jetzt bricht mir durch corona die selbststaendigkeit ein und ich bekomme voraussichtlich kurzabeitergeld beim 10h wochenarbeitszeitvertrag.
das vereinfachte hartz iv moechte ich gerne nutzen, allerdings nach den 6 monaten wieder zurueck auf mein wohngeld, wenn denn dann alles wieder normal ist in deutschland.

meine sorge ist dass nach 6 monaten meine hartz iv foerderung auslaeuft aber das wohngeldamt sagt dann ich soll zusehen dass ich weiter hartz iv bekomme und kein wohngeld. da waere der nachteil dann dass das hartz iv amt mir auf die nerven geht mit vermittlungsvorschlaegen die vollzeit sind und ich nicht zurueck auf mein wohngeld komme.

kann jemand was dazu sagen?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sabine13 am 07. April 2020, 12:08:10
Zitat von: jordan2sheepy am 07. April 2020, 03:32:09
meine sorge ist dass nach 6 monaten meine hartz iv foerderung auslaeuft aber das wohngeldamt sagt dann ich soll zusehen dass ich weiter hartz iv bekomme und kein wohngeld. da waere der nachteil dann dass das hartz iv amt mir auf die nerven geht mit vermittlungsvorschlaegen die vollzeit sind und ich nicht zurueck auf mein wohngeld komme.
Wenn du jetzt SGB II Leistungen erhältst, entfällt ohnedies der Wohngeldanspruch, weil sich beides zusammen ausschließt. Der Bezug von Wohngeld setzt auch ein Mindesteinkommen voraus. Da du Einkommensänderungen der Wohngeldstelle mitteilen mußt, werden sie doch ohnedies auf das JC verweisen.

Wenn irgendwann alles wieder normal läuft und du wieder deine bisherigen Einkommen erzielst, kannst du ganz normal wieder Wohngeld beantragen und wirst es, wie jetzt, bekommen. Das JC wird dich u.U. auch darauf hinweisen, dass du Wohngeld beantragen sollst, weil es eine vorrangige Leistung ist.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sophiagirl am 08. April 2020, 11:25:47
Moin Leute,

Kein Antrag geht bis zum 31.8 also ist das korrekt das ich wegen dem einen Tag einen Antrag stellen muss? Mein Mitarbeiter im jc war sich nicht ganz sicher aber allen Anschein nach muss das dann richtig sein oder?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 08. April 2020, 11:38:58
Zitat von: Sylvergirl am 08. April 2020, 11:25:47Kein Antrag geht bis zum 31.8
Das ist inhaltlich Kauderwelsch.
Ich vermute mal, du wolltest mitteilen, dass dein Bewilligungsbescheid bis zum 31.08.2020 gilt? Wenn das so ist, gehörst du zu denjenigen, die ganz normal einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sophiagirl am 08. April 2020, 14:19:03
Ja genau. So war das gemeint.

Danke ottokar.

Ja, weiß ich bescheid. Mein Mensch bei der Agentur war sich nicht ganz sicher. Er hofft ja für sich das es verlängert wird. Weniger Arbeit hat er geschmunzelt
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ollieh am 08. April 2020, 15:54:02
Meiner läuft zum 30.4 aus und man hat mir am Telefon gesagt das die Weiterbewilligung vom Jobcenter aus gemacht wird, ohne das ich einen schriftlichen Antrag auf Weiterbewilligung stellen muss.
Mal sehen wie das so klappt.  :smile:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast44116 am 09. April 2020, 18:41:12
Bewilligung lief bis 30.4.2020

WBA wurde am 17.03 bewilligt

Mit Schreiben vom 01.04.2020 Aufforderung zur Mitwirkung ich soll Kontoauszüge ab 01.12.2019 vorlegen da mein Anspruch auf Leistungen geprüft werden soll  :weisnich:

Gleichzeitig wurde mir allerdings am 27.03.2020 mitgeteilt dass ich aus dem Bezug Falle auf Grund eines Gutachtens des ärztlichen Dienst und nun geklärt werden müsse wer für mich zuständig ist. Weitere Informationen habe ich nicht. Also keine Ahnung was ich nun tun muss oder ob ich etwas tun muss  :weisnich:

Ich habe heute lediglich ein Schreiben erhalten eine persönliche Vorlage zur Einsicht der Kontoauszüge wäre nicht möglich ich soll sie per Post oder Fax senden bis 27.04.2020. mache ich nicht. Wird mir dann gleich das Geld für Mai gesperrt oder bekomme ich das Geld für Mai und habe dann den Mai Zeit das Gericht einzuschalten?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: JensM1 am 09. April 2020, 19:45:32
Du bekommst mindestens noch das Geld für Mai.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sophiagirl am 09. April 2020, 20:55:23
Gut, jetzt weiß ich wieso ich verwirrt war. Nein ersten Absatz steht nicht 30.08 und beim Nachtrag vom 2.4 steht 31.08? Hab ich das  jetzt richtig gelesen? Was stimmt da den nun?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast44116 am 09. April 2020, 21:32:55
Zitat von: JensM1 am 09. April 2020, 19:45:32
Du bekommst mindestens noch das Geld für Mai.

Gut dann warte ich einfach ab. Danke
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: SantanaAbraxas am 10. April 2020, 06:19:29
Zitat von: Sylvergirl am 09. April 2020, 20:55:23
Gut, jetzt weiß ich wieso ich verwirrt war. Nein ersten Absatz steht nicht 30.08 und beim Nachtrag vom 2.4 steht 31.08? Hab ich das  jetzt richtig gelesen? Was stimmt da den nun?

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung#1478913083403

"Endet Ihr Bewilligungszeitraum zwischen 31. März 2020 und (einschließlich) 30. August 2020, gelten vorübergehende Prüfungserleichterungen. Konkret: Sie brauchen derzeit keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ihre Leistungen werden einmalig automatisch auf Basis der Verhältnisse des bisherigen Bewilligungsabschnittes weiter bewilligt – vorausgesetzt, Sie sind weiterhin hilfebedürftig und Ihre finanziellen wie persönlichen Verhältnisse haben sich nicht geändert."
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 10. April 2020, 10:27:51
Zitat von: Sylvergirl am 09. April 2020, 20:55:23
Gut, jetzt weiß ich wieso ich verwirrt war. Nein ersten Absatz steht nicht 30.08 und beim Nachtrag vom 2.4 steht 31.08? Hab ich das  jetzt richtig gelesen? Was stimmt da den nun?
ZitatLt. § 67 Abs. 5 SGB II werden Bewilligungszeiträume, die im Zeitraum 31.03.2020 bis einschl. 30.08.2020 enden, automatisch verlängert.
Was ist daran nicht zu verstehen?
Siehe auch:
Zitat von: Ottokar am 08. April 2020, 11:38:58Ich vermute mal, du wolltest mitteilen, dass dein Bewilligungsbescheid bis zum 31.08.2020 gilt? Wenn das so ist, gehörst du zu denjenigen, die ganz normal einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Klorakel am 12. April 2020, 11:32:59
Moin Gemeinde,


mein WBA läuft am 31.05.2020 aus und müsste zum 01.06.2020 (also spätestens 4 Wochen vor Ablauf) neu gestellt werden. Betrifft die automatische Weiterbewilligung auch meine Wenigkeit?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 12. April 2020, 11:42:14
Ja.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: barrbarra am 13. April 2020, 13:47:04
Was ist denn jetzt ein nicht unerhebliches Vermögen? Ich hab etwas von 60.000,00 € gelesen ab dem man erhebliches Vermögen besitzt.

Also ich hab zwei Eigentumswohnungen. Über deren Wert man streiten kann. In jedem Fall denke ich liegt der Wert unter 60.000,00 €.
Ich bin Pflegende Angehörige. Pflege den Vater.
Habe kein eigenes Einkommen.
Weiteres Vermögen das dann eine Grenze von 60.000,00 € übersteigt ist nicht vorhanden.
Kann ich jetzt die Corona-Hilfe in Anspruch nehmen?

Was wird denn nach 6 Monaten geprüft? Bilde ich mit dem Vater eine Bedarfsgemeinschaft?



Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 13. April 2020, 13:52:11
Zitat von: barrbarra am 13. April 2020, 13:47:04Bilde ich mit dem Vater eine Bedarfsgemeinschaft?
Bist du mindestens 25 Jahre alt? Wenn ja, dann bildest du deine eigene Singel-BG und dein Vater hat nichts mit ALG II zu tun.

Zu deinen anderen Fragen müssen sich andere User äußern.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: sagmal am 13. April 2020, 14:13:35
@Blaumeise Was bedeutet denn über 25 Jahre? Ich hätte jetzt auf Volljährigkeit getippt.



Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 13. April 2020, 14:23:36
Guck hier: § 7 SGB II: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm (http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm)

Dabei bin ich allerdings davon ausgegangen, dass barrbarra und ihr Vater zusammen wohnen - war etwas voreilig. Wenn sie eh in getrennten Wohnungen wohnen, sind sie von Haus aus keine gemeinsame BG.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 13. April 2020, 18:53:06
Zitat von: barrbarra am 13. April 2020, 13:47:04
Was ist denn jetzt ein nicht unerhebliches Vermögen? Ich hab etwas von 60.000,00 € gelesen ab dem man erhebliches Vermögen besitzt.

Also ich hab zwei Eigentumswohnungen. Über deren Wert man streiten kann. In jedem Fall denke ich liegt der Wert unter 60.000,00 €.
Ich bin Pflegende Angehörige. Pflege den Vater.
Habe kein eigenes Einkommen.
Weiteres Vermögen das dann eine Grenze von 60.000,00 € übersteigt ist nicht vorhanden.
Kann ich jetzt die Corona-Hilfe in Anspruch nehmen?

Was wird denn nach 6 Monaten geprüft? Bilde ich mit dem Vater eine Bedarfsgemeinschaft?
Die Frage kann man nicht beantworten, ohne den gutachterlich festgestellten Wert der Eigentumswohnungen zu kennen.
Davon auszugehen, das zwei Eigentumswohnungen insgesamt weniger als 60.000€ Wert sind, dürfte aber arg realitätsfern sein. Ich würde da eher von 250.000 bis 300.000€ ausgehen.
Wenn du zum JC gehst und denen mitteilst, dass du zwei Eigentumswohnungen hast, dann wird definitiv eine Vermögensprüfung stattfinden.
Insbesondere da es bei dir ja wohl in der Vergangenheit bereits Zweifel und Fragen hinsichtlich deinem Vermögen gab.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Macccccy am 16. April 2020, 11:38:46
Hat denn schon jemand seinen Bescheid der am 30.4 endet automatisch bewilligt bekommen?

Mein bescheid würde im Januar (endete zum 30.01) um 3 Monate verlängert. (bis 30.04)
Warum nur 3 Monate, da ich eine Stelle ab April im aussicht hatte.
Dies verzögert sich nun aber, wodurch ich bis dahin weiter ALG 2 bräuchte.

Vorläufig bewilligt würde der Antrag über 3 Monate per § 41a Absatz 1.

Anfang April sagte man mit ich solle nichts machen, wird automatisch weiterbewilligt.
Heute frage ich nach, da es ja nur noch 2 Wochen sind, da sagt mitarbeiterin 1 ich brauche nichs machen, die Bescheide gehen wohl erst nächste woche raus.  Aber einen Anruf später sagte man mir, ch solle den Antrag auf weiterbewilligung doch einreichen.

Alles seltsam, da Anträge die auf §41a Absatz 1 beruhen ja 6 Monate verlängert werden sollen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: gloegg am 16. April 2020, 14:31:20
Kommt denn trotz automatischer Weiterbewilligung ein entsprechender, schriftlicher Bescheid über die Weiterbewilligung?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Lockenstab am 17. April 2020, 12:37:37
Hallo zusammen,

Ich wollt mal wissen was das für ein Account ist den man da anlegen muss, um online die Anträge einreichen zu können. Da steht auch was von "...Jobbörse einsehen können...". Nicht dass das so ein Account ist in dem ein SB mit rumfingern kann. Mus man da auf irgendwas achten beim regestieren?

Danke und LG
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 17. April 2020, 12:51:55
Zitat von: Lockenstab am 17. April 2020, 12:37:37
Hallo zusammen,

Ich wollt mal wissen was das für ein Account ist den man da anlegen muss, um online die Anträge einreichen zu können. Da steht auch was von "...Jobbörse einsehen können...". Nicht dass das so ein Account ist in dem ein SB mit rumfingern kann. Mus man da auf irgendwas achten beim regestieren?

Danke und LG
Du meinst Jobcenter Digital?
Da fingert kein SB rum, sondern nur du und Menschen mit deinen Zugangsdaten. :wand:
Über das JC Digital wird z.b. dein WBA direkt in die E-Akte hochgeladen. Schnell, unbürokratisch und Praktisch.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Lockenstab am 17. April 2020, 13:22:08
Zitat von: Nö am 17. April 2020, 12:51:55

Du meinst Jobcenter Digital?
Da fingert kein SB rum, sondern nur du und Menschen mit deinen Zugangsdaten. :wand:
Über das JC Digital wird z.b. dein WBA direkt in die E-Akte hochgeladen. Schnell, unbürokratisch und Praktisch.

Danke das wollte ich wissen.... sorry für die Frage als solches, aber man wäre ein Schelmm wenn man böses dabei denken würde.... Zutrauen würde ich das denen durchaus das Sie "Bestandskunden" damit so nen Acc aufdrücken wie die Dinger wo ein SB Zugriff drauf hat und auch nur der Änderungen in dem Ding vornehmen kann.
Nix für ungut... aber lieber einmal blöd gefragt als im schlamasel sitzen. :flag: :flag: :flag:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: gloegg am 17. April 2020, 16:37:33
Darf ich noch mal fragen, ob trotz automatischer Weiterbewilligung ein entsprechender, schriftlicher Bescheid über die Weiterbewilligung kommt? Hat jemand vielleicht schon einen Bescheid bekommen? Der Bescheid ist ja zu Nachweiszwecken (z.B. Beantragung Beratungshilfe, Befreiung GEZ etc.) notwendig...
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ThomasParis am 17. April 2020, 19:00:24
Hallo allerseits,

aufgrund der aktuellen Situation habe ich Ende März dann auch einen Erstantrag gestellt - lebe mit Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft.
Zu dem Zeitpunkt gab es noch keinen vereinfachten Antrag (+KAS), so dass ich erstmal den normalen Hauptantrag mit einigen Anhängen gestellt habe. Relativ zügig danach kam dann eine Rückmeldung über noch fehlende Unterlagen und Nachweise, die bitte einzureichen seien; in dem Fall Kontoauszüge seit September 2019, Paypal, Amazon, Auflistung über Gegenstände mit besonderem Wert und auch die Anlage VM. Ebenso die übersendete Eingliederungsvereinbarung, vollständiger Mietvertrag (statt einer bisher eingereichten Mietbescheinigung), letzte Jahresabrechnung usw.
In Zusammenhang mit dem vereinfachten Verfahren kam mir das etwas viel vor, und ich habe den vereinfachten Antrag + KAS ausgefüllt und versichert, dass wir kein erhebliches Vermögen haben.
Auf Nachfrage heißt es, dass die zuvor angeforderten Unterlagen dennoch erforderlich sind.
Wie gehe ich damit am Besten um? Auf der einen Seite haben wir nichts zu verbergen und würden gerne möglichst schnell die Hilfe erhalten, auf der anderen Seite kommt es mir vor, als wird uns hier etwas unterstellt und der Zugang unnötig erschwert.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sophiagirl am 17. April 2020, 21:33:35
Was hat denn Amazon damit zu tun?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ThomasParis am 17. April 2020, 21:50:37
Zitat von: Sylvergirl am 17. April 2020, 21:33:35
Was hat denn Amazon damit zu tun?

Naja, ähnlich wie PayPal kann man auch hier Guthaben haben. Hab ich nicht, und mit meiner Versicherung darüber, dass kein erhebliches Vermögen vorliegt sollte das m.M.n. auch vom Tisch sein, aber naja. Scheinbar nicht.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 18. April 2020, 10:56:43
Zitat von: gloegg am 16. April 2020, 14:31:20
Kommt denn trotz automatischer Weiterbewilligung ein entsprechender, schriftlicher Bescheid über die Weiterbewilligung?
Ja, muss.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: gloegg am 18. April 2020, 12:22:24
Danke Ottokar!  :sehrgut:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 19. April 2020, 11:12:12
Zitat von: ThomasParis am 17. April 2020, 19:00:24
Hallo allerseits,

aufgrund der aktuellen Situation habe ich Ende März dann auch einen Erstantrag gestellt - lebe mit Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft.
Zu dem Zeitpunkt gab es noch keinen vereinfachten Antrag (+KAS), so dass ich erstmal den normalen Hauptantrag mit einigen Anhängen gestellt habe. Relativ zügig danach kam dann eine Rückmeldung über noch fehlende Unterlagen und Nachweise, die bitte einzureichen seien; in dem Fall Kontoauszüge seit September 2019, Paypal, Amazon, Auflistung über Gegenstände mit besonderem Wert und auch die Anlage VM. Ebenso die übersendete Eingliederungsvereinbarung, vollständiger Mietvertrag (statt einer bisher eingereichten Mietbescheinigung), letzte Jahresabrechnung usw.
In Zusammenhang mit dem vereinfachten Verfahren kam mir das etwas viel vor, und ich habe den vereinfachten Antrag + KAS ausgefüllt und versichert, dass wir kein erhebliches Vermögen haben.
Auf Nachfrage heißt es, dass die zuvor angeforderten Unterlagen dennoch erforderlich sind.
Wie gehe ich damit am Besten um? Auf der einen Seite haben wir nichts zu verbergen und würden gerne möglichst schnell die Hilfe erhalten, auf der anderen Seite kommt es mir vor, als wird uns hier etwas unterstellt und der Zugang unnötig erschwert.
Bei einem Erstantrag darf das JC die Unterlagen nach wie vor fordern.
Nur bei einem Weiterbewilligungsantrag hat der Gesetzgeber das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gesetzlich fingiert, womit eine Anspruchsprüfung und die damit verbundene Datenerhebung nicht mehr stattfinden darf.
In § 67 Abs 2 SGB II hat der Gesetzgeber für Erstanträge nur geregelt, dass in den ersten 6 Monaten keine Vermögensprüfung stattfindet, sofern der Antragsteller erklärt hat, dass das Vermögen nicht erheblich ist. Alle anderen Anspruchsvoraussetzungen müssen nach wie vor geprüft und die entsprechenden Daten erhoben werden.
Abgesehen davon gilt weiterhin, dass das JC die Leistung zeitnah erbringen muss, gegebenenfalls in Form einer vorläufigen Bewilligung (vgl. § 41a Abs. 1 SGB II).
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: posaidon am 19. April 2020, 15:08:28
Mein aktueller Bescheid läuft bis Ende Mai. Muss ich jetzt einen Weiterbewilligungsantrag stellen? Versteh es nicht so recht
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ThomasParis am 19. April 2020, 23:56:53
Zitat von: Ottokar am 19. April 2020, 11:12:12
Zitat von: ThomasParis am 17. April 2020, 19:00:24
Hallo allerseits,

aufgrund der aktuellen Situation habe ich Ende März dann auch einen Erstantrag gestellt - lebe mit Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft.
Zu dem Zeitpunkt gab es noch keinen vereinfachten Antrag (+KAS), so dass ich erstmal den normalen Hauptantrag mit einigen Anhängen gestellt habe. Relativ zügig danach kam dann eine Rückmeldung über noch fehlende Unterlagen und Nachweise, die bitte einzureichen seien; in dem Fall Kontoauszüge seit September 2019, Paypal, Amazon, Auflistung über Gegenstände mit besonderem Wert und auch die Anlage VM. Ebenso die übersendete Eingliederungsvereinbarung, vollständiger Mietvertrag (statt einer bisher eingereichten Mietbescheinigung), letzte Jahresabrechnung usw.
In Zusammenhang mit dem vereinfachten Verfahren kam mir das etwas viel vor, und ich habe den vereinfachten Antrag + KAS ausgefüllt und versichert, dass wir kein erhebliches Vermögen haben.
Auf Nachfrage heißt es, dass die zuvor angeforderten Unterlagen dennoch erforderlich sind.
Wie gehe ich damit am Besten um? Auf der einen Seite haben wir nichts zu verbergen und würden gerne möglichst schnell die Hilfe erhalten, auf der anderen Seite kommt es mir vor, als wird uns hier etwas unterstellt und der Zugang unnötig erschwert.
Bei einem Erstantrag darf das JC die Unterlagen nach wie vor fordern.
Nur bei einem Weiterbewilligungsantrag hat der Gesetzgeber das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gesetzlich fingiert, womit eine Anspruchsprüfung und die damit verbundene Datenerhebung nicht mehr stattfinden darf.
In § 67 Abs 2 SGB II hat der Gesetzgeber für Erstanträge nur geregelt, dass in den ersten 6 Monaten keine Vermögensprüfung stattfindet, sofern der Antragsteller erklärt hat, dass das Vermögen nicht erheblich ist. Alle anderen Anspruchsvoraussetzungen müssen nach wie vor geprüft und die entsprechenden Daten erhoben werden.
Abgesehen davon gilt weiterhin, dass das JC die Leistung zeitnah erbringen muss, gegebenenfalls in Form einer vorläufigen Bewilligung (vgl. § 41a Abs. 1 SGB II).

Keine Vermögensprüfung heißt im Klartext was? Denn alle dafür erforderlichen Unterlagen, die Aufschluss über Vermögen geben inkl. der Anlage VM muss ich ja trotz Versicherung über kein erhebliches Vermögen einreichen.
Wie auch immer, die Unterlagen sind vorbereitet, damit dürfen sich die Sachbearbeitenden dann rumschlagen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 20. April 2020, 09:41:56
Zitat von: ThomasParis am 19. April 2020, 23:56:53Keine Vermögensprüfung heißt im Klartext was?
Wenn kein Vermögen geprüft wird, dürfen logischerweise auch keine Nachweise gefordert werden, da für eine solche Forderung dann die rechtliche Grundlage fehlt.
Rechtsgrundlage für Datenerhebungen im SGB II ist zuallererst § 67a Abs. 1 SGB X.
Danach darf das JC Daten erheben, deren Kenntnis das JC zur Erfüllung einer Aufgabe nach dem SGB II erforderlich ist.
Da lt. § 67 Abs. 1 und 2 SGB II für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen, eine Vermögensprüfung bei nicht erheblichem Vermögen nicht zu den Aufgaben des JC gehört, gibt es auch keine Rechtsgrundlage für eine Datenerhebung zu Vermögensdaten.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 20. April 2020, 11:12:17
Zitat von: ThomasParis link
Keine Vermögensprüfung heißt im Klartext was?
kann mir vorstellen dass sie halt mit den angeforderten daten dein EINKOMMEN, nicht aber vermoegen pruefen. somit waere es dann ja wieder rechtens wenn ich es richtig verstehe.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: zoolander am 20. April 2020, 22:01:19
Hallo zusammen, ich gehöre auch zu denjenigen, die noch keinen schriftlichen Bescheid über die automatische Verlängerung erhalten haben.

Eigentlich hatte ich schon einen formlosen Antrag unter Hinweis auf § 67 Abs. 5 SGB II (wie von ottokar geraten) aufgesetzt, doch haben sich gerade erst die Kosten der Unterkunft erhöht. Unterm Strich geht es um 25€ Plus pro Monat.
Ich hatte schon länger nichts mehr schriftlich mit dem Amt zu tun und weiß gerade nicht, ob, wie und wann eine Anpassung der Auszahlungshöhe stattfindet, wenn das Amt jetzt von meinen alten Werten ausgeht und ich die geänderten Daten erst noch nachreiche.
Andererseits will ich das Amt nicht noch verwirren und mit neuen Nachweisen die Bearbeitungszeit hinauszögern.

Wie würdet ihr das handhaben?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sabine13 am 20. April 2020, 22:49:42
Da du die Veränderung ohnedies mitteilen mußt, würde ich das mit einem Dreizeiler (Erhöhungsschreiben beifügen)machen und gleichzeitig dabei deinen Antrag verlängern.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: zoolander am 20. April 2020, 23:18:07
Vielen Dank, Sabine.
Was genau meinst du denn mit Erhöhungsschreiben? Eine kurze Auflistung der Kosten der Unterkunft?
Die Nachweise dann einfach per Post nachschicken?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sabine13 am 20. April 2020, 23:26:36
Die 25 Euro monatlich mehr, müssen ja irgendwo stehen oder aufgelistet und nachvollziehbar sein.
Du kannst die Unterlagen per Brief, Fax oder auch per Email senden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: zoolander am 20. April 2020, 23:34:30
Klar, dass ich die Unterlagen nachreiche. Ich dachte, du meinst mit Erhöhungsschreiben evtl. einen Vordruck vom Amt.  :smile: - gibt ja immer wieder Dinge, die man noch nicht kennt.
Selbstverständlich werden die Belege wie immer zugeschickt bzw. gefaxt. Der Mehrbedarf verteilt sich auch auf mehrere Posten.
Hoffe nur, dass es zum Ersten auch mit der Fortzahlung funktioniert, wenn nicht einfach die bisherigen Daten übernommen werden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 21. April 2020, 07:04:23
Geh auf Nummer Sicher, lade dir die Anlage WBA herunter, dort werden eh die Kosten der Unterkunft eingetragen.
Mit der Anlage (4 Seiten) bist du schnell durch wenn sich sonst nichts geändert hat.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Drago am 21. April 2020, 14:30:56
Zitat von: gloegg am 17. April 2020, 16:37:33
Darf ich noch mal fragen, ob trotz automatischer Weiterbewilligung ein entsprechender, schriftlicher Bescheid über die Weiterbewilligung kommt? Hat jemand vielleicht schon einen Bescheid bekommen? Der Bescheid ist ja zu Nachweiszwecken (z.B. Beantragung Beratungshilfe, Befreiung GEZ etc.) notwendig...

Zitat von: Ottokar am 18. April 2020, 10:56:43
Zitat von: gloegg am 16. April 2020, 14:31:20
Kommt denn trotz automatischer Weiterbewilligung ein entsprechender, schriftlicher Bescheid über die Weiterbewilligung?
Ja, muss.

Bin neu hier im Forum und das ist mein erster Beitrag. Daher hab ich Euch beide mal zitiert um zu gleichzeitig zu testen, ob das Forum einen informiert wenn ein Beitrag zitiert wurde.


Wie ist das mit der GEZ aka Deutschlandradio?


Die haben mir nämlich heute wie immer geschrieben, dass meine Befreiung am 31.5.20 ausläuft und ich doch bitte wieder das typische Formular schicken soll.

Ich habe bis heute (21. April) noch nichts bezüglich der automatischen Verlängerung schriftlich bekommen, was mich aber noch nicht beunruhigt, da ich es erst zum 1. Juni ausläuft und nicht zum 1. Mai.
Ich vermute stark, die sind momentan so überlastet, dass sie Leute wo es zum 1. Juni ausläuft erst im Mai kontaktieren, und jetzt damit beschäftigt sind die abzuarbeiten, bei denen es schon zum 1. Mai ausläuft.



Zitat von: posaidon am 19. April 2020, 15:08:28
Mein aktueller Bescheid läuft bis Ende Mai. Muss ich jetzt einen Weiterbewilligungsantrag stellen? Versteh es nicht so recht

Ist bei mir genau so. Ich habe bei mehreren Seiten gelesen, auch welche die das neue Gesetzt sampt Paragraph zitieren, dass es bei Leuten die zum:
1. April
1. Mai
1. Juni
1. Juli
1. August
verlängern müssen, davon befreit sind und es automatisch gemacht wird.
Da es ein festes Gesetz ist, also nicht nur irgend eine förmliche Laberei, wär das Schlimmste was DIr passieren kann, dass es zum 1. Juni nicht kommt, aber direkt nachgeholt wird sobald Du telefonisch reklamierst.
Die sind verpflichtet das zu machen da es wie gesagt ein festes Gesetz ist.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16
Guten Tag zusammen :)

Ich bin neu hier und habe da mal ein paar fragen und benötige das geballte Schwarmwissen von euch :)


Ich habe am 07.04.2020 den vereinfachten Antrag zwecks ALG2 per e-mail eingereicht. Die Eingangsbestätigung folgte auch per post.
nun verstichen weitere 12 Tage ohne E-Mail oder Brief zwecks Bewilligung.

Da ich nun ohne Geld auf dem Konto Mittellos bin und auch keine Miete und ähnliches bezahlen kann habe ich heute bei der Service Hotline Nachgefragt wie der aktuelle Stand der Dinge ist.
Anscheinend ging heute ein Brief an mich los indem hervorgeht das ich noch eine menge Unterlagen nachreichen muss.

Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, die letzten 3 Monate Kontosuazüge, Personalausweis Kopie, meine Versichertenkarte und einen "grund" warum ich das beantrage bzw Hilfebedürftig bin.

Ohne diese Unterlagen geht es nicht weiter. :(


Mein Verständnis der neuen Regelungen ist eine etwas andere. "Schnell und unbürokratisch"... davon sehe ich absolut nichts.. es sind nun 14 tage vergangen in dem sich nichts gerührt hat.

Auch wenn gewisse unterlagen benötigt werden so versichere ich mit meiner Unterschrift das alle angaben auch stimmen. Ich möchte mich auch ungern Strafbar machen.

Desweiteren sehe ich das mit dem Perso und Mietvertrag auch ein. Die kontoauszüge und co nicht, da ja nun mal keine Vermögensprüfung mehr abgehalten wird. Mit der Abgabe der Kontoauszüge wird die ganze Neuregelung ad absurdum geführt.

Meine Fragen...

Muss ich wirklich alles abgeben um Leistungen bewilligt zu bekommen?
Wenn allein schon die bearbeitung gute 2 wochen zeit in Anspruch nimmt würde es mit der übersendung der unterlagen bestimmt nochmal 1-2 wochen dauern.

So lange halte ich ohne Geld nicht mehr durch :(

Für Tipps und co wäre ich ihnen unglaublich dankbar!!

LG


Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 21. April 2020, 15:40:40
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16Mein Verständnis der neuen Regelungen ist eine etwas andere. "Schnell und unbürokratisch"... davon sehe ich absolut nichts.. es sind nun 14 tage vergangen in dem sich nichts gerührt hat.

Dann ist dein Verständnis leider falsch.
Du kannst nicht die Antragsvordrucke einreichen und glauben, dass nach 1 Woche blind Leistungen bewilligt werden.
Natürlich wird anhand der angeforderten Nachweise geprüft, ob du hilfebedürftig bist.
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16da ja nun mal keine Vermögensprüfung mehr abgehalten wird. Mit der Abgabe der Kontoauszüge wird die ganze Neuregelung ad absurdum geführt
Nein, sie dienen der Einkommensprüfung.

Mal abgesehen von dem"
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16"grund" warum ich das beantrage bzw Hilfebedürftig
" sind alle Nachweise nachvollziehbar.
Aber wenn es schnell gehen soll, schreib halt in 2 Sätzen warum du Leistungen beantragst und wie du zuvor deinen Lebensunterhalt gesichert hast.
Um so ein Schreiben würde ich mich nicht mit dem JC streiten.
Die haben derzeit genug Arbeit.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ThomasParis am 21. April 2020, 19:24:36
Zitat von: jordan2sheepy am 20. April 2020, 11:12:17
Zitat von: ThomasParis link
Keine Vermögensprüfung heißt im Klartext was?
kann mir vorstellen dass sie halt mit den angeforderten daten dein EINKOMMEN, nicht aber vermoegen pruefen. somit waere es dann ja wieder rechtens wenn ich es richtig verstehe.

Ja, in der Antwort hieß es, dass die Vereinfachung mich "nicht entbindet, die Angaben auch nachzuweisen". Im Falle der Versicherung über kein erhebliches Vermögens dachte ich, dass es eben doch vom Nachweis entbindet, und inwiefern Einkommen von September bis zum Monat der Antragstellung relevant ist, ist mir auch nicht ganz klar, aber gut. Dokumente sind eingereicht, bei ~50 weiteren eingereichten Seiten an Nachweisen heißt es jetzt erstmal wieder warten.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: RicBLN am 21. April 2020, 20:30:22
Zitat von: Nö am 21. April 2020, 15:40:40
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16Mein Verständnis der neuen Regelungen ist eine etwas andere. "Schnell und unbürokratisch"... davon sehe ich absolut nichts.. es sind nun 14 tage vergangen in dem sich nichts gerührt hat.

Dann ist dein Verständnis leider falsch.
Du kannst nicht die Antragsvordrucke einreichen und glauben, dass nach 1 Woche blind Leistungen bewilligt werden.
Natürlich wird anhand der angeforderten Nachweise geprüft, ob du hilfebedürftig bist.
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16da ja nun mal keine Vermögensprüfung mehr abgehalten wird. Mit der Abgabe der Kontoauszüge wird die ganze Neuregelung ad absurdum geführt
Nein, sie dienen der Einkommensprüfung.

Mal abgesehen von dem"
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16"grund" warum ich das beantrage bzw Hilfebedürftig
" sind alle Nachweise nachvollziehbar.
Aber wenn es schnell gehen soll, schreib halt in 2 Sätzen warum du Leistungen beantragst und wie du zuvor deinen Lebensunterhalt gesichert hast.
Um so ein Schreiben würde ich mich nicht mit dem JC streiten.
Die haben derzeit genug Arbeit.


Niemand redet von einer Woche. Ich hatte vor 7 Jahren das letzte mal h4 bezogen. Und ich kann halt vergleiche ziehen.
Daher die persönliche Einschätzung das sich nicht wirklich was geändert hat.
Und meine Definition von Schnell und Unbürokratisch sieht halt ein wenig anders aus. Siehe die Soforthilfen für Betriebe, Selbstständige und co.
Aber gut, genug Offtopic :)


Wenn ich alle Unterlagen morgen (digital) einreiche, könnte ich zumindest einen vorläufigen Bescheid beantragen?
Wie gesagt, mein erspartes ist nun weg und ich bin gelinde gesagt Pleite.

LG

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 22. April 2020, 07:04:43
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 20:30:22Wenn ich alle Unterlagen morgen (digital) einreiche, könnte ich zumindest einen vorläufigen Bescheid beantragen?Wie gesagt, mein erspartes ist nun weg und ich bin gelinde gesagt Pleite.
Gelinde gesagt, bist du nur einer von Tausenden.
Derzeit werden tausende von Anträgen gestellt. Teilweise arbeiten MA aus dem JC unterstützend in der Agentur aufgrund der Anträge auf KUG.
Man leistet, was man kann.
Du wirst Geduld haben müssen.
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 20:30:22Niemand redet von einer Woche.
Dir waren 2 Wochen zu lang.
2 Wochen bzw. 10-15 Werktage sind eine Frist, die für Neuanträge eingehalten werden sollte, wenn sie vollständig sind und es nicht gerade eine Pandemie herrscht.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Lockenstab am 22. April 2020, 18:50:41
Ich muss jetzt mal meinem dicken Hals etwas Luft machen ....

Habe mich am Freitag beim JC digital regestriert, und heute mein Pin per Post erhalten.
Mich angemeldet und da die Pin eingegeben. Soweit so gut.... nun wollte ich eine VÄM machen und bekome die Meldung, dass ich mich mit meinem JC in verbindung setzen muss weil ich keine Berechtigung habe da irgendwas zu machen.

Hab die Nummer meine JC angerufen und landete in Berlin.... also Hotline angerufen...da erfahre ich dann das es schon ein Profil unter anderem Benutzernamen gibt.
Nach einem hin und her verriet mir mein Gegenüber den Benutzername, mit dem ich mich anmelden müsste um die VÄM digital machen zu können.

Hab ich nicht am Freitag den 17. noch gefragt um was es sich da handelt, ob das so ein Teil ist das SB für einen anlegt und SB Admin von diesem Account ist? User Nö meinte das ist nur um digital schnell und praktisch WBA usw. beim JC einreichen zu können....
Tja Pustekuchen.... genau so ein Account ist das wie ich es befürchtete. Denn nun bekomme ich die "alten" Zugangsdaten per Post zugesendet, in zwei Briefen, der eine mit dem PW der andere mit dem Benutzernahmen.
Anscheinend muss diesen Account das JC vom anderen LDK gemacht haben, den das läuft noch unter meinem Ehenamen, den ich so ganz nebenbei seit 11 Jahren nicht mehr führe. Mir wurde nie mitgeteilt das es so ein Account/Profil von mir beim JC gibt, und warum bitte bekommt man keine Meldung oder irgendwas das man sich nicht regestriern braucht weil´s schon was gibt?! Wenn man den LDK wegen Umzug wechselt wärend des ALG 2 bezuges, warum zieht so ein Account/Profil dann nicht mit um? Ich bin immer noch auf 180 .... Was die JC nicht alles an Daten und Unterlagen haben wollen, aber über sowas erhält man keinerlei Auskunft.... Das System scheint ja zu wissen das es von mir schon was gibt, sonst hätte man mich ja nicht geblockt...an statt der Pin hätte man ja auch einfach mla die anderen Zugangsdaten schicken können....

Jetzt darf ich halt doch zum JC fahren und die VÄM in Papierform in den Postkasten stecken..... unbürokratisch ist für mcih echt was anderes *kotz*
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ollieh am 22. April 2020, 19:42:40
Ist mir auch so ergangen. Habe beim Job Center auch angerufen und die wussten von nichts. Die haben überhaupt nicht verstanden was ich meinte. Hab das ganze Procedere auch gemacht aber nichts gebracht. Ist ja kein Problem die Weiterbewilligung soll ja voll automatisch abgewickelt werden ohne dass ich was machen muss. Das wissen die Jobcenter Mitarbeiter übrigens. Hatte deswegen extra angerufen. Muss keinen schriftlichen Antrag abgeben. Ich lass mich überraschen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Lockenstab am 22. April 2020, 19:46:48
Bei mir ist es ne VÄM und keine WBA :flag: :flag:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ollieh am 22. April 2020, 20:53:18
Was ist eine VÄM ?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sabine13 am 22. April 2020, 20:55:42
VerÄnderungsMitteilung
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 23. April 2020, 08:35:31
Zitat von: Lockenstab am 22. April 2020, 18:50:41Tja Pustekuchen.... genau so ein Account ist das wie ich es befürchtete
Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr.
Mit Sicherheit hat kein MA einen Account für dich angelegt.
Wurde mal für deine BG eventuell von anderen BG-Mitgliedern mal ein Account angelegt?
Oder hast du bereits einen Account angelegt?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: a_good_heart am 23. April 2020, 09:05:05
Zitat von: Lockenstab am 22. April 2020, 18:50:41
Tja Pustekuchen.... genau so ein Account ist das wie ich es befürchtete.

Hallo,
vermutlich verwechselst du das mit diesem 'Bewerber-Profil', das mal ein SB über dich angelegt hat und das dann seit Jahren nicht mehr angepasst wurde. Dieses kann man selbst nur ansehen (sich schlapp lachen), aber nichts dran ändern... :smile:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Drago am 23. April 2020, 14:17:19
Noch was bzgl WBS bzw. das Dokument für die GEZ Deutschlandradio:

Ich habe zuhause einen Drucker, der gleichzeitig Scanner und Kopierer ist.

Könnte ich dieses eine Dokument für die nicht ausfüllen, einscannen und es per E-Mail an die GEZ schicken?

Das würde sowohl denen als auch mir weiteren Papierkram und Briefverkehr sparen...vor allem in Zeiten wie jetzt, wo man nur raus gehen soll wenn s um Einkäufe etc. geht.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Lockenstab am 23. April 2020, 19:20:20
Zitat von: a_good_heart am 23. April 2020, 09:05:05

Hallo,
vermutlich verwechselst du das mit diesem 'Bewerber-Profil', das mal ein SB über dich angelegt hat und das dann seit Jahren nicht mehr angepasst wurde. Dieses kann man selbst nur ansehen (sich schlapp lachen), aber nichts dran ändern... :smile:

mag dann wohl so sein... jedenfalls gibt´s da was, weswegen ich online keinen antraf einreichen kann. habs jetzt per mail direkt ans JC geschickt. egal wie, wird eh daueren und weit nach dem 1. erst kohle eintrudeln
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: SantanaAbraxas am 25. April 2020, 10:11:11
Zitat von: Drago am 23. April 2020, 14:17:19
Noch was bzgl WBS bzw. das Dokument für die GEZ Deutschlandradio:

Ich habe zuhause einen Drucker, der gleichzeitig Scanner und Kopierer ist.

Könnte ich dieses eine Dokument für die nicht ausfüllen, einscannen und es per E-Mail an die GEZ schicken?

Das ist nicht unbedingt erforderlich, du kannst den Nachweis über die Weiterbewilligung auch nachreichen, sobald du den neuen Bescheid erhalten hast:

"Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden."

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: tt5355 am 26. April 2020, 12:36:07
Guten Tag,

ich bin selbstständig mit einer GmbH und ebenfalls betroffen.

Bei mir werden nun plötzlich nicht nur Kontoauszüge des Privatkontos, sondern ebenfalls BWA sowie Kontoauszüge(!) der GmbH gefordert.

Ist das rechtens und im Sinne der "vereinfachten" Antragsstellung?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 27. April 2020, 07:03:05
Zitat von: tt5355 am 26. April 2020, 12:36:07Ist das rechtens und im Sinne der "vereinfachten" Antragsstellung?
Ja aber selbstverständlich.
Deine Einkommenssituation muss geprüft werden. Daher die Nachweise.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: wannwirdsgut am 10. Mai 2020, 22:42:41
Guten Abend zusammen.
Meine Weiterbewilligung läuft zum 31. Mai aus. Verstehe ich es richtig, dass die weitere Weiterbewilligung automatisch geschieht und ich darüber noch eine schriftliche Bestätigung vom JC bekommen werde? Danke.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 11. Mai 2020, 00:23:35
Dasselbe Problem wie: wannwirdsgut  habe ich auch.
Bewilligungsabschnitt läuft zum 31.05.2020 aus.

Wann kommt da was vom Jobcenter, also der automatische Weiterbewilligungsbescheid. Oder soll man sich besser mal beim JC melden.

Eine solche Situation wie mit Corona gab es auch noch nie.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 11. Mai 2020, 09:54:14
Wie schon wiederholt in diesem Thema geschrieben und hier (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0) zusammengefasst, sollte man unter Hinweis auf § 67 Abs. 5 SGB II zur Wahrung des Leistungsanspruches einen formlosen Weiterbewilligungsantrag stellen, wenn man 2 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes noch keinen Weiterbewilligungsbescheid erhalten hat.
Wenn hier also der Bewilligungszeitraum am 31.05.2020 endet, sollte man am 18.05.2020 einen solchen formlosen Weiterbewilligungsantrag stellen, wenn man bis dahin noch keinen Weiterbewilligungsbescheid erhalten hat.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Drago am 12. Mai 2020, 00:41:15
Zitat von: wannwirdsgut am 10. Mai 2020, 22:42:41
Guten Abend zusammen.
Meine Weiterbewilligung läuft zum 31. Mai aus. Verstehe ich es richtig, dass die weitere Weiterbewilligung automatisch geschieht und ich darüber noch eine schriftliche Bestätigung vom JC bekommen werde? Danke.

Zitat von: etwas-ratlos am 11. Mai 2020, 00:23:35
Dasselbe Problem wie: wannwirdsgut  habe ich auch.
Bewilligungsabschnitt läuft zum 31.05.2020 aus.

Wann kommt da was vom Jobcenter, also der automatische Weiterbewilligungsbescheid. Oder soll man sich besser mal beim JC melden.

Eine solche Situation wie mit Corona gab es auch noch nie.


Ist bei mir genau so wie bei Euch beiden.
Ich hatte vorgestern nochmal etwas recherchiert und mehr oder weniger steht überall das Gleiche: Die WBAs werden automatisch rausgeschickt, sprich das macht kein Sachbearbeiter manuell.
Aber automatisch ist halt immer so ne Sache.

So oder so heisst es hier unter der Definition "formlos":
schriftlich, telefonisch oder persönlich.

https://www.hartziv.org/antrag.html

Also ich würde momentan erst mal telefonisch wählen. Die können dann ja nachschauen und dann entscheiden was los ist.
Eigentlich müssen sie dann die automatische Verlängerung ohne Dokumente (Kontoauszüge etc.) machen, denn ansonsten würden sie sich über das neue Gesetz bzw. den $67 Abs. 5 SGB II hinweg setzen.


Haben wir keine Leute hier, die zum 1. Mai automatisch verlängert bekamen?
Wenn ja, hat das bei Euch problemlos geklappt?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 12. Mai 2020, 09:52:16
Ob das bei anderen bereits geklappt hat, wäre interessant zu wissen, ja.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Drago am 13. Mai 2020, 15:04:42
Zitat von: etwas-ratlos am 12. Mai 2020, 09:52:16
Ob das bei anderen bereits geklappt hat, wäre interessant zu wissen, ja.

Mit Sicherheit gibt es davon hier im Forum einige. Lies Dir mal die ersten Seiten durch, da hatten mehrere geschrieben sie seien vom 1. Mai betroffen.
Aber bis jetzt hat von denen hier keiner mehr geschrieben.

Auf jeden Fall sind 2 Dinge sicher:

1) Dies hier ist der letzte, aktuellere Artikel zur Sache:
https://www.hartziv.org/news/20200420-jobcenter-verwirren-beim-hartz-iv-weiterbewilligungsantrag.html

Ein paar Auszüge davon:

"Die Informationen auf der offiziellen Seite der Agentur für Arbeit sorgen für Verwirrung. Unsere Redaktion wurde schon von zahlreichen Lesern kontaktiert, die nicht wissen, was zu tun ist. Zum einen lässt die Agentur für Arbeit in ihren Informationen die Zeiträume aus – regulär zwölf bzw. sechs Monate bei vorläufiger Bewilligung. Dass es sich bei "Leistungen auf Basis der Verhältnisse des bisherigen Bewilligungszeitraums" eben um diese Zeiträume handelt, steht für Bedürftige – wenn überhaupt – nur zwischen den Zeilen. Zudem ist auf der Seite der Agentur für Arbeit ein anklickbarer "Button" mit ANTRAG STARTEN angefügt, obwohl im vorgenannten Text steht, dass kein Antrag gestellt werden muss. Dies hat zur Folge, dass viele Hartz IV Bedürftige vorsorglich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt haben, obwohl sie es nicht müssten."

"Dass in o. g. Fällen keine Hartz IV Weiterbewilligungsanträge gestellt werden müssen, scheint aber auch noch nicht bei allen Jobcenter Mitarbeitern angekommen zu sein. So erreichen unsere Redaktion auch regelmäßig Nachrichten, wonach Mitarbeiter telefonisch die Auskunft erteilt haben sollen, dass weiterhin Weiterbewilligungsanträge zu stellen seien – auch bei langjährigen Empfängern von Hartz IV Leistungen, bei denen keine Veränderungen eintreten."


Der Artikel ist vom 20. April.
Mittlerweile sind wieder drei Wochen vergangen. Hoffen wir mal, dass sich die JC Mitarbeiter mittlerweile besser eingestellt haben.



2) Hätte es in Deutschland massenweise zum 1. Mai Probleme mit der automatischen Weiterbewilligung gegeben, sprich sie hätte nicht funktoniert, gehe ich doch stark davon aus, dass die Medien darüber berichtet hätten.
Nach meinem Kenntnisstand ist dem aber nicht so. Daher wird es schon überwiegend geklappt haben.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Mai 2020, 18:30:18
Zitat von: etwas-ratlos am 12. Mai 2020, 09:52:16Ob das bei anderen bereits geklappt hat, wäre interessant zu wissen, ja.
Also bei mir hat es überraschenderweise funktioniert trotz Optionskommune und eigenen Ansichten über das Recht!
Nach dem Widerspruch über diese Bewilligung kam dann nach einer Woche und ein o. zwei Tagen derr korrekte Bewilligungsbescheid.
Das aber wahrscheinlich nur weil es nicht vom Stammpersonal sondern einer vermutlichen "Aushilfskraft" kam.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 15. Mai 2020, 00:55:09
Das finde ich schon mal gut. Mal sehen wie das jetzt bei denen ist die ab 1.6. dran wären.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 15. Mai 2020, 01:12:28
@Drago, ich denke auch das sich dann mehrere hier im Forum gemeldet hätten, wenn die Weiterbewilligungen zum 1.5 nicht hingehauen hätten. Ich werde auf alle Fälle noch bis nä. woche warten.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Drago am 15. Mai 2020, 18:12:20
Zitat von: etwas-ratlos am 15. Mai 2020, 01:12:28
@Drago, ich denke auch das sich dann mehrere hier im Forum gemeldet hätten, wenn die Weiterbewilligungen zum 1.5 nicht hingehauen hätten. Ich werde auf alle Fälle noch bis nä. woche warten.

Würde ich vermuten.
Hätte das reihenweise nicht geklappt, hätte es bestimmt hier im Forum Rückmeldungen bzw. Fragen was nun zu tun ist gegeben.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: posaidon am 16. Mai 2020, 20:23:29
Bei mir hat es nicht geklappt. Mein Bescheid läuft Ende Mai aus. Hätte ich nicht doch einen neuen Antrag gestellt, würde ich im Juni kein Geld mehr bekommen.  Die haben sogar einen Brief geschickt, weil noch ein Lohnzettel  gefehlt hat und wenn dieser nicht bis 25.5 dort eingeht,  ich kein Geld mehr erhalten werde
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Drago am 16. Mai 2020, 21:51:39
Zitat von: posaidon am 16. Mai 2020, 20:23:29
Bei mir hat es nicht geklappt. Mein Bescheid läuft Ende Mai aus. Hätte ich nicht doch einen neuen Antrag gestellt, würde ich im Juni kein Geld mehr bekommen.  Die haben sogar einen Brief geschickt, weil noch ein Lohnzettel  gefehlt hat und wenn dieser nicht bis 25.5 dort eingeht,  ich kein Geld mehr erhalten werde

Danke für die Rückmeldung!

Bis Du Dir aber sicher, dass bei Dir folgendes zutrifft:

1) Hartz 4 Empfänger
2) keine weiteren Verdienste

Mich wundert das mit dem Lohnzettel.
Vielleicht gehen die etwas anders zu Werke, wenn es sich um Kunden handelt die eine Arbeit haben und nur Aufstocker sind?

Unter solchen Umständen würde ich eher verstehen, dass die zuerst prüfen müssen ob sich was verändert hat.

Soweit ich diese Regel von Ende März verstehe, betrifft das mit der automatischen Verlängerung ausschließlich die "normalen" Hartzern, die ausser Hartz 4 kein Einkommen haben das eventuell geprüft werden muss.



Mal noch was von einer Seite (hatte es schon gepostet, aber nochmal):


Beudeutet:
Endet der bisherige Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 31.03.2020 bis einschließlich 30.08.2020, wird das Antragserfordernis (Weiterbewilligungsantrag mittels Formular WBA oder online) aus Vereinfachungsgründen ausnahmsweise ausgesetzt. Bedürftige müssen also keinen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, denn diese läuft unter Annahme der bisherigen Voraussetzungen nach dem Gesetzeswortlaut nahtlos weiter, und zwar

    im Regelfall für 12 Monate
    bei bisher vorläufiger Leistungsgewährung nach § 41a SGB II für 6 Monate

Hierzu schreibt die Agentur für Arbeit aktuell in ihren Fachlichen Weisungen zu § 67 SGB II, dass voraussichtlich ab dem 21.04.2020 alle Bewilligungszeiträume die ab dem 30.04.2020 enden und die, die bis zum 30.08.2020 auslaufen, automatisch in der ALLEGRO Software auf Weiterbewilligung gestellt werden. Hierzu werden automatisch auch Bewilligungsbescheide aus ALLEGRO heraus versandt.

Nur Fälle, die nicht plausibel sind bzw. einer Überprüfung bedürfen, werden manuell beschieden. Hierzu zählen beispielsweise Leistungsfälle, deren Bewilligungszeitraum aufgrund des Erreichens des Regelaltersrentenalters vorzeitig endet.
Informationen von Agentur für Arbeit sorgen für Verwirrung



Die Informationen auf der offiziellen Seite der Agentur für Arbeit sorgen für Verwirrung.

Unsere Redaktion wurde schon von zahlreichen Lesern kontaktiert, die nicht wissen, was zu tun ist. Zum einen lässt die Agentur für Arbeit in ihren Informationen die Zeiträume aus – regulär zwölf bzw. sechs Monate bei vorläufiger Bewilligung.
Dass es sich bei ,,Leistungen auf Basis der Verhältnisse des bisherigen Bewilligungszeitraums" eben um diese Zeiträume handelt, steht für Bedürftige – wenn überhaupt – nur zwischen den Zeilen.
Zudem ist auf der Seite der Agentur für Arbeit ein anklickbarer ,,Button" mit ANTRAG STARTEN angefügt, obwohl im vorgenannten Text steht, dass kein Antrag gestellt werden muss. Dies hat zur Folge, dass viele Hartz IV Bedürftige vorsorglich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt haben, obwohl sie es nicht müssten.


Telefonische Aussagen im Jobcenter teils falsch


Dass in o. g. Fällen keine Hartz IV Weiterbewilligungsanträge gestellt werden müssen, scheint aber auch noch nicht bei allen Jobcenter Mitarbeitern angekommen zu sein. So erreichen unsere Redaktion auch regelmäßig Nachrichten, wonach Mitarbeiter telefonisch die Auskunft erteilt haben sollen, dass weiterhin Weiterbewilligungsanträge zu stellen seien – auch bei langjährigen Empfängern von Hartz IV Leistungen, bei denen keine Veränderungen eintreten.



https://www.hartziv.org/news/20200420-jobcenter-verwirren-beim-hartz-iv-weiterbewilligungsantrag.html




Desweiteren hatte hier am 2. April ein ollieh geschrieben, ist der BEitrag #46, glaube auf Seite 2, 3 oder 4 im Thread. Er hatte angerufen und nachgefragt:



Ich bin Aufstocker 60 % ich 40 % Jobcenter. Mein Bescheid läuft am 30.04.2020 aus.
Habe wegen der Weiterbewilligung und der neuen Regelung mal im Jobcenter Berlin Neukölln angerufen um zu erfahren wie da was geht.

Die Auskunft war das ich selber nichts machen muss und das die Weiterbewilligung automatisch weiter geht.

Von Vermögen und Kontoauszügen war da nicht die Rede. Bin ja schon ein paar Jahre dabei und da war das auch sehr selten ein Thema.
Wenn überhaupt Kontoauszüge dann nur für die letzten 3 Monate wo man einsehen kann, ob das Geld vom Arbeitgeber auch dieselbe Summe ist, die auf der Lohnabrechnung steht.

Einen schriftlichen Bescheid soll ich auf jeden fall bekommen. Brauche ich ja auch, weil ich die Rundfunkbefreiung wieder verlängern muss. Die 3 Jahre dafür sind wieder mal um.

Könnten die doch eigentlich für den Rest meiner Tage machen. Als Rentner habe ich auch nicht mehr einkommen als jetzt.
Bin ich mal gespannt, ob das alles so abläuft.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
Hallo,

habe einen Erstantrag zum ALGII mit dem Vereinfachten Antrag gestellt. Nun wurden in einer Zwischenmitteilung noch folgende Unterlagen gefordert:

1) Kopie Perso - Wird Vorder-und Rückseite benötigt und darf man Teile "unkenntlich" machen ?

2) Angeheftet war noch eine "Antragsbegründung" mit "Meinen Antrag auf ALGII begründe ich wie folgt" und "In den letzten 3 Monaten habe ich meinen Lebensunterhalt wie folgt sichergestellt" - Muss ich das ausfüllen, hab da verschiedenes drüber gelesen? (Unten auf dem Blatt steht auch noch was von "Laufzettel Antrag Stand 2013")

3) Ausgefüllte Anlage VM mit Unterlagen - das müsste doch momentan entfallen oder?

4) Vollständige Kontoauszüge bzw. Umsatzübersicht (4Wochen) aller Konten auch Paypal - Zählen da auch Kreditkarten ohne Guthabenfunktion bzw. -Konto, sowie ausserdem ein Depot mit Bestand, jedoch weit unter der Freigrenze dazu und kann ich generell auch Teile "unkenntlich" machen und wenn ja, was? Im Schreiben war dazu nichts zu finden...

Gruß
DerCom
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: posaidon am 17. Mai 2020, 09:33:32
Ich bin Aufstocker  und Lohnzettel muss ich immer abgeben. Einer hat gefehlt, ist mir selber gar nicht aufgefallen. Kontoauszüge waren alle dabei , die wollen immer nur die der letzten 6 Wochen
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 17. Mai 2020, 10:33:53
Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
1) Kopie Perso - Wird Vorder-und Rückseite benötigt und darf man Teile "unkenntlich" machen ?
Der Ausweis wird zur Identifikation benötigt, da ja die persönliche Vorsprache entfällt.

Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
2) Angeheftet war noch eine "Antragsbegründung" mit "Meinen Antrag auf ALGII begründe ich wie folgt" und "In den letzten 3 Monaten habe ich meinen Lebensunterhalt wie folgt sichergestellt" - Muss ich das ausfüllen, hab da verschiedenes drüber gelesen? (Unten auf dem Blatt steht auch noch was von "Laufzettel Antrag Stand 2013")
Eine solche Antragsbegründung war und ist unzulässig.

Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
3) Ausgefüllte Anlage VM mit Unterlagen - das müsste doch momentan entfallen oder?
Korrekt, das keine Vermögensprüfung stattfindet, darf auch die Anlage VM nicht gefordert werden, ebensoweinig wie Vermögensnachweise.


Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
4) Vollständige Kontoauszüge bzw. Umsatzübersicht (4Wochen) aller Konten auch Paypal - Zählen da auch Kreditkarten ohne Guthabenfunktion bzw. -Konto, sowie ausserdem ein Depot mit Bestand, jedoch weit unter der Freigrenze dazu und kann ich generell auch Teile "unkenntlich" machen und wenn ja, was? Im Schreiben war dazu nichts zu finden...
Hierbei geht es ausschließlich um Bankkonten und die Prüfung von Zahlungseingängen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: DerCom am 17. Mai 2020, 12:52:15
Zitat von: Ottokar am 17. Mai 2020, 10:33:53
Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
1) Kopie Perso - Wird Vorder-und Rückseite benötigt und darf man Teile "unkenntlich" machen ?
Der Ausweis wird zur Identifikation benötigt, da ja die persönliche Vorsprache entfällt.

Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
2) Angeheftet war noch eine "Antragsbegründung" mit "Meinen Antrag auf ALGII begründe ich wie folgt" und "In den letzten 3 Monaten habe ich meinen Lebensunterhalt wie folgt sichergestellt" - Muss ich das ausfüllen, hab da verschiedenes drüber gelesen? (Unten auf dem Blatt steht auch noch was von "Laufzettel Antrag Stand 2013")
Eine solche Antragsbegründung war und ist unzulässig.

Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
3) Ausgefüllte Anlage VM mit Unterlagen - das müsste doch momentan entfallen oder?
Korrekt, das keine Vermögensprüfung stattfindet, darf auch die Anlage VM nicht gefordert werden, ebensoweinig wie Vermögensnachweise.


Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
4) Vollständige Kontoauszüge bzw. Umsatzübersicht (4Wochen) aller Konten auch Paypal - Zählen da auch Kreditkarten ohne Guthabenfunktion bzw. -Konto, sowie ausserdem ein Depot mit Bestand, jedoch weit unter der Freigrenze dazu und kann ich generell auch Teile "unkenntlich" machen und wenn ja, was? Im Schreiben war dazu nichts zu finden...
Hierbei geht es ausschließlich um Bankkonten und die Prüfung von Zahlungseingängen.

Hallo,

schonmal danke für die Antwort. Dann lasse ich die Antragsbegründung und die Anlage VM erstmal weg und schicke nur Perso und Bankkonten mit Paypal.
Wollte nur nochmal nachfragen, wie es erfahrungsgemäß mit dem unkenntlich machen (in Teilen) von Perso und Konten aussieht?

Gruß
DerCom
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Drago am 20. Mai 2020, 14:18:13
Zitat von: posaidon am 16. Mai 2020, 20:23:29
Bei mir hat es nicht geklappt. Mein Bescheid läuft Ende Mai aus. Hätte ich nicht doch einen neuen Antrag gestellt, würde ich im Juni kein Geld mehr bekommen.  Die haben sogar einen Brief geschickt, weil noch ein Lohnzettel  gefehlt hat und wenn dieser nicht bis 25.5 dort eingeht,  ich kein Geld mehr erhalten werde

Zitat von: etwas-ratlos am 15. Mai 2020, 01:12:28
@Drago, ich denke auch das sich dann mehrere hier im Forum gemeldet hätten, wenn die Weiterbewilligungen zum 1.5 nicht hingehauen hätten. Ich werde auf alle Fälle noch bis nä. woche warten.



Da ich vermute, dass Ihr Beiden bei Zitieren benachrichtigt werdet:


Meine automatische Weiterbewilligung ist heute angekommen.



Sie geht allerdings für 6 statt 12 Monate, was ich aber aufgrund der Verlängerung ohne Nchweise mehr als nachvollziehen kann.


@Ottokar

Ich vermute 6 Monate ist bei den meisten der Fall.
Oder?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 20. Mai 2020, 14:27:13
Um diese Frage beantworten zu können, fehlt mir die Datengrundlage.
Sollte der Bescheid keinen Grund für den verkürzten Bewilligungszeitraum beinhalten, würde ich Widerspruch einlegen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Drago am 20. Mai 2020, 15:08:48
Zitat von: Ottokar am 20. Mai 2020, 14:27:13
Um diese Frage beantworten zu können, fehlt mir die Datengrundlage.
Sollte der Bescheid keinen Grund für den verkürzten Bewilligungszeitraum beinhalten, würde ich Widerspruch einlegen.

Danke für die Rückmeldung!

Ein direkter Grund, welcher individuell mit mir zu tun hat, ist im Schreiben nicht genannt. Die allgemeine Begründung ist dem Sinn nach in ein paar Worten so, dass es halt aufgrund von Covid19 automatisch verlängert wird und somit keine Prüfung der Kontoauszüge etc. erfolgt.

Also dem Sinn nach 12 Monate wären ohne Kontrolle ein zu langer Zeitraum.


Zudem ist ein riesengroßer, in fetten Buchstaben geschriebener Text im Anhang, der besagt aufgrund des Versuches Covid19 einzudämmen sollte man bitte nur im größten Notfall persönlich im JobCenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit auftauchen.
Also dem Motto nach: Alles was per Post oder Telefon geht, soll man bitte auf diesem Weg machen.


Klick mal hier:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/weiterbewilligungsantrag-arbeitslosengeld-2


Ich dachte an Deinen Tipp wegen des formlosen Antrages, hatte am Samstag etwas recherchiert und dann diesen Link gefunden.
Lies mal was da steht. Das ist ja quasi eine Aufforderung man soll ja keinen Antrag stellen, also wie die das da mit einem große "i" (info) und den letzten Satz in Fettbuchstaben darstellen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 20. Mai 2020, 17:47:22
Zitat von: DerCom am 17. Mai 2020, 12:52:15Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34

    2) Angeheftet war noch eine "Antragsbegründung" mit "Meinen Antrag auf ALGII begründe ich wie folgt" und "In den letzten 3 Monaten habe ich meinen Lebensunterhalt wie folgt sichergestellt" - Muss ich das ausfüllen, hab da verschiedenes drüber gelesen? (Unten auf dem Blatt steht auch noch was von "Laufzettel Antrag Stand 2013")

Eine solche Antragsbegründung war und ist unzulässig.

ich würde bei der Frage wenn ich die Wohnungsmiete schon für den Monat bezahlt hätte und z.b noch  450€ auf dem Konto, einen Monat auf Geld vom Staat verzichten wüsste ich meine Rechte nicht.
:ironie:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: pinkpepper am 22. Mai 2020, 01:15:23
Hallo,

es geht um die automatische Weiterbewilligung in Bezug auf meine Wohnungsgröße bzw. -Kosten.

Meine Wohnung wird im Rahmen der ALG II Leistungen komplett vom Amt übernommen. Ende letzten Jahres erhielt ich ein Schreiben mit dem Hinweis, dass diese zu teuer sei und der Aufforderung, dass ich ab Juli 2020 umziehen sollte oder in meinem Fall eine/n neue/n Mitbewohner/in suchen sollte. Mein Antrag auf Weiterbewilligung im Februar wurde ebenfalls im Februar 2020 für den Zeitraum vom 01.04.2020 - 31.03.2021 bewilligt. Im Bescheid sind die gekürzten Leistungen der Miete ab Ende Juni 2020 aufgeführt.

Nun sind mir die neuen Bestimmungen aufgefallen, dass ALG II Bezieher keinen Weiterbewilligungsantrag einreichen müssen, wenn Leistungen innerhalb des Bewilligungszeitraums zwischen dem 31.03.2020 und dem 31.08.2020 enden. Der Bezug verlängert sich automatisch um ein Jahr.

Gilt diese Regelung auch für mein Wohnungsproblem? Teile meiner Leistungen (Mehrkosten für die Wohnung) werden ab Ende Juni 2020 gekürzt.

Vielen Dank und schöne Grüße
pinkpepper
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 22. Mai 2020, 09:56:08
Zitat von: pinkpepper am 22. Mai 2020, 01:15:23Gilt diese Regelung auch für mein Wohnungsproblem?
nein
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 23. Mai 2020, 10:30:17
@drago
War bei mir auch gerade in der Post, weiterbewilligt nach §67, Abs. 5/SGB 2 für 12 Monate.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: DerCom am 27. Mai 2020, 09:16:09
Hallo ottokar, erstmal vielen dank für die hilfe, antrag ohne Begründungsschreiben und anlage zu vm ist durchgegangen und bewilligt bis Ende September. Prompt kam nen Anruf , wo ich Lebenslauf usw hochladen  sollte, das hab ich aber vor nem monat schon selber freiwillig gemacht und der dame auch gesagt, aber angeblich kann sie das nicht sehen und bekomme jetzt neue daten.und soll das nochmal machen. Und wurde noch gefragt, wie ich mich denn grade bewerbe auf welchen Portalen, hab gesagt nicht nur auf Portalen sondern auch einzelne Firmen..mehr noch nicht passiert, bekomme jetzt wie gesagt nochmal neue Daten.. irgendwelche verhaltenstipps? LG Der-Com
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: wannwirdsgut am 27. Mai 2020, 23:41:25
Zitat von: Ottokar am 11. Mai 2020, 09:54:14
Wie schon wiederholt in diesem Thema geschrieben und hier (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0) zusammengefasst, sollte man unter Hinweis auf § 67 Abs. 5 SGB II zur Wahrung des Leistungsanspruches einen formlosen Weiterbewilligungsantrag stellen, wenn man 2 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes noch keinen Weiterbewilligungsbescheid erhalten hat.
Wenn hier also der Bewilligungszeitraum am 31.05.2020 endet, sollte man am 18.05.2020 einen solchen formlosen Weiterbewilligungsantrag stellen, wenn man bis dahin noch keinen Weiterbewilligungsbescheid erhalten hat.
Danke Ottokar. Wollte noch erwähnen, dass die Weiterbewilligung automatisch und schriftlich bestätigt wurde.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Drago am 29. Mai 2020, 22:42:22
Zitat von: etwas-ratlos am 23. Mai 2020, 10:30:17
@drago
War bei mir auch gerade in der Post, weiterbewilligt nach §67, Abs. 5/SGB 2 für 12 Monate.

Danke für die Rückmeldung!

Ich habe von einem Bekannten gehört, dass er im Bekanntenkreis Leute hat, bei denen es auch für 12 Monate ist.


Bei mir ist heute der erste Betrag überwiesen worden, welcher zum Zeitraum der automatischen Verängerung gehört.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:41
Hallo,

ich bin ab Juli 2020 arbeitslos bzw. bedürftig, da mein BAföG dort ausläuft (Zweiter Bildungsweg). Nun finde ich zurzeit keine zukünftige Anstellung/Ausbildung und muss einen Erstantrag stellen (bin ü25, lebe allein). Sollte ich diesen jetzt schon stellen oder betrifft mich dieser vereinfachte Antrag (noch) nicht? (da ich ja zurzeit noch BAföG beziehe). Wollte ihn jedoch schon jetzt stellen, um die Bearbeitungszeit entgegenzuwirken.

2. Frage: Online beantragen (mithilfe des Uploads auf der Seite) oder extra per Mail mit Anschreiben?

3. Frage: Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten oder 6 Monaten miteinsenden?

Dieses Thema betrifft mich zum ersten Mal und bin daher noch etwas unvertraut mit der Organisation.

Freue mich auf eure Antworten.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 31. Mai 2020, 11:41:12
Zitat von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:41betrifft mich dieser vereinfachte Antrag (noch) nicht?
Dein Bewilligungszeitraum würde am 01.07.2020 beginnen, damit betrifft dich das vereinfachte Antragsverfahren nicht mehr.

Zitat von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:41Wollte ihn jedoch schon jetzt stellen, um die Bearbeitungszeit entgegenzuwirken
Kannst du machen.

Zitat von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:412. Frage: Online beantragen (mithilfe des Uploads auf der Seite) oder extra per Mail mit Anschreiben?
Online

Zitat von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:413. Frage: Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten oder 6 Monaten miteinsenden?
Nichts davon. Wenn das JC was haben will, wird es sich melden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Tarifas93 am 31. Mai 2020, 17:51:53
Zitat von: Ottokar am 31. Mai 2020, 11:41:12
Zitat von: Tarifas93 am 30. Mai 2020, 15:34:41betrifft mich dieser vereinfachte Antrag (noch) nicht?
Dein Bewilligungszeitraum würde am 01.07.2020 beginnen, damit betrifft dich das vereinfachte Antragsverfahren nicht mehr.

Verstehe, ich frage deswegen nach weil ich auf der Hauptseite der Agentur/des Jobcenters keinen anderen Antrag dafür finde :weisnich: oder ein Hauptantrag ist etwas versteckt..

Danke für deine Antworten!

LG
Tarifas93
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: SantanaAbraxas am 31. Mai 2020, 19:55:43
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529

Die dritte Download Datei wäre das "normale" Antragsformular für den Hauptantrag, weiter unten gibt es Anlagen KdU, EK und VM etc.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Betty1 am 02. Juni 2020, 12:22:58
Gibt es ein Link zu vereinfachten Antragsstellung auf Leistungen Arbeitslosengeld Zwei?
Danke.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sabine13 am 02. Juni 2020, 12:32:34
Hier geht's zum Link:
https://hartz.info/index.php?topic=15974.0
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Betty1 am 02. Juni 2020, 12:36:26
Zitat von: Sabine13 am 02. Juni 2020, 12:32:34
Hier geht's zum Link:
https://hartz.info/index.php?topic=15974.0

Ja, Danke. Das wird gebraucht.
Ich muss zum 01.07. einen neuen antrag stellen und werde diesen vereinfachten Antrag ausfüllen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Juni 2020, 18:01:45
Betty1

Zitat von: Betty1 am 02. Juni 2020, 12:36:26Ich muss zum 01.07. einen neuen antrag stellen und werde diesen vereinfachten Antrag ausfüllen.
Erstanträge gehen nur bis 30.06.
Wenn es ein WBA ist geht es jedoch noch bis Ende 08.2020

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast44116 am 04. Juni 2020, 08:00:00
Der vereinfachte Zugang wurde verlängert

Zitat

Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird über
die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: The Witch am 04. Juni 2020, 08:04:57
Der wurde noch nicht verlängert. Das gestern Beschlossene ist bisher lediglich eine Absichtserklärung. Die Wahrscheinlichkeit, dass es so kommt, ist zwar hoch - aber einstweilen sollte man sich mit solchen Aussagen zurückhalten
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 05. Juni 2020, 10:26:08
Frage zur möglichen Verlängerung der Geltungsdauer von  § 67 SGB II.
Das betrifft nur die vereinfachte Antragstellung die anstatt bis Juni jetzt bis September möglich sein wird?

D.h. die Vermögensprüfung ist für 6 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraumes ausgesetzt, danach finden Vermögensprüfungen wieder statt?

Mein Antrag wurde bis Oktober bewilligt und ich denke mal ich kann weiterhin davon ausgehen, dass sollte ich danach einen WBA einreichen, bei diesem dann eine Vermögensprüfung erfolgen wird.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 05. Juni 2020, 10:50:16
Zitat von: robiwobi am 05. Juni 2020, 10:26:08Das betrifft nur die vereinfachte Antragstellung die anstatt bis Juni jetzt bis September möglich sein wird?
Das wird vermutlich die komplete Regelung in § 67 SGB II betreffen, also auch Weiterbewilligungen.

Zitat von: robiwobi am 05. Juni 2020, 10:26:08Mein Antrag wurde bis Oktober bewilligt und ich denke mal ich kann weiterhin davon ausgehen, dass sollte ich danach einen WBA einreichen, bei diesem dann eine Vermögensprüfung erfolgen wird.
Dann fällt dein neuer Bewilligungszeitraum weder in die aktuelle noch die geplante längere Frist, d.h. die Weiterbewilligung wird dann ohne die Regelungen aus § 67 SGB II erfolgen, also mit Vermögensprüfung und allem Drum und Dran, wie vorher.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Katrin2512 am 15. Juni 2020, 11:35:51
Hallo zusammen,

ich bin momentan auch etwas überrascht von der Reaktion des Jobcenter in meiner Stadt.
Habe dort einen "vereinfachten Antrag" Ende Mai eingereicht, bin selbständig im Sinne Freiberufler, von der Soforthilfe ausgeschlossen und musste somit nunmehr diesen Weg wählen. Die Problematik, was die extrem geringen Einnahmen bisweilen auch gar keine betraf bereits seit Ende März und natürlich auch im Monat April/Mai. Diese Zeit konnte ich aufgrund einiger Ersparnisse noch überbrücken, muss allerdings auch dazu sagen, dass ich keine Kenntnis davon hatte, dass es für freiberuflich tätige Selbständige welche auf der Basis und dem Erfolg ihrer Honorare bisher ihr Geschäft betrieben haben, mittlerweile auch ein Corona bedingte , schnelle Hilfe gibt.
Nun habe ich Ende Mai nach den Vorgaben des vereinfachten Antrages (Anträge, Formulare , Infos fand man ja im Netz) diesen Antrag mit allen notwendigen Belegen (Miete, Nebenkosten, freiwillige Mitgliedschaft gesetzl. KV/ Beitrag) eingereicht.
Ich habe auch sehr schnell Antwort bekommen und zwar mit einem umfassenden und neuen Antrag, der so ziemlich alles umfasst, was es nur gibt oder man eigentlich offenlegen kann. Von steuerlichen Auswertungen, BZA, Kontoauszügen über mehrere Monate ect..., einfach? Ich habe im Übrigen meine laufenden Kosten 2,5 Monate selbst bestritten.
Kann das denn so korrekt sein? Wer kann mir einen Ratschlag geben? Vermögen wurde doch ausgesetzt, zumal das wenn überhaupt einer bestehenden und seit meiner Jugend angesparten Altersvorsorge zu entnehmen wäre, natürlich kontraproduktiv und zweckentfremdet.
Auf den Hinweis der Gesetzmäßigkeiten und somit auch der Änderungen bzgl Covi19 und der vereinfachten Hilfe habe ich bereits per Email an den Sachbearbeiter hingewiesen. Dieser besteht auf Vollständikeit des umfassenden Hartz-IV Antrages, inkl aller BWA's.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp oder Rat geben?
Vielleicht kurz zu mir, bin seit zwei Jahren selbständig, Freiberufler, bisher eine BWA von 2018 vorhanden, umsatzsteuerpflichtig, habe bisher noch nie einen Antrag über Hartz-IV gestellt, stamme aus Würzburg(Bayern).

Grüße an Alle / Bleibt gesund.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 15. Juni 2020, 12:09:58
Die Vermögensprüfung ist für 6 Monate nach Antragstellung ausgesetzt, eventuelles Einkommen wir aber nach wie vor geprüft.
Deswegen auch unter anderem die Kontoauszüge aus denen das Jobcenter auch andere für die Bewilligung wichtige Informationen ablesen kann, (z.B. bezahlte Studiengebühren).

Insofern ist das korrekt und ich würde mir an deiner Stelle keine Sorgen machen.
Wenn dein anrechenbares Vermögen allerdings erheblich ist, also mehr als 60000€ beträgt, hättest du keinen Anspruch auf Hartz 4.

Ich bin auch selbstständig und habe wegen Corona Hartz 4 beantragt und bin auch aufgefordert worden Kontoauszüge usw einzureichen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Juni 2020, 13:41:58
Katrin2512

Zitat von: Katrin2512 am 15. Juni 2020, 11:35:51ich bin momentan auch etwas überrascht von der Reaktion des Jobcenter in meiner Stadt.
Willkommen im Club und der Realität diverser JC.... aber lieber zum Thema

Zitat von: Katrin2512 am 15. Juni 2020, 11:35:51Ich habe auch sehr schnell Antwort bekommen und zwar mit einem umfassenden und neuen Antrag, der so ziemlich alles umfasst, was es nur gibt oder man eigentlich offenlegen kann. Von steuerlichen Auswertungen, BZA, Kontoauszügen über mehrere Monate ect..., einfach?
Ohne genaue Angaben was alles genau gefordert wurde schwierig aber ich glaube dir mal dass das JC weit über das Ziel geschossen hat und empfehle dir deswegen nach dem unten stehenden vorzugehen und dies dem SB auch sehr deutlich zu schreiben.
https://hartz.info/index.php?topic=121895.0 > Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket infolge der Corona-Pandemie
ZitatNichtbeachtung der neuen Rechtsvorschriften durch Jobcenter (02.04.2020)
Es mehren sich Anfragen und Mitteilungen von Betroffenen, wonach bei Erst- und Weiterbewilligungsanträgen von Jobcentern weder § 67 SGB II noch die Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 17.03.2020 berücksichtigt werden.
In einigen Fällen wird von Jobcentern sogar weiterhin darauf hingewiesen, dass Leistungen erst nach persönlicher Vorsprache erbracht werden und geforderte Unterlagen nur mittels Termins und persönlich abgegeben werden dürfen, was im Übrigen auch schon vorher rechtlich unzutreffend war.
Betroffenen ist zu raten, ihr Jobcenter auf § 67 SGB II und die Weisung der BA vom 17.03.2020 hinzuweisen und deren Einhaltung zu fordern, sowie sich beim sowie sich beim Kundenreaktionsmanagement der BA zu beschweren. Bei Optionskommunen ist die Landesregierung die zuständige Beschwerdestelle.*
In dringenden Fällen kann Eilrechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht geboten sein. Auch unter den aktuellen Umständen sind die Gerichte weiterhin handlungsfähig. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Nichtbeachtung von § 67 SGB II bei den Richtern kaum Verständnis finden wird.
*Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357 zu beschweren. Bei Optionskommunen ist die Landesregierung die zuständige Beschwerdestelle.


Zitat von: Katrin2512 am 15. Juni 2020, 11:35:51Auf den Hinweis der Gesetzmäßigkeiten und somit auch der Änderungen bzgl Covi19 und der vereinfachten Hilfe habe ich bereits per Email an den Sachbearbeiter hingewiesen. Dieser besteht auf Vollständikeit des umfassenden Hartz-IV Antrages, inkl aller BWA's.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp oder Rat geben?
Aufgrund deiner Aussage würde ich unverzüglich das fett markierte umsetzen und eine Kopie davon dem SB zukommen lassen vetl. noch mit dem Zusatz Zivilklage anzustreben wenn .....
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Zitat
Kommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden.
Gegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht.

Zitat von: Katrin2512 am 15. Juni 2020, 11:35:51Diese Zeit konnte ich aufgrund einiger Ersparnisse noch überbrücken, muss allerdings auch dazu sagen, dass ich keine Kenntnis davon hatte, dass es für freiberuflich tätige Selbständige welche auf der Basis und dem Erfolg ihrer Honorare bisher ihr Geschäft betrieben haben, mittlerweile auch ein Corona bedingte , schnelle Hilfe gibt.
Ja es erwischt immer die falschen.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: lotti am 27. Juni 2020, 12:46:17
Hallo Foristis,

ich habe (aus Unkenntnis der automatischen WBA) am 17.06.2020 meinen WBA per Boten-/Zeugeneinwurf abgegeben.
Trotz dieser automatischen WB habe ich bis heute keinen neuen Weiterbewilligungsbescheid ab 01.07.2020 erhalten
Mache mir jetzt echt Sorgen.

...was soll ich machen, wenn am 30.06.2020 kein Geld überwiesen worden ist?

Gruß
Lotti
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 27. Juni 2020, 16:21:47
Zitat von: lotti am 27. Juni 2020, 12:46:17was soll ich machen, wenn am 30.06.2020 kein Geld überwiesen worden ist?
1. Am 01.07.2020 beim JC anrufen und nachfragen, was mit dem WBA ist.
2. Sollte der noch nicht bearbeitet worden sein, noch am gleichen Tag beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: lotti am 28. Juni 2020, 12:00:01
Zitat1. Am 01.07.2020 beim JC anrufen und nachfragen, was mit dem WBA ist.
2. Sollte der noch nicht bearbeitet worden sein, noch am gleichen Tag beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.  :sehrgut:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Rosi am 30. Juni 2020, 17:25:01

Wie ist das , wenn man nach 6 Monaten leider noch kein genügend Einkommen erzielt, mit Weiterbewilligung, meine Grundsicherung ist bis 31.08.2020 genehmigt.
mir erschließt sich nicht eindeutig, ob dann Vermögensprüfung weiterhin ausgesetzt ist, der M;ittelstandsbund bezieht sich auf den Kabinettsbeschluß vom 17.06.2020und sagt klar keine Vermögesprüfung, bei der Arge steht es anders.Da ich meine Altersvorsorge, die echt nicht groß ist nicht so Harz 4 sicher (also nicht alles in eindeutige Rentenverträge ect.)angelegt habe, und kurz vor Rente stehe meine Frage,. erhebliches Vermögen besteht nicht.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 30. Juni 2020, 17:57:49
Zitat von: Rosi am 30. Juni 2020, 17:25:01meine Grundsicherung ist bis 31.08.2020 genehmigt.
mir erschließt sich nicht eindeutig, ob dann Vermögensprüfung weiterhin ausgesetzt ist,
Die Vermögensprüfung ist bis 30.06.2020 ausgesetzt.

Zitat von: Rosi am 30. Juni 2020, 17:25:01kurz vor Rente stehe
Wie kurz?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Rosi am 30. Juni 2020, 18:25:04
4 jahre knapp
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Rico am 30. Juni 2020, 20:02:47
Guten Abend
Nach 15 Jahren Selbständigkeit musste ich nun ebenfalls Grundsicherung beantragen.
Antrag VA+KAS
Eine Anlage VM habe ebenfalls erhalten. Nach einem kurzen Hinweis auf §67 SGBII wurden im nächsten Schreiben des JC keine VM mehr verlangt.
Mein Antrag wurde jetzt positiv beschieden. Mai bis Oktober. Geld wurde pünktlich und rückwirkend für Mai und Juni und Juli überwiesen. Allerdings ohne meine Krankenkassenbeiträge von Mai und Juni. Bekomme ich diese von meiner Krankenkasse noch zurückerstattet??
Habe jetzt eine Anlage Kdu erhalten. Ist die Prüfung nicht ebenfalls ausgesetzt? Sollte ich die Anlage Kdu ausfüllen, obwohl alle Daten zur Wohnung dem JC schon seit Antragstellung vorliegen?

MfG Rico

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 30. Juni 2020, 22:29:18
ZitatDie Vermögensprüfung ist bis 30.06.2020 ausgesetzt.

Warum nur bis 30.06.2020?
Ich dachte für Anträge, die bis zum 30. September gestellt werden erfolgt für 6 Monate keine Vermögensprüfung.
Der Gesetzestext sagt folgendes:

"(1) Leistungen für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen, werden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 erbracht.
(2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt."
(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den in Absatz 1 genannten Zeitraum längstens bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Der ursprünglicher Zeitraum bis 30. Juni wurde mit Punkt (6) bis zum 30. September verlängert.
Da am 01. September bei der Fragestellerin ein neuer Bewilligungszeitraum beginnt, besteht die Frage ob dann weiterhin für 6 Monate keine Vermögensprüfung erfolgt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast44116 am 30. Juni 2020, 23:26:37
Zitat von: Rico am 30. Juni 2020, 20:02:47
Allerdings ohne meine Krankenkassenbeiträge von Mai und Juni. Bekomme ich diese von meiner Krankenkasse noch zurückerstattet??
Habe jetzt eine Anlage Kdu erhalten. Ist die Prüfung nicht ebenfalls ausgesetzt? Sollte ich die Anlage Kdu ausfüllen, obwohl alle Daten zur Wohnung dem JC schon seit Antragstellung vorliegen?

MfG Rico



@Rico

Bezüglich deiner Krankenkasse kann ich dir leider nichts genaues sagen. Am Besten wäre es sich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Bei der KdU wird unangemessene KdU übernommen..das heißt aber nicht das die Prüfung ausgesetzt ist ob man tatsächlich die angegebene KdU zahlen muss.
Sonst könnte jeder eine fiktive Miete angeben.

Daher würde ich die Anlage ausfüllen.
Welche Dokumente verlangt werden dürfen findest du hier:
https://hartz.info/index.php?topic=32844.0

Hier noch für später die örtlichen Richtlinien für KdU
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Wenn du noch speziellere Fragen hast mach am Besten ein eigenes Thema auf.

Lg


Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Rico am 01. Juli 2020, 01:16:02
Zitat von: Gast44116 am 30. Juni 2020, 23:26:37

Bei der KdU wird unangemessene KdU übernommen..das heißt aber nicht das die Prüfung ausgesetzt ist ob man tatsächlich die angegebene KdU zahlen muss.
Sonst könnte jeder eine fiktive Miete angeben.

Ich habe schon bei Antragstellung neben meinem Mietvertrag eine Nebenkostenabrechnung abgegeben.
Aus dieser geht meine Kaltmiete, Betriebskosten, Heizungskosten, Wohnungsgröße und die Anschrift der Hausverwaltung klar hervor.
Ich habe jetzt eine aktuelle Nebenkostenabrechnung, mit Erstattung von Guthaben vorliegen.
Nur diese wollte ich abgeben und die KDU mit dem Hinweis auf §67 SGBII Absatz 2 und 3 nicht einreichen.
Die KDU fragt nur zusätzlich das Baujahr der Unterkunft und die Anzahl der in Wohnung lebenden Personen ab.
Was mich an der Anlage KDU stört: Anlage zur Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Sollte die bei VA Erstanträgen im Zeitraum 1.4.2020-30.6.2020 nicht sowieso vollständig übernommen werden???
Ich finde die SBs tricksen schon etwas. (z.B. Anlage VM, die man mit dem Hinweis auf §67 SGBII schmerzfrei wegdrücken kann.)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast44116 am 01. Juli 2020, 07:06:00
Ich sehe keine Nachteile durch die Abgabe der Anlage KdU. Wenn es den SB glücklich macht  :zwinker: ändert ja Nichts daran das die KdU komplett übernommen werden muss. Ist deine KdU zu hoch kommt irgendwann eine Aufforderung zur Kostensenkung. Da kann man dann schau was du tun kannst.wenn es soweit ist.

Aber da werden sich sicherlich noch weitere User zu Wort melden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 01. Juli 2020, 12:22:55
Zitat von: Rosi am 30. Juni 2020, 18:25:04
4 jahre knapp
Wenn du schon 60 oder älter bist, wäre die Verwertung von Altersvorsorgen eine unzumutbare Härte.
Andernfalls, und wenn du sicher gehen willst, solltest du die derzeitigen Anlageformen rechtssicher machen. D.h. entweder einen Verwertungsausschluss nach § 168 Abs. 3 VVG vertraglich ergänzen, oder falls das nicht möglich ist die Anlageform wechseln in eine wo das möglich ist.




An Alle!

Das ist ein Sammelthema ausschließlich zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung aufgrund des Sozialschutz-Pakets infolge der Corona-Pandemie.
Für Fragen, die nicht die vereinfachte Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung betreffen, ist ein eigenes Thema im Hilfebereich Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II (https://hartz.info/index.php?board=4.0) zu eröffnen. Danke.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Canulo am 01. Juli 2020, 19:41:13
Hallo zusammen,

habe Mitte Juni Grundsicherung beantragt. Ein Bescheid liegt noch nicht vor. Nun soll ich einen Fragebogen ausfüllen, mit der Begründung, dass ich "Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" beziehe.
Nun beziehe ich bisher gar nichts. Muss ich den Fragebogen trotzdem (jetzt schon) ausfüllen? Und ist es korrekt, dass ich der Veröffentlichung meiner Daten in der Jobbörse der BA nicht generell widersprechen darf? Vorgegeben ist, mindestens "anonym veröffentlichen" anzukreuzen. Wenn man Gründe habe, die generell gegen eine Veröffentlichung sprächen, solle man sich von seinem Vermittler beraten lassen.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 02. Juli 2020, 12:20:32
Zitat von: Canulo am 01. Juli 2020, 19:41:13Muss ich den Fragebogen trotzdem (jetzt schon) ausfüllen?
Vermutlich nicht, aber um diese Frage vernünftig beantworten zu können müsste man schon den Inhalt dieses Fragebogens kennen.

Zitat von: Canulo am 01. Juli 2020, 19:41:13Und ist es korrekt, dass ich der Veröffentlichung meiner Daten in der Jobbörse der BA nicht generell widersprechen darf? Vorgegeben ist, mindestens "anonym veröffentlichen" anzukreuzen.
Das ist mal wieder ein Schildbürgerstreich.
Natürlich darfst du widersprechen, dann muss das JC die Daten anonym veröffenlichen, denn Letzteres darf das JC lt. Gesetz.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Canulo am 02. Juli 2020, 12:45:30
Danke für die Infos. Der Fragebogen umfasst neun Seiten. Ungefähr das gleiche, was die immer für ihr sogenanntes "Profiling" haben wollen. War früher schon mal beim JC, kenne das daher.
"Teil 1: Persönliche Angaben", "Teil 2: Vorbereitung Vermittlungsgespräch". Z.B.: Was für eine Tätigkeit suchen sie? Sind sie bereit, umzuziehen, sich ein Auto anzuschaffen etc. Fähigkeiten, nochmal den halben Lebenslauf abpinnen ...
Schon etwas widersinnig, finde ich, da man bei der "Corona-Grundsicherung" ja angeblich auf das "Angebot" der "Arbeitsvermittlung" verzichten darf. Dafür soll ich nun, wenn ich berufstätig bin, extra noch einen "Nachweis" dafür beilegen. Habe mal den letzten Steuerbescheid kopiert.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 02. Juli 2020, 13:39:37
Zitat von: Canulo am 01. Juli 2020, 19:41:13Muss ich den Fragebogen trotzdem (jetzt schon) ausfüllen?
Ich würde den Fragebogen ignorieren, dieser ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf ALG II.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Retep85 am 02. Juli 2020, 22:10:31
Guten Abend,

mein ALG2 ist Ende Juni ausgelaufen. Wegen dem §67(5) bin ich davon ausgegangen, dass ich gar nichts machen muss und alles von selber läuft. Gestern habe ich bemerkt, dasds kein Geld überwiesen wurde und meine Miete konnte nur abgebucht werden, weil ich geahnt habe, dass es zu Verzögerungen kommt und deshalb noch den Betrag drauf gelassen habe.

Ich habe mein Jobcenter angerufen und wurde zur zuständigen Sachbearbeiterin durchgestellt, die mir gesagt hat, dass das nur für ALG1 gilt, aber sie würde mir die Formulare zu schicken und ich muss die letzten Kontoauszüge befügen. Ich war mir dann nicht mehr sicher, ob ich richtig gelesen habe und habe alles akzeptiert.

Danach habe ich noch mal nachgeschaut und wenn ich das richtig sehe steht da eindeutig ALG2. Ich habe daraufhin eine E-Mail an das Jobcenter geschrieben, in der ich das als Zahlungsverzug bezeichnet habe, mit der Bitte, dass sie sich darum kümmern das zu beheben.

In der E-Mail steht zusammengefasst ungefähr: Wegen § 67 wäre ich der Meinung, dass mir Leistungen zu stehen und weil sie nicht auf mein Konto eingehen, wäre das Jobcenter in Zahlungsverzug. Leider hat mein Telefonat am ... um ... mit Schachberaterin ... zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt, weil es eine Meinungverschiedenheit über den Inhalt von § 67 gibt. Die E-Mail sei ein Angebot meiner SEeite die Meinung zu überdenken. Der Text von § 67 befindet sich auch als PDF im E-Mail-Anhang, falls Sie nachlesen wollen. Daqnaben schreibe ich die E-Mail vor allem, damit es mir leichter ist nachzuweisen, dass ich Sie über mein Anliegen in Kenntnis gesetzt habe. Wenn nichts passiert, ziehe ich in Erwägung mich über mögliche rechtliche Schritte zu informieren. Falls ich mich im Irrtum befinde, bin ich immer noch bereit die Formulare auszufüllen, daher schicken Sie sie mir bitte wie telefonisch vereinbart trotzdem zu.

Ich wollte eigentlich jetzt bis Montag warten, ob sich etwas tut. Ich bin mir aktuell aber nicht sicher, ob ich eventuell Probleme bekomme, weil es formlos war. Gibt es noch andere Sachen, die ich am besten morgen erledigen sollte, um alles wasserdicht zu machen, damit das Problem schnellstmöglich behoben werden kann?

Macht es einen Unterschied, dass meine letzte Bewilligung wegen vermutlich eines Fehlers beim Ausfüllen nur vorläufig war, weil meine Aufwandsentschädigu8ng für Fahrdienste für meinen Sportverein noch nicht in gesamter Höhe fest stand und die noch überprüfen wollten, ob ich dadurch genug verdiene, um nicht bedürftig zu sein? Ja, ich weiß. Das klingt so absurd, dass es vermutlich nur ein Fehler war, dass das als Selbständige Arbeit eingetragen wurde. Trotzdem habe ich bisher nur gelesen, dass es deswegen wieder gegebenenfalls nur für 6 Monate bewilligt wird. Stimmt das so weit?

Da passieren bei uns so komische Sachen immer auf dem Jobcenter, dass ich sogar in diesem Fall schon am überlegen war, ob ich einfach die Formulare ausfülle und meine Ruhe habe. Aber irgendwann reicht es auch mal.

Liebe Grüße
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 03. Juli 2020, 11:18:13
Zitat von: Retep85 am 02. Juli 2020, 22:10:31Ich habe mein Jobcenter angerufen und wurde zur zuständigen Sachbearbeiterin durchgestellt, die mir gesagt hat, dass das nur für ALG1 gilt,
Diese Aussage ist Unsinn, denn diese Regelung gilt für ALG II nicht für ALG I. Für ALG I existiert eine solche Regelung nicht, die würde auch keinen Sinn machen, da man beim ALG I keine Weiterbewilligung beantragen kann.

Zitat von: Retep85 am 02. Juli 2020, 22:10:31Ich wollte eigentlich jetzt bis Montag warten, ob sich etwas tut. Ich bin mir aktuell aber nicht sicher, ob ich eventuell Probleme bekomme, weil es formlos war.
Der Punkt ist hier nicht, dass es formlos war, sondern der Nachweis der Zustellung.
Eine E-Mail erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen an einen Zugangsnachweis und wenn dein JC schon bei der Weiterbewilligung so frech lügt, solltest du unbedingt belegen können, dass das JC die Mitteilung erhalten hat.

Zitat von: Retep85 am 02. Juli 2020, 22:10:31Gibt es noch andere Sachen, die ich am besten morgen erledigen sollte, um alles wasserdicht zu machen, damit das Problem schnellstmöglich behoben werden kann?
Du könntest dich absichern, indem du beim JC zeitgleich einen schriftlichen "Antrag auf vorläufige Zahlung" (http://hartz.info/index.php?topic=34) stellst mit Frist von einer Woche, Datum angeben. Wenn das Jobcenter den nicht bewilligt oder innerhalb der Frist bearbeitet, dann stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen. Beides jeweils unter Hinweis auf die gesetzlich geregelte automatische Weiterbewilligung lt. § 67 Abs. 5 SGB II.

Zitat von: Retep85 am 02. Juli 2020, 22:10:31Macht es einen Unterschied, dass meine letzte Bewilligung wegen vermutlich eines Fehlers beim Ausfüllen nur vorläufig war
Nein, das macht keinen Unterschied. In dem Fall regelt § 67 Abs. 5 SGB II, dass die automatische Weiterbewilligung ebenfalls vorläufig erfolgt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Retep85 am 03. Juli 2020, 12:53:21
Okay, danke. Das hat mir sehr geholfen. Ich bin gespannt, was sich ergibt. Ich werde dann hier berichten.

Eventuell habe ich später noch mal fragen für einen Bekannten, der sich von dem Verhalten dort hat einschüchtern lassen, dass er seit lägerer Zeit schon sich über Mildtätigkeiten durchschlägt. Ich habe jetzt noch mal bei ihm angeregr, dass er sich noch mal dort meldet, weil die Hürden jetzt einfache sein sollten. Er war auch da, hat aber so weit ich weiß nur mündlche Beruhigungen bekommen, dass sie sich darum kümmern. Weil er so gar nichts schriftlich hatte, war ich sofort skeptisch, aber er wollte erstmal abwarten, ob etwas passiert. Ich werde ihn  dann mal fragen, ob schon etwas passiert ist und ihn vorschlagen, ob er sich nicht einen Beleg aushändigen lassen möchte, damit er weiß, was vereinbart wurde und das nachher auch nachweisen kann. Dem ist das leider alles unangenehm, dass er beim kleinsten Windzug aufgibt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Retep85 am 09. Juli 2020, 16:17:44
Ich habe heute die Bewilligung im Briefkasten gehabt und die Zahlung soll auch raus sein. Heute morgen habe ich auf dem Kontoauszug noch nichts gesehen, aber das wird dann die Tage kommen. Das Schreiben wurde laut Datum noch am selben Tag bearbeitet, wie die das Schreiben bekommen haben. Ich verstehe zwar nicht,. weshalb die es sich so kompliziert machen müssen, aber wenn es jetzt funktioniert, ist mir das egal.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: yoponni3 am 15. Juli 2020, 16:57:24
Hallo zusammen,

ich habe meinen Antrag online gestellt und mir wurde unter anderem ein "Informationsblatt gemäss Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung" mitgeschickt, dessen Empfang ich nun per Unterschrift bestätigen soll.

Da wird in mehreren Punkten aufgeführt wie die Personenbezogenen Daten verarbeitet werden können, wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, etc. Sieht nach einer Eigenkonstruktion des örtlichen Jobcenters aus.

Muss ich das unterschreiben, oder ist das für den Antrag nicht relevant ?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 16. Juli 2020, 17:12:49
Zitat von: yoponni3 am 15. Juli 2020, 16:57:24Muss ich das unterschreiben
Nein.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Jana1993 am 31. Juli 2020, 14:43:09
Hallo zusammen,

ich bin verwirrt. Muss nun leider einen Antrag auf ALG II stellen und hab heute die Unterlagen erhalten. Allerdings wurde mir der herkömmliche und nicht der vereinfachte Antrag zugeschickt. Auch die Anlage VM ist beigelegt, obwohl sich der Antrag auf Mitte August bezieht. Meines Wissens nach wurde die vereinfachte Antragsstellung doch bis 30. September verlängert?! Es kann ja kaum sein, dass die Regelung für die eine Person gilt, aber für die andere nicht, oder?

Und wie wäre die Lage, wenn ich jetzt die Anlage VM ausfüllen würde und ein Vermögen weit unter 60.000€ festgestellt wird? Denn beim vereinfachten Antrag muss man ja nur angeben ob man über erhebliches Vermögen verfügt (also über 60.000€) und das tue ich definitiv nicht.

Vielleicht kann mir ja jemand behilflich sein, vielen Dank    :smile:

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 31. Juli 2020, 15:58:47
Die vereinfachte Erstantragstellung wurde bis 30.09.2020 verlängert, die automatische Weiterbewilligung gilt nur bis 31.08.2020.
Die Antragsunterlagen kannst du auch hier (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478913249801) herunterladen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Jana1993 am 31. Juli 2020, 16:10:59
Danke für die Antwort :)
Demnach hätte mir ja eigentlich der vereinfachte Antrag zugeschickt werden müssen, oder? Es handelt sich ja nicht um eine Weiterbewilligung.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 31. Juli 2020, 16:14:02
Ja, dann nimmt doch den verlinkten, den kannst du sogar am PC ausfüllen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 07. August 2020, 13:28:39
hi leute, weil ich vermoegen hab das ueber die freigrenzen hinaus geht, aber nicht ueber die corona-spezial-freigrenze von 60.000 euro, muss ich doch jetzt abspringen und sollte um ehrlich zu bleiben und nach den regeln zu spielen kein weiteres hartz iv beantragen, oder?

hierbei moechte ich dem jobcenter mitteilen, dass ich wieder wie vor dem corona-spezial-hartz-iv wohngeld beziehen moechte, und wuerde dort auch ab oktober dann den antrag stellen.

kann kurz jemand was von den kundigen dazu sagen, ob das so richtig ist?

gleichzeitig will das jobcenter schon jetzt die anlage EKS vorlaeufig ausgefuellt fuer den zeitraum 01.10.20-31.03.21. das muesste ich doch dann nicht unbedingt ausfuellen, wenn ich mein hartz iv eh nicht weiter laufen wuerde wegen vor-corona-vermoegen-freigrenze.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 07. August 2020, 17:17:08
Wenn dein ALG II Bezug am 30.09. endet, oder du im September eine Verzichtserklärung mit Wirkung ab 01.10. abgibst, hat sich das mit der Vermögensprüfung und der EKS erledigt.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Schneeglöckchen am 11. August 2020, 19:50:02
Hallo Zusammen,

Mein Bewilligungszeitraum läuft zum 31.08.20 ab und man hat mir nur einen Weiterbewilligungsantrag zugeschickt.
Nun, bei mir/uns hat sich nichts geändert. Eine kurze Rückfrage bei einer SB vom JC (meine Zuständige ist derzeit in Urlaub) hat ergeben, das ich den Antrag nur unterschreiben und zurückschicken soll.  :scratch:
Ich meine, wenn es so einfach ist, habe ich nichts dagegen, aber mir kommt das halt doch etwas merkwürdig vor. Keine Unterlagen in Kopie? Nur unterschreiben und zurückschicken?
Vielleicht hat jemand von euch damit Erfahrung.  :weisnich:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: SantanaAbraxas am 13. August 2020, 06:10:42
Um eine Verzögerung zu vermeiden, solltest du vllt doch lieber die Hinweise auf dem Formular in grüner Schrift beachten:

"Beachten Sie bitte, dass in den Abschnitten 2. bis 4. nicht nur nach Änderungen, sondern auch nach den derzeitigen Verhältnissen gefragt wird. Geben Sie in Abschnitt 5. bitte alle weiteren Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen an, die seit der letzten Antragstellung eingetreten sind und dem Jobcenter noch nicht mitgeteilt wurden."
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Daywalker am 18. August 2020, 15:24:17
Hallo,
ich habe im April als Selbständiger ALG II beantragt, zum 30.9. läuft die Bewilligung ab.
Das JC hat mir nun den WBA und EKS zugesandt, hier aber meine Frage: Soll ich den EKS als abschließende Angabe für den abgelaufenen Zeitraum ausfüllen, oder als Vorläufigen für den Zeitraum ab 1.10.?
Im Anschrieb heisst es :" ...Übersenden Sie den WBA frühzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vollständig und unterschrieben. Nur so lassen sich Unterbrechungen im Leistungsbezug vermeiden..."
Das würde für einen vorläufigen EKS sprechen, oder? Andererseits hätte ich dann zwei vorläufige Bewilligungsperioden. Würde das JC dann separat die abschließenden Angaben einfordern?
Ich bin noch neu auf dem Gebiet und vielleicht ist die Antwort einfacher, als ich meine, aber ich könnte hier Euere Hilfe gebrauchen.
Danke und Gruß, Daywalker
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 18. August 2020, 15:28:43
Offensichtlich bezieht sich die EKS auf den WBA.
Eine abschließende EKS wird logischerweise immer erst nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes gefordert.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Daywalker am 18. August 2020, 15:39:40
Dann werden die abschließenden Angaben erst NACH dem 30.9. verlangt, richtig?!
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 18. August 2020, 15:53:12
Ja. Guck hier, da gibt's die wesentlichen Infos: https://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19 (https://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19)

Ich würde aber nicht auf eine Aufforderung warten, sondern sie so bald wie möglich einreichen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: JensM1 am 18. August 2020, 20:42:42
Zitat
Dann werden die abschließenden Angaben erst NACH dem 30.9. verlangt, richtig?!

M. E. nein. Die abschließende Feststellung erfolgt für den vergangenen BWZ nur auf Antrag (§ 67 Abs. 4 SGB II).
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 20. August 2020, 12:24:16
Zitat von: JensM1 am 18. August 2020, 20:42:42Die abschließende Feststellung erfolgt für den vergangenen BWZ nur auf Antrag (§ 67 Abs. 4 SGB II).
Das gilt nur bei vorläufigen Bewiligungen nach dem vereinfachten Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.

Bei selbständig Erwerbstätigen oder bei schwankendem Einkommen kommt i.d.R. nach Ende des Bewilligungszeitraumes eine Mitwirkungsaufforderung zur Einreichung der Unterlagen (§ 41a Abs. 3 SGB II).
Ansonsten erfolgt die abschließende Feststellung per Gesetz (§ 41a Abs. 5 S. 1 SGB II).
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Rico am 23. August 2020, 17:38:48
Zitat von: blaumeise am 18. August 2020, 15:53:12
Ja. Guck hier, da gibt's die wesentlichen Infos: https://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19 (https://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19)

soweit so gut.
Ich habe z.B. im Monat vor Antragstellung Corona Soforthilfe erhalten.(deckt meine Betriebsausgaben)
Die zählt zwar nicht als Einnahme.
Jedoch, wie erfolgt die Berechnung? Lässt das JC meine Betriebsausgaben bei der Berechnung dadurch außen vor? und wertet meine Nettoumsätze als komplette Einnahme?
Die Frage ist also: Wie erfolgt die Berechnung des Einkommen wenn man ALG2 mit Corona Soforthilfe kombiniert hat.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 24. August 2020, 11:31:47
Die Corona Soforthilfe ist eine Betriebseinnahme und entsprechend in der EKS anzugeben.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Rico am 24. August 2020, 20:53:57
Zitat von: Ottokar am 24. August 2020, 11:31:47
Die Corona Soforthilfe ist eine Betriebseinnahme und entsprechend in der EKS anzugeben.
Außerdem ist der Bescheid der Corona-Hilfe sowie Zeitpunkt des Zuflusses dem JC als Kopie zu belegen, sowie fürs FA in der Steuererklärung anzugeben.
War aber nicht die Frage.
Wie erfolgt die Berechnung des Einkommen wenn die Corona-Hilfe alle Betriebsausgaben deckt?

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in ihren FAQs

Die Corona-Soforthilfe gilt auch nicht als Einkommen, wenn sie die Betriebsausgaben übersteigt. Andere Betriebseinnahmen als die Soforthilfe werden jedoch als Einkommen angerechnet.

Beispiel: Als Unternehmer haben Sie 700 Euro Betriebsausgaben und erhalten 2.000 Euro Corona-Soforthilfe. Sie haben keine weiteren Betriebseinnahmen
.

Ja ich habe Betriebseinnahmen: Werden diese Umsätze (abzüglich Umsatzsteuer) jetzt zu 100% als Einnahme bewertet?(Ausgaben sind ja schon vom Corona Zuschuss gedeckt)
Übersteigen die Umsätze die vom Corona-Zuschuss gedeckten Betriebsausgaben , wird die Differenz zusätzlich zu den Umsätzen als 100% Einnahme bewertet?

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 25. August 2020, 13:47:11
Du wirst doch wohl wissen, was eine ordnungsgemäße Buchführung ist.
Grob: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
In Zahlen: 2000€ - 700€ = 1300€
Der Gewinn ist dann beim ALG II gemäß § 11b SGB II als Einkommen zu berücksichtigen.

Welche Bezugsvoraussetzungen für die Corona-Hilfe gelten und ob du möglicherweise von den 2000€ wieder 1300€ zurückzahlen musst, wenn du nur 700€ Betriebsausgaben hattest, ist mir nicht bekannt, da musst du dich bei den entsprechenden staatlichen Stellen erkundigen.
Eine solche Rückzahlung wäre als Betriebsausgabe zu buchen.
Sollte eine solche Rückzahlung in den selben Bewilligungszeitraum fallen, wie die Zahlung der Corona-Hilfe, würde sich der dort als Einkommen zu berücksichtigende Gewinn entsprechend verringern.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Rico am 25. August 2020, 16:13:15
Zitat von: Ottokar am 25. August 2020, 13:47:11
Du wirst doch wohl wissen, was eine ordnungsgemäße Buchführung ist.
Grob: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
In Zahlen: 2000€ - 700€ = 1300€
Der Gewinn ist dann beim ALG II gemäß § 11b SGB II als Einkommen zu berücksichtigen.
leider falsch :no:
Die Kombination aus Corona-Soforthilfe Zuschuss und ALG2 wird  etwas anders berechnet.
Ich habe dir dazu die folgenden Zeilen aus den FQAs der Bundesagentur für Arbeit nochmals kopiert.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Werden Liquiditätshilfen des Bundes und der Länder (Corona-Soforthilfen) als Einkommen angerechnet?
Die Corona-Soforthilfe gilt nicht als Einkommen, sondern als zweckbestimmte Einnahme: Sie muss zur Deckung der Betriebskosten eingesetzt werden. Darin unterscheidet sich die Corona-Soforthilfe wesentlich von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II), die für Ausgaben wie Lebensmittel oder Miete eingesetzt werden dürfen.

Die Corona-Soforthilfe gilt auch nicht als Einkommen, wenn sie die Betriebsausgaben übersteigt. Andere Betriebseinnahmen als die Soforthilfe werden jedoch als Einkommen angerechnet.
Beispiel: Als Unternehmer haben Sie 700 Euro Betriebsausgaben und erhalten 2.000 Euro Corona-Soforthilfe. Sie haben keine weiteren Betriebseinnahmen.
Die Corona-Soforthilfe übersteigt die Betriebsausgaben in diesem Fall um 1.300 Euro. Da Sie keine weiteren Betriebseinnahmen haben, gibt es kein Einkommen, das berücksichtigt werden müsste.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Der Grund dafür ist sehr einfach: Überkompensationen der Corona-Soforthilfen müssen an die jeweilige Investitionsbank des Landes/Bund zurücküberwiesen werden und kann dadurch nicht vom JC als Gewinn berechnet werden.



Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 26. August 2020, 12:00:59
Mal abgesehen davon, das dein Beitrag aufgrund der fehlenden Quellenangabe gegen die Nutzungsbedingugnen verstößt, gibt es zu den von dir ziterten Ausführungen keine rechtliche Grundlage.
Maßgeblich ist hier § 1 Abs. 1 Nr. 10 ALG II-V, danach ist lediglich eine Corona-Hilfe bis zu einem Betrag von 1500€ nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wobei sämtliche bis einschl. Dezember 2020 gezahlten Corona-Hilfen zusammengerechnet werden.
D.h. von 2000€ Corona-Hilfe sind 500€ als Einkommen zu berücksichtigen, sofern diesen nicht Betriebsausgaben gegenüberstehen.
Bei nur 700€ Betriebsausgaben sind somit definitiv 500€ der Corona-Soforthilfe als Einkommen zu berücksichtigen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: JensM1 am 26. August 2020, 16:51:36
Zitat
Maßgeblich ist hier § 1 Abs. 1 Nr. 10 ALG II-V, danach ist lediglich eine Corona-Hilfe bis zu einem Betrag von 1500€ nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wobei sämtliche bis einschl. Dezember 2020 gezahlten Corona-Hilfen zusammengerechnet werden.

Gilt aber nur für Arbeitnehmer und hat nichts mit der Anrechnung von Liquiditätshilfen zu tun.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: JensM1 am 27. August 2020, 00:07:36
@Ottokar
Zitat
Das gilt nur bei vorläufigen Bewiligungen nach dem vereinfachten Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.



§ 67 SGB II
(1) Leistungen für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen, werden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 erbracht.

(4) Sofern über die Leistungen nach § 41a Absatz 1 Satz 1 vorläufig zu entscheiden ist, ist über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abweichend von § 41 Absatz 3 Satz 1 und 2 für sechs Monate zu entscheiden. In den Fällen des Satzes 1 entscheiden die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende abweichend von § 41a Absatz 3 nur auf Antrag abschließend über den monatlichen Leistungsanspruch.

Für eine Begründung deiner Aussage wäre ich sehr dankbar. Der Bewilligungszeitraum begann nach §  67 Abs. 1 SGB II, Abweichungen von den Regelungen nach § 67 SGB II hinsichtlich einer Bewilligung nach dem vereinfachten Verfahren sind für mich weder aus den gesetzlichen Regelungen noch aus anderen Quellen ersichtlich.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 27. August 2020, 09:33:58
Zitat von: JensM1 am 26. August 2020, 16:51:36Gilt aber nur für Arbeitnehmer und hat nichts mit der Anrechnung von Liquiditätshilfen zu tun.
Hier geht es um eine selbständige Erwerbstätigkeit und die Regelung aus § 1 Abs. 1 Nr. 10 ALG II-V gilt dem Wortlaut nach auch für Zahlungen aus den Haushalten des Bundes und der Länder. Lies einfach mal nach.

Zitat von: JensM1 am 27. August 2020, 00:07:36
@Ottokar
Zitat
Das gilt nur bei vorläufigen Bewiligungen nach dem vereinfachten Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.



§ 67 SGB II
(1) Leistungen für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen, werden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 erbracht.

(4) Sofern über die Leistungen nach § 41a Absatz 1 Satz 1 vorläufig zu entscheiden ist, ist über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abweichend von § 41 Absatz 3 Satz 1 und 2 für sechs Monate zu entscheiden. In den Fällen des Satzes 1 entscheiden die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende abweichend von § 41a Absatz 3 nur auf Antrag abschließend über den monatlichen Leistungsanspruch.

Für eine Begründung deiner Aussage wäre ich sehr dankbar. Der Bewilligungszeitraum begann nach §  67 Abs. 1 SGB II, Abweichungen von den Regelungen nach § 67 SGB II hinsichtlich einer Bewilligung nach dem vereinfachten Verfahren sind für mich weder aus den gesetzlichen Regelungen noch aus anderen Quellen ersichtlich.
Das ist das Gleiche! Du zitierst das, worauf ich mich in meinem Beitrag bezog.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: JensM1 am 27. August 2020, 12:36:10
ZitatHier geht es um eine selbständige Erwerbstätigkeit und die Regelung aus § 1 Abs. 1 Nr. 10 ALG II-V gilt dem Wortlaut nach auch für Zahlungen aus den Haushalten des Bundes und der Länder. Lies einfach mal nach.

Da hilft mir auch mehrfaches Lesen nicht, die Regelungen gelten nur für Arbeitnehmer. Sollten diese Leistungen aus Bundes- u. Länderhaushalten erhalten (bspw. Pflegeberufe), stehen diese den Corona-Sonderzahlungen der Arbeitgeber gleich. Liquiditätshilfen werden anders behandelt, zumindest die Weisungslage der BA ist da eindeutig (https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146402.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146402.pdf) Punkt 2.4).
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Michael1234 am 31. August 2020, 12:21:31
Hallo zusammen,

ich habe durch den "erleichterten Zugang zur Grundsicherung" vom 01.03. bis 31.08. ALG2 bekommen. Mein Weiterbewilligungsantrag wurde jedoch abgelehnt. Scheinbar habe ich ein Problem beim Verstehen des Gesetzes § 67 SGB II.
Darf der "erleichterte Zugang zur Grundsicherung" nur ein einziges Mal (also 6 Monate) angewandt werden? Laut Absatz (2) "Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt."
Ist das wirklich einmalig und für die Weiterbewilligung gelten die normalen Regeln wieder? Gerade jetzt, wo der Koalitionsausschuss eine Verlängerung bis Ende 2020 beschlossen hat....

Vielen Dank
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 31. August 2020, 12:38:16
Zitat von: Michael1234 am 31. August 2020, 12:21:31Mein Weiterbewilligungsantrag wurde jedoch abgelehnt.
mit welcher Begründung wurde er denn abgelehnt ?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Michael1234 am 31. August 2020, 12:49:37
Zitat von: CCR am 31. August 2020, 12:38:16
mit welcher Begründung wurde er denn abgelehnt ?
Mit der Begründung: Vermögen ist zu hoch. Das Vermögen ist jedoch unverändert und wurde bereits zum Erstantrag (der genehmigt wurde) mehrfach geprüft.
Ist die Vermögensregelung bei der Weiterbewilligung bzw nach 6 Monaten eine andere?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 31. August 2020, 16:37:02
Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt nur für Erstanträge, nicht bei Weiterbewilligungsanträgen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Michael1234 am 31. August 2020, 17:24:53
Zitat von: Ottokar am 31. August 2020, 16:37:02
Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt nur für Erstanträge, nicht bei Weiterbewilligungsanträgen.
Kann ich denn einen zweiten Erstantrag stellen?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: JensM1 am 31. August 2020, 20:15:12
Zitatich habe durch den "erleichterten Zugang zur Grundsicherung" vom 01.03. bis 31.08. ALG2 bekommen. Mein Weiterbewilligungsantrag wurde jedoch abgelehnt. Scheinbar habe ich ein Problem beim Verstehen des Gesetzes § 67 SGB II. Darf der "erleichterte Zugang zur Grundsicherung" nur ein einziges Mal (also 6 Monate) angewandt werden? Laut Absatz (2) "Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt." Ist das wirklich einmalig und für die Weiterbewilligung gelten die normalen Regeln wieder? Gerade jetzt, wo der Koalitionsausschuss eine Verlängerung bis Ende 2020 beschlossen hat....

§ 67 SGB II besagt, dass die Vermögensprüfung für Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.09.2020 (nach Verlängerung) beginnen, für sechs Monate ausgesetzt wird. Ein Weiterbewilligungszeitraum ist auch ein Bewilligungszeitraum. Insofern dürfte das schon rein vom der textlichen Gestaltung im Zweifel ein Fall für die Gerichte werden. Nach meiner Kenntnis - k. A. ob man da was offizielles im Netz findet, müsste man mal googeln - hat Berlin für genau diese zeitliche Konstellation (Erstantrag und Weiterbewilligungsantrag fallen in die Frist des § 67 Abs. 1 SGB II) beschlossen, dass auch beim WBA die Vermögensprüfung entfällt. Letzteres wollte ich nur kurz erwähnen, Quelle habe ich nicht, aber zumindest die Regionaldirektion Berlin hat da wohl durchaus das Potential einer hohen erfolgreichen Widerspruchsquote gesehen. Ich würde es mit Widerspruch -> Abweisung -> Klage probieren, so groß ist der Aufwand nicht.

Einen zweiten Erstantrag kannst du aktuell nicht stellen.

Edit zur Klarstellung: Du kannst natürlich wieder einen Hauptantrag (VA oder HA) statt dem WBA einreichen (Antragsfreiheit), allerdings würde dieser in jedem Fall als WBA gewertet werden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 31. August 2020, 21:18:32
Zitat von: Michael1234 am 31. August 2020, 17:24:53
Zitat von: Ottokar am 31. August 2020, 16:37:02
Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt nur für Erstanträge, nicht bei Weiterbewilligungsanträgen.
Kann ich denn einen zweiten Erstantrag stellen?
:mocking: einfach x Probieren.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 03. September 2020, 17:52:21
Zitat von: JensM1 am 31. August 2020, 20:15:12
Zitatich habe durch den "erleichterten Zugang zur Grundsicherung" vom 01.03. bis 31.08. ALG2 bekommen. Mein Weiterbewilligungsantrag wurde jedoch abgelehnt. Scheinbar habe ich ein Problem beim Verstehen des Gesetzes § 67 SGB II. Darf der "erleichterte Zugang zur Grundsicherung" nur ein einziges Mal (also 6 Monate) angewandt werden? Laut Absatz (2) "Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt." Ist das wirklich einmalig und für die Weiterbewilligung gelten die normalen Regeln wieder? Gerade jetzt, wo der Koalitionsausschuss eine Verlängerung bis Ende 2020 beschlossen hat....

§ 67 SGB II besagt, dass die Vermögensprüfung für Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.09.2020 (nach Verlängerung) beginnen, für sechs Monate ausgesetzt wird. Ein Weiterbewilligungszeitraum ist auch ein Bewilligungszeitraum. Insofern dürfte das schon rein vom der textlichen Gestaltung im Zweifel ein Fall für die Gerichte werden. Nach meiner Kenntnis - k. A. ob man da was offizielles im Netz findet, müsste man mal googeln - hat Berlin für genau diese zeitliche Konstellation (Erstantrag und Weiterbewilligungsantrag fallen in die Frist des § 67 Abs. 1 SGB II) beschlossen, dass auch beim WBA die Vermögensprüfung entfällt. Letzteres wollte ich nur kurz erwähnen, Quelle habe ich nicht, aber zumindest die Regionaldirektion Berlin hat da wohl durchaus das Potential einer hohen erfolgreichen Widerspruchsquote gesehen. Ich würde es mit Widerspruch -> Abweisung -> Klage probieren, so groß ist der Aufwand nicht.

Einen zweiten Erstantrag kannst du aktuell nicht stellen.

Edit zur Klarstellung: Du kannst natürlich wieder einen Hauptantrag (VA oder HA) statt dem WBA einreichen (Antragsfreiheit), allerdings würde dieser in jedem Fall als WBA gewertet werden.

also mein bewilligungszeitraum geht bis 30.09. und ich habe mir auch schon gedacht, dass ich ab 01.10. wieder wohngeld statt alg 2 beantragen werde, eben weil das vermoegen dann ab 01.10. geprueft wird und ich eben genug habe um unter regulaeren bedingungen (also kein corona) mich selbst zu versorgen. durch die kurzarbeit waere es mir aber lieber weiterhin alg 2 statt wohngeld zu bekommen.

bei dir wuerde wegen dem bewilligungszeitraum 01.03.-31.08. wohl noch die regelung gelten Michael1234, bei mir allerdings nicht, wenn mein bewilligungszeitraum 01.04-30.09. ist. oder?

wuerde mich interessieren ob du bei mir eine chance siehst JensM1. bei mir im vom jobcenter zugesandten weiterbewilligungsantrag muesste man nur vermoegensveraenderungen eintragen, diese sind aber nicht groß veraendert als zuvor (zuvor musste ich nur angeben, dass ich kein erhebliches einkommen (also unter 60000 euro) habe).
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Michael1234 am 03. September 2020, 18:10:05
Zitat von: jordan2sheepy am 03. September 2020, 17:52:21
also mein bewilligungszeitraum geht bis 30.09. und ich habe mir auch schon gedacht, dass ich ab 01.10. wieder wohngeld statt alg 2 beantragen werde, eben weil das vermoegen dann ab 01.10. geprueft wird und ich eben genug habe um unter regulaeren bedingungen (also kein corona) mich selbst zu versorgen. durch die kurzarbeit waere es mir aber lieber weiterhin alg 2 statt wohngeld zu bekommen.

bei dir wuerde wegen dem bewilligungszeitraum 01.03.-31.08. wohl noch die regelung gelten Michael1234, bei mir allerdings nicht, wenn mein bewilligungszeitraum 01.04-30.09. ist. oder?

wuerde mich interessieren ob du bei mir eine chance siehst JensM1. bei mir im vom jobcenter zugesandten weiterbewilligungsantrag muesste man nur vermoegensveraenderungen eintragen, diese sind aber nicht groß veraendert als zuvor (zuvor musste ich nur angeben, dass ich kein erhebliches einkommen (also unter 60000 euro) habe).

Der Koalitionsausschuss hat am 25.08.2020 eine Verlängerung bis Ende 2020 beschlossen.
"...der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2020 verlängert..."
https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsausschuss_25_08_2020.pdf?file=1&type=field_collection_item&id=21430 (https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsausschuss_25_08_2020.pdf?file=1&type=field_collection_item&id=21430)
Ich habe wie empfohlen Widerspruch eingelegt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 05. September 2020, 01:29:48
"der erleichterte Zugang in
die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2020 verlängert."

Was heißt das genau, finden ab 01. Januar wieder Vermögensprüfungen statt egal in welchem Monat des Bewilligungszeitraumes man sich befindet, oder erst am Ende desselben?
Also sei beispielsweise ein WBA von November bis April bewilligt, Vermögen zwar nicht erheblich aber über den sonst gültigen Grenzen, wie dürfen die JC da vorgehen?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Michael1234 am 05. September 2020, 09:21:33
Danke für die Hilfe. Ich habe einen Abhilfebescheid erhalten, in dem meinem Widerspruch in vollem Umfang entsprochen wurde. Mein neuer Zeitraum ist jetzt wieder 6 Monate, bis Ende Februar 2021.
Ich hatte mich zusätzlich auch noch an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt. Hier wurde bestätigt, dass der erleichterte Zugang zur Grundsicherung auch für den WBA gilt. Ein Mitarbeiter des Ministeriums hat sich dann mit der Regionaldirektion meines Arbeitsamtes in Verbindung gesetzt, was die Sache offensichtlich erheblich beschleunigt hat. Während wir auf den ersten Bescheid (und somit die finanzielle Grundsicherung) über 4 Monate gewartet haben, war nun der Abhilfebescheid nach wenigen Tagen da.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Peter_Lustig am 11. September 2020, 16:58:23
Hallo,
eine Frage dazu: Bei meinem letzten WBA den ich Anfang April für den Bewilligungszeitraum ab dem 01.06. gestellt habe, hiess es, dass ich den hätte gar nicht stellen müssen, weil dieser automatisch verlängert würde.

Gilt dies nun auch jetzt für meinen neuen Zeitraum ab dem 01.12. oder muss ich jetzt wieder (Anfang Oktober wäre dies) einen WBA stellen?

Danke
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 12. September 2020, 15:03:28
Bislang ist nur die Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung vom 25. Juni 2020 in Kraft. Diese regelt lediglich, dass der in § 67 Abs. 1 SGB II genannte Zeitraum bis zum 30.09.2020 verlängert wird.
Der in § 67 Abs. 5 SGB II genannte Zeitraum, in welchem der automatische WBA geregelt wird, wurde nicht verlängert. Diese Regelung ist somit seit dem 31.08.2020 nicht mehr anzuwenden.
Lt. dem Referentenentwurf der Ersten Änderungsverordnung zur Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung wird lediglich der in § 67 Abs. 1 SGB II genannte Zeitraum bis zum 31.12.2020 verlängert.
D.h. seit dem 31.08.2020 endende Bewilligungszeiträume werden nicht automatisch verlängert, sondern es ist ein Antrag erforderlich.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Rico am 12. September 2020, 17:46:13
und gilt die Aussetzung der Vermögensprüfung auch für Weiterbewilligungsanträge die im Zeitraum bis zum 31.12 um weitere 6 Monate vorläufig bewilligt werden?
Oder nur für Erstanträge bis zum 31.12.?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 14. September 2020, 11:30:59
Zitat von: Rico am 12. September 2020, 17:46:13gilt die Aussetzung der Vermögensprüfung auch für Weiterbewilligungsanträge
ja
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Rico am 14. September 2020, 15:02:53
Zitat von: Ottokar am 14. September 2020, 11:30:59

ja
Danke!
Müsste ich meinem Weiterbewilligungsantrag eine neue Anlage KAS oder EKS beifügen?
Mein Jobcenter hat meinem Weiterbewilligungsantrag eine EKS beigefügt , ohne im Begleitschreiben explizit auf die EKS einzugehen.
Mein Jobcenter kann ich nicht trauen. Die hatten auch schon beim Erstantrag versucht eine Anlage VM mit allem Drum und Dran zu erbeuten.
Die ich aber Dank diesem Forum wegdrücken konnte.
Dankeschön!

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 15. September 2020, 10:06:05
Was ist die "Anlage KAS"?

Die EKS ist nur für Selbständige. Die musst du ausfüllen, wenn du als Selbständiger geführt wirst beim JC, egal ob du gerade Einnahme hast oder nicht.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Rico am 15. September 2020, 13:40:03
Zitat von: blaumeise am 15. September 2020, 10:06:05
Was ist die "Anlage KAS"?
Das ist eine Einnahmeprognose für Corona geschädigte Selbständige ohne Plausibilitätsprüfung.
Diese hatte ich ja beim Erstantrag eingereicht. (6 Monate vorläufig bewilligt)
Muss ich für meinen Weiterbewilligungsantrag erneut eine Prognose abgeben? Wenn ja, KAS oder EKS? oder läuft meine Prognose vom Erstantrag einfach weiter?(Ich bin Antragsteller eines vereinfachten Antrags)
Ich werde sowieso nach Ablauf meines jetzigen vorläufigen Bewilligungszeitraum einen Antrag auf abschließende Entscheidung stellen und eine abschließende EKS einreichen.(und einiges  zurück zahlen müssen).

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 15. September 2020, 14:35:21
Zitat von: Rico am 15. September 2020, 13:40:03Muss ich für meinen Weiterbewilligungsantrag erneut eine Prognose abgeben? Wenn ja, KAS oder EKS? oder läuft meine Prognose vom Erstantrag einfach weiter?
Für deinen Weiterbewilligungsantrag musst du eine neue Prognose erstellen, ja. Ob KAS oder EKS, da bin ich leider überfragt. Es handelt sich aber nur um eine Prognose, was sich sowieso erst nach Ende des BWZ in konkrete Zahlen verwandelt. Es kommt also nicht sooooo drauf an, solange du darauf achtest, dass du nicht zu optimistisch deine Einnahmen einschätzt und dein Bedarf gedeckt ist.

Zitat von: Rico am 15. September 2020, 13:40:03Ich werde sowieso nach Ablauf meines jetzigen vorläufigen Bewilligungszeitraum einen Antrag auf abschließende Entscheidung stellen und eine abschließende EKS einreichen.
Daher denke ich, die Anlage EKS mit den vorläufigen Angaben für den nächsten BWZ ist okay.


Wenn du es ganz genau wissen willst, dann antwortet eventuell noch einer der JC-Mitarbeiter hier. Im Internet habe ich jedenfalls nichts Handfestes dazu gefunden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 15. September 2020, 15:43:10
Zitat
Wenn du es ganz genau wissen willst, dann antwortet eventuell noch einer der JC-Mitarbeiter hier.

Wer sind denn die Jobcenter Mitarbeiter hier, die Antworten geben?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 16. September 2020, 13:49:19
Wenn du im Forum mitliest, dann erfährst du das.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 16. September 2020, 18:50:22
?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Laurasternchen am 17. September 2020, 11:36:10
Ich habe eine Frage zur automatischen Weiterbewilligung. Tacheles und Harald Thome, sowie einige Nutzer hier, erklären ja dass sich auch die Weiterbewilligungsfiktion von Anträgen bis 31.12 verlängert wurde.
Andere wiederum sagen, dass sei nicht so. Was stimmt denn nun? Wenn ich mir die Verordnung durchlese, verwirrt mich das. Gibt es genauere Infos dazu?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 17. September 2020, 11:47:26
Zitat von: Laurasternchen am 17. September 2020, 11:36:10erklären ja dass sich auch die Weiterbewilligungsfiktion von Anträgen bis 31.12 verlängert wurde.
Es wurde verlängert, aber etwas wirklich offizielles gibt es dazu noch nicht
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Laurasternchen am 17. September 2020, 11:51:54
So lese ich das auch raus. Aber auf allen Behördenseiten wurde das noch nicht aktualisiert. Ich bin gespannt wann dem so sein wird. Wieviele Leute wohl in Panik verfallen weil kein WB ins Haus flattert..
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 17. September 2020, 11:54:09
Zitat von: Laurasternchen am 17. September 2020, 11:51:54Aber auf allen Behördenseiten wurde das noch nicht aktualisiert.
Ja, weil es halt noch nicht offiziell ist.
Das Blöde daran ist, die Behörden und MA stehen genau so doof da

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Laurasternchen am 17. September 2020, 12:00:15
Wie lange braucht sowas denn, bis sowas offiziell gemacht wird? Den Referentenentwurf kann man ja schon einsehen.
Tut mir leid wenn das ne dumme Frage ist, aber ich kenne mich ja absolut nicht damit aus.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. September 2020, 18:04:29
Zitat von: Laurasternchen am 17. September 2020, 12:00:15Tut mir leid wenn das ne dumme Frage ist, aber ich kenne mich ja absolut nicht damit aus.
Ganz einfach seit dem 01.09. gilt das bei WBA`s nicht mehr, erst wenn es verabschiedet wurde.
Also einen WBA stellen für alle die bis 31.08.2020 eine Bewilligung haben wäre das richtige.
https://hartz.info/index.php?topic=121895.0
ZitatWeiterbewilligung
Lt. § 67 Abs. 5 SGB II werden Bewilligungszeiträume, die im Zeitraum 31.03.2020 bis einschl. 30.08.2020 enden, automatisch verlängert.
Für Weiterbewilligungszeiträume, die ab 01.04.2020 bis längstens 30.08.2020 beginnen würden, müssen somit keine Weiterbewilligungsanträge gestellt werden.
Bei vorangegangener abschließender Bewilligung erfolgt die automatische Weiterbewilligung für ein Jahr, bei vorangegangener vorläufiger Bewilligung für sechs Monate. Dabei gilt die gesetzliche Annahme unveränderter Verhältnisse, d.h. es findet keine Vermögensprüfung und auch keine Nachweiserhebung statt.
Die Verlängerung der Frist bis zum 30.09.2020 (geplant: 31.12.2020) umfasst keine Weiterbewilligungen, für nach dem 30.08.2020 endenden Bewilligungszeiträume muss somit ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Laurasternchen am 17. September 2020, 19:54:56
Das ist ja genau das was ich meinte. Die einen sagen es so, die anderen so. Auf Seiten von denen ich meine Infos gerne hole, wird halt gesagt dass auch automatische Weiterbewilligungen verlängert werden.
Deswegen dachte ich, vielleicht weiß das jemand hier genauer. Doch auch hier werden unterschiedliche Aussagen dazu getroffen.

Danke trotzdem! :)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 18. September 2020, 09:52:51
Wir sagen es nicht einfach so, sondern wir beziehen uns auf die "Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung (VZVV)" vom 25.06.2020 sowie die geplante "Erste Änderungsverordnung zur Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung", was die Rechtsgrundlagen sind.
Danach wurde und wird lediglich der Zeitraum in § 67 Abs. 1 SGB II und § 68 Abs. 1 S. 1 SGB II verlängert, der für WBAs in § 67 Abs. 5 SGB II eigenständig geregelte nicht.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: max1985 am 21. September 2020, 16:01:02
Zitat von: robiwobi am 05. September 2020, 01:29:48
"der erleichterte Zugang in
die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2020 verlängert."

Was heißt das genau, finden ab 01. Januar wieder Vermögensprüfungen statt egal in welchem Monat des Bewilligungszeitraumes man sich befindet, oder erst am Ende desselben?
Also sei beispielsweise ein WBA von November bis April bewilligt, Vermögen zwar nicht erheblich aber über den sonst gültigen Grenzen, wie dürfen die JC da vorgehen?

Bei mir ist es ähnlich. Erstantrag im April bis Ende Sep, nun WBA gestellt, der nun auch bewilligt wurde.

Habe mehr Vermögen als ich normalerweise haben dürfte(was das JC auch weiss), jedoch sehr viel weniger als 60.000€. Auf meine Frage, ob man gezahlte Gelder bei Bedingungen wie in meinem Fall einmal zurückzahlen müsste, meinte meine SBA, "so wie es aktuell aussieht, nein".

Habe beim BMAS angerufen und wollte mir dies bestätigen lassen. Dort wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass sie dies aktuell selber nicht wüssten. Es stünde zwar im Gesetz, dass es keine rückwirkenden Prüfungen geben würde, aber versichern wollte sie mir dies nicht. Ob sich rückwirkende Prüfungen, im Fall des Falles, dann auf 60.000€ Freigrenze oder die sonst üblichen Freibeträge beziehen würden, konnte sie mir ebenfalls nicht beantworten.

Scheint selbst für Mitarbeiter der JC oder des BMAS alles recht undurchsichtig zu sein.

Hätte natürlich gerne Klarheit, aber die scheint es leider nicht zu geben.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 21. September 2020, 16:24:12
wäre auch blöd wenn jemand seine 60.000 € fest angelegt hat und sich dann verschulden müsste um das Hartz Geld zurück zu zahlen.
Es ist vielmehr gedacht das ein AG sich seiner Angestellten entledigt die noch keinen Anspruch auf ALG I haben, sie später wenn die Aufträge wieder satt kommen einzustellen.

Das System ist ja schon ziemlich ausgeklügelt um Betrug vorzubeugen, ausserdem kann bei Strafen viel Geld reinkommen denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, keine Gesetze sind schärfer wie das SGB II SGB III und SGB X.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 21. September 2020, 16:47:24
Zitat von: max1985 am 21. September 2020, 16:01:02Bei mir ist es ähnlich. Erstantrag im April bis Ende Sep, nun WBA gestellt, der nun auch bewilligt wurde.

Habe mehr Vermögen als ich normalerweise haben dürfte(was das JC auch weiss), jedoch sehr viel weniger als 60.000€. Auf meine Frage, ob man gezahlte Gelder bei Bedingungen wie in meinem Fall einmal zurückzahlen müsste, meinte meine SBA, "so wie es aktuell aussieht, nein".
wenn du alles Wahrheitsgemäß im WBA angegeben hast wo nach VM gefragt wurde, ist alles OK.
Zitat von: max1985 am 21. September 2020, 16:01:02(was das JC auch weiss),
also keine veränderung zum Neuantrag.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: hermanthedutch am 23. September 2020, 18:36:10
Hallo, habe da mal eine Frage zur vereinfachten Antragstellung.

Ich habe den vereinfachten Antrag bei dem Jobcenter eingereicht. Jetzt möchte das Jobcenter allerdings das ich den einen ''normalen'' Hauptantrag ausfülle mit der Anlage Vermögen.

Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden aber ich habe gedacht die Vermögensprüfung wäre ausgesetzt? Ich bin jetzt gerade aus dem Ausland wieder nach Deutschland gekommen und habe seit ca. 5 Monaten kein Einkommen was meine Kontoauszüge auch aufzeigen. Allerdings wenn ich die Vermögensanlage ausfülle, bin ich über diesen frei Betrag zwar noch weit unter 60,000 Euro.

Ich habe schonmal vor ca. 3 Jahren einen Antrag gestellt den aber wieder zurückgezogen dar ich wieder ins Ausland gegangen bin. Der wäre glaube ich eh abgelehnt worden aufgrund meines Vermögens, das über diesen Freibetrag schon war. Also das Jobcenter weiß denke ich mal noch davon.
Sorry für den langen post.

Also meine Frage ist, eigentlich kann ich auf diese vereinfachten Antragstellung bestehen da ja mit diesem Hauptantrag eigentlich eine Vermögens-Prüfung vorliegt. Oder würde ich trotzdem Vermögen (unter 60,000)noch die Grundsicherung bekommen?

Danke
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 23. September 2020, 19:01:26
Zitat von: hermanthedutch am 23. September 2020, 18:36:10Also meine Frage ist, eigentlich kann ich auf diese vereinfachten Antragstellung bestehen da ja mit diesem Hauptantrag eigentlich eine Vermögens-Prüfung vorliegt. Oder würde ich trotzdem Vermögen (unter 60,000)noch die Grundsicherung bekommen?
Reguläre Jobcenter so weit ich weiß bis 30.09.20

Die Organisation der Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II ist bei den optierenden Trägern sehr unterschiedlich geregelt. So arbeiten die kommunalen ,,Hartz-IV-Stellen" (z. T. auch ,,kommunale Jobcenter") zum Teil als Unterabteilungen des traditionellen Sozialamtes, als eigenes Amt innerhalb der Kommunalverwaltung als aus der Verwaltungshierarchie herausgelöste Stabsstellen oder als von der Verwaltung getrennter kommunaler Eigenbetrieb.

:weisnich:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Irrtum_tm am 23. September 2020, 21:04:43
Guten Abend,

ich verzweifele gerade am WBA. Am Montag habe ich beim BMAS angerufen, um zu erfahren, ob der vereinfachte Zugang mit Aussetzung der Vermögensprüfung auch für WBAs gelten würde. Das wurde bejaht, aber mit dem Hinweis,dass der Kabinettsbeschluss vom 09.09. noch nicht veröffentlicht ist (Die Dame hat extra nachgesehen). Mein Bewilligungszeitraum endet am 30.09. , einen WBA habe ich gestellt, das JC will aber eine umfassende Anlage VM und 6 Seiten EKS. Das habe ich nach telefonischer Beratung durch das JC nach bestem Gewissen ausgefüllt und habe alles wieder zurückbekommen. Ich habe eine Einkommensprognose selbst erstellt, weil das Formular einfach nicht zutreffend ist. Bei dem Antrag im April hat man das so akzeptiert, jetzt muss ich -obwohl das nicht geht- diesen Vordruck ausfüllen. Dazu sei erwähnt, dass der Betrieb zum einen mehrere Fahrzeuge hat,zum anderen aufgrund des Todes meines Mannes als Betriebsinhaber als Erbengemeinschaft geführt wird. Die Fahrzeuge sind aufgrund der Pandemie nicht umgemeldet,da mit einer Ummeldung auch die Finanzierung übernommen werden muss und das geht nicht. Es gibt also kein Auto, das "auch" betrieblich genutzt wird. Der Privatanteil wurde bereits 2016 berechnet aufgrund des Bruttoanschaffungspreises. Habe ich dem JC alles erklärt,aber nein, ich soll Formulare ausfüllen, die gar nicht passen. Wie soll ich da 4 Autos eintragen, deren Eigentümer ich gar nicht bin ? Und von welchem Auto einen "Privatanteil" rausrechnen ?
Ausserdem wollen sie noch wissen, wie die Vermögenslage zum Zeitpunkt des Todes meines Mannes war. Der ist allerdings am 01.08. 2019 (!!) gestorben. Zu dem Zeitpunkt haben wir keinerlei Leistungen bezogen. Den Antrag haben wir (mein Sohn und ich) erst 8 Monate danach und nur aufgrund der pandemiebedingten Umsatzeinbrüche gestellt. Müssen wir diese Angaben wirklich machen ?
Kontoauszüge sollte ich nach telefonischer Rücksprache von den letzten drei Monaten beifügen, jetzt heißt es, ab 01.07. bis laufend... hä? Ja was denn nun ?
Versteht mich nicht falsch, ich habe nichts zu verbergen und würde den Antrag am liebsten nicht stellen müssen, aber es geht leider -noch nicht- anders, aber ich komme da mit dem Antragswust gerade nicht weiter.. :sad:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 23. September 2020, 21:07:03
Zitat von: hermanthedutch am 23. September 2020, 18:36:10Also meine Frage ist, eigentlich kann ich auf diese vereinfachten Antragstellung bestehen
Ja, § 67 SGB II gilt für alle JC.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ceci am 25. September 2020, 01:52:22
Hallo, ich bin neu in der ganzen Materie und verstehe noch nicht alles.
Habe einen vorläufigen vereinfachten Antrag. Der läuft am 31. Oktober aus. Einen WBA habe ich noch nicht erhalten.
Ich habe kein erhebliches Vermögen, jedoch habe ich ca 800 Euro zuviel für die normale Schongrenze. Gut, ich könnte mir nun mal einen TV kaufen, oder ein Sofa, denn sowas besitze ich nicht, aber ich brauche es auch nicht. Hat mein Ex im Ausland alles behalten da es seins war als er mich zu Corona Zeiten rausgeschmissen hat.
--> BGBl. Teil I Nr. 42 erscheint am 28.09.2020. Umfang: 16 Seiten.   (da wird dann doch wohl die verlängerung Publik gemacht, bestimmt).
§67 (2)  = gilt das auch für WBA eines vorläufigen Antrages?
Frage:
Wann muss ich genau einen WBA stellen? Wird dieser dann im Oktober als PDF upgedatet mit "ich habe kein erhebliches Vermögen - ankreuzen ja/nein" oder muss ich eine Anlage VM ausfüllen und dann sagen die "Bitte nutzen Sie erstmal ihre 800 Euro über dem Schönvermögen und dann schauen wir mal?

Danke für eine Antowert, denn ich bin da nicht so firm, auch wenn ich vieles versuche hier nachzulesen im Forum  :sehrgut:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: max1985 am 25. September 2020, 13:49:57
Zitat von: Ceci am 25. September 2020, 01:52:22
Hallo, ich bin neu in der ganzen Materie und verstehe noch nicht alles.
Habe einen vorläufigen vereinfachten Antrag. Der läuft am 31. Oktober aus. Einen WBA habe ich noch nicht erhalten.
Ich habe kein erhebliches Vermögen, jedoch habe ich ca 800 Euro zuviel für die normale Schongrenze. Gut, ich könnte mir nun mal einen TV kaufen, oder ein Sofa, denn sowas besitze ich nicht, aber ich brauche es auch nicht. Hat mein Ex im Ausland alles behalten da es seins war als er mich zu Corona Zeiten rausgeschmissen hat.
--> BGBl. Teil I Nr. 42 erscheint am 28.09.2020. Umfang: 16 Seiten.   (da wird dann doch wohl die verlängerung Publik gemacht, bestimmt).
§67 (2)  = gilt das auch für WBA eines vorläufigen Antrages?
Frage:
Wann muss ich genau einen WBA stellen? Wird dieser dann im Oktober als PDF upgedatet mit "ich habe kein erhebliches Vermögen - ankreuzen ja/nein" oder muss ich eine Anlage VM ausfüllen und dann sagen die "Bitte nutzen Sie erstmal ihre 800 Euro über dem Schönvermögen und dann schauen wir mal?

Danke für eine Antowert, denn ich bin da nicht so firm, auch wenn ich vieles versuche hier nachzulesen im Forum  :sehrgut:

Bei mir ist es ähnlich und mein WBA wurde bewilligt.

Ohne Anlage Vermögen, jedoch inkl. Überprüfung der Unterkunftskosten.

Dass ich mehr Vermögen habe, als das Schonvermögen normalerweise wäre, weiss das JC und hat mir auch bestätigt, dass die Sonderregelung erst einmal verlängert wurde.

Lt. anderen Nutzern wurde wohl vom BMAS ebenfalls bestätigt, dass Corona Sonderregeln auch für WBA gelten sollen, siehe auch vorherige Beiträge.

Es gibt aber scheinbar noch nichts Offizielles.

Würde an deiner Stelle bis Montag warten, bis das von dir genannte Dokument veröffentlicht wird. Hast ja noch über einen Monat Zeit.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 29. September 2020, 22:35:00
Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge bezüglich WBAs deren Bewilligungszeiträume zwischen Oktober und Dezember beginnen würden?

Wird die Vermögensprüfung nochmal ausgesetzt und für wie lang, bis zum 31. Dezember oder bis zum Ablauf des vollen Bewilligungszeitraumes?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ceci am 30. September 2020, 06:53:29
Zitat von: robiwobi am 29. September 2020, 22:35:00
Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge bezüglich WBAs deren Bewilligungszeiträume zwischen Oktober und Dezember beginnen würden?

Wird die Vermögensprüfung nochmal ausgesetzt und für wie lang, bis zum 31. Dezember oder bis zum Ablauf des vollen Bewilligungszeitraumes?

Gute Frage, bin auch noch nicht schlau draus geworden weil bei der BMAS immernoch die FAQ stehen "Was ist nach 6 Monaten usw" Aber angeblich ist die Verlängerung ja auch für WBA´s, aber wenn vorher ja vorläufig bewilligt wurde, was ja in Corona Zeiten der Fall war bin ich mir unsicher ob da nun eine Prüfung des Vermögens und der KdU kommt. Eventuell weiss ein Admin hier ja mehr.  :help: :sehrgut:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: max1985 am 30. September 2020, 07:16:58
Im Livestream gestern hat Hubertus Heil erklärt, dass die Regelungen auch für WBA gelten. Nach ca 50 Minuten glaube ich.

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Hin-Gehoert/hin-gehoert-online-2-art.html;jsessionid=DB029F90A671158DDD3FA7B58AEF37B0.delivery2-replication

Im Referentenentwurf vom 09.09.2020 wird ebenfalls genau auf diese Thematik eingegangen :

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/vereinfachter-zugang-verlaengerungsverordnung.html

Mein Jobcenter hat mir dies ebenfalls bestätigt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ceci am 30. September 2020, 07:35:08
Zitat von: max1985 am 30. September 2020, 07:16:58
Im Livestream gestern hat Hubertus Heil erklärt, dass die Regelungen auch für WBA gelten. Nach ca 50 Minuten glaube ich.
Ab 52:30 ;) danke.

Wobei man ja noch aus dem Forum  hier hört von Ablehnung wegen 2000 Euro über Schongrenze usw. Ich denke jeder legt das gerade etwas aus wie er möchte, eine Sachbearbeiterin sagt "Nach 6 Montane muss geprüft werden, eien andere nicht".
Ich könnte mir auch vorstellen das es Jobcenter gibt die nur bis Maximal 31.12 bewilligen, ergo 2 oder 3 Monate bei WbA, weil es so schwammig ist :S
Ich laufe ja zum 31. Oktober aus und mache nächste Woche meinen WbA, wobei ich nicht mal weiss ob ich den WbA Zettel ausfüllen muss, oder den Vereinfachten Antrag. Irgendwo muss man doch das Kreuzchen machen mit "Ich habe kein erhebliches Vermögen".
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 30. September 2020, 08:51:37
Ich werde auch einen WBA stellen, liege aber über der Vermögensgrenze wegen Lebensversicherung.
Ich hoffe mal dass volle 6 Monate bis April bewilligt werden und in der Zeit keine Vermögensprüfung erfolgt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Irrtum_tm am 01. Oktober 2020, 12:17:21
Hallo in die Runde,
nachdem ich am Sonntag den ganzen Antragswust mit Erklärungen per mail geschickt habe,kam heute die Bewilligung mit der Erklärung, dass die Vermögensprüfung für Anträge deren Bewilligungszeitraeume bis zum 31.12 beginnen,vereinfacht ist. Erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beginnt die VM wieder.  :wand: was für ein Deutsch. Hoffe,das hilft euch weiter
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 01. Oktober 2020, 12:19:36
Freu dich doch lieber, dass dein Antrag innerhalb von 4 Werktagen abschließend bearbeitet wurde.  :weisnich:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Irrtum_tm am 01. Oktober 2020, 13:41:46
Guten Tag Nö,
liest du in meinem Beitrag, dass ich mich nicht freue? Ich nicht. Ich schüttele nur den Kopf über die umständliche Formulierung. Das hat nichts mit dem JC oder dessen MAs zu tun. Bei den Formulierungen gibt es meiner Meinung nach Optimierungsbedarf :smile:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: BigMama am 01. Oktober 2020, 14:45:54
In dem Satz fehlt doch nur ein Komma und sonst ist alles verständlich.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 01. Oktober 2020, 15:24:11
Zitat von: Irrtum_tm am 01. Oktober 2020, 13:41:46liest du in meinem Beitrag, dass ich mich nicht freue?
Im Kontext ja.
Wer sich im Bereich SGB II über die Formulierung mokiert, während der Satz dennoch leserlich und verständlich ist, sollte sich darüber im klaren sein,
das er ein Luxusproblem hat.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 01. Oktober 2020, 21:57:22
Zitat von: Irrtum_tm am 01. Oktober 2020, 13:41:46
Guten Tag Nö,
liest du in meinem Beitrag, dass ich mich nicht freue? Ich nicht. Ich schüttele nur den Kopf über die umständliche Formulierung. Das hat nichts mit dem JC oder dessen MAs zu tun. Bei den Formulierungen gibt es meiner Meinung nach Optimierungsbedarf :smile:
wenn du länger mit dem ausgeklügeltem System zu tun hast wirst du dich noch ein freuen, wenn es dann wirklich nicht erhebliches Vermögen nachzuweisen gilt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 05. Oktober 2020, 10:21:55
Zitat von: robiwobi am 29. September 2020, 22:35:00
Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge bezüglich WBAs deren Bewilligungszeiträume zwischen Oktober und Dezember beginnen würden?
Wird die Vermögensprüfung nochmal ausgesetzt und für wie lang, bis zum 31. Dezember oder bis zum Ablauf des vollen Bewilligungszeitraumes?
ich hab mein WBA ab oktober eingereicht und es kam direkt zurueck, dass u.a. die "Anlage Vermögen (VM) vollständig ausgefüllt mit entsprechenden Nachweisen" noch benötigt wird :(
hoffe das stuttgarter jobcenter schickt auch noch etwas nach wie bei Irrtum_tm, dass das hinfällig ist. hab aber nicht das gefühl. wenn das so ist dass die vermögensprüfung bleibt kann ich gleich lieber wohngeld beantragen statt hartz iv. :D
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ceci am 05. Oktober 2020, 12:13:47
Zitat von: jordan2sheepy am 05. Oktober 2020, 10:21:55
hoffe das stuttgarter jobcenter schickt auch noch etwas nach wie bei Irrtum_tm, dass das hinfällig ist. hab aber nicht das gefühl. wenn das so ist dass die vermögensprüfung bleibt kann ich gleich lieber wohngeld beantragen statt hartz iv. :D

Wenn du anrecht auf Wohngeld hast, hast du normalerweise kein Anrecht auf Hartz 4  :weisnich:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 06. Oktober 2020, 09:46:51
Zitat
ich hab mein WBA ab oktober eingereicht und es kam direkt zurueck, dass u.a. die "Anlage Vermögen (VM) vollständig ausgefüllt mit entsprechenden Nachweisen" noch benötigt wird :(
hoffe das stuttgarter jobcenter schickt auch noch etwas nach wie bei Irrtum_tm, dass das hinfällig ist. hab aber nicht das gefühl. wenn das so ist dass die vermögensprüfung bleibt kann ich gleich lieber wohngeld beantragen statt hartz iv. :D

Ich habe auch einen WBA gestellt Beginn November und bei mir wird keine Anlage Vermögen verlangt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: gonzo86 am 08. Oktober 2020, 18:25:41
Hallo

Mein WBA ist ende september 2020 ausgelaufen.
Habe ihn anfang september mit kontoauszüge und vm komplett ausgefüllt.

Habe bis heute kein regelsatz und miete erhalten.

Antrag auf vorschuss wurde abgelehnt.

WBA ist noch immer in bearbeitung.

weis nicht mehr weiter

Was kann ich tun?

danke
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Oktober 2020, 18:59:12
gonzo86

Rufe nochmal an, wenn nicht fertig verlange eine Barauszahlung wenn die nicht gemacht wird sagst du denen das ein Eilantrag für das SG gemacht wird!
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 08. Oktober 2020, 19:36:45
Ich habe festgestellt, dass Anträge die online bei Jobcenter Digital gestellt werden um einiges schneller bearbeitet werden.
Oft schon am nächsten Tag und man kann mit der Leistungsabteilung dort direkt kommunizieren.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: gonzo86 am 08. Oktober 2020, 20:20:14
heißt das denn jetzt, da mein wba ende september 2020 ausgelaufen ist, dies auch bis ende dezember 2020 vorläufig bewilligt hätte müssen?

Ich habe bestimmt schon 30 anrufe dort gemacht und täglich gebettelt.
Werde nur vertröstet
Ich war sogar schon zweimal vor ort, wurde aber durch die security weggeschickt
und barzahlung etc wird abgelehnt.
Auch ein vorschuss wurde mir abgelehnt.

danke für die antworten
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: BigMama am 09. Oktober 2020, 09:09:51
Zitat von: gonzo86 am 08. Oktober 2020, 18:25:41Habe ihn anfang september mit kontoauszüge und vm komplett ausgefüllt.
Wann genau hast du ihn eingereicht?
Liegt die lange Bearbeitungsdauer vielleicht an den vielen Verkäufen bei Ebay?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: gonzo86 am 09. Oktober 2020, 10:33:09
habe am 03.09.2020 eingereicht

welche verkäufe bei ebay?

teamleiter ist im urlaub laut anruf von mir heute morgen.
können mir nicht helfen in der hotline bezüglich vorschuss etc.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: BigMama am 09. Oktober 2020, 10:54:26
Zitat von: gonzo86 am 09. Oktober 2020, 10:33:09welche verkäufe bei ebay?
Probleme Weiterbewilligung Kontoauszüge (https://hartz.info/index.php?topic=121101.msg1385648#msg1385648)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: gonzo86 am 09. Oktober 2020, 13:08:32
das ist alles geklärt

anruf jc eben bekommen

vorschuss ist abgelehnt durch bereichsleiter
wba ist in bearbeitung

bin mittelos, vermieterin will kündigen
tolles wochenende ohne nichts
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 09. Oktober 2020, 13:24:02
Stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast49365 am 09. Oktober 2020, 13:31:08
Kurze Frage:

Gilt § 67 Abs. 3 SGB II ("Coronaparagraph") auch für Neubezüge von Wohnungen? Wird also die volle Miete beim neuen Jobcenter übernommen, obwohl man bei Neubezug wusste, dass die maximale KdU niedriger ist als der Mietzins?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. Oktober 2020, 16:38:51
gonzo86

Zitat von: gonzo86 am 08. Oktober 2020, 20:20:14heißt das denn jetzt, da mein wba ende september 2020 ausgelaufen ist, dies auch bis ende dezember 2020 vorläufig bewilligt hätte müssen
Nein
sonst hättest du eine andere Antwort von mir bekommen.

Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2020, 13:24:02
Stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen.
Gonzo guckst du in meine vorletzte Antwort da ist ein Muster.

Ein schönes WE
FN


Zitat von: Gast49365 am 09. Oktober 2020, 13:31:08
Kurze Frage:

Gilt § 67 Abs. 3 SGB II ("Coronaparagraph") auch für Neubezüge von Wohnungen? Wird also die volle Miete beim neuen Jobcenter übernommen, obwohl man bei Neubezug wusste, dass die maximale KdU niedriger ist als der Mietzins?
Kreuzotter

zumindest bei Erstanträgen,
bei WBA´s wohl nicht weil da ein eLB Wissen muss das es Angemessenheitskriterien gibt.

Ein schönes WE
FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast49365 am 11. Oktober 2020, 21:07:23
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Oktober 2020, 16:38:51


zumindest bei Erstanträgen,
bei WBA´s wohl nicht weil da ein eLB Wissen muss das es Angemessenheitskriterien gibt.

Ein schönes WE
FN

Ich werde trotzdem in Widerspruch gehen aufgrund des neuen Urteils des SG in Berlin.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 12. Oktober 2020, 19:50:46
Zitat von: jordan2sheepy am 05. Oktober 2020, 10:21:55
ich hab mein WBA ab oktober eingereicht und es kam direkt zurueck, dass u.a. die "Anlage Vermögen (VM) vollständig ausgefüllt mit entsprechenden Nachweisen" noch benötigt wird :(
hoffe das stuttgarter jobcenter schickt auch noch etwas nach wie bei Irrtum_tm, dass das hinfällig ist. hab aber nicht das gefühl. wenn das so ist dass die vermögensprüfung bleibt kann ich gleich lieber wohngeld beantragen statt hartz iv. :D

also ich habe nun einen anruf erhalten auf meine mail hin, wie es denn aussieht mit der anlage vermoegen. also ich muss es ausfuellen, aber es gilt erstmal weiter noch die erhoehte freigrenze. daher bleib ich erstmal weiter auf h4. wohngeld erst dann wieder wenn die normalen vermoegensgrenzen gelten.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: eder am 08. November 2020, 12:47:02
Da ich irgendwie durch alle Raster falle, sitze ich vor der Beantragung von H4. Einkommen ist gesplittet in eine teilzeit - Stelle ,Gewerbe und Einkommen aus Lof. Im Moment zur "häuslichen Absonderung"verdonnert.

Wird nun der Vermögenskrams nur aufgeschoben und ich müsste die Leistung zurückzahlen?
Der Gewerbebetrieb würde ich ruhen lassen Lof ist eh immer defizitär also Hobby und bei der  Tz Stelle sind es nur 451Eur
Muss ich da noch eine EKS machen oder reicht da ruhend melden?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 08. November 2020, 17:31:31
Zurückzahlen musst du es nicht.
Stell einen Antrag, du füllst vorläufige EKS aus, der Antrag wird für 6 Monate bewilligt und Vermögensprüfung voraussichtlich erst nach Ablauf von diesem, aber nicht rückwirkend.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: eder am 08. November 2020, 17:54:29
Zitat von: robiwobi am 08. November 2020, 17:31:31Zurückzahlen musst du es nicht.
Bin ja nicht ganz unbedarft beim Thema H4
Ist  also kein vorläufiger Bescheid? Einfach wieder Auslaufen lassen und Gut ist es?

Anlage VM Gleich weglassen? Wie verhält es sich mit dem 451Job, bin da derzeit auch gar nicht Krankgeschrieben :scratch:

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 08. November 2020, 19:06:25
Doch, schon vorläufiger Bescheid, allerdings wird er nicht abschließend berechnet, es sei denn du beantragst es extra.
Anlage VM weglassen, den vereinfachten Antrag ausfüllen wo du nur versichern musst kein erhebliches Vermögen zu besitzen (über 60000).
Den 451 Job musst du angeben.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: eder am 08. November 2020, 19:47:30
Zitat von: robiwobi am 08. November 2020, 19:06:25den vereinfachten Antrag ausfüllen wo du nur versichern musst kein erhebliches Vermögen zu besitzen

Hier gibt es keinen gesonderten " vereinfachten Antrag" es gibt nur einen ganz normalen Erstantrag zum runter laden. Der Punkt erhebliches Vermögen ist da nicht zu finden.
Aufwendungen für Fahrkosten ist das extra oder in dem Freibetrag enthalten :scratch: vereinfacht ist da gar nichts
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 08. November 2020, 20:40:59
Der vereinfachte Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii_ba146399.pdf
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: eder am 08. November 2020, 20:49:53
Ja , fülle ich gerade aus. Reicht es eigentlich die Formulare eingetütet beim regionalen JC in den Briefkasten zu werfen oder ist zwingend ein persönliches abgeben "Ausweis" notwendig
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 09. November 2020, 00:54:11
Musst nicht persönlich erscheinen, postalisch reicht.
Ich mach alles online bei jobcenter.digital.de.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast32644 am 03. Dezember 2020, 15:38:00
Hallo Zusammen,

weil ich nicht die ganzen 19 Seiten durchlesen wollte, frag ich doch einfach mal:

Bin seit 2 Wochen arbeitslos mit ALG 1, muss aber aufstocken.

1. Gelten jetzt im Dezember immer noch bzw. wieder die Regeln für den vereinfachten Antrag?
2. Anlage EK, muss ich die beim vereinfachten Antrag ausfüllen? Hab das online gemacht und keinen link für den EK gefunden, war aber im Online Antrag gefordert.
3. Wie lange dauert das bis bewilligt wird? ALG 1 ging ruckzuck innerhalb 3 Tagen.

Gruß
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 03. Dezember 2020, 16:37:31
Ja, die Regeln für den vereinfachten Antrag gelten weiterhin, bis zum 31.03.2021: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/grundsicherung-1783154 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/grundsicherung-1783154)

Die Anlage EK findest du hier, die kannst du aber ev. nicht online ausfüllen und senden, dann musst du es per Post nachweislich einreichen (Prio-Brief am besten): https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529 (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48
Hallo liebe Gemeinde,

ich aber mich durch die 19 Seiten gearbeitet und bereits einige Antworten gefunden, vielen Dank! Dennoch benötige ich noch weitere Hilfe.

Folgende Sachlage. Mein Bruder hat Anfang des Jahres eine Selbständigkeit begonnen. Trennung von der Freundin und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und bei unserer Mutter untergekommen auch um Kosten zu sparen, bewusst da er die Selbständigkeit anstrebte.



Die Anfangsmonate der Selbständigkeit verliefen wie geplant gut. Seit dem ersten Lockdown gehen die Geschäfte zurück. Seit dem zweiten Lockdown noch wesentlich stärker. Der Jahresgewinn liegt nun unter 2400 Euro. Das Geschäft hat sich allerdings bewiesen, daran liegt es nicht. Bis Oktober war mein Bruder noch geringfügig angestellt, leider ebenfalls wegen C betriebsbedingt gekündigt.



Unserer Mutter (Rentnerin) und ich haben ihn so gut wie es eben geht finanziell unterstützt. Alle Ersparnisse sind nun aufgebraucht.. und das Schlimmste es "kriselt" sehr stark zwischen ihm und meiner Mutter. Normal war ein Auszug schon lange vorgesehen allerdings aus genannten Gründen nicht möglich.



Wir haben versucht uns zu informieren. Aufgrund der aktuellen Lage ist schwierig persönlich Beratung zu erhalten, daher hoffe und bitte ich um Ihre Hilfe.

Er ist nun in der Vorbereitung den "Vereinfachter Antrag" auf ALG2 zu stellen. -Formular: "https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf" - Wir sehen darin die einzige noch bleibende Möglichkeit?! Alle anderen C Hilfen stehen ihm laut Aussage Gründungsberater nicht zu.



Nun wissen wir bei einigen Punkten nicht was wir eintragen sollen. Ich versuche ihm dabei zu helfen. Wir wollen natürlich alles wahrheitsgemäß schildern uns allerdings auch kein Eigentor schießen.



Frage 1 -

Mein Bruder zahlt offiziell keine Miete an meine Mutter. Hat aber soweit er konnte mit Einkäufen und Ähnlichem "ausgeglichen"/ unterstützt. Nun soll unter Punkt 3 Kosten für Unterkunft und Heizung eingetragen werden /bzw. Anlage HG Punkt 5. "Angaben zu den Kosten der Unterkunft". Wäre es Ratsam den "Ausgleich" zu beziffern und einzutragen?



Frage 2 -

Unter 4 Hauptantrag "Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben."- Ist es notwendig hier Ja oder Nein anzukreuzen?



Frage 4 -

Mein Bruder ist im Grunde zu stolz und hätte viel früher Unterstützung beantragen sollen. Ich nehme an das erst ab Antragstellung gerechnet wird und rückwirkend kein Anspruch besteht?



Frage 5 -

Würden meinem Bruder Zuschüsse für eine eigene Wohnung zustehen? Und ggf. Zuschüsse für einen Umzug? Unsere Mutter und er wohnen aktuell in Mülheim an der Ruhr, mein Bruder würde gerne wieder nach Ratingen ziehen, in welcher Stadt wäre der zur Sicherung des Lebensunterhalts zu stellen?



Frage 6 -

Da noch kein Jahresabschluss vorliegt. Wird der Gewinn aus der Selbständigkeit am besten durch die Gewinn- und Verlustrechnung oder durch eine Einnahmen-Überschussrechnung dargestellt. Müssen alle Zahlen erkennbar sein oder kann/soll man Posten schwärzen?



Vielen Dank bereits für diejenigen die sich unserer Sache annehmen mag, ich weiss das gerade in der aktuellen Lage mehr den je gefragt wird!



Mit freundlichen Grüßen

Markus C.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 05. Januar 2021, 06:59:48
Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Mein Bruder zahlt offiziell keine Miete an meine Mutter. Hat aber soweit er konnte mit Einkäufen und Ähnlichem "ausgeglichen"/ unterstützt. Nun soll unter Punkt 3 Kosten für Unterkunft und Heizung eingetragen werden /bzw. Anlage HG Punkt 5. "Angaben zu den Kosten der Unterkunft". Wäre es Ratsam den "Ausgleich" zu beziffern und einzutragen?
Wenn er offiziell keine Miete zahlt, trägst du natürlich keine ein.
Er kann jedoch sehr wohl für die Zukunft eine Kostenbeteiligung mit eurer Mutter abschließen.

Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Unter 4 Hauptantrag "Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben."- Ist es notwendig hier Ja oder Nein anzukreuzen?
Ja ist es, hier geht es um dein Gefühl/Einschätzung. Auf die Bewilligung des Antrages darf das keine Auswirkungen haben.
Kreuzt du "Nein" an, setzt du die Maschinerie "Überprüfung-Gesundheit" in Gang.

Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Mein Bruder ist im Grunde zu stolz und hätte viel früher Unterstützung beantragen sollen. Ich nehme an das erst ab Antragstellung gerechnet wird und rückwirkend kein Anspruch besteht?
Ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Würden meinem Bruder Zuschüsse für eine eigene Wohnung zustehen? Und ggf. Zuschüsse für einen Umzug? Unsere Mutter und er wohnen aktuell in Mülheim an der Ruhr, mein Bruder würde gerne wieder nach Ratingen ziehen, in welcher Stadt wäre der zur Sicherung des Lebensunterhalts zu stellen?
Ja, deinem Bruder stehen Unterkunftskosten zu, ebenfalls Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen. Wie alt ist dein Bruder?
1.Schritt: angemessenen Wohnraum in Ratingen finden
2.Schritt: Angemessenheit im JC Ratingen bestätigen lassen
3.Schritt: Vorsprache mit Bestätigung der Angemessenheit im hiesigen JC

Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Da noch kein Jahresabschluss vorliegt. Wird der Gewinn aus der Selbständigkeit am besten durch die Gewinn- und Verlustrechnung oder durch eine Einnahmen-Überschussrechnung dargestellt. Müssen alle Zahlen erkennbar sein oder kann/soll man Posten schwärzen?
Dein Bruder wird bei Beantragung der Leistungen die Anlage EKS ausfüllen müssen. Hier wird eine realistische Prognose gefordert.
Die Leistungen werden vorläufig für 6 Monate bewilligt. Nach Ablauf von 6 Monaten wird erneut die Anlage EKS gefordert, diesmal mit den tatsächlichen Zahlen.
Natürlich sollten entsprechende Belege beigefügt sein, Daten von Kunden deines Bruders dürfen unkenntlich gemacht werden.


Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 05. Januar 2021, 12:00:56
Zitat von: Nö am 05. Januar 2021, 06:59:48
Zitat von: MarkusC am 04. Januar 2021, 18:21:48Mein Bruder zahlt offiziell keine Miete an meine Mutter. Hat aber soweit er konnte mit Einkäufen und Ähnlichem "ausgeglichen"/ unterstützt. Nun soll unter Punkt 3 Kosten für Unterkunft und Heizung eingetragen werden /bzw. Anlage HG Punkt 5. "Angaben zu den Kosten der Unterkunft". Wäre es Ratsam den "Ausgleich" zu beziffern und einzutragen?
Wenn er offiziell keine Miete zahlt, trägst du natürlich keine ein.
Er kann jedoch sehr wohl für die Zukunft eine Kostenbeteiligung mit eurer Mutter abschließen.
D.h. hier sinniger Weise ab dem 1. des Monats, in welchem der ALG I Antrag gestellt wird.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: MarkusC am 07. Januar 2021, 14:33:13
Ersteinmal vielen vielen Dank für die nützlichen Informationen! Das hilft uns sehr!
Jedoch muss ich doch noch einmal nachfragen..

Zitat von: Nö am 05. Januar 2021, 06:59:48

Er kann jedoch sehr wohl für die Zukunft eine Kostenbeteiligung mit eurer Mutter abschließen.
Formlos nehme ich an?

Zitat von: Nö am 05. Januar 2021, 06:59:48

Wie alt ist dein Bruder?
Er ist dieses Jahr 34 geworden.

Zitat von: Ottokar am 05. Januar 2021, 12:00:56
Zitat von: Nö am 05. Januar 2021, 06:59:48

Wenn er offiziell keine Miete zahlt, trägst du natürlich keine ein.
Er kann jedoch sehr wohl für die Zukunft eine Kostenbeteiligung mit eurer Mutter abschließen.
D.h. hier sinniger Weise ab dem 1. des Monats, in welchem der ALG I Antrag gestellt wird.

Ist es denn Sinnvoll? Ich kann mich von damals erinnern, dass die Einkommen in einer Wohngemeinschaft für die Berechnung des Bezugs summiert werden. Wird die Rente unserer Mutter - etwas über 1000 -  auch angerechnet oder anders gefragt, besteht die Gefahr dass der Antrag abgelehnt, da unsere Mutter entsprechend Einkommen bezieht?

Entschuldigt bitte die wilden Fragen, ich bin in der IT zu Hause :)

Beste Grüße
Euer Markus
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2021, 16:41:58
MarkusC

Zitat von: MarkusC am 07. Januar 2021, 14:33:13Formlos nehme ich an?
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)
oder ähnliches wäre besser.....
Zitat von: MarkusC am 07. Januar 2021, 14:33:13Ist es denn Sinnvoll? Ich kann mich von damals erinnern, dass die Einkommen in einer Wohngemeinschaft für die Berechnung des Bezugs summiert werden.
Eine KBV hat nichts mit Einkommen zu tun.
und mit 36 bildet der Bruder seine eigene BG. Die Mutter ist außen vor und taucht nur namentlich in der KbV auf.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 02. Februar 2021, 13:28:12
Hallo

Ich habe für meinen WBA – Antrag" heute das vom JC  " es steht  folgendes = ich hätte den Antrag nicht richtig ausgefüllt.

ZitatBitte Teilen sie mir mit ,wie viele Personen insgesamt in ihren Haushalt Leben und wie viele davon zu ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören?
Also ich bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft (Bin 40 U)" Ich lebe zwar bei meiner Mutter (ihre Wohnung) !die kein Hartz 4 bezieht, halt ihre mini Rente. Habe sonst mit ihr Nichts am Hut .

Jetzt zu meinen Fragen:
Frage.1
der WBA -Antrag :unter 2.Punkt= Weitere Personen in meinem Haushalt was trägt man da ein?
Trage ich da eine 0  Personen ein ? Hatte das Feld leer gelassen.

Frage.2
Wie soll ich dem JC jetzt mitteilen das ich nur als Eigene Bedarfsgemeinschaft bin? Der WBA Antrag ist am 23.01.2021 bei dem JC per  angekommen. Ich habe bis zum 14.02.2021 zeit will es aber früher abschicken weil meine weiterbewilligiung bis märz 2021 läuft.

Wäre super wenn mir da einer weiter helfen könnte.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 02. Februar 2021, 13:36:20
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2021, 13:28:12Trage ich da eine 0  Personen ein ? Hatte das Feld leer gelassen.
Wenn deine Mutter mit im Haushalt lebt, trägst du eine 1 ein.
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2021, 13:28:12Wie soll ich dem JC jetzt mitteilen das ich nur als Eigene Bedarfsgemeinschaft bin?
Das braucht nicht explizit erwähnt werden. Du bist Ü40, somit kannst du mit deiner Mutter keine BG bilden.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 02. Februar 2021, 13:37:54
Hallo Nö

Wie kann ich dem Jc jetzt mitteilen das unter 2.Punkt jetzt =eine 1 Bedarfsgemeintschaft rein muss? habe im Schreiben nichts wo man es mitheilen muss .halt seite 2 wo steht Anlagen+unten mitteilungen mit unterschrift.

Was müsste ich ausfüllen..... oder muss ich den wba Seite.1 neuausfüllen+ schicken? Damit ich es richtig mache( keinen fehler) .wegen meinen Widerspruch der noch läuft.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: am 02. Februar 2021, 14:36:24
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2021, 13:37:542.Punkt
Da kommt die weitere Person (deine Mutter) im Haushalt rein. Also eine 1  :yes:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 02. Februar 2021, 14:49:11
Sorry Nö das ich jetzt nochmal frage!vielleicht reden wir einander vorbei.....

Also mein ausgefüllter WBA liegt dem JC seit dem 23.01.21 vor! Bearbeitet wurde er am 28.01.21! aber noch nicht abgeschlossen wegen dem heutigen Brief....

Was genau muss ich jetzt dem JC (schriftlich) mitteilen??? Reicht ein Brief wo steht ich lebe mit meiner Mutter in einer Hausgemeintschaft?
Normal bin ich vorher sagte meine eigene BG.

Zitat
Zitat von Dragon
Bitte Teilen sie mir mit ,wie viele Personen insgesamt in ihren Haushalt Leben und wie viele davon zu ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören?
Also der Brief hat 3 Seiten.

1. Siehe Zitat= aber welche?
2.Sonstiges Miteilung
3. Anlagen

dazu bei Rückfragen wie man erreibar wäre.

Ort,Datum ........ Unterschrift.

3.Seite dann mit der RBL
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 02. Februar 2021, 22:44:37
Was genau hat das JC denn gefragt, dass es dafür 3 Seiten braucht?


Die Daten im WBA, die man angeben muss, sind: In meiner Unterkunft wohnen insgesamt ... Personen. Die Überschrift mit dem Begriff Haushalt und dann diese Angabe sind absolut irreführend.

Hier ein Beispiel von jemand, der dieselbe Frage hatte. Lies das unbedingt mal durch, das beantwortet dir viele Fragen: https://hartz.info/index.php?topic=124154.msg1443964#msg1443964 (https://hartz.info/index.php?topic=124154.msg1443964#msg1443964)


Zitat von: Dragon am 02. Februar 2021, 14:49:11Reicht ein Brief wo steht ich lebe mit meiner Mutter in einer Hausgemeintschaft?
Das würde ich keinesfalls tun, denn Haushaltsgemeinschaft bedeutet, dass ihr eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet und deine Mutter mit für dich aufkommt.

In deiner Unterkunft wohnst nur du. Da trägst du also eine 1 ein. Es bezieht sich nicht auf sämtliche Personen, die in der Wohnung leben, auch wenn das völlig missverständlich von der BA ausgedrückt ist. Ich habe das ebenfalls lange Zeit falsch verstanden, weil es so unlogisch ist. Mit der Zahl 1, die du einträgst, ist dann auch klar, dass du eine 1-Personen-BG bist.

Den Begriff "Haushalt" würde ich gar nicht verwenden, da du mit deiner Mutter keine Haushaltsgemeinschaft bildest. Also Vorsicht mit den Begriffen.

Du lebst jedoch gemeinsam mit deiner Mutter in einer Wohnung.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 02. Februar 2021, 23:57:00
Hallo blaumeise
ZitatIn deiner Unterkunft wohnst nur du. Da trägst du also eine 1 ein. Es bezieht sich nicht auf sämtliche Personen, die in der Wohnung leben, auch wenn das völlig missverständlich von der BA ausgedrückt ist. Ich habe das ebenfalls lange Zeit falsch verstanden, weil es so unlogisch ist. Mit der Zahl 1, die du einträgst, ist dann auch klar, dass du eine 1-Personen-BG bist.
Den Begriff "Haushalt" würde ich gar nicht verwenden, da du mit deiner Mutter keine Haushaltsgemeinschaft bildest. Also Vorsicht mit den Begriffen.
meine Fragen:
1.Also jetzt eine neue Wba ausfüllen+ trage ich im Feld Unterkunft dann die 1?
2.Dazu mein JC bitten die alte WBA also vernichten! damit die neue WBA zählt????
3.Falls (ich)noch ein Schreiben neben der neuen WBA beigelegt werden sollte. Bitte eins erstellen damit ich nicht naher noch Probleme(falsches schreibe)  :schaem: mit der auszahlung habe.

ZitatDen Begriff "Haushalt" würde ich gar nicht verwenden, da du mit deiner Mutter keine Haushaltsgemeinschaft bildest. Also Vorsicht mit den Begriffen.
Siehe Frage.3!

Zitatder link https://hartz.info/index.php?topic=124154.msg1443964#msg1443964
Das Hilft mir leider nicht weiter !die WBA liegt leider beim meinen JC....

Ich hoffe habe es richtig verstanden+ nichts vergesesn.

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 03. Februar 2021, 08:04:07
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2021, 13:28:12Jetzt zu meinen Fragen:
Frage.1
der WBA -Antrag :unter 2.Punkt= Weitere Personen in meinem Haushalt was trägt man da ein?
Trage ich da eine 0  Personen ein ? Hatte das Feld leer gelassen.

Frage.2
Wie soll ich dem JC jetzt mitteilen das ich nur als Eigene Bedarfsgemeinschaft bin? Der WBA Antrag ist am 23.01.2021 bei dem JC per  angekommen. Ich habe bis zum 14.02.2021 zeit will es aber früher abschicken weil meine weiterbewilligiung bis märz 2021 läuft.

Es ist nicht deine Unterkunft, sondern die deiner Mutter. Unter Eltern und Kindern ist ein Untermietvertrag nicht erforderlich, de facto besteht aber eine Wohngemeinschaft und man wohnt zur Untermiete (sofern eine solche verlangt wird).
Der Untermieter führt seinen eigenen Haushalt, insofern ist dort "0" einzutragen.
Die Wohnsituation sollte auf einem separaten Blatt erklärt werden unter Hinweis darauf, dass man durch die Mutter keinerlei Unterstützung erhält.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 03. Februar 2021, 09:09:08
Morgen Ottokar

ZitatEs ist nicht deine Unterkunft, sondern die deiner Mutter. Unter Eltern und Kindern ist ein Untermietvertrag nicht erforderlich, de facto besteht aber eine Wohngemeinschaft und man wohnt zur Untermiete (sofern eine solche verlangt wird).
Der Untermieter führt seinen eigenen Haushalt, insofern ist dort "0" einzutragen.
Wie Teile ich das meinen JC  mit?das in der eingereichten WBA eine 0 stehen muss!
Zitatman wohnt zur Untermiete (sofern eine solche verlangt wird).
Ich zahle keine untermiete. Ich lebe von dem Regalsatz.

ZitatDie Wohnsituation sollte auf einem separaten Blatt erklärt werden unter Hinweis darauf, dass man durch die Mutter keinerlei Unterstützung erhält.
Was genau brauche ich dafür? einen Antrag wie z.b HG +was sollte ich da genau beachten damit ich keinen fehler mache! Sie könnte mich auch gar nicht unterstützen + muss sie ja auch nicht wenn mann ü25! Bin aber ü40.
@Ottokar
Was genau muss ich jetzt machen um keine Zeit verlieren! damit ich nicht naher eine verzögerung für die Märzauszahlung hätte.
Habe bis 14.Feb Zeit. aber die JC Mitarbeiter brauchen 3 Tage zeit um es bei der Post abholen.

Sorry falls ich mehr frage" aber lieber mehr fragen als das man am ende doch nichts verstanden hat  :schaem:


Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 03. Februar 2021, 10:55:48
 @Ottokar
Sorry nochmal für den Doppelpost. Mir ist kurz noch was eingefallen.

ZitatDie Wohnsituation sollte auf einem separaten Blatt erklärt werden unter Hinweis darauf, dass man durch die Mutter keinerlei Unterstützung erhält.
Falls mein JC ein schreiben braucht" wie du mit dem separaten Blatt meinst" z.b so? Reicht das oder es fehlt etwas....

Zitat
Mein Weiterbewilligungsantrag vom 21.01.2021
Aufforderung zu Mitwirkung  Ihr Schreiben vom 28.01.2021
BG-Nr :XXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herrn,

in meinen ihnen vorliegenden Weiterbewilligungsantrag vom 21.01.2021" sollte unter dem 2.Punkt.>Weitere Person/en in meinen Haushalt die spalte (in meiner Unterkunft wohnt/wohnen insgesamt 0 Person/er stehen).
Ich lebe zwar bei meiner Mutter in(ihre Wohnung) wo ich mein Zimmer ohne Miete nutze,aber ich habe sonst kein Kontakt +bekomme auch keine Finanzielle Unterstützung vor ihre Seite.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX

Bin jetzt erstmal Frühstücken bis naher. :bye:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast49594 am 03. Februar 2021, 11:20:06
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 09:09:08Was genau muss ich jetzt machen um keine Zeit verlieren! damit ich nicht naher eine verzögerung für die Märzauszahlung hätte.

Der Zahlungslauf beginnt am 22. des Monats. Da weiß ich definitiv!
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 03. Februar 2021, 12:02:19
@Bergmeister
ZitatDer Zahlungslauf beginnt am 22. des Monats. Da weiß ich definitiv!
Im Brief von gestern steht auch folgendes =Aufforderung zur Mitwirkung! zeit bis 14.feb zeit sonst werden leistungen ganz eingestellt bis man der Mitwirkung folgeleistet.

Mein Alter Bewilligungsbescheid geht bis März2021! deswegen ich es noch im Januar die neue WBA aufüllte per einschreiben verschickte.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast49594 am 03. Februar 2021, 12:44:04
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 12:02:19Mein Alter Bewilligungsbescheid geht bis März2021!

Dann müsstest Du das Geld für März noch gem. dem alten Bescheid bekommen.
Vorsorglich würde ich die Frist bis 14.2. einhalten weil eben am 22.2. der neue Zahlungslauf für das März-Geld beginnt
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 03. Februar 2021, 13:10:30
Hallo Bergsteiger
ZitatVorsorglich würde ich die Frist bis 14.2. einhalten weil eben am 22.2. der neue Zahlungslauf für das März-Geld beginnt
Das ist mein Ziel(Plan)!
@Ottokar hat mir heute im #289 gesagt was man machen muss" aber ich weiß leider(sorry  :schaem:) immer noch nicht was genau wie  ich dem JC schriftlich erkläre = z.b meine vorlage aus dem #291?

14 Tage Frist ist halt nicht viel. Ich warte ab ob mir Ottokar helfen kann. Um nicht am ende ohne Geld sein.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2021, 14:35:23
Dragon

Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 09:09:08Sorry falls ich mehr frage" aber lieber mehr fragen als das man am ende doch nichts verstanden hat  :schaem:
Ist ja richtig, aber in deinem Fall gibt es (/fast) keine neuen anderen Vorschläge die nicht schon gemacht wurden.
Der eine der mir noch einfällt:
Drucke den ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529) WBA (https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligungalgii_ba015785.pdf) aus fülle Ihn neu aus und schreibe ein extra Begleitschreiben mit deiner KD Nummer, Anschrift, Briefkopf etc. und erkläre darin:
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 10:55:48
Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinen ihnen vorliegenden Weiterbewilligungsantrag vom 21.01.2021" sollte unter dem 2.Punkt.>
Weitere Person/en in meinen Haushalt, die Spalte (in meiner Unterkunft wohnt/wohnen insgesamt 0 Person/en eine 0 stehen). Im Anhang ein aktueller komplett ausgefüllter Antrag
Was die Wohnsituation angeht
Ich lebe zwar bei meiner Mutter in(ihrer Wohnung) wo ich mein Zimmer ohne Miete momentan noch mietfrei benutzewohnen darf,aber ich habe sonst kein Kontakt +Ich bekomme erhalte auch keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 03. Februar 2021, 14:57:36
Hallo Fettnäpfchen

Danke für deine Vorlage! :ok:

ZitatSehr geehrte Damen und Herren,

in meinen ihnen vorliegenden Weiterbewilligungsantrag vom 21.01.2021" sollte unter dem 2.Punkt.>
Weitere Person/en in meinen Haushalt, die Spalte (in meiner Unterkunft wohnt/wohnen insgesamt 0 Person/en eine 0 stehen). Im Anhang ein aktueller komplett ausgefüllter Antrag
Was die Wohnsituation angeht
Ich lebe zwar bei meiner Mutter in(ihrer Wohnung) wo ich mein Zimmer ohne Miete momentan noch mietfrei benutzewohnen darf,aber ich habe sonst kein Kontakt +Ich bekomme erhalte auch keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG
Ich sehe in deiner Vorlage sind manche Texte durchgestrichen+ Rot "soll ich das 1:1 übernehmen (also Schreiben)) oder was meinst du damit bitte genauer erklären!!!

Sorry falls ich Doofe Frage  :schaem:
Um auf nummer sicher zu gehen! um nicht zu schnell abschicken"das ich nicht naher probleme mit meinen crazy JC bekomme.
1x eine neue WBA ausfüllen
1x dein Schreiben das wars richtig?
Beide per einschreiben verschicken mit unterschrift wegen einen nachweis.
Ich hoffe das ich alles Richtig verstanden habe^^
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2021, 15:38:00
Dragon

Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 14:57:36Ich sehe in deiner Vorlage sind manche Texte durchgestrichen+ Rot "soll ich das 1:1 übernehmen (also Schreiben)) oder was meinst du damit bitte genauer erklären!!!
Natürlich nicht. Das rote ist ausgebessert und das durchgestrichene hat da nix mehr zu suchen. Also einen Satz der lesbar und in einigermaßen deutscher Schrift verfasst ist sollte schon beim JC ankommen.

Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 14:57:361x eine neue WBA ausfüllen
1x dein Schreiben das wars richtig?
Ja und Ja

Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 14:57:36Beide per einschreiben verschicken mit unterschrift wegen einen nachweis.
kannst du. Fax wäre nachweislicher!
Ich persönlich stehe auf ein Einwurf im Hausbriefkasten des JC mit
Zitat
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 03. Februar 2021, 15:41:35
@Fettnäpfchen

ZitatSehr geehrte Damen und Herren,

in meinen ihnen vorliegenden Weiterbewilligungsantrag vom 21.01.2021" sollte unter dem 2.Punkt
Weitere Person/en in meinen Haushalt, die Spalte in meiner Unterkunft wohnt/wohnen insgesamt 0 Person/en eine 0 stehen). Im Anhang ein aktueller komplett ausgefüllter Antrag
Was die Wohnsituation angeht
Ich lebe zwar bei meiner Mutter in(ihrer Wohnung) wo ich mein Zimmer momentan noch mietfrei bewohnen darf, +Ich erhalte auch keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG
Also so??

Ich schicke lieber perr Post! habe kien Fax und aus dem Inetcafe wo ich faxe gibt es halt nur ein sendebericht. wo kaum was steht.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast49594 am 03. Februar 2021, 15:47:45
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 15:41:35
Ich schicke lieber perr Post! habe kien Fax und aus dem Inetcafe wo ich faxe gibt es halt nur ein sendebericht. wo kaum was steht.

Lade Dir PDF24 runter. Damit kannst Du kostenlos faxen und erhältst einen kompletten Sendebericht mit Deinem Fax als Anhang als PDF-Datei und als TIF-Datei
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 03. Februar 2021, 15:52:22
@Fettnäpfchen

kann ich wie in #299 jetzt deine Volage jetzt mit meine daten fertig machen.Sorry meine Augen tun gerade etwas weh sehe etwas verschwommen wegen zulange am Bildschirm sehen.

Danke nochmal für deine geduld und Hilfsbereitschaft :sehrgut:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2021, 17:24:21
Dragon

Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 15:52:22
kann ich wie in #299 jetzt deine Volage jetzt mit meine daten fertig machen.
Kannst du wenn du noch die überflüssigen Sonderzeichen wie
" und () und +
und aus dem Textanfang aus
in meinen einen in meinem ihnen vorl.... machst
und
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 15:41:35die Spalte in meiner Unterkunft wohnt/wohnen insgesamt 0 Person/en eine 0 stehen)
die erste 0 entfernst

dann passt das.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 03. Februar 2021, 17:49:47
@Fettnäpfchen

So alles geändert! werde morgenfrüh per Post abschicken.

Danke Fettnäpfchen für die Hilfe. :ok:

Bin jetzt wieder off. :bye:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 04. Februar 2021, 10:18:18
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 13:10:30
@Ottokar hat mir heute im #289 gesagt was man machen muss" aber ich weiß leider(sorry  :schaem:) immer noch nicht was genau wie  ich dem JC schriftlich erkläre = z.b meine vorlage aus dem #291?
Ich verstehe den Sinn der Frage nicht.
Es ist nicht erforderlich, dem JC zu erklären, warum dort "0" steht.
Sofern es dem JC nicht bekannt ist, würde ich lediglich schriftlich mitteilen, dass ich eine Wohngemeinschaft mit meiner Mutter bilde und diese mich in keiner Weise finanziell unterstützt. Wenn dies dem JC bereits bekannt ist, würde ich gar nichts erklären.

Wieso willst du den WBA nochmal stellen?
Sollte der einen Fehler beinhalten, reicht es, das JC darüber zu informieren.

Zitat von: Dragon am 03. Februar 2021, 12:02:19Im Brief von gestern steht auch folgendes =Aufforderung zur Mitwirkung!
Geht das etwas ausführlicher? Wobei und weshalb sollst du mitwirken?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 04. Februar 2021, 17:12:06
Hallo Ottokar

Sorry das ich mich jetzt melde!!!
Ich hatte leider das Schreiben heute morgen um 09:00 von @Fettnäpfchen#296, mit der Post= per einschreiben mit übergabe.
natürlich ist das schreiben angepasst wie er mir im #302 geraten hat.
Zitat
Zitat von Ottokar
Wieso willst du den WBA nochmal stellen?
Sollte der einen Fehler beinhalten, reicht es, das JC darüber zu informieren.
Ich hoffe das war jetzt kein fehler mit der neuen WBA +sein Schreiben?
Zitat
Zitat von Ottokar
Sofern es dem JC nicht bekannt ist, würde ich lediglich schriftlich mitteilen, dass ich eine Wohngemeinschaft mit meiner Mutter bilde und diese mich in keiner Weise finanziell unterstützt. Wenn dies dem JC bereits bekannt ist, würde ich gar nichts erklären.
Mein JC weiß seit Jahren das ich bei meinen Eltern lebe +von Eltern keine Finz.hilfe bekomme" (ich = meine eigene 1-BG )es gab auch nie Probleme.Wegen dem tot meines Vater (2019) Die Wohnung+nebenkosten bezahlt meine Mutter davon bleibt ihr fast nix zum leben übrig.

Zitat
Zitat von Ottokar
Geht das etwas ausführlicher? Wobei und weshalb sollst du mitwirken?
Der Brief =3.Seiten( Siehe unten)!!  Ist das nicht Komisch mit diesen Brief ???

Komme ich nicht Der Aufforderung nach wird mein Regalsatz komplett gestoppt.

Zitat
Zitat von Dragon

Seite:1

                                                                                                          JC-Briefdatum 28.01.21

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestand hat.

Folgende unterlagen beziehungsweise angaben werden hierzu noch benötigt.
Sie haben ihren Weiterbewilligungsantrag ab April 2021 eingereicht.. Leider wurde er nicht vollständig ausgefüllt.

Bitte Teilen sie mir mit ,wie viele Personen insgesamt in ihren Haushalt Leben und wie viele davon zu ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören?

Bitte reichen sie diese bis 14.02.201 ein! = dieses Feld hier ist leer" es auch steht nichts was sie von mir verlangen....

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für Leistungen erheblich sind und Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen ( § 60 erstes Buch Sozialgesetzbuch -SGB 1).
Haben sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht ,können die Geldleistungen ganz versagt werden, Bis sie der Mitwirkung nachholen (§§ 60,66,67 SGB 1) dies Bedeutet das sie keine Leistungen erhalten.


Seite:2
(Zutreffendes Bitte ankreuzen oder aussfüllen)
1. Als Anlage übersende ich die von ihnen angeforderten Unterlagen.
2.Sonstiges Mitteilung
3. Anlagen

dazu bei Rückfragen wie man erreibar wäre.

Ort,Datum ........ Unterschrift.

Seite.3
die RBF mit den §§ 60,66,67 SGB 1
PS: Reicht das damit du genau weißt um was es geht +meine Behörde von mir verlangt.

Ich hoffe du bist  jetzt nicht  sauer wegen der Vorlage von @Fettnäpfchen  :scratch:.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 06. Februar 2021, 15:10:21
Zitat von: Dragon am 04. Februar 2021, 17:12:06Die Wohnung+nebenkosten bezahlt meine Mutter davon bleibt ihr fast nix zum leben übrig.
Warum macht ihr dann keinen Untermietvertrag?

Zitat von: Dragon am 04. Februar 2021, 17:12:06Komme ich nicht Der Aufforderung nach wird mein Regalsatz komplett gestoppt.
Die bereits bewilligte Leistung kann und darf hier nicht eingestellt werden, da die Mitwirkung ausschließlich den WBA betrifft.
Da sich die Verhältnisse nicht geändert haben, wäre die Ablehnung des WBA grob rechtswidrig.
Ich würde dem JC mitteilen:
Zitat
Ihre Mitwirkungsaufforderung vom ...

Wie Ihnen hineichend bekannt ist, wohne ich als geduldeter Untermieter in der Wohnung meiner Mutter, die mich jedoch nicht unterstützt.
Da ich meinen eigenen Haushalt führe, leben in meinem Haushalt 0 weitere Personen, von denen 0 zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 06. Februar 2021, 20:52:47
Hallo Ottokar

ZitatWarum macht ihr dann keinen Untermietvertrag?
meine Mutter will es (aus Privaten) gründen nicht.

Zitat
Zitat von Ottokar
Die bereits bewilligte Leistung kann und darf hier nicht eingestellt werden, da die Mitwirkung ausschließlich den WBA betrifft.
Da sich die Verhältnisse nicht geändert haben, wäre die Ablehnung des WBA grob rechtswidrig.
Ich würde dem JC mitteilen:

Zitat

Zitat von Dragon
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für Leistungen erheblich sind und Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen ( § 60 erstes Buch Sozialgesetzbuch -SGB 1).
Haben sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht ,können die Geldleistungen ganz versagt werden, Bis sie der Mitwirkung nachholen (§§ 60,66,67 SGB 1) dies Bedeutet das sie keine Leistungen erhalten.

Heißt das Der Brief aus #305 mit den § ist jetzt grob rechtswidrig mit der Androhung zum Leistungstop?Du siehst ja selber was auf Seite.1 steht.

ZitatIhre Mitwirkungsaufforderung vom ...

Wie Ihnen hineichend bekannt ist, wohne ich als geduldeter Untermieter in der Wohnung meiner Mutter, die mich jedoch nicht unterstützt.
Da ich meinen eigenen Haushalt führe, leben in meinem Haushalt 0 weitere Personen, von denen 0 zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören.

Wie ich Beitrag #302 erwähnte! nutze ich die vorlage von @Fettnäpfchen um 09:00 verschickt. Also du um 10:00  hier warst war der Brief leider schon längst bei der Post. Sorry nochmal ich war wohl wieder viel zu schell unterwegs war keine Absicht :schaem: :sad:
PS:@ Ottokar
nächstes mal bitte immer vorher bescheid sagen wann z.b ich Briefe an das JC verschicke,um eben so keinen fehler machen.


falls sich meine Behörde doch querstellt z.b die Märzauszahlung verzögert oder nicht überweist, kann ich dann für den schaden von der Behörde wegen minus auf dem Konto zinsen von denen verlagen???

Ich hoffe habe einigermaßen richtig auf deine Fragen geantwortet.^^

Wünsche dir und allen hier einen schönen Samstag :bye: :bye:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Februar 2021, 13:33:36
Dragon

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2021, 20:52:47PS:@ Ottokar
nächstes mal bitte immer vorher bescheid sagen wann z.b ich Briefe an das JC verschicke,um eben so keinen fehler machen.
A bißerl viel verlangt, meinst nicht auch.

Aber keine Sorge du hast nichts falsch gemacht mit dem Brief. Inhaltlich kommt es auf das gleiche raus. Ein 0 gehört da hin und das hast du mitgeteilt.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 07. Februar 2021, 14:09:31
Hallo Fettnäpchen

ZitatPS:@ Ottokar
    nächstes mal bitte immer vorher bescheid sagen wann z.b ich Briefe an das JC verschicke,um eben so keinen fehler machen.
Zitat von Fettnäpchen
A bißerl viel verlangt, meinst nicht auch.
Vielleicht habe ich mich Falsch ausgedrückt! meinte wenn ihr mir hier was erstellt z.b du oder Ottokar! falls es bei der Vorlage noch weitere änderungen bedarf oder fehler auftreten. Ich wollte jetzt Ottokar nicht stressen.

Zitat
@Fettnäpchen
Aber keine Sorge du hast nichts falsch gemacht mit dem Brief. Inhaltlich kommt es auf das gleiche raus. Ein 0 gehört da hin und das hast du mitgeteilt.
ok

Zitat
Zitat von Dragon
falls sich meine Behörde doch querstellt z.b die Märzauszahlung verzögert oder nicht überweist, kann ich dann für den schaden von der Behörde wegen minus auf dem Konto zinsen von denen verlagen???
Weißt du hier für Rat ?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast49594 am 07. Februar 2021, 14:15:18
Nachgezahlte Sozialleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe müssen grundsätzlich auch verzinst werden. Der Anspruch auf eine Verzinsung in Höhe von vier Prozent fängt nach Ablauf von sechs Kalendermonaten
ab Abgabe des vollständigen Antrags auf Sozialleistungen an zu laufen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Freitag, 3. Juli 2020, in Kassel (Az.: B 8 SO 15/19 R).
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 08. Februar 2021, 10:02:30
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2021, 20:52:47
meine Mutter will es (aus Privaten) gründen nicht.
OK, dann ist das so.
Hinweis: dass deine Mutter von dir keine Miete fordert, ist kein Indiz, geschweige denn Beweis, für eine Unterstützung oder einen Unterstützungswillen.

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2021, 20:52:47
Heißt das Der Brief aus #305 mit den § ist jetzt grob rechtswidrig mit der Androhung zum Leistungstop?Du siehst ja selber was auf Seite.1 steht.
Im Prinzip schon, allerdings muss man dabei beachten, dass es sich hier um ein vorgefertigtes Formular handelt. Diese Rechtsfolgenbelehrung steht dort immer so drin.

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2021, 20:52:47
falls sich meine Behörde doch querstellt z.b die Märzauszahlung verzögert oder nicht überweist, kann ich dann für den schaden von der Behörde wegen minus auf dem Konto zinsen von denen verlagen???
Ja, du kannst bei rechtswidriger Leistungsverweigerung auch Schadenersatz fordern.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: max1985 am 08. Februar 2021, 14:42:33
Ein interessantes Urteil:

https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/hartz-iv-grundsatze-der-vermogensprufung-in-corona-zeiten-196930.html
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 08. Februar 2021, 18:13:08
Hallo Ottokar
Zitat
OK, dann ist das so.
Hinweis: dass deine Mutter von dir keine Miete fordert, ist kein Indiz, geschweige denn Beweis, für eine Unterstützung oder einen Unterstützungswillen.
Also das heißt wie ich dich jetzt verstehe" muss meine Mutter mich nicht unterstützen.
mein JC kann sie nicht zwingen mich Finz. Unterstützen.

Heute hat mein Jobcenter den Brief+ WBA bekommen, ich habe die JC-Bestättiung ausgedruckt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 09. Februar 2021, 11:04:51
Zitat von: max1985 am 08. Februar 2021, 14:42:33
Ein interessantes Urteil:

https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/hartz-iv-grundsatze-der-vermogensprufung-in-corona-zeiten-196930.html

Das ist insofern nachvollziehbar, da die Frau nicht mal die Abhebungen von zwei mal 2.000 Euro dargelegt hat, mit denen sie - wie passend - auf den Betrag von 59.900 Euro auf dem Konto kam. Das riecht direkt danach, dass sie ihre Hilfebedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 10. Februar 2021, 09:51:53
Zitat von: blaumeise am 09. Februar 2021, 11:04:51
Zitat von: max1985 am 08. Februar 2021, 14:42:33
Ein interessantes Urteil:

https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/hartz-iv-grundsatze-der-vermogensprufung-in-corona-zeiten-196930.html

Das ist insofern nachvollziehbar, da die Frau nicht mal die Abhebungen von zwei mal 2.000 Euro dargelegt hat, mit denen sie - wie passend - auf den Betrag von 59.900 Euro auf dem Konto kam. Das riecht direkt danach, dass sie ihre Hilfebedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat.

So hat das JC argumentiert, das Sozialgericht hat aber noch ein ganz anderes Fass aufgemacht.
Die Weisungen der Agentur zur Bestimmung der Vermögensgrenzen seien nicht gesetzeskonform.
Für die Frau gelten die normalen Grenzen fürs Schonvermögen.
Scheinbar sind die Corona Sonderregelungen um Hartz 4 doch auf Sand gebaut?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 10. Februar 2021, 12:28:41
Erst mal finde ich es drollig, dass die Dame überhaupt einen Eilantrag gestellt hat, obwohl sie fast 60.000 Euro auf dem Konto hatte. Von Eilbedürftigkeit konnte also keine Rede sein. Dann hat sie gleich zwei Mal den Fehler gemacht, kurz vorher noch ihr Vermögen zu drücken, indem sie vor beiden Antragstellungen mehrmals 2.000,- Euro abgehoben hat und dies nicht plausibel belegen konnte.

Zitat von: robiwobi am 10. Februar 2021, 09:51:53Für die Frau gelten die normalen Grenzen fürs Schonvermögen.
Das Gericht ist auf ihren Einzelfall eingegangen und hat begründet, warum es den Antrag ablehnt. Es hat dargelegt, warum im Fall der Klägerin der § 67 Abs. 2 SGB II gar nicht anwendbar ist, u. a. weil es um einen Antrag auf ALG II geht, nachdem der erste abgelehnt worden war.

Zitat von: robiwobi am 10. Februar 2021, 09:51:53Scheinbar sind die Corona Sonderregelungen um Hartz 4 doch auf Sand gebaut?
Nein, allenfalls die Interpretation der BA in ihren fachlichen Hinweisen. Es muss im Einzelfall entschieden werden, welche Vermögensgrenze gilt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 12. Februar 2021, 12:49:44
Hallo Leute

Ich wollte kurz Bescheid sagen meine Leistungsbewilligung ist heute angekommen.

Eine Kurze Frage:
ich sehe es lag noch ein weiteres schreiben bei= Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht mit Ab April – März 2022.

Meine Mutter ist Aktuell beim Beitragsservice eingetragen die Kosten von 52,50€ übernehme seit ende 2020, kann ich jetzt die Bescheinigung für die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht nutzen? Wenn ich so die 52,50 € sparen kann warum nicht.^^
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast49594 am 12. Februar 2021, 14:56:40
Ja kannst Du. Du erhältst dann von der GEZ einen Antrag zugeschickt in dem Du nur ein einziges X eintragen musst.
Den Bewilligungsbescheid (falls extra verlangt) nur in Kopie beilegen.
Die GEZ sendet keine Original-Unterlagen zurück.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. Februar 2021, 14:58:37
Dragon

Zitat von: Dragon am 12. Februar 2021, 12:49:44Ich wollte kurz Bescheid sagen meine Leistungsbewilligung ist heute angekommen.
:sehrgut:
und Danke für die Rückmeldung!

Sollte eigentlich gehen der Beitrag ist ja pro Haushalt und nicht pro Person.
Nachweislich per Einschreiben oder wie bei uns über das Bürgerbüro das wäre noch sicherer und sogar kostenlos.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Mondenkind1911 am 22. Februar 2021, 11:16:06
Als das Ende meines Bewilligungszeitraumes 2020 genau in den Zeitraum fiel, wo die autom. Weiterbewilligung stattfand, sagte meine SB zu mir, als sie mir den Antrag zuschickte und ich sie darauf kontaktierte um ihr zu sagen, dass der doch autom. weiterbewilligt wird: 'Das ist ein Fehler gewesen. Dieses Schreiben...

(Die Info, dass die Weiterbewilligung automatisiert stattfindet wäre ein Fehler.) 

...ist automatisiert und fehlerhaft versendet worden an die ALG2-Empfänger im Land. Ich müsse einen weiteren Antrag stellen.

ich konnte das nicht glauben und habe mich dann auf der Seite der Arbeitsagentur schlau gemacht. Da stand dass das alles rechtens mit der autom. WB ist und den Link schickte ich ihr.  Und ich hörte nichts mehr von ihr.

Ich habe Ende Dez. einen neuen Weiterbewilligungsantrag bekommen. Denn der Bewilligungszeitraum läuft Ende Februar wieder ab.  Diese SB will jedes mal ALLE Unterlagen haben, anstatt wie der davor, der sich damit begnügte, dass man schrieb, dass keine Änderung eingetreten ist.

Aber wenn das schon 1x autom. weiter bewilligt worden ist, dann muss ich diesmal den Weiterbewilligungsantrag stellen oder? Bzw. ich hab ihn schon eingereicht, aber ohne Nachweise, da sich ja sowieso nichts geändert hat.  Mein früherer SB war immer einverstanden damit, aber SIE wird jetzt bestimmt ankommen, dass ich noch alle Nachweise einreichen muss.  ...
Ist das überhaupt ok so, dass sie jedes Mal alle Nachweise neu haben will, obwohl das immer dieselben wie davor sind, weil sich ja nichts geändert hat?

Danke.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 22. Februar 2021, 16:59:10
Automatische Weiterbewilligung ist ja ausgelaufen. Also normal wieder WBA abgeben? Die Kontoauszüge der letzten 6 Monate sind dann auch wieder obligatorisch, oder? Alles wie gehabt vor Corona?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Daywalker am 23. Februar 2021, 10:12:40
Zitat von: etwas-ratlos am 22. Februar 2021, 16:59:10
Automatische Weiterbewilligung ist ja ausgelaufen. Also normal wieder WBA abgeben? Die Kontoauszüge der letzten 6 Monate sind dann auch wieder obligatorisch, oder? Alles wie gehabt vor Corona?

Das frage ich mich auch. Das verlängerte Gesetz tritt ab 1.4. in Kraft und mein Bewilligungszeitraum läuf zum 31.3. aus. Habe die WBA Unterlaagen bereits vorliegen. Vor  der letzten Verlängerung des vereinfachten Zugangs in 9/20 wurde mir  der WBA auch zugesandt, den ich auch ausgefüllt hatte, dann kam aber eine Bestätigung, die den WBA nicht als Grundlage nahm, sondern im Rahmen des Sozialschutzpaketes eine automatische Verlängerung. Kann ich im März noch mit einer automatischen Verlängerung rechnen, auch wenn diese definitiv eine abschließende Beutreilung nach sich zieht?

LG
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 28. Februar 2021, 17:09:10
Das Gesetz wurde ab 01.04 verlängert? Muss ich überlesen haben, also ab 01.04.2021 wieder automatische Weiterbewilligung?
Weiss da wer was?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: a_good_heart am 28. Februar 2021, 18:34:44
Zitat von: etwas-ratlos am 28. Februar 2021, 17:09:10
Das Gesetz wurde ab 01.04 verlängert? Muss ich überlesen haben, also ab 01.04.2021 wieder automatische Weiterbewilligung?
Weiss da wer was?

Ich habe nichts von einer Verlängerung gehört und auf der Homepage vom Mobcenter steht dieser Hinweis:

(https://abload.de/img/mobkontakt75ks7.jpg)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: MonteTroodeloeh am 01. März 2021, 13:49:55
Hallo zusammen!

Nachdem ich bereits letztes Jahr im März coronabedingt ein Fall für ALG2 geworden bin, aber leider aus Unwissenheit  bis Dezember meine Rücklagen (unterhalb des Schonvermögen) aufgebraucht habe, habe ich Ende Januar doch endlich den vereinfachten Antrag auf ALG2 (inkl. diverser Nachweise) online hochgeladen.

Das hat soweit gut geklappt, einige Nachweise musste ich noch nachreichen, letzte Woche habe ich dann eine "Vorläufige Bewilligung" und auch schon Geld auf das Konto bekommen.

Eine Sache kann ich jedoch nicht nachvollziehen:

Meinen Antrag habe ich am 29.1. (Freitag, mittags) auf der JC digital /Arbeitsagentur Webseite hochgeladen.
Das JC hat meine Akte offenbar am Montag (1.2) angelegt, und im Bewilligungsschreiben ist nun auch der 1.2. als Antragsdatum genannt.

Nach meinem Verständnis ist mein Antrag jedoch fristgerecht noch für den Januar zugegangen, oder nicht?

Ich habe Anfang Januar ein Account bei der Arbeitsagentur registriert, dass auch zweifach (Email, PIN-Post) verifiziert wurde.
Heute wollte ich mir zur 'Beweissicherung' meine hochgeladenen Unterlagen mit Datum und Uhrzeit anschauen, musste dann aber feststellen, dass diese nicht (mehr) vorhanden waren.

Meine tel. Rückfrage hat ergeben, dass man dies nicht einsehen kann, weil diese Unterlagen nicht im Account gespeichert werden, sondern an das zuständige JC weitergeleitet werden.
Meine Frage, ob die hochgeladenen Dokumente zumindest einen Eingangs-Zeitstempel erhalten, wollte oder konnte mir auch niemand verbindlich bestätigen (auch der techn. Support nicht).

Meine Frage lautet nun:
Muss ich nun gegen die 'Vorläufige Bewilligung' einen formellen Widerspruch einlegen oder kann man so etwas auch anders klären?
Wie kann ich belegen, dass der Antrag am 29.1. hochgeladen wurde, wenn die Datensätze offenbar nur beim JC selbst vorliegen?

Danke für Eure Hilfe!

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. März 2021, 16:06:10
MonteTroodeloeh

Zitat von: MonteTroodeloeh am 01. März 2021, 13:49:55Nach meinem Verständnis ist mein Antrag jedoch fristgerecht noch für den Januar zugegangen, oder nicht?
Ja du musst diesem Bescheid widersprechen und das JC auffordern das es die Leistungen laut Gesetz rückwirkend zum Monatsersten zu leisten hat.

Ohne Beleg natürlich schwierig. Deswegen immer Kopien machen und abheften ganz egal um was es geht!

Ich würde auch nicht darauf eingehen dass du keinen Beleg hast sondern schreiben dass das JC sich den Antrag nochmal anschauen soll und nicht die Bearbeitung im Feb. sondern der Eingang im Januar zählt.
Zur Not kannst du über einen Überprüfungsantrag Akteneinsicht erhalten und dann müsste ja das korrekte Datum ersichtlich sein. Dies würde ich mir aber aufsparen falls das JC dem Widerspruch nicht statt gibt.

Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (http://hartz.info/index.php?topic=23.0)
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0)

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: MonteTroodeloeh am 03. März 2021, 01:05:31
Hallo FN!

Dankeschön für Deine Antwort!

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2021, 16:06:10Deswegen immer Kopien machen und abheften ganz egal um was es geht!

Ich hätte niemals erwartet, dass Unterlagen, die man auf einem eigenen, verifizierten Account der Bundesagentur für Arbeit hochlädt, nicht zumindest in einem Verlauf gespeichert oder dokumentiert werden.
Sonst hätte ich mir zumindest einen Screenshot erstellt.

Mittlerweile konnte ich meine SB im JC telefonisch erreichen, und ich habe von ihr folgende Auskunft erhalten:
Meine elektronische Akte wurde tatsächlich erst am 1.2. im JC erstellt.

Es war ein freundliches Gespräch, und sie ist auch bereit, meinen Bewilligungszeitraum erneut zu prüfen,
aber aus der Akte könnte man kein Datum entnehmen, wann der Antrag hochgeladen wurde.

Zum zweiten mal stehe ich mit offenen Mund da:
Wie kann das sein, dass solche Daten ohne Zeit-Stempel übertragen werden?

Leider komme ich telefonisch aktuell nicht weiter (die Leitungen des JC sind ständig überlastet).
Daher habe ich eine Email an das "Kundenreaktionsmanagement" des JC geschrieben, und um Hilfe / Aufklärung in der Sache gebeten.
(Bisher habe ich aber noch nicht mal eine Eingangsbestätigung der Email erhalten ...)

So wie sich das aktuell für mich darstellt, bin ich wohl auf den Goodwill eines JC-Mitarbeiters aus der IT angewiesen, der sich meinen Original-Datensatz mal raussuchen würde.
Widerspruch oder Überprüfungsantrag werden wohl nicht helfen, wenn in der Akte kein Datum genannt wird. :(

Ich hoffe, dass ich in den nächsten Tagen noch jemanden im JC erreichen kann, der bereit ist, mir da weiter zu helfen.
Falls jemand hier im Forum noch einen anderen Tipp hat, würde ich mich natürlich auch darüber sehr freuen.

Ansonsten wird das für mich wohl eine sehr teure Erfahrung, und ich kann nun den "Neuland"-Satz der Kanzlerin noch besser einordnen. :(
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. März 2021, 12:15:53
MonteTroodeloeh

Zitat von: MonteTroodeloeh am 03. März 2021, 01:05:31
Mittlerweile konnte ich meine SB im JC telefonisch erreichen, und ich habe von ihr folgende Auskunft erhalten:
Meine elektronische Akte wurde tatsächlich erst am 1.2. im JC erstellt.
Telefonisch kannst du vergessen
Zitat von: MonteTroodeloeh am 03. März 2021, 01:05:31Wie kann das sein, dass solche Daten ohne Zeit-Stempel übertragen werden?
Ich bin Computer DAU, aber wahrscheinlicher wurdest du angelogen
Zitat von: MonteTroodeloeh am 03. März 2021, 01:05:31Daher habe ich eine Email an das "Kundenreaktionsmanagement" des JC geschrieben
Wenn es keine Optionskommune ist dann wende dich an unten stehende Adresse im Link >Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement.....<, vorab als Mail und schriftlich hinterher und das gleich mit einer Einverständniserklärung dass die in deinem Namen handeln dürfen.
Zitat von: MonteTroodeloeh am 03. März 2021, 01:05:31Falls jemand hier im Forum noch einen anderen Tipp hat, würde ich mich natürlich auch darüber sehr freuen.
Du kannst über Beitrag melden die Moderation/Administration bitten dir zu helfen. Ottokar ist gerade Offline, (Meck schon sehr lange und Wolf27 noch länger) ob sich Elsi auskennt  :weisnich: das könnte also dauern

Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: MonteTroodeloeh am 04. März 2021, 02:17:19
Hallo FN!

Vielen Dank für Deine Antwort und die umfangreichen weiteren Informationen.
Das werde ich mir alles in Ruhe anschauen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. März 2021, 12:15:53wahrscheinlicher wurdest du angelogen
Vlelleicht bin ich in diesen Dingen naiv, aber das kann ich mir nicht vorstellen.
Im Gespräch mit meiner SB habe ich eher einen hilfsbereiten, positiven Eindruck gewonnen.

Und tatsächlich habe ich heute (Mittwoch) auch einen Rückruf von ihr erhalten:
Die Antragstellung über die Webseite sei noch nicht so verbreitet, aber es müsse dazu auch ein Datenprotokoll geben, was wohl noch nicht in die eAkte "eingescannt" wurde.
An den internen Abläufen seien unterschiedliche 'Teams' beteiligt, daher könnte sich das verzögern.
Sie habe aber ein Auge darauf, und werde sich wieder melden.

Das sind gute Nachrichten.
Sobald das Datenprotokoll vorliegt, sollte auch der korrekte Bewilligungszeitraum daraus ersichtlich sein.
(Und sollte das Datenprotokoll doch nicht auftauchen, habe ich dann zumindest einen konkreten Grund für einen Widerspruch / Überprüfungsantrag)

Vielen Dank nochmal,
Gruß Monte
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: JensM1 am 04. März 2021, 12:32:08
Automatisch in die eAkte geroutet wird ein Begleitschreiben und der Antrag selbst. Auf beiden ist das Datum ohne Uhrzeit der Antragstellung = "Uploaddatum" vermerkt. Deine nette SB ist vermutlich deine Arbeitsvermittlerin und hat keinen Zugriff auf die eAkte des für die Bearbeitung zuständigen Leistungsteams.

Würde beantragen, dass dein Leistungsanspruch für 01/21 aufgrund der rechtzeitigen Beantragung geprüft wird. Vermutlich nur ein Bearbeitungsfehler, der so sehr schnell zu beheben wäre.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: JensM1 am 04. März 2021, 13:43:35
Nachtrag Korrektur

Bei Neuanträgen ist das Datum und die Uhrzeit in den Begleitunterlagen enthalten, die jeweils automatisch, aber zeitverzögert, mit in die eAkte gerouted werden. Mein vorheriger Text bezog sich auf online gestellte WBAs, da ist m. E. nur das Datum ersichtlich. Ändert aber nichts, der Zeitstempel ist definitiv in der Akte und kann nur weg sein, wenn jemand die zwei Begleitschreiben ("Antragszusammenfassung", "Unterlagenzusammenfassung") aus der eAkte gelöscht hat. Dann wäre aber gar kein Eingangsnachweis und damit jede Menge Erklärungsbedarf seitens des Jobcenters vorhanden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: MonteTroodeloeh am 04. März 2021, 16:36:10
Zitat von: JensM1 am 04. März 2021, 13:43:35

Bei Neuanträgen ist das Datum und die Uhrzeit in den Begleitunterlagen enthalten, die jeweils automatisch, aber zeitverzögert, mit in die eAkte gerouted werden.

Vielen Dank für den Hinweis!
Die Uhrzeit wäre in meinem Fall noch nicht mal wichtig, das Datum sollte bereits genügen (29.1.).
"Zeitverzögert" ist hier wohl das entscheidende Wort.
Ich werde mich also noch gedulden müssen, bis meiner SB die Daten zur Verfügung stehen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 06. März 2021, 11:20:00
Wichtiger Hinweis:

Bitte in diesem Thema nur Fragen stellen, die sich direkt auf die vereinfachte Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung beziehen.
Für Fragen zu bereits gestellten Anträgen, Nachweisforderungen des JC, Bescheiden usw. ist ein eigenes Thema zu eröffnen.
Danke.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blueberryblue am 11. März 2021, 14:46:48
Ich habe Mal eine Frage zu dem Formular zur vereinfachten Antragsstellung.
Telefonisch erreiche ich nie jemanden und per Mail wurde mir einfach nicht auf die Frage geantwortet.

Beim aktuellen vereinfachten Antrag steht ja dabei: "Vereinfachter Antrag für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2021"

Ist bekannt, ob das auch nach dem 31.03. noch gilt. Wird es dann ein neues Formular geben?
Ich würde gerne einen Antrag stellen, aber der Beginn soll erst im Mai sein.
Daher bin ich mir unsicher, ob ich nun den "normalen" Hauptantrag nehmen soll oder warten soll?

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 11. März 2021, 16:11:40
Guck hier:
ZitatIm Koalitionsausschuss wurde am 03.02.2021 beschlossen, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
Aus: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB2/faq-zugang-sgb2.html (https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB2/faq-zugang-sgb2.html)

Ob es allerdings ein neues Formular dafür gibt, das glaube ich nicht, warum auch. Es bleibt wohl beim jetzt zur Verfügung stehenden Formular für die vereinfachte Antragsstellung: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ (https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blueberryblue am 11. März 2021, 17:34:15
ok, danke.

Gilt dieser vereinfachte Antrag für alle oder nur für Selbstständige?

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: BigMama am 11. März 2021, 19:03:04
Der vereinfachte Antrag gilt für alle.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 17. März 2021, 11:22:54
Was heißt das konkret, dass die Regelung zur vereinfachten Antragstellung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde.
Man nehme an ein Bewilligungszeitraum endet am 31. Oktober und man stellt ab 01. Nov einen Weiterbewilligungsantrag.
Wird der jetzt für 6 Monate genehmigt und Vermögensprüfungen werden bis zum Ende desselben ausgesetzt (also bis zum April in meinem Beispiel), oder setzen die ab 01. Januar wieder ein und alle die, die normalen Vermögensgrenzen überschreiten fallen ab 01. aus dem Bezug?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 17. März 2021, 13:22:04
Für 12 Monate würde bewilligt, außer es liegen die Voraussetzungen für eine vorläufige Bewilligung vor.
Die Vermögensprüfungen wird aber nur bis 31.12.2021 ausgesetzt, denn dann endet die Regelung.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 18. März 2021, 15:10:11
ich bin seit april 2020 beim corona hartz iv dabei, weil ich ca 20.000 euro vermoegen habe war ich davor wohngeldbezieher.

jetzt dachte ich wuede die vermoegenspruefung ausgesetzt bis dez 2021, und ich habe fuer den zeitraum ab april einen weiterbewilligungsantrag erstellt. nun kam nach der anforderung einiger unterlagen auch noch ein schreiben, dass ich die anlage vermoegen ausfuellen soll. ich dachte die wollen nur pruefen, ob ich unter der 60.000 euro grenze liege, aber nun sehe ich auf https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB2/faq-zugang-sgb2.html unter der frage "was geschiet nach ablauf der sechs monate?" folgendes:

"Derzeit gilt der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende für Be-willigungszeiträume, die bis einschließlich 31. März 2021 beginnen.

Wird nach Ablauf der Sechsmonatsfrist ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt und fällt der Beginn des neuen Bewilligungszeitraums in diesen Zeitraum, gilt auch hier (erneut) der vereinfachte Zugang mit den erleichterten Bedingungen. Es wird also für weitere sechs Monate von einer Vermögensprüfung abgesehen, sofern erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.

Beginnt der neue Bewilligungszeitraum erst nach dem 31. März 2021, gelten die allgemeinen Regelungen zu Freibeträgen und Schonvermögen (§ 12 Absatz 2 bis 4 SGB II, § 7 Absatz 1 Alg II-V). In diesem Fall müssen gegenüber dem Jobcenter Angaben zum Vermögen gemacht und entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Beispiel 1: Der Hilfesuchende beantragte am 9. Mai 2020 erstmals Leistungen nach dem SGB II und stellt nach Ablauf des sechsmonatigen Bewilligungszeitraums für die Zeit ab 1. November 2020 einen Weiterbewilligungsantrag. Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt weiterhin vom 1. November bis einschließlich 30. April 2021.

Beispiel 2: Der Hilfesuchende beantragte am 9. Oktober 2020 erstmals Leistungen nach dem SGB II und stellt nach Ablauf des sechsmonatigen Bewilligungszeitraums für die Zeit ab 1. April 2021 einen Weiterbewilligungsantrag. Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt in diesem Fall nicht mehr."

da mein neuer bewilligungszeitraum ab april beginnt bin ich also ueber dem regulaeren schonvermoegen und sollte wieder wohngeld beantragen oder ist die frage/antwort veraltet und ohne die Sozialschutz-Paket III veraenderungen?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 18. März 2021, 15:51:20
Zitat von: jordan2sheepy am 18. März 2021, 15:10:11Beginnt der neue Bewilligungszeitraum erst nach dem 31. März 2021, gelten die allgemeinen Regelungen zu Freibeträgen und Schonvermögen (§ 12 Absatz 2 bis 4 SGB II, § 7 Absatz 1 Alg II-V). In diesem Fall müssen gegenüber dem Jobcenter Angaben zum Vermögen gemacht und entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Dein Link ist nicht mehr aktuell. Lies mal hier:
ZitatDie Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen stellt sicher, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Daher werden die im SGB II, SGB XII, BVG und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) getroffenen Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Im Einzelnen betrifft das die befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen bis zu 60.000 Euro für das erste, zuzüglich 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen. Das gilt auch für die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag.
Aus: Sozialschutzpaket III (09.02.2021): https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/wir-staerken-den-sozialstaat-in-der-pandemie.html (https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/wir-staerken-den-sozialstaat-in-der-pandemie.html)

Und:
Zitat3.  § 67 wird wie folgt geändert:  a) In der Überschrift werden das Semikolon und das Wort ,,Verordnungsermächtigung" gestrichen.  b)  In  Absatz 1  wird die  Angabe ,,31. März 2021" durch die Angabe ,,31. Dezember 2021" ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort ,,Ar-beitsuchende" die  Wörter ,,für Bewilligungszeit-räume, die  bis  zum 31.  März 2021 begonnen haben," eingefügt.
Aus dem Link zum Sozialschutzpaket III (10.03.2021). Das lässt sich nicht verlinken, man kommt zum Bundesgesetzblatt.


Wenn du dein JC auf das Sozialschutzpaket III hinweist, dann sollte es klappen mit dem Weiterbewilligungsantrag.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 23. März 2021, 00:50:40
Zitat von: Ottokar am 17. März 2021, 13:22:04
Für 12 Monate würde bewilligt, außer es liegen die Voraussetzungen für eine vorläufige Bewilligung vor.
Die Vermögensprüfungen wird aber nur bis 31.12.2021 ausgesetzt, denn dann endet die Regelung.

Was heißt das genau für Bewilligungszeiträume, die über den Dezember hinausgehen, laufen die noch zu Ende und Vermögensprüfung würde erst mit Beginn des nächsten BWZ durchgeführt, oder erfolgt für den 01. Jan auf jeden Fall eine Prüfung und falls zuviel Vermögen vorliegt endet der Bezug vor Ende des ursprünglichen BWZ?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 23. März 2021, 11:37:21
Zitat von: robiwobi am 23. März 2021, 00:50:40oder erfolgt für den 01. Jan auf jeden Fall eine Prüfung und falls zuviel Vermögen vorliegt endet der Bezug vor Ende des ursprünglichen BWZ?
Nach derzeitigem Sachstand werden ab 01.01.2022 wieder Vermögensprüfungen und Prüfungen der Angemessenheit der KdUH durchgeführt.
Verwertbares nicht geschütztes Vermögen wird dann ab 01.01.2022 wieder berücksichtigt, d.h. wenn der Bewilligungszeitraum über den 31.12.2021 hinaus geht und verwertbares nicht geschütztes Vermögen vorhanden ist, wird das JC die Bewilligung zum 01.01.2022 aufgeben und auf die vorrangige Vermögensverwertung verweisen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 23. März 2021, 22:22:56
Zitat von: Ottokar am 23. März 2021, 11:37:21
Zitat von: robiwobi am 23. März 2021, 00:50:40oder erfolgt für den 01. Jan auf jeden Fall eine Prüfung und falls zuviel Vermögen vorliegt endet der Bezug vor Ende des ursprünglichen BWZ?
Nach derzeitigem Sachstand werden ab 01.01.2022 wieder Vermögensprüfungen und Prüfungen der Angemessenheit der KdUH durchgeführt.
Verwertbares nicht geschütztes Vermögen wird dann ab 01.01.2022 wieder berücksichtigt, d.h. wenn der Bewilligungszeitraum über den 31.12.2021 hinaus geht und verwertbares nicht geschütztes Vermögen vorhanden ist, wird das JC die Bewilligung zum 01.01.2022 aufgeben und auf die vorrangige Vermögensverwertung verweisen.

Hättest du einen Link wo das genauer erläutert ist?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 24. März 2021, 09:49:38
Das folgt unmittelbar daraus, dass die Ausnahmeregelung mit Ablauf des 31.12.2021 endet und erläutert habe ich es.
Wenn du von jemand anderem außerhalb des Forums erklärt haben willst, was der Ablauf der Ausnahmeregelung bedeutet, wende dich bitte an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung deiner Wahl.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: mitverstand am 29. März 2021, 12:53:06
Liebes Foren-Team,

ich habe eine einfache Frage: Es gut um den Erstantrag. Laut Internet tritt die Verlängerung erst am 01. April in Kraft. Kann ich trotzdem die Dokumente zur vereinfachten Antragsstellung jetzt im März einreichen, sodass sie im April ganz normal behandelt werden?

Oder ändert sich in der Antragsstellung etwas im April?

Ich danke euch :smile:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. März 2021, 16:58:21
mitverstand

Kannst du denn die Veränderung läuft schon seit vorigem Jahr und wurde verlängert auf Ende dieses Jahres!
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0)

Ach ja zu beachte wäre dann natürlich dass du das Datum für die Antragstellung zum 01.04. machst, ansonsten gilt bei Abgabe im März dass auch der März in Betracht gezogen wird und sehr wahrscheinlich auch Leistungen für März gezahlt werden wenn du unterhalb des Vermögenfreibetrages bist und kein Einkommen hast.
Wäre das anders könnte das JC ablehnen weil z.b.: noch (ausreichend) Einkommen generiert wird.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: mitverstand am 29. März 2021, 18:05:32
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. März 2021, 16:58:21
mitverstand

Kannst du denn die Veränderung läuft schon seit vorigem Jahr und wurde verlängert auf Ende dieses Jahres!
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0)

Ach ja zu beachte wäre dann natürlich dass du das Datum für die Antragstellung zum 01.04. machst, ansonsten gilt bei Abgabe im März dass auch der März in Betracht gezogen wird und sehr wahrscheinlich auch Leistungen für März gezahlt werden wenn du unterhalb des Vermögenfreibetrages bist und kein Einkommen hast.
Wäre das anders könnte das JC ablehnen weil z.b.: noch (ausreichend) Einkommen generiert wird.

MfG FN

Danke für die Antwort. Ich habe die Verlängerung zwar gesehen, im Internet stand aber etwas von einer Veränderung bzw. einen veränderten Punkt. Daher war ich mir nicht sicher, ob ich den Antrag noch so abgeben darf. Perfekt und gut zu wissen, ich benötige die Hilfe tatsächlich ab April :grins:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 29. März 2021, 18:32:58
Du solltest beachten, dass wenn du den Antrag noch bis zum 31. März 2021 stellst, dass du dann wählen kannst, ob bei einer vorläufigen Bewilligung ein abschließender Bescheid erfolgt oder nicht. Je nachdem was für dich günstiger ist, beantragst du einen abschließenden Bescheid oder nicht. Falls du den Antrag auf ALG II erst ab dem 1. April 2021 stellst, gilt diese Regelung nicht mehr:
Zitat3.  § 67 wird wie folgt geändert:  a) In der Überschrift werden das Semikolon und das Wort ,,Verordnungsermächtigung" gestrichen.  b)  In  Absatz 1  wird die  Angabe ,,31. März 2021" durch die Angabe ,,31. Dezember 2021" ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort ,,Ar-beitsuchende" die  Wörter ,,für Bewilligungszeit-räume, die  bis  zum 31.  März 2021 begonnen haben," eingefügt.
Aus dem Bundesgesetzblatt zum Gesetz Sozialschutzpaket III

Hier der § 67 SGB II, wo du Abs. 4 Satz 2 in seiner noch geltenden Form nachlesen kannst: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37363.htm (http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37363.htm)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Vagabond am 12. April 2021, 14:11:10
Zitat von: Ottokar am 06. März 2021, 11:20:00
Wichtiger Hinweis:
Bitte in diesem Thema nur Fragen stellen, die sich direkt auf die vereinfachte Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung beziehen.


Wie sieht es aktuell mit der automatischen Weiterbewilligung aus?

Sind Leute hier im Forum, die zum 1. April fällig waren oder am 1. Mail fällig sein werden?
Wenn ja, wurde es bei Euch automatisch verlängert, oder war dem nicht so und Ihr bekamt einen WBA zugeschickt?


Grüße
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. April 2021, 16:28:03
Vagabond

Zitat von: Vagabond am 12. April 2021, 14:11:10Wenn ja, wurde es bei Euch automatisch verlängert, oder war dem nicht so und Ihr bekamt einen WBA zugeschickt?
Zitat von: a_good_heart am 28. Februar 2021, 18:34:44Ich habe nichts von einer Verlängerung gehört und auf der Homepage vom Mobcenter steht dieser Hinweis:

aus Antwort 324 mit einem Bild das sich nicht einfügen lässt...
und anderswo habe ich gelesen dass man wieder WBA`s stellen muss.
Zugeschickt > nicht bei Optionskommunen, zumindest nicht meine.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Vagabond am 14. April 2021, 16:59:12
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. April 2021, 16:28:03
Vagabond

Zitat von: Vagabond am 12. April 2021, 14:11:10Wenn ja, wurde es bei Euch automatisch verlängert, oder war dem nicht so und Ihr bekamt einen WBA zugeschickt?
Zitat von: a_good_heart am 28. Februar 2021, 18:34:44Ich habe nichts von einer Verlängerung gehört und auf der Homepage vom Mobcenter steht dieser Hinweis:

aus Antwort 324 mit einem Bild das sich nicht einfügen lässt...
und anderswo habe ich gelesen dass man wieder WBA`s stellen muss.
Zugeschickt > nicht bei Optionskommunen, zumindest nicht meine.

MfG FN

Danke!

Ich bekam meine WBA immer per Post zugeschickt, das scheint dann bei Dir vlt anders zu sein.
Normal kamen sie immer 5-8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Zeitraums.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. April 2021, 13:22:42
Vagabond

Zitat von: Vagabond am 14. April 2021, 16:59:12Ich bekam meine WBA immer per Post zugeschickt, das scheint dann bei Dir vlt anders zu sein.
Seit mein JC eine Optionskommune geworden ist muss ich selber dran denken und das ist ja kein Problem.
Vorgestern habe ich allerdings einen WBA zugeschickt bekommen mit Begleitschreiben dass dies einmalig ist. Das einmalig wie hier dargestellt!
Wer weiß vllt. sind die verpflichtet worden  :weisnich:

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 15. April 2021, 19:13:58
Zitat von: Vagabond am 12. April 2021, 14:11:10
Wie sieht es aktuell mit der automatischen Weiterbewilligung aus?

Zitat von: Ottokar am 29. März 2020, 12:41:32
Achtung! Die Frist für Weiterbewilligungsanträge wurde nicht verlängert! Die o.g. Fristverlängerung gilt nicht für § 67 Abs. 5 SGB II.
Für nach dem 30.08.2020 endende Bewilligungszeiträume muss somit ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blueberryblue am 15. April 2021, 20:34:54
Hallo zusammen,

ich hab nochmal eine Frage zur Vermögensprüfung.

Ich hab meinen Antrag eingereicht und Post bekommen, dass ich diverse Unterlagen nachreichen soll.
Unter anderem stand da auch "Aufstellung der Vermögenswerte" und Anlage VM.

Ich dachte, dass ich mein Vermögen nur angeben muss, wenn es erheblich ist und 60.000 Euro übersteigt oder muss ich
trotzdem mein Vermögen derzeit angeben?

Danke vorab

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. April 2021, 14:07:10
blueberryblue

Zitat von: blueberryblue am 15. April 2021, 20:34:54
Ich dachte, dass ich mein Vermögen nur angeben muss, wenn es erheblich ist und 60.000 Euro übersteigt oder muss ich
trotzdem mein Vermögen derzeit angeben?
Beim Erstantrag vereinfachte Antragstellung sollte das Häckchen reichen.
Womit ist die Forderung begründet?
Genaues hier:
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0)

MFG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Vagabond am 17. April 2021, 16:31:20
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. April 2021, 13:22:42
Vagabond

Zitat von: Vagabond am 14. April 2021, 16:59:12Ich bekam meine WBA immer per Post zugeschickt, das scheint dann bei Dir vlt anders zu sein.
Seit mein JC eine Optionskommune geworden ist muss ich selber dran denken und das ist ja kein Problem.
Vorgestern habe ich allerdings einen WBA zugeschickt bekommen mit Begleitschreiben dass dies einmalig ist. Das einmalig wie hier dargestellt!
Wer weiß vllt. sind die verpflichtet worden  :weisnich:

MfG FN

Ok danke!
Ich vermute bei Dir würde als auch zum 1. Juni eine Verlängerung anstehen, richtig? Also Dein aktueller Zeitraum läuft zum 31. Mai aus?

Zitat von: Ottokar am 15. April 2021, 19:13:58
Die Frist für Weiterbewilligungsanträge wurde nicht verlängert! Die o.g. Fristverlängerung gilt nicht für § 67 Abs. 5 SGB II.
Für nach dem 30.08.2020 endende Bewilligungszeiträume muss somit ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.


Danke, Ottokar!
Und ist es nach wie vor so, dass die WBAs wie eh und je per Post zugeschickt werden?
Oder hat sich da seit Corona etwas verändert?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 17. April 2021, 19:12:41
Es gibt keine Pflicht für JC, ungefragt einen WBA zuzusenden.
Das BSG fordert lediglich, dass das JC den Leistungsempfänger rechtzeitig vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraumes unterrichten muss, dass dieser abläuft und ein neuer Antrag gestellt werden muss, wenn man weiterhin Leistung beziehen will.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Vagabond am 19. April 2021, 18:15:05
Zitat von: Ottokar am 17. April 2021, 19:12:41
Es gibt keine Pflicht für JC, ungefragt einen WBA zuzusenden.
Das BSG fordert lediglich, dass das JC den Leistungsempfänger rechtzeitig vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraumes unterrichten muss, dass dieser abläuft und ein neuer Antrag gestellt werden muss, wenn man weiterhin Leistung beziehen will.

Ok danke!
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 19. April 2021, 18:23:09
@Vagabond

man muss einen WBA stellen, mit Kontoauszügen ect.

Die automatische Weiterbewilligung ist ausgelaufen...
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: ChuckTheBomb am 20. April 2021, 03:13:56
Zitat von: etwas-ratlos am 19. April 2021, 18:23:09
@Vagabond

man muss einen WBA stellen, mit Kontoauszügen ect.

Die automatische Weiterbewilligung ist ausgelaufen...

Mit Kontoauszügen nicht unbedingt, ich zb musste noch nie Kontoauszüge vorlegen, hab meine WBA´s immer ohne abgegeben, und nie kam ne Nachforderung deswegen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Brb am 22. April 2021, 13:18:13
Muss man bei einem WBA Kontoauszüge mit abgeben? Ich dachte die Vermögensprüfung ist bis 31.12.2021 ausgesetzt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast48661 am 22. April 2021, 13:49:06
Zitat von: Brb am 22. April 2021, 13:18:13Muss man bei einem WBA Kontoauszüge mit abgeben?
Man muss nicht, aber das JC darf welche fordern, falls keine beiliegen.

Zitat von: Brb am 22. April 2021, 13:18:13Ich dachte die Vermögensprüfung ist bis 31.12.2021 ausgesetzt.
Die Vermögensprüfung schon, aber die Einkommensprüfung nicht und genau dafür dürfen auch nach wie vor Kontoauszüge angefordert werden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 22. April 2021, 15:27:57
Zitat von: blueberryblue am 15. April 2021, 20:34:54
ich hab nochmal eine Frage zur Vermögensprüfung.

Ich hab meinen Antrag eingereicht und Post bekommen, dass ich diverse Unterlagen nachreichen soll.
Unter anderem stand da auch "Aufstellung der Vermögenswerte" und Anlage VM.

Ich dachte, dass ich mein Vermögen nur angeben muss, wenn es erheblich ist und 60.000 Euro übersteigt oder muss ich
trotzdem mein Vermögen derzeit angeben?

ich habe das auch schon 2x bekommen (bin auf h4 aufstockend dabei seit corona) und auch jeweils ausgefuellt und alles angegeben. hatte auch gefragt, ob es denn nicht gereicht hat anzugeben, dass ich kein erhebliches (60.000 euro) vermoegen habe. antwort: es gehe darum nach corona schon mal zu wissen was man an vermoegen hat. nun geht das mit den neuen coronapaketen aber ja noch weiter.

kontoauszuege muss ich auch immer einreichen, aber da wurde bisher nichts drauf veranlasst, obwohl da positionen dabei sind bei denen ich dachte da wird es rueckfragen geben.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 27. April 2021, 21:15:08
Werden jetzt alle WBA's die in den erleichterten Zeitraum fallen und zur Weiterbewilligung anstehen, nur noch für 6 Monate bewilligt? Ich habe mich stark gewundert, ich hatte bisher immer Weiterbewilligungen für 12 Monate.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: a_good_heart am 28. April 2021, 10:15:38
@ etwas-ratlos

Bei mir wurde "wegen Corona" auch nur für 6 Monate bewilligt. Habe dagegen Widerspruch eingelegt - Sache läuft ... :smile:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 28. April 2021, 21:14:49
@ a_good_heart

Hat sowas Erfolg?
Melde dich wenn du da was genaueres weisst.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: a_good_heart am 29. April 2021, 06:55:15
Zitat von: etwas-ratlos am 28. April 2021, 21:14:49Hat sowas Erfolg?

Hallo,
mein Widerspruch ist vor fünf Wochen beim Mobcenter eingegangen, daher dürfte die Entscheidung noch ein paar Wochen auf sich warten lassen.

Ein anderer User hatte sich über seine vorläufige Bewilligung lediglich 'beschwert', worauf hin seine Bewilligung zwar in endgültig geändert, aber nicht der Bewilligungszeitraum auf die üblichen 12 Monate verlängert wurde.

Vermutlich bekomme ich nun auch den 150 € Corona-Bonus wieder nur vorläufig bewilligt, das konnte ich zumindest den Fachlichen Weisungen (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisungen-zu--67-sgb-ii_ba146402.pdf) entnehmen. Wenn dem so ist, werde ich auch dagegen in Widerspruch gehen. :mail:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: etwas-ratlos am 29. April 2021, 13:22:20
@ a_good_heart

Also in meinem Bescheid steht nichts von vorläufig, trotz der nur 6 Monate.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: TK200780 am 26. Mai 2021, 17:30:13
@a_good_heart:
Mal ne blöde Frage: Wo liegt dein Problem mit der Bewilligung von 6 Monaten?
Ist bei mir auch so und ich hab jetzt halt nach 6 Monaten nen Weiterbewilligungsantrag gestellt und 3 Wochen später den nächsten Bescheid für 6 Monate bekommen......
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Morgen_Falter am 18. Juli 2021, 23:21:21
Hallo,

im JC-Brief zur Weiterbewilligung von Februar stand:

"Eine abschließende Entscheidung erfolgt nur auf Antrag"
Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass Änderungen in den Verhältnissen anzuzeigen sind.

Für den laufenden Bewilligungszeitraum (01.02.21 bis 31.07.21) sind nach einem andern JC-Schreiben Einnahmen und Ausgaben jetzt wieder in der abschl. Anlage EKS nachzuweisen.

Muss die Anlage EKS für die Zeit vom 01.08.20 bis 31.01.20 denn nicht nachgereicht werden ???
Oder führt das Jobcenter nun irgendwann anderweitig (z. B. mit Blick ins Konto) eine Einkommensprüfung durch ???

Wenn Überzahlungen bestehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass man die vom Jobcenter bzw. vom Staat aus legal behalten kann. Das kann nicht sein, oder ???
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 19. Juli 2021, 10:50:59
Zitat von: Morgen_Falter am 18. Juli 2021, 23:21:21Muss die Anlage EKS für die Zeit vom 01.08.20 bis 31.01.20 denn nicht nachgereicht werden ???
Davon kann man ausgehen.

Zitat von: Morgen_Falter am 18. Juli 2021, 23:21:21Oder führt das Jobcenter nun irgendwann anderweitig (z. B. mit Blick ins Konto) eine Einkommensprüfung durch ???
Wie denn? Geht doch gar nicht.

Zitat von: Morgen_Falter am 18. Juli 2021, 23:21:21Wenn Überzahlungen bestehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass man die vom Jobcenter bzw. vom Staat aus legal behalten kann.
Das wird auch nicht der Fall sein.

Ich gehe davon aus, dass die JC nach Ablauf der Ausnahmeregelungen alle Fälle überprüfen, wo es sich offensichtlich lohnt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Morgen_Falter am 19. Juli 2021, 11:39:46
Zitat von: Ottokar am 19. Juli 2021, 10:50:59
Zitat von: Morgen_Falter am 18. Juli 2021, 23:21:21Oder führt das Jobcenter nun irgendwann anderweitig (z. B. mit Blick ins Konto) eine Einkommensprüfung durch ???
Wie denn? Geht doch gar nicht.

Nach diesen Infos kann das Jobcenter ohne Mitwirkung des Leistungsbeziehers jedenfalls an einige Daten kommen: https://www.dr-datenschutz.de/jobcenter-kontoabfrage-von-hartz-iv-empfaengern-und-der-datenschutz/

Zitat von: Morgen_Falter am 18. Juli 2021, 23:21:21Wenn Überzahlungen bestehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass man die vom Jobcenter bzw. vom Staat aus legal behalten kann.
Das wird auch nicht der Fall sein.

Ich gehe davon aus, dass die JC nach Ablauf der Ausnahmeregelungen alle Fälle überprüfen, wo es sich offensichtlich lohnt.

Wie definiert der Jobcenter, wo sich eine Überprüfung lohnt? Meine Einnahmen waren von Jahr zu Jahr teils sehr unterschiedlich.

Wenn es nicht tatsächlich legal ist, Überzahlungen für das Halbjahr 01.08.20 bis 31.01.21 zu behalten, würde ich doch sinngemäß einen Sozialbetrug begehen, wenn ich dies tue. Richtig ???
Selbst wenn es nicht überprüft würde, wäre es demnach doch unmoralisch. Wenn überprüft würde, könnten dann nicht gemeldete Überzahlungen als Sozialbetrug ausgelegt und angezeigt werden ???
Manche meinen gar, dass in die Ausanahmeregelung auch das Halbjahr vom 01.02.2021 bis 31.07.2021 eingeschlossen sei und man auch hierüber keine Rechenschaft ablegen müsste und Prüfungen nicht erfolgen würden.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 19. Juli 2021, 13:26:23
Zitat von: Morgen_Falter am 19. Juli 2021, 11:39:46Wie definiert der Jobcenter, wo sich eine Überprüfung lohnt?
Natürlich überall dort, wo das JC eine geringere als die bewilligte Leistung festsetzen kann.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Morgen_Falter am 19. Juli 2021, 17:47:52
Erfolgt der automatische Datenabgleich z. B. mit der Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Rentenversicherung trotz Ausnahmeregelung vierteljährlich ???

Im bald zuendegehenden Leistungszeitraum werde ich evtl. rückwirkend einen Monat in der KSK rentenversichert. Würde die nicht von einem solchen automatischen Datenabgleich erfasst?

In einem jüngeren Schreiben des JC wurde auch darauf hingewiesen, dass nach Ende des Bewilligungszeitraumes eine abschließende Anlage EKS abgegeben werden soll. Hier kann man doch wohl schlecht auf die Sonderregelung beharren, dass der Zeitraum 01.02.2021 bis 31.07.2021 noch unter die Sonderregelung fällt ???
Entgegen der Schätzung habe ich in diesem Zeitraum dann doch so viel verdient, dass der gesamte Leistungsanspruch entfallen dürfte. Wenn das durch eine verlangte Offenlegung oder einen Datenabgleich rauskäme, würde hier doch mit hoher Wahrscheinlichkeit Sozialbetrug unterstellt, oder ???
Sollte ich nicht daher in jedem Fall die abschl. Anlage EKS für diesen Zeitraum gleich vorlegen???
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 20. Juli 2021, 00:30:28
Ich bin in einer ähnlichen Situation.
Bin selbstständig und mein BWZ lief bis 30.04.
Ich hatte in dem Zeitraum nichts verdient, nur im letzten Monat ca 3500€.
Eine Aufforderung eine abschließende EKS einzureichen habe ich bisher nicht erhalten, ich denke die kommt auch nicht mehr. Warum das JC darauf verzichtet ist mir schleierhaft. Der Normalfall ist doch, dass Selbstständige eine Schätzung abgeben und wenn sie daneben liegen ist es nicht so schlimm, schließlich erfolgt die abschließende Abrechnung und dann zahlt man halt nach.
Ich habe mit nahezu null Einkommen gerechnet, da bei mir jegliche Angebote in der Coronazeit ausgefallen waren und mein Job im April auch bis zuletzt nicht sicher war.

Wenn der jetzige Zeitraum abläuft werden scheinbar wieder abschließende EKS verlangt.

Da wird man sicher auch Kontoauszüge verlangen und den höheren Kontostand sehen. Ob ich dann Probleme bekomme weiß ich nicht.
Ich denke in dieser Corona-Ausnahmesituation ist das JC möglicherweise nicht ganz so streng und unterstellt bei Selbstständigen nicht gleich Sozialbetrug.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: SantanaAbraxas am 20. Juli 2021, 05:09:16
Hier gibt es nochmal Informationen zur Sonderregelung - es kommt auf den Beginn des Bewilligungszeitraums an:

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB2/faq-zugang-sgb2.html

"Vorläufige Bewilligung
...
Für vorläufig bewilligte Leistungen, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2021 beginnt, ergeht eine solche abschließende Entscheidung nur, wenn der Leistungsberechtigte dies selbst beantragt. Das heißt, das Jobcenter prüft nur auf Antrag, ob das zunächst geschätzte Einkommen vom tatsächlichen erzielten Einkommen abweicht. Wer Leistungen mit Bewilligungsbeginn bis März 2021 erhält, muss sich also keine Sorgen darübermachen, wegen einer nicht genau zutreffenden Einkommensschätzung später Leistungen zurückzahlen zu müssen. Andererseits kann der Leistungsberechtigte aber eine abschließende Entscheidung beantragen, wenn die Einkommensprognose zu hoch war, ihr oder ihm also höhere Leistungen zustehen.

Auch in diesen Fällen bestehen aber die üblichen Mitwirkungspflichten weiter: Wurden beispielsweise vorläufige Leistungen ohne Berücksichtigung von Einkommen bewilligt, weil im Zeitpunkt der Antragstellung kein Einkommenszufluss absehbar war, und wird im Laufe des Bewilligungszeitraums wieder Einkommen erzielt, ist dies dem Jobcenter mitzuteilen. In diesem Fall werden die Leistungen für die Zukunft angepasst. Ändert sich die die Einkommenssituation unabhängig vom prognostizierten Einkommen, z.B. wegen eines Zusammenzugs mit dem Partner, der Aufnahme einer (weiteren) Tätigkeit, Zuflüsse z.B. aus Steuererstattungen oder aus Betriebskostenguthaben, ist dies ebenfalls anzugeben. Hierdurch bedingte Änderungen können auch rückwirkend berücksichtigt werden.

Für Bewilligungszeiträume, die ab 1. April 2021 beginnen, gilt wieder die übliche Regelung, dass die Jobcenter nach Ablauf des Bewilligungszeitraums prüfen und abschließend über den Leistungsanspruch entscheiden. Das kann Nachzahlungen oder auch Rückforderungen zur Folge haben."
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: robiwobi am 20. Juli 2021, 07:45:57
Danke für diese Zusammenfassung.

Bei mir weicht das tatsächlich erzielte Einkommen vom ursprünglich geschätzten um ca 3500€ ab.

Bei Antragstellung war davon aber nichts zu ahnen und das Geld wurde einmalig und in den letzten zwei Wochen des Bewilligungszeitraum verdient, sodass es auch keinen Grund gibt die Leistung für die Zukunft anzupassen, danach Einkommen Corona bedingt wieder bei Null.

Weiß nicht ob ich hier proaktiv tätig werden und dem JC das mitteilen muss. Das JC scheint hier bei kleineren Beträgen keine Probleme zu machen, bei mir ist es aber doch ein bisschen mehr. Mit Rückzahlung könnte ich leben, mit Anzeige wegen Sozialbetrug natürlich nicht.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 20. Juli 2021, 17:53:16
Zitat von: Morgen_Falter am 19. Juli 2021, 17:47:52
Erfolgt der automatische Datenabgleich z. B. mit der Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Rentenversicherung trotz Ausnahmeregelung vierteljährlich ???
Davon ist auszugehen, da die Sonderregelung kein Aussetzen dieses Datenabgleiches regelt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Morgen_Falter am 22. Juli 2021, 22:41:24
Zitat von: SantanaAbraxas am 20. Juli 2021, 05:09:16
"Vorläufige Bewilligung
...
Für vorläufig bewilligte Leistungen, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2021 beginnt, ergeht eine solche abschließende Entscheidung nur, wenn der Leistungsberechtigte dies selbst beantragt. Wer Leistungen mit Bewilligungsbeginn bis März 2021 erhält, muss sich also keine Sorgen darübermachen, wegen einer nicht genau zutreffenden Einkommensschätzung später Leistungen zurückzahlen zu müssen. Andererseits kann der Leistungsberechtigte aber eine abschließende Entscheidung beantragen, wenn die Einkommensprognose zu hoch war, ihr oder ihm also höhere Leistungen zustehen.

Auch in diesen Fällen bestehen aber die üblichen Mitwirkungspflichten weiter: Wurden beispielsweise vorläufige Leistungen ohne Berücksichtigung von Einkommen bewilligt, weil im Zeitpunkt der Antragstellung kein Einkommenszufluss absehbar war, und wird im Laufe des Bewilligungszeitraums wieder Einkommen erzielt, ist dies dem Jobcenter mitzuteilen. In diesem Fall werden die Leistungen für die Zukunft angepasst. Ändert sich die die Einkommenssituation unabhängig vom prognostizierten Einkommen, z.B. wegen eines Zusammenzugs mit dem Partner, der Aufnahme einer (weiteren) Tätigkeit, Zuflüsse z.B. aus Steuererstattungen oder aus Betriebskostenguthaben, ist dies ebenfalls anzugeben. Hierdurch bedingte Änderungen können auch rückwirkend berücksichtigt werden.

Im markierten Beispiel wurde bei vorläufiger Bewilligung kein Einkommen erzielt. Erneutes Einkommen ist gemäß dem Text mitzuteilen.
Gilt diese Mitwirkungspflicht ebenso trotz Ausnahmeregelung, wenn das tatsächliche Einkommen erheblich höher ausfällt, als die Schätzung so dass sogar der Bedarf wegfällt ??? Und wenn ja, reicht dann die Abgabe der Anlage EKS am Ende des Zeitraums oder muss man dennoch eine Anzeige wegen Sozialbetrugs fürchten ???

Siehe auch diese Quelle:

https://kulturbuero-rlp.de/nr_beitrag/fragen-zur-corona-grundsicherung-fuer-freiberuflerinnen-solo-selbstaendige-und-kleinunternehmerinnen/

"Mitwirkungspflichten sind (...) zu beachten. (...) Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten)."
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: harzlich am 08. August 2021, 02:21:24
Ich habe vor ein paar tagen Alg 2 beantragt.

Jetzt habe ich 2 Schreiben bekommen;
1x soll ich sämtliche Anlagen zu Vermögen, kdu etc. einreichen
2. Lebenslauf etc.

Laut vereinfachtem Antragsverfahren ist das ja nicht zulässig, was soll ich jetzt machen ?

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: justine1992 am 08. August 2021, 09:07:48
"Es ist nicht zulässig, sämtliche Anlagen zu Vermögen, kdu etc. und Lebenslauf etc. einzureichen" steht wo genau?
will sagen: Da hast Du was missverstanden. Du darfst es einreichen. Und es wird auch benötigt (nach Deinen spärlichen Angaben - vielleicht verwechselst Du auch Einkommen und Vermögen?).
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: harzlich am 09. August 2021, 00:00:45
Das hast du falsch verstanden.

Die Frage ist, ob es rechtens ist, das alle diese Angaben beim vereinfachten Antrag gefordert werden dürfen.

und, Wozu soll ich einen lebenslauf einreichen, wenn mein Antrag noch nicht einmal bewilligt ist. Muß ich das ? Gilt die Mitwirkungspflicht schon vorher ?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: a_good_heart am 09. August 2021, 08:44:05
Zitat von: harzlich am 09. August 2021, 00:00:45Wozu soll ich einen lebenslauf einreichen ...

Das frage ich mich auch.
Ein Lebenslauf ist nicht leistungsrelevant ... :scratch:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: harzlich am 09. August 2021, 17:59:30
Gibts denn da keine für alle verbindliche Rechtsgrundlage ?

Einer meint ja. einer nein...
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. August 2021, 19:28:46
Dann frag doch dein/e SB nach der Rechtsgrundlage. Vielleicht gibt es ja sogar eine dritte Variante !

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 10. August 2021, 11:35:59
Zitat von: harzlich am 09. August 2021, 17:59:30
Gibts denn da keine für alle verbindliche Rechtsgrundlage ?
Ja, § 67a Abs. 1 SGB X.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: harzlich am 12. August 2021, 16:26:38
Da laut  § 67 Abs. 2 keine Vermögensprüfung stattfindet, würde ich gern wissen, warum das Jobcenter folgende Anlagen fordert, und ob das rechtens ist, denn die Prüfung ist ja bis 31.12.2021 (bzw. für 6 Monate) ausgesetzt.

Anlage VM (Vermögen)
Grundbuchauszug (wegen Wohnungseigentum)
Überlassungsvertrag (der Wohnung)
Zusatzfragebogen Hauseigentum
Verkehrswerteinschätzung/Kaufvertrag
Kontoauszüge

Anlage EK (Einkommen)

Danke für euere Einschätzung  :smile:




Hier das Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__67.html

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 67 Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
(1) Leistungen für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 beginnen, werden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 erbracht.
(2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.
(3) § 22 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten. Nach Ablauf des Zeitraums nach Satz 1 ist § 22 Absatz 1 Satz 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum nach Satz 1 nicht auf die in § 22 Absatz 1 Satz 3 genannte Frist anzurechnen ist. Satz 1 gilt nicht in den Fällen, in denen im vorangegangenen Bewilligungszeitraum die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.
(4) Sofern über die Leistungen nach § 41a Absatz 1 Satz 1 vorläufig zu entscheiden ist, ist über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abweichend von § 41 Absatz 3 Satz 1 und 2 für sechs Monate zu entscheiden. In den Fällen des Satzes 1 entscheiden die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2021 begonnen haben, abweichend von § 41a Absatz 3 nur auf Antrag abschließend über den monatlichen Leistungsanspruch.
(5) (weggefallen)
(6) (weggefallen)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 13. August 2021, 10:42:01
Du besitzt ein Einfamilienhaus  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=126102.msg1486777#msg1486777 (https://hartz.info/index.php?topic=126102.msg1486777#msg1486777) und möglicherweise noch weiteres Vermögen.

Im von dir zitierten Gesetz steht:
Zitat von: harzlich am 12. August 2021, 16:26:38(2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.

Ich gehe davon aus, dass dein JC prüft, inwieweit in deinem Fall dein Vermögen unerheblich ist. Das sind Einzelfallentscheidungen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: harzlich am 13. August 2021, 16:00:20
1. Zählt wohneigentum zu vermögen ?

2. Zitat"  es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt."

Erheblich bedeutet doch nicht mehr als 60.000 Euro ?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sheherazade am 13. August 2021, 16:02:16
Zitat von: harzlich am 13. August 2021, 16:00:20
1. Zählt wohneigentum zu vermögen ?

Selbstbewohntes, angemessenes Wohneigentum ist geschütztes Vermögen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: harzlich am 13. August 2021, 16:04:12
zählt das dann laut § 67 SGB nicht ?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sheherazade am 13. August 2021, 16:07:53
Es bringt nichts, wenn du immer wieder die gleichen Fragen in Bruchstücken stellst. Ich habe eben erst gesehen, dass du hier im Thread schon diverse Antworten erhalten hast.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: harzlich am 13. August 2021, 16:11:51
ja, weil ich noch keine eindeutigen Antworten mit gesetzlicher grundlage bekommen habe.

Auch eine Einzelfallentscheidung bedarf einer gesetzlichen grundlage. Das ist sonst sehr allgemein.

Die wfl ist nicht angemessen, es ist mehr.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blueberryblue am 13. August 2021, 16:51:32
Gilt das mit der ausgesetzen Vermögensprüfung
bei einem Erstantrag auch, wenn schon für ein Jahr
bewilligt wurde und nicht nur für 6 Monate
oder wird nach 6 Monaten nach Beantragung
das Vermögen geprüft?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. August 2021, 14:35:05
Zitat von: blueberryblue am 13. August 2021, 16:51:32
Gilt das mit der ausgesetzen Vermögensprüfung
bei einem Erstantrag auch, wenn schon für ein Jahr
bewilligt wurde und nicht nur für 6 Monate
oder wird nach 6 Monaten nach Beantragung
das Vermögen geprüft?
Dann kann es kein Erstantrag sein sondern ein Weiterbewilligungsantrag.
Sorry das habe ich falsch verstanden... beim nachlesen habe ich es erst gemerkt da war es schon eingestellt.


Das kannst du da nachlesen, weiter unten steht´s sogar in fett markiert
Zitat von: harzlich am 12. August 2021, 16:26:38
Hier das Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__67.html
Also dann darf das JC nach sechs Monaten eine Vermögensprüfung machen
Zitat von: harzlich am 12. August 2021, 16:26:38(2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: harzlich am 17. August 2021, 07:21:09

Laut § 67 Sgb, Abs.
(2) 1Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. 2Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.

Das bedeutet doch , das der Antrag unabhängig von einer Vermögensprüfung genehmigt werden muß, d.h. zur Not auch einklagbar wäre.
Wenn ein Jobcenter nun auf der Vorlage von Anlagen zum Vermögen besteht, wie zb bei einem unangemessen großen Haus auf einem Auszug aus dem Grundbuch + Überlassungsvertrag, wäre dies doch im Grunde der Versuch, gegen geltendes Recht zu verstossen, und somit illegal.

2.) Der Begriff "erheblich" ist ja sehr dehnbar.

3.) Im Antrag gibt es m.M.n.  nirgends eine Stelle, wo man eine entsprechende Erklärung abgeben muß.

4.) Was ist nun andererseits, wenn das JC von erheblichem Vermögen ausgehen muß, weil schon einmal Alg2 am gleichen Wohnort bewilligt worden war ?
Möchte man nicht evtl auf die KdU verzichten, dann wird ja auch schnell klar, das man im eigenen Haus wohnt.

Bitte antwortet nur, wenn ihr euch rechtlich auskennt (und bitte keine missgünstigen verwässernden Antworten von Neidern)

Danke.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 28. August 2021, 00:44:21
hi leute, wollte nur sagen dass ich hier jetzt einen bewilligungsbescheid von 10/2021 bis 03/2022 vorliegen habe. bei mir sind nur ~200 euro monatlich weil ich aufstocker bin. jedoch habe ich vermoegen ueber die normale grenze, allerdings unter der erheblichen grenze. mal sehen ob die vereinfachten zugangsvoraussetzungen dann nochmal ueber 2021 hinaus verlaengert werden. mein bescheid ist immer vorlaeufig, weil ich sehr schwankendes einkommen habe.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Christian007 am 18. Oktober 2021, 09:23:42
Moin.


Ich muss aktuell leider einen Neuantrag machen da ich kurzfristig berufstätig war und zum 01.11 wieder auf Leistungen angewiesen bin bis ich was neues habe.

Jetzt die Frage:
Welche sonstigen Daten muss ich beim vereinfachten Erstantrag (den habe ich mir Online als PDF runtergeladen und lasse ihn ausdrucken.) noch mitschicken?
Nur Kontoauszüge? Und wenn ja, wie viele? Reicht ein bzw. der aktuelle Monat oder müssen es auch wieder drei sein?
Die Vermögensprüfung ist ja erst mal ausgesetzt so weit ich weiß.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2021, 12:10:11
Christian007

Zitat von: Christian007 am 18. Oktober 2021, 09:23:42Reicht ein bzw. der aktuelle Monat oder müssen es auch wieder drei sein?
Je nach JC drei Monate dürfen verlangt werden!

Falls weitere Unterlagen zum vereinfachten Antrag erforderlich sind steht das bei den in grün gehaltenen Erklärungen, oder den Ausfüllhinweisen, dabei.
Heißt aber nicht dass das JC sich daran hält.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Christian007 am 18. Oktober 2021, 19:17:00
Dann schick ich ihnen zur Sicherheit drei Monate. Die Bande hält sich in meinem Fall sowieso an nichts und niemanden.

Auch die Nummer mit: "Das ist bei uns nicht angekommen" wird bei mir aktuell bei JEDEM Schriftkontakt angewendet so das ich alles MINDESTENS zwei mal schicken muss. Meist per Sozialgericht weil ja nix anderes mehr zieht. (Wenn das SG mitmachen würde, würde ich generell jeden Schriftkontakt über das SG laufen lassen, aber die vom SG meinten sie seien keine Poststelle.)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 18. Oktober 2021, 19:24:42
Vorauseilend sollte man dem JC gar keine Belege zusenden. Wenn die was haben wollen, dann werden die dir das schon mitteilen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Christian007 am 21. Oktober 2021, 01:21:24
Ja das habe ich mir auch inzwischen gedacht. Die kriegen den Vereinfachten Erstantrag, und wenn sie noch was haben wollen, sollen sie nachfordern. Aber ohne Vorabewilligung geht da gar nichts so viel ist sicher.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Yavanna am 21. Oktober 2021, 11:00:54
Viel Glück
Ohne Nachweise wie Kontoauszüge wird da gar nix bewilligt.
Du musst schon deine Hilfebedürftigkeit nachweisen und nicht nur "hier" schreien.

Auf die Aufforderung warten, verlängert für dich das Antragsverfahren.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 21. Oktober 2021, 11:46:55
Da die Vermögensprüfung weiterhin ausgesetzt ist, gibt es diesbezüglich keinen Prüfanlass.
Und mir ist kein Fall bekannt, in welchem sich die Antragsberaeitung deshalb verlängert hat, weil der Antragsteller nicht gleich ungefragt Kontoauszüge mitgesendet hat. Allerdings sind mir etliche Fälle bekannt, in denen das JC die Leistung bewiligt und parallel dazu Kontoauszüge forderte.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sophiagirl am 21. Oktober 2021, 14:05:18
Moin,

Vermögensprufung ist ausgesetzt aber ich muss mich für 0.10 Cent Einnahme rechtfertigen? Und deshalb unter anderem legt mein Fall seit 5 Monaten beim Sozialgericht.

Liebe Grüße

Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Yavanna am 21. Oktober 2021, 15:26:11
Vermögen ist nicht gleich Einkommen, aber 10 ct sind lächerlich
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 31. Oktober 2021, 14:53:11
Zitat von: Yavanna am 21. Oktober 2021, 15:26:11
Vermögen ist nicht gleich Einkommen, aber 10 ct sind lächerlich
10 ct Zinsen im Monat schliesst da schon wieder auf ein großes Geldvermögen.  :grins:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: lecram am 01. November 2021, 17:14:56
Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2021, 11:46:55
Und mir ist kein Fall bekannt, in welchem sich die Antragsberaeitung deshalb verlängert hat, weil der Antragsteller nicht gleich ungefragt Kontoauszüge mitgesendet hat. Allerdings sind mir etliche Fälle bekannt, in denen das JC die Leistung bewiligt und parallel dazu Kontoauszüge forderte.

Kann ich so nicht bestätigen. Hab damals fast zwei Monate gewartet, da man bei mir in zwei Schreiben auf jeweils weitere Kontoauszüge pochte. Mitunter von Konten, die längst aufgelöst waren  oder es gar nicht gab (Debit-Kreditkarte zum angegebenen Girokonto, also ohne eigenes Abrechnungskonto).

Dass Anträge bewilligt und die Kontoauszüge nachgereicht werden können und sollen, steht aber auch so in den Arbeitsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit. Darauf hatte ich dann in meinem zweiten Brief auch mal dezent hingewiesen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast32644 am 04. November 2021, 21:59:14
Ich habe jetzt nicht die bisherigen 28 Seiten Beiträge durchgelesen, aber die ganze Sache ist doch ein Witz.

Ist ja erst 3 Jahre her, dass ich H4 bekommen habe und jetzt hab ich den neuen "vereinfachten Antrag" online gestellt und prompt per Post zurückbekommen, weil meine Unterschrift fehlen würde. Ich hab ja beim Antragausfüllen noch überlegt, ob ich eine digitale Unterschrift per copy und paste einfügen soll, aber gedacht, das müsste man nicht. Echt jetzt?

Und dann habe ich noch die Anlage EK zugeschickt bekommen und man wolle noch die Kontoauszüge der letzten 2 Monate, eine Kopie vom Perso, eine Kopie der Krankenkassenkarte und noch wissen, ob ich derzeit Wohngeld bekomme. Also von den Kontoauszügen und dem anderen Kram stand nix in der Onlinegeschichte, sonst hätte ich das gleich mitgeliefert.

Das ist typisch deutsch - erst eine Möglichkeit zur "vereinfachten" Antragstellung und dann einen Rattenschwanz von Anfragen hinterherschicken...

Weggeschmissen vor Lachen hab ich mich dann aber bei dem Satz auf dem Brief von wegen Mitarbeitspflicht usw. und dass ich doch die Unterlagen spätestens am 07.11.2021 eingereicht haben müsste. Ähm, ich hab den Brief erst am 02.11.2021 im Briefkasten gehabt und der 07.11.2021 ist ein Sonntag.

Wenn die auch mal so schnell wären, wie sie von anderen fordern...  :cool:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: strega am 09. November 2021, 10:29:28
Guten Morgen  :bye:

Ich habe da ein generelles Verständnisproblem und habe auf den bisherigen Seiten nicht wirklich eine Antwort gefunden.

Damit man meine Frage(n) versteht, muss ich auch hier nochmal kurz ausholen:

AU->Krankengeld-> ALG1 -> Anspruch verfallen
Entscheidung über Erwerbsminderungsrente steht noch aus, LTA wurden bewilligt, aber nur dem Grunde nach,hier steht
ca ein bis zwei Monate auch noch eine Entscheidung aus.

Ich habe angegeben, dass ich:
a) ALG1 bezogen habe
b) kein weiteres oder einmaliges Einkommen habe (eigentlich sollte sich das aus meiner Vita ergeben)
c) Die Frage mit dem nennenswerten Vermögen wahrheitsgemäß mit Nein angekreuzt.


Jetzt zum Kernpunkt:

1) Die SB meckert über meinen Umsatzbericht,sagt er wäre nicht rechtsgültig, fragt mich aber über haargenau Einzahlungen und Auszahlungen VOR Antragsstellungen aus.

Soweit ich informiert bin ist alles vor Antragsstellung Vermögen. Da momentan die Vermögensprüfung ausgesetzt ist und diese Daten doch unerheblich sind, warum werde ich nach dem "Wieso,weshalb,warum und wie oft" gefragt wenn es doch egal wie, unerheblich ist?

2) Die SB fragt nach Dokumenten die Sie a) entweder schon hat oder b) mit ordentlich lesen nicht fragen müsste

Ich fühle mich etwas verhöhnt? Was macht die da? Ich habe keinen blassen Schimmer auf was sie hinaus will.
Es werden einfach Löcher in den Bauch gefragt immer schön mit Hinweis auf die Mitwirkungspflicht.

3) Sie fragt nach Kontoauszügen für Kreditkarten die von meinem Girokonto abgebucht wurden und PayPal.

Ich verstehe nicht, wenn ich die schicke, dann habe ich doch mein Vermögen offen gelegt?
Wo ist denn da die Aussetzung der Vermögensauskunft?

4)Sie spricht auch immer von Einzahlungen und Abbuchungen im zB Juli(?) und mir scheint, sie möchte auf das Vermögen hinaus.


5) Wenn ich Fragen gestellt bekomme, die ich eigentlich schon beantwortet habe, kann ich dann darauf verweisen und habe
damit meiner Mitwirkungspflicht genüge getan?


Ja, viel zum Lesen, ich bin nur "leicht" überfordert.


Vielen Dank an Alle die sich die Mühe gemacht haben, meinen langen Text zu lesen.  :ok:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:28LTA wurden bewilligt
Was heißt LTA?

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:281) Die SB meckert über meinen Umsatzbericht,sagt er wäre nicht rechtsgültig, fragt mich aber über haargenau Einzahlungen und Auszahlungen VOR Antragsstellungen aus.
Du bist offenbar selbständig. Dann musst du eine EKS mit den vorläufigen Angaben ausfüllen oder die vereinfachte Ausgabe davon. Die gibt es online. Weitere Angaben, selbst wenn die SB das verlangt, sind nicht nötig. Allenfalls eine Begründung, warum jetzt auf einmal - falls das so ist - alle Einnahmen wegfallen, wenn doch die letzten Monate vor Antragstellung noch genügend Einnahmen da waren. Das könnte man anhand der Kontoauszüge sehen.

Das JC hat das Recht, die Kontoauszüge der letzten drei Monate einzusehen: https://hartz.info/index.php?topic=1844.0 (https://hartz.info/index.php?topic=1844.0) Dabei geht es um den Nachweis von Einnahmen, nicht um den Nachweis, ob du Vermögen hast.

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:282) Die SB fragt nach Dokumenten die Sie a) entweder schon hat oder b) mit ordentlich lesen nicht fragen müsste
Eine doppelte Datenerhebung ist unzulässig. Außerdem gilt § 65 SGB I: http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51875.htm (http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51875.htm) Grenzen der Mitwirkung. Einfach mal durchlesen, da findest du die passenden Argumente für dich.

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:283) Sie fragt nach Kontoauszügen für Kreditkarten die von meinem Girokonto abgebucht wurden und PayPal.
Siehe Antwort oben. Kontoauszüge musst du einreichen für alle Konten.

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:284)Sie spricht auch immer von Einzahlungen und Abbuchungen im zB Juli(?) und mir scheint, sie möchte auf das Vermögen hinaus.
Für welchen Zeitraum hat sie die Kontoauszüge grundsätzlich verlangt? Für die letzten drei Monate oder sechs Monate? Juli geht sie m. E. nichts an, es sei denn, sie kann es begründen.

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:285) Wenn ich Fragen gestellt bekomme, die ich eigentlich schon beantwortet habe, kann ich dann darauf verweisen und habe
damit meiner Mitwirkungspflicht genüge getan?
Ja, siehe Antwort oben, doppelte Datenerhebeung und Grenzen der Mitwirkung.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: strega am 09. November 2021, 11:43:40


Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Was heißt LTA?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = Berufliche Reha = Umschulung oder Eingliederungshilfe als Beispiel




Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Du bist offenbar selbständig. Dann musst du eine EKS mit den vorläufigen Angaben ausfüllen oder die vereinfachte Ausgabe davon.
Nein, bin ich nicht. Ich arbeite nicht es ist unklar wie hoch mein Leistungsvermögen ist und ich werde zwischen zwei Abteilungen bei der Rentenversicherung seit Anfang diesen Jahres hin und her geschoben.
Ich habe Krankengeld bezogen, dann ALG1, das nun leider ausgelaufen ist.

Da stellt sich meiner Meinung nach gar nicht die Frage ob noch Einkommen geprüft werden muss...
Anlage EK wurde auch ausgefüllt nur werde ich da eben aktuell von der SB genau Sachen gefragt, die ich schon ausgefüllt habe:
Ob ich regelmäßige oder / einmalige Einkünfte habe -> Nein

Sie fragt aber trotzdem nochmal und mir fehlt da eine Begründung, weil ich nicht verstehe warum sie fragt.

Alles was vor ALG2 ist und somit zum Vermögen gehört sollte doch aktuell unerheblich sein und auch generell weil alles was VOR Antrag gemacht wurde eben zu Vermögen zählt und es da ja auch Freigrenzen gibt, oder bin ich auf dem Holzweg?




Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Eine doppelte Datenerhebung ist unzulässig. Außerdem gilt § 65 SGB I: http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51875.htm (http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51875.htm) Grenzen der Mitwirkung. Einfach mal durchlesen, da findest du die passenden Argumente für dich.

:clever: Dankeschön.




Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Siehe Antwort oben. Kontoauszüge musst du einreichen für alle Konten.
Ich habe kein Einkommen,sonst hätte ich ja kein ALG1 bekommen oder es wäre dort gestanden.
Das habe ich nachgewiesen.
Wenn ich also alles angegeben habe und auch unterschrieben habe, warum muss ich dann Kreditkartenauszüge schicken, die fett im Minus sind und PayPal Auszüge?
Da ist doch der ganze vereinfachte Antrag ad absurdum geführt.

Was sind das nur für Zustände, 2014 war das nicht so kompliziert. Und man hatte auch nicht das Gefühl man müsse einen Offenbarungseid leisten.
Weil in der Anlage EK steht ja auch, wenn ich Einkommen habe, muss ich es belegen.
Da ich aber außer dem ausgelaufenen ALG1 nichts hatte, muss ich doch (meiner Logik nach) nicht noch nachweisen dass ich nichts habe.

Die Fragen , so wie Sie gestellt sind, lassen mich dann auch zu der Frage kommen für was ich überhaupt etwas ausfülle, wenn die SB offenbar machen kann was sie will und mein Antrag nicht das Papier meiner Aussagen wert ist... 





Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Für welchen Zeitraum hat sie die Kontoauszüge grundsätzlich verlangt? Für die letzten drei Monate oder sechs Monate? Juli geht sie m. E. nichts an, es sei denn, sie kann es begründen.

3 Monate.
Nein nichts aber ich zitiere mal einer vieler Fragen von der SB:

"Einzahlung am 13.7: Woher stammt dieses Geld? Warum haben Sie dieses Geld erhalten? Zu welchem Zwecken sollte dieses Geld dienen? Ist künftig weiterhin mit Einzahlungen zu rechnen?


Ja, der ganze Brief besteht aus solchen Fragen und Fettschrift, nur Fettschrift. Habe noch nie so einen Brief erhalten.





Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Ja, siehe Antwort oben, doppelte Datenerhebeung und Grenzen der Mitwirkung.
Danke :)
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. November 2021, 14:58:13
Zitat von: strega am 09. November 2021, 11:43:40Ja, der ganze Brief besteht aus solchen Fragen und Fettschrift, nur Fettschrift. Habe noch nie so einen Brief erhalten.
Ich dachte das hat sich erledigt. Im anderen Thema hast du das am 06.11. geschrieben.
Zitat von: Re: Korrekturschreiben/Nachkorrektur bei unwissentlich falsch ausgefülltem Antrag?
Die Sache scheint sich geklärt zu haben, ich muss lediglich noch einen Nachweis über die gezahlte Miete erbringen. 

Wann genau war denn die Antragstellung? dann kann man schauen ob die Nachfragen erlaubt sind. Ein Antrag geht in der Regel auf den Monatsersten zurück.

Zitat von: strega am 09. November 2021, 11:43:40Alles was vor ALG2 ist und somit zum Vermögen gehört sollte doch aktuell unerheblich sein und auch generell weil alles was VOR Antrag gemacht wurde eben zu Vermögen zählt und es da ja auch Freigrenzen gibt, oder bin ich auf dem Holzweg?
Nein das bist du nicht, außer das Zuflußprinzip kommt zum greifen. Deswegen die obere Frage an Dich.

MfG FN

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:28Ich verstehe nicht, wenn ich die schicke, dann habe ich doch mein Vermögen offen gelegt?
Wo ist denn da die Aussetzung der Vermögensauskunft?
Keineswegs
sondern damit zeigst du auf ob du Einkommen hast/hattest und die Einkommensprüfung ist nicht wie die Vermögensprüfung ausgesetzt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Gast32644 am 16. November 2021, 21:05:41
Mein Hartz4 Antrag ist jetzt durch und wurde ebenfalls nur auf 6 Monate bewilligt. Eine entsprechende und tiefere Begründung fehlt. Da steht nur "Sie geben an, dass Sie kein erhebliches Vermögen besitzen. Eine Vermögensprüfung wird deswegen gemäß § 67 Absatz 2 SGB II für 6 Monate ausgesetzt. Ihre Leistungen können allerdings nur für 6 Monate bewilligt werden."

Dann steht da allerdings noch, dass ein WBA erst dann bewilligt werden kann, wenn auch alle Formulare inkl. Vermögensnachweis eingereicht werden.

Dafür dass ich nur 2 Jahre vom JC weg war... Da hab ich in der Zeit 5 Erbschaften gemacht und 3x 1 Million im Lotte gewonnen   :grins:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Andy1989 am 21. November 2021, 09:18:14
Hi.
Bin neu hier im Forum und hab mir jetzt natürlich nicht alle Beiträge durchgelesen.

Aber mir wurde dieses Jahr das AlG2 auch nur für 6 Monate bewilligt. Die letzten Jahre wurde mir ALG2 jeweils immer für ein Jahr bewilligt.
Habt ihr eine Ahnung woran es liegen könnte?

Es stand weder eine Begründung dabei, noch das es eine vorläufige Bewilligung wäre oder sonst was.

Hab aber zeitgleich einen Brief erhalten, dass ich Nachweise bringen soll warum die Heizkosten um 2 Euro gestiegen sind.
Dass war aber anscheinend nur ein Schreibfehler von mir.
Könnte es vllt daran liegen=
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. November 2021, 12:45:54
Zitat von: Andy1989 am 21. November 2021, 09:18:14Hab aber zeitgleich einen Brief erhalten, dass ich Nachweise bringen soll warum die Heizkosten um 2 Euro gestiegen sind.
Dass war aber anscheinend nur ein Schreibfehler von mir.
Könnte es vllt daran liegen=
Wenn es keine Änderung gab dann wird das daran liegen, nichts desto trotz solltest du das dem JC nachweislich schriftlich mitteilen sonst wird es noch arbeitsaufwendiger dass aus der Welt zu schaffen. Hier auch auf eine schriftliche Rückantwort vom JC bestehen.

Zitat von: Andy1989 am 21. November 2021, 09:18:14
Aber mir wurde dieses Jahr das AlG2 auch nur für 6 Monate bewilligt. Die letzten Jahre wurde mir ALG2 jeweils immer für ein Jahr bewilligt.
Lies dir das mal durch:
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0)
ZitatNachträge

Nichtbeachtung der neuen Rechtsvorschriften durch Jobcenter (02.04.2020)
(weiterlesen...)

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Andy1989 am 21. November 2021, 13:16:38
Ich hab den jobcenter bereits schriftlich mitgeteilt, dass dies lediglich ein Schreibfehler meinerseits war.

Allerdings werde ich aus dem Gesetzestext nicht schlau.
Auf meinem Bescheid stand nichts davon, dass es es nur eine vorläufige Bewilligung ist.
Oder inwiefern hat das jobcenter die neuen Rechtsvorschriften nicht beachtet?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. November 2021, 16:00:37
Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 21. November 2021, 13:16:38Auf meinem Bescheid stand nichts davon, dass es es nur eine vorläufige Bewilligung ist.
Oder inwiefern hat das jobcenter die neuen Rechtsvorschriften nicht beachtet?
Hättest du alles gelesen, soviel ist das ja nicht, wenn du zu deinem Recht kommen willst.
Zitat von: aus dem selben LinkDie Bewilligung erfolgt für ein Jahr, bei vorläufiger Bewilligung für sechs Monate (§ 67 Abs. 4 SGB II).

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Andy1989 am 21. November 2021, 16:34:04
Ich habe natürlich alles gelesen und auch dass mit der vorläufigen Bewilligung.

Doch müsste das nicht im bescheid erwähnt werden, dass es sich um einen VORLÄUFIGEN bewilligungsbescheid handelt?
Und warum der Antrag nur vorläufig bewilligt wurde?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. November 2021, 17:45:03
Andy1989

Du stellst die falsche Frage(n)!
Da kein vorläufig in deinem Bescheid steht hätte für ein Jahr bewilligt werden sollen.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Beaaate am 22. November 2021, 19:37:48
Hallo:
Wird das Sozialschutzpaket über 31.12. hinaus verlängert und werden die Kosten der Unterkunft nicht geprüft?
Gilt die Frage der Nicht - Prüfung der Kosten der Unterkunft auch für Obdachlose?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 23. November 2021, 10:01:53
Ja, ja und ja.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Beaaate am 24. November 2021, 15:12:59
Zitat von: Ottokar am 23. November 2021, 10:01:53
Ja, ja und ja.

Danke OTTOKAR für die sehr gute Antwort.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: hotwert am 02. Dezember 2021, 09:09:34
Mich interessiert in dem Zusammenhang ob die Vermögensprüfung welche bis Ende 21 ausgesetzt war, bzw. das Schonvermögen auf 60.000 erhöht wurde wegen Corona wieder verlängert wird?

Ist das schon verlängert worden oder ist sowas geplant?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: hotwert am 02. Dezember 2021, 11:12:46
Meine vorläufige Bewilligung läuft am 31.12 aus.

WBA hab ich schon bekommen. Also kann ich damit rechnen dass der dann nur 3 Monate vorläufig bewilligt wird? Und dann im März wieder neuen WBA? Inkl. Kontoauszüge und alles einreichen?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 13:04:04
hotwert

Zitat von: hotwert am 02. Dezember 2021, 09:09:34Ist das schon verlängert worden oder ist sowas geplant?
ist bis Ende März verlängert und
Zitat von: hotwert am 02. Dezember 2021, 11:12:46Meine vorläufige Bewilligung läuft am 31.12 aus.
da ein vorläufiger Bescheid gilt normal sechs Monate und nicht drei.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Heinz-Otto am 10. Dezember 2021, 11:56:27
Hallo,

ich bin neu hier, grüße euch alle herzlichst und bitte um eure Hilfe.
Ich hoffe, hier passen alle Fragen zu § 67 rein und nicht nur Fragen zur Antragstellung und WBA?
Falls nein, bitte ich um Verzeihung und Löschung meiner Frage.

Das Talent Gesetzestexte "leicht verständlich" zu formulieren kann man der BuReg nicht absprechen. Manche §§ zu verstehen ist für mich eine echte Herausforderung.

Ich habe ein Verständnisproblem mit Abs. 3 Satz 2.

Zitat(3)
1§ 22 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten.

2Nach Ablauf des Zeitraums nach Satz 1 ist § 22 Absatz 1 Satz 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum nach Satz 1 nicht auf die in § 22 Absatz 1 Satz 3 genannte Frist anzurechnen ist.

3Satz 1 gilt nicht in den Fällen, in denen im vorangegangenen Bewilligungszeitraum die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.

Ich zerlege das mal, wie ich das lese und interpretiere.

Zitat1§ 22 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten.
Unangemessene KDU muss für 6 Monate in voller Höhe bezahlt werden.

ZitatNach Ablauf des Zeitraums nach Satz 1
Nach Ablauf von 6 Monaten

Zitatist § 22 Absatz 1 Satz 3
Ebenfalls unangemessene KDU für längstens für 6 Monate.

Zitatmit der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum nach Satz 1

Auf welchen Satz 1 bezieht sich das? Ich verstehe es so, dass Satz 1 von § 67 gemeint ist, nicht Satz von § 22?
Das wäre dann, 6 Monate. Bezieht es sich auf § 22 Satz 1 bezieht es sich auf die Übernahme von nur angemessenen KdU.

Zitatnicht auf die in § 22 Absatz 1 Satz 3 genannte Frist anzurechnen ist.

Die in 22 genannte Frist ist längstens für 6 Monate, die Frist aus 67 sind aber auch 6 Monate.

Übersetzt:
Unangemessene KDU ist für 6 Monate zu übernehmen.
Nach Ablauf dieser 6 Monate (egal ob nach § 67, oder § 22, denn es sind ja immer max. 6 Monate  :scratch:)
ist die Beschränkung auf längstens 6 Monate gem. § 22 nicht auf die in § 22 genannte 6-monatsfrist anzuwenden.

Geht es noch verschwurbelter? Ich (ver)zweifle an meinem Textverständnis  :schaem:

Bedeutet das, dass ab BWZ März 2020 unangemessene KDU nicht nur für längstens 6 Monate, sondern durchgehend als anerkannt gelten müssen? Vorausgesetzt natürlich die KDU wurde nicht schon vor 03/20 auf die Angemessenheit gekürzt. (Satz 3)

Anders ausgedrückt. Zieht oder wohnt man in der Zeit von 03/20 - 03/21 in einer unangemessenen Wohnung und hat einen Vereinfachten Antrag gestellt, der in den obigen BWZ fällt, dann bekommt man auf jeden Fall die unangemessene KDU bezahlt, unanbhängig vom Grund des Umzugs.
Die Frage ist. Für wie lange. Für 6 Monate, oder ab BWZ bis 03/21?

Danke im Voraus H-O



Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: MarcAnton am 24. Dezember 2021, 11:07:02
Zitat von: Heinz-Otto am 10. Dezember 2021, 11:56:27


Auf welchen Satz 1 bezieht sich das?

Auf §67. Vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022  -so sehe und verstehe ich das.

Zitat von: Heinz-Otto am 10. Dezember 2021, 11:56:27
Das wäre dann, 6 Monate.

Nein. Dann wären es vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 -also knapp 2 Jahre, wo du "unangemessene" KdU haben darfst -um eben Härtefälle ala Räumung wegen Corona aufzufangen. Klingt auch plausibel.



Zitat von: Heinz-Otto am 10. Dezember 2021, 11:56:27
Bedeutet das, dass ab BWZ März 2020 unangemessene KDU nicht nur für längstens 6 Monate, sondern durchgehend als anerkannt gelten müssen? Vorausgesetzt natürlich die KDU wurde nicht schon vor 03/20 auf die Angemessenheit gekürzt. (Satz 3)

Ja, so verstehe ich das.

Zitat von: Heinz-Otto am 10. Dezember 2021, 11:56:27
Anders ausgedrückt. Zieht oder wohnt man in der Zeit von 03/20 - 03/21 in einer unangemessenen Wohnung und hat einen Vereinfachten Antrag gestellt, der in den obigen BWZ fällt, dann bekommt man auf jeden Fall die unangemessene KDU bezahlt, unanbhängig vom Grund des Umzugs.

Naja -Umzug ist immer so eine Sache. Ziehst du billiger oder teuerer um? Bei billiger würde ich mal meinen dass es keine Gegenwehr geben dürfte -aber bei teurer wäre der ganze §67 sinnlos, denn der soll dich in eine bestehende Wohnung schützen und nicht in eine noch teurere -die man dann auch noch selbst herbeigeführt hat.

So sehe ich das.

Zitat von: Heinz-Otto am 10. Dezember 2021, 11:56:27
Die Frage ist. Für wie lange. Für 6 Monate, oder ab BWZ bis 03/21?

Die Fristen sind klar definiert wie ich finde: 1. März 2020 bis zum 31. März 2022
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Heinz-Otto am 24. Dezember 2021, 13:00:05
Danke @MarcAnton.

Bei mir hat sich das ruckzuck geklärt. Ich stellte Ü-Antrag am 11.12. am 12. 12 (Sonntag) wurde der Bescheid erlassen und rückwirkend bis 2020 die tatsächliche KdU nach bezahlt.
Das Geld war bereits am 15.12. auf dem Konto.

Dieses JC ist echt super.
Nur die Verzinsung wurde nicht gemacht, trotz Hinweis, dass diese verpflichtend und zwingend von Amtswegen und ohne Antrag erfolgen muss. Da hält sich nie jemand dran. Selbst Richter vergessen das, wenn man nicht darauf hinweist, das ins Urteil zu schreiben.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: MarcAnton am 24. Dezember 2021, 13:52:08
Zitat von: Heinz-Otto am 24. Dezember 2021, 13:00:05
Nur die Verzinsung wurde nicht gemacht, trotz Hinweis, dass diese verpflichtend und zwingend von Amtswegen und ohne Antrag erfolgen muss.

Also ich kann dich beruhigen, dass ich die auch nie bekommen habe (waren glaube ich ich 4%) obwohl im Urteil so geschrieben. Das waren bei mir aber nie große Summen und von daher habe ich mich nicht weiter damit beschäftigt. In Ordnung ist aber auf jeden Fall nicht!
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Heinz-Otto am 24. Dezember 2021, 14:17:01
Da bin ich stur. Die feilschen um jeden Cent. Erlassen Erstattungsbescheide wegen ein paar €, pochen darauf, dass wir uns rechtskonform verhalten und missachten selbst das Gesetz.
Die Eintreibung von Kleinbeträgen kostet ein vielfaches mehr und ist Verschwendung von Steuergeldern.

Ich habe sogar mal eine Richterin dazu gebracht, sich bei mir zu entschuldigen. Sie meinte, die Zinsen wären ja so gering, dass man diese Forderung vernachlässigen könne.

Ich rechnete ihr dann vor, dass der Zinsbetrag der mir zusteht 5% meines Regelsatzes ausmache.
Ob Sie denn bei einem Gehalt von 5000 € auf 250 € verzichten würde, obwohl es ihr zusteht?
Auch solle sie beachten, dass ich auf Existenzminimum lebe. Ein Verzicht auf 250 € bei 5000 Einkommen ist verkraftbar. 20 € bedeuten für mich aber ca. 2 Tage Lebensmittel laut Regelsatz.
Man dürfe nicht nicht Beträge sehen, sondern den %tualen Anteil am Gesamteinkommen.
Das leuchtete ihr ein.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: MarcAnton am 24. Dezember 2021, 14:32:09
Zitat von: Heinz-Otto am 24. Dezember 2021, 14:17:01
Ich habe sogar mal eine Richterin dazu gebracht, sich bei mir zu entschuldigen. Sie meinte, die Zinsen wären ja so gering, dass man diese Forderung vernachlässigen könne.

Da kann ich dich auch beruhigen -Mir hat mal ein Arbeits-Richter so wie er mit der Robe da vor mir saß (und wir auf die Gegenseite gewartet haben) wörtlich gesagt: "Herr MarcAnton Sie können sich aber nicht die Rosinen vom Kuchen rauspicken". Und es ging um einen 100% Rechtsanspruch, der mir natürlich voll zusagt und ich deshalb geklagt hatte.

Und ich kann dir nicht sagen wie man sich in so eine Situation fühlt -zum einen weil man hohen Respekt vor Richtern hat und mit so einem Spruch nicht rechnen kann und zum anderen habe ich so eine Voreingenommenheit verspürt, d.h. so eine Art "schämst du dich denn nicht mit sowas hier zu kommen?" Und das Bild was man ja von Justizia hatte war im Nu zerstört...
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: malm am 05. Januar 2022, 12:56:10
Hallo zusammen. Hallo Ottokar, :bye:

Ich habe es so verstanden. dass man keine Kontoauszüge vorlegen muss, bis zum 31.12.2021  bei einem Weiterbewilligungsantrag, der im Dezember gestellt wurde. Laut deinem Posts sogar bis 31.03.22.

Verlängerung der Regelung zur vereinfachten Antragstellung bis zum 31. Dezember 2021 (13.03.2021)
Der Bundestag hat mit dem Sozialschutz-Paket III (Drucksache 19/26542) die vereinfachte Antragstellung bis zum 31.12.2021 verlängert. Der Bundesrat hat dem am 05.03.2021 zugestimmt.

Verlängerung der Regelung zur vereinfachten Antragstellung bis zum 31. März 2022 (19.11.2021)
Der Bundestag hat mit dem "Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen" (Drucksache 20/15) die vereinfachte Antragstellung bis zum 31.03.2022 verlängert. Der Bundesrat hat dem am 19.11.2021 zugestimmt.
Das Gesetz wird durch Verkündung in Kürze in Kraft treten.


JETZT MEINE FRAGE:
Ich habe Mitte Dezember meinen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Der Sachbearbeiter hat mir die WBA Formular und EKS geschickt zum ausfüllen. Zur Info Ich habe mich nebengewerblich selbstständig gemacht.
Zuerst wollte Ich diese FORMULARE nicht ausfüllen und sagen das wegen Corona diese vereinfachte Antragstellung gilt bzw. Weiterbewilligung. Aber Ich habe trotzdem diese Formulare ausgefüllt und abgeschickt, aber ohne Vermögensnachweise. Jetzt  habe Ich eine Aufforderung bekommen die Kontoauszüge einzureichen, also privat und geschäftlich nehme ich an. Muss Ich das machen, oder kann Ich sagen aufgrund der oben genannten Gesetzte ist dies nicht nötig und verweise auf die Verordnungen von oben? Oder sollte Ich besser die Auszüge einreichen?

Mit freundlichen Grüßen

malm :flag:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Heinz-Otto am 05. Januar 2022, 12:58:31
Ja, musst du einreichen. Einkommensüberprüfung wird gemacht und ist rechtens.
Es entfiel nur die Vermögensprüfung.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 05. Januar 2022, 13:27:21
Bei Kontoauszügen geht es (lt. BSG) in erster Linie um verschwiegene Einkommen.

Zitat von: malm am 05. Januar 2022, 12:56:10JETZT MEINE FRAGE:
WBA, EKS und Kontoauszüge dürfen gefordert werden.
Private Kontoauszüge jedoch nur rückwirkend für 3 Monate.
Geschäftliche Kontoauszüge nur im Zusammenhang mit der EKS, wobei Kundendaten das JC nichts angehen, solange sich diese über eine Kundennummer identifizieren lassen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: a_good_heart am 05. Januar 2022, 17:17:35
Zitat von: Ottokar am 05. Januar 2022, 13:27:21
Bei Kontoauszügen geht es (lt. BSG) in erster Linie um verschwiegene Einkommen.

WBA, EKS und Kontoauszüge dürfen gefordert werden.
Private Kontoauszüge jedoch nur rückwirkend für 3 Monate.

Hallo,
das mit den 3 Monaten ist hier immer wieder zu lesen, aber mein JC fordert 'grundsätzlich' 6 Monate. Wie lässt sich das abstellen? :weisnich:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 06. Januar 2022, 11:11:44
Verweise das JC auf das Rundschreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 14.12.2020 (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/5-Rundschreiben-Jobcenter-GF.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: a_good_heart am 06. Januar 2022, 11:44:37
1000 Dank @Ottokar!  :smile:
Hab ich mir gleich abgespeichert und werde es beim nächsten WBA Ende Februar verwenden. Wird bestimmt lustig... :zwinker:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 06. Januar 2022, 13:04:53
Der Dank gebührt Heinz-Otto für sein Thema dazu: https://hartz.info/index.php?topic=127433.0
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Heinz-Otto am 06. Januar 2022, 16:07:35
Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2022, 13:04:53
Der Dank gebührt Heinz-Otto für sein Thema dazu: https://hartz.info/index.php?topic=127433.0
Wow, jetzt bin ich aber platt. Danke. Das tut auch mal gut ;)
Erst recht wenn es vom Boss kommt *g*
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 06. Januar 2022, 17:36:17
Na ich schmücke mich doch nicht mit fremden Federn.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Heinz-Otto am 06. Januar 2022, 17:39:49
Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2022, 17:36:17
Na ich schmücke mich doch nicht mit fremden Federn.

Das spricht für dich! Ich habe da schon einiges erlebt.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 07. Januar 2022, 13:45:42
Nun lass es gut sein.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: brick am 10. Januar 2022, 17:11:59
Zitat3. Anlagen ausfüllen
Laden Sie hier über den Link Anlagen herunterladen die zur Vervollständigung Ihres vereinfachten Antrages auf Arbeitslosengeld II benötigten Anlagen herunter und speichern diese auf Ihrem Endgerät ab. Anschließend füllen Sie die abgespeicherten Dokumente aus und laden sie danach hoch. Alternativ können Sie die Formulare ausdrucken und handschriftlich ausfüllen und eingescannt oder fotografiert hochladen.

Die Onlineübermittlung erfordert derzeit keine Unterschrift.


Das jobcenter will die Anlagen mit unterschrift, jedoch zeigt es hier im zitat von der seite das es hne unterschrift gueltig ist.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Heinz-Otto am 10. Januar 2022, 17:20:26
Auch so was. Es wird immer vorausgesetzt, dass jeder H4 einen Drucker und Internet hat.
Zahlen tun nur wenige JC für Onlinebewerbungen. Oder Geld für Zeitungen zur Stellensuche gibt es auch nicht.
Man sollte sich im Grunde offiziell nur auf Stellen aus der Zeitung bewerben und eine handschriftliche Bewerbung und Lebenslauf.  :cool:

So findet man halt leider keinen Job :(
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 11. Januar 2022, 13:41:23
Eigene Unterschrift einscannen und als Bild in das PDF einfügen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: brick am 14. Januar 2022, 17:19:11
Ist VM zu verlangen beim erstantrag jetzt rechtsgueltig? Laut meinem Verstaendnis wird das vorerst nicht verlangt. (rechtlich gesehen). Oder soll man VM ausfuellen aber sie bewilligen erstma 6 monate ?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Januar 2022, 17:49:43
brick

Zitat von: brick am 14. Januar 2022, 17:19:11Ist VM zu verlangen beim erstantrag jetzt rechtsgueltig?
Bis Ende 03 ist die Vermögensprüfung ausgesetzt und die Anlage VM braucht es nicht da macht man beim VA ein Kreuz ob man + - 60 000.- hat.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: brick am 14. Januar 2022, 17:59:07
Danke dachte ich mir so. Soll ich dem JC eine Nachricht schicken oder es einfach so bestehen lassen?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Januar 2022, 14:46:03
brick

Zitat von: brick am 14. Januar 2022, 17:59:07Soll ich dem JC eine Nachricht schicken oder es einfach so bestehen lassen?
Keine Ahnung  :weisnich:
Dass
Zitat von: brick am 14. Januar 2022, 17:19:11Ist VM zu verlangen beim erstantrag jetzt rechtsgueltig?
Das impliziert ja das es verlangt wird, also wie immer ohne ausreichend Input ist die Frage so nicht zu beantworten.

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: brick am 19. Januar 2022, 15:30:36
Ich habe meine bescheinigung vom bafoegamt das ich nicht bafoegfaehig bin,(Mann H
4 plus Tochter (9)) heisst das jetzt das sie mir die Miete bezahlen oder geben sie mir auch meinen bedarf? oder muss ich dafuer noch selbst aufkommen?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 19. Januar 2022, 18:39:04
@brick
Das hat nichts mit vereinfachter Antragstellung zu tun. Eröffne dazu bitte ein eigenes Thema und nnene ein paar mehr Informationen.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: herbert69 am 20. Januar 2022, 13:20:49
Hallo Leute !

arbeitet denn das Jobcenter (heissen bei uns in Hessen Kommunalcenter) mit dem digitalen online Antrage (Weiterbewilligung)  genauso schnell wie vor der Pandemie oder verzögert sich das jetzt um Wochen?

Vor der Pandemie konnte ich meine Weiterbewilligungsunterlagen spätestens noch 1 Woche vor Ende des Monats einreichen wurde da in dieser Woche bearbeitet und der Regelsatz kam weiter pünktlich auf mein Konto.
Sogar per email habe ich das eingereicht damals die email des KC wo für mich zuständig ist.

Jetzt ist das zentral digital, heisst der Antrag geht nicht direkt an das zuständige Kommunalcenter, (ich wohne im Main Kinzig Kreis)  sondern der Antrag geht zentral nach Gelnhausen und wird dann wohl an das zuständige KC verteilt.
Jedenfalls haben die nun eine einheitliche email von der ich die Eingangsbestätigung bekam.

So nun meine Frage an euch, arbeiten die da jetzt langsamer, verzögert sich das alles um Wochen bis man weiter den Regelsatz bekommt, oder arbeiten die gewohnt wie vor der Pandemie?

Werde mal nächsten Dienstag anrufen bei meinem KC inwieweit die Bearbeitung ist...sicher ist sicher...nicht das ich am Monatsende ohne Geld dastehe , werde manchmal etwas misstrauisch bei dem ganzen digital Gedöns....

Schönen Tag allen !
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: herbert69 am 21. Januar 2022, 16:09:37
Heute ist Weihnachten...

Bewilligungsbescheid ist heute eingetroffen, haben die ja super schnell bearbeitet !

Schönes Wochenende euch allen !
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 20. Februar 2022, 01:44:02
"Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme gilt nach aktueller Rechtslage für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen. Es ist geplant diesen Zeitraum durch Rechtsverordnung auf Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen, zu erweitern."

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB2/faq-zugang-sgb2.html

mal sehen wann es neuigkeiten gibt fuer den zeitraum ab april 2022, hatte heute meinen weiterbewilligungsantrag im briefkasten.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: jordan2sheepy am 25. Februar 2022, 01:58:37
"Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme gilt nach aktueller Rechtslage für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen."
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB2/faq-zugang-sgb2.html

:cool:
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 25. Februar 2022, 11:18:37
Zitat von: jordan2sheepy am 25. Februar 2022, 01:58:37
"Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme gilt nach aktueller Rechtslage für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen."
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB2/faq-zugang-sgb2.html

:cool:
Beschlossen, aber noch nicht verkündet und damit noch nicht rechtskräftig. Da war das BMAS wohl etwas voreilig.
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: EinMensch22 am 29. März 2022, 10:48:21
Ein zweischneidiges Schwert, da das Amt sicher eine Prüfung vornehmen kann und letztlich auch muss, wenn das Amt davon ausgeht, dass jemand zu hohes Vermögen hat und damit generell nicht berechtigt ist. In dem Fall wäre die Begründung der Prüfung, dass der Verdacht besteht, dass jemand falsche Angaben gemacht hat und damit wäre es unabhängig von den Corona bedingten Vereinfachungen wohl Betrug und der Verdacht, dass jemand bewusst betrogen hat würde doch ausreichend sein, dass weitere Prüfungen folgen, oder ?
Mir ist bisher auch nicht klar, welche Formulare/Unterlagen überhaupt zzgl. zum vereinfachten Antrag einzureichen sind darüber finde ich bisher keine konkreten Angaben ?
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. März 2022, 17:20:38
EinMensch22

Ein Verdacht alleine reicht nicht da ja alle eLB unter Generalverdacht stehen.
Ein bißerl was "handfestes" brauchen die schon.
Und zum Vereinfachten Antrag braucht es das übliche wie
Mietnachweis und Anlage EK
und je nach dem noch EKS o. die Anlagen für Kinder
aber da meldet sich in der Regel das JC sowieso und meistens mit mehr Auskunftsersuchen als erlaubt/vorgesehen. > Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)

MfG FN
Titel: Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 03. April 2022, 00:38:41
ich finde das ganze schon etwas mies wie mit dem Bedürftigen umgegangen wurde einfach Menschen zweiter Klasse ALG 2 und jetzt vereinfachter Antrag ohne Vermögensprüfung bis 60.000 € und weitere Bedürftige bis 30.000 €, wegen der vielen selbstständigen neuer § 67 die vielleicht nicht einmal in die Sozialsysteme einbezahlen mussten einfach fraglich.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fliederfeder am 12. April 2022, 14:14:44
Hallo,

die abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch war ja für Bewilligungszeiträume, die bis zum März 2021 (?) begannen ausgesetzt.
Diese erfolgte nur auf Antrag.

Was sollte ich tun, wenn mein Einkommen als Freiberufler in diesem Zeitraum deutlich höher lag als meine Schätzung vorab? Bei einer abschließenden Entscheidung müsste ich sicher über 4.000 Euro zurückzahlen.

Beratungsstellen sind zunehmend mit dieser Frage konfrontiert.
Es wurde auch schon geraten, in so einem Fall eine abschließende Entscheidung zu beantragen. Denn es steht sonst die Sorge im Raum, dass man wegen Sozialbetrug angezeigt werden könnte (Ordnungswidrigkeit oder Straftat).

Ist es daher notwendig, die abschließende Entscheidung zu beantragen?
Oder reicht es aus, die abschließende Anlage EKS für den Zeitraum, der unter die Sonderregel fällt, ohne Antrag auf abschließende Entscheidung einzureichen ????
Muss der Jobcenter auf mich zukommen, wenn er möchte, dass ich eine abschließende Entscheidung beantrage? Oder ist es gar möglich, dass er mich einfach anzeigt, wenn er mein Gesamteinkommen über den elektronischen Datenabgleich oder in meiner abschließenden Anlage EKS sieht ????
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 12. April 2022, 18:37:32
Um das mal klarzustellen: es ist rechtlich nicht notwendig, eine abschließende Entscheidung zu beantragen.
Und nur weil man keine abschließende Entscheidung beantragt hat, kann man auch nicht wegen Sozialbetrug angezeigt werden. Diese Sorge ist vollkommen unbegründet.
Worauf man in jedem Fall achten sollte, ist, dass man nachweisen kann, dass man dem JC die abschließenden Anlage EKS sowie die entsprechenden Belege zugesandt hat (z.B. Einschreiben Einwurf).
Damit sind dann nämlich die gesetzlichen Fristen bindend. D.h. kommt das JC nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zu einer abschließenden Entscheidung, wird die vorläufige bindend und das JC kann sich später nicht damit herausreden, dass es die Unterlagen nicht erhalten hätte und damit die vorläufige Entscheidung nicht bindend geworden wäre.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 09. Mai 2022, 20:13:50
ich hab eine Frage zur Grundsicherung für Ukraine Flüchtlinge was die JC bearbeiten, sind das die gleichen Anträge wie bei ALG II ?
 
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 10. Mai 2022, 19:01:21
Alle Fragen dazu werden hier beantwortet:
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: NRWMaster am 23. Mai 2022, 00:05:40
In Sachen WBA gilt gilt der vereinfachte Zugang doch auch nicht
Kontoauszüge 3 Monate weiterhin erforderlich. Ich bin jetzt im Juli dran ich gebe diese nur persönlich zur Einsicht an.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: a_good_heart am 23. Mai 2022, 06:26:57
Zitat von: NRWMaster am 23. Mai 2022, 00:05:40In Sachen WBA gilt gilt der vereinfachte Zugang doch auch nicht
Kontoauszüge 3 Monate weiterhin erforderlich.

Die Kontoauszüge haben nichts mit der Vermögensprüfung zu tun. Anhand derer wird geprüft ob du irgendwelche Zuflüsse/Einkünfte hast... :zwinker:
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: NRWMaster am 23. Mai 2022, 12:13:12
JA bei mir dann nur in meinerAnwesenheit (Durchsicht)
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Hartz4 muss weg am 28. Mai 2022, 11:33:56
Einen schönen Tag wünsch ich euch allen .

Gilt der vereinfachte Antrag jetzt noch bis Dezember 2022 oder nicht ? Ich blicke nicht mehr durch da auch die vereinfachten Anträge nicht mehr abrufbar sind ! Danke für die Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
H4
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 28. Mai 2022, 11:46:54
Zitat von: Hartz4 muss weg am 28. Mai 2022, 11:33:56Gilt der vereinfachte Antrag jetzt noch bis Dezember 2022 oder nicht ?
Das vereinfachte Antragsverfahren gilt bis 31.12.2022, die Forumlare dafür hat die BA schon länger abgeschafft, vermutlich um an aktuelle Vermögensdaten zu kommen, um so Betrüger aufzuspüren die mehr als das derzeit erlaubte Vermögen haben, und um ab 01.01.2023 die Leistung bei all denjenigen einzustellen, die mehr Vermögen haben als dann zulässig.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: CCR am 28. Mai 2022, 18:16:16
Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2022, 11:46:54
Zitat von: Hartz4 muss weg am 28. Mai 2022, 11:33:56Gilt der vereinfachte Antrag jetzt noch bis Dezember 2022 oder nicht ?
Das vereinfachte Antragsverfahren gilt bis 31.12.2022, die Forumlare dafür hat die BA schon länger abgeschafft, vermutlich um an aktuelle Vermögensdaten zu kommen, um so Betrüger aufzuspüren die mehr als das derzeit erlaubte Vermögen haben, und um ab 01.01.2023 die Leistung bei all denjenigen einzustellen, die mehr Vermögen haben als dann zulässig.
Der Online Antrag Neuantrag funktioniert, dann schicken sie auch die Anträge per Post raus.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sonnenschein-26 am 20. Oktober 2022, 10:00:24
Hallo, ich bin neu hier.


Im Februar 2023 läuft mein Arbeitslosengeld aus. Ich habe gehört, ich sollte rechtzeitig einen Hartz IV Antrag stellen. Gibt es irgendwas Wichtiges zu beachten, damit ich nicht die falschen Kreuze setze?

Ich bin für jede Antwort dankbar.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Oktober 2022, 14:58:05
Sonnenschein-26

Zitat von: Sonnenschein-26 am 20. Oktober 2022, 10:00:24Im Februar 2023 läuft mein Arbeitslosengeld aus. Ich habe gehört, ich sollte rechtzeitig einen Hartz IV Antrag stellen.
Sechs bis Acht Wochen vorher sollte man den WBA stellen.

Da bis jetzt noch nicht das Bürgergeld Gesetz ist weiß man auch noch nicht ob es im Januar schon andere Formulare gibt.

Wenn dein ALG 2 Ende Jan die letzte Zahlung beinhaltet würde ich spätestens am Monatsanfang Januar (eher sogar vor Weihnachten) den WBA stellen dann siehst du schon welche Formulare angeboten werden.

MfG FN
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sonnenschein-26 am 20. Oktober 2022, 16:46:49
Wenn dein ALG 2 Ende Jan die letzte Zahlung beinhaltet würde ich spätestens am Monatsanfang Januar (eher sogar vor Weihnachten) den WBA stellen dann siehst du schon welche Formulare angeboten werden.

Mein ALG-1 geht im Februar zu Ende. Muss ich da nicht erst den ersten Antrag für Hartz IV stellen? Oder nennt sich das auch WBS? Dieses Thema ist vollkommen neu für mich.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Oktober 2022, 16:49:33
Sonnenschein-26

Zitat von: Sonnenschein-26 am 20. Oktober 2022, 10:00:24Hallo, ich bin neu hier.
Deswegen frage ich mal ob du eine Frage hattest oder so
weil das Zitat ja nur für ein ? sorgt  :mocking:

MfG FN
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sonnenschein-26 am 20. Oktober 2022, 16:53:14
Sorry :smile: Das Zitat war ein Versehen. Dicke Finger.
Meine Frage ist. Mein ALG geht zu Ende im Februar 2023. Muss ich da nicht erst einen Ersnantrag  auf Hartz IV stellen?

Sorry noch mal. Ich war bis jetzt nur im Elo Forum unterwegs. Da geht die Technik etwas anders.  :flag:

Danke auf jeden Fall für die schnelle Antwort.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Oktober 2022, 12:25:35
Sonnenschein-26

Zitat von: Sonnenschein-26 am 20. Oktober 2022, 16:53:14Sorry noch mal. Ich war bis jetzt nur im Elo Forum unterwegs. Da geht die Technik etwas anders.  :flag:
Passt schon, ich war nur irritiert.

Und konntest mit der Antwort was anfangen, wenn nicht dann stell doch klar ob du in 01.23 noch Geld für 02.23 bekommst. (Oder in 02.23 für 02.23.)

Das es um ALG 1 ging stand am Anfang nicht dabei.

MfG FN
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sonnenschein-26 am 21. Oktober 2022, 14:57:11
Danke für Dein Verständnis :-).
Komm immer noch nicht ganz zurecht mit diesem Forum    :wand: Ich wusste am Anfang gar nicht, wie ich eine Frage ins Forum stellen kann.

Also ich bekomme immer zum 29. des Monats Geld vom Arbeitsamt. Wenn die letzte  Zahlung am 23.02.2021 erfolgen soll, gehe ich mal davon aus, dass ich dann auch erst an dem Tag das Geld bekomme.

Dank Eurem Tipp werde ich rechtzeitig (noch vor Weihnachten) einen Hartz IV Antrag stellen. Das Formular habe ich mir schon im Internet runtergeladen.

Muss ich eigentlich beim Ausfüllen des Antrags auf etwas Bestimmtes aufpassen ? Beim Antrag auf Arbeitslosengeld durfte ich z. B. kein Fall ankreuzen, dass ich keine 3 Stunden arbeiten kann, sonst hätte ich das Geld nicht erhalten.

Seit September versucht ein Anwalt für Sozialrecht (den ich leider einschalten musste) meine Erwerbsminderungsrente durchzubekommen. Das ist alles ziemlich anstrengend. Hab ein Leben lang gearbeitet und dann schwer erkrankt. Aber ich will hier nicht klagen. Navh vorne schauen ist immer besser.

Also, bin für jeden Tipp dankbar, was ich tun soll oder besser lassen sollte.

Vielen lieben Dank 😊 für eine Antwort und Tipps

Sorry, wieder vergessen zu schreiben, dass es sich um ALG-1 handelt.  :lol:
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Oktober 2022, 16:59:45
Sonnenschein-26

Zitat von: Sonnenschein-26 am 21. Oktober 2022, 14:57:11Also, bin für jeden Tipp dankbar, was ich tun soll oder besser lassen sollte.
Wenn es  bei Dir weitergeht mit Fragen dann solltest du selbstverständlich ein eigenes Thema dafür eröffnen.
Ansonsten einfach mal die entsprechenden Infos > https://hartz.info/index.php?board=33.0 < benutzen, falls du nicht weiß wie.

Zitat von: Sonnenschein-26 am 21. Oktober 2022, 14:57:11Muss ich eigentlich beim Ausfüllen des Antrags auf etwas Bestimmtes aufpassen ?
Das ist ja der vereinfachte Antrag da gibt es keine Stolperfallen wie bei KdUH o.ä. und ansonsten kommt es darauf an ob du Single bist oder nicht.
Da fragst du dann in deinem dazu eröffnenden Thema einfach nach.
Hat hier alles nichts zu suchen. Nutzungsbedingungen (http://hartz.info/index.php?action=custom;show=terms) und
Netiquette  (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sonnenschein-26 am 22. Oktober 2022, 22:42:42
Vielen Dank für Info. Ich bin Single.

Sobald ich weiß wie, werde ich ein eigenes Thema eröffnen  :lol: :ok:
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Oktober 2022, 14:12:11
Sonnenschein-26

Zitat von: Sonnenschein-26 am 22. Oktober 2022, 22:42:42Sobald ich weiß wie, werde ich ein eigenes Thema eröffnen  :lol: :ok:
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Oktober 2022, 16:59:45Ansonsten einfach mal die entsprechenden Infos > https://hartz.info/index.php?board=33.0 < benutzen, falls du nicht weiß wie.

MfG FN
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 18. Januar 2023, 12:18:12
Hallo Leute
ZitatZitat von mir
2. Allgemeine Angaben zu meinem Haushalt
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt)

Was muss man nochmal bei der WBA unter dem 2.Punkt eintragen? vergesse es jedes mal sorry ^^ Also ich bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft! Lebe bei meiner Mutter in der Wohnung bekomme keine  Finanzielle Unterstützung,sie bezieht aber kein Bürgergeld oder sonstige stütze (Normale Rentnerin)

Muss im WBA bei dem 2. Punkt dort eine 0 Stehen damit so der Antrag ohne Probleme durchgeht,besser ich frage hier nach bevor ich die Weiterbewilligung für März hinauszögern.

Gibt es aktuell irgendwelche Verzögerung bei der bearbeitung von Anträgen wegen der Bürgergeldumstellung?
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 18. Januar 2023, 12:28:39
Zitat von: Dragon am 18. Januar 2023, 12:18:12Muss im WBA bei dem 2. Punkt dort eine 0 Stehen
Wenn du Nachfragen vermeiden willst, trägst du dort eine 1 ein und füllst außerdem die Anlage HG aus.
Dort unter "4. Leistungen" den Punkt "Die unter Abschnitt 2 genannte Person zahlt keine Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft." ankreuzen.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sophiagirl am 18. Januar 2023, 13:20:31
Moin,

wie ist das den derzeit muss man wieder aktiv sich um Verlängerung bemühen oder wird es einem noch immer zugeschickt?

Und wenn es zum 1.3 war, dann müsste ich es jetzt langsam einreichen oder?

LG
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 18. Januar 2023, 14:22:59
Hallo Ottokar

Zitat von: Ottokar am 18. Januar 2023, 12:28:39
Zitat von: Dragon am 18. Januar 2023, 12:18:12Muss im WBA bei dem 2. Punkt dort eine 0 Stehen
Wenn du Nachfragen vermeiden willst, trägst du dort eine 1 ein und füllst außerdem die Anlage HG aus.
Dort unter "4. Leistungen" den Punkt "Die unter Abschnitt 2 genannte Person zahlt keine Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft." ankreuzen.


ZitatWas die Wohnsituation angeht:
Ich lebe momentan noch mietfrei bei meiner Mutter wo ich mein altes Zimmer bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG. Dies ist ihnen bekannt und es gab keine Änderung sonst hätten sie das im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten schon erfahren.

Ich habe das hier noch gefunden! letztes jahr als ich den WBA Feb 2022 ausfüllte,habe ich nachträglich mit hilfe von hier ein schreiben erstellt + der Behörde mitgeteilt,dem JC ist bekannt das ich bei meiner Mutter Kostenfrei ohne unterstützung lebe und meine eigene BG bin.

Eine Haushaltsgemeinschaft liegt in meinen fall doch nicht vor oder irre ich mich? Falls ich doch die Anlage HG ausfüllen muss mache ich es natürlich.

Zitat von: Sylvergirl am 18. Januar 2023, 13:20:31Moin,

wie ist das den derzeit muss man wieder aktiv sich um Verlängerung bemühen oder wird es einem noch immer zugeschickt?

Und wenn es zum 1.3 war, dann müsste ich es jetzt langsam einreichen oder?

LG

Das würde mich auch interessieren ob ich in den nächsten tagen oder ende Jan den WBA -Antrag stellen sollte meiner geht auch bis März 2023
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 18. Januar 2023, 15:28:35
Zitat von: Sylvergirl am 18. Januar 2023, 13:20:31wie ist das den derzeit muss man wieder aktiv sich um Verlängerung bemühen oder wird es einem noch immer zugeschickt?
Nach wie vor beides.

Zitat von: Dragon am 18. Januar 2023, 14:22:59Ich habe das hier noch gefunden! letztes jahr als ich den WBA Feb 2022 ausfüllte,habe ich nachträglich mit hilfe von hier ein schreiben erstellt + der Behörde mitgeteilt,dem JC ist bekannt das ich bei meiner Mutter Kostenfrei ohne unterstützung lebe und meine eigene BG bin.
Du kannst dort auch "0" eintragen und warten, ob noch was kommt oder die sich damit zufrieden geben.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sophiagirl am 19. Januar 2023, 17:49:37
Moin,

direkt heute war der Antrag da allerdings auch wieder mit einer komischen Selbstauskunft zum Vermögen aber mit den erhöhten Beträgen. Bin nun gespannt, ob die Bewilligung nun auch so schnell kommt. Hingeschickt per E-Mail hab ich es nun wieder.


LG
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Dragon am 23. Januar 2023, 11:30:13
Ich habe meinen neuen WBA letzten Freitag mit der Post verschickt,mal sehen ob meine Behörde ohne weitere Dokumente wollen meine Leistung ab März genehmigen.


Zitat von: Sylvergirl am 19. Januar 2023, 17:49:37Moin,

direkt heute war der Antrag da allerdings auch wieder mit einer komischen Selbstauskunft zum Vermögen aber mit den erhöhten Beträgen. Bin nun gespannt, ob die Bewilligung nun auch so schnell kommt. Hingeschickt per E-Mail hab ich es nun wieder.
LG
Viel Glück damit deine WBA schnell bearbeitet wird :sehrgut:
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sophiagirl am 25. Januar 2023, 10:43:09
Moin,

Mein Bescheid lag heute im Briefkasten keine nach fragen und auch keine Beschwerden wegen irgendwelcher Schwärzungen.

Nur eine Sache ist wieder falsch aber das kommt weil das im Mietvertrag falsch ist. Aber das ist nicht so tragisch.

Hat die alte Sb wohl nicht richtig nach getragen.

Wenn ist dies nur zu meinem Gunsten aber ein Fehler der Vermieter.

LG
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: terrier am 25. Januar 2023, 12:28:24
hmhm, da mir das langsam unheimlich wurde mit dem immer noch fehlenden Bescheid, hab ich im JC mal angerufen.
Die freundliche Anwort: wir können nicht für jeden eine neuen Bescheid ausser der Reihe erstellen, rein arbeitstechnisch. Ein Bescheid kommt erst mit dem nächsten WBA.
die neue Überweisung könnte stimmen, Bürgergeld plus Mieterhöhung minus Nebenkostengutschrift. Aber nachvollziehen kann ich das jetzt nicht ohne Bescheid. Ich warte nochmal die Februarüberweisung ab.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 25. Januar 2023, 13:05:23
WOW! JC zu faul, den gesetzlich vorgeschriebenen Änderungsbescheid zu erlassen.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sophiagirl am 25. Januar 2023, 14:01:15
Moin,

wundert mich gerade ich habe schon 3 Änderungsbescheide für diesen Monat jede Woche für 25 Euro bekomme ich derzeit einen....  :wand: So viele Änderungsbescheide hatte ich noch nie. In diesem Monat schon der 5.te und der 6.te kommt sicher auch noch. Der Monat hat ja noch einen Montag. xD

LG
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fam-GH am 13. März 2023, 15:47:46
Hallo,
eine Frage. Wir haben einen ALG II WBA gestellt an dem 01.12.22 (Beginn neuer Leistungszeitraum) und ab Januar23 wurde dieser natürlich geändert in Bürgergeld.
Der Bürgergeld Leistungszeitraum geht ab 01.01-23 bs 31.05.23.
Müssen wir jetzt einen neuen Bürgergeld WBA, für den leistungszeitraum ab 01.Juni23 stellen(es gibt keine Änderungen bei uns) oder läuft das Bürgergeld ab 01.Juni23 automatisch weiter ?
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 13. März 2023, 16:35:06
Bürgergeld = ALG II, d.h. ab 01.06.2023 ist ein WBA erforderlich!

Frage: Warum beträgt der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate?
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fam-GH am 13. März 2023, 17:09:44
Zitat von: Ottokar am 13. März 2023, 16:35:06Frage: Warum beträgt der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate?
Weil unser Sohn eigentlich nur seinen Arbeitsvertrag bis Mai 2023 hatte...aber die Firma war so zufrieden mit ihm, dass die seinen Arbeitsvertrag verlängert haben bis Mai 2024.
Das Jobcenter ging deswegen davon aus, dass unser Sohn ab Juni 23 wieder arbeitslos wird und dann ALG I erhalten hätte und somit die finanzielle Situation noch nicht eindeutig war.
Wir haben unserem Jobcenter aber bereits am 01.02.23 mitgeteilt, dass der Vertrag verlängert wurde bis 2024 und natürlich Nachweise dazu eingereicht.
Das heißt, bei uns ändert sich nichts ab Juni 23.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. März 2023, 11:36:46
Ottokar

Zitat von: Ottokar am 13. März 2023, 16:35:06Frage: Warum beträgt der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate?
Genaueres wie das JC vorgeht steht in seinem Thema (14 kurze Beiträge)>

https://hartz.info/index.php/topic,130992.msg1570018.html#msg1570018
ZitatUnser Sohn hat einen Vollzeitjob, und er ist damit aus dem ALG II / Bürgergeld Bezug raus, weil er genug verdient.
Da wir aber eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sollen wir Eltern beim Jobcenter auch die Lohnabrechnungen und Lohneingang Nachweise ( d.h. Kontoauszüge) unseres Sohnes einreichen, zu Berechnung unseres restlichen zustehenden ALG II / Bürgergeld, da sein Lohn zum Teil an unserem Bezug angerechnet wird.

MfG FN
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Sophiagirl am 22. März 2023, 21:40:47
Moin,

Ich hoffe dir Frage passt hier, löst eine Geldauszahlung auch immer einen bescheid aus? Ich kriege ja jede Woche einen für die 25 Euro und wollte Mal wissen ob das automatisch passiert, weil mein Ordner damit langsam platzt.

Oder ob es da auch die Möglichkeit gibt, wenn im vollem Umfang übernommen wird, das man auf den Bescheid verzichten kann?

LG
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. März 2023, 15:55:13
Sylvergirl

Wende dich damit am besten an dein JC.
In manchen Anträgen kann man ja den Bescheid abwählen wenn einem der Geldeingang auf dem Konto genug ist.

MfG FN
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Mondenkind1911 am 14. Juni 2023, 20:30:34
Vermögensprüfung ist etwas, das jetzt während der Umstellung auf Bürgergeld nicht erfolgen soll? Aber das kann irgendwie nicht sein, denn wie sollen die sonst wissen ob jemand leistungsberechtigt ist? Die wollen STÄNDIG Kontoauszüge von mir. Wenn das stimmt, dass keine Vermögensprüfung erfolgen soll während der Umstellung (vielleicht zumindest bei denen, die bereits im Bezug waren?), wie kann ich denen das beweisen? Mein Anwalt ist nämlich seit Monaten nicht mehr erreichbar und die - JC - machen seit Monaten mit mir was die wollen.

Die wollten mir sogar erzählen, dass das Bürgergeld noch gar nicht beschlossen wurde. Erst als ich denen das zuschickte, wo stand dass es seit dem 01.01.23 beschlossene Sache ist, und die das unter Garantie auch wissen, seitdem behaupten die das nicht mehr, haben es aber auch noch nicht bestätigt. Bewilligungsbescheide bekomme ich wann die lustig sind, werden auch immer nur "vorläufiger Bewilligungsbescheid" genannt und der Knaller ist, ich hab jetzt in 3 MOnaten nur 1x Geld überwiesen bekommen. UV wurde eingestellt. Dann las ich dass Bürgergeld und UV sich ausschliessen, trotzdem soll ich das mal wieder beantragen, laut JC. Und warum dies, wenn das eine das andere ausschliesst?

Ach hier läuft so viel schief..ich hab die Faxen echt dicke. Die bombardieren mich 3x/Woche mit ihren Listen, was ich denn alles ranschaffen soll, obwohl sie ne Vollmacht haben, dass sie sich diese Infos selbst einholen können, was beiden Seiten einiges an Zeit erspart.  Ich hab ADS und Hashimoto, neben anderen Krankheiten und diese Bürokratie macht mich wahnsinnig. Das wissen die auch und ich wünschte ich hätte es denen nicht gesagt, denn seit ich das sagte, seitdem steht in ihren ellenlangen Beschaffungslisten immer noch so auffällig markiert dabei: "Und bitte FEIN SÄUBERLICH SORTIERT!"

Die UVK tut ständig so, als hinge der UV vom Schulbesuch der Kinder ab, was SCHWACHSINN ist.

Und mein letzter Bewilligungszeitraum ging bis 01.04.23. Dann sollte ich einen WBA ausfüllen, was ich auch tat und hab ihn weiter geleitet. 24h!!! später bekam ich den komplett selben WBA nochmal und es hiess ich soll ihn nochmal ausfüllen. Wenn ich schreibe, dass ich ihn bereits ausfüllte und abgab, dann ignorieren die das einfach.

Jeder aus meinem Umfeld, der auch Hartz4/Bürgergeld bekommt, muss alle 6 bis 12 Monate, je nachdem, einen WBA ausfüllen. Ich muss 2x einen WBA innerhalb von 24h ausfüllen. Wovon hängt das ab, wie oft man einen WBA stellen muss? Da ich jemanden kenne, der muss es alle 6 Monate, der andere alle 12..ich alle 3 und jetzt 2 innerhalb von 24h.

Kontoauszüge soll ich auch 3 bis 4x im Jahr zeigen. Das ist alles so menschenunwürdig. Ich fühl mich manchmal schon richtig verarscht. Ehrlich gesagt, ich finde das alles nur noch absurd, dass ich es schon gar nicht mehr ernst nehmen kann. Menschen gehen doch nicht so mit anderen Menschen um?! Und steht Art.1, Abs.1. nur zum Hohn im GG? Wie kann es diesen Satz geben, und dann aber so viele Gesetze in diesem Staat, die gegen diesen widersprechen?

Ich hab wie gesagt 1x Geld in den letzten 3 Monaten bekommen. Ich musste deswegen meine ganzen Ersparnisse aufbrauchen, wir haben keinen Cent mehr. Nur noch 6 Eier, nichts zu trinken. Ich hab schon Holunderblüten für Limonade gesammelt.

Miete konnte ich nicht überweisen, weil ich nur das eine Mal Geld bekam.  Und jetzt heisst es, sie wollen MAL WIEDER meine Kontoauszüge seit April. Aber wenn in der Zeit der Umstellung auf Bürgergeld erstmal keine Vermögensprüfung stattfinden soll, wieso soll ich dann mal WIEDER Kontoauszüge einreichen?

Mein Anwalt sagte eh, dass die seltsamerweise von mir alles doppelt bis 3fach so oft wollen, wie eigentlich angedacht. Das Problem ist, ich erreiche meinen Anwalt nicht. Ich hoffe, da ist nichts passiert. Was kann ich tun? Könnt Ihr mir einen Anwalt empfehlen? Am Besten einen, der so wie meiner, ein Online-Mandat akzeptiert. Ich hab damals das Mandat mit einer Online-Signatur unterschrieben. Ich hab ja kein Geld mehr um Umschläge oder Briefmarken kaufen zu können.

Denn wir haben jetzt schon das letzte Mal vernünftig gegessen vor ca. 7 Tagen. Das was ich jetzt noch an Vorräten hab, die 6 Eier und n bissl Mehl und Reis, das muss ich gut einteilen, und ich kann die Brunnen, die ich gebaut habe, um von dieser scheiss menschenunwürdigen, staatlichen Unterstützung wegzukommen nicht mal verkaufen, weil selbst dafür braucht man ja erstmal Geld. Ich verabscheue Geld. Aber man braucht es ja, weil in dieser Welt scheint ja alles ein HANDEL zu sein, alles muss man sich erkaufen. Dass das so wenige seltsam finden. Wenn das wo weiter geht, verlieren wir noch die Wohnung.

Ich könnte so kotzen dass der Mensch in dieser Abhängigkeit zum Geld steckt. Vor allem habe ich neulich erstmal realisiert, dass sich das Geldsystem sogar selbst schützt und die schon keine Chance haben, die damit vielleicht nicht so glücklich sind. Denn die werden vom Geldsystem selbst in prekären Lebensumständen gehalten.  Es ist eine Tatsache, wer das nicht kapiert, der kann mich gern fragen, ich erklär es ihm gern, wie ich das erkannt habe. Dieses geld ist eine physische Gefangenschaft. Die physische Freiheit eines Menschen wächst exponentiell mit seinem finanziellen Vermögen. Ich wünschte ich wüsste, was man dagegen tun kann. Aber dazu muss ich erstmal raus aus den Fängen des Staates. Der verunmöglicht mir ständig alles und als würden die mich in so ner Art Beschäftigungstherapie halten. Mein Briefkasten quillt ständig über mit Briefen vom JC.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: horst am 15. Juni 2023, 07:44:51
Zitat von: Mondenkind1911 am 14. Juni 2023, 20:30:34Wenn das stimmt, dass keine Vermögensprüfung erfolgen soll während der Umstellung (vielleicht zumindest bei denen, die bereits im Bezug waren?), wie kann ich denen das beweisen? Mein Anwalt ist nämlich seit Monaten nicht mehr erreichbar und die - JC - machen seit Monaten mit mir was die wollen.
Mondenkind1911 :smile:
Prozesskostenhilfe am besten sofort beim Sozialgericht beantragen.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: MsXyz am 23. Januar 2024, 15:06:06
Hallo zusammen, sehe ich das richtig, dass ich bei einem WBA erstmal nur den senden muss? Diese Bund ID habe ich nicht, kann da also nicht sehen, was sie noch so wollen würden. Oder ist der Kontoauszug da immer dabei?
Sorry für die blöde Frage. Habe aber irgendwie nicht wirklich was dazu gefunden.
Titel: Aw: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
Beitrag von: Ottokar am 23. Januar 2024, 16:17:15
Das JC wird sich schon melden, wenn die noch was benötigen.



Ich mache hier mal zu, denn das Thema "vereinfachte Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung" hat sich längst erledigt.

:closed: